+++ Mord an Promi-Wirt +++ Ehefrau sitzt jetzt in U-Haft

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Unter Mordverdacht

Getöteter Promi-Wirt: Ehefrau jetzt in U-Haft

Nach dem gewaltsamen Tod eines bekannten Skihüttenwirts im Salzburger Pongau ist am Sonntag die Ehefrau des Mannes vom Landesgericht Salzburg wegen dringenden Mordverdachts in U-Haft genommen worden. Wie Gerichtssprecher Peter Egger mitteilte, hat die beschuldigte 30-Jährige keine Rechtsmittelerklärung abgegeben. In spätestens 14 Tagen findet die nächste Haftprüfungsverhandlung statt.

„Meine Mandantin bekennt sich nicht schuldig“, erklärte ihr Rechtsanwalt Kurt Jelinek am Sonntag. Mehr könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, da er sich erst ausführlich mit der Frau besprechen müsse. Die gebürtige Rumänin hatte in ihrer Einvernahme am Samstag ausgesagt, zum Tatzeitpunkt ein Küchenmesser in der Hand gehabt zu haben. Es sei zu einem Handgemenge mit ihrem 57-jährigen Gatten und im Zuge dessen zur Stichverletzung gekommen. Sie stellte jedoch in Abrede, mit Vorsatz gehandelt zu haben.

Der Szene-Wirt war am 3. März unter zunächst nicht geklärten Umständen in der Küche seines Betriebs ums Leben gekommen. Ein Mitarbeiter dürfte ihn kurz nach Mitternacht mit einem Küchenmesser in der Brust leblos am Boden liegend aufgefunden haben.Nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall zunächst auch als möglichen Suizid behandelt hatte, hat sich im Zuge der Obduktion der Verdacht eines Fremdverschuldens erhärtet. Am Freitag wurde ein Haftbefehl gegen die Ehefrau erlassen. Als sie davon erfuhr, stellte sie sich noch am selben Abend der Polizei.

Gab es Streit?

Vor seinem Ableben soll sich der 57-Jährige während einer Party auf der Hütte heftig mit seiner Gattin gestritten haben. Das Paar hatte erst im Mai 2017 geheiratet. Die Skihütte des Szene-Wirts, der zudem ein Hotel und ein Chalet betrieb, zog in der Vergangenheit zahlreiche Prominente aus Österreich und Deutschland an.

Wie Gerichtssprecher Egger erklärte, handelt es sich um eine sogenannte bedingt obligatorische Untersuchungshaft. Das heißt, die U-Haft muss (mit wenigen Ausnahmen) bei Fällen verhängt werden, bei denen das Gesetz eine mindestens zehnjährige Freiheitsstrafe vorsieht.

10.03.2019 13:23
https://www.krone.at/1880161

Prozess – Homosexueller wollte gerne einmal Sex mit einer Frau ausprobieren, . . .

. . . also beschloss der 25-jährige Homosexuelle  eine Frau zu vergewaltigen, der Gedanke kam ihm beim Fernsehen.
Vor dem Bonner Landgericht Gericht, gab der Homosexelle,  Zdenek H.  zu, das 14 jährige Mädchen Hannah aus Königswinter zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“
PS: Bei einem Urteil „normal Lebenslänglich“ ist eine Entlassung nach 15Jahren Haft möglich.

1.Artikel:

Geständnis im Mordfall Hannah : „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt“

Der Angeklagte Zdenek H. Bild: dpa

Der Gedanke kam ihm beim Fernsehen: Der homosexuelle Zdenek H. wollte gerne einmal Sex mit einer Frau ausprobieren. Also beschloss er, eine zu vergewaltigen. Eine andere Idee, so sagte er zu Beginn des Prozesses, sei ihm nicht gekommen.

Mit einem umfangreichen Geständnis des Angeklagten hat am Dienstag in Bonn der Prozess um die Vergewaltigung und Ermordung der 14-jährigen Hannah aus Königswinter begonnen. Der homosexuelle 25-jährige Zdenek H. sagte vor dem Bonner Landgericht Gericht, er habe das Mädchen vergewaltigt, weil er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wollte. Er gab zu, das Mädchen zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“

Bei seiner Aussage saß der Angeklagte zur eigenen Sicherheit hinter Panzerglaswänden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrzeugreiniger Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Mord zur Verdeckung der anderen Straftaten vor. Nach Angaben eines Justizsprechers steht auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld zur Debatte. Damit wäre – bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

„Einmal Sex mit einer Frau ausprobieren“

Der Angeklagte war 2004 aus Tschechien nach Deutschland gekommen. In Königswinter lebe er mit einem Freund zusammen. Am Tattag sei ihm plötzlich beim Fernsehen die Idee gekommen, dass er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wolle, sagte er vor Gericht. Eine andere Idee außer einer Vergewaltigung sei ihm dabei gar nicht in den Sinn gekommen.

Nahe der Fundstelle der ermordeten Hannah
Nahe der Fundstelle der ermordeten Hannah : Bild: dpa

Er habe sich Klebeband und Kabelbinder besorgt und am Abend des 29. August an der Bahnhaltestelle in Königswinter-Oberdollendorf auf ein potenzielles Opfer gewartet. Die 14-jährige Hannah, die nach einem Besuch bei ihrem Freund auf dem Heimweg war, habe er zufällig ausgewählt.

„Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch“

Er drückte ihr nach eigenen Angaben ein Messer an die Kehle und drohte: „Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch.“ Dann knebelte und fesselte er sein Opfer und versteckte sich mit dem weinenden und zitternden Mädchen fast zwei Stunden lang auf einem nahe gelegenen Busparkplatz, bevor er sich dort an ihr verging. Zugang zu dem Gelände hatte er, weil er mit der Reinigung der Fahrzeuge betraut war.

