Terroristen 2.Generation kommen aus der Haft

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Experten sprechen seit einigen Jahren davon, dass Häftlinge in der Haft zum islamischen Staat radikalisieren.
Im Gefängnis werden mit Handys auch neue Verbindungen geknüpft.
Nach der Haft sind einige fast fertig ausgebildete Terroristen und stehen sofort mit anderen islamischen Kämpfer in Verbindung.

Foto: faz.net

Admin Familie & Familienrecht, am 25-12-2018

Artikel:

Der weihnachtliche Terror ist nur die Spitze des Eisbergs

Von Thomas Eppinger

Wer dieser Tage auf einem Weihnachtsmarkt war, hat sie ziemlich sicher gesehen. Die Poller, Zäune und sonstigen Absperrungen, die Terroristen davon abhalten sollen, die Besucher des Marktes zu überfahren. Wir werden uns an diesen Anblick gewöhnen. So wie wie wir uns daran gewöhnt haben, vor jeder Flugreise Jacken und Gürtel abzulegen und die Schuhe auszuziehen. Aus Stichproben ist nach 9/11 eine lückenlose Kontrolle geworden, alle und alles werden untersucht, geröntgt, abgetastet, selbst das Mitnehmen von Flüssigkeiten ist streng geregelt. Fliegen ist Alltag geworden, doch die Kinder von heute können nicht mehr mit leuchtenden Augen zu den Piloten ins Cockpit. Verschlossene Türen, Zutrittskontrollen, mit Maschinengewehren bewaffnete Beamte am Boden, Air Marshals in der Luft.

Man gewöhnt sich an alles. Irgendwann wird jede Zumutung normal. So wie wir es für normal halten, dass mitten in Europa Synagogen und jüdische Schulen bewacht werden. Obwohl gerade dieser Umstand beweist, dass eben nichts normal ist.

Nur kurz sein an dieser Stelle daran erinnert, dass wir uns nicht wegen Hindus, Bahai, Buddhisten oder Zeugen Jehovas an die vielen kleinen und großen Einschränkungen in unserem Alltag gewöhnen müssen. Damit wir nicht vergessen, wer hier vor wem geschützt werden muss, wenn das nächste Mal von „Islamophobie“ die Rede ist. Ich habe noch vor keiner Moschee Wachen gesehen.


5 Tote, 11 Verletzte.

Gegen Messer und Schusswaffen helfen keine Poller. Zwei Tage dauerte die Flucht von Chérif Chekatt, 29 Jahre alt, französischer Staatsbürger, in Strasbourg geboren, die Eltern aus Marokko. Als Beamte der BST, Brigade spécialisée de terrain, eine Spezialeinheit der französischen Polizei, ihn verhaften wollten, eröffnete er das Feuer und starb im Schusswechsel. Ein in Frankreich als Top-Gefährder registrierter Islamist, 27-fach vorbestraft und im Gefängnis „radikalisiert“. Amtsbekannt also, wie fast alle Terroristen der jüngeren Vergangenheit. Dazu die FAZ:

„Die Akten von Mohamed Merah (Toulouse und Montauban), Mehdi Nemmouche (Jüdisches Museum Brüssel), die Brüder Chérif und Said Kouachi (Charlie Hebdo), Amedy Coulibaly (Jüdischer Supermarkt), Sid Ahmed Ghlam (Kirche Villejuif), Yassin Salhi (Enthauptung bei Lyon), Ayoub El Khazzani (Thalys), Ismael Omar Mostefai (Bataclan), Samy Amimour (Bataclan), Foued Mohamed-Aggad (Bataclan), Larossi Abballa (Polizistenmord in Magnanville), Adel Kermiche (Pfarrermord) und Abdel Malik Petitjean (Pfarrermord), Karim Cheurfi (Polizistenmord Champs- Elysees) und Adam D. (Champs-Elysees), Redouane Lakdim (Carcassonne und Trébes) und Khamzat Azimov (Messerangriff in Paris) waren alle mit dem Buchstaben ›S‹ für Staatssicherheit versehen.

