In Deutschland wurde das Verschulden in einer Scheidung vor über 40 Jahren abgeschafft.
In Österreich ist dieses veraltete Scheidungsgesetz im Familienrecht leider noch immer in Verwendung!
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Scheidungsverfahren aus Verschulden nach §49 des Ehegesetzes
Lt. Statistik liegt mehrheitlich das Verschulden meist beim Ehemann, Frauen sind vorwiegend seit 50 Jahren Opfer!
Viele Väterorganisationen sprechen von einer feministischen Justiz. 90% der Familienrichter in Österreich sind weiblich und vereten noch immer das veraltete Familienbild, Kinder gehören nur zur Frau und der Vater hat nur zu zahlen.
Bei der schuldigen Scheidung, alleiniges Verschulden des Ehemannes bekommt die ExFrau einen Ehegattenunterhaltstitel, wobei im schlimmsten Fall der Ehemann sogar noch einen Teil seiner Pension an die ExFrau weitergeben muss.
Vorliegen eines Verschuldens
Die Eheverfehlungsgründe müssen schuldhaft begangen worden sein, d.h. vorsätzlich oder zumindest fahrlässig.
Mediation:
Verhärten sich bei einer strittigen Scheidung die Fronten so sehr, dass Dauer und Kosten des Scheidungsverfahrens und vor allem die psychischen Folgen unabschätzbar werden, besteht immer die Möglichkeit, aus einer Klagescheidung eine einvernehmliche Scheidung zu machen.
Bei solchen meist sinnlosen Scheidungsklagen mit Verschuldensabwägung, ist es auch besser sich die Meinung von einem zweiten oder dritten Rechtsanwalt einzuholen.
Leider sind viele Ehefrauen sehr egoistisch und schmeißen das Geld einem einzigen Rechtsanwalt in den Rachen.
m.f.g.
Admin Familienrecht, am 25-8-2018
Interessantes Zitat vom 25-8-2018:
Bin vom Ehemann geschieden,er schuldig.2 Kinder. Also hab ich einen Titel? Zum Zeitpunkt der Sch. war ich Gutverdienende,er hätte Schulden u.arbeitslos. In den letzten Jahren drehte sich das um. Ich kleine Pension,er als Selbständiger viele Jahr sehr gut Verdienender. Parkt sein Vermögen im Ausland,was schwer zu beweisen ist. In der ersten Verhandlung gab er als Grund an,keinen Unterhalt sn mich zahlen zu müssen,dass ich seit Jahren neu verheiratet bin. Mit diesem Mann kein gemeinsamer Haushalt, keine gemeinsamen Kinder u. er Mindestrentenbezieher in D. Der Richter schleppte den Gesetzestext ran, dass bei Wiederverheiratung der Anspruch verfällt Stimmt…es gibt aber einen Präzedenzfall, dass bei Armut d. neuen Ehemanns dieses Gesetz nicht angewendet wird. Wer kann mir helfen?
Verhandlung ließ ich vertagen. Danke
Tags: Verschulden – schuldige Scheidung – Ehegattenunterhalt – EheG §49 Ehegesetzes – Familie -Ehescheidung in Österreich – Gesetze in Österreich- Heiraten- OGH – Scheidung – Trennung