Anonyme Samenspende geht nicht mehr!

Samenspende„Anonym bleiben geht nicht mehr“

Zentrum für Reproduktionsmedizin
Wer vermutet, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, kann beim Dimdi in Zukunft Auskunft und Information über seinen biologischen Vater erhalten. (Foto: Friso Gentsch/dpa)
Interview von Titus Arnu

Ab 1. Juli gilt das neue Samenspendergesetz. Durch eine neue Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erhalten Spenderkinder die Sicherheit, beim zentralen Samenspenderregister Auskunft über ihre Abstammung und damit über ihre eigene Identität zu erhalten. Die Daten werden künftig beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Dimdi) in Köln gespeichert. Darüber hinaus müssen auch alle Spenderdaten aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes 110 Jahre lang aufbewahrt werden, allerdings nicht im Register, sondern bei den behandelnden Ärzten. Gleichzeitig schließt eine ergänzende Regelung die gerichtliche Feststellung des Samenspenders als rechtlicher Vater aus. Dadurch entfallen Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe gegenüber den Samenspendern. Sven Borowski, Sprecher des Dimdi, erklärt im Interview, wie das Samenspenderregister funktioniert.

SZ: An diesem Montag tritt das neue Samenspendergesetz in Kraft. Was ändert sich dadurch?

Sven Borowski: Wer vermutet, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, kann bei uns in Zukunft Auskunft über seinen biologischen Vater erhalten. Unser Samenspenderregister speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützen künstlichen Befruchtungen.

Wer ist auskunftsberechtigt?

Alle Personen, die ab Juli 2018 gezeugt wurden und mindestens 16 Jahre alt sind. Für jüngere Personen können die gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen, zum Beispiel die Eltern. Zu den Müttern und den Geburtsterminen werden im Register separat ebenfalls Daten vorgehalten. Jede Empfängerin einer Samenspende muss ab jetzt zustimmen, dass die Informationen über die Geburt weitergeleitet werden und hat dem Register gegenüber Auskunfts- und Berichtigungsansprüche zu den über sie dort gespeicherten Daten.

Was ändert sich für die Samenspender?

Sie sind verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten bei der Samenbank aufnehmen zu lassen, also Name, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift. Freiwillig sind Angaben über Aussehen, Schulbildung oder die Beweggründe für die Samenspende. Wenn es nach einer ärztlich unterstützten Befruchtung zu einer Geburt kommt, werden diese Angaben an das Samenspenderregister übermittelt.

Welche Rechte hat die Mutter? Vielleicht will sie ja gar nicht, dass ihr Kind den leiblichen Vater kennenlernt.

Es liegt zwar in der Macht der Eltern, ihr Kind über die Zeugung mittels Spendersamen zu informieren. Aber auskunftsberechtigt ist jeder, der vermutet, nach dem Stichtag durch eine Samenspende bei einer ärztlich unterstützten Befruchtung gezeugt worden zu sein, und mindestens 16 ist.

Hat man als Samenspender weiterhin die Möglichkeit, anonym zu bleiben, oder entsteht dadurch eine Verpflichtung, mit „seinen“ Kindern in Kontakt zu treten?

Anonym zu bleiben, geht nicht mehr, wenn er in einer deutschen Samenbank spenden möchte.

Wie ist das in anderen Ländern, gibt es dort auch solche Register?

Es gibt ähnliche Regelungen in Großbritannien, Finnland, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, der Schweiz und Dänemark.


http://www.sueddeutsche.de/panorama/samenspende-anonym-bleiben-geht-nicht-mehr-1.4036332
Tags: Familienrecht –  Kinderrechte – Kindeswohl – Menschenrechte EGMR – Reproduktionsmedizin – Samenspende – Wunschkind – Vaterschaft

Organisation gegen Leihmutterschaft in Österreich gegründet

Select  another  Language !  (PC-User see right above the logo „Translate ..)
       english   (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Organisation gegen Leihmutterschaft in Österreich gegründet –

Unterschriftenaktion zum Mitmachen

In Österreich hat sich die Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“ gegründet, ein Zusammenschluss von Experten und Expertinnen verschiedener Fachgruppen, der sich für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft einsetzt.

