UNFASSBAR – Mann muss zahlen – Ex-Frau erschlich Schwangerschaft

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Schwere Mißstände in der deutschen Familienpolitik. Auch die Ein-Eltern-Politik von Angela Merkel ist nicht mehr zeitgemäß.
CDU/CSU und SPD sind für keinerlei Gleichberechtigung im Familienrecht. Ein neuer Gesetzesvorschlag (FDP) Shared parenting (Doppelresidenz) als Regelfall wird weiter blockiert.

Admin  Familie u. Familienrecht, am 2-5-2018

Artikel:

Ex-Frau erschlich sich Schwangerschaft: Mann muss zahlen

Seine Ex-Frau ließ sich ohne seine Zustimmung befruchtete Eizellen einsetzen und wurde schwanger – Unterhalt muss der Mann für das ungewollte Kind trotzdem zahlen.

Foto: shutterstock

Das hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts München I am Mittwoch entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich von den Unterhaltspflichten hatte freistellen lassen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frau ließ sich Eizellen nach Trennung einpflanzen

Vor etwa fünf Jahren hatte das damalige Ehepaar Eizellen der Frau in einer Praxis entnehmen, befruchten und einfrieren lassen. Der Mann hatte dem Eingriff schriftlich zugestimmt. Kurz darauf jedoch eskalierten die Beziehungsprobleme und es kam zur Trennung. Die Frau hielt an ihrem Kinderwunsch fest und fälschte die Unterschrift des Mannes, um sich die Eizellen einpflanzen zu lassen.

Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein zweiter mehrere Monate später – erneut mit gefälschter Unterschrift – führte schließlich zur Schwangerschaft und zur Geburt eines Sohnes. Der Mann wollte für das Kind nicht zahlen – stattdessen wollte er die Praxis verpflichtet sehen, den Unterhalt zu übernehmen.

Nach Ansicht der Richter hatte er seine zunächst erteilte Einwilligung aber nicht eindeutig genug widerrufen. Die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschrift zu zweifeln – zumal ja die anfängliche schriftliche Zustimmung vorgelegen habe.

Vater gibt an, Einwillung widerrufen zu haben

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im Prozess vorgetragen, dass er am Telefon gegenüber einer Praxis-Angestellten schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngliche Einwilligung zum Transfer der Eizellen widerrufen habe.

Das Telefonat, so argumentiert das Gericht, habe aber keinen eindeutigen Inhalt gehabt – und der Mann habe sein Einverständnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlich oder nochmals mündlich widerrufen.

dpa, Artikel vom Mittwoch, 2. Mai 2018

https://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Chronik/Ex-Frau-erschlich-sich-Schwangerschaft-Mann-muss-zahlen
Tags: Zahlväter – Justiz – Feminismus – Gleichberechtigung – Angela Merkel – Familienrecht Deutschland -Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch- Justizopfer – Samenspende – Scheidung – Trennung

Dr. Marcus Franz zur absurden Forderung des Frauenvolksbehren

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Abtreiben ist sicher und gehört vom Staat bezahlt! Oder wie?

Im gerade angelaufenen Frauenvolksbegehren wird neben diversen, teils verqueren Forderungen auch definitiv verlangt, dass die Abtreibung in allen öffentlichen Spitälern durchgeführt wird und dass die Krankenkassen dafür aufkommen sollen. Dieser Wunsch ist per se absurd, denn Krankenkassen sind dazu da, die Behandlungen von Krankheiten zu finanzieren – und zwar solidarisch über die Kassenbeiträge der Österreicher. Schwangerschaft ist per definitionem keine Krankheit und eine Abtreibung kann aus diesem Grund und auch aus ethischen und vor allem aus juristischen Gründen niemals eine über die Allgemeinheit zu finanzierende Leistung sein. Nicht zuletzt besonders auch deswegen, weil sie im Strafgesetzbuch verboten ist und nur unter gewissen, allgemein bekannten Bedingungen straffrei bleibt.

Netzfund

Die aktuelle Forderung der einschlägig aktiven Frauenlobby veranlasste den Autor dieser Zeilen, die aktuelle medizinische Literatur über die Abtreibung zu durchstöbern.  Und da stößt man beim Sichten der Datenbanken rasch auf eine in Amerika recht bekannte Studie , in der haarsträubende Ergebnisse publiziert wurden: Eine Gruppe von Gynäkologen verglich das Sterbe-Risiko der Frauen bei einer normalen Geburt mit dem Sterbe-Risiko bei einer geplanten Abtreibung und stellte fest, dass eine Abtreibung 14 mal sicherer ist als eine Geburt. Oder umgekehrt betrachtet: Frauen sterben laut dieser Studie an einer normalen Geburt 14 mal häufiger als bei einer Abtreibung. (Die Studie wies übrigens methodische Mängel auf, was den Verdacht erhärtet, dass bei dieser Arbeit verhohlene Interessen dahinter stecken.)

So sicher, so gut

Die Herren Kollegen aus den USA schlossen jedenfalls aus ihrer Studie, dass Abtreibung im Vergleich zur Geburt also eine sehr sichere Angelegenheit sei und sie hielten diese für sie offenbar sehr eindrucksvolle Sicherheit in ihrer Conclusio explizit fest (Die Conclusio ist die zentrale Erkenntnis, die in jeder medizinischen Studie getroffen wird). Von einer generellen Empfehlung, im Falle einer Schwangerschaft aus Sicherheitsgründen stets die Abtreibung statt der Geburt anzustreben, sah man in der gegenständlichen Arbeit allerdings ab – vermutlich wäre diese Empfehlung von der zuständigen Ethik-Kommission auch abgelehnt worden.

Die Studie wird zitiert

Aber natürlich wird die nämliche Studie immer wieder von Abtreibungsbefürwortern, von Geschäftemachern und von den zugehörigen Lobbys wiedergegeben, weil man gerade in der Medizin ganz grundsätzlich mit dem „Sicherheitsargument“ Ängste und Unsicherheiten reduzieren kann. Die höchst fragwürdige Studie eignet sich daher hervorragend, von US- Abtreibungskliniken zitiert  und in manipulativer Art den oft in ihrer Entscheidung unsicheren Schwangeren nahegebracht zu werden.  Auch in Österreich sind die genannten Daten natürlich bekannt und über Google oder den Gynäkologen zu erfahren.

