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Aktion für Vaterschaftsurlaub: Für den Bundesrat keine gute Lösung.
Der Bundesrat spielt den Ball in Sachen Vaterschaftsurlaub den Kantonen zu. Die Initianten der initiative zeigen sich empört.
Einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub erachtet der Bundesrat nach wie vor als zu teuer. Stattdessen hat er nun Alternativen präsentiert, welche vor allem die Kantone und Gemeinen in die Pflicht nehmen. Die Initianten zeigen sich empört.
In seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft zum Volksbegehren «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» (Vaterschaftsurlaubsinitiative) schreibt die Regierung, dass sie das Anliegen zwar anerkenne, die Verantwortung aber primär bei den Sozialpartnern, Kantonen und Gemeinden liege.
Finanzielles Argument zuoberst
Für den Bundesrat habe stattdessen der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots Priorität. Diese Angebote seien nicht nur unmittelbar nach der Geburt, sondern auch im Vorschul- und Schulalter des Kindes für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit von entscheidender Bedeutung.
Zudem weisen diese Massnahmen ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Das finanzielle Argument führt der Bundesrat denn auch zuoberst an gegen die Initiative.
Der Vaterschaftsurlaub würde nach Berechnungen des Bundes rund 420 Millionen Franken pro Jahr kosten. «Dies würde die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen», heisst es in der Botschaft des Bundesrats.
Harte Kritik der Initianten
Der Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!» zeigt sich mit der Botschaft nicht zufrieden: «Heute hat der Bundesrat mit seiner Botschaft zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative bekräftigt, dass er Vätern nicht mehr als einen Tag zugestehen will, wenn sie ein Kind bekommen», so der Verein. Er könne diesen «ewig gestrigen Entscheid des Bundesrates in keiner Art und Weise nachvollziehen».
Die Zeiten seien längst vorbei, in denen Väter bei der Familienarbeit auf die Ersatzbank gehörten, so der Verein weiter. Die Initianten der Volksinitiative sind nach eigener Aussage überzeugt, dass die Bevölkerung «diesem wichtigen familienpolitischen Anliegen bei einer Volksabstimmung zum Durchbruch verhelfen wird».
«Präsent zu sein beim wichtigsten Ereignis im Leben eines Mannes – der Geburt des eigenen Kindes – wird in einem der reichsten Länder der Welt als zu teuer erachtet und als Luxus dargestellt, den sich die Wirtschaft nicht leisten könne», so die Initianten. «Das ist ein Armutszeugnis.»
Verlängerung des Impulsprogramms
Der Bund fördert die Schaffung von Betreuungsplätzen im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Einen Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N), das Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern und dafür finanzielle Mittel in Höhe von 130 Millionen Franken vorzusehen, lehnt der Bundesrat ab.
In seiner Stellungnahme erinnerte er daran, dass die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Diese sollten ihren Handlungsspielraum ausschöpfen und eigenständig für den Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots sorgen. Das Geschäft wird in der Sommersession im #Nationalrat behandelt.
Bedürfnisse berufstätiger Eltern
Der Bund kann hingegen Kantone und Gemeinden unterstützen, welche die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem kann er kantonale, regionale und kommunale Projekte fördern, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern abgestützt werden.
Für diese zwei neuen Finanzhilfen stellt der Bund 100 Millionen Franken bereit. Die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen treten am 1. Juli in Kraft.
Bei der direkten Bundessteuer sollen Eltern künftig die nachgewiesenen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal 25’000 Franken pro Kind und Jahr vom Einkommen abziehen können. Heute liegt der Maximalbetrag bei 10’100 Franken. Der Bundesrat hat vor einem Monat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Verwaltungsangestellte haben Vaterschaftsurlaub
Heute hat der Vater bei der Geburt eines Kindes in der Regel Anspruch auf bis zu zwei bezahlte Urlaubstage. Unternehmen können zudem grosszügigere Regelungen vorsehen. Der Urlaub kann folglich von Unternehmen zu Unternehmen und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter variieren.
Mitarbeiter der Bundesverwaltung haben seit Juli 2013 Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die meisten kantonalen Verwaltungen sowie die kommunalen Verwaltungen der Kantonshauptorte und grössten Städte gewähren einen fünf- oder zehntägigen bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» ist im Juni eingereicht worden. Urheber sind die Organisationen Travail.Suisse, männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz.
In vielen Ostschweizer Firmen dürfen Väter nach der Geburt noch ein paar Tage zu Hause bleiben. (Bild: Getty)
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VATERSCHAFTSURLAUB BEI OSTSCHWEIZER ARBEITGEBERN ⋅ Der Bundesrat will den gesetzlichen Vaterschaftsurlaub nicht verlängern. Trotzdem ist dieser auf dem Vormarsch: Auch Ostschweizer Unternehmen wollen mit einer verlängerten Auszeit für Fachkräfte attraktiv bleiben.
Kaspar Enz
Mehr als einen Tag Urlaub haben frischgebackene Väter nicht nötig. Das sagt zumindest das Gesetz. Und geht es nach dem Bundesrat, soll das auch so bleiben. Er lehnte letzte Woche die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub ab. Doch viele Unternehmen gestehen ihren Mitarbeitern bereits heute längeren Urlaub zu, wenn sie Vater werden.
«Der St.Galler Kantonalbank ist es wichtig, attraktive Arbeitsbedingungen anzubieten», sagt deren Sprecher Adrian Kunz. Fünf Tage dürfen die Kantonalbanker zu Hause bleiben. Eine Arbeitswoche bekommen neue Väter auch bei anderen Finanzinstituten mit Ostschweizer Sitz, wie den Helvetia-Versicherungen oder der Thurgauer Kantonalbank. Die Nase vorn hat in der Branche aber Raiffeisen. Drei Arbeitswochen, also 15 Tage Vaterschaftsurlaub, gewährt die Bank – und zwar schon seit 2009. «Wir sind überzeugt, dass sich Investitionen in das Wohl der Familie und eine ausgeglichene Work-Life-Balance langfristig auszahlen», sagt Raiffeisen-Sprecher Dominik Chiavi. Engagierte Mitarbeiter seien ein Wettbewerbsvorteil. Ebenso grosszügig wie Raiffeisen ist der Grossverteiler Migros. Das fördere die Motivation, glaubt Andreas Bühler, Sprecher von Migros Ostschweiz. «Man spürt, dass die Leute stolz sind, bei einem Unternehmen zu arbeiten, das seine Mitarbeiter unterstützt.»
Tatsächlich wollten viele Unternehmen mit einem grosszügigen Vaterschaftsurlaub ein attraktiver Arbeitgeber sein, sagt Sibylle Olbert-Bock, Leiterin des Kompetenzzentrums für Führung und Personalmanagement an der Fachhochschule St.Gallen. Man schaue auf die Konkurrenz, auch diejenige im Ausland. Doch auch in den Chefetagen überlege man sich immer mehr, was Gleichstellung bedeuten müsse. «Es gibt immer mehr Frauen in den Unternehmen, die den Männern auf Augenhöhe begegnen.» Sie sind ebenso gut ausgebildet, verdienen gleich viel oder mehr als ihre Partner. «Die Erwartungen verändern sich. Es ist nicht mehr klar, wer zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert.»
