Kindesunterhalt: Müssen Eltern das Studium finanzieren?

Kindesunterhalt: Müssen Eltern das Studium finanzieren?

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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei finanziellen Streitigkeiten zu beachten sind
Ein Großteil der Studierenden geht neben dem Studium einem Ferialjob oder einer geringfügigen Teilzeitarbeit nach. Allerdings sind nicht alle Studenten dazu bereit, sich ihr Studium selbst zu finanzieren. Wenn die Studien- und Familienbeihilfe nicht ausreicht und die Eltern keinen Beitrag leisten (wollen), kommt es oft zu Streitigkeiten wegen des Unterhalts.

Gibt es eine Altersgrenze für den Unterhaltsanspruch?
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung endet die Unterhaltspflicht nicht mit der Volljährigkeit des Kindes oder einem bestimmten Alter, sondern erst mit der Selbsterhaltungsfähigkeit: Das Kind muss in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit selbst zu bestreiten. Dies ist grundsätzlich erst bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung der Fall. Das Kind darf die Selbsterhaltungsfähigkeit aber nicht schuldhaft hinauszögern, sonst verliert es seinen Unterhaltsanspruch.

Müssen die Eltern den Kindern ein Studium finanzieren?
Nach der (AHS-)Matura müssen die Eltern ein Studium finanzieren, und zwar unabhängig von ihrem eigenen Bildungsgrad oder den bisherigen schulischen Leistungen des Kindes. Das Studium muss aber ernsthaft und zielstrebig betrieben werden. Einen Studienabschluss in Mindestzeit können die Eltern allerdings nicht verlangen. Als Richtlinie gilt: In jedem Semester muss die Hälfte der sogenannten ECTS-Punkte erreicht werden, die durchschnittliche Studiendauer darf insgesamt nicht überschritten werden (außer aus gerechtfertigten Gründen wie etwa Schwangerschaft oder Krankheit). Auch ein einmaliger Studienwechsel in den ersten beiden Semestern wird von der Rechtsprechung toleriert. Bei einem späteren Wechsel verkürzt sich die Dauer des Unterhaltsanspruchs für das neue Studium entsprechend.

Unterhaltsanspruch auch während Masterstudium oder Doktorat?

Sofern die durchschnittliche Studiendauer nicht schon beim Bachelorstudium deutlich überschritten wurde, besteht auch für ein anschließendes Masterstudium ein Unterhaltsanspruch. Für das Doktorat, Post-Graduate-Lehrgänge oder ein Zweitstudium gelten hingegen strengere Maßstäbe. Die Rechtsprechung verlangt hier einerseits eine besondere Begabung (zum Beispiel einen überdurchschnittlichen Studienerfolg im bisherigen Studium), zum anderen müssen sich auch die Berufsaussichten beziehungsweise Verdienstmöglichkeiten deutlich verbessern. Außerdem muss den Eltern die finanzielle Belastung zumutbar sein.

Können Kinder die Finanzierung eines Auslandsstudiums oder einer Privatuni verlangen?

Wenn ein Auslandssemester Voraussetzung für den Studienabschluss ist oder die Berufsaussichten deutlich verbessert, müssen die Mehrkosten von den Eltern grundsätzlich übernommen werden. Bei einem Studium im Ausland oder an einer Privatuni kommt es einerseits darauf an, ob die gewählte Studienrichtung auch im Inland beziehungsweise an einer öffentlichen Universität angeboten wird. Andererseits sind auch die Einkommensverhältnisse der Eltern zu berücksichtigen. Einkommensschwachen Eltern wird in der Regel nicht zugemutet, dass sie ihren Kindern ein Auslandsstudium oder eine Privatuni finanzieren. Bei gut verdienenden Eltern sieht die Sache schon anders aus, vor allem wenn das Kind über eine besondere Begabung oder Neigung verfügt.

Wie hoch ist der Unterhalt, und welcher Elternteil muss die Alimente bezahlen?

Solange das Kind mit beiden Eltern in einem Haushalt lebt, hat es grundsätzlich nur einen Anspruch auf Naturalunterhalt. Dieser umfasst aber neben Wohnung, Kleidung, Essen et cetera auch ein angemessenes Taschengeld. Sind die Eltern getrennt, muss der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Unterhalt beträgt bei Studierenden im Regelfall 22 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens. Hat der Unterhaltspflichtige weitere Sorgepflichten, reduziert sich dieser Prozentsatz. Der Unterhalt ist aber mit der sogenannten Luxusgrenze gedeckelt. Diese beträgt bei volljährigen Kindern derzeit knapp 1.500 Euro. Wenn das Kind in einem eigenen Haushalt lebt, hat es gegenüber beiden Elternteilen einen Anspruch auf Geldunterhalt, der von den Eltern anteilig im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit zu bezahlen ist. Bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen steht ein Unterhalt in Höhe des doppelten Regelbedarfs (derzeit also 1.160 Euro) zu.

Können Eltern verlangen, dass ihre Kinder neben dem Studium arbeiten?

Eigene Einkünfte reduzieren den Bedarf und damit auch den Unterhaltsanspruch. Die Studienbeihilfe, Leistungsstipendien und kurzfristige Einkünfte aus einem Ferialjob werden allerdings nicht berücksichtigt. Auch wenn das Kind nur deshalb einer Berufstätigkeit nachgehen muss, weil die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, ist das Einkommen nicht auf den Unterhalt anzurechnen. Nach der Rechtsprechung sind Studierende grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, neben dem Studium arbeiten zu gehen. Nur bei einer weiterführenden Ausbildung (zum Beispiel bei einem Zweitstudium) können die Eltern unter Umständen verlangen, dass das Kind einer zumutbaren Nebenbeschäftigung nachgeht und selbst einen finanziellen Beitrag leistet. Wer als Student nebenbei arbeiten geht, entlastet also seine Eltern, hat aber selbst finanziell nicht unbedingt etwas davon. Für viele Studenten besteht daher kein besonderer Anreiz, einer Berufstätigkeit nachzugehen. Dass während des Studiums auch dann ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn die Eltern wenig verdienen, ist sehr zu befürworten. Es darf nicht von den finanziellen Verhältnissen oder dem Status der Eltern abhängen, ob die Kinder studieren können. Und die Investition in Bildung zahlt sich jedenfalls aus. Allerdings kann man gerade in einkommensschwächeren Familien von den Kindern durchaus verlangen, dass sie neben dem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. In den meisten Studienrichtungen ist das zeitlich problemlos möglich, und es erhöht in der Regel auch die Berufsaussichten. Das sollte auch in der Rechtsprechung berücksichtigt werden. (Carmen Thornton, 22.1.2019) Carmen Thornton ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen und Scheidungen sowie Obsorge- und Unterhaltsverfahren. Auf derStandard.at/Familie beantwortet sie rechtliche Fragen bezüglich des Familienlebens.

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#Die Mär vom Ehegattenunterhalt

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KOLUMNE CARMEN THORNTON 22. Jänner 2019, 13:40 237 POSTINGS

https://derstandard.at/2000096815102/Kindesunterhalt-Muessen-Eltern-das-Studium-finanzieren

Richterin Täubel-Weinreich sollte auch die andere Seite erzählen . .

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Mag. Doris Täubel-Weinreich


Unterhaltszahler sind einer menschenunwürdigen Exekutionsordnung ausgesetzt in Österreich und werden behandelt wie Menschen 2.Klasse!!!

Unterhaltszahler sind die einzige Gruppe in Österreich welche 25% unter das Existenzminimum gepfändet werden.
Und mit 600 Euro Miete, Strom, etc. zu bezahlen geht sich bei sehr vielen Personen nicht aus. Dazu kommt oft noch Umgangsverweigerung, welche Viele in eine ausweglose Situation, bis zum Suizid treibt.
Die FPÖ hat im Okt.2016 dazu einen Entschließungsantrag eingebracht um die Exekutionsordnung so wie bei allen Anderen gleich zustellen.
http://wp.me/p4RGV9-1Wu
SPÖ und ÖVP haben es ignoriert.
Team Stronach hat zugestimmt.
Am Besten diese Egoisten nicht mehr wählen.
Posting leaksmouse, am 20-3-2017 
http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt


Artikel >>>

Immer mehr Kinder klagen einen Elternteil auf Unterhalt

Familienmitglieder tragen ihre Probleme immer häufiger vor Gericht aus.
Das betrifft sowohl Unterhaltsstreite wie auch Konflikte über die Obsorge.
Ein Grund sind „aktivere Väter“, sagt eine Familienrichterin


Wien – Es ist ein Fall, wie ihn keine Familie erleben möchte, und doch trägt sich Ähnliches immer häufiger zu: Ein Vorarlberger, der in Innsbruck studiert, zog kürzlich bis zum Obersten Gerichtshof gegen seinen eigenen Vater. Nach Matura und Wehrdienst begann er ein Soziologiestudium, entschied aber nach kurzer Zeit, sich lieber einer Karriere als Profikletterer zu widmen, und erklärte dem Vater, er müsse vorerst keinen Unterhalt mehr zahlen. Es lief nicht wie geplant, nach einem Jahr nahm er ein anderes Studium auf und brauchte somit auch wieder Geld. Doch der Vater wollte nicht mehr zahlen. Schließlich entschied das Höchstgericht: Muss er aber, auch wenn der Sohn die Ausbildung zwischendurch unterbrochen hat.
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Immer mehr Unterhaltsforderungen Eine Auswertung des Justizministeriums für den STANDARD zeigt: Familienmitglieder zitieren einander immer öfter vor Gericht. Im Jahr 2012 wurden von volljährigen Kindern – zumeist handelt es sich um Studenten – österreichweit 4.923 Anträge auf Unterhalt eingebracht. Zwei Jahre später wurden bereits 5.240 Forderungen gegen Eltern gestellt. 2016 fielen 5.630 solche Anträge an. Ähnlich verhält es sich mit Unterhaltsforderungen, die – von zumeist einem Elternteil – für Kinder gestellt wurden: 79.773 Anträge im Jahr 2014, 87.992 im Folgejahr, immerhin 86.243 Anträge 2016. Wobei hier auch sämtliche Änderungen und Neubemessungen des Unterhalts hineinfallen.
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Familienstreitigkeiten „emotional“
Erklärungen gibt es dafür mehrere. Ganz generell lasse sich aber feststellen: „Familienstreitigkeiten werden mehr, und landen sie vor Gericht, werden sie sehr emotional geführt“, sagt Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung, die als Juristin seit mehr als 18 Jahren in dem Bereich arbeitet. Hinzu komme auch: Die Ausbildungen dauern heute durchschnittlich länger als früher. Kinder sind somit auch länger finanziell auf ihre Erziehungsberechtigten angewiesen.

Der Sozialpädagoge Olaf Kapella vom Österreichischen Institut für Familienforschung glaubt nicht, dass in Familien grundsätzlich mehr gestritten wird als früher: „Kinder und ihre Rechte stehen heute einfach mehr im Fokus, und die Kinder sind sich ihrer Rechte bewusst“, sagt er. Dadurch sinke auch die Hemmschwelle, vor Gericht zu ziehen und diese Rechte einzufordern.
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„Aktivere Väter“
Die Familienrichterin Täubel-Weinreich erlebe darüber hinaus, dass Männer immer „aktivere Väter“ werden, was „natürlich grundsätzlich gut“ sei, aber neue Probleme aufwerfe: „Früher reichte den meisten Vätern ein 14-tägliches Besuchsrecht, damit geben sich inzwischen die wenigsten zufrieden.“ Die neuen Lebensmodelle seien aber eben auch schwieriger zu organisieren und böten mehr Konfliktpotenzial.

Wie die aktuelle Auswertung zeigt, steigen auch die strittigen Fälle in Bezug auf Obsorge und Kontaktrecht. Im Jahr 2014 landeten 35.226 solche Anträge bei Gericht, 2016 waren es bereits 40.310. „Darunter finden sich auch Fälle, in denen Eltern zum Beispiel streiten, ob ein Kind in den Fußballverein oder schwimmen gehen soll“, erläutert Rudolf Jocher vom Justizministerium.
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Weniger Scheidungen
In Bezug auf Unterhalt, wie lange und in welcher Höhe er bezahlt werden muss, stellt Täubel-Weinreich klar: „Im Endeffekt sind das immer Einzelfallentscheidungen. Im Gesetz steht bloß, dass Unterhalt ‚angemessen‘ sein muss, das ist juristisch nicht sehr befriedigend.“ Es herrsche dadurch eine gewisse Rechtsunsicherheit – aufseiten der Eltern wie auch der Kinder. Eine Reform des Unterhaltsrechts ist im Regierungsprogramm aus dem Jahr 2013 angedacht, wurde im Arbeitspapier 2017 allerdings nicht aufgegriffen.

Rückläufig sind jedenfalls die Zahlen der strittigen Scheidungen. 2014 waren es 6.214, 2016 nur noch 5.782. Auch einvernehmlich lassen sich die Österreicher immer seltener scheiden. Allerdings: „Das heißt nicht, dass sich die Leute weniger trennen – sie heiraten seltener“, sagt Täubel-Weinreich. – derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt

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  (Katharina Mittelstaedt, 17.3.2017)

http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt
Tags: Menschenrechtsverletzung – Justizopfer – leaks – family law – austria – Human rights violations – Fathers austria 

Zu lange studiert: Vater klagte Tochter

13 Semester zum Bachelor

Vater klagte Tochter: Ist auch ihr Kind ein Bummelstudent?

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OGH Unterhalt - zu lange studiert
OGH Unterhalt – zu lange studiert
Studenten im Hörsaal

Studenten im Hörsaal (Foto: Fotolia)

Finanzielle Unterstützung von den Eltern bis zum Uni-Abschluss – das kann sich eine Architekturstudentin aufzeichnen. Denn da sie länger als geplant braucht, wurde sie von ihrem Vater verklagt – auf 32.000 Euro.

Weil sie nach Ansicht ihres Vaters nicht rasch genug vorangekommen war, klagte er die Alimente zurück. Nachdem der Mann einst beim Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt abgeblitzt war, ging er sämtliche Instanzen durch und bekam nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) laut „Presse“ recht.

Die junge Frau, die an der Technischen Universität studiert und nicht mit dem Vater unter einem Dach lebte, muss ihm 24.000 Euro und die Gerichtskosten von 8.000 Euro retournieren. Sie hatte über Jahre monatlich 600 Euro von ihm erhalten.

Da das Architektur-Studium im Schnitt 8,8 Semester dauert, sie aber 13 Semester bis zum Bachelor brauchte, entschied sich der Kläger, vor Gericht zu gehen. Er wollte ab dem 10. Semester die monatlichen Alimente retour.

08:11, 14.03.2017
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/chronik/Vater-klagte-Tochter-Ist-auch-ihr-Kind-ein-Bummelstudent;art85950,1407954
Tags: Kindesunterhalt – Studiumzeit – Mindestzeit für Studium – Magister – Studienzeiten

Bestsellerautorin sorgt für Aufsehen „Nur Halbe Kindererziehung“

Bestsellerautorin Lisa Frieda Cossham

Darum hat sie ihre Familie für die Liebe verlassen


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Bestsellerautorin Lisa Frieda Cossham
Bestsellerautorin Lisa Frieda Cossham – Lisa Frieda Cossham © Olga Kessler

Mit ihrer Kolumne bei der „Süddeutschen Zeitung“ hat Frieda Lisa Cossham für Aufsehen gesorgt.

Denn dort plädiert die zweifache Mutter für ein Wechselmodell bei der KIndererziehung. Im Gespräch mit BUNTE.de spricht sie über das kontrovers diskutiertes Thema und ihr neues Buch.

Sie war noch am Anfang ihres Studiums, als sie mit 22 Jahren Mutter wurde. Den Vater ihrer beiden Kinder hatte Lisa Frieda Cossham bereits in der Schule kennengelernt. Trotz eines schwierigen Starts und einer oft ungewissen finanziellen Situation raufte sich die Familie zusammen – bis die heute 37-Jährige im Jahre 2013 mit Paul einen neuen Mann kennenlernte. Für ihn verließ die Journalistin sogar ihren Gatten – und einigte sich mit ihm bald auf ein in Deutschland wenig gebräuchliches Wechselmodell.

Was das konkret bedeutet, erklärte sie in einer viel diskutierten Kolumne in der „Süddeutschen Zeitung“.
Viele Leserinnen konnten allerdings nicht verstehen, wie man seine Kinder abwechselnd eine Woche dem Ex-Partner überlässt. Aus all den Fragen rund um die die paritätische Erziehungspartnerschaft entstand nun ein Buch mit dem sprechenden Titel „Plötzlich Rabenmutter? Wie ich meine Familie verließ und mich fragte, ob ich das darf“ (Verlag: blanvalet). Die Folge: viele Talkshow-Auftritte und lebhafte Debatten. Wir haben uns mit der streitbaren Frau getroffen und über die brennendsten Inhalte gesprochen.

Frau Cossham, wie hat sich Ihre Mutterrolle nach der Trennung verändert?
Lisa Frieda Cossham: Ich bin mir ihrer bewusster, nachdem ich sie erstmal in Frage gestellt habe: Wie kann ich eine gute Mutter sein, wenn ich meine Töchter nur jede zweite Woche sehe? Also habe ich überlegt, was für eine Mutter ich sein kann und will. Früher habe ich mir darüber keine Gedanken machen müssen, ich war eben einfach da, so grundsätzlich.

Welche Eltern können dieses Wechselmodell überhaupt leben?
Eltern, die in derselben Stadt leben. Die miteinander kommunizieren können. Schwierig wird es bei Eltern, die zerstritten sind, sich womöglich hassen. Die müssen dann andere Wege finden, um sich über die Kinder auszutauschen. Mein Ex-Mann und ich verstehen uns gut, das ist ein Glück, ich weiß. Für uns ist dieses Modell perfekt, aber jede Familie ist anders, hat andere Voraussetzungen.

Kann man sich das Modell auch bei kleinen Kindern vorstellen?
Schon, nur ist der logistische Aufwand dann natürlich größer. Ich bin froh, dass meine Kinder schon neun und elf Jahre alt waren, als wir uns getrennt haben. Sie haben die neuen Lebensumstände ganz gut nehmen können, glaube ich.

Hat ihr Ex-Mann gegen das Modell nie rebelliert?
Nein. Wir kennen uns aus der Schule, waren früh ein Paar und dann bald ein enges Elternteam, während wir studiert haben. Und ein Team sind wir bis heute, das erleichtert so vieles. Dafür möchte ich plädieren, für diese ebenbürtige Erziehungspartnerschaft.

In einer Situation war die Trennung doch dramatisch. Da wollten sie fast die Polizei holen.

War das einer der beklemmendsten Tage in ihrem Leben?
Das war ein schlimmer Moment, ja. Mein Ex-Mann Jan, wie ich ihn im Buch nenne, wollte in der Schulzeit mit den Kindern zu seiner Mutter fahren. Aber das ging natürlich nicht, sie hatten Schule und Jan war zu der Zeit nicht wirklich zurechnungsfähig. Ich habe ihn kaum noch erreicht. Das war seltsam, aber ich dachte, das wird vorbeigehen. Trotzdem wusste ich nicht, was tun, und habe die Polizei angerufen. Am Ende habe ich die Streife abbestellt, weil Jan eingelenkt hat.

Lisa Frieda Cossham © PR

Wie hat Ihr Ex-Mann auf Ihre wöchentliche Kolumne reagiert, in der Sie viel von Ihrer Familie preisgeben?
Ich weiß, dass er die Kolumne nur sporadisch gelesen hat. Einige Texte habe ich ihm geschickt und mir sein Einverständnis geholt. Wenn er nicht wollte, dass ich über etwas Bestimmtes schreibe, ein gemeinsames Weihnachtsfest zum Beispiel, hat er das gesagt. Daran habe ich mich dann gehalten, klar.

Was sagt die Familie zu dem Buch, den TV-Auftritten?
Die Kinder haben das Buch nicht gelesen, sie haben es nur in der Hand gehalten und sich über den Titel gewundert: Wieso steht da Rabenmutter? Das ist kein gebräuchliches Wort in unserer Familie. Am liebsten würden sie der Welt erklären, dass das nicht zutrifft.

Warum hat die Kolumne so kontroverse Facebook-Kommentare ausgelöst?
Diese Kommentare haben mich überrascht, denn in meinem direkten Umfeld hat niemand auf diese Weise reagiert. Ich glaube, dass es immer noch unerhört scheint, wenn die Frau sich trennt und freiwillig auf Zeit mit ihren Kindern verzichtet. Unserem alten Mutterideal nach müsste ihr größtes Bedürfnis sein, die Kinder um und bei sich zu haben. Dass sie ihre Familie für eine neue Liebe verlässt, gehört sich nicht. Das gilt als unnormal. Und zum anderen glaube ich, dass es auch Neid weckt, wenn man liest, wie jemand seinen eigenen Weg einschlägt. Oder sich selbstverwirklicht, wie auch immer man das nennen möchte. Das wünschen sich sicher viele Frauen und nicht immer lassen die Umstände das zu.

Wie haben die Kinder die Trennung verkraftet?
Am Ende gut, denke ich. Anfangs haben sie sich mit meinem Ex-Mann solidarisiert. Sie haben ihn in seinem Schmerz beobachtet, gesehen, wie er geweint und sich verlassen gefühlt hat und sind still geworden. Unnahbar. Ich habe mich darum bemüht ihnen zu zeigen, wie sehr ich sie wertschätze. Und auch ihren Vater. Jan zählt zu meinen besten Freunden, und diese Nähe spüren meine Kinder. Richtig erleichtert waren sie, als er mit seiner neuen Freundin zusammengekommen ist. Plötzlich wollten sie auch meinen neuen Freund kennenlernen, sie wollten ihre Eltern glücklich wissen. Sie haben die Trennung echt cooler genommen als wir Eltern. Trotzdem fragt man sich als Eltern natürlich, in welcher Form sich das alles auf ihr Bindungsverhalten auswirken wird.

Ist es nicht bitter, dass Sie für Paul soviel aufgegeben haben – und dann geht diese Liebe doch in die Brüche?
Ich hatte nie die Illusion, dass es mit Paul besser sein würde als mit Jan. Es war mehr ein Reinstraucheln, ich bin meinen Emotionen gefolgt. Und das habe ich nie bereut.

Thema Beratung. Sie haben sich auch für einen Mediator entschieden, warum?
Der war ganz wichtig für uns. Gerade bei einer großen Patchworkfamilie wird vieles komplizierter, und diese Gespräche helfen, Klarheit zu behalten: Warum bedrückt mich diese oder jene Situation? In welchen Beziehungsmustern bewegen wir uns? Manchmal hat der Mediator gesagt: Sie muten sich alle viel zu. Das hatte etwas Tröstliches.

Haben Sie eigentlich mit Müttern, die in Teilzeit arbeiten ein Problem?
Nein, absolut nicht. Aber ich fände es gut, wir würden uns den Erziehungsaufgaben gleichberechtigt stellen. Es ist doch schade, dass 90 Prozent der Trennungskinder bei einem Elternteil bleiben und fast immer die Mutter die Alleinerziehende ist und sie deshalb oftmals beruflich zurücksteht. Ich kann natürlich nur für mich sprechen: Ich bin eine bessere Mutter, wenn ich arbeiten gehe. Ich würde nach Wochen zwischen Supermarkt, Waschmaschine und Herd sehr ungnädig werden, mein Ex-Mann hat das immer gewusst. Aber das muss jede Frau, jedes Paar für sich entscheiden. Trotzdem habe ich das Gefühl, dass so ein Satz wie: Ich habe doch keine Kinder gekriegt, um sie dann fremd betreuen lassen, uns ganz schön geprägt hat und uns immer noch prägt.

Sie schneiden auch das Thema Regretting Motherhood an …
Ich habe es in meinem Buch erwähnt, weil ich in den Reaktionen auf die Studie eine gewisse Parallele sehe zu denen auf meine Kolumne: Mütter scheinen das als Angriff zu erleben, wenn man nur laut darüber nachdenkt, welche Rolle man überhaupt einnehmen kann und will. Das hängt vielleicht auch damit zusammen, dass Frauen (und auch Männer) unsicher sind, wie sie mit den vielfältigen Anforderungen zurechtkommen sollen und das Lebensmodell anderer Familien ablehnen, um das eigen aufzuwerten.

Was vermisst man in dem neuen Lebensmodell?
Du nimmst mir die Hälfte ihrer Kindheit, hat Jan mal gesagt. Das stimmt, wir sehen unsere Kinder weniger, ich kenne nur noch einen Ausschnitt ihrer Lebenswelt. Und auch wenn es unseren Töchtern fröhlich sind, sie sich gut entwickeln und ich die freie Zeit genieße, die ich als Teilzeitmutter habe, so bleibt es das Modell ein Kompromiss: Zu viert haben wir es eben nicht geschafft.

 

Florian Koch 26. Februar 2017 um 15:46 Uhr
http://www.bunte.de/tipps-tricks/mamaglueck/bestsellerautorin-lisa-frieda-cossham-darum-hat-sie-ihre-familie-fuer-die-liebe-verlassen.html
Tags: Kindeswohl – Familienrecht – Halbe-Halbe –