„Ungläubige gehören getötet.“ IS-Gefährder jetzt freigesprochen

Wien

Angeblicher IS-Schläfer wurde freigesprochen
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag gegen einen angeblichen IS-Schläfer verhandelt worden, der laut Anklage im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ einen Selbstmordanschlag am Westbahnhof durchführen hätte sollen.

APA
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Zum Attentat sei es nicht gekommen, weil das Signal seines IS-Kontaktmannes ausblieb, hatte der Mann im Vorjahr dem Verfassungsschutz erklärt.Der Angeklagte – ein 27 Jahre alter Afghane, der 2015 über die Türkei nach Österreich gekommen war – wurde im Zweifel vom zentralen Vorwurf der Wiener Anklagebehörde freigesprochen. „Eine Mitgliedschaft beim IS und Anschlagspläne haben sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen“, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner am Ende fest. Der Mann wurde daher ausschließlich für mehrere gewalttätige Angriffe gegen verschiedene Justizwachebeamte – der Afghane dürfte ein äußerst problematischer Häftling sein, er wurde nach Handgreiflichkeiten, die sich auch gegen Mitinsassen richteten, immer wieder in andere Justizanstalten verlegt – zu 14 Monaten unbedingter Haft verlegt. Verteidiger Michael Dohr nahm das Urteil an, Staatsanwältin Viktoria Berente gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.Dass der Staatsanwaltschaft die Beweisführung zu den vermuteten Anschlagsplänen nicht glückte, lag möglicherweise auch daran, dass die Handy-Daten des Angeklagten nur ansatzweise ausgewertet werden konnte. Bei dem Afghanen war ein Smartphone sichergestellt worden, die darauf gespeicherten Daten waren allerdings großteils verschlüsselt. Weil der Verdächtige nicht bereit war, den PIN-Code und sonstige Informationen zu seinem Gerät preiszugeben, sei dieses einem sogenannten Chip Off-Verfahren unterzogen und dabei in seine Einzelteile zerlegt worden, berichtete ein Beamter vom Verfassungsschutz dem Schöffensenat. Ob am Gerät brisante Informationen – etwa Kontaktdaten einer möglichen IS-Verbindungsperson – gespeichert waren, ließ sich nicht klären. „Wir waren technisch nicht in der Lage, das Handy zu entschlüsseln. Die Technik ändert sich ständig“, sagte der Polizeibeamte.

Als das Gericht darauf die Beiziehung eines externen Sachverständigen andachte, um an sämtliche Daten zu kommen, machte der Beamte deutlich, dass das Smartphone den Entschlüsselungs-Versuch nicht unbeschadet überstanden hatte: „Nachher ist nichts mehr möglich.“ „Das gibt’s ja net“, entfuhr es der vorsitzenden Richterin. „Es wurde alles versucht, jetzt geht nix mehr“, erwiderte der Verfassungsschützer.

Der Angeklagte war erstmals strafrechtlich aufgefallen, als er im März 2018 vor dem provisorischen Parlamentsgebäude am Heldenplatz einen Polizisten attackierte. Als er zwei Wochen später am Westbahnhof ohne ersichtlichen Grund auf einen weiteren Polizisten losging, wurde er in seiner Asylunterkunft in Wien-Liesing festgenommen. Im August wurde er von Richterin Bandion-Ortner für die beiden Tätlichkeiten zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Anschließend outete sich der 27-Jährige als – vermeintlicher – IS-Schläfer und schilderte in mehreren Einvernahmen dem BVT und dem Wiener LVT seine Bomben-Pläne. Er wurde offensichtlich zunächst nicht ernst genommen. „Er hat mir nichts genannt, was sich konkretisieren hätte lassen. Er hat ein Schlagwort hingeworfen und hat sonst blockiert“, verriet der mit der Fallführung betraute Verfassungsschützer im Zeugenstand. Allerdings machte der Afghane deutlich, dass „Ungläubige“ getötet gehören. Das habe man ihm „beigebracht“. „Auch die Richterin bei meiner Hauptverhandlung war eine Ungläubige. Auch sie gehört getötet“, gab er niederschriftlich zu Protokoll, wobei er sich auf die Verhandlung vom August 2018 bezog.

Obwohl es sich bei der betreffenden Richterin um Bandion-Ortner und damit immerhin eine ehemalige Justizministerin handelte, erlangte diese von dieser Aussage keine Kenntnis. Das Protokoll wurde zwar der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die als tötungswürdig erachtete Bandion-Ortner jedoch nicht informiert. Was der 27-Jährige von ihr hielt, wurde ihr erst bekannt, nachdem die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der vom Angeklagten behaupteten Anschlagspläne zur Ansicht gelangte, dass dessen Angaben glaubwürdig waren und die Strafverfolgungsbehörde eine Anklage einbrachte. Der Akt landete erneut am Schreibtisch von Bandion-Ortner.

In der Verhandlung betonte nun Verteidiger Dohr, die Angaben seines Mandanten vor dem Verfassungsschutz wären nichts wert. Einerseits habe dieser sich „wichtig“ gemacht, andererseits habe er geglaubt, mit der falschen Behauptung, er sei ein IS-Bombenleger, seine drohende Abschiebung nach Afghanistan verhindern zu können. Dohr verwies auch auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Angeklagte „nach Reibungsflächen sucht“ und sich wichtig mache, grundsätzlich aber zurechnungsfähig sei. „Die Suppe ist hier nicht ein mal dünn. Hier ist gar keine Suppe vorhanden“, betonte Dohr.

Von APA Red. Erstellt am 06. August 2019 (15:13)
https://www.bvz.at/in-ausland/wien-angeblicher-is-schlaefer-wurde-freigesprochen-wien-daesh-extremismus-is-terrorismus-urteil-157603361
Tags: Asylwerber – Flüchtling – Migration – Justiz – Gewalt – radikale Islamisierung – Radikalisierung

Sozialbetrug – Flüchtlingsfamilie hat Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen – Vater mit 7er-BMW

Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen – Vater mit 7er-BMW mit Ledersitzen um mindestens  50.000 Euro

Artikel:

Sozialbetrug: Flüchtling im 7er-BMW

Prüfer des Sozialamts deckt Missbrauch mit Transfergeldern auf. Eine Polizei-Taskforce kommt.