Kleine können ihn sich selten leisten
Dass auch Unternehmen den Ball aufnehmen, wundert Adrian Wüthrich, Präsident der Gewerkschaft Travailsuisse nicht. «Sie wollen Mitarbeiter halten und als moderner Arbeitgeber gelten», sagt er. Und die Gewerkschaften setzten den Vaterschaftsurlaub bei Verhandlungen immer wieder auf die Agenda. Es sind vor allem grosse Firmen, die grosszügig sind. Kleine Unternehmen können sich den Vaterschaftsurlaub hingegen selten leisten. «Das ist unfair. So ist es Zufall, ob man als Arbeitnehmer einen Urlaub bekommt oder nicht.»
Dass ein Vaterschaftsurlaub für kleinere Unternehmen schwieriger einzuführen ist, weiss auch Robert Stadler, Vizedirektor der IHK St. Gallen-Appenzell. Nicht nur der Kosten wegen. Auch die Absenzen seien schwieriger aufzufangen. «Aber so wie ich die meisten KMU erlebe, sind sie auch flexibler. Im Einzelfall sucht man eine Lösung.» So glaubt Stadler auch in dieser Frage an den Markt. Einen staatlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub brauche es nicht. «Ein Arbeitnehmer, für den das wichtig ist, wird sich eher für ein grosses Unternehmen entscheiden. In KMU gibt es weniger zugesicherte Leistungen, aber sie bieten andere Vorteile.»
Wer sich im Unternehmen bewährt, könne seine Anliegen meist gut einbringen, glaubt auch Sibylle Olbert-Bock. Auch wenn es um einen Vaterschaftsurlaub gehe. «Voraussetzung ist aber, dass Führungskräfte für diese Frage ein offenes Ohr haben.» Da könne eine geeignete Personalpolitik helfen. Trotzdem glaubt sie nicht, dass der Markt allein dem Vaterschaftsurlaub zum Durchbruch verhilft. Auf Freiwilligkeit hätten die Unternehmen auch plädiert, als es um Frauen in den Führungsebenen ging. Passiert sei oft wenig. «Die Frage ist: Für wen regelt es der Markt? Er regelt es für die, für die es sich aus Sicht der Unternehmen lohnt.» Auch die Initianten glauben nicht an den Markt. «Das ist nur eine Ausrede, um nichts tun zu müssen», sagt Adrian Wüthrich.
Kein Bewerber fragt nach «Papizeit»
Tatsächlich könnte es lange dauern, bis sich mehrere Wochen Vaterschaftsurlaub überall durchsetzen. Denn Männer auf Stellensuche scheinen sich nicht besonders dafür zu interessieren. Der Vaterschaftsurlaub werde bei der Rekrutierung kaum angesprochen, sagt Helvetia-Sprecher Jonas Grossniklaus. «Ein viel wichtigeres Thema sind flexible Arbeitsmodelle, die es Vätern erlauben, einen Teil der Betreuungsarbeit zu übernehmen», sagt er. «Der Vaterschaftsurlaub wird in Bewerbungsgesprächen kaum je separat angesprochen», sagt auch Anita Schweizer, Mediensprecherin der Thurgauer Kantonalbank. Und «Der Vaterschaftsurlaub ist nur ein Baustein eines Gesamtpakets», sagt Raiffeisen-Sprecher Chiavi.
Ähnlich sieht es Sibylle Olbert-Bock. Der Vaterschaftsurlaub diene eher der Bindung bewährter Mitarbeitender. Den Ausschlag für einen Arbeitgeber gebe eher das Gesamtpaket. «Es geht darum, ob man die Organisation als eine wahrnimmt, in der neben der Arbeit Privat- und Familienleben akzeptiert werden.»
Bundesrichter Nicolas von Werdt weiss, wie die alternierende Obhut von Kindern bei getrennten Eltern klappen soll.
«Der Wunsch des Kindes muss berücksichtigt werden», sagt Bundesrichter Nicolas von Werdt. Foto: Franziska Rothenbühler
Mit Nicolas von Werdt sprach Claudia Blumer 14.03.2017
Seit Anfang 2017 gilt das neue Unterhaltsrecht. Damit wird eine Alimentenpflicht auch für ledige Betreuungspersonen eingeführt (Betreuungsunterhalt) sowie die alternierende Obhut, die geteilte Kinderbetreuung bei getrennt lebenden Eltern. Die Gerichte müssen diese prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. Das Parlament betonte damit das Recht des Kindes auf eine Beziehung zu Vater und Mutter.
Anders äussert sich nun Nicolas von Werdt, Präsident der zuständigen Abteilung am Bundesgericht. Seiner Ansicht nach muss die alternierende Obhut ermöglicht werden, wenn sie gewünscht wird und die vom Bundesgericht definierten Kriterien erfüllt sind.
Die Zürcher Gerichte haben einen Leitfaden für das neue Unterhaltsrecht verfasst. Was halten Sie davon?
Es ist gut, dass sich die Gerichte vor Inkrafttreten eines Gesetzes Gedanken machen, nach welchem Muster die Fälle behandelt werden sollen. Es muss aber jeder Fall einzeln geprüft werden. Problematisch wäre es, wenn sich ein Gericht im Urteil auf den Leitfaden berufen würde. Es geht ja darin vor allem um technische Details wie die Berechnung des Betreuungsunterhalts.
Manche Juristen kritisieren das neue Unterhaltsrecht als zu offen formuliert. Wie sehen Sie das?
Als Richter hätte ich mir präzisere Vorgaben gewünscht. Es gibt jährlich 16’000 Scheidungen, viele davon mit Kindern. Rund 500 Fälle landen am Bundesgericht, das sind vergleichsweise wenig. Und zwar deshalb, weil sich die Parteien an der klaren Rechtsprechung orientieren können. Die Gesellschaft hat insgesamt ein Interesse an klaren Regeln, weil nicht jeder Disput vor Gericht ausgetragen werden soll. Nur die hochstrittigen Fälle kommen ans Bundesgericht. Wir fällen die Leiturteile anhand von ausserordentlichen Konstellationen. Deshalb wird es nun eine Weile dauern, bis wieder Klarheit herrscht.
Die Zürcher Gerichte wollen gemäss dem Leitfaden jedenfalls bei getrennten Ehegatten an der 10/16-Regel festhalten. Der Bundesrat will, dass diese Regel überdacht wird. Was sagen Sie?
