Familienarbeit ist nicht nur Frauensache – Pflicht-Elternzeit für Väter

Pflicht-Elternzeit für Väter
Familienarbeit ist nicht nur Frauensache

Familienarbeit ist nicht Frauensache.

Familienarbeit ist nicht Frauensache.

Foto: imago

Seit etwa 27 Jahren lebe ich in diesem Land, doch es gibt Momente, in denen ich mich fremd fühle. Neulich zum Beispiel wurde vom renommierten Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung eine repräsentative Studie herausgegeben, bei der es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ging.

Dabei kam heraus, dass die meisten Frauen (56 Prozent) glauben, Mütter sollten nach der Geburt des Kindes mindestens drei Jahre aus dem Beruf aussteigen. Ich konnte nicht glauben, was ich da las. Ich hatte nach der Geburt meines ersten Kindes nach einem Jahr wieder Lust auf den Job, mit allem Trennungsschmerz bei der Kita-Eingewöhnung, der dazugehört. Aber drei Jahre zu Hause?

Wenn die Frauen in den Beruf zurückkehren, las ich weiter, sollen sie höchstens stundenweise arbeiten. Vollzeit arbeiten, damit sind laut Befragung auch dreißig Wochenstunden gemeint, finden die Befragten offenbar schlimm, das kommt erst in Frage, wenn das Kind sieben Jahre alt ist.

Veraltete Zahlen

Mich erschreckte, was ich da las. Was ist los mit den Frauen? Haben sie keinen Job, den sie mögen? Wovon wollen sie leben, jetzt und später, wenn sie alt sind? Haben sie alle reiche Männer, Ersparnisse, Erbschaften?

Vor allem: Wie soll denn jemals eine gleichberechtigte Gesellschaft entstehen, wenn diejenigen, die am meisten davon profitieren würden, es offenbar gar nicht wollen? Man könnte meinen, die Zahlen, auf denen die Studie basiert, sind in den fünfziger Jahren im Adenauer-Deutschland erhoben worden.

Stimmt aber nicht. Sie stammen aus dem Jahr 2011, damals gab es schon das Elterngeld, aber noch nicht den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Geburtstag. Für die Studie wurden Frauen zwischen 18 und 60 Jahren befragt, gut, darunter sind wahrscheinlich auch etliche ältere westdeutsche Frauen, für die es normal war, als Mutter und Hausfrau jahrelang zu Hause zu bleiben.

Familienbett, Tragetuch und Langzeitstillen?

Jüngere Frauen und Frauen aus dem Osten können sich vorstellen, wieder früher in den Beruf einzusteigen. Aber auch ostdeutsche Frauen, wo die berufstätige Mutter jahrzehntelang die Regel war, halten nun laut Umfrage eine Babypause von zweieinhalb Jahren angemessen.

Liegt es daran, dass der Alltag mit kleinem Kind schon ohne Job schlaucht? Oder ist das sehr populäre Konzept des Attachment-Parenting Schuld, mit Familienbett, Tragetuch und Langzeitstillen?

So sehr der bindungsorientierte Ansatz das Kind stärken mag, die Unabhängigkeit der Mutter schränkt er ein, auch die Möglichkeiten des Partners, bei der Betreuung zu helfen. Wer sein Kind jahrelang rund um die Uhr stillen will, hat wenig Energie für anderes.

Gleichberechtigten Rollenmodelle

Sicher, man sollte jedes Lebensmodell akzeptieren, allerdings wird das oft besonders lautstark von jenen eingefordert, die ihr eigenes Modell dann als Ideal darstellen. Wenn Deutschland ein moderneres Land werden will, mit gleichberechtigten Rollenmodellen, wäre ich dafür, die Männer stärker einzubinden.

Bisher steigt nur jeder dritte Vater nach der Geburt des Kindes zeitweise aus dem Job aus. Es sollte zur Pflicht werden, dass auch die Väter einige Monate Elternzeit nehmen, damit beide Seiten sehen, dass es möglich ist, arbeiten mit Kind und sich zu Hause um Erziehung und Haushalt kümmern. Dann wird von Anfang an klar, dass die Familienarbeit nicht Frauensache ist. Die Männer, das steht übrigens auch in der Studie, würden gern weniger Stunden pro Woche arbeiten.