Das änderte nichts daran, dass die meisten von ihnen zur Tat schreiten konnten. Nur in wenigen Fällen wie im Thalys oder an der Kirche von Villejuif gelang es, ein Blutbad zu verhindern.“

Gefängnisse als Brutstätten des Terrors

In Haft können Jihadisten von ihren Mitgefangenen das terroristische Handwerk lernen, während Kriminelle, die sich im Gefängnis radikalisieren, bereits über Fähigkeiten verfügen, die bei Anschlägen nützlich sind, beschreibt der Informationsdienst Stratfor. Auf diese Weise können Gefängnisse zu „universities of crime“ werden, aus denen in den nächsten Jahren hunderte von verurteilten Jihadisten hervorgehen. Die schon jetzt überforderten Behörden, die vor der jihadistischen Herausforderung stehen, werden in Zukunft durch die freigelassenen Extremisten mit einer noch größeren Fallzahl konfrontiert. Nach Angaben des französischen Staatsanwalts François Molins stehen allein in Frankreich 2018/19 vierzig verurteilte Terroristen zur Freilassung an. Dazu kommen jene, die sich hinter Gittern dem Extremismus verschrieben haben.

Das wirft – mindestens – zwei Fragen auf: nach den Haftbedingungen und der Haftdauer.

In einer empirischen Studie des Think Tanks ICSR (The International Centre for the Study of Radicalisation and Political Violence) beschreiben Experten aus 15 Ländern von Algerien bis zu den Vereinigten Staaten ihren Umgang mit inhaftierten Terroristen, wie sich Gefangene in Haft radikalisieren, und welche Maßnahmen ergriffen werden, um Terroristen individuell und/oder kollektiv zu de-radikalisieren. Auch wenn es kein allgemein gültiges Rezept gibt, sind die Autoren darin einig, dass Überbelegung, Personalmangel und unzureichende Ausbildung des Personals die Radikalisierung von Häftlingen fördern und den Behörden gleichzeitig erschweren, die Radikalisierten zu identifizieren. Die chronisch überbelegten und unterbesetzten französischen Gefängnisse sind unter diesem Aspekt „tickende Zeitbomben“. Die Details sprengen diesen Rahmen, aber man kann die Studie hier downloaden.

„Gefängnisse sind wichtig. Sie spielen eine enorme Rolle in den Erzählungen jeder radikalen und militanten Bewegung in der Neuzeit. Sie sind ›Orte der Verwundbarkeit‹, in denen Radikalisierung stattfindet. Sie haben aber auch als Brutkästen für die friedliche Veränderung und Transformation gedient. Der aktuelle Diskurs über Gefängnisse und Radikalisierung ist zum größten Teil negativ. Aber Gefängnisse sind nicht nur eine Bedrohung – sie können eine positive Rolle bei der Bekämpfung von Radikalisierung und Terrorismus in der gesamten Gesellschaft spielen.“

Investitionen in den Strafvollzug sind nirgendwo populär. Doch hier braucht es ein Umdenken. Angesichts der wachsenden islamistischen Bedrohung gilt mehr denn je: Wer am Strafvollzug spart, spart an der Sicherheit der Bevölkerung.

Die zweite Frage, die wir uns stellen müssen, ist noch sensibler: können wir überhaupt verantworten, Häftlinge freizulassen, von denen wir wissen, dass sie in Freiheit mit hoher Wahrscheinlichkeit Terroristen unterstützen oder selbst Terroranschläge verüben werden?

In Österreich kann gefährlichen Rückfalltätern, entwöhnungsbedürftigen und geistig abnormen Rechtsbrechern vorbeugend die Freiheit entzogen werden. Nicht als Strafe, sondern um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Diese „Sicherungsverwahrung“ ist ein gefährliches Instrument, denn menschliches Verhalten lässt sich nicht zuverlässig prognostizieren, und dem Staat wird damit die Möglichkeit eingeräumt, Menschen auf unbestimmte Zeit festzuhalten. Doch ist nicht einsichtig, warum man zum Beispiel das künftige Verhalten geistig abnormer Rechtsbrecher zuverlässiger prognostizieren können sollte als das von Islamisten. Von gewaltbereiten religiösen Radikalen wird immer eine Gefahr ausgehen.