Was hat das eine mit dem andern gemein?

Auf den ersten Blick haben die Studie und das Volksbegehren nichts miteinander zu tun – und doch sind sie inhaltlich ganz eng verwoben. Die US-Studie, die als Werbe- und Verharmlosungsinstrument ge- und missbraucht wird, ist aus ethischer Sicht genauso abzulehnen wie der oben beschriebene verquere Wunsch des Volksbegehrens, die Abtreibung einer Kostenübernahme durch die Allgemeinheit zuzuführen.

Ein zynischer Megatrend

Sowohl die Aussage der Studie wie auch die Aussagen im Volksbegehren sind dazu da, die Abtreibung in ihrer lebensvernichtenden Bedeutung zu verharmlosen und sie auf die Ebene eines banalen medizinischen Eingriffs zu verschieben, der noch dazu angeblich so angenehm risikoarm ist und welchen doch bitte schön die Bürger solidarisch finanzieren sollen. Überdies wird in der gesamten Debatte ständig versucht, ein „Recht auf Abtreibung“ und daraus sogar ein Menschenrecht zu konstruieren. Wir stecken damit mitten in einem zynischen Megatrend, der auch in der EU-Politik längst Fuß gefasst hat und der vor allem von linken Ideologen massiv befördert wird. Die Sonne der westlichen Kultur geht damit wieder ein Stückchen weiter unter.

Dr. Marcus Franz – Der koservative Rebell

Dr. Marcus Franz, 

https://www.thedailyfranz.at/2018/02/17/abtreiben-ist-sicher-und-geh%C3%B6rt-vom-staat-bezahlt-oder-wie/
Tags: Abtreibung Abortus Schwangerschaftsabbruch – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Familienrecht

Frauenvolksbegehren – MORD soll staatlich finanziert werden?

Frauen-Volksbegehren

MORD soll von Krankenkasse staatlich  finanziert werden?

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Abtreibung staatlich finaziert - Frauenvolksbegehren
Abtreibung staatlich finaziert – Frauenvolksbegehren

Das menschliche Leben beginnt nicht bei der Geburt, sondern bei der Befruchtung der Eizelle, dass Wissen Kinder in der Volksschule bereits !

Durch das befruchtete Ei ist mit seinen 23 Chromosomenpaaren, die eine Hälfte von der Mutter, die andere vom Vater, in verschlüsselter Form ensteht der neue Mensch.

Abtreibung = M o r d !

Fünftes Gebot: Du sollst nicht töten !

Das fünfte Gebot schützt die Unantastbarkeit des Lebens. Für die Unantastbarkeit des Lebens sprechen mehrere Gründe:
1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod

Das Leben ist ein Geschenk Gottes, der den Menschen geschaffen hat. Gott hat dem Menschen das Leben geschenkt, damit er es entfalte und damit er sich bewähre. Das Leben ist eine Gabe Gottes, die der Mensch nicht antasten darf. Er darf daher auch keinen Menschen morden. Nur Gott ist der Herr über Leben und Tod. Gott ist aber auch der Hüter des Lebens, der jeden Mörder zur Rechenschaft zieht. (Vergleiche Kain und Abel, Buch Genesis 4, 9-12).

2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für das Menschsein

Die Unantastbarkeit des Lebens ist auch die wichtigste Voraussetzung für jedes Menschsein. Sie sichert grundsätzlich die Ehrfurcht und Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen. Nur wenn das Leben des Menschen unantastbar ist, wird der Mensch nicht zum Objekt, das man auch beseitigen kann. Die Unantastbarkeit des Lebens ist aber auch entscheidend für die Freiheit und Sicherheit des Menschen. Nur wenn der Mensch nicht befürchten muss, dass man ihm nach dem Leben trachtet, kann er sich frei bewegen und sicher fühlen. Die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens ist schließlich auch die Voraussetzung für die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen. Nur wenn grundsätzlich kein Mensch das Recht hat, einen anderen Menschen zu töten, kann es eine grundsätzliche Gleichheit unter den Menschen geben.

ZUSAMMENFASSUNG:

DIE UNANTASTBARKEIT DES LEBENS

1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod
2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für jedes Menschsein

II. MORD UND TÖTUNG

Das fünfte Gebot betrifft zunächst die Tötung von Menschen. Dabei gilt es, verschiedene Arten des Tötens zu unterscheiden:

Mord aus Absicht:

Wenn ein Mensch bewusst einen anderen Menschen tötet, so spricht man von einem Mord aus Absicht oder von einem „vorsätzlichen Mord“. In diesem Fall trifft den Mörder die volle Verantwortung für seine Tat. Ein solcher Mord ist ohne Zweifel eine schwere Sünde und bedeutet eine schwere Schuld.

Tötung durch Todesstrafe
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In einem demokratischen Land sollte es keine Todesstrafe geben. Es müsste möglich sein, auf eine andere Weise für die Sühne von Verbrechen zu sorgen. Es sollte dadurch aber auch eine Besserung des Schuldigen möglich sein. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in extremen Fällen die Todesstrafe notwendig ist: So etwa bei Verbrechen, die ein ganzes Volk gefährden (z.B. terroristische Erpressungen großen Ausmaßes; Drogenhandel, der ganze Länder heimsucht); oder in extremen Situationen, in denen keine andere Justiz möglich ist (z. B. bei Plünderungen in kriegszerstörten Städten, in denen es keine Gefängnisse mehr gibt). In diesen Fällen muss aber ein sicherer Beweis für die Schuldigkeit der Täter vorliegen.

Ergänzung:
Im ersten Drittel der Schwangerschaft entwickeln sich bereits alle Organe. Auch die Ohren, Augen und Augenlider sind schon entwickelt. Bereits ab dem 22. Tag, also in der 5. SSW, beginnt das Herz zu schlagen – ab der 8. Woche ist der Herzschlag auch auf dem Ultraschall nachweisbar. In der 12. Woche ist der Fetus etwa 6 cm lang und 15g schwer.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2018
Tags: Frauenvolksbegehren – Feminismus – Frauenpolitik

OGH Urteil: Abtreibung war ebenso Eheverfehlung

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OGH Urteil - Abtreibung war Eheverfehlung
OGH Urteil – Abtreibung war Eheverfehlung mit Präsident des OGH Dr. Eckart Ratz

Artikel:

Kind abtreiben Verfehlung

Eherecht. Obwohl der Mann sich das zweite Kind wünschte, ließ seine Frau es abtreiben. Das sei eine Eheverfehlung, sagt das Höchstgericht.