Nach der Vergewaltigung habe er nicht mehr gewusst, was er mit ihr machen solle, und spontan beschlossen, sie zu töten, berichtete der Angeklagte. Zuerst stach er in Brust und Bauch. Danach habe er schon gedacht, sie sei tot. Doch als er das Klebeband entfernte, habe sie plötzlich aufgeschrien. Da habe er ihr noch mehrmals die Kehle durchgeschnitten. Nach der Tat sei er nach Hause gefahren und habe noch eine Fernsehserie aufgenommen, berichtete der Angeklagte. Doch am nächsten Tag sei es ihm so schlecht gegangen, dass er sich den ganzen Tag übergeben habe und nicht zur Arbeit gehen konnte. „Ich habe keine Erklärung dafür, warum ich plötzlich eine Frau vergewaltigen wollte“, sagte der Angeklagte.

Die Leiche des Mädchens war erst nach tagelanger Suche unweit des Elternhauses in einem Gebüsch entdeckt worden. Die Mordkommission kam dem 26-Jährigen über eine freiwillig abgegebene Speichelprobe auf die Spur. Über 150 Proben hatten die Ermittler von Personen im Umfeld des Tatorts genommen. Nummer 21 ergab eine Übereinstimmung mit DNA-Material, das am Opfer gefunden worden war. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden Hannahs wurde der 25-Jährige daraufhin in seiner Wohnung festgenommen.
Für die Hauptverhandlung sind wegen des Geständnisses nur drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 6. Dezember erwartet.

 

Frauenvolksbegehren – MORD soll staatlich finanziert werden?

Frauen-Volksbegehren

MORD soll von Krankenkasse staatlich  finanziert werden?

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Abtreibung staatlich finaziert - Frauenvolksbegehren
Abtreibung staatlich finaziert – Frauenvolksbegehren

Das menschliche Leben beginnt nicht bei der Geburt, sondern bei der Befruchtung der Eizelle, dass Wissen Kinder in der Volksschule bereits !

Durch das befruchtete Ei ist mit seinen 23 Chromosomenpaaren, die eine Hälfte von der Mutter, die andere vom Vater, in verschlüsselter Form ensteht der neue Mensch.

Abtreibung = M o r d !

Fünftes Gebot: Du sollst nicht töten !

Das fünfte Gebot schützt die Unantastbarkeit des Lebens. Für die Unantastbarkeit des Lebens sprechen mehrere Gründe:
1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod

Das Leben ist ein Geschenk Gottes, der den Menschen geschaffen hat. Gott hat dem Menschen das Leben geschenkt, damit er es entfalte und damit er sich bewähre. Das Leben ist eine Gabe Gottes, die der Mensch nicht antasten darf. Er darf daher auch keinen Menschen morden. Nur Gott ist der Herr über Leben und Tod. Gott ist aber auch der Hüter des Lebens, der jeden Mörder zur Rechenschaft zieht. (Vergleiche Kain und Abel, Buch Genesis 4, 9-12).

2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für das Menschsein

Die Unantastbarkeit des Lebens ist auch die wichtigste Voraussetzung für jedes Menschsein. Sie sichert grundsätzlich die Ehrfurcht und Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen. Nur wenn das Leben des Menschen unantastbar ist, wird der Mensch nicht zum Objekt, das man auch beseitigen kann. Die Unantastbarkeit des Lebens ist aber auch entscheidend für die Freiheit und Sicherheit des Menschen. Nur wenn der Mensch nicht befürchten muss, dass man ihm nach dem Leben trachtet, kann er sich frei bewegen und sicher fühlen. Die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens ist schließlich auch die Voraussetzung für die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen. Nur wenn grundsätzlich kein Mensch das Recht hat, einen anderen Menschen zu töten, kann es eine grundsätzliche Gleichheit unter den Menschen geben.

ZUSAMMENFASSUNG:

DIE UNANTASTBARKEIT DES LEBENS

1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod
2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für jedes Menschsein

II. MORD UND TÖTUNG

Das fünfte Gebot betrifft zunächst die Tötung von Menschen. Dabei gilt es, verschiedene Arten des Tötens zu unterscheiden:

Mord aus Absicht:

Wenn ein Mensch bewusst einen anderen Menschen tötet, so spricht man von einem Mord aus Absicht oder von einem „vorsätzlichen Mord“. In diesem Fall trifft den Mörder die volle Verantwortung für seine Tat. Ein solcher Mord ist ohne Zweifel eine schwere Sünde und bedeutet eine schwere Schuld.

Tötung durch Todesstrafe
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In einem demokratischen Land sollte es keine Todesstrafe geben. Es müsste möglich sein, auf eine andere Weise für die Sühne von Verbrechen zu sorgen. Es sollte dadurch aber auch eine Besserung des Schuldigen möglich sein. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in extremen Fällen die Todesstrafe notwendig ist: So etwa bei Verbrechen, die ein ganzes Volk gefährden (z.B. terroristische Erpressungen großen Ausmaßes; Drogenhandel, der ganze Länder heimsucht); oder in extremen Situationen, in denen keine andere Justiz möglich ist (z. B. bei Plünderungen in kriegszerstörten Städten, in denen es keine Gefängnisse mehr gibt). In diesen Fällen muss aber ein sicherer Beweis für die Schuldigkeit der Täter vorliegen.

Ergänzung:
Im ersten Drittel der Schwangerschaft entwickeln sich bereits alle Organe. Auch die Ohren, Augen und Augenlider sind schon entwickelt. Bereits ab dem 22. Tag, also in der 5. SSW, beginnt das Herz zu schlagen – ab der 8. Woche ist der Herzschlag auch auf dem Ultraschall nachweisbar. In der 12. Woche ist der Fetus etwa 6 cm lang und 15g schwer.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2018
Tags: Frauenvolksbegehren – Feminismus – Frauenpolitik

Islamistischer Ehrenmord in Wien

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Scharia – Für einige Muslime gelten die österreichischen Gesetze scheinbar nicht?

Artikel:

Ehren-Mord in Wien

Im Visier der Kripo:
Gab Vater den Tötungsbefehl?

Nach der grauenhaften Bluttat eines 18-jährigen Afghanen an seiner Schwester Bakhti (14) in Wien-Favoriten gerät jetzt zunehmend auch der Vater von Opfer und Täter ins Visier der Kripo. Es gibt Indizien, dass er von dem Verbrechen im Vorfeld gewusst oder sogar den Auftrag dazu gegeben haben könnte.

