Anonyme Samenspende geht nicht mehr!

Samenspende„Anonym bleiben geht nicht mehr“

Zentrum für Reproduktionsmedizin
Wer vermutet, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, kann beim Dimdi in Zukunft Auskunft und Information über seinen biologischen Vater erhalten. (Foto: Friso Gentsch/dpa)
Interview von Titus Arnu

Ab 1. Juli gilt das neue Samenspendergesetz. Durch eine neue Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erhalten Spenderkinder die Sicherheit, beim zentralen Samenspenderregister Auskunft über ihre Abstammung und damit über ihre eigene Identität zu erhalten. Die Daten werden künftig beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Dimdi) in Köln gespeichert. Darüber hinaus müssen auch alle Spenderdaten aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes 110 Jahre lang aufbewahrt werden, allerdings nicht im Register, sondern bei den behandelnden Ärzten. Gleichzeitig schließt eine ergänzende Regelung die gerichtliche Feststellung des Samenspenders als rechtlicher Vater aus. Dadurch entfallen Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe gegenüber den Samenspendern. Sven Borowski, Sprecher des Dimdi, erklärt im Interview, wie das Samenspenderregister funktioniert.

SZ: An diesem Montag tritt das neue Samenspendergesetz in Kraft. Was ändert sich dadurch?

Sven Borowski: Wer vermutet, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, kann bei uns in Zukunft Auskunft über seinen biologischen Vater erhalten. Unser Samenspenderregister speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützen künstlichen Befruchtungen.

Wer ist auskunftsberechtigt?

Alle Personen, die ab Juli 2018 gezeugt wurden und mindestens 16 Jahre alt sind. Für jüngere Personen können die gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen, zum Beispiel die Eltern. Zu den Müttern und den Geburtsterminen werden im Register separat ebenfalls Daten vorgehalten. Jede Empfängerin einer Samenspende muss ab jetzt zustimmen, dass die Informationen über die Geburt weitergeleitet werden und hat dem Register gegenüber Auskunfts- und Berichtigungsansprüche zu den über sie dort gespeicherten Daten.

Was ändert sich für die Samenspender?

Sie sind verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten bei der Samenbank aufnehmen zu lassen, also Name, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift. Freiwillig sind Angaben über Aussehen, Schulbildung oder die Beweggründe für die Samenspende. Wenn es nach einer ärztlich unterstützten Befruchtung zu einer Geburt kommt, werden diese Angaben an das Samenspenderregister übermittelt.

Welche Rechte hat die Mutter? Vielleicht will sie ja gar nicht, dass ihr Kind den leiblichen Vater kennenlernt.

Es liegt zwar in der Macht der Eltern, ihr Kind über die Zeugung mittels Spendersamen zu informieren. Aber auskunftsberechtigt ist jeder, der vermutet, nach dem Stichtag durch eine Samenspende bei einer ärztlich unterstützten Befruchtung gezeugt worden zu sein, und mindestens 16 ist.

Hat man als Samenspender weiterhin die Möglichkeit, anonym zu bleiben, oder entsteht dadurch eine Verpflichtung, mit „seinen“ Kindern in Kontakt zu treten?

Anonym zu bleiben, geht nicht mehr, wenn er in einer deutschen Samenbank spenden möchte.

Wie ist das in anderen Ländern, gibt es dort auch solche Register?

Es gibt ähnliche Regelungen in Großbritannien, Finnland, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, der Schweiz und Dänemark.


http://www.sueddeutsche.de/panorama/samenspende-anonym-bleiben-geht-nicht-mehr-1.4036332
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Samenspenderregisters beschlossen – Recht des Kindes auf biologischen Vater

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Errichtung eines Samenspenderregisters vom Kabinett beschlossen

Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, konnte bisher nicht erfahren, wer der biologische Vater ist. Ein zentrales Register soll das in Zukunft ändern. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Wer vermutet, dass er mit einer …

Das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende

Errichtung eines Samenspenderregisters vom Kabinett beschlossen

 

Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, konnte bisher nicht erfahren, wer der biologische Vater ist. Ein zentrales Register soll das in Zukunft ändern. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen.Wer vermutet, dass er mit einer Samenspende gezeugt wurde, soll künftig ab dem 16. Geburtstag Auskunft beim Samenspendenregister beantragen können. Dafür wird ein zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet.Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Darin heißt es: „Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln“.

Betroffene können Herkunft erfahren

Pro Jahr werden schätzungsweise 1.200 Kinder nach einer Samenspende geboren. Bisher haben sie keine Möglichkeit, zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Denn die ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen mit Samenspenden werden derzeit noch dezentral in den Entnahmeeinrichtungen dokumentiert. Zudem werden nicht genügend Daten erhoben, um den leiblichen Vater ausfindig zu machen. Die Betroffenen können damit ihr „Recht auf Kenntnis der Abstammung“ bisher nicht wahrnehmen.

  • Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass es ein Recht darauf gibt, die eigene Abstammung zu kennen. Es ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz geschützt ist.

Künftig sollen dieses Recht auch Menschen geltend machen können, die durch eine Samenspende gezeugt wurden – wenn sie es wollen.

Was steht im Samenspenderegister?

In das Samenspenderregister werden personenbezogene Daten von Spendern und Empfängerinnen einer Samenspende aufgenommen. Sowohl der Spender als auch die Empfängerin müssen darüber aufgeklärt und informiert werden.

Die personenbezogenen Daten werden 110 Jahre lang gespeichert. Die Regelung gilt auch für Einrichtungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes Samen verwendet haben.

Die sogenannte gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft wird durch eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen. Dadurch entfallen Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe.

Zur Umsetzung dieses Anspruchs werden die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geschaffen.
In diesem Register werden die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende in Zukunft für die Dauer von 110 Jahren gespeichert.

 

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 21.12.2016

DATEV eG (Pressemitteilung)  – ‎22.12.2016‎
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