Resi­denz­mo­dell ent­spricht nicht mehr der Rea­lität

Familienrechtlerin Prof. Dr. Nina Dethloff zum DJT

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„Das Resi­denz­mo­dell ent­spricht nicht mehr der Rea­lität“

Auf dem 72. DJT werden Beschlüsse für ein modernes Kindschaftsrecht erwartet. Die Vorsitzende der Familienrechtsabteilung mahnt im LTO-Interview Reformen an, die in puncto Kinderbetreuung der Lebenswirklichkeit gerecht werden.

LTO: In Leipzig wird diskutiert, die geteilte Betreuung als weiteres Betreuungsmodell neben dem Residenzmodell im Kindschaftsrecht abzubilden. Der Vorschlag ist, diese rechtssystematisch als Ausübung der elterlichen Sorge und eben nicht als Umgang auszugestalten. Was sollte sich da ändern?

Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M: Die klassische Unterscheidung zwischen Sorge und Umgang wird neuen Formen der geteilten Betreuung in der Tat nicht mehr gerecht. Wenn das Kind etwa drei Tage von einem und vier Tage vom anderen Elternteil betreut wird und damit bei beiden ein Zuhause hat, handelt es sich bei keinem von ihnen nur um Umgang. Beide Eltern üben tatsächlich die elterliche Sorge aus. Andere Formen der Betreuung als die im Residenzmodell stellen heute gesellschaftliche Realität dar und sie müssen auch vom Familienrecht angemessen abgebildet werden.

Sollte das sogenannte Wechselmodell – wonach das Kind z.B eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater lebt – künftig sogar Regelfall der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern werden, wie es etwa auch die FDP vorschlägt?

Nein, denn das Wechselmodell passt nicht für alle Familienkonstellationen und entspricht nicht immer dem Wohl des Kindes. Wenn die Eltern sich nicht auf eine geteilte Betreuung im Wechselmodell einigen können, muss das Gericht in der Lage sein, eine Betreuung anzuordnen, die dem Wohl des jeweils betroffenen Kindes am besten gerecht wird.

Wichtig ist aber auf jeden Fall auch, dass Eltern darin unterstützt werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sich am Kindeswohl und den Bedürfnissen ihrer Familie orientiert. Hierfür sollten unbedingt die Beratungs- und Mediationsangebote ausgebaut werden und vor allem auch für diejenigen kostenfrei sein, die sich dies sonst nicht leisten können.

Psychologen gegen Wechselmodell als Regelfall

Auf welche Erfahrungen kann die familienrechtliche Wissenschaft beim Thema Wechselmodell mittlerweile zurückgreifen?

Gerade bei diesem Thema ist es wichtig, auf die Expertise der Entwicklungspsychologie zurückzugreifen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie hat sich vor kurzem in einem Positionspapier dezidiert gegen das Wechselmodell als Regelfall ausgesprochen. Aus psychologischer Sicht gibt es keine Erkenntnisse, die für eine gesetzliche Verankerung des Wechselmodells als Regelfall sprechen.

Befürworten Sie die Vorschläge, die bisher nur auf das Residenzmodell zugeschnittene Kompetenzverteilung bei gemeinsamer Sorge (§ 1687 Abs. 1 BGB) im Bereich der Alltagssorge flexibler zu gestalten und damit auch anderen Betreuungsformen besser Rechnung zu tragen?

Ja. Das Residenzmodell entspricht nicht mehr der gelebten Realität. Die gesetzlichen Regelungen müssen verschiedenen Modellen der elterlichen Betreuung gerecht werden. Dies ist heute auch schon in vielen anderen Ländern der Fall, die passende Regelungen für unterschiedliche Formen der Betreuung vorhalten.

Wird das klassische Residenzmodell, bei dem ein Elternteil das Kind ganz überwiegend betreut und der andere Elternteil mit dem Kind Umgang hat, überhaupt noch „modernen“ Vätern gerecht?

Väter beteiligen sich heute in der Tat mehr an der Betreuung der Kinder. Dies ist auch sehr zu begrüßen. Daher stimmt es, dass das traditionelle Modell – eine Person betreut, eine bezahlt – nicht mehr der Realität entspricht.