Wien. Während die erste Instanz einer Frau keine Schuld am Scheitern der Beziehung gab, kommt der Oberste Gerichtshof (OGH) zu einem anderen Schluss. Im Mittelpunkt des Falls war die Frage gestanden, ob eine Frau gegen das Eherecht verstößt, wenn sie im Alleingang ein Kind abtreiben lässt.

Die aus Russland stammende Frau heiratete nach Österreich und sollte hier auf der Landwirtschaft des Mannes arbeiten, was ihr mangels Erfahrung schwer fiel. Als die Frau das erste Kind erwartete, warf ihr die auch am Hof lebende Schwiegermutter sogar vor, nur schwanger geworden zu sein, um nicht mehr mitarbeiten zu müssen.

Die Frau wurde Mutter einer Tochter. Als sie später erneut schwanger wurde, freute sich ihr Mann darüber. Die Frau sagte aber, dass sie für zwei Kinder mehr Geld benötige. Was ihr Mann mit dem Satz „du bekommst eh die Kinderbeihilfe“quittierte. Die Frau ließ das Kind im Alleingang abtreiben.

Später meinte sie zu ihrem Mann, dass die nun größere Toch- ter ein eigenes Bett im Schlafzimmer benötige. Der Mann sagte darauf, dass das Zimmer dafür zu eng sei und zog selbst in ein Nebenzimmer um. Seither schlief man getrennt. Die Stimmung in der Ehe wurde immer schlechter, die Beziehung ging in die Brüche.

Das Erstgericht befand, dass der Mann überwiegend schuld am Ende der Ehe sei. Er habe sich im Konflikt zwischen Eltern und Ehefrau auf die Seite seiner Eltern geschlagen. Er sei aus dem Schlafzimmer ausgezogen und habe nicht mehr gemeinsam mit der Frau gegessen. Dass die Frau nicht genug im bäuerlichen Haushalt mithalf und ohne Zustimmung des Mannes die Abtreibung vornahm, trete gegenüber den Verfehlungen des Mannes in den Hintergrund.

Die zweite Instanz, das Landesgericht Krems an der Donau, widersprach: Die Abtreibung sei eine schwere Eheverfehlung gewesen. Beide Partner seien in etwa gleich schuld am Scheitern der Ehe.

Die Frau argumentierte damit, dass die nachträglichen Ereignisse gezeigt hätten, dass die Abtreibung richtig gewesen sei. Der OGH hielt dem entgegen, dass spätere Vorfälle seitens des Mannes (wie sein Auszug aus dem Schlafzimmer) möglicherweise gar nicht erst passiert wären, wenn die Frau nicht abgetrieben hätte. Und auch wenn der Mann sich schon zuvor mit dem Satz „du bekommst eh die Kinderbeihilfe“nicht empathisch verhalten habe, rechtfertige das allein noch keine Abtreibung.

Kein Alleingang in der Ehe

„Die Frage, ob das heute allgemein anerkannte Recht auf sexuelle Selbstbestimmung die Wertung der Ablehnung von Nachkommenschaft als scheidungsrelevante Eheverfehlung ausschließt, bedarf hier keiner abschließenden Erörterung“, erklärte der OGH. Denn jedenfalls habe die Frau mit der Entscheidung, das Kind abzutreiben, ohne den Mann in ihre Entscheidung einzubinden, das „sich auf alle Bereiche der Lebensgemeinschaft erstreckende Einvernehmlichkeitsgebot“gebrochen.

Im Ergebnis bestätigte das Höchstgericht (5 Ob 166/17y) das Urteil, demzufolge beide Partner Schuld am Ende der Ehe tragen.

https://www.pressreader.com/austria/die-presse/20171127/281818579143889

Dokumentinformation zu OGH 5 Ob 166/17y

Typ RIS – Entscheidung – Volltext
Datum/Gültigkeitszeitraum 23.10.2017
Publiziert von Bundeskanzleramt Österreich
Entscheidung OGH 5 Ob 166/17y

Dokumentkopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger in der Rechtssache der klagenden Partei Robert Johann S*****, vertreten durch Krammer & Frank, Rechtsanwälte in Horn, gegen die beklagte Partei Anastasia K*****, vertreten durch Dr. Oswin Hochstöger, Rechtsanwalt in Gmünd, wegen Ehescheidung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Krems an der Donau als Berufungsgericht vom 12. Juli 2017, GZ 2 R 1/17k-26, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

1. Die Verschuldenszumessung bei der Scheidung erfolgt nach den Umständen des Einzelfalls und kann – abgesehen von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz – in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage begründen (RIS-Justiz RS0119414; RS0057325 [T5]). Welchem Ehepartner Eheverfehlungen zur Last fallen, wann die unheilbare Zerrüttung der Ehe eintrat und welchen Teil das überwiegende Verschulden trifft, sind irrevisible Fragen des Einzelfalls (RIS-Justiz RS0119414 [T2]). Um ein im Fall der Scheidung nach § 55 EheG von § 61 EheG gefordertes alleiniges oder überwiegendes Verschulden aussprechen zu können, müsste ein sehr erheblicher Unterschied im Grad des Verschuldens der Ehegatten gegeben sein; es ist dabei nicht nur zu berücksichtigen, wer mit der schuldhaften Zerrüttung der Ehe begonnen hat, sondern auch wer entscheidend dazu beigetragen hat, dass die Ehe unheilbar zerrüttet wurde (RIS-Justiz RS0057057). Überwiegendes Verschulden ist nur dort anzunehmen und auszusprechen, wo der graduelle Unterschied der beiderseitigen Verschuldensanteile augenscheinlich hervortritt (RIS-Justiz RS0057251).

Eine krasse Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts, das unter Anwendung dieser Grundsätze schon aufgrund des vom Erstgericht festgestellten Sachverhalts aus rechtlicher Sicht den Ausspruch eines überwiegenden oder alleinigen Verschuldens des Klägers an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe für nicht geboten erachtete, liegt nicht vor.