Sabine Rennefanz ,  17.04.17, 13:08 Uhr

http://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/pflicht-elternzeit-fuer-vaeter-familienarbeit-ist-nicht-nur-frauensache-26714078
Tags: Teilzeit – Vollzeit – Karenz – Familienrecht

Hoffnungen der Väter sind berechtigt

«Die Hoffnungen der Väter sind berechtigt»

Bundesrichter Nicolas von Werdt weiss, wie die alternierende Obhut von Kindern bei getrennten Eltern klappen soll.

«Der Wunsch des Kindes muss berücksichtigt werden», sagt Bundesrichter Nicolas von Werdt. Foto: Franziska Rothenbühler

«Der Wunsch des Kindes muss berücksichtigt werden», sagt Bundesrichter Nicolas von Werdt. Foto: Franziska Rothenbühler

Seit Anfang 2017 gilt das neue Unterhaltsrecht. Damit wird eine Alimentenpflicht auch für ledige Betreuungspersonen eingeführt (Betreuungsunterhalt) sowie die alternierende Obhut, die geteilte Kinderbetreuung bei getrennt lebenden Eltern. Die Gerichte müssen diese prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. Das Parlament betonte damit das Recht des Kindes auf eine Beziehung zu Vater und Mutter.

Einen Anspruch auf alternierende Obhut gebe es aber nicht, schrieben die Zürcher Gerichte in ihrem Leitfaden zum neuen Unterhaltsrecht.

Anders äussert sich nun Nicolas von Werdt, Präsident der zuständigen Abteilung am Bundesgericht. Seiner Ansicht nach muss die alternierende Obhut ermöglicht werden, wenn sie gewünscht wird und die vom Bundesgericht definierten Kriterien erfüllt sind.

Die Zürcher Gerichte haben einen Leitfaden für das neue Unterhaltsrecht verfasst. Was halten Sie davon?
Es ist gut, dass sich die Gerichte vor Inkrafttreten eines Gesetzes Gedanken machen, nach welchem Muster die Fälle behandelt werden sollen. Es muss aber jeder Fall einzeln geprüft werden. Problematisch wäre es, wenn sich ein Gericht im Urteil auf den Leitfaden berufen würde. Es geht ja darin vor allem um technische Details wie die Berechnung des Betreuungsunterhalts.

Manche Juristen kritisieren das neue Unterhaltsrecht als zu offen formuliert. Wie sehen Sie das?
Als Richter hätte ich mir präzisere Vorgaben gewünscht. Es gibt jährlich 16’000 Scheidungen, viele davon mit Kindern. Rund 500 Fälle landen am Bundesgericht, das sind vergleichsweise wenig. Und zwar deshalb, weil sich die Parteien an der klaren Rechtsprechung orientieren können. Die Gesellschaft hat insgesamt ein Interesse an klaren Regeln, weil nicht jeder Disput vor Gericht ausgetragen werden soll. Nur die hochstrittigen Fälle kommen ans Bundesgericht. Wir fällen die Leiturteile anhand von ausserordentlichen Konstellationen. Deshalb wird es nun eine Weile dauern, bis wieder Klarheit herrscht.

Die Zürcher Gerichte wollen gemäss dem Leitfaden jedenfalls bei getrennten Ehegatten an der 10/16-Regel festhalten. Der Bundesrat will, dass diese Regel überdacht wird. Was sagen Sie?
Die 10/16-Regel besagt, dass der bisher hauptbetreuende Ehegatte erst dann eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, wenn das jüngste Kind 10-jährig ist; zunächst teilzeitlich und ab dem 16. Altersjahr voll. Diese Regel wurde im Interesse desjenigen Ehegatten entwickelt, der auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet hat, um die Kinder persönlich zu betreuen. Es ging um den Schutz des Vertrauens, das ein Ehegatte auf die Fortsetzung der während des Zusammenlebens gemeinsam vereinbarten Arbeitsteilung haben soll; Gedanken an das Kindeswohl standen nicht im Vordergrund. Ich stelle fest, dass das Bundesgericht in den letzten Jahren keinen Entscheid aufgehoben hat nur, weil von dieser Regel abgewichen wurde. Die Gesellschaft hat sich entwickelt. Meine persönliche Prognose ist, dass diese Regel fallen wird.