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Hikmatullah S. behauptet in Verhören standhaft, das Mädchen am Morgen des 18. September „zufällig“ in einer U-Bahn-Station getroffen zu haben. „Wir gingen dann spazieren, dabei kam es zu einem Streit“, sagt er, „plötzlich versetzte mir meine Schwester einen Stoß. Dadurch geriet ich in Rage und zog in einer Art Blackout mein Messer“. 28-mal stach er dann zu.

Bilder aus Überwachungskameras belegen allerdings, dass der junge Mann der Schülerin schon von der Rolltreppe weg gefolgt war. Und er davor beim Eingang zu der Station einen roten Motorradhelm abgelegt hat – den sein Vater Hamedullah kurze Zeit später von dort abholte. Zu welchem Zweck? Was befand sich im Inneren?

Ebenfalls Gegenstand von Ermittlungen sind die Beobachtungen eines Tatzeugen, der angibt, dass Hikmatullah S. bevor und während er auf Bakhti einstach über Ohrstöpsel laut telefoniert habe.

Vater und Sohn als Beschuldigte geführt
Mit wem? Und mit welchem Handy? Sein eigenes hatte er bei dem Verbrechen nachweislich nicht dabei. Er habe es am Vortag bei seinen Eltern vergessen, gab der Arbeitslose der Kripo zu Protokoll. Fakt ist jedenfalls: Mittlerweile wird nicht bloß er, sondern auch sein Vater in dem Akt zu dem Fall als Beschuldigter geführt …

Martina Prewein, Kronen Zeitung
Video: http://www.krone.at/590265
Tags: Familie – Familienrecht – Radikalisierung – Mord -Wien Favoriten – Islamistischer Mord – muslimischer Ehrenmord – Muslim – Asylwerber – Flüchtling

Mit SMS zum Suizid gedrängt – 15 Monate Gefängnis

Fall Michelle Carter Mit SMS zum Suizid gedrängt – Junge Frau muss 15 Monate ins Gefängnis

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„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat“: Michelle Carter soll ihren Freund in den Suizid getrieben haben

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat“: Michelle Carter soll ihren Freund in den Suizid getrieben haben

Quelle: AP/POOL AP

Michelle Carter trieb ihren Freund mit SMS in den Suizid. Dafür muss die Frau 15 Monate hinter Gitter – ein mildes Strafmaß. Unter Tränen berichten die Angehörigen, wie sehr sie der Tod des 18-Jährigen beschäftigt.

Lawrence Moniz vom Bristol Juvenile Court in Taunton (Massachusetts) brauchte keine 15 Minuten Bedenkzeit, dann konnte er das Strafmaß verkünden: zweieinhalb Jahre für Michelle Carter, davon muss sie 15 Monate ins Gefängnis. Der Rest soll unter strenger Aufsicht der Justizbehörden und zu einer Bewährung von fünf Jahren ausgesetzt werden. Der Jugendrichter hatte Carter bereits im Juni wegen fahrlässiger Tötung für schuldig befunden. Er sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige vor fast genau drei Jahren ihren damaligen Freund Conrad Roy mit Hunderten von Textbotschaften in den Selbstmord getrieben hatte. Im schlimmsten Fall hätten der Angeklagten 20 Jahre Gefängnis gedroht.

„Das Gericht musste in seiner Entscheidung zwischen Rehabilitation, Wiedereingliederung in die Gesellschaft und einer gerechten Strafe für die Tat abwägen“, begründete Richter Moniz sein eher mildes Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte während einer fast 90 Minuten langen Anhörung am Donnerstag „sieben bis zwölf Jahre Gefängnis“ gefordert. Carters Verteidiger Joe Cataldo hatte dagegen an das Gericht appelliert, auf eine Haftstrafe zu verzichten und die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren mit strengen Auflagen zu verurteilen. Cataldo zeigte sich enttäuscht von dem Strafmaß und kündigte Berufung an. Moniz gewährte Carter bis zu der Entscheidung des nächsthöheren Gerichts Haftverschonung. Die junge Frau muss sich aber regelmäßig bei der Polizei melden und darf den Bundesstaat nicht verlassen.

Enttäuscht von dem Strafmaß dürften die Angehörigen von Conrad Roy gewesen sein. Sie hatten in der Anhörung eine hohe Strafe gefordert. „20 Jahre sind vielleicht extrem viel“, erklärte die Tante Kim Bozzi in einem Statement, das vor Gericht verlesen wurde. „Aber es sind noch immer 20 Jahre mehr, als Conrad hatte.“ Bozzi hatte den Prozess im Juni jeden Tag im Gerichtssaal verfolgt.

„Ich weiß nicht, wann sie entschieden hat, ihren kranken Plan in die Tat umzusetzen“, erklärte Bozzi. „Ich weiß auch nicht, warum sie das getan hat.“ Aber sie sei rücksichtslos und kalkuliert vorgegangen. „Conrad hat ihr vertraut, und das hat ihn das Leben gekostet.“ Die Tante zeigte sich davon überzeugt, dass ihr Neffe heute noch am Leben wäre, wenn es Michelle Carter nicht gegeben hätte. „Man sollte sie von der Gesellschaft fernhalten.“

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen“

Die 13 Jahre alte Schwester von Conrad Roy erzählte unter Tränen vor Gericht, dass sie bis heute von dem Gedanken verfolgt werde, dass sie ihren Bruder nie wieder sehen werde. „Ich wache jeden Morgen auf, gehe jeden Abend ins Bett und denke an ihn. Ich werde nicht zu seiner Hochzeit gehen können und auch nicht die Tante seiner Kinder werden.“

Die Schwester des Opfers brach vor Gericht immer wieder in Tränen aus
Die Schwester des Opfers brach vor Gericht immer wieder in Tränen aus

Quelle: AP/Pool The Boston Herald

Der Vater von Michelle Carter dürfte dagegen eher erleichtert gewesen sein, dass seine Tochter nicht 20 Jahre hinter Gitter musste. Er hatte in einem Brief an Richter Moniz appelliert, seine Tochter zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. „Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat.“ Er wisse, dass sie daraus lernen werde und am Ende eine bessere Person werde.

