Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher bei Trennung u. Scheidung

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Probleme beim sogenannten Wechselmodell
Wo ist der Wohnsitz des Kindes nach der Trennung?

 

Wenn sich Eltern mit Kindern trennen, bleiben sie Eltern. Ein Modell des Umgangs ist das sogenannte Wechselmodell. Da pendeln das Kind oder die Kinder zwischen Mutter und Vater und haben zwei Zuhause. Das kann inzwischen per Gericht auf Kindeswunsch angeordnet werden. Dass der Staat es den Menschen schwer macht, gleichberechtigt auch nach einer Trennung zu erziehen, beklagt unser Hörer Andrè Haye. „Kann man da etwas machen?“, fragt er.

Figuren von einem Vater mit Kind und einer Familie mit Kindern

Trennen sich Eltern, so bleiben sie dennoch Eltern.Bildrechte: dpa

Wenn Kinder zwischen den Wohnungen ihrer Eltern pendeln, gilt auch für sie das Bundesmeldegesetz. „Und da steht drin, dass es leider nur einen Hauptwohnsitz geben kann“, sagt Jens Belter, Rechtsanwalt in Leipzig. Wenn man also 25 Wohnungen habe, müsse einer davon der Hauptwohnsitz sein. Die anderen seien alle Nebenwohnsitze. „Man macht das deswegen, damit Behörden auf diesen Wohnsitz zugreifen können, zum Beispiel bei der Auszahlung des Kindergeldes.“

Aus Wohnsitzentscheidung erwachsen Probleme

Belter weiß, dass da die Probleme beginnen. Auch wenn Kinder regelmäßig bei Mutter und Vater leben, muss nach geltendem Recht ein Lebensschwerpunkt festgelegt werden. Einigen sich die Eltern nicht, werden oft genug vor Gericht die Stunden gezählt, die Kinder bei den Eltern verbracht haben, wo sie im Krankheitsfall gepflegt werden oder am häufigsten ihre Hausaufgaben machen.

Wer sich die Betreuung der Kinder teilen und auch nach einer Trennung am Alltag der Kinder teilhaben will, kann nicht auf die Unterstützung des Staates hoffen. Denn auch das staatliche Kindergeld wird unteilbar nur an ein Elternteil ausgezahlt.  Und die Unterhaltspflicht ist nicht an die Betreuungszeit gekoppelt.

Belter: Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher

Die Gesetzgebung hinke immer etwas der Lebenswirklichkeit hinterher, sagt Belter. Die Rechtssprechung zum Wechselmodell gebe es nur als Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverwaltungsgericht. „Es fehlt ein griffiges Gesetz. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, sagt der Jurist.

Andere Länder, andere Sitten

Belter verweist auf Frankreich und das Ursprungsland des Wechselmodells, die USA oder auf Belgien und Tschechien, wo es Regeln dafür gibt. Aber warum tut sich der Bundestag so schwer, dass Familienrecht anzupassen und zum Beispiel das Melderecht im Sinne von Trennungskindern zu ändern?

Sitta: „Das kann man ändern“

„Das geht natürlich. Das kann man ändern“, sagt Frank Sitta aus Halle, er sitzt für die FDP im Bundestag. Sein Name steht unter einer entsprechenden Gesetzesinitiative vom März 2018. „Das wären – bei unserem Gesetzesentwurf – eine Folge-Geschichten, die man lösen muss. Wie zum Beispiel beim Meldegesetz, weil nichts dagegen spricht, für ein Kind einen zweifachen Hauptwohnsitz zu haben.  Das würde gehen, aber diese Debatte wird – glaube ich – noch eine Zeitlang dauern.“

Gesetzeslage schürt Konflikte

Die bisherige Gesetzeslage orientiert sich am traditionellen Modell: Einer betreut – meist die Mutter-, der andere zahlt, meist der Vater. Die Möglichkeit trotz Trennung gemeinsam zu erziehen, werde oft genug von der Frage überlagert, wer der bessere Elternteil für das Kind sei, bedauert die renommierte Familienrechterinn Hildegund Sünderhauf-Kravets im MDR. Dabei bräuchten Kinder eine Mutter und einen Vater.

„Diese Frage:  Wer ist besser, wer geht als Gewinner aus diesem Streit hervor, die ist extrem konfliktschürend.“ Das Wechselmodell als Leitbild würde bei Trennung und Scheidung die Frage stellen, wie können wir erreichen, dass Mutter und Vater beide im Boot bleiben, dass beide eng am Kind sind, dass das Kind viel Zeit mit ihnen verbringen könne.

Sitta für Vielfalt

Einig sind sich die Experten, dass das Wechselmodell mit ständigem Pendeln nicht für jedes Kind geeignet ist.  Auch müssen die Eltern vieles gemeinsam regeln, sich eng absprechen. Und es ist teuer, wenn Vater und Mutter zum Beispiel eine entsprechend große Wohnung brauchen. Frank Sitta will, dass die Gesetzgebung Vielfalt generell möglich macht. „Was im Übrigen eine familienrechtlich sinnvolle Entscheidung wäre, wenn sich Kinder noch für zwei Elternteile verantwortlich fühlen.“

Die zuständige Bundesjustizministerin Katarina Barley räumt Änderungsbedarf ein. Eine Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 Details vorlegen. Wie das Unterhalts-und Sorgerecht reformiert werden kann, damit will sich auch der Deutsche Juristentag befassen. Er findet im September in Leipzig statt.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 27. August 2018 | 07:21 Uhr, von Angela Tesch, MDR AKTUELL

Zuletzt aktualisiert: 27. August 2018, 07:43 Uhr
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/reform-des-kindesumgangs-nach-trennung-gefordert100.html
Tags: Doppelresidenz – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft

Korrektur – Artikel Doppelresidenz – Unrichtig u. fachlich falsch!