Helmuth Toporis, der Kontrolleur  vom Sozialamt, kommt unangemeldet und zu keinen christlichen Zeiten. Wenn er um halb acht klingelt, liegt seine Klientel meist noch im Bett. „Das ist nicht angenehm, aber es muss  sein“, meint der Prüfer, der seit Herbst 2015 die  Angaben und Lebensumstände jener Menschen hinterfragt, die Mindestsicherung beziehen. 750.000 Euro haben Toporis’ Nachforschungen  der Stadt schon gebracht, der Großteil betraf  Möblierungen, der Rest Geldleistungen.

Jetzt bekommt das Sozialamt einen zweiten Prüfer, einen Tischler. „Die Kontrollen rechnen sich, und ein realistischer Blick auf die Dinge hilft auch gegen die Polarisierung der Gesellschaft“, meint Anja Hagenauer, Sozialressortchefin der Stadt.  Die Hilfsnetze, die andere durch ihre Arbeit spannen, werden offenbar zunehmend ausgereizt.  Toporis schätzt die Missbrauchsfälle und -versuche auf „zehn, 15, vielleicht 20 Prozent“.

Kosten durch Zuwanderung

Stadt und Land Salzburg kostete die Mindestsicherung 2017 bereits 45,1 Mill. Euro, plus 31 Prozent seit 2013. Der steigende Aufwand geht auf die Zuwanderung und Asylmigration  zurück (siehe Kasten). So stieg der Anteil der unterstützten Drittstaatsangehörigen und Asylberechtigten nur im Vorjahr um 20 Prozent  (auf 3712 Personen laut  Sozialbericht des Landes) – die Zahl der Österreicher und EU-Ausländer sank dank guter Konjunktur um zehn Prozent (auf 4666 Personen).

Alleinstehende ohne Einkommen, auch Asylberechtigte, erhalten in der Stadt Salzburg mit Mietzuschuss 1027 Euro monatlich – was den österreichischen Frauenpensionen entspricht. Bei den Zugewanderten gebe es  verschiedene Überlebensstrategien, weiß Toporis. Gewissen würde er helfen: „Die zahlen 500 Euro für elende 10-Quadratmeterzimmer und trauen sich nicht aufzumucken.“ Aber er treffe auch auf junge Burschen, „die zu dritt, zu viert in einer  Wohnung leben, wo es zugeht und man sich fragt, warum diese 20-, 24-Jährigen nicht arbeiten?“

Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen

Eine syrische Flüchtlingsfamilie mit zwei Kindern bezog in Österreich und Frankreich staatliche Transfergelder. Vater und Mutter hatten Asylanerkennung und Aufenthaltserlaubnis jeweils im anderen Land. Das Sozialamt Salzburg bezahlte in drei Jahren 73.000 Euro – die nun im Rahmen der Betrugsermittlungen zurückgefordert werden.

Die Mutter erklärte, sie lebe allein mit den Kindern. Helmuth Toporis  fiel jedoch irgendwann „ein tolles Auto mit französischem Kennzeichen“ auf, das ständig vor dem Wohnblock parkte. Bei einer irakischen Familie ging es um neue Möbel. Die Eltern von vier Kindern hatten „eine schöne Maisonettewohnung am Gebirgsjägerplatz“ angemietet.

Prüfer Toporis wollte das noch vorhandene Mobiliar in der alten Wohnung sehen. Der Familienvater zögerte. Ein Rad wie der Prüfer hatte er nicht, mit dem Obus wollte er nicht. Am Ende ging man in die Tiefgarage, „wo ein 7er-BMW mit Ledersitzen um mindestens  50.000 Euro stand“ (Toporis) – das Auto eines Freundes, wie der Iraker versicherte. Was gelogen war.  Die Causa ist gerichtsanhängig, die Familie lebt nun ohne Hilfe vom Amt.

Ein Salzburger Pensionistenehepaar wollte  ein neues Bett. „Beide waren korpulent, er wiegt 140 Kilo.“  Tatsächlich gab es bereits ein eigenes Bett für den Mann.

Vermögende Eltern im Irak

Ab Jänner 2019 wird  auch die Salzburger Polizei den Sozialleistungsbetrug bekämpfen. Die Taskforce geht auf eine Tiroler Fahndungsgruppe zurück, die seit 2017 den Missbrauch rund um e-Card, AMS-Gelder und Sozialleistungen des Bundes erfolgreich aufdeckt.

Das FPÖ-geführte Innenministerium hat das Bundeskriminalamt mit dem Projekt beauftragt. „Unser Konzept liegt vor, wir warten noch auf eine Antwort aus Wien“, sagt Salzburgs Polizeisprecher Michael Rausch. Zuletzt zeigten Salzburger Polizeibeamte einen  Iraker wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs an. Der 25-jährige Asylbewerber fuhr  ein Auto um 30.000 Euro  und hatte 25.000 Euro bis sogar 66.000 Euro auf seinem Bankkonto. Geld von seinen vermögenden Eltern.

Hausbesitzer belog Amt

Die Sozialabteilung der Stadt bringe pro Jahr „fünf bis zehn gravierende Fälle“ vor Gericht, sagt Abteilungschef Winfried Wagner. Zuletzt traf es einen Salzburger Pensionisten, der in einer Genossenschaftswohnung in der Alpensiedlung eine Airbnb-Vermietung aufzog. Oder auch einen Salzburger, der sich 60.000 Euro vom Sozialamt erschlich. Er besaß ein Haus,  was er verschwieg, weil er  bei der Heirat den Namen seiner Frau annahm.

 

Familie mit vier Kindern: 3100 Euro netto

308.000 Personen erhielten bundesweit 2017 knapp eine Milliarde Euro Mindestsicherung (Grundbetrag sind 863 Euro pro Person). Das FP-Sozialministerium plant umstrittene Kürzungen für Flüchtlinge. Politischer Sprengstoff ist die Höhe des arbeitslosen Einkommens, das vor allem bei kinderreichen Familien weit über dem liegt, was man im Schnitt durch Arbeit in Österreich verdient. Ein Paar mit vier Kindern bekäme in Salzburg 3164 Euro netto (2345 Euro laut Mindestsicherungsrechner sowie   819,30 Euro Familienbeihilfe inklusive Absetzbetrag laut Online-Rechner des Familienministeriums). In Salzburg bezogen im Vorjahr 14.408 Personen zumindest vorübergehend Sozialhilfe, 8873 Personen lebten ganzjährig davon. Der Anteil der Ausländer und Asylberechtigten stieg auf 40 Prozent (2013: 22,7 Prozent).

