Frauenvolksbegehren – MORD soll staatlich finanziert werden?

Frauen-Volksbegehren

MORD soll von Krankenkasse staatlich  finanziert werden?

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Abtreibung staatlich finaziert - Frauenvolksbegehren
Abtreibung staatlich finaziert – Frauenvolksbegehren

Das menschliche Leben beginnt nicht bei der Geburt, sondern bei der Befruchtung der Eizelle, dass Wissen Kinder in der Volksschule bereits !

Durch das befruchtete Ei ist mit seinen 23 Chromosomenpaaren, die eine Hälfte von der Mutter, die andere vom Vater, in verschlüsselter Form ensteht der neue Mensch.

Abtreibung = M o r d !

Fünftes Gebot: Du sollst nicht töten !

Das fünfte Gebot schützt die Unantastbarkeit des Lebens. Für die Unantastbarkeit des Lebens sprechen mehrere Gründe:
1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod

Das Leben ist ein Geschenk Gottes, der den Menschen geschaffen hat. Gott hat dem Menschen das Leben geschenkt, damit er es entfalte und damit er sich bewähre. Das Leben ist eine Gabe Gottes, die der Mensch nicht antasten darf. Er darf daher auch keinen Menschen morden. Nur Gott ist der Herr über Leben und Tod. Gott ist aber auch der Hüter des Lebens, der jeden Mörder zur Rechenschaft zieht. (Vergleiche Kain und Abel, Buch Genesis 4, 9-12).

2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für das Menschsein

Die Unantastbarkeit des Lebens ist auch die wichtigste Voraussetzung für jedes Menschsein. Sie sichert grundsätzlich die Ehrfurcht und Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen. Nur wenn das Leben des Menschen unantastbar ist, wird der Mensch nicht zum Objekt, das man auch beseitigen kann. Die Unantastbarkeit des Lebens ist aber auch entscheidend für die Freiheit und Sicherheit des Menschen. Nur wenn der Mensch nicht befürchten muss, dass man ihm nach dem Leben trachtet, kann er sich frei bewegen und sicher fühlen. Die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens ist schließlich auch die Voraussetzung für die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen. Nur wenn grundsätzlich kein Mensch das Recht hat, einen anderen Menschen zu töten, kann es eine grundsätzliche Gleichheit unter den Menschen geben.

ZUSAMMENFASSUNG:

DIE UNANTASTBARKEIT DES LEBENS

1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod
2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für jedes Menschsein

II. MORD UND TÖTUNG

Das fünfte Gebot betrifft zunächst die Tötung von Menschen. Dabei gilt es, verschiedene Arten des Tötens zu unterscheiden:

Mord aus Absicht:

Wenn ein Mensch bewusst einen anderen Menschen tötet, so spricht man von einem Mord aus Absicht oder von einem „vorsätzlichen Mord“. In diesem Fall trifft den Mörder die volle Verantwortung für seine Tat. Ein solcher Mord ist ohne Zweifel eine schwere Sünde und bedeutet eine schwere Schuld.

Tötung durch Todesstrafe
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In einem demokratischen Land sollte es keine Todesstrafe geben. Es müsste möglich sein, auf eine andere Weise für die Sühne von Verbrechen zu sorgen. Es sollte dadurch aber auch eine Besserung des Schuldigen möglich sein. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in extremen Fällen die Todesstrafe notwendig ist: So etwa bei Verbrechen, die ein ganzes Volk gefährden (z.B. terroristische Erpressungen großen Ausmaßes; Drogenhandel, der ganze Länder heimsucht); oder in extremen Situationen, in denen keine andere Justiz möglich ist (z. B. bei Plünderungen in kriegszerstörten Städten, in denen es keine Gefängnisse mehr gibt). In diesen Fällen muss aber ein sicherer Beweis für die Schuldigkeit der Täter vorliegen.