Ein gefährliches Terrain. Aber bedenkt man, wie viele bestens qualifizierte Juristen sich mit Themen befassen, deren Dringlichkeit sich nicht gerade auf den ersten Blick erschließt, sollte die Europäische Union eigentlich genügend Expertise haben, eine Richtlinie für den Umgang mit inhaftierten Islamisten zu entwickeln, die den persönlichen Freiheitsrechten gleichermaßen Rechnung trägt wie dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung. Kein Land hat die Ressourcen, die so genannten „Gefährder“ lückenlos zu überwachen. Dass man wegen anderer Delikte verurteilte islamistische Gefährder freilässt und das Risiko in Kauf nimmt, dass sie jemanden ermorden oder anderen bei Attentaten helfen, dürfte den Menschen auf Dauer jedenfalls nur schwer zu vermitteln sein.


Wie Fische im Wasser

Ein israelischer Sicherheitsexperte bezifferte bei einem Vortrag in Wien den Anteil radikaler Muslime mit ungefähr 20 Prozent, etwa ein halbes Prozent gelte als radikal und gewaltbereit. Im Großen und Ganzen könne man diese Formel weltweit und auf jedes Land anwenden.

Von den ungefähr 1,6 Milliarden Muslimen wären demnach rd. 320 Millionen „radikal“, bei aller Unschärfe dieser Zuschreibung. Weltweit wären wir also mit ca. acht Millionen gewaltbereiten Muslimen konfrontiert. Eine noch bessere Vorstellung über die Dimension dieser Herausforderung bekommt man, indem man die große Zahl auf einzelne Länder runterbricht.

  • Österreich: ca. 600.000 Muslime, 120.000 radikal, 3.000 gewaltbereit.
  • Frankreich: ca. 5 Millionen Muslime, 1 Million radikal, 25.000 gewaltbereit.

Die Schätzungen über die Anzahl der Muslime in Deutschland liegen weit auseinander, die Zahlen dürften aber ganz ähnlich sein wie in Frankreich, auf eine einheitliche Schätzung konnte man sich bisher nicht einigen.

Terroristen sind nur die Speerspitzen. Ihr Umfeld aus radikalen und gewaltbereiten Muslimen inspiriert sie, gibt ihnen Rückhalt, versorgt sie mit Waffen und bietet ihnen Schutz. Auch Chérif Chekatt konnte nach dem Attentat noch zwei Tage im Stadtteil Neudorf in Strasbourg untertauchen, bevor er gestellt wurde.

Mao zufolge muss der Guerillero im Volk schwimmen wie ein Fisch im Wasser. Ist das Wasser günstig, vermehren sich die Guerillakämpfer und gedeihen prächtig. Angesichts der oben genannten Zahlen ist das ein bedrohliches Bild: 320 Millionen radikale Muslime sind ein ziemlich großes Wasser. Mit den Terroristen sehen wir nur die Spitze des Eisbergs. Die noch viel größere Herausforderung ist, dass aus radikalen Muslimen keine gewaltbereiten werden, und aus gewaltbereiten keine Terroristen.

Mena-Exklusiv; 24.12.2018

https://www.mena-watch.com/mena-analysen-beitraege/der-weihnachtliche-terror-ist-nur-die-spitze-des-eisbergs/
Tags: Radikalisierung

Terror – Arbeiten die Minister u. der Justizminister zu langsam?

Symbolbild
Symbolbild


Ein Anti-Terrorgesetz fehlt in Österreich noch immer ?

Es ist seit Monaten bekannt, dass Jugendliche  sich entfremden und auch zum IS radikalisieren. Leider hat der Justizminister Wolfgang Brandstetter ÖVP bis zum heutigen Tag, das Jugendschutzgesetz bisher nicht von 21 Jahre auf 14 Jahre herabsetzen lassen.