Von Sonja Wenger, 26. November 2018 Schlagwörter: Mindestsicherung, schärfere Kontrollen, Sozialbetrug
https://www.salzburger-fenster.at/2018/11/26/sozialbetrug-fluechtling-im-7er-bmw/
Tags: Gesetze Österreich – Justiz

25j. Asylwerber erst in Österreich zum IS radikalisiert

Zitat: „Zum IS habe er sich erst zwei Monate nach seiner Ankunft in Österreich zugehörig gefühlt“
40.000 Dateien, mit einem abgetrennten Kopf eines Kindes und eines Weihnachtsmannes sowie eine Grafik von London, das in Trümmern liegt, wurden vor dem Prozess, des Syrers am Landesgericht Salzburg, sichergestellt.

Foto: https://salzburg.orf.at/news/stories/2948999/

1. Artikel:

Schuldspruch in Salzburger Terror-Prozess

Landesgericht Salzburg, Polizei APA/BARBARA GINDL
Dem 25-Jährigen wurde am Freitag unter enormen Sicherheitsvorkehrungen im Landesgericht Salzburg der Prozess gemacht. (Archivbild)

Unter enormen Sicherheitsvorkehrungen wurde am Freitag am Landesgericht in Salzburg einem 25-Jährigen der Prozess gemacht. Der Syrer wurde wegen der Beteiligung an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu sieben unbedingter Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt.

Er machte kein Hehl daraus, für den Jihad „kämpfen und sterben“ zu wollen und gestand ein, dass er in sozialen Netzwerken für die IS-Ideologie geworben hat, um andere dafür zu begeistern.

Angeklagter legt umfassendes Geständnis ab

Der asylberechtigte und bisher unbescholtene Syrer versuchte offensichtlich, sich vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg als Märtyrer des IS darzustellen. Er zeigte sich zu allen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Salzburg – Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation, Gutheißung terroristischer Straftaten und Besitz von falschen, besonders geschützter Urkunden – umfassend geständig. Der Mann stellte im August 2014 in Österreich einen Asylantrag, ließ sich in Salzburg nieder und arbeitete als Tischlerhelfer. Mit einer gefälschten schwedischen ID-Karte wollte er seinen Angaben zufolge nach England, sein eigentliches Ziel, weiterreisen. Aber so weit kam er nicht mehr.

Laut Anklage hat er sich von Dezember 2014 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2017 in Salzburg dem IS angeschlossen. Es sei ihm darum gegangen, die Selbstradikalisierung von Internetnutzern zu fördern und gleichzeitig durch propagandistische Fotos, Videos, Filme, Bildcollagen und Grafiken über vergangene oder angekündigte Terroranschläge die europäische Zivilbevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen.

Terror-Prozess: Ermittler stellen 40.000 Dateien sicher

Für die Marketings- und Rekrutierungsmaßnahmen wurden zahlreiche Plattformen im Internet benutzt, darunter Google, Flickr, Tumblr, Facebook, Telegram, Blogspot, Youtube, Instagram oder WordPress. Alleine auf Twitter soll der Mann etwa 30 Profile genutzt haben. Die Ermittler stellten auf elektronischen Geräten des Angeklagten 40.000 Dateien sicher. Eine Bildcollage zeigte den argentinischen Fußball-Star Lionel Messi mit einem blutigen Auge. Der Bildtext verwies auf die Fußball-WM in Russland: „Das, was in Russland kommen wird, wird schlimmer sein“, wurde im Text prophezeit. Dies sei eine Warnung gewesen, dass der IS für Gerechtigkeit sorge, sagte der Syrer.

Eine Prozessbeteiligte konfrontierte den Angeklagten mit weiteren Schreckensszenarien, die er über soziale Netzwerke verbreitet haben soll. Zu sehen waren ein abgetrennter Kopf eines Kindes und eines Weihnachtsmannes sowie eine Grafik von London, das in Trümmern liegt. Der Angeklagte antwortete emotionslos: „Die Botschaft des Islamischen Staates ist klar: Das Feuer des Krieges wird nie gelöscht sein außer mit eurem Blut.“

25-Jähriger offenbar erst in Österreich radikalisiert

Die Aussagen des Syrers vor Gericht erweckten teils den Eindruck, als wolle er als „Medien-Mudschaheddin“ erneut für den IS werben. Der IS bekämpfe die westliche Welt nicht wegen ihrer Völker und Religionen, sondern „für das vergossene Blut von Muslimen und um die Schwachen zu verteidigen. Wir Mitglieder der islamischen Gesellschaft streben nach Freiheit und Frieden. Das wird in der restlichen Gesellschaft als Terror bezeichnet“.

Zum IS habe er sich erst zwei Monate nach seiner Ankunft in Österreich zugehörig gefühlt, zuvor habe er nicht einmal regelmäßig gebetet, schilderte der 25-Jährige. Es stimme, dass er mit seinen Aktivitäten Internet-User vom IS überzeugen habe wollen, auch wenn er kein offizielles Mitglied des IS sei. Auf die Frage, wie denn der IS seine Mitglieder rekrutiere, antwortete der Beschuldigte: „Der IS überzeugt durch seine Taten.“ Sein Dolmetscher merkte an, dass der Syrer im höchsten Level der arabischen Sprache kommuniziere, mit Zitaten von Politikern und Professoren. Dem Angeklagten drohte ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft.

(APA/S24), 23. November 2018 09:11 Uhr
https://www.salzburg24.at/news/salzburg/stadt/schuldspruch-in-salzburger-terror-prozess-61327747

2. Arikel – Urteil – sieben Jahre unbedingte Haft:

„Der IS überzeugt durch seine Taten“: Urteil im Salzburger Terrorprozess

SALZBURG. Ein 25-jähriger Syrer ist am Freitag bei einem Prozess in Salzburg wegen der Beteiligung an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu sieben Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden.

Er machte kein Hehl daraus, für den Jihad „kämpfen und sterben“ zu wollen und gestand ein, dass er in sozialen Netzwerken für die IS-Ideologie geworben hat, um andere dafür zu begeistern.

Der asylberechtigte und bisher unbescholtene Syrer versuchte offensichtlich, sich vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg als Märtyrer des IS darzustellen. Er zeigte sich zu allen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Salzburg – Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation, Gutheißung terroristischer Straftaten und Besitz von falschen, besonders geschützter Urkunden – umfassend geständig.

Der Mann stellte im August 2014 in Österreich einen Asylantrag, ließ sich in Salzburg nieder und arbeitete als Tischlerhelfer. Mit einer gefälschten schwedischen ID-Karte wollte er seinen Angaben zufolge nach England, sein eigentliches Ziel, weiterreisen. Aber so weit kam er nicht mehr.