2.1. Dass ein grundlos und nicht einverständlich vorgenommener Schwangerschaftsabbruch eine schwere Eheverfehlung bilden kann, entspricht der Judikatur (RIS-Justiz RS0056572). Zwar können triftige Gründe – wie etwa gesundheitliche Risken für Mutter oder Kind – einen entsprechenden Scheidungsgrund ausschließen ( Hopf/Kathrein, Eherecht 3 § 49 EheG Rz 10/1). Solche Gründe könnten aber im Gegensatz zu den Revisionsausführungen naturgemäß nur in Umständen bestehen, die vor dem Entschluss der Beklagten zum eigenmächtigen Schwangerschaftsabbruch im Jahr 2002 lagen. Der Auszug des Klägers aus dem Schlafzimmer, aber auch die schlechter werdende Beziehung zwischen der Beklagten und ihren Schwiegereltern, gepaart mit mangelnder Unterstützung durch den Kläger, lagen nach den erstgerichtlichen Feststellungen jedenfalls erst nach dem Zeitpunkt des Schwangerschaftsabbruchs der Beklagten und konnten daher schon deshalb kein Grund dafür sein. Dass das Berufungsgericht in der von der Beklagten geplanten Russlandreise 2003 zwecks Erneuerung ihrer Aufenthaltsdokumente ebensowenig einen triftigen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sah wie in der – sicherlich nicht gerade empathischen – Äußerung des Klägers, „Du bekommst eh die Kinderbeihilfe“ als Antwort auf die Bemerkung der Beklagten, sie werde für zwei Kinder mehr Geld brauchen, ist vertretbar und bedarf somit keiner Korrektur durch den Obersten Gerichtshof.

2.2. Dem Argument, die Vorfälle ab September 2004 hätten nachträglich gezeigt, dass sich die Entscheidung der Beklagten zur Abtreibung als richtig herausgestellt habe, ist entgegenzuhalten, dass die Abtreibung dieses zweiten, vom Kläger gewünschten Kindes ohne ihn in diese Entscheidung einzubeziehen, jedenfalls wesentlicher Grund für die 2004 eingetretene unheilbare Zerrüttung der Ehe gewesen war; hätte die Beklagte sich entschieden, ihr Kind zu behalten, wäre es zu den in der Revision genannten Vorfällen nach September 2004 möglicherweise gar nicht mehr gekommen.

2.3. Die Frage, ob das heute allgemein anerkannte Recht auf sexuelle Selbstbestimmung die Wertung der Ablehnung von Nachkommenschaft als scheidungsrelevante Eheverfehlung ausschließt (so Koch in KBB 4 § 49 EheG Rz 6; gegenteilig Hopf/Kathrein, Eherecht 3 § 49 Rz 10/1) bedarf hier keiner abschließenden Erörterung. Mit der Entscheidung, das vom Kläger gewünschte Kind abzutreiben, ohne ihn in ihre Entscheidung auch nur einzubinden, verletzte die Beklagte jedenfalls das sich auf alle Bereiche der Lebensgemeinschaft erstreckende Einvernehmlichkeitsgebot in Bezug auf einen dem Kläger nach den Feststellungen wesentlichen Aspekt (vgl 4 Ob 534/91 = SZ 64/121 – künstliche Befruchtung ohne Einbeziehung des Ehemannes). Das in § 91 ABGB normierte Partnerschaftsprinzip verpflichtet die Ehegatten nämlich, sich um ein Einverständnis zu bemühen; wer es nicht sucht oder am Gestaltungsvorgang und Entscheidungsvorgang nicht oder nur unzureichend mitwirkt, verletzt diese Pflicht und setzt damit ein ehewidriges Verhalten, das einen Scheidungsgrund bilden kann (RIS-Justiz RS0009469).

2.4. Wenn das Berufungsgericht in der ohne Kenntnis des Klägers veranlassten Abtreibung des von ihm gewünschten Kindes eine Verletzung des Partnerschaftsprinzips durch die Beklagte sah, die (auch) ein wesentlicher Grund für die unheilbare Zerrüttung der Ehe war und es daher ausschließt, das alleinige oder überwiegende Verschulden des Klägers an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe auszusprechen, begründet dies jedenfalls keine krasse Fehlbeurteilung, die im Einzelfall aufzugreifen wäre.

3. Da die außerordentliche Revision der Beklagten somit keine Rechtsfrage vor der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO anspricht, ist sie zurückzuweisen.

https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIdiepresse20174805
Tags: Familienrecht – Justiz –

Sophie ein „Kuckuckskind“ . . . und ihre Halbgeschwister

MEIN GEHEIMNIS

«Ich bin ein Kuckuckskind»

Sophie war 13, als sie von ihrem wahren leiblichen Vater erfuhr. Jetzt will sie aufräumen und ihr Schicksal in die eigene Hand nehmen.

Sophie (20) hat zwei Väter: Einen Scheinvater, bei dem sie aufwuchs, und einen biologischen Vater, von dem sie erst mit 13 Jahren erfuhr. (Symbolbild) Bild: zvg

Nachzügler kennen das: «Bist du ein Unfall, haha?», sagen Leute, wenn sie vom grossen Altersunterschied zwischen Geschwistern erfahren. «Ich weiss, das ist witzig gemeint, aber ich fand den Spruch schon immer daneben», sagt Sophie. «Unfälle will man vermeiden. Aber ein Kind ist kein Unfall.» Sophie wuchs als jüngstes Kind in einer siebenköpfigen Familie auf. Sieben Jahre trennen sie vom nächstälteren Geschwister. Es lag wohl am Altersunterschied, dass manche Dinge nicht auffielen: Wie Sophie ihren Geschwistern weniger glich; dass sie viel von der Mutter, aber nichts vom Vater hatte.

Als Sophie 13 war, das war vor sieben Jahren, lüftete ihre Mutter das Geheimnis: Da war eine Affäre mit Kurt, einem Freund der Familie, er zwei Jahrzehnte älter, sie wird mit 39 zum fünften Mal schwanger und behält das Kind. Kurt entgeht die Schwangerschaft nicht. Dem betrogenen Ehemann gesteht sie alles. Der Gehörnte verzeiht. Und nimmt, aus Liebe zu seiner Frau, das fremde Kind als das seine an.

