+++ Zehn Tote nach Amokfahrt in Menschenmenge +++

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Amokfahrt Toronto 23-4-2018, Josh K. Elliott and Josh Dehaas, CTVNews.ca

Kanada: Ermittler gehen von vorsätzlicher Tat in Toronto aus

In Kanada hat ein 25-jähriger Mann Passanten mit einem Kleintransporter überfahren. Zehn Menschen wurden getötet. Zu den Motiven machte die Polizei bisher keine Angaben.
Video:
Kanada – Zehn Tote nach Amokfahrt in Toronto In Toronto in Kanada wurden zehn Menschen getötet, als ein Mann mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge fuhr. Der Fahrer wurde festgenommen, er soll laut Polizeiangaben vorsätzlich gehandelt haben. © Foto: Carlo Allegri/Reuters

Mitten in einem belebten Geschäftsviertel Torontos hat ein 25-Jähriger mit einem Mietwagen Passanten überfahren und dabei zehn Menschen getötet. 15 weitere wurden bei der fast drei Kilometer langen Zickzackfahrt über Gehwege verletzt, wie Polizeichef Mark Saunders sagte. Mindestens vier von ihnen befinden sich in Lebensgefahr. Der Fahrer wurde festgenommen, weitere Verdächtige gab es nach Polizeiangaben nicht.

 Zu Motiven oder einem möglichen terroristischen Hintergrund machten die Behörden zunächst keine Angaben. Alles sehe nach einer absichtlichen Tat aus, ermittelt werde in alle Richtungen, sagte Saunders in der Nacht zum Dienstag.

Die zuvor geltende mittlere Terrorwarnstufe in der kanadischen Stadt, wo bis Montag die Außenminister der G7-Staaten getagt hatten, bleibe unverändert, sagte Ralph Goodale, Minister für öffentliche Sicherheit. Für eine erhöhte Terrorgefahr gebe es keine Hinweise. Die Sender NBC und CTV berichteten unter Berufung auf Strafverfolger und Sicherheitskreise, der Täter sei vermutlich geistig verwirrt.

 „Unsere Herzen sind bei allen, die betroffen sind“, sagte Kanadas Premierminister Justin Trudeau. Auf Twitter bedankte er sich bei den Ersthelfern vor Ort. Außenminister Heiko Maas, der für das G7-Treffen vor Ort war, bezeichnete den Vorfall als „schreckliches Verbrechen“. Auch US-Regierungssprecherin Sarah Huckabee Sanders kondolierte. Die Vereinigten Staaten stünden an der Seite des kanadischen Volkes, sagte sie.

Fahrt mit 60 Stundenkilometern

Die Tat ereignete sich im Bezirk North York etwa 30 Minuten nördlich der Innenstadt. Mit 60 bis 70 Stundenkilometern erfasste der weiße Lieferwagen Fußgänger, als er um die Mittagszeit von der Straße auf den Bürgersteig fuhr und über etwa 15 Straßenblocks hinweg immer wieder zwischen Straße und Gehweg wechselte. Der Täter sei in Schlangenlinien gefahren, sagte Augenzeuge Amir Bahmeyeh dem Toronto Star. Er habe beobachtet, wie das Auto fünf oder sechs Menschen erfasste. „Ich sah einen alten Mann durch die Luft fliegen“, sagte Bahmeyeh. Die Menschen hätten um Hilfe geschrien und versucht, die Polizei in Richtung des Fahrers zu lotsen.

Michele Kelman, die in der Gegend bei einer IT-Firma arbeitet, wurde auf dem Rückweg vom Mittagessen fast von dem Auto erfasst. Sie und ihre Freundin hätten hinter sich Schreie gehört und durch die Luft wirbelnde Gegenstände gesehen, sagte sie der Globe and Mail. Der Wagen sei auf sie zugerast und habe dann ihre Freundin tödlich getroffen. „Überall waren Leichen“, sagte Kelman.

