Frauenquote – Frauentag – Frauenvolksbegehren – Feminismus – Genderwahnsinn

FPÖ-Generalsekretärin Marlene Svazek, Birgit Kelle diskutierte am 07. März 2018
bei „Puls4 Pro&Contra“.

Ganze Sendung: https://www.puls4.com/…/Pro-und-Contra-Der-PULS-4-News-Talk…

Tags: Video – Frauenquote – Frauentag – Frauenvolksbegehren – Feminismus – Genderwahnsinn – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Frauenpolitik – Österreich Familienrecht

Dr. Marcus Franz zur absurden Forderung des Frauenvolksbehren

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Abtreiben ist sicher und gehört vom Staat bezahlt! Oder wie?

Im gerade angelaufenen Frauenvolksbegehren wird neben diversen, teils verqueren Forderungen auch definitiv verlangt, dass die Abtreibung in allen öffentlichen Spitälern durchgeführt wird und dass die Krankenkassen dafür aufkommen sollen. Dieser Wunsch ist per se absurd, denn Krankenkassen sind dazu da, die Behandlungen von Krankheiten zu finanzieren – und zwar solidarisch über die Kassenbeiträge der Österreicher. Schwangerschaft ist per definitionem keine Krankheit und eine Abtreibung kann aus diesem Grund und auch aus ethischen und vor allem aus juristischen Gründen niemals eine über die Allgemeinheit zu finanzierende Leistung sein. Nicht zuletzt besonders auch deswegen, weil sie im Strafgesetzbuch verboten ist und nur unter gewissen, allgemein bekannten Bedingungen straffrei bleibt.

Netzfund

Die aktuelle Forderung der einschlägig aktiven Frauenlobby veranlasste den Autor dieser Zeilen, die aktuelle medizinische Literatur über die Abtreibung zu durchstöbern.  Und da stößt man beim Sichten der Datenbanken rasch auf eine in Amerika recht bekannte Studie , in der haarsträubende Ergebnisse publiziert wurden: Eine Gruppe von Gynäkologen verglich das Sterbe-Risiko der Frauen bei einer normalen Geburt mit dem Sterbe-Risiko bei einer geplanten Abtreibung und stellte fest, dass eine Abtreibung 14 mal sicherer ist als eine Geburt. Oder umgekehrt betrachtet: Frauen sterben laut dieser Studie an einer normalen Geburt 14 mal häufiger als bei einer Abtreibung. (Die Studie wies übrigens methodische Mängel auf, was den Verdacht erhärtet, dass bei dieser Arbeit verhohlene Interessen dahinter stecken.)

So sicher, so gut

Die Herren Kollegen aus den USA schlossen jedenfalls aus ihrer Studie, dass Abtreibung im Vergleich zur Geburt also eine sehr sichere Angelegenheit sei und sie hielten diese für sie offenbar sehr eindrucksvolle Sicherheit in ihrer Conclusio explizit fest (Die Conclusio ist die zentrale Erkenntnis, die in jeder medizinischen Studie getroffen wird). Von einer generellen Empfehlung, im Falle einer Schwangerschaft aus Sicherheitsgründen stets die Abtreibung statt der Geburt anzustreben, sah man in der gegenständlichen Arbeit allerdings ab – vermutlich wäre diese Empfehlung von der zuständigen Ethik-Kommission auch abgelehnt worden.

Die Studie wird zitiert

Aber natürlich wird die nämliche Studie immer wieder von Abtreibungsbefürwortern, von Geschäftemachern und von den zugehörigen Lobbys wiedergegeben, weil man gerade in der Medizin ganz grundsätzlich mit dem „Sicherheitsargument“ Ängste und Unsicherheiten reduzieren kann. Die höchst fragwürdige Studie eignet sich daher hervorragend, von US- Abtreibungskliniken zitiert  und in manipulativer Art den oft in ihrer Entscheidung unsicheren Schwangeren nahegebracht zu werden.  Auch in Österreich sind die genannten Daten natürlich bekannt und über Google oder den Gynäkologen zu erfahren.

Was hat das eine mit dem andern gemein?