Die Forderung wird auf der Seite in einer ausführlichen Stellungnahme begründet.

Wer den Inhalten zustimmt, kann die Unterschriftenaktion mit seiner Stimme unterstützen.

Der Verein Spenderkinder positioniert sich eindeutig gegen Leihmutterschaft. Mit der belgischen Spenderkinderorganisation Donorkinderen und der niederländischen Initiative Stichting Donorkind haben wir im vergangenen Jahr eine gemeinsame Erklärung gegen Leihmutterschaft abgegeben. Darin geht es um kommerzielle Leihmutterschaft.

Auch nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ist ethisch bedenklich. Hauptaspekt ist hierbei, dass der entstehende Mensch dann zwar nicht gegen Geld „gehandelt“ sondern unentgeldlich „verschenkt“ wird. In beiden Fällen wird mit dem Menschen jedoch umgegangen, wie mit einem Objekt. Wenn ein Mensch wie ein Objekt behandelt wird, verletzt das seine Würde als Subjekt. Davon abgesehen widerspricht die vorsätzliche Trennung eines neugeborenen Kindes von der Mutter, die es ausgetragen hat, den Ergebnissen der pränatalen Bindungsforschung. Es ist allgemein bekannt, dass bereits während der Schwangerschaft ein intensiver Austausch und idealerweise positiver Beziehungsaufbau zwischen Mutter und Kind stattfindet. Ein vorsätzlicher Beziehungsabbruch nach der zudem hochgradig sensiblen Phase der Geburt, ist definitiv nicht im Interesse des Kindes.

Dieser Beitrag wurde unter Andere Länder und Internationales, Ethik, Leihmutterschaft, Reproduktionsmedizin abgelegt am von Anne.

http://www.spenderkinder.de/organisation-gegen-leihmutterschaft-in-oesterreich-gegruendet-unterschriftenaktion-zum-mitmachen/
Tags: Familie Familienrecht- family law austria germany Österreich Familienrecht, Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français, Deutschland Familienrecht, Familie, Familienrecht, Kinderhandel, Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Leihmutter, Menschenhandel, Mutter, Petition, psychische Gewalt, Reproduktionsmedizin, Samenspende, Spenderkinder.de, STOPPT Leihmutterschaft, Vereine – Österreich, WunschkindÖsterreich, Ethik, gegen Leihmutterschaft, Leihmutterschaft, ReproduktionsmedizinReproduktionsmedizin, Spenderkinder, unterschriftenaktion, Verein

Schwierigkeiten bei Umsetzung der Menschenrechte – Spenderkinder müssen weiter warten

Suche nach der eigenen Herkunft

Spenderkinder müssen weiter warten

Eigentlich wollte die Koalition die Rechte von Kindern, die per Samenspende gezeugt wurden, klar regeln. Doch nach wie vor haben Betroffene große Schwierigkeiten dabei, die Identität des Spenders zu erfahren. Hilfe vom Gesetzgeber ist nicht in Sicht.

 BERLIN.

Die Koalition hat sich vorgenommen, „das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspende gesetzlich zu regeln„. Wie diese Festlegung im Koalitionsvertrag umgesetzt werden soll, ist derzeit unklar.

Die Meinungsbildung in der Regierung sei „noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Das gelte auch für die Frage, ob die Zahl der nach einer heterologen Samenspende gezeugten Kinder erfasst werden soll.

Denn die Datenlage, gibt die Regierung zu, ist mau: Auch bei der Frage, wie viele Kinder durchschnittlich in Deutschland pro Samenspender gezeugt wurden, muss die Regierung passen.

Die Muster-Richtlinie der Bundesärztekammer zur assistierten Reproduktion enthält lediglich den Hinweis, der Arzt solle darauf achten, dass ein Spender nicht mehr als zehn Schwangerschaften erzeugt.