 Der Artikel von der Presse Süd West ist leider komplett unrichtig und fachlich ebenso falsch.
Ich möchte jedoch nicht von „Fake NEWS Doppelresidenz“ bzw. im Familienrecht oder des gesamten Artikel sprechen, da ja viele Personen viele Meinungen haben dürfen.

 .
Fakt ist jedoch:
Im Doppelresidenzmodell oder auch weltweit verbreitet in sehr vielen Bundesstaaten von den USA als „shared parenting“ bekannt,
gibt es die Bedingung nicht, dass Eltern sich freiwillig einigen, dann würde man ja kein Gesetz benötigen. Wenn ein  „Familienplan“ dem Gericht vorgelegt wird ist dies jedoch vom Vorteil.
In der Europarat Resolution 2079 wurde die Doppelresidenz im Okt. 2015, als REGELFALL nach Trennung oder Scheidung, einstimmig von allen Ländern beschlossen!!!

Eine rechtskräftig nachgewiesenen häusliche Gewalt ist die einzige Ausnahme!!!

In den meisten Ländern inkl. diversen Vereinigten Bundesstaaten in Amerika haben  sich als Bedienung die 80 Meilenzone etabliert. Zieht ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung außerhalb dieser Zone, verliert er „shared parenting“ und der andere Elternteil bekommt die alleinige Sorge!!! Ausnahme der andere Elternteil gibt seine schriftliche Zustimmung.

Weiters wird hier im Artikel von sogenannten „Experten“ gesprochen, welche meist lediglich  Lobbyisten verschiedener Parteien sind, sonst nichts.

Im europäischen Familienrecht, insbesondere Deutschland und Österreich kenne ich nur eine einzige international gefragte Fachexpertin von Doppelresidenz, sie berät das Bundesministerium und den Europarat:


Sie ist seit 2000 Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Autorin der einzigen umfassenden Metastudie über das Modell der Doppelresidenz: „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ (Springer VS, 2013).

Admin Familie & Familienrecht, am 17-11-2017

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Wechselmodell: Wenn Scheidungskinder zwei Zuhause haben

Die Abkehr von alten Rollenbildern führt auch zu neuen Lebensmodellen im Scheidungsfall. Manche Eltern teilen sich die Kinderbetreuung gleichmäßig auf.

  • Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter.  Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter. Foto: © lakov Filimonov/Shutterstock.com
  • Weniger Scheidungen als früher
    Weniger Scheidungen als früher Foto: SWP GRAFIK

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Wenn Leonie bei ihrem Vater lebt, ihre Lieblingsjeans aber bei der Mutter sind, kann es schon mal Stunk geben. „Warum habt ihr euch überhaupt getrennt?“, fragt sie dann. Knapp zehn Minuten Fußweg liegen zwischen den zwei Wohnungen ihrer Elternteile in einer baden-württembergischen Kleinstadt. Mal ist sie  mit ihrem Bruder zwei Tage pro Woche beim Vater, mal drei oder vier.

Was Anna (48) und Jens (52) mit ihrer Tochter Leonie (13) und ihrem Sohn Ben (9) seit rund drei Jahren praktizieren, nennt sich Wechselmodell. Es bedeutet, dass Kinder getrennt lebender oder geschiedener Eltern zwei Lebensmittelpunkte haben, Mutter und Vater also in etwa gleichermaßen die Betreuung übernehmen. „Ohne Kommunikation und Kooperation funktioniert das nicht“, sagt Anna (alle Namen wurden von der Redaktion geändert). Sie und ihr Ex-Mann – beide sind berufstätig – müssen sich im Alltag ständig abstimmen, egal ob es um ihre Arbeitszeiten, die Hausaufgaben oder das Fußballtraining geht.  Sie tun das über WhatsApp oder telefonisch, sehen sich aber auch. Jens, der Vater, muss Schichtdienste leisten, die oft erst kurzfristig feststehen. „Das macht es sehr schwierig“, sagt er.

Lange Zeit war das Residenzmodell üblich und wurde im Streitfall auch von Familiengerichten favorisiert. Die Kinder wohnten bei der Mutter, den Vater „besuchten“ sie an Wochenenden.  Doch mit dem Abschied von der traditionellen Rollenverteilung gerät diese Regelung zunehmend ins Wanken. Nach einer Allensbach-Umfrage wünschen sich 51 Prozent der Trennungseltern eine in etwa hälftige Aufteilung der Betreuung ihrer Kinder. 15 Prozent gaben an, dies bereits umzusetzen. Anna und Jens haben sich gar nicht bewusst für das Wechselmodell entschieden. „Für uns war das  einfach klar“, sagt die Mutter. Der Vater betont: „Ich möchte meine Kinder nicht nur am Wochenende sehen.“

Doch was, wenn sich die Eltern nicht einig sind? In der politischen Diskussion ist das Wechselmodell ein Minenfeld. Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, was am ehesten dem Kindeswohl dient und ob der Gesetzgeber aktiv werden muss. Es geht in einzelnen Streitfällen aber auch um einen Kampf von Männern um Gleichberechtigung und ein Recht am Kind – und um Frauen, die sich als bessere Eltern begreifen. Und es geht ums Geld.