Auf den ersten Blick haben die Studie und das Volksbegehren nichts miteinander zu tun – und doch sind sie inhaltlich ganz eng verwoben. Die US-Studie, die als Werbe- und Verharmlosungsinstrument ge- und missbraucht wird, ist aus ethischer Sicht genauso abzulehnen wie der oben beschriebene verquere Wunsch des Volksbegehrens, die Abtreibung einer Kostenübernahme durch die Allgemeinheit zuzuführen.

Ein zynischer Megatrend

Sowohl die Aussage der Studie wie auch die Aussagen im Volksbegehren sind dazu da, die Abtreibung in ihrer lebensvernichtenden Bedeutung zu verharmlosen und sie auf die Ebene eines banalen medizinischen Eingriffs zu verschieben, der noch dazu angeblich so angenehm risikoarm ist und welchen doch bitte schön die Bürger solidarisch finanzieren sollen. Überdies wird in der gesamten Debatte ständig versucht, ein „Recht auf Abtreibung“ und daraus sogar ein Menschenrecht zu konstruieren. Wir stecken damit mitten in einem zynischen Megatrend, der auch in der EU-Politik längst Fuß gefasst hat und der vor allem von linken Ideologen massiv befördert wird. Die Sonne der westlichen Kultur geht damit wieder ein Stückchen weiter unter.

Dr. Marcus Franz – Der koservative Rebell

Dr. Marcus Franz, 

https://www.thedailyfranz.at/2018/02/17/abtreiben-ist-sicher-und-geh%C3%B6rt-vom-staat-bezahlt-oder-wie/
Tags: Abtreibung Abortus Schwangerschaftsabbruch – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Familienrecht

Frauenvolksbegehren – MORD soll staatlich finanziert werden?

Frauen-Volksbegehren

MORD soll von Krankenkasse staatlich  finanziert werden?

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Abtreibung staatlich finaziert - Frauenvolksbegehren
Abtreibung staatlich finaziert – Frauenvolksbegehren

Das menschliche Leben beginnt nicht bei der Geburt, sondern bei der Befruchtung der Eizelle, dass Wissen Kinder in der Volksschule bereits !

Durch das befruchtete Ei ist mit seinen 23 Chromosomenpaaren, die eine Hälfte von der Mutter, die andere vom Vater, in verschlüsselter Form ensteht der neue Mensch.

Abtreibung = M o r d !

Fünftes Gebot: Du sollst nicht töten !

Das fünfte Gebot schützt die Unantastbarkeit des Lebens. Für die Unantastbarkeit des Lebens sprechen mehrere Gründe:
1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod

Das Leben ist ein Geschenk Gottes, der den Menschen geschaffen hat. Gott hat dem Menschen das Leben geschenkt, damit er es entfalte und damit er sich bewähre. Das Leben ist eine Gabe Gottes, die der Mensch nicht antasten darf. Er darf daher auch keinen Menschen morden. Nur Gott ist der Herr über Leben und Tod. Gott ist aber auch der Hüter des Lebens, der jeden Mörder zur Rechenschaft zieht. (Vergleiche Kain und Abel, Buch Genesis 4, 9-12).

2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für das Menschsein

Die Unantastbarkeit des Lebens ist auch die wichtigste Voraussetzung für jedes Menschsein. Sie sichert grundsätzlich die Ehrfurcht und Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen. Nur wenn das Leben des Menschen unantastbar ist, wird der Mensch nicht zum Objekt, das man auch beseitigen kann. Die Unantastbarkeit des Lebens ist aber auch entscheidend für die Freiheit und Sicherheit des Menschen. Nur wenn der Mensch nicht befürchten muss, dass man ihm nach dem Leben trachtet, kann er sich frei bewegen und sicher fühlen. Die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens ist schließlich auch die Voraussetzung für die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen. Nur wenn grundsätzlich kein Mensch das Recht hat, einen anderen Menschen zu töten, kann es eine grundsätzliche Gleichheit unter den Menschen geben.