„Das Interesse des Kindes muss im Mittelpunkt stehen“

Ist die Frage des Wechselmodells und der entsprechenden rechtlichen Einordnung auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit?

Das ist schon richtig. Aber es geht bei der Ausgestaltung der elterlichen Betreuung nicht in erster Linie darum, Gerechtigkeit zwischen den Eltern zu verwirklichen. Das Interesse des Kindes hat immer im Mittelpunkt zu stehen. Seine Wünsche und sein Wille sind zu berücksichtigen. Das gilt natürlich umso mehr, je älter die Kinder werden. Einem Zwölf- oder Dreizehnjährigen sollte man ein Wechselmodell nicht gegen seinen klar geäußerten Wunsch aufzwingen.

Welche Grundvoraussetzungen wie beispielsweise die Nähe zwischen den Wohnsitzen, ein Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Eltern oder räumliche Infrastruktur sollten erfüllt sein, damit ein Wechselmodell dem Kindeswohl entspricht?

Wichtig ist tatsächlich, dass der Streit zwischen den Eltern nicht so eskaliert ist, dass sie nicht mehr miteinander kommunizieren. Denn es sind bei einer geteilten Betreuung mehr Absprachen erforderlich als im Residenzmodell. Und die dauernden Streitigkeiten belasten das Kind doch erheblich. Die räumliche Nähe ist ebenfalls ein wichtiger Faktor. Gerade wenn die Kinder älter werden, müssen sie etwa in der Lage sein, sich selbstständig zwischen den beiden Wohnungen bewegen zu können. Auch kann ein wochenweiser Wechsel zwischen zwei Kindergärten oder Schulen nicht im Interesse des Kindes liegen.

Herzlichen Dank für das Gespräch.

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Interview von Hasso Suliak, 26.09.2018
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/familienrecht-kinder-betreuung-wechselmodell-residenzmodell-umgang-sorge/
Tags: Familie – Kinder – Kinderbetreuung – Trennung – Familienrecht – Doppelresidenz Vaterschaft – Väter – Erziehung – Trennung – Scheidung – Erziehung – Kindererziehung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Menschenrechte EGMR – family law – Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , Double Residence – Exchange Model – Alternate Care – Shared parenting , Education – Parenting , Family , Family Law , FDP , Court Equality Equality , Justice , Children , Child Welfare , Childhood , Human Rights ECHR , Custody – Parental – Parental Care , Divorce – Separation , Father , Fatherless Society , Paternity , Paternity , Fathers Article Care , Double Residence , Parent , Family , Family Constellation , Family Law , Court , https://wp.me/p4RGV9-2ZC , child welfare , child rights , mediation , Nina Dethloff , reality , residency model , divorce , separation , exchange model

Familienministerin – Gemeinsame Kinderbetreuung nach Trennung

Paritätische Betreuung (Doppelresidenz) von Scheidungskindern gegensteuern!


Bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

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Artikel:

 

Wechselmodell – Von der Rolle

SZ-Grafik; Quelle: Allensbacher Archiv, 2017

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) will dafür sorgen, dass sich mehr Eltern nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern können und unterstützt werden. Statt geschiedenen Müttern – wie bisher oft üblich – mehr oder weniger selbstverständlich den Löwenanteil der Betreuung zu überlassen und Vätern die Zahlung von Unterhalt, könnten in Zukunft auch Scheidungsväter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Und auch das umstrittene Wechselmodell, bei dem Kinder jeweils zur Hälfte bei Mutter und Vater leben, nimmt die Ministerin ins Visier. Bisher konnte es gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs könnte sich das nun ändern. Eine Gesetzesänderung aber gibt es noch nicht. Im Dialog mit Experten, der am Dienstag in Berlin begonnen hat, will Barley nun klären, wie gemeinsames Erziehen nach einer Trennung erleichtert werden kann.