Prozess-Hürde schreckt ab

Nach wie vor, lässt die Regierungsantwort erkennen, haben Menschen, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, große Schwierigkeiten, die Identität des Spenders zu erfahren.

Nach den jüngeren Urteilen des OLG Hamm (Az: 14 U 7/12 vom 6. Februar 2013) und desBundesgerichtshofs (Az: XII ZR 201/13 vom 28. Januar 2015) haben so gezeugte Kinder zwar einen zivilrechtlichen Anspruch gegen das reproduktionsmedizinische Zentrum oder den behandelnden Arzt auf Auskunft.

Ob dieses Recht mit Erfolg geltend gemacht werden kann, hänge aber „von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab“. In vielen Fällen dürfte vor allem für junge Menschen die Hürde eines Zivilprozesses abschreckend wirken.

Erschwerend kommt oft eine fehlende Dokumentation über den Samenspender hinzu. Erst mit dem im August 2007 in Kraft getretenen Gewebegesetz gelten Aufbewahrungsfristen von mindestens 30 Jahren für Angaben, die zu diesem Zeitpunkt bereits dokumentiert waren.

Diese Pflicht, stellt die Regierung dar, erstrecke sich aber nicht auf Angaben aus den Jahren 1997 bis 2007.

Ausländische Samenbanken

Wieder zugeknöpft gibt sich die Regierung, was sie zu tun gedenkt, um die derzeitige oder künftige Vernichtung von Dokumenten zu verhindern, die nötig für einen Abstammungshinweis wären: „Meinungsbildung nicht abgeschlossen“, heißt es dazu nur.

Noch schwieriger ist die Rechtslage, wenn Kinder ihr Auskunftsrecht geltend machen, die mit Hilfe von Spendersamen aus einer ausländischen Samenbank gezeugt wurden. Hier könne eine „gesicherte Rechtsstellung“ der Kinder nur über internationale Konventionen gewährleistet werden.

Im Übrigen werde die Durchsetzung von Auskunftsrechten „sehr weitgehend von den bestehenden vertraglichen Abreden zwischen solchen Samenbanken und den in Deutschland lebenden Eltern abhängen“, heißt es.

Hoffnung auf schnelle gesetzliche Regelungen dürfen sich Betroffene nicht machen: Erst im Februar hat das Bundesjustizministerium einen „Arbeitskreis Abstammungsrecht“ eingesetzt, der Reformbedarf prüfen soll.

Im Ungefähren lässt es die Regierung, ob Ergebnisse dieses Expertenkreises noch in laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden: Man werde die Resultate des Arbeitskreises „sukzessive auf etwaigen dringlichen Umsetzungsbedarf prüfen“.

Interessenverband legt Vorschlag vor

Unterdessen hat der Interessenverband „Spenderkinder“ einen Vorschlag für ein Auskunftsverfahren vorgelegt, der sich an der Regelung in der Schweiz orientiert. Dabei ist ein Verfahren in zwei Schritten vorgesehen, das über die bloße Datenherausgabe hinausgehen soll:

Im ersten Schritt soll demnach der Spender über das Interesse des Kindes informiert werden. Dann kann er entscheiden, ob er sich aktiv beteiligen möchte – und etwa einer Kontaktaufnahme zustimmt.

„Meldet er sich nicht oder reagiert er ablehnend, wird das Kind auch darüber informiert. Ist das Kind weiterhin an identifizierenden Informationen interessiert, werden ihm diese mitgeteilt“, schlägt der Verein vor.

Unterdessen forderte die Juristin Professor Dagmar Coester-Waltjen von der Universität Göttingen bei der Jahrestagung 2014 des Deutschen Ethikrats, den Bogen der Dokumentations- und Auskunftspflichten viel weiter zu spannen.

Sie mahnte, das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung müsse sich nicht nur auf die Verwendung von Samenspenden beziehen, sondern auch auf die Eizellen und die Embryonen.