Mit der Festsetzung des Strafmaßes geht ein in der Justizgeschichte der USA einmaliger Fall zu Ende. Dieser hatte vor allem in den sozialen Medien zu hitzigen Debatten geführt und viele Fragen aufgeworfen. So musste das Gericht darüber urteilen, ob ein Mensch wegen des Todes eines anderen angeklagt und verurteilt werden könne, ohne dass er bei der Tat dabei gewesen war? Michelle Carter war zum Zeitpunkt des Suizids ihres Freundes am 12. Juli 2014 zu Hause und 50 Kilometer von dem Parkplatz entfernt, auf dem sich Conrad Roy das Leben genommen hatte.

Emotionaler Fall ohne Geschworene

Auch die Frage, ob „Worte wirklich töten können“ und SMS-Botschaften als einzige Beweise für eine Verurteilung in einem Tötungsfall ausreichen, musste der Richter beantworten. Die Verteidigung hatte erfolgreich darauf bestanden, das Verfahren nicht vor einer Jury zu führen, sondern nur vor einem einzelnen Richter. Anwalt Cataldo glaubte, dass die zwölf Geschworenen in diesem emotionalen Fall keine objektive Entscheidung treffen würden. Richter Moniz folgte bei seinem Urteil am Ende aber nicht der Verteidigung, sondern der Anklage.

Staatsanwältin Flynn hatte während des Prozesses die Tragödie um den Suizid von Conrad Roy in allen Einzelheiten nachgezeichnet und zahlreiche Textbotschaften, die Carter mit ihrem Freund ausgetauscht hatte, veröffentlicht.

„Es ist an der Zeit. Du bist bereit. Du weißt das. Denke nicht mehr darüber nach. Wenn du vom Strand kommst, musst du es tun. Heute Nacht ist die Nacht“, schrieb die damals 18-jährige Carter in einer dieser Botschaften am Abend des 12. Juli. „Du kommst in den Himmel und wirst glücklich sein. Keine Schmerzen mehr“, lautete eine andere SMS.

Insgesamt 47 Minuten texteten sich die beiden, doch Conrad Roy schien immer wieder Zweifel zu haben, ob er den Mut habe und das Richtige tue. Dabei dachte er auch an seine trauernden Eltern. „Ich will es ja heute machen“, schrieb er einmal zurück. „Aber ich bin mir nicht sicher. Ich habe Panik.“ Michelle Carter versuchte ihn daraufhin zu beruhigen und textete zurück: „Das ist doch kein großes Ding. Parke einfach deinen Wagen, mache den Motor an. Es wird vielleicht 20 Minuten dauern. Du hast alles, was du brauchst. Du wirst nicht scheitern.“

Ein Satz brachte den Schuldspruch

Die letzte Botschaft schien Conrad Roy zu überzeugen. Er setzte sich in den Wagen, warf den Motor an und ließ über den Auspuff und einen Schlauch Kohlenmonoxid in das Auto strömen. Im letzten Moment bekommt er jedoch erneut Angst, steigt wieder aus und ruft seine Freundin an.
Michelle Carter hat genug und fordert ihn auf, „sofort wieder einzusteigen“.
Ein Satz, der Richter Moniz später als Begründung für seinen Schuldspruch benutzt.

„In diesem Moment hätte sie ihn stoppen und die Polizei anrufen müssen“, sagte der Jurist bei seiner Urteilsverkündung. Doch Michelle Carter tat das nicht. Staatsanwältin Flynn sprach vor Gericht von einem „kranken Spiel um Leben und Tod“, das Conrad Roy in den Freitod getrieben hat. „Michelle Carter hätte diese Tat verhindern können.“ Der Teenager wird am kommenden Tag von der Polizei tot in seinem Wagen gefunden. „Suizid durch Kohlenmonoxidvergiftung“, erklärte der Gerichtsmediziner nach einer Autopsie.

Die Verteidigung wies den Vorwurf einer fahrlässigen Tötung dagegen zurück. „Conrad Roy wollte sich das Leben nehmen“, sagte Anwalt Cataldo während des Prozesses. „Und nicht Michelle Carter.“ Sie sei in die Sache nur hineingezogen worden. „Das war ein trauriger und tragischer Suizid, aber kein Mord.“ Tatsächlich hatten die beiden, die sich in Florida in den Ferien kennengelernt hatten, später aber selten trafen und oft nur per SMS miteinander kommunizierten, immer wieder über Selbstmord gesprochen. Die Verteidigung sprach von mehr als 1000 SMS-Nachrichten. Dabei gestand auch Michelle Carter psychische Probleme. Sie litt unter Depressionen und Magersucht.

Richter Lawrence Moniz sprach in seinem Schlusswort von einer „Tragödie für beide Familien“.

Video:

22 Kommentare

 

Von Michael Remke | Stand: 09:07 Uhr | Lesedauer: 6 Minuten

https://www.welt.de/vermischtes/article167368310/Mit-SMS-zum-Suizid-gedraengt-Junge-Frau-muss-15-Monate-ins-Gefaengnis.html
Tags: 
Missbrauch mit dem Missbrauch– Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – psychische Gewalt

 

OLG Urteil Amokfahrer – Gott sei Dank, . . .

. . . werden sich die Opfer jetzt denken!
Die Berufungsverhandlung im OLG Wien wurde am 27.Juni 2017 abgeschlossen, siehe Artikel unterhalb. 

Es war der erste islamistische Terroranschlag in Österreich

durch einen bosnischen Muslim. Am 20. Juni 2015 fuhr der Amokfahrer Alen R.  in seinem Geländewagen  in die Grazer Fußgängerzone. Die Familie stammt aus Bihać.  Hier sind mehr als 90% Bosniaken.
Im Prozess hat die EX-Frau von Alen R.  gesagt, sie wurde gezwungen Kopftuch zu tragen. Er lügt und ist ein sehr guter Schauspieler, er sei Muslim und nicht röm/kath. so wie er im Prozess behauptet habe.

