Familienministerin: Juliane Bogner-Strauß eine dreifache Mutter mit Mann

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Danke, Juliane Bogner-Strauß ist eine wesentlich bessere Wahl, als die Alleinerziehende „Veronika Marte ohne Mann“.
Die dreifache Mutter Bogner-Strauß, Juliane Gertrude, Assoc.Prof. Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. ist verheiratet.
Warum hier die  ÖVP noch immer darauf besteht, dass hier die Agenden der Frauenministerin bei der Familienministerin inkludiert sein müssen verstehe ich nicht? Man braucht keine Frauenministerin, da es ja auch keinen Männerminister gibt.
Naja, also wieder eine Frau als Familienministerin. Ein männlicher FPÖ Staatssekretär ist hier leider nicht vorhanden so wie es bei anderen wichtigen Ministern vorgesehen ist.
Ich hoffe, dass Dr. Harald Stefan mit der FPÖ die sehr wichtigen Anträge, in der Familienpolitik bzw. Familienrecht, der letzten Jahre in der Regierung mit der ÖVP jetzt umsetzen wird. 

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 16-12-2017

Artikel:

Bogner-Strauß: Die modern-konservative Karrierefrau

PRESSETERMIN ÖVP: WAHLPROGRAMM TEIL 2 / MEISSNITZE
Foto: APA/BARBARA GINDL  Juliane Bogner-Strauss

Juliane Bogner-Strauß: Dreifache Mutter und Biologin als Familienministerin.

Sie ist die politische Senkrechtstarterin: Die 46-jährige steirische Molekularbiologin Juliane Bogner-Strauß wird Ministerin für Frauen, Familie und Jugend. In der Politik ist die willensstarke Wissenschafterin und dreifache Mutter von schulpflichtigen Kindern erst seit Kurzem. Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer hat die am Institut für Biochemie der Technischen Universität in Graz tätige Professorin für die Politik „entdeckt“. Sie kandidierte für die ÖVP auf dem dritten Platz der Landesliste. Nach der Wahl im Oktober zog sie in den Nationalrat ein.

Eine Unbekannte war sie für Schützenhöfer aber nicht – er wusste, auf wen er sich einlässt. Die Familie der neuen Ministerin ist bekannt, ihre Eltern hatten einen Bauernhof und ein Weingut in der Südsteiermark, heute führt den Betrieb in der Nähe von Gamlitz der Bruder der ÖVP-Politikerin.

Maturiert hat Juliane Bogner-Strauß bei den Ursulinen in Graz, einer streng geführten Schule. Danach studierte sie Chemie, zielstrebig schloss sie an den Magister ihr Doktoratsstudium am Institut für Molekulare Biowissenschaften an der Uni-Graz ab. Internationale Erfahrungen sammelte sie bei zwei kurzen Studienaufenthalten in den Niederlanden und in den USA.

Von Universitätskollegen und Wegbegleitern wird sie als „äußerst diszipliniert und werteorientiert“ beschrieben. Diese Eigenschaften sind für sie auch die Basis, ihrem Anspruch und ihrem Selbstverständnis gerecht zu werden, berufliche Karriere, Familie und Kinder gleichzeitig perfekt zu erfüllen – und politisch eine Mission zu haben: Vorbild für andere Frauen zu sein, und Mädchen zu motivieren, naturwissenschaftliche Berufe zu ergreifen. „Sie ist eine tüchtige Frau“, beschreibt sie eine Parteikollegin. „Modern und konservativ zu sein ist für sie kein Widerspruch.“

Unterstützung bei der Realisierung ihrer Ziele erfährt sie von ihrem Mann, einem studierten Ingenieur, der im steirischen Technik-Unternehmen „AVL-List“ arbeitet.

(kurier) 

Der Genderwahnsinn von Gender-Mainstreaming – Befragung zur geschlechtlichen Identität

Gender Idiotie in fünf Minuten offengelegt. Genderwahnsinn.