Der Bundesrat verlangt dies quasi in seiner Botschaft. Wie stark sind die Gerichte daran gebunden?
Ich nehme die Botschaft ernst. Wir haben am Bundesgericht die Aufgabe, neue Grundsätze zu prüfen, die sich für eine Regel eignen. Etwa die deutsche, wonach die persönliche Betreuung nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes im Vordergrund steht, nachher die Kita. Die schweizerische Sozialhilfekonferenz hat diese Grenze per Anfang 2017 sogar auf ein Jahr heruntergesetzt. Wenn das Kind einjährig ist, gilt eine Erwerbsarbeit grundsätzlich wieder als zumutbar. Es ist nun an der Rechtsprechung, ein neues Modell zu entwickeln.

Wird mit dem neuen Gesetz die Berufstätigkeit beider Elternteile gefördert?
Dies darf keine primäre Rolle spielen, die Maxime ist das Kindeswohl. Das Unterhaltsrecht besagt aber, dass die persönliche Betreuung gegenüber der Fremdbetreuung nicht vorzuziehen sei. Damit fördert das Gesetz im weiteren Sinn die Berufstätigkeit der Frauen. Die Mütter sollen demnach arbeiten, wenn sie können. Das ist aber ein Widerspruch zum Betreuungsunterhalt, der gleichzeitig eingeführt worden ist. Denn wenn die Mutter arbeitet und für ihren eigenen Unterhalt aufkommt, hat sie keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dann müssen nur die Kosten für das Kind und dessen Fremdbetreuung aufgeteilt werden. Zentral wird deshalb die Frage sein, wann es der hauptbetreuenden Person unter dem Aspekt des Kindeswohls zuzumuten ist, dass sie wieder arbeiten geht, und ob es quasi ein Wahlrecht gibt, ob sie das Kind selber betreuen will oder nicht. Die Gerichte müssen definieren, ob es dieses Wahlrecht gibt, und wenn ja, bis zu welchem Alter des Kindes.

«Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden.»

Den Begriff «Kindeswohl» hört man oft. Wissen die Gerichte, was dem Wohl des Kindes dient?
Es gibt Extremsituationen, in denen man es klar sagen kann. Etwa, wenn Gewalt im Spiel ist. Oder bei einem behinderten Kind, das eine gute persönliche Betreuung braucht. Aber sonst ist es schwierig. Kinderpsychologische Studien besagen Sachen, die Sie nicht gern hören würden. Etwa, dass bei Kindern mit Migrationshintergrund Fremdbetreuung von Vorteil ist. Weil sie dann integriert werden und nicht in ihrer Kultur haften bleiben. Oder dass man Kinder von weniger intelligenten Eltern besser von Dritten betreuen lässt als von den eigenen Eltern. Solche Kriterien werden höchstens in Extremsituationen in unsere Rechtsprechung fliessen.

Die Väter machen sich Hoffnungen, weil die alternierende Obhut neu gefördert werden soll. Wie berechtigt sind diese Hoffnungen?
Sie sind sehr berechtigt. Das Bundesgericht hat im letzten Herbst in zwei Leiturteilen die Kriterien dargelegt, anhand deren gemessen werden soll, ob die alternierende Obhut angezeigt ist: Erziehungsfähigkeit, geografische Distanz, bei kleinen Kindern die Möglichkeit der persönlichen Betreuung, Kooperationsfähigkeit und der Wille des Kindes.

Wird das Kind befragt?
Ja, das haben wir im Leiturteil so festgelegt. Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden. Man muss aber prüfen, ob dieser Wunsch echt ist oder beeinflusst. Denn jedes Kind in einer Trennungssituation ist in einem Interessenkonflikt. Es hat vermutlich beide Eltern gleich gern und will keinen enttäuschen. Der Wille des Kindes kann nur mittels Befragung durch eine Fachperson eruiert werden. Das neue Familienrecht wird vermehrt dazu führen, dass man den Kindeswillen abklärt.