Auf der einen Seite stehen Lobbygruppen wie der Verein Väteraufbruch für Kinder. „Allen Kindern beide Eltern“, ist seine Devise, ab Geburt und bei Scheidungen. Sprich: Das Wechselmodell – der Verein bevorzugt den Begriff  „Doppelresidenz“ – soll gesetzlich geregelt und das Unterhaltsrecht daran angepasst werden. Zuletzt bekamen die Väter Unterstützung von 60 Experten, die das „gemeinsame Getrennterziehen“ ebenfalls zum Leitbild machen wollen, darunter Familienrechtler und Psychologen.

Auf der gegnerischen Seite warnen etwa der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vor einem staatlich erzwungenen Paradigmenwechsel. „Wir lehnen das Wechselmodell nicht grundsätzlich ab“, sagt VAMV-Chefin Erika Biehn der SÜDWEST PRESSE. Ob es funktioniere, hänge aber vom Einzelfall ab. Ein Gesetz könnte dazu führen, dass  Richter mehr zum Wechselmodell tendieren, ohne alle Facetten des jeweiligen Falls zu überblicken,  so die Warnung.

Die Rechtsprechung wandelt sich aber auch so schon. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Februar 2017, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann. Entscheidender Maßstab sei dabei immer das Kindeswohl, so die Richter. Bestärkt fühlen sich die Väter zudem durch eine Europarats-Resolution von 2015, die dazu aufruft, die Doppelresidenz in nationale Gesetze zu gießen.

Unter den Parteien will die FDP das Wechselmodell zum Regelfall machen. Bei den Jamaika-Sondierungen stieß sie damit aber auf Granit. Auf  fachlicher Ebene prüft das Bundesjustizministerium nach Auskunft eines Sprechers allerdings schon länger, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sorgerecht gibt. Auch das Familienministerium ist tätig. Es lässt in einer aufwändigen Studie den Zusammenhang von Kindeswohl und Umgangsrecht prüfen. Dafür befragen Forscher Eltern und Kinder, erste Ergebnisse werden Anfang 2018 veröffentlicht, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Doch ob zwei Zuhause für ein Kind nun gut oder schlecht sind, hängt letztlich immer von den individuellen Verhältnissen ab.

Experten sind sich wenigstens über die Mindestvoraussetzungen des Wechselmodells einig:  die Wohnortnähe und dass die Ex-Partner miteinander reden können. Bei Anna und Jens funktioniert das, obwohl der Alltag anstrengend ist und auch die Kinder „immer mal wieder nervt“, wie sie einräumen. Aus ihrer Sicht steht und fällt ihre Lösung aber damit, dass sie „die Kinder im Fokus haben“, nicht eigene Interessen. Und es ist auch eine Geldfrage, denn zwei kindgerechte Haushalte kosten nun mal mehr. „Darüber redet niemand“, sagt Anna. Jens findet die deutsche Familienpolitik insgesamt „zum Kotzen, vor allem den Kindern gegenüber“. Familien bräuchten mehr Unterstützung, unabhängig vom Lebensmodell.

Tanja Wolter | weiterlesen

Wechselmodell für Trennungskinder: Familiengerichtstag warnt vor Zwang

Tags: Familien – Familienrecht-Experten – Fake NEWS Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

BGH stärkt Wechselmodell für Eltern

Durch das neue Urteil des BGH werden hier die Kinderrechte und Menschenrechte EMRK Art.8 (Recht auf Familie) nach Trennung oder Scheidung in Deutschland deutlich gestärkt.

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Laut Bundesgerichtshof kann bei Scheidungskindern künftig das sogenannte Doppelresidenz (Wechselmodell) auch gegen den Willen der Eltern von den Familiengerichten angeordnet werden, wichtig ist das Kindeswohl.

Damit stärkt der BGH die Rechte von Müttern und Vätern, die nach der Trennung ihr Kind im gleichen Umfang wie der Ex-Partner betreuen wollen.

Admin Familie & Familienrecht, am 28-02-2017

Tags: Familienrecht Familie Wechselmodell – Sorgerecht – Umgangsrecht -BGH – Bundesgerichtshof – Video – Gericht -Gesetze – Gleichberechtigung Justiz – Richter – Menschenrechte – Hildegund Sünderhauf – Sven Kuhne – 

FACHTAGUNG DOPPELRESIDENZ – Wien am Sa. 22.Okt.2016

FACHTAGUNG DOPPELRESIDENZ

1-dr
Österreichs, (in Wien) mit ausgezeichneten Fachleuten, sowie Eltern und jungen Erwachsenen, die über ihre Erfahrungen mit dem Modell berichten werden.