Interview von Studenten in der Universität über die
„geschlechtliche Identität“:


Gender Mainstreaming Genderismus Transgender

Videokommentar von Ich Bin vor 5 Tagen
In diesem Vid merkt man ganz genau wie verdammt krank unsere Kinder bereits erzogen werden. Man kann ganz genau erkennen was der Genderwahn dank Gehirnwäsche für Resultate zeitigt! Die jugendlichen sind nicht mehr in der Lage klar, logisch folgerichtig zu denken, unfähig einen von Verstand, Logik und Intelligenz begleiteten Gedanken zu fassen. Der Untergang der menschlichen Gesellschaft wird dadurch eingeläutet. Diejenigen die dieses Verbrechen zu verantworten haben, gehören lebenslang hinter Schloss und Riegel gebracht!

 Tags: Sexualität – Identität – Erziehung – Schule – Familie – Gleichstellung –

Frauenquoten könnten den Frauen selbst am meisten schaden

Frauenquote in Komitees schadet Bewerberinnen


Junge Frauen: werden von Komitees übergangen (Foto: pixelio.de, Barney O’Fair)

Espoo (pte004/28.04.2017/06:15) – Möglicherweise haben Mitarbeiterinnen bessere Karrierechancen, wenn ihre Fähigkeiten nur von Männern bewertet werden. Darauf weist eine Studie von Forschern der finnischen Aalto-Universität http://aalto.fi hin, die untersucht haben, wie Uni-Komitees bei der Vergabe von Professuren vorgehen. 100.000 Bewerbungen auf außerordentliche und ordentliche Professuren in Spanien und Italien wurden in die Analyse miteinbezogen, die 8.000 Gutachter der Bewerbungen wurden nach dem Zufallsprinzip zugeteilt.

Keine besseren Chancen

Es zeigte sich, dass eine größere Anzahl an Frauen im Auswahl-Komitee keine besseren Chancen für die Universitätsmitarbeiterinnen mit sich brachte. Im Gegenteil: Oft führte eine größere Anzahl an Frauen im Komitee dazu, dass eher Männer den Job bekamen. Das lag scheinbar aber nicht an der Strenge der Damen: Sie bewerteten weibliche Kandidaten etwas (aber nicht signifikant) besser als ihre männlichen Kollegen im Ausschuss.

„In reinen Männer-Komitees haben die Gutachter vielleicht eher das Gefühl, dass sie eine moralische Verpflichtung haben, sich über Sexismus Gedanken zu machen und diesen einzudämmen, indem sie Frauen positivere – und möglicherweise weniger diskriminierende – Einstellungen entgegenbringen“, meint Forscher Manuel Bagues. „Wenn Frauen im Komitee sind, fühlen sich Männer womöglich eher dazu verpflichtet, ehrlichere Meinungen über die Kandidatinnen abzugeben.“

Frauenquote hinterfragt

Schlussendlich kommt es nicht selten dazu, dass sich die Chancen von Frauen auf eine Professur verschlechtern, sobald nur eine einzige Frau im Ausschuss mitmischt. Frauenquoten in Komitees könnten also am Ende den Frauen selbst am meisten schaden, warnt Bagues: „Die Quoten könnten nachteilig für etablierte weibliche Forscherinnen sein, die unglaublich viel Zeit in Komitees absitzen müssten und in manchen Fällen auch für die jüngeren Forscherinnen, deren Erfolgschancen behindert werden.“

(Ende)

BUSINESS, Fr, 28.04.2017 06:15
https://www.pressetext.com/news/20170428004
pte20170428004 Bildung/Karriere, Forschung/Technologie
Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Marie-Thérèse Fleischer
Tel.: +43-1-81140-305
E-Mail: fleischer@pressetext.at
Website: http://www.pressetext.com

Tags: Frauenpolitik, Frauenquote Quote, Frauentag – Männertag, Genderwahn, Gleichberechtigung Gleichstellung, Gutachten – Sachverständige – Gutachter

Wien – islamische Kindergärten – Radikalisierung verhindern

Audio Studienautor Aslan im Gespräch:

Studienautor Aslan: Radikalisierung verhindern

Die Studie über islamische Kindergärten in Wien hat große Diskussionen ausgelöst. Minister Kurz warnt vor Islamisierung im Kindergarten. Autor, Universitätsprofessor Ednan Aslan vom Institut für islamische Studien, betont im Ö1-Mittagsjournal, dass er weder die Politik des Ministers unterstützen noch die Stadt kritisieren wollte. Aber es gebe Kindergärten in Wien, die Kinder zu Isolation ermutigen. Hier fange Radikalisierung an und dann sei man bereits gescheitert.

Der Islamwissenschafter Ednan Aslan wünscht sich mehr Kooperation mit der Stadt Wien bei der Analyse von muslimischen Kindergärten. In der Vergangenheit habe er zwei Mal entsprechende Projekte eingereicht, diese seien von der Stadt aber abgelehnt worden, sagt er im Ö1-Mittagsjournal. Aslan betont aber, dass er mit seiner Studie nicht Politik machen, sondern den Kindern helfen wolle.

„Mir geht es nicht darum, dass ich die Politik von Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) unterstütze oder die Politik der Stadt kritisiere“, so der Leiter des Institut für islamische Studien an der Uni Wien. Man wollte die Debatte versachlichen und verstehen, wo Radikalisierung ansetze – nämlich sehr früh, wenn die Betreuungseinrichtungen die Kinder zur Isolation ermutigen.

Aslan wies einmal mehr Kritik zurück, dass seine Studie, die er selbst als Vor-Studie bezeichnet, nur sehr oberflächlich durchgeführt wurde. „Wir wissen, was wir tun“, verwies er darauf, dass die Arbeit seines Institut auch international Anerkennung finde. Jedenfalls habe sich herausgestellt, dass viele Kindergärten einiges zu verbergen hätten. Mit entsprechender Unterstützung der Stadt Wien wäre mehr Zugang zu Institutionen, die bisher den Einblick verwehrten, möglich, hofft Aslan.

10.12.2015
http://oe1.orf.at/artikel/426586
Tags: Kita – Kindergarten – Paris – Terror – Erziehung – Integration – Gewalt – Kindeswohl –

Neuen Sexualstrafbestimmungen § 205a, § 218 StGB sind entschieden abzulehnen!

Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – Stellungnahmen 98/ME

38/SN-98/ME –
Stellungnahme von: Universität Innsbruck, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Univ.-Prof. Dr. Andreas Venier

zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF- Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016



Stellungnahme zum

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2015

Auszug
Seite 7 – 8

  1. Die neuen Sexualstrafbestimmungen (§ 205a, § 218 StGB-Entw) sind entschieden abzulehnen. Der Ultima-Ratio-Gedanke des Strafrechts erfordert Zurückhaltung auch bei der Schaffung neuer Sexualdelikte. Der Entwurf kennt leider keine Zurückhaltung.
  • 205a StGB-Entw bedroht unter anderem denjenigen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, der mit einer anderen Person ohne deren Einverständnis den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt.

Nehmen wir an, die Frau behauptet im Zuge der Scheidung oder Trennung, sie habe den Geschlechtsverkehr mit ihrem Noch-Partner „eigentlich“ nicht gewollt, sie habe sich „überfahren gefühlt“, sei „getäuscht“ worden und hätte bei Kenntnis der wahren Umstände (zB Untreue des Partners, Trennungsabsicht) nie eingewilligt; sie habe nur mitgemacht, weil ihr Partner sie – mehr oder weniger? – hinters Licht geführt oder gedrängt habe, weil er so hartnäckig gewesen sei.

So wird wohl aus jedem streitigen Scheidungsverfahren auch ein Strafverfahren hervorgehen, dessen Ausgang – wenn Aussage gegen Aussage steht – höchst ungewiss ist. Jedenfalls wird der beschuldigte Partner erpressbar, wenn er sich nicht den Forderungen des angeblichen Opfers, zB nach höhe-rem Unterhalt oder alleiniger Obsorge, beugt.