Islamistische Verbindung zu einem Dschihadisten
Prozess am 27-9-2016 Aussage der Frau:
Frau R. sagt auf die Frage, ob sich Autokäufer bzw. Konkurrenten Alen R. bedroht hätten, dass Alen R. gemeinsam mit Fikret B., einem erstinstanzlich verurteilten Jihadisten, einen Rumänen verprügelt habe.
—————————————————————————————————————————
–>
Der mutmaßliche Jihadist Fikret B. ist zu 8 Jahren Haft verurteilt worden am Landesgericht Graz.
Das Straflandesgericht Graz hat das Urteil gefällt: Der mutmaßliche Jihadist Fikret B. ist zu 8 Jahren Haft verurteilt worden. Er radikalisierte sich in Österreich.

Der gebürtige Bosnier wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Organisation und einer kriminellen Vereinigung vom Schöffensenat schuldig gesprochen.
siehe auch http://wp.me/p4RGV9-1Vz

Grazer Amokfahrer Alen R. nahm Drogen
siehe auch

Blutanalyse: Grazer Amokfahrer Alen R. nahm Drogen
http://www.krone.at/oesterreich/grazer-amokfahrer-alen-r-nahm-drogen-blutanalyse-zeigt-story-462721
Admin Familie Familienrecht, am 28-06-2017

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Artikel:

Lebenslang für Grazer Amokfahrer bestätigt

Es bleibt bei lebenslang für den Grazer Amokfahrer Alen R. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag entschieden. Ein Drei-Richter-Senat verwarf die Berufung des 28-Jährigen, der am 20. Juni 2015 in der Grazer Innenstadt mit seinem Geländewagen gezielt auf Passanten losgefahren war. Drei Menschen wurden getötet, darunter ein vierjähriges Kind. Dutzende wurden schwer verletzt. 

© APA (Archiv)

„Bei einem solchen Verbrechen kann es nichts anderes geben als lebenslang“, führte der vorsitzende Richter Christian Dostal in der Urteilsbegründung aus. Bei der Strafbemessung genüge es, sich die Anzahl der Opfer vor Augen zu führen, „die die Wahnsinnstat des Angeklagten nach sich gezogen hat“, legte Dostal dar. Es handle sich um „einen geplanten Massenmord, der hier stattfinden sollte“.

„Ich war unzurechnungsfähig!“, reagierte R. auf die Entscheidung des Wiener OLG, ehe er von insgesamt fünf Justizwachebeamten abgeführt wurde. Die Frage, ob der Grazer Amokfahrer im Tatzeitpunkt aufgrund einer Persönlichkeitsstörung zurechnungsfähig und damit schuldfähig war, stand allerdings nicht mehr zur Diskussion. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte bereits im vergangenen April die die Zurechnungsfähigkeit bejahende Einschätzung des Grazer Landesgerichts, die im Brennpunkt des erstinstanzlichen Verfahrens gestanden war, bestätigt.

R. war als schuldfähig eingestuft und wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuchs zur Höchststrafe verurteilt und zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Während der OGH den Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen ließ, wies er die Berufung gegen das Strafausmaß dem Grazer Oberlandesgericht (OLG) zu. Dort erklärte man sich jedoch für befangen, weil sich eine OLG-Richterin unter den Schwerverletzten befunden hatte. Das Verfahren hinsichtlich der Strafberufung wurde folglich nach Wien delegiert.

Zu diesem Termin erschien Alen R. nun in einem schwarzen, abgetragen wirkenden Anzug und mit mehreren um den Hals geschlungenen Kreuzen und Rosenkränzen. Er machte einen wirren Eindruck. „Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass er nicht zurechnungsfähig ist“, bekräftigte Verteidigerin Liane Hirschbrich. Ihr Mandant bekomme in der Justizanstalt seit einem Jahr einen Medikamenten-Cocktail und eine Depot-Spritze gegen „die schwerste Form der Schizophrenie“ verabreicht, gab Hirschbrich zu bedenken. Das Erstgericht habe bei der Strafbemessung das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung des 28-Jährigen zu wenig berücksichtigt.

Als R. von Richter Christian Dostal um ein Schlusswort gebeten wurde, ehe sich der Senat zur Beratung zurückzog, gab der Mann weitgehend unverständliche, abgehakte Sätze von sich. „Es tut mir furchtbar leid“ und „Ich kann mich nicht erinnern“ war zu vernehmen.

„Dass der Angeklagte sichtlich retardiert durch Medikamente ist, bemerken wir“, hielt Richter Dostal anschließend in der Urteilsbegründung fest. Die Frage der Zurechnungsfähigkeit „ist aber geklärt“, verwies der Vorsitzende auf die OGH-Entscheidung. Ähnliches galt übrigens für die mit der lebenslangen Freiheitsstrafe verbundene Einweisung – letztere wurde von der Verteidigerin nicht bekämpft.

11.57 Uhr, 27. Juni 2017
http://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/5241709/Lebenslang-fuer-Grazer-Amokfahrer-bestaetigt
Tags: Berufungsverhandlung – Graz – Fußgängerzone – Terror – Muslim – islamischer Bosniake – Amokfahrer – Gewalt – Strafverfahren – Radikalisierung – Terroranschlag Österreich  – FPÖ islamistische Terroranschlag in Österreich Mord

Terror-Überwachung auch bei Kinder

Islamistenszene

Bayerns Innenminister Herrmann will auch Kinder bundesweit überwachen lassen

Terrorverdächtige Jugendliche dürfen in Deutschland bereits von den Sicherheitsbehörden beobachtet werden. Das ist Bayerns Innenminister Herrmann zu wenig. Die Altersgrenze von 14 Jahren will er ganz streichen.

„Wenn es einen konkreten Hinweis gibt, dass im Umfeld einer islamistischen Gruppe ein Zwölfjähriger unterwegs ist, müssen wir den auch beobachten können.“ Und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (Artikelfoto) fährt fort: „Minderjährige haben schon schwere Gewalttaten begangen. Da muss der Staat konsequent handeln“. Daraus leitet der CSU-Politiker die Forderung ab: Der Verfassungsschutz muss auch terrorverdächtige Kinder überwachen dürfen.