ACHTUNG: Verlängerung der Anmeldefrist auf 14.Oktober.2016

ACHTUNG geänderter Ort:

Bundesministerium für Finanzen, 
Hintere Zollamtsstraße 2b, 
1030 Wien; Dr.
Peter Quantschnigg Saal
(nicht, wie bisher angegeben, im Seminar- und Veranstaltungszentrem CATAMARAN)

Klicken Sie hier um zu näheren Informationen zu gelangen

Jetzt anmelden über  fachtagung.doppelresidenz@gmx.at

Achtung: bei der Teilnahmegebühr gibt es verschiedene Varianten

Spenden:
Leider reichen die Teilnahmegebühren für eine kostendeckende Abwicklung der Fachtagung bisher nicht aus, weshalb wir uns über Spenden sehr freuen. Spenden an:

PLATTFORM DOPPELRESIDENZ
IBAN: AT35 1200 0100 1686 2459
BIC: BKAUATWW
Für die Plattform Doppelresidenz
Pototschnig Anton
Obmann

Veranstaltungs-Programm.pdf

Ablauf:
09:30 bis 16:30 Uhr
Vorträge dazwischen Mittagspause
Nach den Vorträgen gibt es die Möglichkeit der Diskussion
Ev.parallel dazu:
Diskussions-/Arbeitsgruppen
zu den Themen
Unterhalt und Transferleistungen bei Doppelresidenz
Voraussetzungen für die Doppelresidenz
 
16:30 bis 17:30
Erfahrungsberichte von Eltern und jungen Erwachsenen mit der

Doppelresidenz.

Moderation: Barbara Tóth FALTER-redakteurin

18:30 bis 20:00
Podiumsdiskussion
moderiert von Prof. Dr.Leibovici-Mühlberger
mit:
Uni.Prof.DDr. Salvatore Giacomuzzi,
Klinischer – und Gesundheitspsychologe, Psychotherapeut und Akademischer Suchtberater
Mag. Dagmar Bojdunyk-Rack, Geschäftsführerin vonRainbows Öst.

Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf,o

Mag. Doris Täubel-Weinreich, Richterin und Vorsitzende der
Fachgruppe Familienrecht.
Prof. Dr. Med. Marguerite Dunitz-Scheer
Vertreterin der ÖPA

(Österreichische Plattform für Alleinerziehende)

Mag.Veronika Richter
eingetragene Mediatorin, Besuchsbegleiterin und Elternberaterin beim Wiener
Familienbund, Kindercoach bei „Collaborative Law“
Teresa Amann MSc. Studentin an der Universität
Wien,Fakultät Psychologie
Sie hat im Zuge Ihrer
Masterarbeit junge Erwachsene nach ihren Eindrücken befragt und deren
Erfahrungen mit dem Residenzmodell, dem Doppelresidenzmodell und denen aus
intakten Familien gegenüber gestellt.
Obmann der Plattform Doppelresidenz
Anton Pototschnig
Ev. Abschlussbuffet (Spendenabhängig)
Datum:
 2.Oktober 2016
Dauer:
09:30 bis 20:00

http://www.doppelresidenz.at/

Unterhalt – Warum viele Väter doppelt zahlen

Ungerechter Unterhalt – Warum manche Väter für ihre Kinder doppelt zahlen

Vater Uwe Reimann wollte bei Gericht das Wechselmodell (Doppelresidenz) erreichen, aber es ist im deutschen Gesetz 2015 leider noch nicht vorhanden.
Obwohl mein Sohn fast 50% bei mir ist  . . .
Ich bekomme auch kein Kindergeld?

Familienrechtlerin Prof. Hildegund Sünderhauf

In vielen Ländern ist die Doppelrsidenz bereits völlig normal, dass sich Väter und Mütter gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern, wie Australien, Brasilien, Länder in Europa wie Belgien, Spanien.
Schweden, Großbritanien, Portugal, Niederlande, Norwegen, Dännemark, Schweiz und Frankreich ist Doppelresidenz Option und wird häufig von den Familiengerichten angeordnet. Hier gibt es auch eine Reduktion des Unterhalt ab 30% der Betreuung des Kindes.

Vater Sven Kuhne (Klage beim EGMR) sagt, Kinder brauchen  Mutter und Vater . . .

Tags: Familienrecht Familie – Kindesunterhalt – Doppelresidenz – Wechselmodell – Unterhaltsrecht – Zahlväter – feministische Justiz – Ungerechtigkeit – Diskriminierung – Gleichberechtigung Gleichstellung – feministische Justiz – Scheidung – Trennung – Zahlväter – Video – Kindergeld – Kinderbeihilfe – Verfassungsbeschwerde – Justizministerium

TV-Tipp Mo. 22.02.2016, 20:15 Uhr BR – Bayerisches-fernsehen

BR
20h15 – Jetzt mal ehrlich

Jetzt mal ehrlich Mama betreut, Papa zahlt – ist das noch zeitgemäß?

Einsamer Teddy auf einem Hochbett | Bild: BR

Montag, 22.02.2016
20:15 bis 21:00 Uhr     (Video demnächst in der Mediathek verfügbar)

Bayerisches Fernsehen
2016

Moderation: Rainer Maria Jilg

Immer mehr Väter wollen ihre Kinder gleichberechtigt betreuen und am Alltag ihrer Kleinen teilhaben – auch nach einer Trennung. Das neue Modell nennt sich „Wechselmodell“, bei dem sich die Eltern die Betreuungszeit annähernd gleichberechtigt aufteilen. Unterstützung bekommen die sogenannten „neuen Väter“ nun auch vom Europarat, der Deutschland für den Umgang mit Trennungseltern und – kindern kritisiert. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution fordert das Gremium, die Rechte der Väter zu stärken. Doch an den deutschen Familiengerichten passiert nichts: In 95 Prozent der verhandelten Fälle wird das Sorgerecht der Mutter zugesprochen.