Ein heikler Punkt ist wohl die Kooperationsfähigkeit. Wenn sich ein Elternteil querstellt, kann er die alternierende Obhut verhindern?
Der Umstand, dass sich ein Elternteil gegen eine geteilte Obhut wehrt, reicht nicht aus, um auf die Anordnung der geteilten Obhut zu verzichten. Sonst hätten wir ein Vetorecht, das wollen wir nicht. Doch wenn sich Eltern grundsätzlich und in anderen Kinderbelangen systematisch bekämpfen, ist die alternierende Obhut unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls fragwürdig.

Wenn ein Elternteil die alternierende Obhut nicht will, muss er also Obstruktion betreiben?
Das würde man merken, und solches Verhalten würde nicht geschützt. Wenn sich ein Elternteil nicht dem Kindeswohl entsprechend verhält, ist seine Erziehungsfähigkeit infrage gestellt. Diese wiederum ist Voraussetzung für die Zuteilung auch der alleinigen Obhut.

Wurde die Erziehungsfähigkeit schon einmal abgesprochen wegen Nichtkooperation?
Ja. Aber es braucht viel dafür. Wir hatten einen Fall, bei dem eine Frau verwarnt wurde, weil sie ihr Kind vom Vater abzuschotten versuchte. Die Bindungstoleranz, also die Bereitschaft eines Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern, ist Bestandteil der Erziehungsfähigkeit.

Bei der Frage, wer die Kinder wie häufig sehen darf, ist Stabilität oft ein wichtiger Faktor. Da haben doch die Väter schon verloren – es gibt ja keinen Vaterschaftsurlaub.
Der Mutterschaftsurlaub allein begründet noch keine stabilen Verhältnisse. Die Frage ist, wie die Rechtsprechung mit Fällen umgehen soll, in denen die Väter während der Beziehung die Kinder nicht betreut haben, dies jedoch nach der Trennung tun wollen. In diesen Fällen kommt es darauf an, was die Beweggründe des Vaters waren. Warum hat er davor keine Betreuungsarbeit geleistet, warum will er jetzt? Wenn er beispielsweise voll erwerbstätig war, damit es der Familie finanziell gut geht, obwohl er die Kinder vielleicht gern mitbetreut hätte, dann fällt mit der Trennung seine Hauptmotivation für die Erwerbstätigkeit weg: die Familie. So scheint es legitim, wenn er sein Erwerbspensum reduziert und dafür sorgen will, weiterhin Kontakt zu den Kindern zu haben. Anders sähe es aus, wenn seine Erwerbstätigkeit ausschliesslich karrieristisch motiviert war oder wenn der Vater nur deshalb selber betreuen will, um weniger Unterhalt bezahlen zu müssen.

«Weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen.»

Das Gesetz besagt lediglich, dass die alternierende Obhut auf Wunsch geprüft wird. Laut den Voten im Parlament soll sie aber gefördert werden. Müssen die Gerichte die Materialien berücksichtigen?
Sie müssen sie berücksichtigen. Doch bei der alternierenden Obhut sollten sie nun auf unsere Rechtsprechung abstellen. Das Bundesgericht hat deutlich gesagt, worauf es ankommt.

Muss die alternierende Obhut auf Wunsch verordnet werden, wenn die Kriterien erfüllt sind? Oder können die Gerichte auch sagen: Es läuft doch ganz gut so, also lassen wir das Kind bei der Mutter?
Meine Prognose ist, dass man die alternierende Obhut ermöglichen muss, wenn sie gewünscht wird und die Voraussetzungen gegeben sind. Die Stabilität ist dabei lediglich ein Hilfskriterium.

Kann die alternierende Obhut in strittigen Fällen deeskalierend wirken?
Es gibt Studien, die das sagen. Doch weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen. Wo es keine Geldsorgen gibt, funktioniert die alternierende Obhut grundsätzlich besser. Manche sagen, mit höherem Bildungsniveau funktioniere sie besser und dauerhafter. Zu verstehen, dass man den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil fördern muss, braucht eine minimale Intelligenz.