ZUSAMMENFASSUNG:

DIE UNANTASTBARKEIT DES LEBENS

1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod
2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für jedes Menschsein

II. MORD UND TÖTUNG

Das fünfte Gebot betrifft zunächst die Tötung von Menschen. Dabei gilt es, verschiedene Arten des Tötens zu unterscheiden:

Mord aus Absicht:

Wenn ein Mensch bewusst einen anderen Menschen tötet, so spricht man von einem Mord aus Absicht oder von einem „vorsätzlichen Mord“. In diesem Fall trifft den Mörder die volle Verantwortung für seine Tat. Ein solcher Mord ist ohne Zweifel eine schwere Sünde und bedeutet eine schwere Schuld.

Tötung durch Todesstrafe
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In einem demokratischen Land sollte es keine Todesstrafe geben. Es müsste möglich sein, auf eine andere Weise für die Sühne von Verbrechen zu sorgen. Es sollte dadurch aber auch eine Besserung des Schuldigen möglich sein. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in extremen Fällen die Todesstrafe notwendig ist: So etwa bei Verbrechen, die ein ganzes Volk gefährden (z.B. terroristische Erpressungen großen Ausmaßes; Drogenhandel, der ganze Länder heimsucht); oder in extremen Situationen, in denen keine andere Justiz möglich ist (z. B. bei Plünderungen in kriegszerstörten Städten, in denen es keine Gefängnisse mehr gibt). In diesen Fällen muss aber ein sicherer Beweis für die Schuldigkeit der Täter vorliegen.

Ergänzung:
Im ersten Drittel der Schwangerschaft entwickeln sich bereits alle Organe. Auch die Ohren, Augen und Augenlider sind schon entwickelt. Bereits ab dem 22. Tag, also in der 5. SSW, beginnt das Herz zu schlagen – ab der 8. Woche ist der Herzschlag auch auf dem Ultraschall nachweisbar. In der 12. Woche ist der Fetus etwa 6 cm lang und 15g schwer.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2018
Tags: Frauenvolksbegehren – Feminismus – Frauenpolitik

Frauenvolksbegehren – NEIN DANKE!

Warum man nicht unterschreiben soll -> Begründung:

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Frauenvolksbegehren
Frauenvolksbegehren

Frauen-Volksbegehren
Ein paar erklärende Worte an die, die das unterschreiben wollen. Vor allem Eltern (Mütter und Väter) von Buben sollten sich gut überlegen, ob sie das für ihre SÖHNE wollen. Zu 90% trifft das nämlich die männliche Hälfte Österreichs.

Und bitte nicht glauben, wenn Eure Kinder groß werden, gibt es das ja alles nicht mehr. Ich setze mich seit 17 Jahren dafür ein und geändert hat sich kaum etwas.

Im Link findet ihr die Forderungen des Frauenvolksbegehrens für die Alleinerzieherinnen:

Da steht zB:

Forderung:
EINEN STAATLICH GARANTIERTEN ANSPRUCH AUF UNTERHALTSVORSCHUSS SOLANGE FAMILIENBEIHILFE BEZOGEN WIRD

Es geht hier darum, dass das Jugendamt Geld vorschießen soll, egal, ob der Alimente/Unterhaltsschuldner (meist der Vater) zahlen kann oder nicht, ob er das Geld verdient oder nicht. Erläutert wird das im Punkt:

ENTKOPPELUNG DER ZAHLUNG VON DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES*DER UNTERHALTSPFLICHTIGEN, GLEICHZEITIGE BEIBEHALTUNG DER VERPFLICHTUNG ZUR RÜCKZAHLUNG NACH LEISTUNGSFÄHIGKEIT

Ein Vater (vielleicht Euer Sohn) darf also nie eine Notsituation haben, länger krank sein, ein Burnout haben, arbeitslos werden, eine Umschulung machen, in Karenz gehen etc. Weil dann ist er spätestens wenn er wieder zahlen kann, finanziell erledigt. Dann muss er nämlich die Unterhaltsschuld, die sich angehäuft hat, an den Staat zurück zahlen. Und aus der Schuldenfalle kommt man kaum mehr raus. Abgesehen davon, dass er davor schon gepfändet wurde.