Ergänzung:
Im ersten Drittel der Schwangerschaft entwickeln sich bereits alle Organe. Auch die Ohren, Augen und Augenlider sind schon entwickelt. Bereits ab dem 22. Tag, also in der 5. SSW, beginnt das Herz zu schlagen – ab der 8. Woche ist der Herzschlag auch auf dem Ultraschall nachweisbar. In der 12. Woche ist der Fetus etwa 6 cm lang und 15g schwer.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2018
Tags: Frauenvolksbegehren – Feminismus – Frauenpolitik

??? Justizminister Reform d. Abstammungs- Familienrechts

Justizminister plant grundlegende Reform des Abstammungs- und Familienrechts

Jetzt klären wir erstmal Abstammung und rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

 

 

Die soziale Wirklichkeit hat sich geändert, das Familienrecht muss folgen. So sieht es der Bundesjustizminister in Anbetracht der Gerichtsfälle um Reproduktionsmedizin und vielfältigere Familienkonstellationen. Nun liegen die von ihm in Auftrag gegebenen Reformgrundsätze vor und planen u.a. Mit-Mütter und eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung an Stelle der Abstammung.

Ein interdisziplinärer Arbeitskreis zur Planung eines neuen Abstammungs- und Familienrechts wurde 2015 eingesetzt. Nun legten die Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie am 04.07.2017 Heiko Maas ihren Planungsbericht für die Gesetzgebung vor.

Reform des Abstammungsrechts: Vorschläge des Expertenkreis

Im Zentrum der Neuorientierung steht die sich immer differenzierter darstellende Mutterschaft, deren Rolle und Rechte immer wieder die Gerichte beschäftigt.

( -> Leihmuttervertrag ist sittenwidrig ,

Kein Umgangsrecht für die leibliche Mutter)

Gebärende Mutter soll weiter rechtliche Mutter bleiben

Folgende Kernthesen wurden von der Expertenrunde aufgestellt:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Mit der neu eingeführten „Mit-Mutterschaft“ soll es lesbischen, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. künftig verheirateten, Frauen ermöglicht werden, dass diese automatisch bei der Geburt des Kindes rechtlich die gemeinsamen Mütter werden.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete und neu geregelte  Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Kind soll auch zukünftig nicht mehr als zwei Elternteile haben

Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis

  • anstelle des Begriffs der Abstammung der Begriff „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ zu verwenden.
  • Zwar sei die genetische Abstammung der wichtigste, jedoch auch nach bereits geltendem Recht nicht der einzige Anknüpfungspunkt für die rechtliche Zuordnung der Elternschaft.
  • Zudem haben sich die Experten dafür ausgesprochen, dass ein Kind auch weiterhin nicht mehr als zwei Elternteile haben soll.

Keine Regelungen zur verbotenen Eizellenspende und Leihmutterschaft

Des Weiteren soll die Position des genetischen Vaters, der von Beginn an die Elternverantwortung für das Kind übernehmen will, gestärkt werden.
Zum Arbeitsauftrag der Experten gehörten jedoch nicht die Leihmutterschaft und die Eizellenspende, da diese in Deutschland verboten sind.

Dennoch ist bei der Eizellenspende die Geburtsmutter, also die Empfängerin der Spende, auf Grundlage des geltenden Rechts (§ 1591 BGB) als rechtliche Mutter zuzuordnen. Eine Anfechtung der Mutterschaft soll, anders als die rechtliche Vaterschaft, weiterhin nicht möglich sein, beispielsweise in den Fällen, in welchen der Mutter nicht die eigenen, sondern irrtümlich die befruchtete Eizelle einer anderen Frau übertragen wird.

Hinsichtlich einer im Ausland nach dem dortigen Recht legal durchgeführten Leihmutterschaft und einem genetischen Elternteil, vertrat der Arbeitskreis mehrheitlich die Auffassung, dass dem Kind der ihm nach ausländischem Recht zugeordnete Elternteil erhalten bleiben soll.