Auch der Tagesspiegel schreibt im Dezember, dass Kinder weltweit zu Attentäter werden.
Zitat: „Die Terrormiliz „Islamischer Staat“ agitiert über das Internet einen Zwölfjährigen und bearbeitet ihn so lange, bis er eine selbstgebastelte Nagelbombe am Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen deponiert.“

siehe auch Artikel vom Dez.2016
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2016/12/18/eu-terror-kinder-als-isis-attentaeter-justizminister-sollte-handeln/

Was hilft es, wenn vor einigen Tagen, mit Hilfe von ausländischen Geheimdiensten ein 17 jähriger radikalisierter Jugendlicher von der Polizei verhaftet wurde, welcher sich zum islamischen Staat bekennt und eine Bombe bauen wollte, wenn er nicht in Haft bleibt und keine Strafe bekommt.

siehe auch Artikel vom Kurier 22-02-2017
http://www.krone.at/oesterreich/terrorverdaechtiger-17-schwoere-is-die-treue-gestaendnis-im-verhoer-story-550033

Der bisherige Mafiaparagraph § 278 StGB sollte M.E. verschärft werden und auch für Kinder gelten, welche vom IS ausgebildet bzw. radikalisiert wurden.
Was sollte es für einen Unterschied geben, wenn ein 10 jähriges Kind eine Bombe bei der U-Bahn, Bahnhof, Weihnachtsmarkt   zündet oder ein 18 jähriger Jugendlicher?
Die möglichen Todesopfer und schwer verletzten eines solchen Anschlags werden deshalb nicht weniger, wenn der Terrorist ein Kindersoldat war.

Es sollte rasch ein neues Anti-Terrorgesetz beschlossen werden, vielleicht ist auch eine Taskforce des Bundesminister für Inneres. mit Mag. Wolfgang Sobotka für einige Tage zielführend.

Betreut das Jugendamt jetzt die Kindersoldaten, oder will man die Bevölkerung vor solchen potentiellen Attentätern schützen und mögliche Terrorattentate in Österreich verhindern?
Viele Jugendliche werden durch die Vaterlose Gesellschaft vorwiegend von alleinerziehenden Müttern erzogen und somit vom Vater entfremdet.
Eine islamische Radikalisierung und Gehirnwäsche kann theoretisch in jeder Familie auftreten. Die Wahrseinlichkeit einer solchen Entfremdung ist wesentlich geringer in einer intakten Familie, mit Mutter und Vater.

Das derzeitige Strafgesetz der kriminellen Vereinigung gilt erst ab 18 Jahre, und beinhaltet wenig Terrorprävention, Kindersoldaten oder radikalisierte islamisierte jugendliche Terroristen gehen derzeit völlig straffrei aus.
Ein  Anti-Terrorgesetz sollte dringend im Parlament beschlossen werden und auch präventiv die Bevölkerung schützen, nicht erst wenn zig unschuldige Bürger sterben und dann die Toten verstreut auf der Straße oder bei der U-Bahn liegen.

Eigene Meinung von
Admin Famile & Familienrecht, am 22-01-2017

Neos und die Feministin Irmgard Griss

Irmgard Griss NEOS
Irmgard Griss NEOS

Der Matthias Strolz ist ein politischer Träumer, er sagt Irmgard Griss ist mit uns auf gleicher Linie, z.B. in Europa.
M.E. ist die Feministin in der Politik völlig fehl am Platz und hat sehr wenig Ahnung von Weltpolitik. Jahrelang hat die oberste OGH Präsidentin den Feminismus unterstützt und die vaterlose Gesellschaft in Österreich voran getrieben. Endprodukt sieht man eh, Jugendliche sind von ihren eigenen Eltern entfremdet und radikalisieren sich jetzt sehr leicht weil ihnen die Vaterfigur fehlt.
Die NEOS sind ebenso Populisten sonst nichts, es sind in Österreich alle Parteien inkl. der FPÖ für ein friedliches Europa.
Nur muss man etwas Vernüftiges dazu beitragen Hr. Strolz nicht nur große Töne spucken, viele Vorschläge von der Nato oder Angela Merkel sind leider nicht der richtige Weg, weder sozial noch gerecht gegenüber den Steuerzahler und führen uns auch nicht zu einem friedvollen Europa.
Die FPÖ und auch Außenminister Sebastian Kurz sind Realisten.