Sophie heisst eigentlich anders, Kurt auch. Denn diese Geschichte kennen bis heute nur die Geschwister und wenige, sehr enge Freunde. Nicht aber die Grosseltern, nicht Onkel und Tanten. Das will Sophie ändern, bloss weiss sie nicht wie.

«War oft wütend auf sie»

Heute ist sie 20 Jahre alt, sie lebt in einer Wohngemeinschaft in Winterthur und arbeitet im Gesundheitswesen. Eine aufgestellte, kluge Frau mit Ausstrahlung: Sie spricht viel und schnell, und dabei denkt sie noch schneller, als sie spricht. Äusserlich vermittelt sie nicht den Eindruck, ein Kind von Traurigkeit zu sein.

«Natürlich war ich oft wütend auf sie, und ich bin es manchmal heute noch.» Wütend auf die drei Elternteile, weil sie keinen echten Plan hatten, wie sie damit umgehen wollten. Sie besprachen nicht, wann sie Sophie davon erzählen, wer davon wissen darf und welchen Umgang sie damit in den nunmehr drei beteiligten Familien finden. Die einzige Abmachung bestand darin, dass sich Kurt nicht offenbart. Er blieb ein Bekannter der Familie, der hie und da sogar an Ausflügen dabei war.

«Ich verstehe, dass die drei in einer schwierigen Situation waren. Aber es war ihr Fauxpas, und es wäre das einzig Erwachsene gewesen, die Sache zu bereden», sagt Sophie. «Doch sie haben geschwiegen, und darunter leide ich heute

Nach der Enthüllung verlangt Sophie den Vaterschaftstest, der die Bestätigung liefert. Sie geht zu einer Psychologin. Wenn sie sich im Spiegel betrachtet, sieht sie anfangs immer ihn darin. Sie trommelt ihre vier Geschwister zusammen und händigt Fragebogen aus: Seit wann weisst du davon? Wie hast du es erfahren? Und wie verändert das deine Beziehung zu mir? «Das war damals so viel auf einmal für mich, ich musste die Informationen schriftlich haben», sagt sie heute über ihr gründliches Vorgehen.

Drei neue Halbgeschwister

Ihren leiblichen Vater trifft sie jetzt alle paar Monate. Sie nennt ihn Kurt, denn «dä Papi» ist und bleibt ein anderer. Sie gehen nicht ins Kino und vergnügen sich. Der Mann ist 81 Jahre alt, hat Enkelkinder in Sophies Alter. Sie gehen zusammen essen, Sophie möchte mehr über seine Familie erfahren. Doch sie sitzt immer auf Nadeln. «Was sage ich, wenn mich jemand kennt? Das sei mein Grossvater?» Ein Treffen bedeutet emotionalen Stress für sie, und danach ist sie nudelfertig. In ihrer «ersten» Familie ist das Thema ein heisses Eisen, in ihrer zweiten hat sie noch gar keinen Umgang damit. Als Kuckuckskind hat Sophie drei «neue» Halbgeschwister bekommen. Zufälligerweise beginnt sie demnächst eine Ausbildung mit ihrer Halbnichte. Sophie ist ratlos, wie sie sich verhalten soll.

«Heute ist es nicht nur so, dass wir nicht darüber reden, es ist auch ein Anlügen.» Es braucht sie bloss jemand zu fragen, wie viele Geschwister sie denn habe. Sophie muss ständig im Überblick behalten, wer wie viel weiss und was sie wem erzählen kann.

In ihrem Berufsleben begegnet Sophie manchmal alten Menschen, die vor dem Lebensende bereinigen müssen, was sie ein Leben lang vor sich hergeschoben haben. Das will sie nicht.

Eine Selbsthilfegruppe für Kuckuckskinder

Sie will reinen Tisch machen, mit ihren neuen Geschwistern, mit allen Verwandten, mit Freunden. Sie will nachholen, was ihre Eltern versäumt haben. Deshalb hat Sophie vor, eine Selbsthilfegruppe für Kuckuckskinder zu starten. Um sich mit Menschen in ähnlichen Situationen auszutauschen und von solchen zu lernen, die schon weiter sind als sie.

Für eine 20-Jährige tritt sie bemerkenswert souverän und entschlossen auf. Ist sie damals in der Jugend aufgrund ihrer Geschichte schneller erwachsen geworden als andere in ihrem Alter? «Sicherlich begann ich früh damit, mich und mein Leben zu reflektieren. Ich hatte ja gar keine andere Wahl.»

Wie jeder andere Mensch trage sie ihren Rucksack mit ihrer Geschichte mit sich, sagt sie. «Er hat mich manchmal runtergezogen und mich manchmal aufgehalten. Aber dafür habe ich jetzt einen starken Rücken.» Und nun sei es an der Zeit, den Rucksack etwas zu leeren. (Der Landbote)

Infobox

Mehr Informationen zur Selbst­hilfegruppe Kuckuckskinder: www.selbsthilfe-winterthur.ch.

 

Erstellt: 23.04.2017, 18:06 Uhr
http://www.landbote.ch/winterthur/standard/iich-bin-ein-kuckuckskindi/story/21085177
Tags: Familienrecht – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

Kinderbetreuungsgeld – Petition wegen Falschinformation . . .

Petition richtet sich an Ministerin für Familie und Jugend Dr. Sophie Karmasin und and 2 mehr

Übergangslösung für das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld


Corinna Aichern Guttaring, Österreich

Durch unzureichende Schulungen diverser Behörden, sowie durch fehlerhafte Beratung des Ministeriums, wurden Familien in Österreich falsch über das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld informiert. Es ist nun nicht mehr möglich für das 2. Kind das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu beantragen, wenn sich die Mutter zum Eintritt der 2. Schwangerschaft noch in gesetzlicher Karenz vom 1. Kind befindet, da nach den neuen Regelungen kein Anspruch auf Wochengeld besteht. Nach Gesetzesbeschluss im Juli 2016 wurde jedoch immer wieder (auch von Frau Dr. Sophie Karmasin) betont, dass das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld unverändert bleibt. Viele Familien haben bereits mit dem höheren Kinderbetreuungsgeld gerechnet und haben jetzt, durch die neuen Regelungen, Einbußen von mehreren tausend Euro.