Rainer Maria Jilg trifft denn ehemaligen Familienrichter Jürgen Rudolph, der von sich selbst sagt, dass er die ersten zehn Jahre nur Familienrichter wider Willen war und Standardurteile aufgrund von Gutachten gefällt hat. Diese Gutachten sind nicht unumstritten. Prof. Werner Leitner betreibt seit 20 Jahren Studien zur Qualität von familienpsychologischen Gerichtsgutachten an der IB-Hochschule. Sein Fazit: Ca. 80 Prozent der Gutachten sind mangelhaft. Richter Rudolph hat als mögliche Lösung das sogenannte „Cochemer Modell“ entwickelt: Nicht mehr der Richter urteilt, sondern die Eltern entwickeln in Mediationen Vorschläge für die Kinderbetreuung nach einer Trennung.

In der Diskussion für eine friedliche Lösung ist auch das „Wechselmodell“, wonach Kinder im Idealfall die Hälfte der Zeit bei der Mutter und die andere Hälfte beim Vater leben. Hildegund Sünderhauf, Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Universität Nürnberg, hat über 50 Studien zum Wechselmodell ausgewertet. Das Ergebnis: Kinder, die zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen aufwachsen, seien „allgemein zufriedener“, hätten zu beiden Eltern ein stabilere Beziehung und kämen in der Schule besser zurecht. Rainer Maria Jilg fragt bei Betroffenen nach.

„Jetzt mal ehrlich“ – kritisch, hintergründig und informativ gehen Rainer Maria Jilg und Vivian Perkovic Fragen nach, die Menschen in Bayern beschäftigen. Egal ob aus Politik, Wirtschaft oder Kultur: Sie sind dort, wo sich in Bayern etwas bewegt – oder bewegen muss.

Regie: Heidi Reutter, Thomas Hauswald
Redaktion: Anja Schäfer

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/programmkalender/ausstrahlung-598476.html
Tags: TV-Termin TV-Tipp Familienrecht – Doppelresidenz

Aktuelle Praxisfragen & Vorurteile gegen das Wechselmodell:

Was stimmt, was nicht?
Argumente in der Rechtsprechung undErkenntnisse
aus der psychologischen Forschung  (Teil I)
von Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf, Nürnberg*
Wechselmodell_Suenderhauf_FamRB.pdf

Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Familie
Familienrecht

Mama betreut, Papa blecht ? – Aufstand der Entrechteten Eltern – Symposium Wechselmodell . . .

Aufstand der Entrechteten

Mama betreut, Papa blecht? Immer mehr Trennungsväter wollen sich damit nicht mehr abfinden. Sie möchten mehr sein als nur Zahlmeister – und pochen auf eine Neuordnung des Unterhaltsrechts

 Zahlväter Besuchspapa
Uwe Reimann hätte stutzig werden können, nach der Geburt schon. Warum eigentlich wollte ihm die Mutter von Samuel* nicht das gemeinsame Sorgerecht geben? Sicher, sie waren nicht verheiratet. Aber spielt das heutzutage noch eine Rolle? Sie waren ja ohnehin eine Patchwork-Familie, Samuel, er, seine Lebensgefährtin und ihre beiden Töchter aus erster Ehe. Warum also sollte er für seinen Sohn nicht genauso verantwortlich sein?

Wenn Uwe Reimann heute an die Auseinandersetzungen denkt, kommt es ihm vor, als wäre alles schon vorgezeichnet gewesen. Denn das Familienidyll hielt nicht lange. Als Samuel vier Jahre alt war, brach die Beziehung auseinander. Reimann war raus. Aus dem Haus, das sie gemeinsam gekauft hatten und sich nun nicht mehr leisten konnten. Und aus dem Leben seines Sohnes. So jedenfalls fühlte es sich an für den Betriebswirt. Denn das, was er gern wollte, den gleichrangigen Umgang mit Samuel, dem er sich so nahe fühlte, wurde ihm vom Gericht verwehrt.

Dabei waren die Voraussetzungen dafür eigentlich ideal. Beide Elternteile leben gerade einmal einen Kilometer voneinander entfernt, der Kindergarten liegt genau auf der Hälfte der Strecke, und auch die Oma wohnt um die Ecke. Samuel hätte nicht einmal den Ortsteil wechseln müssen. Doch der Richter lehnte ab. Der Junge sei noch zu zart, befand er. Das von der Mutter vorgeschlagene Modell eines langen Wochenendes von Donnerstag zwölf Uhr bis Dienstag zwölf Uhr – alle zwei Wochen – schien ihm geeigneter.

Seitdem kämpft Reimann. Um das Sorgerecht. Um mehr Zeit mit seinem Sohn. Und gegen das System, das ihn aus seiner Sicht grob benachteiligt. Was hat die Politik nicht alles auf den Weg gebracht, um Väter stärker an der Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen. Vätermonate. Elternzeit plus. Recht auf Teilzeit. Überall soll er ran, der neue Mann. Aber wenn es zur Trennung kommt, erfolgt plötzlich die Rolle rückwärts in die 50er-Jahre: Mutti betreut die Kinder, und Vati zahlt Unterhalt. „Residenzmodell“ nennt sich das im Unterhaltsrecht, und es bedeutet, dass Scheidungskinder ihren Lebensmittelpunkt in der Regel bei einem Elternteil haben. Der andere darf besuchen – und zahlen. Dass Eltern sich auch nach der Trennung gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern, ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Für die Meldeämter gilt ein Erwachsener, der allein mit einem Kind zusammenwohnt, als alleinerziehend – egal, ob da noch ein zweiter Elternteil ist, der das Kind mitbetreut. Wie viele von den 1,6 Millionen Alleinerziehenden wirklich ganz allein auf sich gestellt sind, weiß niemand. Den Status „gemeinsam erziehend“ kennen weder das Melderecht noch die Kindergeldstelle oder das Steuerrecht. Den Alleinerziehenden-Freibetrag kann nur ein Elternteil beantragen. Selbst wenn beide beruflich zurückstecken, um sich gemeinsam um ihr Kind kümmern. Der andere Elternteil wird statistisch ausgeblendet.