Fehlt den Eltern diese Intelligenz?
Sie ist nicht selbstverständlich, wenn ich unsere Fälle anschaue. Es gibt Personen, die man als intelligent einstufen würde, die aber kein Verständnis dafür haben, dass der Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil wichtig ist. Sie haben ein gestörtes Verhältnis zum Ex-Partner, von dem sie sehr enttäuscht sind, und können das nicht vom Kindeswohl abstrahieren. Wenn die alternierende Obhut wegen fehlender Kooperation nicht möglich ist und einer der beiden Elternteile diese Bindungstoleranz nicht hat, ist es denkbar, dass derjenige die alleinige Obhut bekommt, der den Kontakt zum anderen Elternteil fördert.

Wie wichtig ist es für das Kind, bei Vater und Mutter richtig zu wohnen, sie nicht nur zu besuchen?
Grundsätzlich ist es im Interesse des Kindes – unter der Voraussetzung, dass beide sich Zeit nehmen, sich um das Kind kümmern, sich um eine Beziehung bemühen. Wenn jemand das Kind vor den Fernseher setzt und Bier trinken geht, ist das wohl nicht die Idee.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.03.2017, 21:03 Uhr
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Hoffnungen-der-Vaeter-sind-berechtigt/story/24428591
Tags: Familienrecht – Schweiz  – Kindeswohl – Doppelresidenz – Wechselmodell

Wien – islamische Kindergärten – Radikalisierung verhindern

Audio Studienautor Aslan im Gespräch:

Studienautor Aslan: Radikalisierung verhindern

Die Studie über islamische Kindergärten in Wien hat große Diskussionen ausgelöst. Minister Kurz warnt vor Islamisierung im Kindergarten. Autor, Universitätsprofessor Ednan Aslan vom Institut für islamische Studien, betont im Ö1-Mittagsjournal, dass er weder die Politik des Ministers unterstützen noch die Stadt kritisieren wollte. Aber es gebe Kindergärten in Wien, die Kinder zu Isolation ermutigen. Hier fange Radikalisierung an und dann sei man bereits gescheitert.

Der Islamwissenschafter Ednan Aslan wünscht sich mehr Kooperation mit der Stadt Wien bei der Analyse von muslimischen Kindergärten. In der Vergangenheit habe er zwei Mal entsprechende Projekte eingereicht, diese seien von der Stadt aber abgelehnt worden, sagt er im Ö1-Mittagsjournal. Aslan betont aber, dass er mit seiner Studie nicht Politik machen, sondern den Kindern helfen wolle.

„Mir geht es nicht darum, dass ich die Politik von Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) unterstütze oder die Politik der Stadt kritisiere“, so der Leiter des Institut für islamische Studien an der Uni Wien. Man wollte die Debatte versachlichen und verstehen, wo Radikalisierung ansetze – nämlich sehr früh, wenn die Betreuungseinrichtungen die Kinder zur Isolation ermutigen.

Aslan wies einmal mehr Kritik zurück, dass seine Studie, die er selbst als Vor-Studie bezeichnet, nur sehr oberflächlich durchgeführt wurde. „Wir wissen, was wir tun“, verwies er darauf, dass die Arbeit seines Institut auch international Anerkennung finde. Jedenfalls habe sich herausgestellt, dass viele Kindergärten einiges zu verbergen hätten. Mit entsprechender Unterstützung der Stadt Wien wäre mehr Zugang zu Institutionen, die bisher den Einblick verwehrten, möglich, hofft Aslan.