Liberalismus wird uns nicht zum Ziel führen,
sondern Objektivität.

Admin Familie & Familienrecht, am 6-7-2017
siehe auch 
Genderwahnsinn – Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016
http://wp.me/p4RGV9-1KC

 

Tags: Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin Bild Österreich, ÖVP, Familie, Familienrecht, FPÖ – HC Strache, Genderwahn, Gericht, Gesetze Österreich, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Kinder, leaks family law austria germany, Menschenrechtsverletzung, NEOS, Richter, Scheidung – Trennung, Sebastian Kurz, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel

Was ist Feminismus ?

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Lebenssprüche – Lebensweisheiten    –>  Was ist Feminismus?

Spruch Feminismus

Spruch über Feminismus

Es gibt nur eine Gruppe

die sich an einer fairen Ausgestaltung

im Familienrecht stört:

FEMINISMUS

Definition Feminismus: Frauenrechte = nur weiblich
Wiki - Lexikon: Fe·mi·nis·mus

Biologie: Verweiblichung bei Lebewesen
Die Rechte von Väter und Kinderrechte werden beim Feminismus nicht berücksichtigt, ebenso wenig bei der Frauenpolitik.

Duden | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft
Feministin = Frauenkämpferin, Frauenrechtlerin

Familienrecht in Österreich:

Bis in den 70er Jahren hat es in Österreich das Patriarchat im Familienrecht gegeben. Der Vater war das Familienoberhaupt. Man war zu dieser Zeit  der Ansicht der Vater muss arbeiten gehen und die Mutter bleibt zu Hause bei den Kindern.
Im Jahr 2000 sind die Scheidungen in den Großstädten auf 50% angestiegen. Die Zahl der offenen Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien ist gestiegen. Jeder Vater und Mutter verdienen in ihrem Beruf ihr eigenes Geld und teilen sich auch die Freizeit mit ihren Kindern in der Familie.

Leider sind die Gesetze in Österreich in Bezug auf die Familienpolitik seit den 80er Jahren stehen geblieben. Während man in Deutschland  vor 40 Jahren die „schuldige Scheidung“ abgeschafft hat, gibt es diese in Österreich derzeit noch immer.

Obwohl viele Eltern sich nach Trennung oder Scheidung weiter zu gleichen Teilen um ihre Kinder kümmern, sieht das veraltete Unterhaltsrecht noch immer vor, dass nur bei einem Elternteil das Kind das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, während der andere Elternteil trotz gemeinsamer Obsorge, den vollen Unterhalt zahlen muss.
Die gemeinsame Obsorge regelt kein Umgangsrecht, daher sehen viele Väter in der Praxis ihre Kinder noch immer nicht, manche bekommen ein Besuchsrecht alle 14 Tage am Wochenende.
Von einigen egoistischen Ex-Frauen wird der Umgang komplett unterbrochen und die Kinder  negativ manipuliert, man spricht von Eltern-Kind-Entfremdung oder auch PAS Parental Alienation Syndrome. Lt. EMRK Art.8 Menschenrechte (Achtung auf Familie) führt eine Kontaktunterbrechung von 6 Monaten, zwischen einem Elternteil und dem Kind, zu einer Entfremdung und ist eine Menschenrechtsverletzung.

Einige Trennungsväter sprechen von einer feministischen Justiz oder einem feministischen Rechtsstaat und davon, dass in Österreich 90% Richterinnen in den Familiengerichten, Landesgerichten, bzw.eine feministische OGH-Präsidentin (Irmgard Griss), vorhanden sind. Meiner Meinung nach sehen viele Familienrichterinnen die Entfremdung des Vaters  (teilweise auch der Mutter) als Kavaliersdelikt an. Viele ältere Familienrichter sind der Anschauung die Kinder gehören zur Mutter und nicht zum Vater.