Wir fordern deshalb: Eine Übergangslösung für betroffene Familien!

Mein Hintergrund: Ich befinde mich derzeit in gesetzlicher Karenz meines ersten Kindes für das ich bereits das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bekommen habe. Im Jänner 2017 informierte ich mich bei der Krankenkasse bezüglich Kinderbetreuungsgeld für das 2. Kind, welches im Juli 2017 kommt. Hier wurde mir bestätigt, dass ich wiederum das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen kann, da ich mich in vereinbarter gesetzlicher Karenz befinde und daher das Jahr 2014 zur Berechnung herangezogen wird. Nun nach Wirksamkeit des neuen Gesetzesbeschlusses wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch habe, da nun das Jahr vor Geburt (also in meinem Fall 2016) zur Berechnung herangezogen wird. Die Einbußen belaufen sich auf das gesamte Wochengeld und zusätzlich ca. € 500 monatlich.

Diese Petition wird versendet an:

Ministerin für Familie und Jugend
Dr. Sophie Karmasin
Ministerium für Familie und Jugend Österreich
Abgeordnete zum Nationalrat
Mag. Judith Schwentner

Unterschreiben u. teilen —>>   change.org

Tags: Kinderbetreuungsgeld – Familienrecht – ÖVP – Karenz – Familie – Geburt – Mutter – Vater – Österreich – Wochengeld

S o n d e r a k t i o n – Väter ohne Rechte

Hans-Jürgen Gaugl, Jurist, Mediator und Fachbuchautor unterstützt VoR

wenn eltern sich streitenFranz und Anita waren einmal überzeugt, die Liebe, die sie sich als Basis für die eigene Familie wünschten, gefunden zu haben. Waren sich sicher, alles so umsetzen zu können, wie sie es sich in ihren viel zu oft von Hollywood mitgeprägten Vorstellungen ausgemalt haben: nicht nur mit dem Partner beziehungsweise der Partnerin gemeinsam alt werden, sondern auch eigene Kinder dabei begleiten, dass sie in ein erfülltes Leben starten.
Da waren so viele Vorsätze. Da war einmal auch die tiefe Gewissheit, das selbstverständlich zu schaffen. Nun gut, die rosarote Brille der Verliebtheit war irgendwann weg, und man hat an dem Menschen, mit dem man gestartet war in die Realisierung des eigenen Lebensplans, manchmal auch Seiten entdeckt, die einem fremd waren. Die störten. Welche sogar inakzeptabel erschienen. Denen wurde jedoch keine weitere Bedeutung geschenkt. Zunächst zumindest.
Doch alle Versuche, auch mit den immer störender wirkenden Marotten zu Rande zu kommen, schienen genau das Gegenteil zu bewirken. Das geflissentliche Übersehen des Umstandes, dass da unterschiedliche Ansichten über den perfekten Urlaub bestanden, führte von Mal zu Mal zu immer unübersehbareren Spannungen. Versuche, die eigenen Vorstellungen in der Planung von Familienfesten einfach durch das Schaffen von Fakten umzusetzen, erwiesen sich auch nicht unbedingt als der Harmonie zuträgliche Methode. Und irgendwann fiel dann das erste Mal dieses Wort, zu dem der eigene Freundeskreis schon lange empfohlen hatte, dies in Erwägung zu ziehen: Scheidung.

In der ersten Schockstarre, die das Aussprechen des im Unterbewusstsein schon lange verankerten Schielens auf den Notausgang ausgelöst hat, wurden allerlei Konzessionen gemacht: das könne man den Kindern ja nicht antun. Das wäre doch gelacht, wenn man das nicht hinbekomme. Doch alle Vorsätze waren schnell wieder über den Haufen geworfen. Kleinigkeiten wie die schon wieder nicht verschlossene Zahnpastatube, ja sogar der als unerträglich empfundene Gesichtsausdruck des Menschen, den man doch eigentlich mal geliebt hat, schafften es, dass der über Jahre davor aufgebaute Konflikt wieder in unverminderter Kraft das Zepter über das Geschehen übernahm. Alles Negieren, jedes Aufbäumen schien zwecklos: Das Ablaufdatum der Beziehung schien erreicht, und man wollte nur noch eines: Frieden.
Frieden, zu dem es keinerlei Vorstellung mehr gab, wie dieser noch erreichbar sein sollte mit diesem Menschen, mit dem man eigentlich außer der Wohnung und dem Umstand, Kinder zu haben, nichts mehr gemeinsam zu haben schien. Nichts außer den Kindern. Ja, da waren doch die Kinder. Für die man sich vorgenommen hatte, ihnen eine perfekte Kindheit zu bieten. Gut gehen soll es ihnen, an nichts fehlen darf es ihnen.

Da sind noch die Erinnerungen an den Schwangerschaftstest beim ersten Kind. Das war ein so emotionales Gefühl, als sich dieser blaue Strich in unumstößlicher Gewissheit abzeichnete: Da war Vorfreude auf dieses neue Leben vermischt mit der Ungewissheit, ob denn alles gut gehen werde; da war eine in der Form noch nie erlebte Unbeholfenheit gepaart mit einer enormen Kraft, die man ebenfalls noch nicht kannte. Und dann folgten die Hormone, die den Alltag zwischen den Ultraschallterminen beim Frauenarzt sehr abwechslungsreich gestalteten. Als es dann so weit war, dass man sein Kind das erste Mal in den Händen halten durfte, war plötzlich klar: Ja, alles wird gut gehen. Vorbei waren die Zeiten der unbegrenzten partnerschaftlichen Intimität, vorbei schienen die Zeiten der unendlichen Möglichkeiten in der Freizeitgestaltung. Im Vordergrund standen nun die Herausforderungen des elterlichen Familienalltags: Windeln, Arzttermine, durchwachte Nächte. Dafür gab es die unbändige Freude über jeden einzelnen Fortschritt in der kindlichen Entwicklung: wie etwa das erste Lächeln des Nachwuchses oder die ersten Brabbellaute, aus denen man sich sicher war ein „Mama“ oder „Papa“ heraushören zu können.