10.12.2015
http://oe1.orf.at/artikel/426586
Tags: Kita – Kindergarten – Paris – Terror – Erziehung – Integration – Gewalt – Kindeswohl –

300 Flüchtlingskinder sind derzeit in Deutschland als vermisst gemeldet.

Flüchtlinge
Warum so viele Flüchtlingskinder verschwinden


Flüchtlinge am Lageso in Berlin Bild
Sicher aufgehoben: Ein Flüchtlingskind schläft am 24.09.2015 in Berlin auf dem Gelände des Landesamtes für Gesundheit und Soziales auf dem Arm der Mutter. (Foto: dpa)

Fast 300 Flüchtlingskinder sind derzeit in Deutschland als vermisst gemeldet.
Die meisten in Deutschland vermissten Kinder werden schnell wieder gefunden.
Wenn sich Eltern und Kinder auf der Flucht in verschiedenen Ländern verlieren, ist die Zusammenführung sehr schwer.

 

Mohamed bleibt verschwunden. Die Suchaktion mit 30 Polizisten in einem Park in Berlin-Moabit: erfolglos. Die Plakate mit dem Gesicht des Vierjährigen brachten bisher keine konkrete Spur. Auch am sechsten Tag nach der Vermisstenmeldung weiß niemand, wo der Junge mit dem roten Pullover und der grünen Tasche ist.

Zuletzt gesehen hat man ihn vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin, das man mittlerweile deutschlandweit unter der Abkürzung LaGeSo kennt, weil die Zustände dort besonders chaotisch sind. Tausende stehen dort jeden Tag in eng abgesperrten Schlangen, um einen Asylantrag zu stellen. Dort verschwand der Junge aus bisher „nicht nachvollziehbaren Gründen aus der Obhut seiner Mutter“, wie die Polizei mitteilte.
Die Aufklärungsquote ist hoch

Die Familie Mohameds ist eine Flüchtlingsfamilie, die schon länger in Deutschland wohnt – genauere Angaben macht die Polizei in Berlin nicht – aber dass Kinder in der aktuellen Flüchtlings-Situation verschwinden, ist nicht selten. Das Bundeskriminalamt (BKA) spricht zum Stichtag 1. Oktober von 299 minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, die in Deutschland als vermisst gemeldet sind. Insgesamt stellten bis Ende August mehr als 6000 Minderjährige ohne Begleitung einen Asylantrag in Deutschland.

 

Für begleitete Flüchtlingskinder gibt es keine eigene Statistik – sie werden nicht separat erfasst oder wie es ein Sprecher der Polizei in Berlin ausdrückte: „Wir machen da keinen Unterschied. Ein vermisstes Kind ist für uns ein vermisstes Kind.“ Insgesamt waren Anfang September in Deutschland 852 Kinder als vermisst gemeldet. Das BKA selbst sagt dazu, dass ein großer Teil dieser Fälle Sorgerechtsstreitigkeiten sind – ein Elternteil bekommt kein Sorgerecht und nimmt die Kinder darum mit ins Ausland; sie gelten dann als vermisst. Ein anderer großer Teil seien eben Flüchtlingskinder.
Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge

Flüchtlingskinder in der Kita
Narben auf der Seele

Sie beißen ihre Pausenbrote zu Pistolen und haben Angst vor Hubschraubern: Wie traumatisiert viele Kinder aus Syrien und dem Irak sind, zeigt sich in der Kita. Reportage

Allerdings müsse man bei diesen Zahlen vorsichtig sein, sie klängen hoch, die Aufklärungsquote sei aber auch sehr hoch, teilt das BKA mit. Größtenteils würden die Kinder innerhalb eines kurzen Zeitraums wiedergefunden. „Das ist eine hoch-flexible Datei“, sagt eine Sprecherin. Es sei nicht selten, dass hundert Fälle gestrichen werden und dafür wieder hundert Fälle neu erfasst werden.
2014 wurden insgesamt 7174 Kinder bis 14 Jahre in Deutschland als vermisst registriert, davon wurden 6986 Fälle aufgeklärt.
Über Landesgrenzen hinweg ist die Suche ungleich schwieriger

Dass es bei einer Flucht aber leicht dazu kommen kann, dass Kinder von ihren Eltern getrennt werden, ist kein Geheimnis. Schlepper separieren oft junge Männer, um eigene Gruppen zu bilden, wobei manche dabei schon Kinder mit elf Jahren als „junge Männer“ zählen. Wie viele Familien das betrifft, ist aber kaum zu sagen. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR sagt, dass es in der aktuellen Situation nicht möglich sei, verlässliche Zahlen zu nennen.

Ein Indiz liefert der Suchdienst des Roten Kreuzes. Schon seit 1945 hilft die Organisation Menschen, die auf der Flucht oder im Krieg ihre Verwandten verloren haben.

In Deutschland hat der Dienst in diesem Jahr bis September 1290 Anfragen von Familien bekommen, die über 3000 Personen auf der Flucht verloren haben und nun suchen. „Ein typischer Fall in Deutschland ist, dass sich Eltern und Kinder beim Einsteigen in einen Bus oder Zug verlieren“, sagt Susanne Pohl vom Roten Kreuz. „Wenn sich Kind und Familie dann bei uns melden, können wir das schnell lösen.“
Ärzteverein kümmert sich um die medizinische Versorgung von Flüchtlingskindern.

Über Landesgrenzen hinweg ist das natürlich ungleich schwieriger. Auf dem Portal „Trace the Face“ (etwa: Spüre das Gesicht auf) des Roten Kreuzes können Flüchtlinge, die Angehörige verloren haben, ihr Foto hochladen und eine Suchanfrage starten. Ihren Namen müssen sie dabei nicht angeben, ihr Aufenthaltsland ist auch für Dritte nicht einsehbar. Zwar gebe es Erfolgsmeldungen, sagt Pohl, aber: „Die Erfolgsquote ist da nicht sehr hoch.

Von Martin Schneider, Berlin, 8. Oktober 2015, 11:58 Uhr

http://www.sueddeutsche.de/politik/asylbewerber-verschwundene-kinder-1.2681575
Tags: vermisst – Portal Vermisste – Suche Vermisste – Personensuche –

 

Kindesmissbrauch im Kindergarten

Eine Frau brachte ihren Sohn in den Kindergarten. Als Sie ihn später abholt, entdeckt die Mutter etwas an ihm, dass euch schockieren wird!

Ein kleiner Junge benahm sich ganz komisch als er nach Hause vom Kindergarten gebracht wurde. Seine Mutter bemerkte überall blaue Flecken an seinem zerbrechlichen Körper,denn der kleine war erst 2 Jahre alt, und er war anscheinend missbraucht worden.

Sie brachte den kleinen sofort zum Arzt und meldete den Fall bei der Polizei.

Als sie die Überwachungskamera ansahen,konnten sie es nicht fassen!!!

 

„Sie schlagen mein Sohn über 30 Mal ohne Grund“, sagte Ryane, die Mutter des 2-jährigen.

Er litt Striemen und blaue Flecken an den Beinen. Seiner Mutter und Großmutter brachte ihn ins Krankenhaus Mittwoch Abend. Sie riefen auch Polizei und erstattete Bericht.

Schaut euch das Video an:

Liebe Eltern,wenn sie ihre Kinder ins Kindergarten geben,sollten sie es jeden Tag überprüfen. Falls sie etwas merkwürdiges an ihrem Kind bemerken  sollten sie sofort Alarm schlagen!


Cleveland, Ohio, 15.October 2015
http://askkissy.com/2015/10/video-captured-of-daycare-working-hitting-child-22-times-makes-the-mother-cry/
 Tags: Kindesmissbrauch - Gewalt - Kita - More: misshandlung  Kindergarten - geschlagen - Kinderrechte - Menschenrechtsverletzung

 

 

Was hat Birgit Kelle, der EZB-Chef und der Axel-Springer-Verlag gemeinsam? – >> „Junge Damen schreiben sich den Namen auf ihre Brüste“ RICHTIG – Das muss echte Liebe sein!

Thüringer Landtag – Nackt-Protest bei CDU-Veranstaltung

Nackt-Protest bei CDU-Veranstaltung im Thüringer Landtag

Nackt-Protest bei CDU-Veranstaltung im Thüringer Landtag

Topless-Aktivistinnen stören eine Veranstaltung der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag.

Hintergrund: In Erfuhrt tagte die Union zum Thema Erziehungsgeld. Teilnehmerin war u.a. die umstrittene Publizistin Birgit Kelle (40).