Von 2014 bis 2017 beim IS

Laut Anklage hat er sich von Dezember 2014 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2017 in Salzburg dem IS angeschlossen. Es sei ihm darum gegangen, die Selbstradikalisierung von Internetnutzern zu fördern und gleichzeitig durch propagandistische Fotos, Videos, Filme, Bildcollagen und Grafiken über vergangene oder angekündigte Terroranschläge die europäische Zivilbevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen.

Für die Marketings- und Rekrutierungsmaßnahmen wurden zahlreiche Plattformen im Internet benutzt, darunter Google, Flickr, Tumblr, Facebook, Telegram, Blogspot, Youtube, Instagram oder WordPress. Alleine auf Twitter soll der Mann etwa 30 Profile genutzt haben. Die Ermittler stellten auf elektronischen Geräten des Angeklagten 40.000 Dateien sicher. Eine Bildcollage zeigte den argentinischen Fußball-Star Lionel Messi mit einem blutigen Auge. Der Bildtext verwies auf die Fußball-WM in Russland: „Das, was in Russland kommen wird, wird schlimmer sein“, wurde im Text prophezeit. Dies sei eine Warnung gewesen, dass der IS für Gerechtigkeit sorge, sagte der Syrer.

Schreckensszenarien im Netz verbreitet

Eine Prozessbeteiligte konfrontierte den Angeklagten mit weiteren Schreckensszenarien, die er über soziale Netzwerke verbreitet haben soll. Zu sehen waren ein abgetrennter Kopf eines Kindes und eines Weihnachtsmannes sowie eine Grafik von London, das in Trümmern liegt. Der Angeklagte antwortete emotionslos: „Die Botschaft des Islamischen Staates ist klar: Das Feuer des Krieges wird nie gelöscht sein außer mit eurem Blut.“

Die Aussagen des Syrers vor Gericht erweckten teils den Eindruck, als wolle er als „Medien-Mudschaheddin“ erneut für den IS werben. Der IS bekämpfe die westliche Welt nicht wegen ihrer Völker und Religionen, sondern „für das vergossene Blut von Muslimen und um die Schwachen zu verteidigen. Wir Mitglieder der islamischen Gesellschaft streben nach Freiheit und Frieden. Das wird in der restlichen Gesellschaft als Terror bezeichnet“.

Zum IS habe er sich erst zwei Monate nach seiner Ankunft in Österreich zugehörig gefühlt, zuvor habe er nicht einmal regelmäßig gebetet, schilderte der 25-Jährige. Es stimme, dass er mit seinen Aktivitäten Internet-User vom IS überzeugen habe wollen, auch wenn er kein offizielles Mitglied des IS sei.

Auf die Frage, wie denn der IS seine Mitglieder rekrutiere, antwortete der Beschuldigte: „Der IS überzeugt durch seine Taten.“ Sein Dolmetscher merkte an, dass der Syrer im höchsten Level der arabischen Sprache kommuniziere, mit Zitaten von Politikern und Professoren.

23. November 2018 – 17:54 Uhr

https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Der-IS-ueberzeugt-durch-seine-Taten-Urteil-im-Salzburger-Terrorprozess;art58,3073056
Tags: Flüchtling – radikale Islamisierung – Landesgericht Salzburg – Justiz – Terrorprävention

Urteil nach Gruppenvergewaltigung an 16 Jährige in Bayern

Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis München

1. Artikel

Afghanen vergewaltigen 16-Jährige in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Die 16-Jährige wurde in der Nähe des S-Bahnhofes Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt (Archivbild):
Die 16-Jährige wurde in der Nähe des S-Bahnhofes Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt (Archivbild): © Brouczek

Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Drei Afghanen sind über eine 16-Jährige hergefallen. Die Polizei gibt nun Details der Tat bekannt.

Update vom 13.11.18

Die afghanischen Asylbewerber, die eine 16-Jährige vergewaltigt haben, sind jetzt zu Haftstrafen verurteilt worden.

Update 19. Oktober: Der Prozess wegen Vergewaltigung ist gerade im vollen Gange. Doch die Angeklagten sorgen immer wieder für Aufregung im Gericht. So riss dem Richter beispielsweise der Geduldsfaden als die Angeklagten einfache einschliefen. In unserm News-Ticker halten wir Sie über die Entwicklungen des Prozesses um die Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf dem Laufenden.

Afghanen vergewaltigen 16-Jährige in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Über Facebook haben uns Bürger aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn kontaktiert, weil sie wissen wollten, was sich am Freitagabend in ihrer Gemeinde zugetragen hat. Ein Gerücht kursierte bereits: Es soll eine Vergewaltigung gegeben haben – die Details waren aber zunächst unklar.

Die Münchner Polizei bestätigte auf Anfrage unserer Onlineredaktion am Samstagmorgen zunächst, dass die Beamten gegen 20.15 Uhr vor Ort im Einsatz waren. Und dass drei Männer eine Jugendliche in Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt haben sollen. Außerhalb ihres Zuhauses, mehr Details wurden noch nicht bekanntgegeben. Ebenso wenig die Identität der Täter. Die drei Männer sitzen aber laut eines Polizeisprechers bereits in Haft.

Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Polizei gibt weitere Details bekannt

Am Samstagnachmittag gab schließlich eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums München weitere Einzelheiten zu dem Sexualdelikt bekannt.

Demnach gingen am Freitag gegen 20.19 Uhr bei der Einsatzzentrale der Münchner Polizei mehrere Mitteilungen bezüglich einer soeben stattfindenden Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ein.

Eine 16-jährige Münchnerin hielt sich kurz zuvor mit einer größeren Personengruppe vor einer Flüchtlingsunterkunft in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf. Anschließend ging sie, zusammen mit drei Männern aus der Gruppe in Richtung des S-Bahnhofes.

Zwei Männer vergewaltigten die Jugendliche – der Dritte wurde gestoppt

In der Haringstraße fielen die Männer über die junge Frau her. Die Polizei teilt folgendes zu dem Sexualdelikt mit: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand führten zwei der drei männlichen Begleitpersonen einen gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr an der Jugendlichen durch. Bei den beiden Männern handelt es sich um einen 27-jährigen und ein 17-jährigen Afghanen. Bevor die dritte Begleitperson, ein 18-jährigen Afghane, den Geschlechtsverkehr ausüben konnte, kam ein Augenzeuge hinzu, woraufhin die drei Täter die Flucht ergriffen.“

Bei einer umgehend eingeleiteten Fahndung mit einer Vielzahl an Einsatzkräften, bei der auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam, konnten Beamte der Polizeiinspektion 31 (Unterhaching) und der Polizeiinspektion 24 (Perlach) die Flüchtigen noch in Nähe des Tatorts festnehmen.