Die Partnerschaft war nun geprägt von dem Bemühen, sich beizustehen in den schier unaufhörlichen Herausforderungen, vor die einen das neue Familienmitglied stellte: mit Krankheiten, Verbesserungen in der Mobilität und auch der ständig wachsenden Reichweite der kleinen Händchen. Alle Schränke und Regale wurden in immer höhere Regionen hinauf vorsichtshalber entleert, um einerseits das eigene Hab und Gut vor den neugierigen, aber ebenso ungeschickten Händchen zu schützen, andererseits aber auch, um das Kind davor zu bewahren, sich in einem kurzen Moment der elterlichen Unachtsamkeit zu verletzen. Plötzlich war auch der Wickeltisch kein sicherer Ort mehr, und man musste bisher ungeahnte Multitaskingfähigkeiten an sich entdecken, um zugleich die volle Windel entfernen, den Popo reinigen, die neue Windel anbringen und ein todesmutiges Hinunterstürzen des Kindes verhindern zu können.
Herausforderungen, die Kraft kosten. Scheinbar rund um die Uhr. So viel Kraft, dass zu ihnen leider viel zu häufig übersehen wird, wie viel Freunde aus ihnen doch auch für die Familie gewonnen werden könnte.

So werden Paarbeziehungen in dieser Zeit vor eine zusätzliche harte Probe gestellt: Gut, man war nicht ganz unschuldig daran, dass es als selbstverständlich angesehen wurde, dass der Partner beziehungsweise die Partnerin die eigenen Ansprüche zurückschraubt. Doch da war doch die Gewissheit, dass sich das so gehöre, und immerhin musste man ja auch selbst eigene Bedürfnisse einfach wegstecken. Dachte man zumindest. Schon als Kind hatte man ja ständig von den eigenen Eltern gehört, dass Verantwortung zu tragen für ein Kind bedeute, dass das eigene Leben Einschränkungen unterworfen ist. Und auch heute fordern die Eltern von einem noch ständig Dankbarkeit für all die Entbehrungen, die sie auf sich genommen hätten. Also konnte doch nicht allen Ernstes vom Partner beziehungsweise der Partnerin verlangt werden, darin etwas Außergewöhnliches zu sehen. Oder gar Zeit für sich selbst gefordert werden. Wäre ja noch schöner. Gemeinsame Zeit in intimer Zweisamkeit, die man vor der Geburt nach Belieben hatte, gab es kaum mehr, aber nun solle es exklusive Zeit für den Partner beziehungsweise die Partnerin geben. Pah. Ein Punkt, zu dem es regelmäßig Krach gab: wenn ein Abend im Freundeskreis wieder mal etwas länger dauerte, bei einem Shoppingbummel auch mal ein nettes Stück für einen selbst anstelle des hundertsten Stramplers über den Kassentisch gewandert war oder man sich damit durchsetzte, dem Hobby wieder mehr Zeit einzuräumen – es gab ständig Rechtfertigungsbedarf. Und damit Streit.

Ja, die Herausforderungen der Elternschaft haben in vielen Fällen einen großen Anteil daran, dass nur noch die Flucht aus der Beziehung als ein gangbarer Weg erscheint, sein eigenes Lebensglück wiederzufinden. Man fühlt sich nicht mehr verstanden, man fühlt sich nur noch dahinvegetierend, man fühlt sich, als bekomme man keine Luft mehr. Ob da jetzt eine andere Person präsent ist, von der man sich verspricht, sich wieder als liebenswerter Mensch gewertschätzt zu fühlen, ist dabei in den seltensten Fällen tatsächlich ursächlich für den weiteren Lauf der Dinge. Raum für eigene Bedürfnisse scheint nämlich ohnehin nur noch ohne den Menschen möglich von dem man einmal dachte, dass man mit ihm durch dick und dünn gehen könne, dass er einen vervollständige.

Wobei sich bei näherer Beschäftigung mit diesem Weg rasch auch großer Frust einstellt: Denn wie kann man sich entfernen von diesem Menschen, wie die für unabdingbar angesehene Einstellung des Einflusses auf den eigenen weiteren Lebensweg erreichen, wenn es da doch gemeinsame Kinder gibt? Kinder, die einen doch ihr Leben lang und auch darüber hinaus verbinden? Dieses unauflöslich erscheinende Dilemma lässt in viel zu vielen Fällen in mindestens einem der beiden Elternteile die Gewissheit aufkommen, dass kein Weg daran vorbeiführe, auch die eigenen Kinder in die Dynamik des nun endgültig ausbrechenden Gewitters am Beziehungshimmel hineinzunehmen. Ist einmal bei einem der beiden nun zumindest bereits gedanklich in Trennung befindlichen Elternteile die Bereitschaft vorhanden, auch die unschuldigen Kinder mit in den Beziehungsabgrund zu stürzen in der vagen Hoffnung, bald wieder Grund unter den Füßen zu spüren und doch noch weich zu landen, dann ist die Basis gelegt für einen lange anhaltenden Krieg. Einen Krieg, in dem es keine Sicherheit auf die Möglichkeit eines Sieges, dafür aber die Gewissheit von schon zu Beginn feststehenden Verlierern gibt: die eigenen Kinder. Diesen wird nämlich ein Schaden zugefügt, der nur schwer reparable Auswirkungen nehmen wird.
„Wenn Eltern sich streiten“ ist ein Ratgeber für genau solche Situationen. In diesem Buch deckt der Autor auf, wie es kommen kann, dass liebevolle Eltern plötzlich keine Auswege mehr sehen. Mit vielen Übungen, praktischen Beispielen und vielfach bewährten Tipps wird aufgezeigt, wie Schritt für Schritt zurückgefunden werden kann zum Miteinander: wenn schon nicht als Paar, dann zumindest als Eltern. Kindeswohl ist nämlich mehr als ein Lippenbekenntnis – und das genaue Gegenteil davon, Kinder als Schutzschild oder gar als Waffe einzusetzen.

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Väter ohne Rechte bedankt sich für das jahrelange Engagement in der Sache und für das Bereitstellen von drei Buchexemplaren!

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Wochenbettdepressionen bei Väter! – Vater-Baby-Entfremdung gibt es sowas?