Die 10/16-Regel besagt, dass der bisher hauptbetreuende Ehegatte erst dann eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, wenn das jüngste Kind 10-jährig ist; zunächst teilzeitlich und ab dem 16. Altersjahr voll. Diese Regel wurde im Interesse desjenigen Ehegatten entwickelt, der auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet hat, um die Kinder persönlich zu betreuen. Es ging um den Schutz des Vertrauens, das ein Ehegatte auf die Fortsetzung der während des Zusammenlebens gemeinsam vereinbarten Arbeitsteilung haben soll; Gedanken an das Kindeswohl standen nicht im Vordergrund. Ich stelle fest, dass das Bundesgericht in den letzten Jahren keinen Entscheid aufgehoben hat nur, weil von dieser Regel abgewichen wurde. Die Gesellschaft hat sich entwickelt. Meine persönliche Prognose ist, dass diese Regel fallen wird.
Der Bundesrat verlangt dies quasi in seiner Botschaft. Wie stark sind die Gerichte daran gebunden?
Ich nehme die Botschaft ernst. Wir haben am Bundesgericht die Aufgabe, neue Grundsätze zu prüfen, die sich für eine Regel eignen. Etwa die deutsche, wonach die persönliche Betreuung nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes im Vordergrund steht, nachher die Kita. Die schweizerische Sozialhilfekonferenz hat diese Grenze per Anfang 2017 sogar auf ein Jahr heruntergesetzt. Wenn das Kind einjährig ist, gilt eine Erwerbsarbeit grundsätzlich wieder als zumutbar. Es ist nun an der Rechtsprechung, ein neues Modell zu entwickeln.
Wird mit dem neuen Gesetz die Berufstätigkeit beider Elternteile gefördert?
Dies darf keine primäre Rolle spielen, die Maxime ist das Kindeswohl. Das Unterhaltsrecht besagt aber, dass die persönliche Betreuung gegenüber der Fremdbetreuung nicht vorzuziehen sei. Damit fördert das Gesetz im weiteren Sinn die Berufstätigkeit der Frauen. Die Mütter sollen demnach arbeiten, wenn sie können. Das ist aber ein Widerspruch zum Betreuungsunterhalt, der gleichzeitig eingeführt worden ist. Denn wenn die Mutter arbeitet und für ihren eigenen Unterhalt aufkommt, hat sie keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dann müssen nur die Kosten für das Kind und dessen Fremdbetreuung aufgeteilt werden. Zentral wird deshalb die Frage sein, wann es der hauptbetreuenden Person unter dem Aspekt des Kindeswohls zuzumuten ist, dass sie wieder arbeiten geht, und ob es quasi ein Wahlrecht gibt, ob sie das Kind selber betreuen will oder nicht. Die Gerichte müssen definieren, ob es dieses Wahlrecht gibt, und wenn ja, bis zu welchem Alter des Kindes.
«Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden.»
Den Begriff «Kindeswohl» hört man oft. Wissen die Gerichte, was dem Wohl des Kindes dient?
Es gibt Extremsituationen, in denen man es klar sagen kann. Etwa, wenn Gewalt im Spiel ist. Oder bei einem behinderten Kind, das eine gute persönliche Betreuung braucht. Aber sonst ist es schwierig. Kinderpsychologische Studien besagen Sachen, die Sie nicht gern hören würden. Etwa, dass bei Kindern mit Migrationshintergrund Fremdbetreuung von Vorteil ist. Weil sie dann integriert werden und nicht in ihrer Kultur haften bleiben. Oder dass man Kinder von weniger intelligenten Eltern besser von Dritten betreuen lässt als von den eigenen Eltern. Solche Kriterien werden höchstens in Extremsituationen in unsere Rechtsprechung fliessen.
Die Väter machen sich Hoffnungen, weil die alternierende Obhut neu gefördert werden soll. Wie berechtigt sind diese Hoffnungen? Sie sind sehr berechtigt. Das Bundesgericht hat im letzten Herbst in zwei Leiturteilen die Kriterien dargelegt, anhand deren gemessen werden soll, ob die alternierende Obhut angezeigt ist: Erziehungsfähigkeit, geografische Distanz, bei kleinen Kindern die Möglichkeit der persönlichen Betreuung, Kooperationsfähigkeit und der Wille des Kindes.
Wird das Kind befragt?
Ja, das haben wir im Leiturteil so festgelegt. Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden. Man muss aber prüfen, ob dieser Wunsch echt ist oder beeinflusst. Denn jedes Kind in einer Trennungssituation ist in einem Interessenkonflikt. Es hat vermutlich beide Eltern gleich gern und will keinen enttäuschen. Der Wille des Kindes kann nur mittels Befragung durch eine Fachperson eruiert werden. Das neue Familienrecht wird vermehrt dazu führen, dass man den Kindeswillen abklärt.
Ein heikler Punkt ist wohl die Kooperationsfähigkeit. Wenn sich ein Elternteil querstellt, kann er die alternierende Obhut verhindern?
Der Umstand, dass sich ein Elternteil gegen eine geteilte Obhut wehrt, reicht nicht aus, um auf die Anordnung der geteilten Obhut zu verzichten. Sonst hätten wir ein Vetorecht, das wollen wir nicht. Doch wenn sich Eltern grundsätzlich und in anderen Kinderbelangen systematisch bekämpfen, ist die alternierende Obhut unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls fragwürdig.
Wenn ein Elternteil die alternierende Obhut nicht will, muss er also Obstruktion betreiben?
Das würde man merken, und solches Verhalten würde nicht geschützt. Wenn sich ein Elternteil nicht dem Kindeswohl entsprechend verhält, ist seine Erziehungsfähigkeit infrage gestellt. Diese wiederum ist Voraussetzung für die Zuteilung auch der alleinigen Obhut.
Wurde die Erziehungsfähigkeit schon einmal abgesprochen wegen Nichtkooperation?
Ja. Aber es braucht viel dafür. Wir hatten einen Fall, bei dem eine Frau verwarnt wurde, weil sie ihr Kind vom Vater abzuschotten versuchte. Die Bindungstoleranz, also die Bereitschaft eines Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern, ist Bestandteil der Erziehungsfähigkeit.
Bei der Frage, wer die Kinder wie häufig sehen darf, ist Stabilität oft ein wichtiger Faktor. Da haben doch die Väter schon verloren – es gibt ja keinen Vaterschaftsurlaub.
Der Mutterschaftsurlaub allein begründet noch keine stabilen Verhältnisse. Die Frage ist, wie die Rechtsprechung mit Fällen umgehen soll, in denen die Väter während der Beziehung die Kinder nicht betreut haben, dies jedoch nach der Trennung tun wollen. In diesen Fällen kommt es darauf an, was die Beweggründe des Vaters waren. Warum hat er davor keine Betreuungsarbeit geleistet, warum will er jetzt? Wenn er beispielsweise voll erwerbstätig war, damit es der Familie finanziell gut geht, obwohl er die Kinder vielleicht gern mitbetreut hätte, dann fällt mit der Trennung seine Hauptmotivation für die Erwerbstätigkeit weg: die Familie. So scheint es legitim, wenn er sein Erwerbspensum reduziert und dafür sorgen will, weiterhin Kontakt zu den Kindern zu haben. Anders sähe es aus, wenn seine Erwerbstätigkeit ausschliesslich karrieristisch motiviert war oder wenn der Vater nur deshalb selber betreuen will, um weniger Unterhalt bezahlen zu müssen.
«Weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen.»
Das Gesetz besagt lediglich, dass die alternierende Obhut auf Wunsch geprüft wird. Laut den Voten im Parlament soll sie aber gefördert werden. Müssen die Gerichte die Materialien berücksichtigen?
Sie müssen sie berücksichtigen. Doch bei der alternierenden Obhut sollten sie nun auf unsere Rechtsprechung abstellen. Das Bundesgericht hat deutlich gesagt, worauf es ankommt.
Muss die alternierende Obhut auf Wunsch verordnet werden, wenn die Kriterien erfüllt sind? Oder können die Gerichte auch sagen: Es läuft doch ganz gut so, also lassen wir das Kind bei der Mutter?
Meine Prognose ist, dass man die alternierende Obhut ermöglichen muss, wenn sie gewünscht wird und die Voraussetzungen gegeben sind. Die Stabilität ist dabei lediglich ein Hilfskriterium.
Kann die alternierende Obhut in strittigen Fällen deeskalierend wirken?
Es gibt Studien, die das sagen. Doch weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen. Wo es keine Geldsorgen gibt, funktioniert die alternierende Obhut grundsätzlich besser. Manche sagen, mit höherem Bildungsniveau funktioniere sie besser und dauerhafter. Zu verstehen, dass man den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil fördern muss, braucht eine minimale Intelligenz.
Fehlt den Eltern diese Intelligenz?
Sie ist nicht selbstverständlich, wenn ich unsere Fälle anschaue. Es gibt Personen, die man als intelligent einstufen würde, die aber kein Verständnis dafür haben, dass der Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil wichtig ist. Sie haben ein gestörtes Verhältnis zum Ex-Partner, von dem sie sehr enttäuscht sind, und können das nicht vom Kindeswohl abstrahieren. Wenn die alternierende Obhut wegen fehlender Kooperation nicht möglich ist und einer der beiden Elternteile diese Bindungstoleranz nicht hat, ist es denkbar, dass derjenige die alleinige Obhut bekommt, der den Kontakt zum anderen Elternteil fördert.
Wie wichtig ist es für das Kind, bei Vater und Mutter richtig zu wohnen, sie nicht nur zu besuchen?
Grundsätzlich ist es im Interesse des Kindes – unter der Voraussetzung, dass beide sich Zeit nehmen, sich um das Kind kümmern, sich um eine Beziehung bemühen. Wenn jemand das Kind vor den Fernseher setzt und Bier trinken geht, ist das wohl nicht die Idee.
Ich behaupte, dass jede Adoption von Kindern unter 14 Jahren eine ZWANGSADOPTION ist, weil der „Wille des Kindes“ NICHT berücksichtigt wird!!!
Die gesamte Adoption unter 14 Jahren gehört m.M. nach verboten.
Die derzeitige Anonymität der leiblichen Eltern ist ein Verbrechen an den Kindern und ist eindeutig eine Mescherrechtsverletzung. Deutschland hat durch die Bundesverfassung im Jahr 2015 und Druck des Verein Spenderkinder, per Gesetz die Anonymität aufgehoben. Durch eine 100 jährige Datenbank muss spätestens jeden Volljährigen ermöglicht werden den Namen, Geburtsdatum, letzten Wohnort zu erfahren. Jedes Kind hat das Recht regelmässigen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern von Geburt an lt. UN-Kinderrechtskonventionen.
Admin Familie & Familienrecht, am 26.10.2015
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Heime, Schläge, Zwangsarbeit: Maria Magdalena Ischer erlebte den Terror der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die bis 1981 in der Schweiz praktiziert wurden. Ein erschütternder Lebensbericht – aufgezeichnet vor ihrem Tod im Frühling.
«Geboren wurde ich im Sommer 1949 im Frauenspital Bern unter dem Namen Maria Magdalena Nadalet. Das ist der Name meiner Mutter, einer Italienerin aus Limana, nördlich von Venedig. Später hat mein Vater sie wegen mir geheiratet. Aber die beiden hatten es nie gut. Der Mutter gelang es später, zwei Freundinnen zur Aussage zu bewegen, mein Vater habe meine Mutter gezwungen, auf den Strich zu gehen. Er wurde deshalb als Zuhälter verurteilt und sass einige Zeit im Gefängnis Thorberg. Aber für mich blieb er während meiner Kindheit die einzige Person, die zu mir hielt und der ich vertraut habe. Obwohl ich ihn selten sah, war er mein Ein und Alles. Und ich war seine Sissi, seine Prinzessin. Wir hatten eine fast telepathische Zusammengehörigkeit.
Aufgewachsen bin ich vor allem in Heimen, meistens also hinter Mauern: Schon mit einem Jahr war ich im Klösterli Baden, dann im baselländischen Mariahilf Laufen, im berühmt-berüchtigten Kinderzuchthaus Rathausen im Luzernischen, im Jugendheim Bümpliz bei Bern, im Sankt-Gallischen in Altstätten und Rebstein, in einer Pflegefamilie im aargauischen Sins.
Ich erinnere mich, dass wir in Baden als Zwei- oder Dreijährige wegen einer Kissenschlacht von den Klosterfrauen kniend an die Heizkörper gebunden und gezwungen worden sind, auf den seitlich ausgestreckten Händen je einen Schuh zu halten, in meiner Erinnerung stundenlang. Ich erinnere mich, dass man uns in Laufen immer wieder kopfüber in die grossen Waschzuber gesteckt hat, bis wir fast erstickten, wenn wir zu spät aus dem Kindergarten ins Heim zurückgekommen sind. Ich erinnere mich, dass ich in Rathausen mit dem Rohrstock verprügelt wurde und dass mich dort mein Vormund zwang, Randensalat, den ich nie vertragen habe und deshalb erbrochen hatte, noch einmal zu essen. Und zwar hat er mich so lange immer wieder geschlagen, bis der letzte Rest weg war. Und wenn ich in Rathausen am ganzen Körper blau gewesen bin von den Schlägen, hat man meinen Vater angerufen und ihm seinen angekündigten Besuch abgesagt, weil ich böse gewesen sei. Man konnte mich ja in meinem zerschlagenen Zustand nicht gut vorzeigen.
Angedrohte Zwangssterilisation
Maria Magdalena Ischer, Zwangsversorgte: «Damit ich überleben konnte, musste ich Seele und Körper trennen.»
Ich übertreibe nicht, wenn ich sage: Ich musste während der ersten zwanzig Jahre kämpfen, um überhaupt zu überleben. Und damit ich überleben konnte, musste ich irgendwann Seele und Körper trennen. Sonst wäre ich kaputtgegangen. Sonst hätte ich Selbstmord gemacht. Oft habe ich mich in jenen Jahren wie von aussen gesehen. Andere sind damals zerbrochen. Mich konnte man nicht brechen. Ich wollte immer wieder wissen, wieso man mit mir so umging. Und dafür wurde ich wieder bestraft.