So wie Uwe Reimann. 20 Tage im Monat lebt Samuel bei seiner Mutter, zehn bei ihm, plus die Hälfte der Ferien, das seien im Jahr 202 zu 163 Tage, rechnet Reimann vor. Trotzdem muss er den vollen Unterhalt zahlen. Für seine Ex, argwöhnt Reimann, sei das ein prima Modell. Mit dem Vater ihrer Töchter hat sie sich auf denselben Besuchsrhythmus geeinigt. „So hat sie zwei lange freie Wochenenden im Monat und den vollen Unterhalt von beiden Vätern.“

Klar sei er verbittert, sagt Reimann. Außer Anwalts- und Gerichtskosten ist ihm kaum mehr geblieben als das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden. Immerhin, das Sorgerecht hat er inzwischen, nachdem der Gesetzgeber ledige und verheiratete Väter 2013 gleichgestellt hat. Aber Reimann will mehr. Bei dem Verein „Väteraufbruch für Kinder“ engagiert er sich jetzt für das „Wechselmodell“, das für getrennt lebende Väter und Mütter gleich viel Betreuungszeit mit ihren Kindern vorsieht – und für eine Neuordnung des Unterhaltsrechts, das die tatsächlich geleistete Betreuungszeit mit dem Bar-Unterhalt verrechnet. Schließlich habe er ja auch Kosten, wenn sein Sohn bei ihm ist. „Der Kühlschrank muss voll sein, die Waschmaschine läuft doppelt so häufig, Ausflüge und Unternehmungen kosten, und die Miete fürs Kinderzimmer fällt sowieso an.“

„Die bestehende Praxis zementiert die traditionelle Rollenaufteilung und bestraft Väter, die nach einer Trennung mehr als ein 14-Tage-Wochenendpapa sein wollen“, sagt Hans-Georg Nelles. Er ist Vorstandsmitglied im „Bundesforum Männer“ und hat es sich zum Ziel gesetzt, am althergebrachten Bild des Zahlvaters zu rütteln. Für Väter-Lobbyisten wie Nelles und Reimann bedeutet mehr Gerechtigkeit zweierlei: mehr Betreuungszeit für Väter, dafür weniger Unterhaltszahlungen.

Doch der Weg dahin ist steinig. Im November letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals anerkannt, dass es Fälle geben kann, in denen Eltern gemeinsam für den Unterhalt aufkommen müssen. Nämlich dann, wenn sie sich die Betreuung des gemeinsamen Kindes genau hälftig teilen. Doch schon bei einer 60:40-Aufteilung ist wieder allein eines der Elternteile – in der Regel der Vater – komplett zahlungspflichtig. Was die Neubewertung des Unterhaltsrechts angeht, ist der BGH damit auf halbem Wege stecken geblieben – und hat neue Ungerechtigkeiten erzeugt. „Aus rein finanzieller Sicht wäre es für Unterhaltspflichtige am sinnvollsten, die Arbeit mit den Kindern dem anderen Elternteil allein zu überlassen – ihn quasi zum Alleinerziehenden zu machen. Geld ersetzt aber keinen Elternteil“, sagt Markus Witt vom Verein „Väteraufbruch für Kinder“. „Eltern lieben ihre Kinder und wollen für sie da sein. Dafür werden sie durch die aktuellen familienrechtlichen Regelungen auch noch finanziell bestraft.“

In vielen Fällen befeuert die Hopp-oder-top-Rechtsprechung Konflikte zwischen getrennten Eltern noch zusätzlich. Denn wer kann schon wissen, ob der Vater, der die Hälfte der Woche mit seinem Kind verbringen will, eigentlich einfach nur keinen Unterhalt mehr zahlen will? Und wer sagt, dass die Mutter, die dies verhindern will, wirklich nur das Kindeswohl im Sinn hat und nicht in Wahrheit um ihre Einkünfte bangt?

Aus diesem Grund werben Organisationen wie der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) schon seit Langem für ein flexibleres Unterhaltsrecht, das ab einem Betreuungsanteil von 30 Prozent eine stufenweise Abschmelzung der Zahlungen vorsieht. Auch eine Online-Petition für das Wechselmodell hat der Verband auf den Weg gebracht. „Wir sind uns bewusst, dass diese Variante nicht für jeden Trennungsfall geeignet ist, wissen aber auch, dass in vielen Fällen dieses kindeswohlorientierte Modell von Elternteilen schlicht und einfach aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt wird“, sagt ISUV-Sprecher Claus Merten, selbst Fachanwalt für Familienrecht.

Die Politik scheint die Problematik inzwischen zu erkennen.

Am 4.Mai lädt das Bundesjustizministerium zu einem Symposium zum Thema „Unterhalt im Wechselmodell sowie bei erweitertem Umgang„.