WochenbettdepressionenWenn der Vater keine Nähe spürt

Viel Körper- und Hautkontakt kann dem Vater dabei helfen, eine Beziehung zu seinem Baby aufzubauen. Foto: Simon Dannhauer – Fotolia
Viel Körper- und Hautkontakt kann dem Vater dabei helfen, eine Beziehung zu seinem Baby aufzubauen.
Foto: Simon Dannhauer – Fotolia

Angst vor der Verantwortung, Stress im Beruf oder in der Beziehung: Dass Väter sich von ihrem Baby entfremdet fühlen, kann viele Gründe haben. Doch nur die wenigsten sprechen darüber.

Stuttgart – In einem beigen Wickeltuch trägt Fletcher seine Tochter Willow vor sich. Das Baby schläft – ein seltener Zustand, wie er seinem besten, kinderlosen, Freund Josh erklärt, der vor ihm auf dem Sofa sitzt: „Du wachst auf, wenn es Zeit für Willows Zwei-Uhr-Mahlzeit ist. Und wenn es Zeit für ihre Fünf-Uhr-Mahlzeit ist. Und jedes weitere Mal, wenn sie aufwacht.“

Im Nachhinein, sagt er, hätten ihm neun Monate Schwangerschaft als Erfahrung eigentlich gereicht. Seine Weltsicht habe sich durch seine Tochter nicht verändert: „Ich liebe mein Baby. Die wichtigste Person in meinem Leben bin aber noch immer ich.“ Und: „Um ehrlich zu sein, fällt es mir ein bisschen schwer, eine Beziehung zu einem Neugeborenen aufzubauen.“

Die Szene mit Adam Horovitz (Fletcher) und Ben Stiller (Josh) ist nur eine Randnotiz in Noah Bachbaums Tragikomödie „Gefühlt Mitte 20“ (Originaltitel: „While We’re Young“). Und doch bringt sie ein Thema zur Sprache, das bis heute in der öffentlichen Wahrnehmung nicht wirklich angekommen ist: Dass es einigen Vätern – gerade in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes – schwerfällt, eine emotionale Bindung zu ihrem Nachwuchs aufzubauen.

Viele Väter trauen sich nicht, ihr Problem anzusprechen

Die Münchner Psychotherapeutin Heike Melzer schätzt, dass zwischen drei und fünf Prozent der Väter betroffen sind – valide wissenschaftliche Zahlen gebe es aufgrund der hohen Dunkelziffer nicht. Viele Väter, meint Melzer, würden sich nicht trauen, ihr Problem anzusprechen. „Es entspricht nicht dem gesellschaftlichen Rollenbild, dass Männer zu Säuglingen schon eine sehr gute und enge Bindung haben“, sagt sie. Vielmehr werde erwartet, dass die Mutter in der ersten Zeit die Hauptbezugsperson des Kindes sei. „Die Erwartungshaltung an Männer ist eine andere“, so die Psychotherapeutin. Daher falle es oft gar nicht so sehr auf, dass einige Väter große Schwierigkeiten haben.

Aus Rücksicht auf seine Partnerin äußerte Markus P. seine Ängste in einem anonymen Elternforum im Internt, statt sie direkt mit ihr zu besprechen. Seine Tochter sei eineinhalb Wochen alt, schreibt der Endzwanziger, und eigentlich sei alles in Ordnung – „aber irgendwie kann ich keine Beziehung zu der kleinen Maus aufbauen und ich weiß nicht, warum.“ Er sei mit den Nerven am Ende, weil er Angst habe, „dass sich dieses Gefühl nicht einstellt und ich mit der Kleinen einfach nicht warm werde.“ Obwohl Markus P. unter der Situation leidet, traut er sich nicht, seiner Lebensgefährtin davon zu erzählen: „Sie hat als frischgebackene Mutter schon genug Stress und soll sich nicht noch einen Kopf um meine Probleme machen.“

Was ihm, wie vielen anderen Vätern, wohl nicht bewusst ist: Wochenbettdepressionen kommen nicht nur bei 10 bis 15 Prozent der Mütter vor. Sondern – wenn auch weniger häufig – genauso bei den Vätern. Studien aus den USA und Australien zeigen, dass etwa jeder zehnte Vater in dem ersten Lebensjahr seines Kindes eine psychische Krise erlebt.

Während manche Männer sich selbst und ihre Gefühle in den ersten Monaten nach der Geburt zu stark in den Hintergrund stellen, fällt es anderen im Vergleich zu Frauen noch immer schwerer, über diese zu sprechen. „Statt sich aktiv mit ihnen auseinanderzusetzen, kanalisieren sie die Entfremdungsgefühle eher in Stolz auf das Neugeborene, in Arbeit oder in Sport“, sagt Heike Melzer.

Von Melanie Maier 14. Januar 2017 – 06:00 Uhr
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.wochenbettdepressionen-wenn-der-vater-keine-naehe-spuert.1db2e974-dae9-4888-a057-8222dad1060a.html

Mit 50 zum ersten Mal Mutter . . .

Es ist ein Junge! Janet Jackson wird mit 50 zum ersten Mal Mutter

Spätes Mutterglück für Janet Jackson

Spätes Mutterglück für Janet Jackson © APA (AFP)

Mit 50 Jahren ist US-Popstar Janet Jackson zum ersten Mal Mutter geworden. Jackson brachte am Dienstag einen Sohn namens Eissa zur Welt, wie ein Sprecher der US-Zeitschrift “People” sagte.
Die Geburt sei absolut “stressfrei” verlaufen, sagte ein Sprecher Jacksons dem US-Magazin “People”.

Jackson und ihr Ehemann Wissam Al Mana, ein Geschäftsmann aus Katar, seien “begeistert, Eissa willkommen zu heißen”, erklärte ihr Sprecher. Die kleine Schwester des verstorbenen Popstars Michael Jackson hatte ihre Schwangerschaft erst im Oktober bestätigt. Im April hatte sie überraschend ihre Welttournee abgesagt und dies damit begründet, dass sie mit ihrem Mann eine Familie gründen wolle.

(APA/Ag.)

4. Januar 2017 05:09 Akt.: 4. Januar 2017 05:48
http://www.vol.at/janet-jackson-wurde-mit-50-zum-ersten-mal-mutter/apa-1433741670

Mutter als Opfer – Rechtsbeugung – Kinderhandel

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