Als ich knapp vierzehn Jahre alt war, lebte ich in einer Pflegefamilie in der Nähe des luzernischen Nottwil. Dort versuchte der Pflegevater, mich zu vergewaltigen. Ich konnte mit knapper Not fliehen, nachts, barfuss. Irgendeinmal stand ich in der Gaststube eines Wirtshauses. Auf meine Bitte hin telefonierte man dort meiner Mutter. Sie holte mich mit ihrem zweiten Mann ab. Kurz darauf wurde ich in die Psychiatrische Klinik Münsingen im Kanton Bern eingeliefert, angeblich, weil man ein Gutachten machen müsse, ob ich die Wahrheit sage. Obschon das Gutachten ergab, dass ich tatsächlich die Wahrheit gesagt hatte, steckte man mich in eine geschlossene Abteilung und pumpte mich mit Medikamenten voll.
Knapp zwei Jahre später, im Herbst 1965, lernte ich Peter M. kennen. Er verführte mich. Ich hatte keine Ahnung, weil ich nie aufgeklärt worden war. Mein Pech war, dass ich gleich schwanger wurde. Meine Mutter und ihr zweiter Mann sagten: ‹Dieser Bastard kommt uns auf keinen Fall ins Haus.› Deshalb kam ich zum zweiten Mal in die Psychiatrische Klinik Münsingen. Weil ich laut den Akten, die es dort ja bereits gab, psychotisch war, sah man für mich einen Schwangerschaftsabbruch und eine Zwangssterilisation vor. Peter M., der Vater meines Kindes, war in jener Zeit im Militär.
Mir war klar, dass ich als Katholikin eine einzige Chance hatte, nämlich mit dem katholischen Priester in Kontakt zu kommen, der auf dem Areal verkehrte. Das gelang, und ich sagte ihm, man wolle das Kind in meinem Bauch ermorden. Der Priester half mir. Weder Schwangerschaftsabbruch noch Zwangssterilisation wurden durchgeführt. Dafür kam ich in Münsingen ins Loryheim. Für mich war das ein Gefängnis, und bald einmal haute ich ab. Die Polizei verfolgte mich mit Schäferhunden, fing mich ein und schickte mich mit dem Gefängniswagen der Eisenbahn nach Bern. Und von dort brachte man mich in die Erziehungsanstalt Lärchenheim in Lutzenberg über dem Rheintal. Dort war es so, dass die Eltern für das Heim bezahlten und ich hochschwanger Zwangsarbeit machen musste. Am Tag vor der Geburt war ich krank und fiebrig und musste den ganzen Tag mithelfen, ein Einfamilienhaus zu putzen.
Mein Sohn kam tags darauf, am 31. Juli 1966, im Spital Heiden zur Welt. Ich hatte hohes Fieber. Die Hebamme sagte bloss, ich hätte ja auch das Vergnügen gehabt, sonst wäre ich nicht schwanger geworden. Deshalb müsse ich jetzt nicht jammern. Bei der Geburt hat man nicht geschnitten, deshalb war danach der ganze Dammbereich zerrissen. Im Geburtsraum spottete jemand, kaum war der Bub auf der Welt, wegen der leicht dunkleren Haut: ‹Typisch, auch noch ein Neger!› Sie nahmen mir den Buben sofort weg. Weil ich aber wusste, dass mein Kind eine dunklere Haut haben musste, fand ich es im Säuglingszimmer sofort, holte es zu mir und nahm es bei der Rückkehr ins Lärchenheim mit. Die einzige Person, die mich damals im Spital besucht hat, war mein Vater. Weil er sich einen Thomas wünschte, habe ich den Buben Thomas genannt.
Einige Zeit später kam es im Lärchenheim zu einer Nacht- und Nebelaktion. Eines Abends beim Einnachten fuhr ein Auto vor. Leute der Vormundschaftsbehörde Bern kamen ins Heim, packten meinen Sohn in eine blaue Tasche und gingen sofort wieder. Ich rannte ihnen nach und hinter dem Auto her. Seit jenem Abend habe ich Thomas nie mehr gesehen. Hundertprozentig sicher bin ich, dass ich nie eine Verzichtserklärung unterschrieben habe.
Gefängnisausbruch, dann Einzelhaft
2010, während der Suche nach meinen Akten, ist mir ein Brief von Peter M. ausgehändigt worden. Er stammt vom 3. August 1966. Darin heisst es: ‹Madelaine, Du darfst unseren Sohn nie und nimmer weggeben! Denn das könnte ich Dir nie verzeihen! Nur Mut, Madelaine, Du wirst Deinen Sohn immer bei Dir haben. Bitte Madelaine, hab noch ein paar Tage Geduld. Denn ich werde noch diesen Monat zu Dir kommen.›
Ich habe ihn nie mehr gesehen. Ihm hat man damals offenbar gesagt, ich hätte den Buben zur Adoption freigegeben; mir, Peter wolle nichts mehr von mir wissen. Letzthin habe ich ihn angerufen. Es war ein unangenehmes Telefon. Er hat gesagt, es sei ja nicht sicher, dass das Kind damals von ihm gewesen sei.
Nach dem Raub meines Sohns bin ich im Lärchenheim durchgedreht. Ich habe derart getobt, dass man mich schliesslich in den Kanton Bern abgeschoben hat. Ich kam zuerst ins Bezirksgefängnis der Stadt Bern und danach direkt ins Frauengefängnis Hindelbank. So konnte ich mein Kind nicht mehr suchen, und man hatte vor mir Ruhe. Das war Anfang Juli 1967.
Ich erinnere mich, dass ich in Hindelbank den Direktor Meyer angefallen habe. Obschon ich klein und schmal war, gelang es mir, ihn zu Boden zu werfen und zu würgen. Ich schrie ihn an, wenn ich schon hier sein müsse, könne ich ihn geradeso gut umbringen, dann könne ich zumindest einmal mit der Polizei reden. Man hat mir durch die Kleider hindurch eine Spritze in den Hintern gemacht und mich dann im Keller ins Cachot geworfen.
In Hindelbank träumte ich, dass mein Vater bei einem Autounfall ums Leben komme. Zwei, drei Monate später ereignete sich zwischen Lausanne und Murten genau dieser Unfall. Mein Vater starb. Die Beerdigung fand in Murten statt. Ich durfte hingehen, und zwar im Gefängniswagen der Eisenbahn, in Begleitung einer Wärterin. Am Grab meines Vaters stand ich dann gefesselt mit Handschellen. Mit siebzehn und ohne dass ich zuvor je ein Delikt begangen hatte.