Was stört mich da noch?
…dass hier eine Forderung formuliert ist, die leider schon lange praktiziert wird und an der viele Väter bereits jetzt leiden (und später Eure Söhne). Eine Frau/Mutter kann jederzeit Unterhaltsvorschuss fordern und bekommt diesen auch. Sobald der Vater eine Zahlung nicht leisten kann, kommt der Exekutor. Exekutiert wird bis 25% unter das Existenzminimum. (Warum dieses so heißt, weiß ein unterhaltszahlender Vater sicher nicht. Er muss dann von ca. 570 Euro leben)

…dass nicht wie bei einer normalen Familie alle sparen müssen, wenn eine Notsituation eintritt, sondern nur eine Seite geschröpft wird. Und das ist meist der Vater (später vielleicht Euer Sohn).

…Irgendwie ist es außerdem verwunderlich, dass Frauen fordern, dass ein staatlicher Unterhaltsvorschuss auf jeden Fall durch den Unterhaltsschuldner später zurück zu zahlen ist. Was kümmert sie das, ich dachte es geht nur um die Armutsbekämpfung bei Alleinerzieherinnen…?

Gelesen habe ich auch noch:
DER UNTERHALTSSCHULDNER KANN JEDERZEIT DIE HERABSETZUNG DER ZAHLUNG BEANTRAGEN.
DAS HAT OFT ZUR FOLGE, DASS DIE UNTERHALTSZAHLUNG WÄHREND DER TEILWEISE MONATELANG DAUERNDEN VERFAHREN AUF EMPFINDLICH NIEDRIGE SUMMEN REDUZIERT ODER AUSGESETZT WIRD.
DIE GERICHTSPROZESSE SIND EXTREM KOSTSPIELIG UND LANGWIERIG.

So ein Schrott!
Jeder Rechtspfleger sagt dir sofort, dass Herabsetzung sehr schwer funktioniert, den Unterhalt erhöhen zu lassen dagegen viel leichter ist. Wenn eine Mutter den Unterhalt erhöhen lassen will, muss sie das nur dem Jugendamt sagen. Dann beginnt das ganze System für sie zu arbeiten. Kostenlos! Das Jugendamt stellt einen Antrag bei Gericht und vertritt die Mutter. Der Vater (später vielleicht Euer Sohn) muss alle seine Kosten selbst tragen: Seinen Anwalt, weil es keine Stelle gibt, die ihn automatisch vertritt. Gutachtenkosten, die entstehen, wenn man selbstständig ist oder auch nur geringfügig an einem Unternehmen beteiligt. Die können ein paar tausend Euro ausmachen. Gerichtskosten. etc.
Die Mutter kann Verfahrenshilfe beantragen und bekommt diese auch sicher. Weil in jedem Fall nicht sie Antragstellerin ist, sondern die Kinder und die verdienen ja kein Geld. Bei Vater ist das wieder anders, der bekommt selbst bei Arbeitslosigkeit in den seltensten Fällen Unterstützung.
Und der Vater muss zu jedem Gerichtstermin rennen, unzählige Unterlagen über seinen Verdienst, seine Vermögensverhältnisse, seine Wohnsituation, seine Kosten, seine Bankkonten, den Verdienst der neuen Partnerin, etc. liefern. Die Mutter muss nicht mal bei Gericht erscheinen.

Ein Vater kann auch „angespannt“ werden. d.h. das Gericht legt fest, was er verdienen könnte, unabhängig davon, ob er es verdient. Und von dieser Annahme werden dann die Alimente berechnet.

Ein Vater kann auch nicht Unterhalt herabsetzen oder auch nur einen Antrag mit diesem Argument stellen, wenn ihm die Mutter die Kinder verweigert. Das trennt der Gesetzgeber ganz fein.

Weiters steht da:
IMMER MEHR STUDIERENDE MÜSSEN EINEN ELTERNTEIL KLAGEN, DA DIE UNTERHALTSGARANTIE NUR BIS ZUM 18. LEBENSJAHR GILT.