Informationen des TV-Senders CTV zufolge handelt es sich beim Fahrer um den 25-jährigen Alek M. Er war der Polizei bis dahin nicht bekannt. Sein Wagen kam mit völlig demolierter Motorhaube auf dem Gehweg zum Stehen, ehe die Polizei ihn umstellte. Im Video eines Augenzeugen ist zu sehen, wie der Fahrer mit einem Gegenstand in Richtung eines Polizisten zeigt und dabei „Töte mich!“ sowie „Schieß mir in den Kopf!“ ruft. Zu einem Schusswechsel kam es vor seiner Festnahme aber nicht.

Video des Augenzeugen:

https://twitter.com/BoyerMichel/status/988492132636913665/video/1

„So viele Leben zerstört“

„Er hat die Leben so vieler Menschen zerstört“, sagte Augenzeuge Alex Shaker dem Sender CTV. „Alles, was ihm in den Weg kam.“ Auch jemand mit einem Kinderwagen sei vom Auto erfasst worden. Kurz nach dem Schock versuchten Augenzeugen, verletzten Opfern zu helfen. Auf dem Gehweg waren Blutspuren zu sehen, Fotos zeigten mit orangefarbenen Planen bedeckte, offenbar leblose Körper.

Torontos Bürgermeister John Tory sprach den Bürgern Mut zu. „Die Stadt ist momentan in sicheren Händen“, sagte Tory. Er bat Anwohner, nach Hause zu gehen und Ruhe zu bewahren. „Es ist eine Zeit, in der wir so ruhig wie nur möglich sein sollten.“ Die Polizei sperrte die Gegend ab, auch der U-Bahnverkehr wurde unterbrochen. Eine Hotline für Angehörige von Opfern werde eingerichtet. In einer Erklärung hatte Tory zuvor von einem „sehr tragischen Vorfall“ gesprochen, und der Polizei jede Hilfe angeboten, die die Stadt bei den Ermittlungen leisten könne.

In Kanada war es schon mehrmals zu Attacken mit Fahrzeugen gekommen. In Edmonton im Westen des Landes griff ein Angreifer im September einen Polizisten mit einem Messer an und rammte dann vier Menschen mit einem gemieteten Lieferwagen. 2014 fuhr ein Mann in Québec zwei Soldaten an, einer von ihnen kam ums Leben.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-04/kanada-toronto-auto-fussgaenger
Tags: Alek Minassian

??? Justizminister Reform d. Abstammungs- Familienrechts

Justizminister plant grundlegende Reform des Abstammungs- und Familienrechts

Jetzt klären wir erstmal Abstammung und rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

 

 

Die soziale Wirklichkeit hat sich geändert, das Familienrecht muss folgen. So sieht es der Bundesjustizminister in Anbetracht der Gerichtsfälle um Reproduktionsmedizin und vielfältigere Familienkonstellationen. Nun liegen die von ihm in Auftrag gegebenen Reformgrundsätze vor und planen u.a. Mit-Mütter und eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung an Stelle der Abstammung.

Ein interdisziplinärer Arbeitskreis zur Planung eines neuen Abstammungs- und Familienrechts wurde 2015 eingesetzt. Nun legten die Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie am 04.07.2017 Heiko Maas ihren Planungsbericht für die Gesetzgebung vor.

Reform des Abstammungsrechts: Vorschläge des Expertenkreis

Im Zentrum der Neuorientierung steht die sich immer differenzierter darstellende Mutterschaft, deren Rolle und Rechte immer wieder die Gerichte beschäftigt.

( -> Leihmuttervertrag ist sittenwidrig ,

Kein Umgangsrecht für die leibliche Mutter)

Gebärende Mutter soll weiter rechtliche Mutter bleiben

Folgende Kernthesen wurden von der Expertenrunde aufgestellt:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Mit der neu eingeführten „Mit-Mutterschaft“ soll es lesbischen, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. künftig verheirateten, Frauen ermöglicht werden, dass diese automatisch bei der Geburt des Kindes rechtlich die gemeinsamen Mütter werden.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete und neu geregelte  Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Kind soll auch zukünftig nicht mehr als zwei Elternteile haben

Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis

  • anstelle des Begriffs der Abstammung der Begriff „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ zu verwenden.
  • Zwar sei die genetische Abstammung der wichtigste, jedoch auch nach bereits geltendem Recht nicht der einzige Anknüpfungspunkt für die rechtliche Zuordnung der Elternschaft.
  • Zudem haben sich die Experten dafür ausgesprochen, dass ein Kind auch weiterhin nicht mehr als zwei Elternteile haben soll.