Dann bin ich in Hindelbank ausgebrochen. Ich war gut im Klettern. Durch das WC-Fenster in den Innenhof und von dort über den hohen Zaun. Ich bin mehrere Meter hinuntergesprungen, mir war es scheissegal, ob ich mich verletze. Auch der Tod konnte nicht schlimmer sein, er wäre eine Erlösung gewesen. Ich habe mich nach Winterthur durchgeschlagen und kam bei einem Pfarrer unter. Er überzeugte mich, nach Hindelbank zurückzukehren, indem er mir versprach, er setze sich dafür ein, dass ich wegen der Flucht nicht bestraft würde. In Hindelbank kam ich danach zuerst ins Cachot und danach drei Monate in Einzelhaft.
Viele Jahre Zwangsarbeit
Insgesamt sass ich fünfzehn Monate in diesem Frauengefängnis, dauernd gequält von der Frage: Wo ist mein Bub? Und hat er nun dasselbe Schicksal, das ich gehabt habe? Unterdessen besitze ich einen Briefwechsel aus diesen Monaten zwischen dem kantonalbernischen Jugendamt und der Justizdirektion. Daraus geht hervor, dass es bis zum Schluss meiner Haftzeit kein rechtsgültiges Dokument für meine Einweisung ins Gefängnis gab. Der Briefwechsel endet mit einem Schreiben des Polizeidirektors an den Regierungsrat Robert Bauder vom 20. November 1968. Darin steht: ‹Die Überführung der Maria Magdalena Ischer vom 4.7.1967 in die Anstalten von Hindelbank erfolgte ohne unsere Zustimmung; der Einweisungsbeschluss der Vormundschaftsbehörde Bern vom 28.3.1967 wurde von uns nicht akzeptiert. Die Tochter hielt sich somit während über eines Jahres ohne gültigen Rechtstitel in der Erziehungsanstalt auf.›
Viele Jahre lang musste ich in diesem Land Zwangsarbeit leisten, vom Kartoffelnauflesen mit fünf bis zur Arbeit in der Wäscherei des Frauengefängnisses mit achtzehn. Wobei: Die strafrechtlich Verurteilten dort verdienten immerhin ein Pekulium, wir Administrativen verdienten gar nichts. Ich erinnere mich, dass ich dort mehr als einmal Brot gegessen habe, das Fäden zog und voller Maden war. Als ich im Herbst 1968 entlassen wurde, drückte man mir eine Zwanzigernote in die Hand und sagte, ich käme ja sowieso schnell wieder. Als ich zwanzig wurde, hatte ich keine Ausbildung, und der Staat hat für mich keinen Rappen AHV einbezahlt. Mein Berufswunsch wäre gewesen, Juristin zu werden. Später habe ich zeitweise angeschafft, um finanziell irgendwie über die Runden zu kommen. Heute lebe ich von einer Minimalrente mit Ergänzungsleistungen. Mir hat die Schweiz mein ganzes Leben versaut. Ich habe nie eine Chance bekommen.
Letzthin war ich in Bern auf dem Amt für Erwachsenen- und Kinderschutz, weil ich endlich einen Kontakt zu meinem Sohn Thomas will. Man sagte mir nur, mein Sohn habe zwei Töchter und wolle keinen Kontakt mit mir. Aber ich kann nicht abschliessen, solange ich nicht sicher bin, dass er die Wahrheit weiss. Man hat ihm ja sicher immer erzählt, seine Mutter sei eine Hure und eine Verbrecherin gewesen. Aber ich war beides nicht. Ich hätte ihn nie freiwillig hergegeben, nie. Um kein Geld der Welt. Und jetzt weiss ich nicht einmal, ob mein Sohn von den Behörden nicht verkauft worden ist. Er war ja ein schönes Kind, schwarze Haare, blaue Augen. Und man weiss ja, dass die schönen Kinder damals verkauft worden sind.
Ich kann akzeptieren, wenn Thomas mich heute nicht mehr sehen will. Alles, was ich mir von ihm wünsche, ist ein handgeschriebener Brief, in dem er schreibt, wie ers gehabt hat, und mir bestätigt, dass er meine Geschichte kennt, und ein Foto. Wenn er ein bisschen etwas von meinem Herzen hat, wird er mir das nicht verweigern. Sobald ich diesen Brief habe, werde ich alles akzeptieren können.»
Maria Magdalena Ischer ist Ende März dieses Jahres im Zürcher Sterbehospiz an Krebs gestorben. Laut einer guten Freundin habe sie es dort so schön gehabt wie noch nie in ihrem Leben. Ihren Sohn hat sie nie getroffen. «In anderen Sphären werde ich ihn aber wiederfinden», habe sie zuletzt gesagt.
Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Der Vorschlag des Bundesrats
Endlich wird es konkret: Ende September ist die Vernehmlassung zum bundesrätlichen Entwurf für die Entschädigung von Verdingkindern und anderen Opfern von Zwangsmassnahmen abgeschlossen worden. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative, die im Dezember 2014 unter Federführung von Guido Fluri, einem ehemaligen Heimkind, eingereicht worden war.
Die InitiantInnen begrüssen die Stossrichtung des Bundesrats, die «ganz im Zeichen der historischen Gerechtigkeit» stehe, zumal viele ihrer Forderungen aufgenommen seien – in der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Archivierung ebenso wie in der Akteneinsicht für betroffene Personen. Gewürdigt wird zudem, dass möglichst viele betagte und gesundheitlich angeschlagene Opfer noch von der «Wiedergutmachung» profitieren sollen.
In einem wesentlichen Punkt jedoch gehen die Vorstellungen auseinander: beim Gesamtbetrag für die Solidaritätsbeiträge. Derweil der Bundesrat hierfür 300 Millionen Franken vorsieht, beharren die InitiantInnen auf einem Fonds von 500 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Bundesrat, der mit maximal 15 000 lebenden Opfern rechnet, gehen sie von rund 20 000 Anspruchsberechtigten aus: «Ein Durchschnittsbetrag von weniger als rund 25 000 Franken pro Opfer wäre für viele Betroffenen nicht akzeptabel», schreiben die InitiantInnen. Neben den rund 10 000 lebenden Verdingkindern erwähnen sie insbesondere die gegen 10 000 ehemaligen Heimkinder, die körperlich und/oder seelisch misshandelt, missbraucht oder mittels Zwangsarbeit ausgebeutet wurden.
Im Dezember soll die Botschaft bereit sein. Voraussichtlich wird die Vorlage ab dem Sommer 2016 im Parlament behandelt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine sechsmonatige Frist zum Einreichen der Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag vorgesehen, sodass frühestens im Herbst 2017 mit den Auszahlungen begonnen werden könnte.
Die Vernehmlassungsantworten machen Hoffnung, dass der Gegenvorschlag parlamentarisch abgesegnet und das Bekenntnis, die Aufarbeitung voranzutreiben und den Schwerstbetroffenen die notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, umgesetzt wird. Momentan stemmt sich einzig die SVP dagegen.