Die Tatverdächtigen wurden in die Haftanstalt des Polizeipräsidium Münchens gebracht und sollen im Laufe des Samstags dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die 16-jährige Münchnerin erlitt durch den Übergriff Verletzungen, die ambulant behandelt wurden. Nachdem Beamte vom Fachkommissariat 15 (Sexualdelikte) sich um die Jugendliche gekümmert hatten, wurde sie ihrer Mutter übergeben.

Erst vor kurzem präsentierte Minister Herrmann Schockzahlen

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat vor vor kurzem Schock-Zahlen präsentiert, was die Zahl der Vergewaltigungen in Bayern angeht. Juristen sagen hingegen, das sei erwartbar gewesen – aus statistischen Gründen.

kg/fro, Aktualisiert:

https://www.tz.de/muenchen/region/afghanen-vergewaltigen-16-jaehrige-in-hoehenkirchen-siegertsbrunn-8689800.html

2. Artikel Urteil:

Grausame Tat

Gruppen-Vergewaltigung in Höhenkirchen: Afghanische Asylbewerber verurteilt

Die brutale Tat sorgte für Schlagzeilen in ganz Deutschland: Zwei afghanische Asylbewerber, die eine 16-Jährige vergewaltigt haben, sind jetzt verurteilt worden.

Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Es war eine furchtbare Tat, die Bayern erschütterte. Im September 2017 vergewaltigten zwei afghanische Asylbewerber eine 16-Jährige. Die Jugendlichen hatte sich am in einer Unterkunft nahe des Bahnhofs in Höhenkirchen-Siegertsbrunn aufgehalten. Das Trio trank Alkohol und konsumierte Drogen. Als die 16-Jährige gegen 19:30 Uhr ging, begleiteten die Männer (18 und 28 Jahre) sie nach draußen. Das Landgericht München I verurteilte den Älteren gestern zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Der Jüngere erhielt drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe.

Gruppen-Vergewaltigung: Gericht bleibt unter Antrag der Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteil lag das Gericht nur gering unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte sieben und vier Jahre Gefängnis für die Männer gefordert.

In dem über zwei Monate andauernden Prozess hatte das Gericht zahlreiche Zeugen gehört – darunter auch viele Gutachter. Dabei ging es immer wieder um die Schuldfähigkeit, die möglicherweise aufgrund des Drogenkonsums reduziert gewesen sein könnte. Lange Strecken der Verhandlung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Angeklagten, denen offenbar die Schwere ihrer Tat, einer Vergewaltigung, aufgrund ihrer Herkunft nicht ganz klar war, schliefen mitunter im Verfahren ein, kassierten dafür aber scharfe Kritik durch den Richter.

Der jüngere Angeklagte aus Germering hatte rasch die Tat eingeräumt. Für seinen Landsmann hielt er das Opfer fest, während sich der 28-Jährige aus Großkarolinenfeld an ihr verging. Durch die Schreie war ein Passant auf das Geschehen aufmerksam geworden. Die beiden Afghanen flüchteten, konnten aber später festgenommen werden.

In der Urteilsbegründung fand Richter Stephan Kirchinger nur wenig strafmildernde Argumente. Zwar war der 18-Jährige geständig gewesen und der 28-Jährige hatte bis dato eine weiße Weste vorweisen können, doch die Dreistigkeit, mit der die Männer die 16-Jährige Schritt für Schritt außer Gefecht gesetzt hatten, hielt er für absolut maßlos. Zugunsten der Angeklagten sprach allenfalls die alkoholische Enthemmung sowie die einjährige U-Haft, die für sie besonders hart war, weil sie kein Wort Deutsch sprachen und von niemandem Besuch bekamen.

von Angela Walser, Aktualisiert:
https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/hoehenkirchen-siegertsbrunn-ort100556/hoehenkirchen-muenchen-gruppen-vergewaltigung-afghanische-asylbewerber-verurteilt-10553426.html
Tags: Gewalt – sexueller Missbrauch – Strafverfahren

UNO will jede „Migration“ als „Menschenrecht“ verankern – Vorstufe d. Völkerrecht

Video
Beim Migrationspakt bzw. „Global Compact for Migration“ handelt es sich lt.
Rechtsexperte Norman Paech (Prof. Verfassungsrecht u. Völkerrecht) um eine eine Vorstufe zum Völkerrecht. Die Bedeutung ist wesentlich und es könnte in einigen Jahre zu einem verbindlichen Vertragswerk der einzelnen Staaten werden.

IOM will in Rahmen der UNO durch diesen Vertrag, Migrationspakt, eine Art Vorstufe „Menschenrecht von umsiedlungswilligen Menschen„, welche die Migration plant und steuert.

Sehr interessantes Interview des österreichischen Historiker Hannes Hofbauer zu seinem Buch „Kritik der Migration“

Der fehlende Part - Peter Dutton
Der fehlende Part – Peter Dutton

Video:

Die Zahl der Migranten stieg in den letzten 18 Jahren von 173 Millionen auf heute 258 Millionen Menschen.
Alle politischen Lager sind sich demnach zumindest hierin einig: Migration und Flucht sind zu enormen internationalen Herausforderungen angewachsen. Der erste Schritt zu einem weltweiten Lösungsansatz soll durch den sogenannten UNO-Migrationspakt gemacht werden. Schon im Dezember wird der „Globale Pakt über Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration“ von allen UNO-Staaten unterschrieben. Einige wenige Länder sträuben sich vehement dagegen und vermuten hinter diesem „Regelwerk“ ein trojanisches Pferd, das zu einem später rechtlich bindenden Verlust von Souveränität führt. Kritik an der Migrationspolitik von Berlin und Brüssel gab es in den letzten Jahren reichlich. Meistens von rechts, eher selten von links. Umso spannender ist Jasmins neuer Interview-Gast, Hannes Hofbauer, der mit seinem neuen Buch „Kritik der Migration“ eine fundierte Beanstandung von links wagt.

Quelle:
Der Fehlende Part, Jasmin Kosubek
https://www.youtube.com/channel/UCp9ci2cnPMUfDnmjEJeEUYQ
Tags: Flüchtling – Asylwerber – Grüne – CSU – Bundetag – AFD – CDU – Völkerrecht – Verfassung – Donald Trump – 45. Präsident der Vereinigten Staaten – Peter Dutton

Flüchtling vergewaltigt, ermordet 14 jährige Susanna

„Das ist jetzt kein Einzelfall mehr“ – Iraker mit falschen Namen ausgereist . . .