Ärzte Zeitung, 10.08.2015
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/887005/suche-nach-eigenen-herkunft-spenderkinder-muessen-weiter-warten.html

Tags: Reproduktionsmedizin – Eizellspende – Embryonenspende – Leihmutter – Samenspende – Social Freezing –  Spenderkinder.de –  Transgender Kinder – Störung Geschlechtsidentität – GIS – Kinderrechte – Familie Familienrecht

Leihmutter für schwules Paar – Drei Babys ohne Mutter !

Kinderhandel – Kann man Kinder kaufen oder bestellen?

Haben Spenderkinder das Recht zu erfahren wer ihre wirklichen leiblichen Eltern sind?

 

Artikel:

Eltern durch Leihmütter

Zwei Männer und drei Babys

Das homosexuelle Paar Axel und Jürgen Haase wünschte sich Kinder. Um das möglich zu machen, fanden sie im Ausland zwei Eizellspenderinnen und zwei Leihmütter. Das Porträt einer ungewöhnlichen Familie.

Die Zwillinge Anna und Alisha schrieben Anfang des Jahres Geschichte: Zum ersten Mal wurden Kinder im deutschen Geburtenregister ohne eine Mutter eingetragen, dafür mit zwei Vätern. Das schwule Paar hatte lange dafür gekämpft. Und auch bei ihrem ersten Kind Jasmin stellten sich Axel und Jürgen Haase einer monatelangen juristischen Auseinandersetzung. Denn die drei Mädchen wurden von zwei verschiedenen Leihmüttern in Indien und in den USA ausgetragen. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten.

Jasmin Haase ist inzwischen fünf Jahre alt. Die Zwillinge Alisha und Anna sind zwei. Die drei Kinder und der gemeinsame Alltag mit ihnen sind für Axel und Jürgen Haase ein Riesenglück. „Unsere Kinder sind völlig normale Kinder. Und wir sind völlig normale Eltern“, sagt Axel Haase. Doch das stimmt sicher nur zum Teil, denn hinter ihnen liegt eine ungewöhnliche Familiengründung.

Das schwule Paar wünschte sich über Jahre, eine Familie zu werden. Axel und Jürgen Haase hatten sich schon als Teenager kennengelernt, nach wenigen Jahren waren sie in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Die Männer wussten, dass sie zusammenbleiben wollten. Mittlerweile leben sie seit mehr als 20 Jahren miteinander, nach 15 Jahren ließen sie ihre Partnerschaft beim Standesamt eintragen.

„Vom Thema Adoption haben wir uns verabschiedet“

Kinder zu adoptieren wurde den beiden Männern allerdings verwehrt. „Es gibt so viele Kinder, denen wir hätten helfen und ihnen ein neues Zuhause geben können“, so Jürgen Haase. Deshalb reiste sein Partner über zwei Jahre immer wieder für mehrere Wochen nach Ruanda. Er besuchte Kinderheime, knüpfte Kontakte und baute Vertrauen auf. Doch die Behörden in Ruanda trafen keine Entscheidung. „Es hat zwar nie jemand ‚Nein‘ gesagt, aber ‚Ja‘ hat auch keiner gesagt. Und dann haben wir nach zwei Jahren die Reißleine gezogen und uns vom Thema Adoption verabschiedet“, erklärt Jürgen Haase.

Die Männer suchten nach alternativen Möglichkeiten, ein Kind zu bekommen. Nach eingängigen Recherchen kümmerten sie sich intensiv um das Thema Leihmutterschaft. Dabei werden einer Spenderin reife Eizellen entnommen. Diese werden mit dem Samen des Vaters befruchtet. Die künstlich befruchteten Eizellen – die Embryonen – werden anschließend einer anderen Frau, der Leihmutter, eingepflanzt. Sie trägt das Kind bis zur Geburt aus, ist aber nicht die biologische Mutter. In einigen Ländern wie beispielsweise in Indien und den USA ist es möglich, auf diese Weise einen Kinderwunsch zu erfüllen.

