Soll ich mich umbringen ? . . . Anti-Suizidfilm – WICHTIG !

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Film von 1945 mit James Stewart:

George als Glücksfall, schon lange hat er es auf die kleine Bank abgesehen.
Als Mr. Potter durch Zufall das verloren gegangene Geld findet, beschuldigt er George, den Betrag unterschlagen zu haben. George droht damit Gefängnis, seiner Familie Schimpf und Schande.
Wäre er doch nie auf die Welt gekommen, allen in Bedfords Falls würde es besser gehen, urteilt George und plant sich umzubringen.
Er steht auf der Brücke und wollte runter springen – Suizid , doch dazu kam es nicht . . .
Der Schutzengel Clarence   muss den Selbstmord-Kandidaten nun vom Gegenteil überzeugen. Er zeigt George, wie viel schlechter die Welt aussehen würde, wäre er nie geboren worden.


„Immer wenn eine Glocke läutet, dann bekommt ein Engel seine Flügel.“

Ein hervorragender Anti-Suizidfilm, welcher depressive  Personen den Sinn des Lebens wieder zeigt !
(Der alte Apotheker wurde durch die Hilfe des Jungen (George) vor einem schweren Fehler (Verwechslung des Medikaments) bewahrt. Ohne die Anwesenheit von George, wäre ein krankes Kind gestorben)

Nicht der eigene Erfolg im Leben ist wichtig. Wesentlich ist es, wieviele anderen Menschen man helfen kann in seinem Leben, besonders in Notlagen!

Suizid? James Stewart
 James Stewart – Suizid ?
Donna Reed
Donna Reed die entsetzte Hausfrau
Ehemann als verzweifelter Gewalttäter in einer scheinbar ausweglosen Situation (heute würde diese Tat ein Betretungsverbot u. Wegweisung provozieren und der Mann wäre ohne ein Dach über den Kopf auf der Straße)
Ehemann als verzweifelter Gewalttäter in einer scheinbar ausweglosen Situation. (Heute würde diese häusliche Gewalttat ein Betretungsverbot u. Wegweisung provozieren und der Mann wäre ohne ein Dach über den Kopf auf der Straße)

>>>Link zum ganzen Film

Wikipedia:

Ist das Leben nicht schön?

Filmdaten
Deutscher Titel Ist das Leben nicht schön?
Originaltitel It’s a Wonderful Life
Produktionsland USA
Originalsprache Englisch
Erscheinungsjahr 1946
Länge 125 Minuten
Altersfreigabe FSK 6
Stab
Regie Frank Capra
Drehbuch Frances Goodrich
Albert Hackett
Jo Swerling
Frank Capra
Produktion Frank Capra für
Liberty Films
Musik Dimitri Tiomkin
Kamera Joseph F. Biroc
Joseph Walker
Schnitt William Hornbeck
Besetzung
Synchronisation

Ist das Leben nicht schön? (Originaltitel: It’s a Wonderful Life) ist eine US-amerikanische Tragikomödie von Frank Capra aus dem Jahr 1946, basierend auf der Kurzgeschichte The Greatest Gift von Philip Van Doren Stern. Der Spielfilm mit James Stewart in der Hauptrolle wurde von der US-amerikanischen Produktionsfirma RKO Pictures verliehen und von Liberty Films produziert. Ist das Leben nicht schön? erzählt die

Geschichte des engagierten Bürgers George Bailey, der in der Weihnachtsnacht wegen eines Missgeschicks seinen Lebensmut verliert und sich von einer Brücke stürzen will – bis er von einem Engel gerettet und ihm gezeigt wird, wie seine Heimatstadt aussehen würde, wenn er nie geboren wäre.


>>> Hier gehts zum Film:

http://streamkiste.tv

PS: Ein MUSS für jeden Menschen der schon einmal daran gedacht hat und sich umbringen will !!!