Artikel:

Forscherin zum Fall Susanna: „Das ist jetzt kein Einzelfall mehr“

Spätestens nach dem Fall Susanna muss Deutschland aus Sicht einer Forscherin sein modernes Frauenbild verteidigen. Sie sieht einen „Kulturen-Clash“, warnt aber auch vor Polarisierung und Rassismus. Und dann gibt es noch ein demographisches Problem.

Die 14-jährige Susanna soll von dem irakischen Flüchtling Ali B. vergewaltigt und umgebracht worden sein.

© dpa   Die 14-jährige Susanna soll von dem irakischen Flüchtling Ali B. vergewaltigt und umgebracht worden sein.

Frankfurt/Main –

Die deutsche Gesellschaft muss sich aus Expertensicht spätestens nach dem Fall Susanna Konzepte für den Umgang mit patriarchalisch geprägten und aggressiven Männern überlegen. „Das ist jetzt kein Einzelfall mehr“, sagte die Ethnologin und Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam an der Frankfurter Goethe-Universität, Susanne Schröter, mit Blick auf andere Fälle wie die Kölner Silvesternacht oder Kandel. „Es ist eine neue Situation und die hat etwas mit den vielen jungen Männern aus patriarchalischen Strukturen und Kulturen zu tun.“

Der gewaltsame Tod von Susanna aus Mainz hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der irakische Flüchtling Ali B. soll nach ersten Ermittlungsergebnissen die 14-Jährige vergewaltigt und umgebracht haben.

Völlig anderes Frauenbild

Im Islam wie auch in anderen Religionen gebe es patriarchalisch geprägte Normen, die Gewalt und sexuelle Übergriffe legitimierten, so die Forscherin. Im Fall Susanna könne dies der Hintergrund sein: „Dieser junge Mann hatte ganz offensichtlich überhaupt keinen Respekt.“ Weder vor der deutschen Gesellschaft, noch vor Frauen oder Polizisten, so die Forscherin. Er habe das Mädchen als reines Sexualobjekt gesehen.

Es gebe in Deutschland sehr, sehr viele muslimisch geprägte junge Männer, die Frauen und Werte achten und selbst gegen patriarchalische Strukturen ankämpfen, so Schröder: „Das ist keine pauschale Verurteilung von Flüchtlingen, von arabischen Männern oder Muslimen.“ Auch komme sexuelle Gewalt in vielen Kontexten vor.

„Aber sicherlich haben wir im Moment etwas, was ich als Kulturen-Clash bezeichnen würde.“ Durch die Flüchtlingskrise seien viele Männer aus muslimisch geprägten Ländern nach Deutschland gekommen, deren Frauenbild ein völlig anderes sei. Sie unterschieden zwischen „ehrbaren“, früh verheirateten Frauen im Haus und anderen, die sich Rechte und Freiheiten herausnehmen. „Nach diesen Normen sind wir alle Schlampen – weil wir uns nicht verschleiern, weil wir im Sommer Haut zeigen, weil unsere Kleidung figurbetont ist, weil wir Alkohol trinken, rauchen etc.“

Nicht jeder junge Mann findet eine junge Frau

Verschärfend zur kulturellen Prägung komme hinzu, dass es mehr junge Männer als Frauen in Deutschland gebe. „Wir haben mindestens eine Million junger Männer aufgenommen, für die es hier keine jungen Frauen gibt.“ Junge Männer zwischen 16 und 30 Jahren wünschten sich eine Partnerin und neigten zu Aggressionen, wenn das nicht klappe. „Sie haben überhaupt keine Chance, alle eine Freundin zu kriegen, weil es in dieser Altersgruppe nicht genug freie Mädchen und Frauen gibt. Das sind schon mal ganz ungünstige Voraussetzungen“, so Schröter.

Aufgabe der Politik und der Verantwortlichen in staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sei nun, zwischen Integrierwilligen und Aggressoren genau zu differenzieren. Denjenigen, die unter Beweis gestellt hätten, dass sie gerne Teil unserer Gesellschaft sein wollen, sollte man die Hand reichen: „Und sie nicht mit permanenten Bedrohungen verunsichern.“ Andere, die das nicht wollten, solle man schneller außer Landes bringen. Die Politik müsse sich um vernünftige Konzepte bemühen und diese umsetzen, statt die Flüchtlingsdebatte für politische Querelen zu missbrauchen.

„Man sollte mal den Ernst der Lage begreifen“, sagte Schröter. Gelinge das nicht, schreite die Polarisierung weiter voran: Rechtsgerichtete Gruppen gewinnen an Zulauf und Migranten schlägt immer mehr Rassismus entgegen. „Das kann man vermeiden, aber man muss es auch wollen.“

(dpa), Letztes Update am

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14454152-91/forscherin-zum-fall-susanna-das-ist-jetzt-kein-einzelfall-mehr.csp
Tags: Asylwerber- Migranten

 

Kika TV-Sender – Islam Manipulation u. Indoktrination der Kinder

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Verantwortungslose Islampropaganda im Kinderkanal stoppen!

Der Mord an einer 15-jährigen Schülerin in Kandel, die von einem angeblich gleichaltrigen, in Wahrheit aber viel älteren Asylanten kaltblütig erstochen wurde, weil sie sich von ihm trennen wollte, hat überdeutlich gezeigt, wie brandgefährlich Beziehungen minderjähriger deutscher Mädchen zu meist viel älteren Anhängern des Islam sind. Wie verantwortungslos und unsäglich ist es da, wenn im mit Zwangsgebühren finanzierten, öffentlich-rechtlichen Kinderkanal „KIKA“ ausgerechnet solche Beziehungen propagiert werden?

Ende November 2017 erzählte der „KIKA“ seinen kindlichen Zuschauern unter dem Titel „Malvina, Diaa und die Liebe“ die „Liebesgeschichte“ der minderjährigen Malvina und dem „jungen syrischen Flüchtling“ Diaa, der eigentlich Mohammed heißt. Als sich die beiden bei der „Flüchtlingshilfe“ in einer Asylunterkunft kennenlernten, war Malvina gerade einmal knapp 15 Jahre alt. Das Alter des syrischen Moslems, der einen salafistischen Vollbart trägt, hat der Sender nach öffentlicher Kritik bereits von 17 auf 19 Jahre korrigiert, augenscheinlich ist aber wohl auch diese Altersangabe noch viel zu niedrig angesetzt.

In dem Filmbeitrag gibt sich das junge Mädchen als Emanze und Christin. Trotzdem verzichtet Sie neuerdings auf Schweinefleisch und lernt fleißig die arabische Sprache. Ganz offen spricht hingegen ihr vermeintlicher Liebhaber über seine Ansichten. Er habe schon nachgefragt, ob Malvina nicht zum Islam konvertieren und ein Kopftuch überziehen wolle. Auch akzeptiere er es nicht, wenn „andere Typen“ mit „seiner Freundin“ reden: „Sie gehört mir. (…) So ist die Regel bei mir. Ich bin in einer arabisch-islamischen Kultur aufgewachsen. Ich glaube an meine Kultur und Religion. Die Religion zeigt Dir Regeln, die musst Du einhalten, das ist ein Prinzip zu leben. Ohne Religion keine Regeln, also kein Leben.“

Jetzt wurde bekannt, dass Mohammed – alias Diaa – auf Facebook die offizielle Fan-Seite des radikal-islamischen Salafisten-Führers und Hass-Predigers Pierre Vogel „geliked“ hat. Dort schreibt Vogel unter anderem, dass die meisten Höllenbewohner Frauen seien.

Man möchte sich nicht vorstellen, was dem naiven Mädchen droht, wenn sie doch lieber nicht nach den Regeln des Islam leben will und die Beziehung beendet. Der „KIKA“ hingegen zeichnet das Bild einer ganz normalen, ja sogar vorbildlichen Beziehung. Wenn sich die beiden mal unterschiedlicher Meinung sind, gibt Malvina meistens nach und dann würden sie sich ganz schnell wieder vertragen. So propagiert der Sender die Unterwerfung unter den Islam und erschafft mit Hilfe unserer Zwangsgebühren in den Köpfen junger Mädchen eine gefährliche Fiktion, an die mutmaßlich auch die ermordete Mia aus Kandel geglaubt hat, sowie unzählige andere deutsche Mädchen, die derartige Beziehungen nur um Haaresbreite überlebt haben.

Diese Sendung ist eine absolut unverantwortliche Manipulation und Indoktrination unserer Kinder! Wir müssen diese unerträgliche und höchst gefährliche Islampropaganda in den Staatsmedien sofort stoppen! Fordern wir deshalb gemeinsam eine öffentliche Gegendarstellung, in der junge Mädchen vor den drastischen Gefahren einer Beziehung zu älteren, islamischen Männern gewarnt werden.

Bitte unterzeichnen deshalb auch Sie zum Schutz unserer Jugend die anbei stehende Petition an den MDR-Rundfunkrat, der für den „KIKA“ zuständig ist.

Vielen Dank!


https://www.patriotpetition.org/2018/01/13/verantwortungslose-islampropaganda-im-kinderkanal-stoppen/

Categories: Aktuell, Allgemein, Christliches Abendland Tags: Diaa, Islamismus, KIKA, Kinderkanal, Mavina, Pierre Vogel, Salafismus – Kinderschutz – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Vergewaltigung durch Afrikaner – Studentin u. Freund unter Todesangst!

„You come out, bitch, I wanna fuck you“ Afrikaner mit Machete vergewaltigte Studentin. Freund musste hilflos zusehen, rief die Polizei.

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Artikel: 

Prozess um Siegauen-Vergewaltigung Beamte geben Einblick in das Grauen der Tatnacht

Prozess Bonn Vergewaltigung Siegaue

Der 31-Jährige aus Ghana muss sich wegen Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Foto: dpa

Bonn –

Es war bereits nach Mitternacht. Das junge Paar, das in der Nacht zum 2. April 2017 in den Bonner Siegauen ihr Zelt aufgeschlagen hatte, hörte noch etwas Musik zum Einschlafen.

Ansonsten war es totenstill. Bis die beiden Studenten eine laute, aggressive Stimme hörten. Zunächst dachten sie noch, es könnte einer sein, der sich über das „wilde Zelten“ aufregen wollte, dann jedoch hörten sie das Reißen eines Stoffes, sahen wie eine Machete ihr Zelt aufschlitzte.

Von oben schaute – im Schein der Taschenlampe – ein schwarzes Gesicht auf sie herab und forderte die Studentin auf, rauszukommen: „You come out, bitch, I wanna fuck you“. Sie versuchten, ihn mit ihrem restlichen Geld (sechs Euro), auch mit einer Bluetooth-Box, zu besänftigen. Der Fremde mit der Waffe nahm beides – von der Frau wollte er dennoch nicht lassen. Schließlich zerrte er sie raus und vergewaltigte sie vor dem Zelt.

Polizisten berichten von der Tatnacht

Eine Ahnung von dem Grauen, das das Paar in der Nacht erlebt haben muss, gaben am Montag im Bonner Vergewaltigungsprozess gegen einen 31-jährigen Schwarzafrikaner zwei Bonner Kripobeamte. Sie hatten noch in der Nacht die beiden Camper vernommen. „Ich war sehr überrascht“, erinnerte sich die 37-jährige Polizistin. Die 23-jährige Studentin, obwohl gerade Opfer eines Verbrechens geworden, schien mir „glücklich, freudig, ja sogar gut gelaunt.“ Schnell jedoch sei ihr klar geworden: „Sie war nur glücklich, weil sie beide noch am Leben sind.“ In Wahrheit habe sie unter Schock gestanden.

Trotz Todesangst um sich und ihren Freund habe die 23-Jährige geistesgegenwärtig reagiert, als sie sich entschied, sich nicht zu wehren. So ergab sie sich dem „schwarzen Monster“, ihren Freund beschwor sie noch beim Verlassen des Zeltes, das Schweizer Messer stecken zu lassen und die Polizei zu rufen.

Schließlich flehte sie den Vergewaltiger an, sie beide nicht zu töten, wenn er fertig ist: „We want to stay alive“, soll sie gesagt haben. „Please leave us.“ Tatsächlich zog der Angeklagte sich an und verschwand in der Nacht.

Studentin zitternd zusammengebrochen

Nach der zweistündigen Vernehmung, so die Kripobeamtin, sei die Studentin regelrecht zusammengebrochen; als sie vom Schlimmsten erzählt hat, habe sie furchtbar gezittert. Ihr Freund, der parallel von einem 56-jährigen Kollegen vernommen wurde, berichtete von seiner Hilflosigkeit und quälte sich mit der Frage, ob er in dieser Nacht alles richtig gemacht habe. Zwar sei auch er „froh gewesen, dass er mit heiler Haut rausgekommen“ ist, aber seine Zweifel, so der Beamte, seien schwer nur zu besänftigen gewesen.