Ein ausdrückliches oder vielleicht auch nur schlüssiges „Nein“ zu dem einen oder anderen Geschlechtsverkehr im Laufe einer Beziehung lässt sich im Nachhinein immer konstruieren.

 

Seite 7 von 10 –  http://www.parlament.gv.at


8 von 10        38/SN-98/ME XXV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)

 

Ein „deutliches, aber doch maßvolles Zeichen“ gegen sexuelle Gewalt, wie die Erläute-rungen (S 26) meinen, ist die Bestimmung nicht, da sie weder Gewalt noch Drohung voraus-setzt, sondern nur einen „konsenslosen Sexualkontakt“ (Erläuterungen ebenda). Natürlich sollen Sexualkontakte einverständlich erfolgen, aber es kann nicht Aufgabe des Strafrechts sein, nach-zuprüfen, ob Sexualpartner mit allem, was sie taten, immer und voll einverstanden waren. Es ist jedem Sexualpartner zumutbar, sich deutlich und unmissverständlich gegen unerwünschte ge-schlechtliche Handlungen auszusprechen.

Lediglich der Umstand, dass ein Partner zum Geschlechtsverkehr überredet, verführt, gedrängt oder durch Versprechen verleitet wurde, rechtfertigt keine Kriminalstrafe.

Wenn Gewalt oder gefährliche Drohung im Spiel ist, greift selbstverständlich der Schutz des Strafrechts (zB § 201, § 202 StGB). Eine gefährliche Drohung kann auch schlüssig durch Gesten oder Andeutungen erfolgen, wenn sich aus den Umständen ergibt, was der Täter dem Opfer antun will, falls es sich nicht fügt. In einer „Gewaltbeziehung“, in der ein Partner den an-deren schon aus nichtigem Anlass verprügelt, können auch kleine Gesten für eine gefährliche Drohung ausreichen. So sind die wirklich strafwürdigen Fälle schon durch das geltende Recht erfasst.

 

Strafbar soll nach dem Entwurf auch sein, wer das Einverständnis zum Geschlechtsverkehr durch Ausnützung einer Zwangslage oder durch Einschüchterung erlangt. Die Erläuterungen nennen keine Beispiele. Vermutlich sind die Fälle der Einschüchterung praktisch deckungs-gleich mit denen der Drohung oder Gewaltanwendung nach den §§ 201, 202 StGB, insoweit ist die Bestimmung überflüssig.

Das Ausnützen einer Zwangslage kann vieles bedeuten. Ist die Frau in einer Zwangslage, wenn sie ihr Mann verlassen oder ihr den Zugriff zu seinem Konto sperren will, wenn sie nicht mit ihm schläft? Ist der Mann in einer Zwangslage, wenn ihn die Ehefrau auf die Straße setzt, wenn er nicht wieder mit ihr anstatt mit der Freundin schläft?

Ein am Ultima-Ratio-Prinzip ausgerichtetes Strafrecht sollte sich von solchen Fragen fernhalten.

  • 218 StGB-Entw will nicht nur die Belästigung durch eine geschlechtliche Handlung an einer anderen Person, sondern auch durch eine „nach Art und Intensität einer solchen (ge-schlechtlichen) Handlung vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ erfassen. Die Definition ist unverständlich, und auch die Erläuterungen machen sich nicht die Mühe, sie zu erklären. Will der Entwurf das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot für Sexualdelikte außer Kraft setzen?

 

Original weiterlesen
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_03016/imfname_401159.pdf
Tags:  ÖVP – vaterlose Gesellschaft – Justiz – FPÖ – HC Strache – Männerpartei – NEOS –  Team Stronach – Scheidung – Trennung  – Missbrauch

Falschbeschuldigungen – Jörg Kachelmann – wie er nach dem Freispruch im Prozess um eine Vergewaltigung um seine verlorene Ehre kämpft

Jörg Kachelmann steht an der Bürger-Universität Rede und Antwort

Als prominenter Gast der Bürger-Universität an der Zeppelin-Universität (ZU) in Friedrichshafen erklärte Wetter-Experte Jörg Kachelmann am Mittwochabend, wie er nach dem Freispruch im Prozess um eine Vergewaltigung um seine verlorene Ehre kämpft.