„Jede Familie gestaltet ihr Zusammenleben so, wie es für sie passt“, sagte Barley der Süddeutschen Zeitung. Holzschnittartige Regelungen, wie sie früher oft üblich gewesen seien, passten zu den vielfältigen Familienformen der Gegenwart nicht mehr. Auch wandle sich das Rollenbild bei Beruf und Kindererziehung. „Deshalb verbietet sich für den Fall einer Trennung der Eltern eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie das Leben danach gestaltet wird.“ Viele Eltern wünschten sich nach der Trennung eine gemeinsame Kinderbetreuung. „Nicht allen gelingt das.“ Politik könne die Verletzungen einer Trennung zwar nicht verhindern, wohl aber „bessere Rahmenbedingungen für getrennte Eltern schaffen„.

Barleys Vorstoß zielt auf eine paritätischere Betreuung von Scheidungskindern, ist aber bewusst vorsichtig formuliert. Denn das Feld ist vermint. Väterorganisationen kämpfen seit Jahren offensiv um mehr Umgang mit Kindern, viele alleinerziehende Mütter halten dagegen. Sie befürchten, dass Väter sich noch stärker als bisher Unterhaltspflichten entziehen. Denn bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

Anders als ihre Vorgängerin signalisiert Familienministerin Barley mehr Offenheit für Anliegen der Väter. Dabei stützt sie sich auf Zahlen des Allensbach-Instituts, die der SZ vorliegen. Die zweistufige Untersuchung wurde 2016 begonnen und 2017 mit 605 Müttern und Vätern fortgesetzt. 51 Prozent der Befragten halten es demnach für eine „ideale Aufteilung“, wenn getrennte Mütter und Väter ihre Kinder jeweils etwa zur Hälfte betreuen. Tatsächlich aber übernahmen in knapp zwei Dritteln der Fälle die Mütter alle oder die meisten Betreuungspflichten. Nur 22 Prozent der Scheidungsmütter teilen sich Erziehungsaufgaben mit dem Ex-Partner weitgehend paritätisch. Und nur 15 Prozent der Eltern haben sich auf die glatte Halbe-halbe-Lösung eines Wechselmodells geeinigt. Für 52 Prozent der befragten Eltern komme eine solche Aufteilung nicht infrage.

29 Prozent glauben nicht an reibungslose Absprachen mit dem Ex-Partner

Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, denn die Auswahl befragter Eltern ist bei einem so kontroversen Thema ein Politikum. Unumstritten aber ist: Die Zahl der Eltern, die sich nach einer Trennung für gemeinsame Kinderbetreuung entscheiden oder sie wünschen, ist erheblich gestiegen. In früheren Jahren erzogen laut Untersuchung nur sieben Prozent Scheidungseltern Kinder weiter gemeinsam, heute sind es 22 Prozent – wobei offen bleibt, wer wie viel Zeit mit Kindern verbringt.

Erklärungsbedürftig ist aber auch, warum mehr als die Hälfte der Befragten angibt, eine Halbe-halbe-Aufteilung sei ideal, aber nur 15 Prozent so leben. Das Nein zum Wechselmodell begründen mit 38 Prozent die meisten damit, es sei nicht gut fürs Kind. Fast ebenso viele Befragte, 37 Prozent, halten die hälftige Aufteilung organisatorisch nicht für umsetzbar. 33 Prozent sehen beim Ex-Partner oder bei sich selbst berufliche Hürden für gemeinsame Betreuung. 34 Prozent der Befragten wollen grundsätzlich kein Wechselmodell. 29 Prozent verstehen sich mit dem Ex-Partner zu schlecht, um an reibungslose Absprachen zu glauben. Elf Prozent geben an, weniger Unterhalt zahlen zu wollen. 46 Prozent der befragten Scheidungsväter wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern. Bei den Müttern sagen das nur sechs Prozent. 42 Prozent von ihnen wollen mehr Väterbeteiligung, bekommen sie aber nicht.

 

11. Juli 2017, 18:58 Uhr, Von Constanze von Bullion, Berlin
http://www.sueddeutsche.de/politik/wechselmodell-von-der-rolle-1.3582748#2
Tags: Doppelresidenz – Scheidungskinder – paritätische Betreuung – Eltern – Väter – Wechselmodell – Familienministerin – Kinderbetreuung – Familienrecht – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

Interview mit Königin Silvia von Schweden – Childhood Foundation

Königin Silvia von Schweden im ausführlichen Interview mit ML-Redaktionsleiterin Sibylle Bassler.