Der Angeklagte – immer noch, wie am ersten Verhandlungstag, an Händen und Füßen gefesselt – hörte sich die Zeugenaussagen gestern gelangweilt oder genervt an.

Ausgerastet war der Ghanaer, der nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet ist, weil er seinen Schwager erschlagen haben soll, nur zu Beginn des dritten Prozesstages: Er weigerte sich, den gynäkologischen Bericht von zwei Ärztinnen anzuhören, die in der Nacht noch Spuren der Vergewaltigung gesichert hatten. „Ich will diesen Nonsens nicht hören“, brüllte er auf Englisch. „Das ist alles Müll, Blödsinn. Bringt mir das Mädchen, das solche Sachen erzählt.“ Der Ghanaer wurde erst ruhig, als Kammervorsitzender Dr. Marc Eumann ihm drohte, ihn „unten in der Zelle zwischen zuparken, wenn er nicht endlich still ist“.

Die Opfer sollen in den nächsten Prozesstagen als Zeugen gehört werden. Nicht auszuschließen jedoch, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Bei der jungen Frau ist das sogar sicher. Es soll ihnen – sechs Monate nach dem Verbrechen – nicht gut gehen.

 

Ulrike Schödel, 

– Quelle: http://www.rundschau-online.de/28555866 ©2017
Tags: Flüchtling – Missbrauch – Asylwerber – Gewalt – Vergewaltigung – Todesangst – Prozess – Strafverfahren – Gericht – Körperverletzung

Islamistischer Ehrenmord in Wien

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Scharia – Für einige Muslime gelten die österreichischen Gesetze scheinbar nicht?

Artikel:

Ehren-Mord in Wien

Im Visier der Kripo:
Gab Vater den Tötungsbefehl?

Nach der grauenhaften Bluttat eines 18-jährigen Afghanen an seiner Schwester Bakhti (14) in Wien-Favoriten gerät jetzt zunehmend auch der Vater von Opfer und Täter ins Visier der Kripo. Es gibt Indizien, dass er von dem Verbrechen im Vorfeld gewusst oder sogar den Auftrag dazu gegeben haben könnte.

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Hikmatullah S. behauptet in Verhören standhaft, das Mädchen am Morgen des 18. September „zufällig“ in einer U-Bahn-Station getroffen zu haben. „Wir gingen dann spazieren, dabei kam es zu einem Streit“, sagt er, „plötzlich versetzte mir meine Schwester einen Stoß. Dadurch geriet ich in Rage und zog in einer Art Blackout mein Messer“. 28-mal stach er dann zu.

Bilder aus Überwachungskameras belegen allerdings, dass der junge Mann der Schülerin schon von der Rolltreppe weg gefolgt war. Und er davor beim Eingang zu der Station einen roten Motorradhelm abgelegt hat – den sein Vater Hamedullah kurze Zeit später von dort abholte. Zu welchem Zweck? Was befand sich im Inneren?

Ebenfalls Gegenstand von Ermittlungen sind die Beobachtungen eines Tatzeugen, der angibt, dass Hikmatullah S. bevor und während er auf Bakhti einstach über Ohrstöpsel laut telefoniert habe.

Vater und Sohn als Beschuldigte geführt
Mit wem? Und mit welchem Handy? Sein eigenes hatte er bei dem Verbrechen nachweislich nicht dabei. Er habe es am Vortag bei seinen Eltern vergessen, gab der Arbeitslose der Kripo zu Protokoll. Fakt ist jedenfalls: Mittlerweile wird nicht bloß er, sondern auch sein Vater in dem Akt zu dem Fall als Beschuldigter geführt …

Martina Prewein, Kronen Zeitung
Video: http://www.krone.at/590265
Tags: Familie – Familienrecht – Radikalisierung – Mord -Wien Favoriten – Islamistischer Mord – muslimischer Ehrenmord – Muslim – Asylwerber – Flüchtling

Vater fasst Vergewaltiger seiner Tochter

Nach Attacke auf Tochter: Vater überwältigt Angreifer

Frauen fühlen sich im öffentlichen Raum immer unsicherer: Attacke auf Frau (Symbolbild) Foto: picture alliance / maxppp

KLEVE.
Ein 57 Jahre alter Mann aus Kleve hat am Sonntagmorgen seine Tochter vor einer mutmaßlichen Vergewaltigung bewahrt und den Angreifer überwältigt. Laut Polizeiangaben befand sich die 23jährige Frau nach einem Diskothekenbesuch gegen 5.30 Uhr alleine auf dem Heimweg, da sie kein Taxi bekam.

Als sie bemerkte, daß ein Unbekannter sie verfolgt, rief sie mit ihrem Mobiltelefon ihren Vater an. „Plötzlich ergriff der Mann die 23Jährige, schlug sie ins Gesicht, zog sie vom Gehweg weg und legte sich auf sie“, berichtete am Montag morgen die Polizei.

Angreifer ist ein 23 Jahre alter Syrer

Der Vater, der seiner Tochter mit einem Motorroller entgegengefahren war, entdeckte das Geschehen abseits der Straße und griff ein. Er überwältigte den Angreifer und hielt diesen bis zum Eintreffen der informierten Polizei fest.

Die junge Frau wurde zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Der offensichtlich alkoholisiert Beschuldigte, ein 23 Jahre alter Syrer, soll am Montag einem Haftrichter vorgeführt werden.

 

Mehrheit der Frauen fühlt sich unsicherer im öffentlichen Raum

Mehr als die Hälfte der Frauen in Deutschland halten den öffentlichen Raum für unsicherer als früher. In einer Emnid-Umfrage für die Bild am Sonntag gaben 58 Prozent der Befragten an, daß öffentliche Orte für sie heute weniger sicher sind als früher. 31 Prozent sahen keine Veränderung. Lediglich zehn Prozent sagten, es sei heute in der Öffentlichkeit sicherer.

48 Prozent gaben an, bestimmte Gebiete zu meiden, sobald es dunkel werde. 16 Prozent führten nach Sonnenuntergang Pfefferspray mit sich, unter den 14 bis 29jährigen sogar 32 Prozent.

 

(gb),9. Januar 2017
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2017/nach-attacke-auf-tochter-vater-ueberwaeltigt-angreifer/

Tags: Asylwerber – Flüchtling – Vergewaltigung – sexueller Missbrauch – Deutschland, Flüchtlinge, Gewalt, Körperverletzung, Kinder, Polizei, Syrien, Väter