Auch Blödsinn. Du bist verpflichtet, dein Kind bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit zu unterstützen. Es gibt da nicht einmal ein fixiertes Alter. Wenn es vor der Volljährigkeit einen gerichtlichen Bescheid über Unterhaltszahlungen gibt, dann ist dort auch der Passus „bei sonstiger Exekution“ enthalten und das (erwachsene) Kind muss nur zum Gericht gehen und kann dich jederzeit pfänden lassen (,sollte es nicht mt dir reden wollen). Erfolgsnachweise für das Studium muss es nicht automatisch bringen, du als Vater musst einen Antrag stellen, dass das Kind diese vorweist.

ABER:
Mütter, deren Kinder von zuhause ausgezogen sind, können dennoch entscheiden, ob sie die Familienbeihilfe, die dem Kind zusteht, selbst einbehalten wollen. Das Kind müsste einen Antrag stellen, dass es diese selber haben will(!).

Die Mutter müsste im Fall eines Auszugs auch genauso Unterhalt zahlen, wie der Vater. Weil die „Betreuung“, die sie bisher statt Unterhalt geleistet hat, weg fällt. Das tut sie aber in den seltensten Fällen. Weil eh der Vater zahlt. Als Vater kannst du auch nicht auf geteilten Unterhalt bestehen, wenn die Mutter nicht zahlt.

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FAZIT:

Wenn Frauen tatsächlich etwas verbessern wollen, und sei es nur für ihre Söhne, dann müssten sie sich einmal intensiv mit der Schieflage im österreichischen Familienrecht auseinander setzen. Die Schieflage, die zu 90 % Männer (ihre Söhne) trifft und treffen wird. Jeder weiß, dass der Mann in Österreich schwerst benachteiligt ist nach einer Trennung, darüber gibt es ein kollektives Wissen. Und jede kennt einen solchen Mann. In der Verwandtschaft, unter Bekannten, Freunden, irgend einer fällt auch dir Lesender/m genau jetzt ein.
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Und solange dass so einseitig und falsch formuliert ist, kann man auch nicht empfehlen, das Frauenvolksbegehren zu unterschreiben.

So, danke, das musste mal raus.

Peter Gigler      14. Februar um 22:01 ·

Facebookbeitrag:

Tags: Feminismus – Genderwahn – Frauenpolitik – Väter – Familie – Familienrecht – Missbrauch mit dem Missbrauch – Scheidung – Trennung – Unterhaltsvorschussgesetz –

Frauenvolksbegehren braucht wirklich kein Schwein.

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Frauenvolksbegehren
Es gibt doch eh eine Frauenministerin – wozu also? – Kunstsinnig

Ein Frauenvolksbegehren 2.0 braucht wirklich kein Schwein.

Sie wird das Frauenvolksbegehren also nicht unterzeichnen, die Frauenministerin. (Es gilt die Unschuldsvermutung.) Ein Skandal! Aber sollte man nicht erst einmal abwarten, bevor man die Juliane Bogner-Strauß für etwas verurteilt, was sie eigentlich noch gar nicht – nicht getan hat? Nämlich abwarten, ob die Initiatorinnen die 8401 Unterstützungserklärungen zusammenkriegen? Ob es überhaupt etwas geben wird zum Nichtunterschreiben? Brauchen tun wir das Ganze jedenfalls nicht.

Denn wofür haben wir eine Frauenministerin? Die wird das mit der Gleichstellung schon machen. Ist schließlich ihr Job. Außerdem steht das doch eh alles im Regierungsprogramm. Unter „Frauen“. (Fast alles. Die Gratis-Abtreibung halt nicht.) Türkis und Blau wollen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bla, bla, bla. Und das, was die Frauen leisten („wie beispielsweise in der Erziehung, Pflege, Bildung, Wirtschaft, Umwelt oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten“), soll endlich mehr gewürdigt werden.

Wobei: Ob es echt so g’scheit ist, den Frauen weiterhin die Erziehung des Nachwuchses zu überlassen? Generationen von Müttern (und Kindergartentanten und Volksschullehrerinnen) haben’s doch offenbar nicht geschafft, den Mädchen und Buben beizubringen, dass die mit dem Spatzi und die ohne gleich viel wert sind. Sonst wäre das Patriarchat ja längst Geschichte. Und wir könnten die Frauenministerin getrost auf den Mond schießen. Man sollte eventuell verpflichtende Wertekurse im Rahmen des Mutter-Kind-Passes andenken.