Die World Childhood Foundation (dt. Welt-Kindheitsstiftung), abgekürzt auch einfach: Childhood, wurde 1999 von Königin Silvia von Schweden gegründet mit dem Zweck, Kinder weltweit zu erreichen und zu unterstützen. Der Fokus der Stiftung liegt auf dem Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch, genauso wie auf der Unterstützung von denen, die bereits zum Opfer geworden sind – mit einer Konzentration auf Mädchen und junge Mütter. Die Ziele werden wie folgt formuliert:

„Jedes Kind hat das Recht auf eine sichere und glückliche Kindheit, auf den Zugang zu Bildung und auf den Schutz vor körperlicher oder seelischer Gewalt. … Seitdem setzt sich die Stiftung für eine Verteidigung der Kinderrechte und für eine Verbesserung der Lebensumstände von gefährdeten, bedürftigen und ausgebeuteten Mädchen und Jungen auf der ganzen Welt ein. Alle Kinder sollen so die Chance erhalten, sich zu selbstsicheren und verantwortungsvollen Erwachsenen zu entwickeln. Sie haben ein Recht auf eine freie, unbekümmerte Kindheit und Sicherheit vor Übergriffen auf ihre Persönlichkeit.“

http://de.childhood.org/

Childhood unterstützt derzeit über 100 Projekte in 17 Ländern weltweit. Dazu gehören Brasilien, die Volksrepublik China, Deutschland, Estland, Kambodscha, Lettland, Litauen, Moldawien, Nepal, Polen, Russland, Schweden, Südafrika, Thailand, Ukraine, die USA und Weißrussland. Die Stiftung setzt sich auch aktiv dafür ein, dass die Rechte der Kinder gewahrt werden und informiert über die Ausbeutung von Kindern, die auf der Welt stattfindet. Childhood hat Büros in São Paulo (Brasilien),[1] New York (USA),[2] und in Stuttgart für Deutschland.[3] Das Hauptquartier befindet sich in Stockholm.[4] Generalsekretärin dort ist Anna De Geer. Vorstandsvorsitzende der World Childhood Foundation (Deutschland) ist Anka Wittenberg, Geschäftsführerin ist Susanne Labonde.

Childhood wurde von einer Gruppe sogenannter „Mitbegründer“ gestartet, von denen jeder eine Million US-Dollar spendete. Folgende Firmen und Personen gehörten dazu: ABB, Axel Johnson Group, Charles B. Wang Foundation, Curtis L. Carlson Family Foundation, Daimler Corporation Fund, Familie Barbro E. Heinz, Familie Jan H. Stenbeck, Familie Jane and Dan Olsson, Familie Sven Philip-Sörensen, Heimbold Foundation, Oriflame – af Jochnick Foundation, SAP AG, Skandia, TeliaSonera AB. Damit bekam die Stiftung ein stabiles finanzielles Fundament. Die Gruppe der Mitbegründer wurde 2005 geschlossen.[5]

Die Stiftung weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass „Soziales Engagement oder Corporate Social Responsilbility (CSR) die Bindung zwischen Unternehmen und Mitarbeitern stärkt“. So gibt es mittlerweile eine lange Liste von Sponsoren-Firmen, die Childhood mit direkten Spenden unterstützen und in ihrer Werbung und Markenstrategie einsetzen.[6] Sogenannte Unternehmenspartner sind u. a. SAP AG, Volvo und Handelsbanken, Schweden. Die Schwesterprojekte in Brasilien, USA und Schweden arbeiten auf ähnliche Art und Weise.

Childhood feierte 2009 sein 10-jähriges Bestehen und in dieser Zeit über 60 Mill. US-Dollar für über 600 Projekte ausgegeben.
Tags: Kindesmissbrauch – sexueller Missbrauch – Kinderrechte –
Familienrecht Familie – Flüchtlingskinder  – Flüchtlingslager