Admin Familie & Familienrecht, 25.12.2017

Tags: Scheidung – Trennung – Streit – Ehestreit – Depression – Gewalttäter – Selbstmord – Suizid – Freitod – Ehe – Familie – Gewalt – verheiratet – Gewalttäter – Scheidung – Trennung – Justiz – Selbstjustiz – Justizopfer – Strafverfahren – psychische Gewalt – Vater – Vaterschaft – gewalttätig Vater – Video – Familienrecht – Entfremdung – häusliche Gewalt in der Familie – Anti-Suizidfilm – Schutzengel

väter aktiv Newsletter 9/17 vom 2.10.2017

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väter aktiv Newsletter 9/17 vom 2.10.2017
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Kalender Väter 2018

mit Hochdruck arbeiten wir an der Fertigstellung unseres neuen Projekts. Vorbestellungen zum reduzierten Preis schon jetzt möglich.

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Herbstprogramm – programma autunno

mit vielen tollen Angeboten – con molto interessante Offerte

Shared-Parenting

Conferenza figli per sempre

A venerdì 15 settembre 2017 presente Avv. Simone Pillon e Dott. Marco Pingitore „I protocolli per l’affido materialmente condiviso di Perugia, Brindisi e Salerno“

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Väter in der Wirtschaft

hiess die Dialogrunde zur der am 28.9. auf Einladung von väter-aktiv und Treff.familie Vertreter_innen von Wirtschaft, Politik und Familienorganisationen zu Dr. Schär nach Burgstall kamen.

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Selbsthilfetreffs

für Väter in Krise bzw. nach Trennung in Villanders am 2.10. und Lana am 10.10.

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Nachtwanderung

im Zuge der Reihe Männervielfalt gibt es am 7.10. eine Nachtwanderung für Männer auf den Kofl bei Pfalzen

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Papa werden

für frischgebackene Väter mit Kindern bis 3 Jahren Papa Start Up gibt es im Haus der Familie am 21.10. Austausch und Information beim Papa Start Up Intensivtag.

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Papa spiel mit mir

am 13. 10. im Elki Meran für Papis, Großpapis, Onkel mit Spieleinführung und Austausch unter Vätern in einer Gesprächsrunde

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Partnerschaftliche Elternschaft (dt. / ital.)

Väter und Mütter lassen sich beim Thema Elternschaft schon lange nicht mehr in die klischeebehafteten Rollen der Hausfrau und Mutter bzw. des Familienernährers stecken. Zwei Abende am 19.10 und 23.11. in der urania meran

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Baggern

Baggerfahren weckt das Kind im Manne und den Mann im Kind. Bei der Fa. Erdbau in Sinich können sich Groß und Klein am 30.10. einen Traum erfüllen.

Ernst

heisst das neue Gesellschaftsmagazin für den Mann als Nachfolge für die deutsche-österreichisch-schweizer Männerzeitung

Projekt Kindergärten

Drei Kindergärten bzw. Kitas in Algund, Lana und Meran wollen Väter mehr in ihren Alltag und den ihrer Kinder einbinden

Erste Hilfe

bei Kindernotfällen ist das Thema einer Veranstaltungsreihe in der Urania Meran.

Trennungsväter rechtlich besser stellen

will Deutschlands Familienministerin Barley.

Die große Vereinbarkeitslüge

Eine Vater berichtet über seinen ganz normalen Tagesablauf in Berlin

EU-Projekt Männer und Vereinbarkeit

Am 18.10. findet in Wien die Abschlussveranstaltung zum EU-Projekt Männer und Vereinbarkeit von Beruf und Familie statt

Paternità

Servono congedi più lunghi. I congedi di paternità fanno bene a tutti: papà, figli, mamme e mercato del lavoro, ce lo dicono sempre più numerose ricerche.

bonus padri

padri che prendono almeno tre mesi di congedo parentale (facoltativo) abbiano diritto al bonus di un mese in più. in tre anni il loro numero è praticamente raddoppiato

dossier

Com’è, come funziona, come potrebbe essere il congedo di paternità. Analisi di casi in cui funziona, e delle ultime novità in Italia e in Europa

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Wir danken für die Unterstützung

der Familienagentur der Autonomen Provinz Bozen

stadtgemeinde Meran

der Gemeinde Meran


http://www.vaeter-aktiv.it/newsletter/vaeter-aktiv-newsletter-917-vom-30-09-2017

Familienarbeit ist nicht nur Frauensache – Pflicht-Elternzeit für Väter

Pflicht-Elternzeit für Väter
Familienarbeit ist nicht nur Frauensache

Familienarbeit ist nicht Frauensache.