Nein, auf Rache sei er nicht aus; die sei ihm wesensfremd. „Dafür geht es mir zu gut“, sagt Jörg Kachelmann, als er am Mittwochabend auf dem Podium der Bürger-Universität an der Zeppelin-Universität (ZU) in Friedrichshafen Platz nimmt und zwei Stunden lang Rede und Antwort steht, während sich seine junge Frau samt gemeinsamem Kind im Krabbelalter im Hintergrund hält. Aber vier Jahre, nachdem der Schweizer Wetter-Experte vom Vorwurf der Vergewaltigung, den seine Ex-Freundin gegen ihn erhoben hatte, freigesprochen wurde, hängt dem früheren TV-Moderator die ganze Geschichte freilich immer noch nach.

Vergeben und vergessen? „Ich will nicht, dass Gras drüber wächst“, sagt der 56-jährige Kachelmann. Er wolle anderen Falschbeschuldigten Mut machen, gegen „durchgeknallte Polizisten und Richter“ anzugehen. Er sieht sich als Opfer eines Verbrechens und will, dass die Täter bestraft werden. Deshalb verklagt er nicht nur die Frau, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt hatte, sondern auch die Mannheimer Staatsanwaltschaft. Er geht gegen die Medien vor, die sein Privatleben breitgetreten und ihn vorverurteilt hätten, will Schadenersatz in Millionenhöhe von der Bild-Zeitung und großen Magazinen.

Im Disput mit dem Politik-Wissenschaftler Joachim Behnke präsentiert sich Kachelmann als streitbarer Unterhaltungs-Profi, der sich trotz langjähriger Fernseh-Abstinenz seines Sendungsbewusstseins immer noch gewiss ist. Trotz aller Betroffenheit kokettiert der früher in den Medien omnipräsente Wetter-Mann mit der eigenen Leidensgeschichte inklusive der 132 Tage Untersuchungshaft. Vielleicht ist das sein Weg, damit umzugehen, dass er nach eigener Aussage alles verloren hat, sogar seine Anteile an der Firma verkaufen musste, die er vor über 20 Jahren gegründet hatte und mit der er der Wetter-Experte schlechthin im deutschsprachigen Raum geworden war, um materiell wieder Fuß zu fassen. „Es gibt einen Freispruch, aber der nützt mir nichts“, erklärt Kachelmann, dessen Karriere mit der Inhaftierung als mutmaßlicher Vergewaltiger jäh endete. „Es wird nie aufhören, dass die Menschen denken: Wer weiß, was vielleicht doch dran war?“, sagt er vor 300 Gästen im ZU-Foyer. Er glaubt selbst nicht daran, dass ihn dieser Freispruch rehabilitiert hat.

An diesen Gedanken gewöhnen will sich Jörg Kachelmann aber nicht. Und so beißt er verbal auch an diesem Abend zu, wenn er „Dreckszeitungen“ geißelt oder behauptet, Falschbeschuldigungen – und das seien, sagt er, die Mehrzahl der angezeigten Vergewaltigungen – seien ein Massendelikt geworden und würden in Sorgerechts-Streitigkeiten etwa als „todsichere Waffe“ eingesetzt. Ein fast schon beleidigender Wortwechsel mit einem Medienvertreter demonstriert, dass Jörg Kachelmann nicht nur pauschal verurteilt, sondern die Interpretation von Recht und Gesetz in die eigenen Hände genommen hat. Nur: Wer will es ihm verdenken nach seinen Erfahrungen mit der dritten und der vierten Macht im Staat?

17.04.2015
http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/friedrichshafen/Joerg-Kachelmann-steht-an-der-Buerger-Universitaet-Rede-und-Antwort;art372474,7784712