Besetzung der Expertenkommission

Zu den elf Sachverständigen gehörten neben der ehemaligen Vorsitzenden Richterin des für das Familienrecht zuständigen BGH-Senats Dr. Meo-Micaela Hahne weitere acht Fachjuristen aus den Bereichen Verfassungs- und Familienrecht sowie die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. Christiane Woopen und der Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V..

News zum Thema:

Ehe für alle

Stiefkinderadoption bleibt verheirateten bzw. verpartnerten Personen vorbehalten

Elternrecht im Wandel – 2 Mütter für ein Kind

Die begrenzten Rechte biologischer Väter

Hintergrund

  • Leibliche oder biologischer Vater: Wer ein Kind zeugt, ist der leibliche Vater. Die biologische Vaterschaft ist aber nicht notwendig, um als rechtlicher Vater zu gelten.
  • Rechtlicher Vater: Nach dem BGB ist der Mann Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
  • Stiefvater oder sozialer Vater: Ein neuer Partner der Mutter übernimmt für deren Kind u.U. eine soziale Vaterrolle, bleibt aber ohne rechtliche Beziehung zum Nachwuchs. Diese erreicht er ggfs. durch eine Stiefkindadoption.
  • Adoptivvater: Er ist juristisch dem rechtlichen Vater gleichgestellt, das Kind hat in der Adoptivfamilie die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind. Die rechtlichen Verbindungen zwischen Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern werden dagegen vollständig gekappt.
  • Pflegevater: Sie sind «Väter auf Zeit». Ein Pflegekind bleibt immer ein Mitglied seiner Herkunftsfamilie und behält deren Namen. Der Gesetzgeber versteht die Pflegschaft als vorübergehende Maßnahme, um das Kind zu versorgen und womöglich wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückzubringen.
  • Scheinvater: Ihm wird in einer Ehe oder Partnerschaft ein Kind untergeschoben, etwa wenn er mangels Verdacht oder wider besseres Wissen die Vaterschaft anerkennt oder nicht anficht, aber nicht der biologische Vater ist.

 

14.07.2017 | Familienmodell mit Mit-Mutter

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/grundlegende-reform-des-abstammungs-und-familienrechts_220_418820.html

Schlagworte zum Thema:  Adoption, Umgangsrecht, Familienrecht, Eltern, Künstliche Befruchtung, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrecht, Stiefkind – Homoadoption – Kinderhandel – Homosexuelle – Kinderrechte – Kinderschutz – Menschenhandel – Spenderkinder – Transgender Kinder

 

 

 

 

Was ist ein Drei-Eltern-Baby ?

Bei „Drei Eltern Baby“ handelt sich um einen genmanipulierten Embryo mit der DNA von Drei Eltern.

Dazu entfernten die Ärzte den gereiften, aber noch unbefruchtete Kern mit der fehlerhaften DNA der mütterlichen Eizelle, der den entscheidenden Teil des Erbguts enthält. Dieser wurde in eine entkernte Spender-Eizelle mit gesunden Mitochondrien eingesetzt.
Die entstandene Zelle wird dann im Labor schließlich mit dem Samen des Vaters befruchtet.

Gegner, darunter die anglikanische Kirche von England, machten ethische Bedenken geltend. Ärzte seien so in der Lage, in die Natur einzugreifen und „Designerbabys“ zu kreieren. Außerdem werde eine Schleuse geöffnet. Eine ähnliche Methode war in den USA bereits einmal legalisiert, 2002 aber wieder verboten worden.

Artikel:

Künstliche Befruchtung Großbritannien erlaubt Drei-Eltern-Babys

Das britische Unterhaus hat eine neue Befruchtungsmethode gebilligt, mit der sich eine seltene Erbkrankheit eliminieren lässt. Nicht nur für religiöse Gruppen wird mit dem „Drei-Eltern-Baby“ eine ethische Grenze überschritten.

Bei dem in Newcastle entwickelten Verfahren wird die veränderte Eizelle wie bei einer normalen künstlichen Befruchtung mit dem Sperma des Vaters befruchtet.