Familienarbeit ist nicht Frauensache.

Foto: imago

Seit etwa 27 Jahren lebe ich in diesem Land, doch es gibt Momente, in denen ich mich fremd fühle. Neulich zum Beispiel wurde vom renommierten Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung eine repräsentative Studie herausgegeben, bei der es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ging.

Dabei kam heraus, dass die meisten Frauen (56 Prozent) glauben, Mütter sollten nach der Geburt des Kindes mindestens drei Jahre aus dem Beruf aussteigen. Ich konnte nicht glauben, was ich da las. Ich hatte nach der Geburt meines ersten Kindes nach einem Jahr wieder Lust auf den Job, mit allem Trennungsschmerz bei der Kita-Eingewöhnung, der dazugehört. Aber drei Jahre zu Hause?

Wenn die Frauen in den Beruf zurückkehren, las ich weiter, sollen sie höchstens stundenweise arbeiten. Vollzeit arbeiten, damit sind laut Befragung auch dreißig Wochenstunden gemeint, finden die Befragten offenbar schlimm, das kommt erst in Frage, wenn das Kind sieben Jahre alt ist.

Veraltete Zahlen

Mich erschreckte, was ich da las. Was ist los mit den Frauen? Haben sie keinen Job, den sie mögen? Wovon wollen sie leben, jetzt und später, wenn sie alt sind? Haben sie alle reiche Männer, Ersparnisse, Erbschaften?

Vor allem: Wie soll denn jemals eine gleichberechtigte Gesellschaft entstehen, wenn diejenigen, die am meisten davon profitieren würden, es offenbar gar nicht wollen? Man könnte meinen, die Zahlen, auf denen die Studie basiert, sind in den fünfziger Jahren im Adenauer-Deutschland erhoben worden.

Stimmt aber nicht. Sie stammen aus dem Jahr 2011, damals gab es schon das Elterngeld, aber noch nicht den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Geburtstag. Für die Studie wurden Frauen zwischen 18 und 60 Jahren befragt, gut, darunter sind wahrscheinlich auch etliche ältere westdeutsche Frauen, für die es normal war, als Mutter und Hausfrau jahrelang zu Hause zu bleiben.

Familienbett, Tragetuch und Langzeitstillen?

Jüngere Frauen und Frauen aus dem Osten können sich vorstellen, wieder früher in den Beruf einzusteigen. Aber auch ostdeutsche Frauen, wo die berufstätige Mutter jahrzehntelang die Regel war, halten nun laut Umfrage eine Babypause von zweieinhalb Jahren angemessen.

Liegt es daran, dass der Alltag mit kleinem Kind schon ohne Job schlaucht? Oder ist das sehr populäre Konzept des Attachment-Parenting Schuld, mit Familienbett, Tragetuch und Langzeitstillen?

So sehr der bindungsorientierte Ansatz das Kind stärken mag, die Unabhängigkeit der Mutter schränkt er ein, auch die Möglichkeiten des Partners, bei der Betreuung zu helfen. Wer sein Kind jahrelang rund um die Uhr stillen will, hat wenig Energie für anderes.

Gleichberechtigten Rollenmodelle

Sicher, man sollte jedes Lebensmodell akzeptieren, allerdings wird das oft besonders lautstark von jenen eingefordert, die ihr eigenes Modell dann als Ideal darstellen. Wenn Deutschland ein moderneres Land werden will, mit gleichberechtigten Rollenmodellen, wäre ich dafür, die Männer stärker einzubinden.