Apropos Pass: Was passt der Feministerin denn nicht am Volksbegehren? Na ja, zum Beispiel die geforderte Geschlechterquote von 50 Prozent auf allen Ebenen (auf den Wahllisten, in den Aufsichtsräten . . .). Gut, die stört mich auch. Erstens sollte das „Frauenquote“ heißen und die müsste zweitens 51 Prozent betragen. Entsprechend dem Anteil der Frauen an der Bevölkerung. In der haben sie ja die absolute Mehrheit. „Jeder zweite Sitz am Entscheidungstisch“ – wie bitte? Warum nicht jeder erste? Typisch. Sogar bei der Gleichberechtigung sollen sich die Frauen mit dem zweiten Platz zufriedengeben. Ach so, die 50 Prozent gehen ihr zu weit. Hm. Vielleicht sollte man einen Wertekurs für Frauenministerinnen einführen. (Oder einen Rechenkurs: 100 Prozent, geteilt durch zwei, ist?)

Die 30-Stunden-Woche ist aber tatsächlich eine Schnapsidee. Okay, berufstätige Frauen hätten mehr Zeit für den Haushalt und müssten nicht irgendeinen schlecht entlohnten Teilzeitjob annehmen. Stress hätten sie trotzdem mehr. Mit ihren männlichen Kollegen. Die noch am Freitag voll reinhackeln müssen, während sie selber bereits am Donnerstagnachmittag ins Wochenende abhauen dürfen und daheim nachher ein bissl bügeln tun und kochen und ihre vorm PC hockenden Gschrappen abstauben.

Was? 30 statt 40 Wochenstunden für alle? Für die Männer ebenfalls? Wie ungerecht. Drücken sich dauernd vor der Hausarbeit und kriegen dafür zur Belohnung zehn Stunden Freizeit zusätzlich. Oder ist die Idee, dass die dann plötzlich anfangen zu putzen? Halbe-halbe und so. Der Staat sollte lieber allen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen (ohne Binnen-I, wohlgemerkt) eine Putzfrau zahlen. Und würde obendrein noch Arbeitsplätze schaffen. In der Reinigungsbranche. Gern auch für Männer.

Von Claudia Aigner, vom 08.02.2018, 16:05 Uhr

http://www.wienerzeitung.at/meinungen/glossen/946002_Es-gibt-doch-eh-eine-Frauenministerin-wozu-also.html

Tags: Feministin – Feminismus – Gleichberechtigung – Gleichstellung – Frauenquote – Genderwahnsinn – Regierung ÖVP – FPÖ – Frauenpolitik –  Gesetze Österreich – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

 

Feministin Maria Stern – Liste Pilz

Die Feministin Maria Stern der Liste Pilz, Initiatorin und Obfrau des Vereins „Forum Kindesunterhalt“, ehemalige Sprecherin des Frauenvolksbegehren, sagt in der Sendung „Sexismus im Job“ OE24.TV am 26-10-2017:

„Wenn wir davon ausgehen,
dass 3 von 4 Frauen sexuell belästigt worden sind,
dann können wir davon ausgehen,
dass 3 von 4 Männer  sie sexuell belästigt haben.“

Eine solche Hetze, Diskriminierung und Vorverurteilung von 3/4 aller österreichischen männlichen Steuerzahler empfinde ich als gesellschaftspolitische Schande und SOWAS wird künftig mit Steuergelder finanziert im östrreichischen Parlament sitzen.

Maria Stern ist alleinerziehende Mutter von 3 Kindern , Initiatorin und Obfrau des Vereins „Forum Kindesunterhalt“, ehemalige Sprecherin des Frauenvolksbegehrens.
Maria Stern ist jetzt in der neuen Partei von Peter Pilz und wird in den Nationalrat einziehen.
Die Partei hat acht Mandate bekommen, von insgesamt 183 Abgeordneten im Parlament.

Admin Familie & Familienrecht, am 7-10-2017

Tags: #MeToo – Partei Liste Pilz – Video Maria Stern – Genderwahn – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch – Mobbing – Diskriminierung von Männer –  StGB Volksverhetzung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung –