Korrektur – Artikel Doppelresidenz – Unrichtig u. fachlich falsch!

 Der Artikel von der Presse Süd West ist leider komplett unrichtig und fachlich ebenso falsch.
Ich möchte jedoch nicht von „Fake NEWS Doppelresidenz“ bzw. im Familienrecht oder des gesamten Artikel sprechen, da ja viele Personen viele Meinungen haben dürfen.

 .
Fakt ist jedoch:
Im Doppelresidenzmodell oder auch weltweit verbreitet in sehr vielen Bundesstaaten von den USA als „shared parenting“ bekannt,
gibt es die Bedingung nicht, dass Eltern sich freiwillig einigen, dann würde man ja kein Gesetz benötigen. Wenn ein  „Familienplan“ dem Gericht vorgelegt wird ist dies jedoch vom Vorteil.
In der Europarat Resolution 2079 wurde die Doppelresidenz im Okt. 2015, als REGELFALL nach Trennung oder Scheidung, einstimmig von allen Ländern beschlossen!!!

Eine rechtskräftig nachgewiesenen häusliche Gewalt ist die einzige Ausnahme!!!

In den meisten Ländern inkl. diversen Vereinigten Bundesstaaten in Amerika haben  sich als Bedienung die 80 Meilenzone etabliert. Zieht ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung außerhalb dieser Zone, verliert er „shared parenting“ und der andere Elternteil bekommt die alleinige Sorge!!! Ausnahme der andere Elternteil gibt seine schriftliche Zustimmung.

Weiters wird hier im Artikel von sogenannten „Experten“ gesprochen, welche meist lediglich  Lobbyisten verschiedener Parteien sind, sonst nichts.

Im europäischen Familienrecht, insbesondere Deutschland und Österreich kenne ich nur eine einzige international gefragte Fachexpertin von Doppelresidenz, sie berät das Bundesministerium und den Europarat:


Sie ist seit 2000 Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Autorin der einzigen umfassenden Metastudie über das Modell der Doppelresidenz: „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ (Springer VS, 2013).

Admin Familie & Familienrecht, am 17-11-2017

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Wechselmodell: Wenn Scheidungskinder zwei Zuhause haben

Die Abkehr von alten Rollenbildern führt auch zu neuen Lebensmodellen im Scheidungsfall. Manche Eltern teilen sich die Kinderbetreuung gleichmäßig auf.

  • Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter.  Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter. Foto: © lakov Filimonov/Shutterstock.com
  • Weniger Scheidungen als früher
    Weniger Scheidungen als früher Foto: SWP GRAFIK

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Wenn Leonie bei ihrem Vater lebt, ihre Lieblingsjeans aber bei der Mutter sind, kann es schon mal Stunk geben. „Warum habt ihr euch überhaupt getrennt?“, fragt sie dann. Knapp zehn Minuten Fußweg liegen zwischen den zwei Wohnungen ihrer Elternteile in einer baden-württembergischen Kleinstadt. Mal ist sie  mit ihrem Bruder zwei Tage pro Woche beim Vater, mal drei oder vier.

Was Anna (48) und Jens (52) mit ihrer Tochter Leonie (13) und ihrem Sohn Ben (9) seit rund drei Jahren praktizieren, nennt sich Wechselmodell. Es bedeutet, dass Kinder getrennt lebender oder geschiedener Eltern zwei Lebensmittelpunkte haben, Mutter und Vater also in etwa gleichermaßen die Betreuung übernehmen. „Ohne Kommunikation und Kooperation funktioniert das nicht“, sagt Anna (alle Namen wurden von der Redaktion geändert). Sie und ihr Ex-Mann – beide sind berufstätig – müssen sich im Alltag ständig abstimmen, egal ob es um ihre Arbeitszeiten, die Hausaufgaben oder das Fußballtraining geht.  Sie tun das über WhatsApp oder telefonisch, sehen sich aber auch. Jens, der Vater, muss Schichtdienste leisten, die oft erst kurzfristig feststehen. „Das macht es sehr schwierig“, sagt er.

Lange Zeit war das Residenzmodell üblich und wurde im Streitfall auch von Familiengerichten favorisiert. Die Kinder wohnten bei der Mutter, den Vater „besuchten“ sie an Wochenenden.  Doch mit dem Abschied von der traditionellen Rollenverteilung gerät diese Regelung zunehmend ins Wanken. Nach einer Allensbach-Umfrage wünschen sich 51 Prozent der Trennungseltern eine in etwa hälftige Aufteilung der Betreuung ihrer Kinder. 15 Prozent gaben an, dies bereits umzusetzen. Anna und Jens haben sich gar nicht bewusst für das Wechselmodell entschieden. „Für uns war das  einfach klar“, sagt die Mutter. Der Vater betont: „Ich möchte meine Kinder nicht nur am Wochenende sehen.“

Doch was, wenn sich die Eltern nicht einig sind? In der politischen Diskussion ist das Wechselmodell ein Minenfeld. Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, was am ehesten dem Kindeswohl dient und ob der Gesetzgeber aktiv werden muss. Es geht in einzelnen Streitfällen aber auch um einen Kampf von Männern um Gleichberechtigung und ein Recht am Kind – und um Frauen, die sich als bessere Eltern begreifen. Und es geht ums Geld.

Auf der einen Seite stehen Lobbygruppen wie der Verein Väteraufbruch für Kinder. „Allen Kindern beide Eltern“, ist seine Devise, ab Geburt und bei Scheidungen. Sprich: Das Wechselmodell – der Verein bevorzugt den Begriff  „Doppelresidenz“ – soll gesetzlich geregelt und das Unterhaltsrecht daran angepasst werden. Zuletzt bekamen die Väter Unterstützung von 60 Experten, die das „gemeinsame Getrennterziehen“ ebenfalls zum Leitbild machen wollen, darunter Familienrechtler und Psychologen.

Auf der gegnerischen Seite warnen etwa der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vor einem staatlich erzwungenen Paradigmenwechsel. „Wir lehnen das Wechselmodell nicht grundsätzlich ab“, sagt VAMV-Chefin Erika Biehn der SÜDWEST PRESSE. Ob es funktioniere, hänge aber vom Einzelfall ab. Ein Gesetz könnte dazu führen, dass  Richter mehr zum Wechselmodell tendieren, ohne alle Facetten des jeweiligen Falls zu überblicken,  so die Warnung.

Die Rechtsprechung wandelt sich aber auch so schon. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Februar 2017, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann. Entscheidender Maßstab sei dabei immer das Kindeswohl, so die Richter. Bestärkt fühlen sich die Väter zudem durch eine Europarats-Resolution von 2015, die dazu aufruft, die Doppelresidenz in nationale Gesetze zu gießen.

Unter den Parteien will die FDP das Wechselmodell zum Regelfall machen. Bei den Jamaika-Sondierungen stieß sie damit aber auf Granit. Auf  fachlicher Ebene prüft das Bundesjustizministerium nach Auskunft eines Sprechers allerdings schon länger, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sorgerecht gibt. Auch das Familienministerium ist tätig. Es lässt in einer aufwändigen Studie den Zusammenhang von Kindeswohl und Umgangsrecht prüfen. Dafür befragen Forscher Eltern und Kinder, erste Ergebnisse werden Anfang 2018 veröffentlicht, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Doch ob zwei Zuhause für ein Kind nun gut oder schlecht sind, hängt letztlich immer von den individuellen Verhältnissen ab.

Experten sind sich wenigstens über die Mindestvoraussetzungen des Wechselmodells einig:  die Wohnortnähe und dass die Ex-Partner miteinander reden können. Bei Anna und Jens funktioniert das, obwohl der Alltag anstrengend ist und auch die Kinder „immer mal wieder nervt“, wie sie einräumen. Aus ihrer Sicht steht und fällt ihre Lösung aber damit, dass sie „die Kinder im Fokus haben“, nicht eigene Interessen. Und es ist auch eine Geldfrage, denn zwei kindgerechte Haushalte kosten nun mal mehr. „Darüber redet niemand“, sagt Anna. Jens findet die deutsche Familienpolitik insgesamt „zum Kotzen, vor allem den Kindern gegenüber“. Familien bräuchten mehr Unterstützung, unabhängig vom Lebensmodell.

Tanja Wolter | weiterlesen

Wechselmodell für Trennungskinder: Familiengerichtstag warnt vor Zwang

Tags: Familien – Familienrecht-Experten – Fake NEWS Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Was ist Feminismus ?

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Lebenssprüche – Lebensweisheiten    –>  Was ist Feminismus?

Spruch Feminismus

Spruch über Feminismus

Es gibt nur eine Gruppe

die sich an einer fairen Ausgestaltung

im Familienrecht stört:

FEMINISMUS

Definition Feminismus: Frauenrechte = nur weiblich
Wiki - Lexikon: Fe·mi·nis·mus

Biologie: Verweiblichung bei Lebewesen
Die Rechte von Väter und Kinderrechte werden beim Feminismus nicht berücksichtigt, ebenso wenig bei der Frauenpolitik.

Duden | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft
Feministin = Frauenkämpferin, Frauenrechtlerin

Familienrecht in Österreich:

Bis in den 70er Jahren hat es in Österreich das Patriarchat im Familienrecht gegeben. Der Vater war das Familienoberhaupt. Man war zu dieser Zeit  der Ansicht der Vater muss arbeiten gehen und die Mutter bleibt zu Hause bei den Kindern.
Im Jahr 2000 sind die Scheidungen in den Großstädten auf 50% angestiegen. Die Zahl der offenen Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien ist gestiegen. Jeder Vater und Mutter verdienen in ihrem Beruf ihr eigenes Geld und teilen sich auch die Freizeit mit ihren Kindern in der Familie.

Leider sind die Gesetze in Österreich in Bezug auf die Familienpolitik seit den 80er Jahren stehen geblieben. Während man in Deutschland  vor 40 Jahren die „schuldige Scheidung“ abgeschafft hat, gibt es diese in Österreich derzeit noch immer.

Obwohl viele Eltern sich nach Trennung oder Scheidung weiter zu gleichen Teilen um ihre Kinder kümmern, sieht das veraltete Unterhaltsrecht noch immer vor, dass nur bei einem Elternteil das Kind das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, während der andere Elternteil trotz gemeinsamer Obsorge, den vollen Unterhalt zahlen muss.
Die gemeinsame Obsorge regelt kein Umgangsrecht, daher sehen viele Väter in der Praxis ihre Kinder noch immer nicht, manche bekommen ein Besuchsrecht alle 14 Tage am Wochenende.
Von einigen egoistischen Ex-Frauen wird der Umgang komplett unterbrochen und die Kinder  negativ manipuliert, man spricht von Eltern-Kind-Entfremdung oder auch PAS Parental Alienation Syndrome. Lt. EMRK Art.8 Menschenrechte (Achtung auf Familie) führt eine Kontaktunterbrechung von 6 Monaten, zwischen einem Elternteil und dem Kind, zu einer Entfremdung und ist eine Menschenrechtsverletzung.

Einige Trennungsväter sprechen von einer feministischen Justiz oder einem feministischen Rechtsstaat und davon, dass in Österreich 90% Richterinnen in den Familiengerichten, Landesgerichten, bzw.eine feministische OGH-Präsidentin (Irmgard Griss), vorhanden sind. Meiner Meinung nach sehen viele Familienrichterinnen die Entfremdung des Vaters  (teilweise auch der Mutter) als Kavaliersdelikt an. Viele ältere Familienrichter sind der Anschauung die Kinder gehören zur Mutter und nicht zum Vater.

In Folge wird von diversen Beugestrafen oder Beugehaft abgesehen, bis die Kinder endgültig von einem Elternteil entfremdet sind.
Österreich ist eines der feministischsten Länder in Europa. Während in Deutschland 96% die gemeinsame elterliche Sorge haben, sind es in Österreich nur 50% der gemeinsamen Obsorge, Stand 2015.
In Österreich spricht man seit einigen Jahren bereits von der „Vaterlosen Gesellschaft„.

Gesellschaftspolitisch haben Kinder die ohne Vater aufwachsen ein Identitätsproblem. Es gibt viele Studien die dieses Problem der vaterlosen Gesellschaft und ihre Auswirkungen bestätigen. In Amerika wird von einem „absent father syndrome“ gesprochen. Mehrere Nahost-Experten sprechen auch davon, dass Jugendliche die ohne Vater aufwachsen, oder  unter einer Entfremdung von ihren Eltern leiden,  sehr leicht zu radikalisieren sind.
Es fehlt ihnen das Vorbild des Vaters und sie suchen sich in der Religion z.B. bei einem Imam des islamischen Glaubens dieses Vorbild  bzw. eine Ersatzvaterfigur. Die Islam-Prediger radikalisieren diese Jugendlichen, bis sie bereit sind sich als IS-Kämpfer rekrutieren zu lassen. Es ist mittlerweile auch bekannt, dass drogenabhängige Teenager die in Europa leben bei Terroranschlägen mitmachen, siehe Terror Attentat vom 13.11.2015 in Paris Café Bonne Bièr, etc.

Gleichberechtigung und Gleichstellung kann zwischen Männer und Frauen nur dann funktionieren, wenn es eine Familienministerin und einen politisch gleichwertigen, männlichen Familienminister gibt.
Beide Geschlechter müssen in der Gesetzgebung zu gleichen Teilen vertreten sein.
Bei einem strittigen Familienrechtsverfahren sollte es einen männlichen und einen weiblichen Familienrichter geben.
Während seit vorigem Jahr im Strafrechtsänderungsgesetz private Gutachten als Beweismittel zulässig sind, ist dies im Familienrecht noch immer nicht möglich?

Lt. Resolution 2079, Sitzung der parlamentarischen Versammlung, am 02.10.2015 des Europarat sollen alle Länder in der europäischen Union die gesetzliche Möglichkeit zur „Doppelresidenz“ schaffen.   In Deutschland spricht man von einem Wechselmodell.
In der Schweiz wurde die alternierende Obhut eingeführt. In einigen US-amerikanischen Staaten wurde dieses Modell als „shared parenting“ gesetzlich verankert.
Echte Doppelresidenz bzw. shared parenting regelt in einem Familienplan die Betreuung des Vaters und der Mutter zum Kind.
Im Familienplan soll ein Zeitmodell mit Betreuung und Erziehung annähernd zu gleichen Teilen fixiert sein. Optimal wäre 50/50 Prozent zwischen Vater und Mutter.  Im schlechtesten Fall spricht man bei 30/70 Prozent auch noch von Doppelresidenz.
Das Kind pendelt also periodisch zwischen dem Aufenthaltsort des Vaters und der Mutter. Um eine echte Doppelresidenz auch in der Praxis zu leben, haben einige Länder eine maximale Entfernung von 80 meilen (120km) zwischen den beiden Aufenthaltsorten gesetzlich fixiert.  Bei kleineren Kindern sollte die Schule im Idealfall ungefähr in der Mitte liegen, ist aber nicht zwingend.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) sieht die Aufenthaltsorte beider Elternteile vor.
Ändert Elternteil1 seinen Aufenthaltsort (Wohnsitz) ,  größer einer Entfernung
von 120km zum Elternteil2, so verliert Elternteil1  die gemeinsame elterliche Sorge.

Sollte Elternteil2 dieser Entfernungsvergrößerung über 120km von Elternteil1 nicht zustimmen, bekommt der Elternteil2 mittels Gerichtsbeschluss unverzüglich die alleinige Sorge.

Admin Familie & Familienrecht, April 2016
Tags: ABR Aufenthaltsbestimmungsrecht  – Vaterlose Gesellschaft