Für die einen ist das „Drei-Eltern-Baby“ ein medizinischer Durchbruch, mit dem sich eine seltene Erbkrankheit eliminieren lässt, für die anderen wird eine ethische Grenze überschritten, hinter der nicht weniger als das maßgeschneiderte Kind lauert.

Seit etwa fünf Jahren diskutieren die Briten, nicht zuletzt in mehreren Experten- und Ethikkommissionen, ob der umstrittene Reproduktionseingriff erlaubt sein soll. Am Dienstag traf sich nun das Unterhaus, um in einer vom Fraktionszwang befreiten Abstimmung eine Entscheidung zu finden. Nach einer ernsten, fairen Debatte stimmte eine Mehrheit von 382 Abgeordneten (bei 128 Gegenstimmen) für die Genehmigung der Methode.

Jochen Buchsteiner
Folgen:

Die (an der Universität Newcastle entwickelte) Befruchtungstechnik erlaubt es, die Vererbung von „Mitochondriopathie“ mit Hilfe einer fremden, weiblichen, DNA zu stoppen. Die Krankheit, die von der Mutter auf das Embryo übertragen wird, gründet in einem Gendefekt, der die Stoffwechselprozesse im Mitochondrium – dem sogenannten „Kraftwerk der Zelle“ – negativ beeinflusst. Die Schädigungen, die meist das Nerven- und Muskelsystem, aber auch das Gehirn und das Herz betreffen, machen sich schon im frühen Kindesalter bemerkbar und senken die Lebenserwartung dramatisch.

In Großbritannien wurde mehrfach über den Fall Sharon Bernandi geschrieben, die sieben Kinder wegen der Krankheit verloren hat. Fachleute schätzen, dass in Großbritannien jährlich 150 Eltern von der modifizierten In-vitro-Befruchtung profitieren würden, bei der die DNA der Eltern mit dem gesunden Mitochondrium einer fremden Frau kombiniert wird.


Nicht nur religiöse Gruppen warnten vor einem Dammbruch. Die Organisation „Human Genetics Alert“ befürchtet, dass die neue Befruchtungsvariante das Tor zur Entwicklung von „Designer-Babies“ aufstößt. In der vergangenen Woche kritisierten sowohl die anglikanische als auch die katholische Kirche die Methode, schon weil sie mit der Vernichtung von Embryonen einhergeht. Am Morgen vor der Debatte baute der Bischof von Swindon, Lee Rayfield, jedoch eine Brücke. Sofern die nötigen Regulierungen und Schutzbestimmungen garantiert seien, werde die Church of England „dahinterstehen“, sagte er dem Sender BBC.

„Fall-zu-Fall-Genehmigungen“

Befürworter der Befruchtungstechnik betonen die Entlastung betroffener Mütter und weisen darauf hin, dass die DNA „nicht in ihrem Kern“ verändert werde. Die Reproduktionsexpertin Gillian Lockwood vom Midland Fertility Centre sprach von einer „kleinen Veränderung“. Unnötig erschwert worden sei die Debatte vom Begriff des „Drei-Eltern-Babys“. Dabei seien nicht einmal 0,1 Prozent des Genoms von der Genspende betroffen. Die fremde DNA habe keinen Einfluss auf die Identität des Neugeborenen, weder auf Größe oder Augenfarbe noch auf Intelligenz oder Musikalität. Die Methode ermögliche allein, „dass die Batterien funktionieren“, sagte sie.

Die konservative Gesundheitsministerin Jane Ellison, die die Vorlage am Dienstag im Unterhaus vorstellte und bewarb, versprach strenge Regulierungen und „Fall-zu-Fall-Genehmigungen“. Sie weigerte sich, die neue Technik als „genetische Modifikation“ zu bezeichnen. Stattdessen sprach sie von „bahnbrechender Wissenschaft“. Der Labour-Abgeordnete Robert Flello erinnerte daran, dass das Unterhaus gar nicht handeln müsste, ginge es nicht um die erstmalige Freigabe einer genetischen Modifikation.

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/grossbritannien-erlaubt-drei-eltern-babys-13407092.html