Bisher steigt nur jeder dritte Vater nach der Geburt des Kindes zeitweise aus dem Job aus. Es sollte zur Pflicht werden, dass auch die Väter einige Monate Elternzeit nehmen, damit beide Seiten sehen, dass es möglich ist, arbeiten mit Kind und sich zu Hause um Erziehung und Haushalt kümmern. Dann wird von Anfang an klar, dass die Familienarbeit nicht Frauensache ist. Die Männer, das steht übrigens auch in der Studie, würden gern weniger Stunden pro Woche arbeiten.


Sabine Rennefanz ,  17.04.17, 13:08 Uhr

http://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/pflicht-elternzeit-fuer-vaeter-familienarbeit-ist-nicht-nur-frauensache-26714078
Tags: Teilzeit – Vollzeit – Karenz – Familienrecht

Keine Aufteilung: Nach der Scheidung behält jeder seine Schulden

Zugewinngemeinschaft

In der Ehe glaube viele, anstelle von „dein und mein“ gibt es nur noch „unser“ – unser Vermögen, unsere Schulden. Bei der Scheidung wird dann halbe-halbe gemacht. So einfach ist es allerdings nicht.

Haben die Ehepartner nichts anderes vereinbart, leben sie im sogenannten gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft – wie die allermeisten verheirateten Paare in Deutschland. Denn nur wenige Paare nutzen die Möglichkeit, mittels notariell zu beurkundendem Ehevertrag einen anderen Güterstand zu vereinbaren.

In der Zugewinngemeinschaft herrscht allerdings Gütertrennung. Das heißt, das Vermögen der Frau und das Vermögen des Mannes bleiben getrennt. Sie werden durch die Eheschließung gerade nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten. Das Auto, das Haus, das Bankguthaben usw., das einem Partner vor der Ehe gehörte, gehört ihr oder ihm auch nach geschlossener Ehe weiter allein. Entsprechendes gilt für bereits vorhandene Schulden. Auch das von einem Ehegatten während der Ehe für sich erworbene Vermögen gehört diesem und nicht etwa automatisch beiden Partnern. Auch hier gilt dasselbe für Schulden, die ein Ehepartner verursacht.

Zur Person

Christian Günther, Assessor und Redakteur bei anwalt.de, eines der führenden Legal-Tech-Unternehmen in Deutschland.

Auch die Schulden eines Partners werden nicht zu gemeinschaftlichen Schulden. Der Gläubiger kann nur den Partner in Anspruch nehmen, der die Schulden vorher verursacht hat. Das gilt auch, wenn die Ehe wieder geschieden wird.

Gilt das immer oder gibt es Fälle, in denen die Schulden des Ex-Partners einen doch treffen?

Ja, es gibt eine Ausnahme bei Alltagsgeschäften. Bei diesen kann ein Ehepartner ohne seine Kenntnis mitverpflichtet worden sein. Grundlage dafür ist § 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dem liegt das mittlerweile von der gesellschaftlichen Entwicklung überholte Modell der Hausfrauenehe zugrunde. Tätigte eine Frau zur Haushaltsführung notwendige Geschäfte, konnte ein Gläubiger die Zahlung vom alleinverdienenden Ehemann verlangen. Das sollte der Frau die Haushaltsführung erleichtern und ihre Kreditwürdigkeit verbessern. Statt von Mann und Frau spricht der Paragraf inzwischen gleichberechtigt von Ehegatten. Ein Ehepartner kann den anderen aber weiterhin bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs mitverpflichten.

Was angemessen ist, hängt dabei von den persönlichen Lebensverhältnissen der Ehepartner ab. Ist es ein Geschäft, bei dem sich die Ehepartner üblicherweise nicht mehr absprechen? Typische Beispiele sind der Kauf von Lebensmitteln, Kleidung oder Haushaltsgegenständen durch einen Partner. Dann haftet der andere für die Schulden ohne seine Zustimmung mit. Anders ist es bei Geschäften, bei denen sich die Ehegatten im Normalfall erst vorher absprechen, wie insbesondere bei größeren oder außergewöhnlichen Anschaffungen – z. B. einem Autokauf für die Familie. Solche Verträge werden erst dann wirksam, wenn der nichtbeteiligte Partner sie genehmigt.

Muss man für die Schulden des Ex-Partners zahlen, wenn man zuvor für ihn gebürgt hat?

Schulden des Partners können einen auch noch nach der Scheidungtreffen, wenn eine Bürgschaft dafür übernommen wurde. Insbesondere Banken verlangen bei der Kreditvergabe an eine verheiratete Person eine Bürgschaft ihres Ehepartners. Das soll Kreditausfälle durch Vermögensverschiebungen an den nicht kreditnehmenden Ehepartner vorbeugen. Ist die Inanspruchnahme aber nicht ausschließlich auf diesen Fall beschränkt, ist eine solche Ehegattenbürgschaft unter folgenden Umständen unwirksam:

  • Die Bürgschaft überfordert den bürgenden Ehepartner finanziell krass. Das ist der Fall, wenn er nicht einmal die Zinsenaus seinem pfändbaren Einkommen bzw. Vermögen leisten könnte.
  • Der Partner bürgte zudem allein aufgrund seiner emotionalen Bindung.
  • Das hat der Kreditgeber in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt.

Muss der Ehepartner aufgrund einer Zusammenveranlagung für Steuerschulden haften?

Grund für die Schulden des Ehepartners kann auch eine von ihm begangene Steuerhinterziehung sein. Für solche Steuerschulden haftet der andere allerdings nicht bereits durch das Unterschreiben der gemeinsamen Steuererklärung. Auch die Kenntnis von unzutreffenden Angaben des Ehepartners in der Steuererklärungführt nicht bereits aufgrund der Zusammenveranlagung zur Mithaftung. Das gilt allerdings nicht mehr, wenn man den Partner bei dessen Steuerhinterziehung aktiv unterstützt hat.

Wenn bei der Scheidung nicht halbe-halbe gemacht wird, wirken sich die Schulden dann beim Zugewinnausgleich gar nicht aus?

Doch Schulden eines Partners können sich sehr wohl beim sogenannten Zugewinnausgleich auswirken. Das entsprechende Verfahren erfolgt entweder im Rahmen der Scheidungoder in einem anschließenden gesonderten Verfahren. Aufgrund des Zugewinnausgleichs muss ein Partner zwar nicht für die Schulden des anderen haften. Die Schulden verringern aber das Vermögen, das bei Aufhebung der Ehe ausgeglichen wird.

Das Familiengericht ermittelt dazu zunächst das jeweilige Vermögen der Partner bei ihrer standesamtlichen Trauung(Anfangsvermögen) und das Vermögen, das jeder Partner beim Stellen des Scheidungsantrags hatte (Endvermögen). Dieses Endvermögen minus des Anfangsvermögens ergibt dann den jeweiligen Zugewinn der Partner. Einflüsse, wie die zwischenzeitliche Inflation, werden bei der Vermögensermittlung berücksichtigt. Der Ehepartner, der danach mehr hinzugewonnen hat als der andere, muss die Hälfte des Betrags abgeben, um den sein Zugewinn den des anderen übersteigt.

Häuft ein Ehegatte allerdings im Laufe der Ehe mehr Schulden als Vermögen an, gibt es keinen Zugewinn. Negativ kann der Zugewinn dabei nicht werden. Die Untergrenze ist null Euro. In Zahlen ausgedrückt beträgt der Zugewinn eines Partners ohne Anfangsvermögen und mit 50.000 Euro Schulden im Zeitpunkt des Scheidungsantrags nicht minus 50.000 Euro, sondern null Euro. Hat der andere dagegen einen Zugewinn während der Ehe erzielt, wird er die Hälfte davon an den verschuldeten Ex-Partner abgeben müssen.

 

Dienstag, 13.12.2016, 07:52 · von FOCUS-Online-Experte Christian Günther
http://www.focus.de/finanzen/experten/zugewinngemeinschaft-keine-aufteilung-nach-der-scheidung-behaelt-jeder-seine-schulden_id_6334553.html