Zwei junge Frauen störten die Diskussionsrunde: Und zwar nackt!

 Ziel des Protests: Die Publizistin Birgit Kelle (40) 1.v.r.
Ziel des Protests: Die Publizistin Birgit Kelle (40) 1.v.r.
Foto: dpa

Sie unterbrachen ein Statement Kelles mit Zwischenrufen und zogen sich aus.

Die nackten Damen warfen der Publizistin vor, mit Rechtspopulisten gemeinsame Sache zu machen. Nach einigen Minuten wurden die Protestlerinnen aus dem Saal geführt.

 Birgit Kelle scheint den Protest der „Topless-Aktivistinnen“ mit Humor zu nehmen
Birgit Kelle scheint den Protest der „Topless-Aktivistinnen“ mit Humor zu nehmen
Foto: dpa

Anlass des Protests

Birgit Kelle verärgerte die Damen mit ihren Aussagen zur Absicht von Rot-Rot-Grün, das Landeserziehungsgeld in Thüringen abschaffen zu wollen. Birgit Kelle sieht hinter dieser Forderung nämlich in Wahrheit eine Debatte über das richtige Frauenbild.

Wer das Erziehungsgeld abschaffen will, streitet dafür, dass Frauen arbeiten müssen statt Kinder zu Hause zu betreuen. Das sei keine Form der Wahlfreiheit.

Das Statement der Aktivistinnen dazu auf nackter Haut: „Gender + Kelle = Gaga“.

Soll bedeuten: Frau Kelle ist die falsche, die zum Thema Geschlechterrollen etwas sagen kann.

Nacktprotest

Femen-Protest in der EZB-Zentrale: die Frau, die EZB-Chef Draghi attackierte

Femen-Protest in EZB Draghi-Schreck sprang auch schon Putin an

Bei der EZB-Pressekonferenz sprang eine Femen-Aktivistin auf den Tisch vor Präsident Draghi. Wer ist sie und wie kam sie da rein?

Vor Zuhälterei-Prozess Aktivistin wirft sich auf Strauss-Kahns Auto

Jesus-Figur geklaut Hausverbot im Vatikan für Femen-Aktivistin

Das Regierungsbündnis aus Linke, SPD und Grüne hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Landeserziehungsgeld abzuschaffen und die Mittel einzusetzen, um ein für Eltern beitragsfreies Kita-Jahr einzuführen.

 Botschaft der Protestaktion: „Gender + Kelle = Gaga“
Botschaft der Protestaktion: „Gender + Kelle = Gaga“
Foto: dpa

Die Nackt-Prostestlerinnen sind keine Unbekannten: Berits am 27.02.2015 protestierten sie vor dem Axel-Springer-Gebäude in Berlin.

Anlass ihrer Protests damals: Die Selfie-Aktion der BILD-Zeitung zu Griechenland.

Nackt-Protest vorm Axel-Springer-Hochhaus

Josephine Witt (21), Mercedes Reichstein (24) und Theresa Lehmann (25, v.l.) protestieren am Freitagmorgen

  • Berlin

Griechen-Solidarität Nackt-Protest gegen BILD-Aktion

Nach der Selfie-Aktion von BILD „Nein zu neuen Milliarden-Geschenken an Griechenland!“ gab es Protest mit blanken Brüsten in Berlin.

Femen - Freedom for Women

26.04.2015 – 17:45 Uhr
http://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/nackt-protest-im-thueringer-landtag-40655794.bild.html
Tags: Feminismus – Birgit Kelle – Genderwahnsinn – Gender – GA-GA – Väter – Gewalt – vaterlose Gesellschaft

Kinder sind nur Wahlkampfthema

BETREUUNGSGELD

Alle schimpfen übers Betreuungsgeld. Als Kita-Leiterin finde ich: Der wahre Skandal ist, dass der Staat die Kindergärten nicht richtig fördert. EIN GASTBEITRAG VON UTE GÜNZEL

http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2014-08/betreuungsgeld-kita-qualitaet

1. August 2014  14:42 Uhr