Entscheidung im Sinne des Kindeswohls

Axel und Jürgen Haase entschieden sich, in einer Fertilisationsklinik in Mumbai einen Vertrag abzuschließen. Den Männern wurden von einer Agentur eine Eizellspenderin und eine Leihmutter vermittelt. Axel Haase wurde der biologische Vater. Neun Monate später kam Jasmin zur Welt. Mit nach Hause nehmen durften Axel und Jürgen Haase das Mädchen aber nicht: Das Auswärtige Amt in Deutschland weigerte sich, einen Reisepass für das Kind auszustellen. Es warnt auf der Internetseite ausdrücklich: Falls Sie erwägen, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.
Ein von einer Leihmutter geborenes Kind eines deutschen Staatsbürgers hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass.

Axel Haase blieb mit seiner Tochter in Indien, während Jürgen in Deutschland Rechtsbeistand suchte. Der Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser ist auf Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert. Er vertritt Paare, deren Kinder laut Gesetz Fremde sind, da sie im Ausland geboren wurden. Für die Haases reichte er Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin ein. In einem Gütetermin forderte der Richter das Auswärtige Amt auf, den Reisepass um des Kindeswohl auszustellen – und nach 18 langen Monaten der Ungewissheit, die Axel allein mit dem Baby in Indien verbrachte, durfte Jasmin mit ihrem Vater endlich nach Deutschland reisen. „Bei dem Rückflug über Zürich haben die Zollbeamten keinen einzigen Blick in den Pass von Jasmin geworfen, das werde ich nie vergessen“, so Axel Haase.

Der Kampf um eine gültige, deutsche Geburtsurkunde für das Mädchen führte erneut über mehrere Gerichtstermine. Parallel ging es darum, dass auch Jürgen das Sorgerecht für Jasmin bekommt. Erst nach über drei Jahren wurde dies bewilligt. Im Dezember 2014 wurden Axel und Jürgen Haase beide als Eltern in Jasmins Geburtsurkunde eingetragen. Ein großer Erfolg für die Familie.

Jasmin soll Geschwister haben

Trotz des langen Rechtsstreits wünschten sich die beiden Väter für ihr Kind Geschwister. Beide sind selbst mit Geschwistern groß geworden und halten das für die Familienkonstellation für das Beste. Nun sollte alles reibungslos laufen. Anstatt für Indien entschieden sie sich für eine Leihmutterschaft in den USA. Dort kommen jährlich etwa 6000 Kinder legal auf diese Weise zur Welt. In Kaliforniern durften Axel und Jürgen Haase die Eizellspenderin und die Leihmutter kennenlernen – und schlossen über eine Agentur einen Vertrag ab. Es wurden Zwillinge! Alisha und Anna kamen am 25.10.2014 zur Welt. Die beiden Mädchen erhielten gleich nach der Geburt einen Reisepass über die amerikanische Staatsangehörigkeit, weil sie in den USA geboren waren. Damit konnten die beiden Väter mit den Babys visumsfrei nach Deutschland einreisen.

Axel ist auch der leibliche Vater der Zwillinge und in den USA sind Axel und Jürgen beide als Eltern per Gerichtsbeschluss anerkannt. In Deutschland hat das jedoch keine Gültigkeit. Hier begann erneut der Kampf um die Anerkennung des Sorgerechts beider. Die Haases kämpfen weiter um die rechtliche Anerkennung, dass sie als Familie zusammengehören – mit allen Rechten und Pflichten. Auf den Familienalltag haben all diese Formalien keinen Einfluss. Im richtigen Leben sind sie längst eine (fast) ganz normale Familie.

http://www.stern.de/tv/leihmutterschaft-fuer-homosexuelles-paar–zwei-maenner-und-drei-babys-6374918.html

 

Leben mit der Ungewissheit – Wer ist mein Vater ?