Im Lauf der letzten Jahre gab es zwar erste Schritte zur Rehabilitierung: An einem Gedenkanlass im April 2013 bat Justizministerin Simonetta Sommaruga die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrats um Entschuldigung; ein Jahr später verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Eine finanzielle Wiedergutmachung ist darin jedoch nicht vorgesehen. Derzeit gibt es nur einen Soforthilfefonds, aus dem bislang 4,56 Millionen Franken an 570 Personen ausgezahlt wurden (durchschnittlich rund 8000 Franken pro Person).
Adrian Riklin
Zeitgeschichtliche Recherche
Wegen «Liederlichkeit» weggesperrt
Fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurden in der Schweiz bis 1981 angeordnet. Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt; wieder andere als Kinder ihren Müttern entrissen und zwangsadoptiert. Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt.
Vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Zwangsadoption kaum aufgearbeitet ist, erteilte der Verein Netzwerk-verdingt dem Journalisten und ehemaligen WOZ-Redaktor Fredi Lerch einen Rechercheauftrag. Lerch hat darauf im Stadtarchiv Bern rund vierzig Adoptionsdossiers aus der Zeit bis Ende der siebziger Jahre studiert. Mit zwei betroffenen Müttern hat er ausführliche Gespräche geführt (das eine davon ist hier ungekürzt abgedruckt).
Beeindruckt habe ihn bei dieser Arbeit, so Lerch, neben der Tragik der Einzelschicksale insbesondere die Unvereinbarkeit von mündlichen und schriftlichen Quellen: «Abgesehen davon, dass unbestrittenermassen nicht jede Adoption eine Zwangsadoption gewesen ist, ist aus den schriftlichen Dokumenten Zwang im Sinn von Drohung, Einschüchterung, Nötigung, Erpressung, Gewaltanwendung höchstens ausnahmsweise ersichtlich.» Ausübung von Druck auf die zumeist ledigen und mittellosen Mütter müsse aus den Dokumenten implizit, mit «logischer Fantasie» erschlossen werden und bleibe so ein Stück weit spekulativ. Andererseits wurde Lerch in den Gesprächen «mit der Schilderung von gnadenlosen Zwangslagen und einer behördlichen Brutalität konfrontiert, die auch dann noch unmenschlich gewesen wäre, wenn sie in allen Teilen vom Gesetz gedeckt gewesen sein sollte».
Aus dem zusammengetragenen Material hat Lerch einen grossen Text verfasst, der im Oktober 2014 als Broschüre veröffentlicht wurde. Es ist die bislang fundierteste monografische Darstellung der Zwangsadoption in der Schweiz.
Adrian Riklin
Fredi Lerch: «Zwangsadoption. Eine zeitgeschichtlich-journalistische Recherche im Auftrag des Vereins Netzwerk-verdingt». Bern 2014. Als PDF unter: tinyurl.com/zwangsadoption
D.h. Kinder von Spendern werden in Österreich bis zum 14. Lebensjahr nicht erfahren wer ihre leiblichen Eltern sind.
Ebenso danach wird es von keiner Behörde kontrolliert.
5.02.2015 – Gesetz der Fortpflanzungsmedizin im Bundesrat beslossen:
Gesetz zur Eizellspende Samenspende
Bundesrat: FPÖ blitzt mit Veto gegen Fortpflanzungsgesetz-Novelle ab
Kein Einspruch im Bundesrat;
Wien (PK) – Ein von den Freiheitlichen beantragter Einspruch der Länderkammer gegen die kontrovers diskutierte Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz wurde mit 8 Ja- und 51 Nein-Stimmen vom Bundesratsplenum abgelehnt. Mit der Entscheidung des Bundesrats, keinen Einspruch zu erheben, nahm das Fortpflanzungsmedizingesetz damit heute ihre letzte parlamentarische Hürde.
Durch die neuen Bestimmungen sollen Eizellenspenden ermöglicht werden, darüber hinaus werden Samenspenden Dritter bei der In-Vitro-Fertilisation erlaubt, lesbische Paare wiederum erhalten Zugang zu Samenspenden. Weiter verboten bleibt hingegen die Leihmutterschaft. Die Untersuchung einer bereits befruchteten Eizelle wird in Hinkunft unter bestimmten äußerst restriktiven Voraussetzungen möglich sein.
FPÖ: Mit diesem Gesetz wird die Natur völlig auf den Kopf gestellt
Das Fortpflanzungsmedizingesetz ist nicht mit ethischen und moralischen Grundsätzen vereinbar und geht zu weit. So die Kritik der FPÖ gegenüber der Novelle. Damit werde die Natur völlig auf den Kopf gestellt. Das Gesetz eröffne die Möglichkeit, eine Auswahl zwischen wertem und unwertem Leben zu treffen, außerdem werde das Kindeswohl vollkommen außer Acht gelassen.
Natürlich müsse man einem Höchstgerichtsurteil Folge leisten, bei so einem wichtigen Gesetz wäre es aber notwendig gewesen, länger und intensiver darüber zu diskutieren, sagte Monika Mühlwerth (F/W). Man habe aber in aller Schnelle ein Gesetz gebastelt. Die Natur habe es so eingerichtet, dass zur Zeugung eines Kindes Mann und Frau gebraucht werden, Homosexuelle könnten eben keine Kinder bekommen, meinte Mühlwerth und forderte dementsprechende Grenzen ein. Die SPÖ und die Grünen würden ein Gesellschaftsmodell verfolgen, in dem das klassische Familienbild aufgehoben wird. Überrascht sei sie, Mühlwerth, außerdem, dass die ÖVP für das Gesetz eintritt. Zudem war die Freiheitliche der Ansicht, dass das Wohl des Kindes vollkommen außer Acht gelassen wird. Alle unterschriebenen UN-Konventionen, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen, würden damit ad absurdum geführt.
Auch ihr Fraktionskollege Gerd Krusche (F/St) wandte sich, so wie er sagte, aus vollster Überzeugung gegen das neue Fortpflanzungsgesetz. Was die Präimplantationsdiagnostik betrifft, verwies der Bundesrat darauf, dass es Selektion in Österreich bereits vor einigen Jahrzehnten gegeben habe. „Wir öffnen mit diesem Gesetz die Büchse der Pandora und ebnen den Weg in diese Richtung“, sagte Krusche und warnte davor, aufgrund einer genetischen Disposition „zwischen wertem und unwertem Leben zu entscheiden“. Das habe nichts mehr mit Moral und Ethik zu tun und man verschanze sich dabei hinter einem Gerichtsurteil, warf er SPÖ und ÖVP vor. Der medizinische Fortschritt sollte seiner Meinung dazu dienen, Kranken zu helfen und nicht, wie Krusche formulierte, „um lieber Gott zu spielen“.