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Er rate „dringend“ dazu, die Altersgrenze für die Überwachung durch den Verfassungsschutz in ganz Deutschland komplett fallen zu lassen, sagte Herrmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er verwies auf eine entsprechende Regelung in Bayern. Im Normalfall beobachte der bayerische Verfassungsschutz keine Kinder, betonte er.

CDU und CSU haben die Innere Sicherheit zu einem zentralen Thema ihres Bundestagswahlkampfs gemacht. Erst vor einem Jahr war beschlossen worden, dass terrorverdächtige Jugendliche schon ab einem Alter von 14 Jahren vom Verfassungsschutz erfasst werden dürfen. Mit dem Anti-Terror-Paket hatte die Bundesregierung 2016 auch auf den Überfall einer 15-jährigen mutmaßlichen Islamistin auf einen Polizeibeamten in Hannover reagiert.

Herrmann ist Spitzenkandidat der CSU für die Bundestagswahl im Herbst und wird als möglicher neuer Bundesinnenminister gehandelt. Den Vorstoß des amtierenden Bundesinnenministers Thomas de Maizière von der CDU für eine zentrale Steuerung der Verfassungsschutzbehörden durch den Bund lehnte er schon einmal ab. Der Verfassungsschutz sei im Bund und in den meisten Ländern „gut aufgestellt“. Der Informationsaustausch müsse sicher noch verbessert werden; aber eine „Zentralisierung“ sei dabei „keine Lösung“.

SC/gri (afp, dpa, epd)

PAS-SUIZID mit mehrfachen Mord

Bild zu Familiendrama in Arnsberg
In diesem Haus in Arnsberg fand die Polizei die tote Mutter ihre zwei toten Töchter.

Familiendrama in Arnsberg: Mutter bringt Töchter um und tötet sich selbst

Schock in Arnsberg: Eine Frau tötet nach ersten Erkenntnissen der Polizei ihre beiden Kinder und nimmt sich selbst das Leben. Sie soll im Streit um das Sorgerecht Angst um die beiden Töchter gehabt haben.

Die Leichen der Frau und ihrer sechs- und siebenjährigen Kinder wurden am Sonntag in einer Wohnung in Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) gefunden.

Injektionsnadel am Tatort gefunden

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hatte ein Verwandter die Polizei informiert, weil er sich Sorgen um die Familie gemacht hatte. Normalerweise habe er freitags stets mit der 44-Jährigen telefoniert, am vergangenen Freitag habe er sie jedoch nicht erreichen können.

Mit einem Zweitschlüssel öffneten Polizisten am Sonntag die Tür zur Wohnung der Frau, dort fanden sie neben den Leichen unter anderem eine Injektionsnadel.

Die Beamten gehen davon aus, dass die Mutter damit ihre Kinder und sich selbst tötete. Unklar ist bislang, welche Substanz in der Nadel enthalten war.

Noch am Montag soll es nach Angaben von Staatsanwalt Klaus Neulken erste Ergebnisse der Obduktionen geben.

Als einen möglichen Hintergrund der Tat nannten die Behörden einen Sorgerechtsstreit. Die Frau soll Angst davor gehabt haben, dass ihr die Töchter weggenommen werden könnten.

Aktualisiert am 08. Mai 2017, 15:02 Uhr

Tags: Entfremdung – Mord – Suizide – Gewalt – Selbstjustiz – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod – Väter Artikel

Vater war in Geburtsurkunde d. Kinder nicht eingetragen

Artikel:

Die Lebensgeschichte der ausgelöschten Familie R.

Die Wahnsinnstat von Niederösterreich: Martina R. erschoss alle Menschen, die sie liebte. Ihre Mutter, ihren Bruder, ihre drei Kinder. Und richtete sich danach selbst. Die „Krone“ recherchierte die Lebensgeschichte der Familie.

Das einstöckige Gebäude am Rande von Schildberg sieht aus wie Hunderte andere in der Umgebung. Nicht heruntergekommen, nicht hübsch. Unauffällig halt. Eher unauffällig sei auch, erzählen Dorfbewohner, die Familie gewesen, die im April 2015 hier eingezogen war. Mathilde R. (59), ihr Sohn Peter (41), Tochter Martina (35) und deren drei Kinder: Sebastian (10), Fabian (9), Michelle (7).

„Wollten nicht mit uns reden“

„Sie wollten halt nicht mit uns reden, das kam uns ein wenig seltsam vor.“ Aber nie wäre ein lautes Wort aus dem Haus mit der Nummer 14 gedrungen. Dann, am vergangenen Donnerstag, plötzlich Polizisten auf dem Grundstück, und bald schon die entsetzliche Meldung: Martina R. hat ihre ganze Familie und sich selbst gerichtet, mit einer Walther- PK- Pistole.

Die Frau dürfte die fünf Morde bereits in der Nacht vom 20. auf den 21. November begangen haben. Der Zeitpunkt ihres Suizids: derzeit noch unklar.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

59- Jährige gesundheitlich schwer angeschlagen

Was geschah in den Wochen vor der Wahnsinnstat? Bei Mathilde R., seit Jahren infolge von zwei Herzinfarkten gesundheitlich schwer angeschlagen, war im Oktober Bauchspeicheldrüsenkrebs diagnostiziert worden. Am 19. November, einem Samstag, wurde sie nach einem Spitalsaufenthalt in häusliche Pflege entlassen. Die Familie bunkerte sich danach wieder einmal daheim ein.