Keine Regelungen zur verbotenen Eizellenspende und Leihmutterschaft

Des Weiteren soll die Position des genetischen Vaters, der von Beginn an die Elternverantwortung für das Kind übernehmen will, gestärkt werden.
Zum Arbeitsauftrag der Experten gehörten jedoch nicht die Leihmutterschaft und die Eizellenspende, da diese in Deutschland verboten sind.

Dennoch ist bei der Eizellenspende die Geburtsmutter, also die Empfängerin der Spende, auf Grundlage des geltenden Rechts (§ 1591 BGB) als rechtliche Mutter zuzuordnen. Eine Anfechtung der Mutterschaft soll, anders als die rechtliche Vaterschaft, weiterhin nicht möglich sein, beispielsweise in den Fällen, in welchen der Mutter nicht die eigenen, sondern irrtümlich die befruchtete Eizelle einer anderen Frau übertragen wird.

Hinsichtlich einer im Ausland nach dem dortigen Recht legal durchgeführten Leihmutterschaft und einem genetischen Elternteil, vertrat der Arbeitskreis mehrheitlich die Auffassung, dass dem Kind der ihm nach ausländischem Recht zugeordnete Elternteil erhalten bleiben soll.

Besetzung der Expertenkommission

Zu den elf Sachverständigen gehörten neben der ehemaligen Vorsitzenden Richterin des für das Familienrecht zuständigen BGH-Senats Dr. Meo-Micaela Hahne weitere acht Fachjuristen aus den Bereichen Verfassungs- und Familienrecht sowie die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. Christiane Woopen und der Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V..

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Hintergrund

  • Leibliche oder biologischer Vater: Wer ein Kind zeugt, ist der leibliche Vater. Die biologische Vaterschaft ist aber nicht notwendig, um als rechtlicher Vater zu gelten.
  • Rechtlicher Vater: Nach dem BGB ist der Mann Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
  • Stiefvater oder sozialer Vater: Ein neuer Partner der Mutter übernimmt für deren Kind u.U. eine soziale Vaterrolle, bleibt aber ohne rechtliche Beziehung zum Nachwuchs. Diese erreicht er ggfs. durch eine Stiefkindadoption.
  • Adoptivvater: Er ist juristisch dem rechtlichen Vater gleichgestellt, das Kind hat in der Adoptivfamilie die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind. Die rechtlichen Verbindungen zwischen Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern werden dagegen vollständig gekappt.
  • Pflegevater: Sie sind «Väter auf Zeit». Ein Pflegekind bleibt immer ein Mitglied seiner Herkunftsfamilie und behält deren Namen. Der Gesetzgeber versteht die Pflegschaft als vorübergehende Maßnahme, um das Kind zu versorgen und womöglich wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückzubringen.
  • Scheinvater: Ihm wird in einer Ehe oder Partnerschaft ein Kind untergeschoben, etwa wenn er mangels Verdacht oder wider besseres Wissen die Vaterschaft anerkennt oder nicht anficht, aber nicht der biologische Vater ist.

 

14.07.2017 | Familienmodell mit Mit-Mutter

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/grundlegende-reform-des-abstammungs-und-familienrechts_220_418820.html

Schlagworte zum Thema:  Adoption, Umgangsrecht, Familienrecht, Eltern, Künstliche Befruchtung, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrecht, Stiefkind – Homoadoption – Kinderhandel – Homosexuelle – Kinderrechte – Kinderschutz – Menschenhandel – Spenderkinder – Transgender Kinder