Dazu sind auch Experten aus der Wissenschaft geladen. Hildegund Sünderhauf ist Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg und befasst sich seit Jahren mit dem Wechselmodell. Weil es in Deutschland kaum Forschung dazu gibt, hat sie in einem dicken Wälzer rund 50 internationale Studien zur „paritätischen Doppelresidenz“, wie die gemeinsame Betreuung von Scheidungskindern auch genannt wird, ausgewertet. Mit einem frappierend eindeutigen Resultat: „Fast alle haben zum Ergebnis, dass es Kindern im Wechselmodell besser geht als in der Alleinbetreuung.“

93 Prozent von ihnen hätten empirischen Untersuchungen zufolge in der Rückschau angegeben, dass das Wechselmodell die bestmögliche Betreuungsform für sie gewesen sei, sagt Sünderhauf. Umgekehrt beklage die überwiegende Mehrheit der Kinder, die im klassischen „Residenzmodell“ aufgewachsen sei, dass sie den anderen Elternteil vermisst und gern häufiger gesehen hätten. „Natürlich“ sei es „der primäre Wunsch von allen Kindern, mit Mutter und Vater zusammenzuleben“, sagt sie: „Das Zweitbeste aber ist es, wenigstens mit beiden Eltern möglichst viel Kontakt zu haben, wenn sie schon nicht mehr als Familie zusammenleben wollen.“

Es brauche einen „gesellschaftlichen Impuls zu sagen: Wir finden es richtig, dass Mütter und Väter auch nach der Trennung aktiv für ihr Kind Verantwortung tragen“, sagt Sünderhauf. „Wir brauchen einen Common Sense, dass es unanständig ist, Trennungen auf dem Rücken der Kinder auszutragen und dem anderen Elternteil das Kind zu entziehen. In Skandinavien kann man sich in so einem Fall nicht mehr auf die Straße trauen!“

Anton B. würde diese Sätze wahrscheinlich unterschreiben. Der heute 20 Jahre alte Student war acht Jahre alt, als seine Eltern sich trennten, und sie taten etwas, was sich Bilderbuchautoren nicht besser hätten ausdenken können. Sie befragten Anton nach seinen Wünschen. Und sie stellten ihm eine Kinderpsychologin zur Seite, ihm in der schwierigen Phase beizustehen. „Ich wollte meinen Vater nicht nur am Wochenende sehen“, sagt Anton. „Und ich wollte keine ganze Woche von dem jeweils anderen getrennt sein.“

Antons Eltern setzten sich zusammen und entwickelten ein Modell, das allen Seiten gerecht werden sollte. Montag, Dienstag, Mittwochmorgen bei Mama, Mittwochnachmittag, Donnerstag und Freitag bei Papa, die Wochenenden im Wechsel. Ferien und Feiertage wurden geteilt: Weihnachten bei Mama, Ostern bei Papa, im nächsten Jahr umgekehrt. „Anton hat das gemacht wie ein Uhrwerk“, sagt seine Mutter Anke. „Er wusste die Zeiten manchmal besser als wir.“ Als Anton 14 wurde, haben die Eltern ihm freigestellt, ob er etwas ändern wollte, schließlich hatte er da das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Doch Anton wollte alles so lassen, wie es war. Die Hälfte der Zeit bei Mama und ihrem neuen Mann. Die andere Hälfte bei Papa, seiner neuen Frau und dem kleinen Bruder. „Es erschien einfach als das natürlichste Modell“, sagt er heute. „Es war eine gute Entscheidung.“

Das sieht auch Anke B. so. Dass sie und ihr Ex-Partner sich gleichberechtigt um Anton kümmern würden, stand für sie nie infrage. Doch das Loslassen fiel ihr dann doch schwer. „Das erste Weihnachtsfest ohne Anton war hart“, sagt Anke B. „Aber man wächst da rein. Ich musste lernen, darauf zu vertrauen, dass der andere mit dem Kind schon alles richtig macht – trotz des Streits, den wir Eltern untereinander hatten.“ Dass beide keine finanziellen Ansprüche aneinander stellten, habe die Situation zusätzlich entspannt, sagt Anke B. „Ich hätte mich nicht gern um zehn Euro gestritten. Ich habe meine Unabhängigkeit immer sehr geschätzt.“

Und wenn sich Eltern nicht gütlich einigen können wie die von Anton? Wenn sie streiten, um jede Stunde mit dem Kind, um jeden Euro Unterhalt? Vielen Richtern falle es zunehmend schwer, einen Elternteil einfach „auszusortieren“, sagt Hildegund Sünderhauf. „Sie sagen oft: Wir haben hier zwei voll kompetente, tolle Eltern. Beide sind liebevoll, zugewandt, haben Ressourcen.“ Es herrsche quasi Punktgleichheit. „Und dann wird ein kleines Detail an den Haaren herbeigezogen, das die Waagschale wieder in die eine Richtung kippen lässt.“ Und damit werde eine Entscheidung gerechtfertigt, die gravierende Folgen habe. Viele Eltern stritten sich aus Angst: aus Angst, das Kind zu verlieren, aus Angst, aus seinem Leben herausgedrängt zu werden oder keine maßgebliche Rolle mehr spielen zu können. „Und diese Angst führt zu Eskalation“, sagt Sünderhauf. Auch deshalb sollten Richter ihrer Meinung nach die Möglichkeit haben, das Wechselmodell anzuordnen – auch gegen den Willen eines Elternteils.