Bloß am Sonntag fuhr Peter R. kurz nach Neulengbach, um in einem China- Lokal Essen zu holen: Frühlingsrollen, Ente, Hühnergerichte, Eierreis, gebratene Nudeln, Lachs- Sushi. Das letzte Abendmahl …

Foto: Andi Schiel

Kinder in Schule „vorübergehend“ abgemeldet

Der Mann, seine Mutter, die drei Kinder starben durch Kopfschüsse. In ihren Betten. Im Schlaf. Wie lange lebte die Täterin danach neben den Leichen? Stunden? Tage? Am Montag, dem 21. November, meldete sie in der Volksschule Böheimkirchen jedenfalls die zwei Söhne und die Tochter „vorübergehend“ vom Unterricht ab, mit der Begründung: „Ihre Oma ist gestorben.“

Die R.s: Wer waren sie? Was ist ihre Geschichte? Fragen, auf die es nur lückenhaft Antworten gibt. 1996 bezog Mathilde R. mit der damals 15- jährigen Martina und dem 21- jährigen Peter einen Bungalow in Kirchstetten, auf Miete. Der Vater? „Den gab es nicht“, sagen ehemalige Nachbarn und berichten Ähnliches wie die Menschen in Schildberg: „Die Familie suchte keinen Kontakt zu uns.“ Doch ihr Garten sei gepflegt gewesen, das Innere des Hauses ebenso: „Das sahen wir, wenn wir durch die Fenster in die Räume schauten.“

„Nie ein Mann an Martinas Seite“

Verwunderung im Ort, als Martina R. 2006 Sebastian und 2007 Fabian zur Welt brachte: „Denn es war nie ein Mann an ihrer Seite. Auch nicht vor und nach der Geburt von Michelle.“

„Als ich ihr zu ihrem Nachwuchs gratulieren wollte“, so Johann Dill, der frühere Bürgermeister der Gemeinde, „und wenn Sozialarbeiterinnen bei ihr anklopften, um sich zu erkundigen, ob sie Hilfe benötigte, öffnete sie die Türe bloß einen Spalt breit und meinte immer, sie käme gut ohne uns zurecht.“

Der 40-jährige Peter wurde von seiner eigenen Schwester getötet.
Foto: APA/HELMUT FOHRINGER, facebook.com

Das Leben der Familie, wie verlief es weiter? Mathilde R. versorgte die Enkelkinder, während die Tochter und der Sohn ihren Jobs nachgingen. Die Frau: Verkäuferin in einem Baumarkt. Der Mann: IT- Techniker. Im Sommer unternahmen die R.s Flugreisen, nach Italien, Griechenland, in die Türkei. Und führten sonst ein ruhiges Dasein. Machten Spaziergänge mit ihren beiden Hunden. Aßen manchmal, an Sonntagen, in Gasthäusern zu Mittag. Waren viel daheim. Blieben unter sich.

Doch, Martina und Peter R. wurden wegen ihrer „Umgänglichkeit“ von ihren Kollegen geschätzt, aber engere Beziehungen gingen sie zu ihnen nicht ein. Sebastian, Fabian, Michelle: Nie bekamen sie Besuch von anderen Kindern, nie waren sie dabei, wenn ihre Klassenkollegen auf Spielplätzen herumtobten. Auch sie galten als Einzelgänger, irgendwie.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Ehemaliges Gasthaus gekauft

Ende 2013 beschloss die Familie, ein Eigenheim anzuschaffen. Genügend Erspartes für eine Anzahlung war vorhanden. Mathilde, Martina und Peter R. begannen im Internet nach Objekten zu suchen, besichtigten zahlreiche Immobilien. Und dann erfüllten sie sich einen Traum

Bis sie sich im September 2014 in das Anwesen in Schildberg, eine ehemalige Gaststätte mit angeschlossener Frühstückspension, verliebten. Die Liegenschaft schien ihnen ideal. Unten, neben den aufgelassenen Wirtshausräumen, eine Einlegewohnung. Oben: sechs Fremdenzimmer.

Foto: Andi Schiel

„Dass Erneuerungen notwendig waren, schien Martina und Peter R. nicht zu stören“, so der einstige Besitzer: „Die Frau sagte, sie wäre gelernte Maler- und Anstreicherin. Der Mann sprach davon, dass er früher Tischler gewesen sei. Die beiden wollten also die Renovierungsarbeiten selbst vornehmen.“ Es folgten lange Verhandlungen über den Kaufpreis. Als er fix war 165.000 Euro , dauerte es noch eine Weile, bis die Familie einen Kredit bekam.

In dem Übernahmevertrag waren zunächst die Geschwister angeführt, als Ehepaar am Ende lautete er bloß auf Peter R. Am 6. März 2015 wurden die Papiere unterzeichnet, einen Monat später zog die Familie in das Haus. Mathilde R. ins Erdgeschoß; die Tochter, der Sohn und die drei Kinder in den ersten Stock. Zu Umbauarbeiten an dem Gebäude kam es nicht mehr. Vielleicht, weil die Großmutter zunehmend gebrechlicher wurde; vielleicht, weil es an Geld fehlte; vielleicht, weil es andere Probleme gab.

„Wir kommen bald wieder“

„Vor ungefähr einem Monat noch“, erzählt Jian Miao, die Besitzerin jenes China- Restaurants, aus dem der IT- Techniker am 20. November Speisen geholt hatte, „sind sie alle hier zu Gast gewesen.“ Mathilde, Martina, Peter, Sebastian, Fabian und Michelle R. Sie konsumierten ausgiebig, sprachen fröhlich von einem Urlaub in Österreich, den sie kürzlich unternommen hatten: „Und das Mädchen war so stolz auf ein rosafarbenes Rüschenkleid, das sie zum ersten Mal trug.“ Die Verabschiedung sei „ganz normal“ gewesen: „Die Oma bezahlte die Rechnung und beim Hinausgehen aus dem Lokal sagte sie: ‚Wir kommen bald wieder.'“

Bevor sich Martina R. einen Schuss in den Kopf versetzte, tötete sie auch noch ihre beiden Hunde. Und legte sich dann auf die Leiche ihrer Mutter. Um neben ihr zu sterben. Ein symbolischer Akt? Welche Nachricht wollte die Frau der Außenwelt damit hinterlassen? Was war das Motiv für ihr grauenhaftes Verbrechen? Die Antworten hat sie mit ins Grab genommen.

R.I.P. Verdacht auf PAS-SUIZID – Mord an Kindern – Heftiger Streit um Obsorge – Böheimkirchen

Verdacht auf PAS-Suizid, diesmal in Österreich.

Die Angst vor einem möglichen zukünftigen Sorgerechtsverlust löst bei vielen Menschen bereits einen PAS-Suizid aus, oft kommen noch andere „scheinbar“ ausweglose Situationen hinzu .