In Folge wird von diversen Beugestrafen oder Beugehaft abgesehen, bis die Kinder endgültig von einem Elternteil entfremdet sind.
Österreich ist eines der feministischsten Länder in Europa. Während in Deutschland 96% die gemeinsame elterliche Sorge haben, sind es in Österreich nur 50% der gemeinsamen Obsorge, Stand 2015.
In Österreich spricht man seit einigen Jahren bereits von der „Vaterlosen Gesellschaft„.

Gesellschaftspolitisch haben Kinder die ohne Vater aufwachsen ein Identitätsproblem. Es gibt viele Studien die dieses Problem der vaterlosen Gesellschaft und ihre Auswirkungen bestätigen. In Amerika wird von einem „absent father syndrome“ gesprochen. Mehrere Nahost-Experten sprechen auch davon, dass Jugendliche die ohne Vater aufwachsen, oder  unter einer Entfremdung von ihren Eltern leiden,  sehr leicht zu radikalisieren sind.
Es fehlt ihnen das Vorbild des Vaters und sie suchen sich in der Religion z.B. bei einem Imam des islamischen Glaubens dieses Vorbild  bzw. eine Ersatzvaterfigur. Die Islam-Prediger radikalisieren diese Jugendlichen, bis sie bereit sind sich als IS-Kämpfer rekrutieren zu lassen. Es ist mittlerweile auch bekannt, dass drogenabhängige Teenager die in Europa leben bei Terroranschlägen mitmachen, siehe Terror Attentat vom 13.11.2015 in Paris Café Bonne Bièr, etc.

Gleichberechtigung und Gleichstellung kann zwischen Männer und Frauen nur dann funktionieren, wenn es eine Familienministerin und einen politisch gleichwertigen, männlichen Familienminister gibt.
Beide Geschlechter müssen in der Gesetzgebung zu gleichen Teilen vertreten sein.
Bei einem strittigen Familienrechtsverfahren sollte es einen männlichen und einen weiblichen Familienrichter geben.
Während seit vorigem Jahr im Strafrechtsänderungsgesetz private Gutachten als Beweismittel zulässig sind, ist dies im Familienrecht noch immer nicht möglich?

Lt. Resolution 2079, Sitzung der parlamentarischen Versammlung, am 02.10.2015 des Europarat sollen alle Länder in der europäischen Union die gesetzliche Möglichkeit zur „Doppelresidenz“ schaffen.   In Deutschland spricht man von einem Wechselmodell.
In der Schweiz wurde die alternierende Obhut eingeführt. In einigen US-amerikanischen Staaten wurde dieses Modell als „shared parenting“ gesetzlich verankert.
Echte Doppelresidenz bzw. shared parenting regelt in einem Familienplan die Betreuung des Vaters und der Mutter zum Kind.
Im Familienplan soll ein Zeitmodell mit Betreuung und Erziehung annähernd zu gleichen Teilen fixiert sein. Optimal wäre 50/50 Prozent zwischen Vater und Mutter.  Im schlechtesten Fall spricht man bei 30/70 Prozent auch noch von Doppelresidenz.
Das Kind pendelt also periodisch zwischen dem Aufenthaltsort des Vaters und der Mutter. Um eine echte Doppelresidenz auch in der Praxis zu leben, haben einige Länder eine maximale Entfernung von 80 meilen (120km) zwischen den beiden Aufenthaltsorten gesetzlich fixiert.  Bei kleineren Kindern sollte die Schule im Idealfall ungefähr in der Mitte liegen, ist aber nicht zwingend.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) sieht die Aufenthaltsorte beider Elternteile vor.
Ändert Elternteil1 seinen Aufenthaltsort (Wohnsitz) ,  größer einer Entfernung
von 120km zum Elternteil2, so verliert Elternteil1  die gemeinsame elterliche Sorge.

Sollte Elternteil2 dieser Entfernungsvergrößerung über 120km von Elternteil1 nicht zustimmen, bekommt der Elternteil2 mittels Gerichtsbeschluss unverzüglich die alleinige Sorge.

Admin Familie & Familienrecht, April 2016
Tags: ABR Aufenthaltsbestimmungsrecht  – Vaterlose Gesellschaft