„Wo ist der Wert eines Menschenlebens?“, war die Frage von Christoph Längle (F/V) an das Bundesratsplenum, der die Novelle so wie seine Fraktionskollegen mit moralischen und ethischen Grundsätzen unvereinbar wertete. Das Gesetz sei in kürzester Zeit abgesegnet worden, auch die Begutachtungsfrist sei viel zu kurz bemessen gewesen. Es scheine, so Längle, dass die Verantwortlichen keine öffentliche Debatte wollten. Geht es nach den Freiheitlichen, wäre es demokratischer gewesen, wenn die vielen ablehnenden Stimmen des Volkes gehört worden wären. Es könne nicht sein, dass eine Eizelle zur Handelsware wird oder ein Kind zwischen einer biologischen und einer genetischen Mutter steht.
SPÖ: Modernes Fortpflanzungsmedizingesetz in Österreich notwendig
Gegen eine Polarisierung im Zusammenhang mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz und für ein selbstbestimmtes, entscheidungsautonomes Leben argumentierten die beiden SP-Bundesrätinnen Johanna Köberl (S/St) und Ana Blatnik (S/K).
Im Parlament habe sich bestimmt niemand die Entscheidung bei einem heiklen Thema wie diesem leicht gemacht, entgegnete Köberl der Kritik der Freiheitlichen gegenüber ihrer Fraktion. Jeder habe zu den verschiedenen Punkten, die das Gesetz behandelt, aufgrund der eigenen Geschichte und Erlebnisse andere Meinungen, deswegen werde es gerade auch hier nicht die eine richtige Antwort geben. Ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz, das den gesellschaftspolitischen und medizinischen Entwicklungen entspricht und den Menschen Sicherheit gibt, sei ein notwendiger Beschluss. Um diesen Bereich noch weiter zu entwickeln, bedürfe es noch konstruktiver Diskussionen. Dabei ist Köberl überzeugt, dass das Gesetz mit großer Sorgfalt umgesetzt wird.
„Es geht um ein sensibles Thema, aber bitte lassen wir es nicht zu, dass damit polarisiert wird“, so die eingehende Bitte von der ehemaligen Bundesratspräsidentin Ana Blatnik an die Länderkammer. Auch den Vergleich zwischen Präimplantationsdiagnostik und der Selektion unter den Nationalsozialisten von Seiten der Freiheitlichen lehnte sie strikt ab. Sie selbst stehe für Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung jedes Einzelnen ein. Das Modell Vater-Mutter-Kind sei zudem noch immer kein Garantieschein auf ein funktionierendes Kindeswohl. Ein zentraler Punkt der Novelle sei, den veränderten Lebensformen und gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden.
ÖVP: Kein Beschluss würde rechtsfreien Raum bedeuten
Hinter die vorliegenden Änderungen im Fortpflanzungsrecht stellten sich auch die Bundesräte der ÖVP. Zum einen folge die Novelle einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs, zum anderen sei das, was darin kritisiert wird, explizit vom Gesetz herausgenommen. Das Gesetz trage grundsätzlich die Überschrift der „medizinischen Indikation“, meint man seitens der ÖVP.
Er würde sich nicht hinter einem Höchstgerichtsurteil verschanzen, dieses aber nicht umzusetzen, schaffe einen rechtsfreien Raum, sagte Klaus Fürlinger (V/O). Die Folge von dem, was die FPÖ predige, sei demnach, dass alles erlaubt ist. „Das Gesetz hat eine grundsätzliche Überschrift, diese heißt medizinische Indikation“, so Fürlinger. Was die Präimplantationsdiagnostik betrifft, müsse man einer Frau nach mehreren Fehlgeburten das Recht ermöglichen, ein Kind unter medizinischer Betreuung zur Welt bringen zu können.
Mit der heutigen Novelle hat die ÖVP bewiesen, wie breit sie aufgestellt ist, resümierte sein Fraktionskollege Ferdinand Tiefnig (V/O). „Gott sei Dank sind wir in unserer Gesellschaft so weit, dass wir diesen Beschluss vollziehen können“, sagte er und verwies auch auf die Bioethikkommission, die in den letzten Jahren darauf hingearbeitet habe. Er selbst, Tiefnig, verstehe es nicht, dass man dagegen sein könne, wenn Leben ermöglicht werden soll. Es sei wichtig, das Gesetz so darzustellen, wie es den BürgerInnen tatsächlich zugutekommt, nicht aber, wie es von manchen populistisch interpretiert wird.
Dass unterschiedliche ethische und moralische Vorstellungen in einer Gesellschaft nebeneinander gelebt werden können, ist essentiell, so das Fazit von Harald Himmer (V/W). Auch mit der vorliegenden Novelle lasse es der Gesetzgeber jeder Familie und jedem Menschen offen, weiterhin nach seinen Vorstellungen zu leben. Auch trotz des Gesetzes werden viele aus religiösen und moralischen Gründen handeln, wie sie bis jetzt gehandelt haben und die Änderungen nicht in Anspruch nehmen, so die Prognosen Himmers.
GRÜNE: Wichtiger Schritt von Diskriminierung zur Gleichstellung
Die Grünen wollen das klassische Familienmodell nicht abschaffen, sondern eine Gleichstellung und Gleichwertigkeit für alle Familienformen. Das machten einmal mehr auch die grünen BundesrätInnen in der Diskussion um das Fortpflanzungsmedizingesetz deutlich. Positive Worte bekamen SPÖ und ÖVP für die sachliche Debatte.
Es geht um eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, sagte Marco Schreuder (G/W) und rief die Arbeit der Bioethikkommission ins Bewusstsein, die sich Jahrzehnte lang mit dem Thema beschäftigt habe und deren Ergebnis mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt werde. Für „bemerkenswert“ hielt es Schreuder, wenn der Familienbegriff ausschließlich für heterosexuelle Familien gedacht wird. Die Gesellschaft sei vielfältig, meinte er, „bitte FPÖ, hört auf mit diesem Argument der Natur“, so sein Anliegen.
Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt weg von der Diskriminierung hin zu einer Gleichstellung, lautete das Urteil von Nicole Schreyer (G/T). Die Grünen wollen das klassische Familienmodell nicht abschaffen, sondern die Gleichstellung und Gleichwertigkeit für alle Familienformen wie AlleinerzieherInnen, Patchworkfamilien und Familien mit gleichgeschlechtlichen Paaren, machte sie geltend. „Wir wollen, dass Kinder glücklich sind, mehr wollen wir nicht“, so Schreyer. Der Normalfall, dass Vater, Mutter und Kind eine Familie bilden, entspreche einfach nicht mehr der Realität.
Heinisch-Hosek hofft auf nächste Schritte
Mit der Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz nähere man sich Schritt für Schritt einer Lebensrealität im 21. Jahrhundert, sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und verwies auf die gesellschaftspolitische und gesundheitspolitische Mehrdimensionalität der Materie. Die Ministerin sprach sich in diesem Zusammenhang für Samenspenden für alleinstehende Frauen sowie die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus. Vielleicht seien diese nun die nächsten Schritte, so die optimistische Hoffnung der Frauenministerin. Parlamentskorrespondenz Nr. 89 vom 05.02.2015 http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0089/index.shtml