Aus meinen persönlichen Kontakten im Sozialmedia, muss ich leider sagen, dass es sich um keine Einzelfälle handelt. Viele Väter in Europa können die Entfremdung zu ihren Kindern nicht verkraften und begehen Suizid, meist jedoch ohne die Kinder mit in den Tod zu reisen.

PAS-Suizid ist ein Tabuthema, die letzte Stufe von Eltern-Kind-Entfremdung ist der Selbstmord.

Österreich ist Spitzenreiter bei der Suizidrate  seit vielen Jahren, vor Deutschland. Das schlechte Familienrechtsgesetz, der alleinigen Obsorge und jahrelanger sinnloser Streit um ein Umgangsrecht oder gemeinsame Obsorge kostet meist zig tausend Euro ohne ein zufriedenstellendes Ergebis.

Lange Gerichtsverfahren gehen an die Schmerzgrenze jedes Vater und jeder Mutter, die pysische Gewalt verkraften sehr viele Elternteile nicht. Oft ist die Situation ausweglos, die Richterinnen und auch Rechtsanwälte ziehen die Verfahren über Jahre in die Länge.
Sorgerechtsverfahren von 5,10 oder bis zum 18. Geburtstag des Kindes sind keine Seltenheit.

Erst vor einiger Zeit  hatte eine Mutter in Deutschland Suizid gemacht, der Gerichtsbeschluss von der Richterin war noch gar nicht da. Die Mutter konnte es nicht verkraften, zukünftig ohne ihren Sohn Leben zu müssen, schrieb sie in einen Abschiedsbrief, der dzt. noch unter Verschluß beim Notar liegt
und erst dem Sohn übermittelt werden darf, wenn er 18 Jahre alt ist.

Durch die langen Verfahren, ohne einer Lösung wo beide Eltern ihren Kindern zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen, also der Umgang 50/50 ist, werden einige Eltern regelrecht in den finaziellen Ruin getrieben. Viele Elternteile werden durch die menschenunwürdigen Familienrechtsentscheidungen zu einem  menschlichen Wrack.

Die einzige Lösung wäre hier die automatische Doppelresidenz nach Trennung oder Scheidung OHNE Gerichtsverfahren. Lediglich bei Drogen oder einer Verurteilung mit schwerer Körperverletzung sollte hier der 50/50 Umgang reduziert werden.
Um diesen 50/50 Umgang mit seinen Kindern auch in der Praxis zu garantieren zu können  und eine Umgangsverweigerung zu verhindern, muss eine Eltern-Kind-Entfremdung (Parential Alienation) strafrechtliche Konsequenzen haben, wie es bereits von der FPÖ in einem Entschließungsantrag im Parlament eingebracht wurde.

Link: zum Entschließungsantrag:

Schaffung eines Gesetzes zum Elternentfremdungssyndrom = Parental Alienation Syndrom (PAS) (572/A(E))

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00572/index.shtml

Admin Familie & Familienrecht, am 3-12-2016

Artikel des PAS-Suizid mit Mord in Österreich:
>>>

Erbitterter Kampf

Weiteres Motiv: Mordende Mutter stritt um Sorgerecht

6 Tote bei Familientragödie in Böheimkirchen (Bild 1 von 11)

Tatort: Eine Frau (35) löschte mit der Pistole ihrer Mutter (59) die gesamte Familie aus, richtete sich dann selbst. (Foto: Thomas Lenger/Monatsrevue)

Die Ermittlungen nach dem Familiendrama in Böheimkirchen liefern laufend neue Ergebnisse. Wie der „Kurier“ in Erfahrung bringen konnte, war die Mutter, die ihre eigene Familie auslöschte, in einen bösen Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Partner verwickelt.

 Die 35-Jährige galt als Sonderling. Sie dürfte mit der registrierten Walther PKK ihrer Mutter Mathilda R. (59) erst ihre schlafenden Kinder Michelle (7), Fabian (9) und Sebastian (10), dann ihren Bruder Peter und ihre Mama erschossen haben (Foto: Thomas Lenger/Monatsrevue)
Die 35-Jährige galt als Sonderling. Sie dürfte mit der registrierten Walther PKK ihrer Mutter Mathilda R. (59) erst ihre schlafenden Kinder Michelle (7), Fabian (9) und Sebastian (10), dann ihren Bruder Peter und ihre Mama erschossen haben                       (Foto: Thomas Lenger/Monatsrevue)

Neben der Krebsdiagnose ihrer Mutter könnte auch der erbitterte Sorgerechtsstreit um ihre Kinder die 35-Jährige zu ihrer Wahnsinnstat getrieben haben. In ihrem Wohnhaus in Schildberg bei Böheimkirchen erschoss Martina R. ihre drei Kinder, ihre Mutter und ihren Bruder, bevor sie sich selbst das Leben nahm.

Wie der „Kurier“berichtet, ging der Tat ein Sorgerechtsstreit mit dem Vater der Kinder voraus, der sich über Jahre hinzog. Am Bezirksgericht Neulengbach stritten die Eltern um die Kinder Michelle (7), Fabian (9) und Sebastian (10). Einigung war keine in Sicht.

Heftiger Streit
Kürzlich soll es im Haus in Böheimkirchen sogar zu einer heftigen verbalen Auseinandersetzung zwischen den Eltern gekommen sein. Der Vater wollte die Kinder sehen, Martina R. soll ihm den Zutritt verweigert haben.

Krebserkrankung, Sorgerechtsstreit, die heftige Auseinandersetzung: All das könnte letztendlich zur Tat geführt haben. Mit der Obduktion der Leichen wurde am Freitag begonnen. Laut Polizei gibt es Anzeichen, dass die Opfer nicht alle zur selben Zeit getötet wurden.

Niederösterreich, 10:14, 03.12.2016

http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/chronik/Weiteres-Motiv-Mordende-Mutter-stritt-um-Sorgerecht;art88128,1376470
Tags: Schildberg – sozialpädiatrischen Zentrum Sonnenschein  – St. Polten – Mutter Martina R – Gasthaus Haiderer