In der Politik will sich bisher aber kaum jemand so weit aus dem Fenster lehnen. Paul Lehrieder (CSU), Vorsitzender des Familienausschusses im Bundestag, hat jetzt erst einmal ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das Auskunft darüber geben soll, welche Auswirkungen die verschiedenen Umgangsmodelle langfristig auf die betroffenen Scheidungskinder haben. Ergebnisse sind frühestens in zweieinhalb Jahren zu erwarten. Aber Lehrieder will sich auch nicht drängen lassen. „Was gerecht ist und den Familien hilft, können wir wohlwollend prüfen. Aber in erster Linie muss es um das Kindeswohl gehen, nicht darum, wie Mütter oder Väter sich fühlen.“ Dass es zumindest in Sachen Unterhaltsrecht Handlungsbedarf gibt, scheint in der Union aber unbestritten zu sein. „Es entspricht der Lebenswirklichkeit, dass viele Elternteile auch nach einer Trennung weiter die Verantwortung für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder teilen wollen“, sagt Sabine Sütterlin-Waack, zuständig für Fragen des Unterhaltsrechts.

Anke B. sagt jedenfalls, sie würde alles jederzeit wieder so machen. Als es neulich darum ging, gemeinsam zu überlegen, wie man Antons Studium wuppen kann, da saßen sie zu fünft an einem Tisch: Vater, Mutter, die neuen Lebenspartner und Anton. „Und dann kann man in so einer Runde auch mal sagen: Es war eine harte Zeit, aber es war gut.“

*Name geändert
Artikel vom / Ausgabe 15 / Seite 6
http://www.welt.de/print/wams/politik/article139419584/Aufstand-der-Entrechteten.html

Tags:  Zahlväter – Zahlpapa – Zahlpapi – Unterhalt – vaterlose Gesellschaft – Reform – Besuchskontakt – Doppelresidenz

Österreich ist das Familien- und Väter-Feindlichste Land in Europa !

Austria family law

Sophie Karmasin ÖVP hat einen wesentlichen Punkt in der Öffentlichkeit nicht gesagt:
Österreich ist das familienfeindlichste und väterfeindlichste Land in Europa !

Begründung:
In Deutschland haben 94 % der geschiedenen Eltern automatisch die gemeinsame Sorge, d.h. 94% stellen keinen Antrag auf alleinige Sorge nach einer Scheidung.
[1] Quelleangabe
6% stellen eine Antrag auf alleinige Sorge, von diesen werden bei einer Gerichtsverhandlung ca. 2-3 abgelehnt und ebenfalls die gemeinsame Sorgerecht mittel Beschluss verordnet.
Das bedeutet in etwa 96-97% haben in Summe die gemeinsame Sorge.

In Österreich haben lediglich nur 55% der geschiedenen Eltern die gemeinsame Obsorge und dies oft erst nach jahrelangen sinnlosen Gerichtsverhandlungen.(Stand 2014 Wiener Familienbund)
Nach 3Jahren Scheidung mit gemeinsamer Obsorge sind es nur mehr 40%.
Das bedeutet 15% verlieren innerhalb der ersten 3 Jahre die gemeinsame Obsorge wieder.

Österreich ist also eines der Familien- u. Väter-Feindlichsten Ländern in Bezug auf die gemeinsame Sorge !!!

Bei einem Vortrag in Wien im Institut für Ehe und Familie am 23.10.2014 hat eine deutsche Familienexpertin von der „Vaterlosen Gesellschaft“ hier in Österreichs gesprochen.

Gabriele Heinisch-Hosek SPÖ und vermutlich ein feministisches Frauen-Netzwerk sind dafür verantwortlich, dass die automatische gemeinsame Obsorge (welche bereits im Gesetzesentwurf KindNamRäG, der ehem. Justiz-Ministerin niedergeschrieben war) blockiert und entfernt wurde !!! 

Einige Justizinsider behaupten, dass dieses feministische Frauen-Netzwerk auch in der Justiz vorhanden ist und bereits die größte Macht in Österreich besitzt ? 

“ Kinder brauchen beide Eltern“ gilt also weiterhin als Fremdwort in Österreich. 

Die Doppelresidenz ist auch in Schweden, Australien, Schweiz, Frankreich und anderen Ländern seit vielen Jahren gesetzlich verankert . . .

http://oe1.orf.at/artikel/390456


[1] Quelleangabe

Video: bei Minute 20:00
Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf, ehemalige Scheidungsanwältin, Wissenschaftlerin und Autorin des 900-seitigen wissenschaftlichen Fachbuchs „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ (2013), referierte am 21.11.2013 im Rahmen des 4. Bundeskongresses „Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Sorgerechts- und Umgangsverfahren“ am OLG Dresden über den internationalen Stand der Forschung zum Thema „Wechselmodell“ (auch „Doppelresidenz“), dem für Kinder grundsätzlich entspanntesten Betreuungsmodell nach Trennung und Scheidung ihrer Eltern.

Doppelresidenz (Österreich) = Wechselmodell (Deutschland)
alleinige Obsorge (Österreich) = Residenz (Deutschland)

Tags: family -gemeinsames Sorgerecht – law – Scheidung – austria – Vater – Bilderberger – Feminism female justice translucent laws – Kinder – leaks – Väter – Feminismus – Männer Man –