??? Justizminister Reform d. Abstammungs- Familienrechts

Justizminister plant grundlegende Reform des Abstammungs- und Familienrechts

Jetzt klären wir erstmal Abstammung und rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

 

 

Die soziale Wirklichkeit hat sich geändert, das Familienrecht muss folgen. So sieht es der Bundesjustizminister in Anbetracht der Gerichtsfälle um Reproduktionsmedizin und vielfältigere Familienkonstellationen. Nun liegen die von ihm in Auftrag gegebenen Reformgrundsätze vor und planen u.a. Mit-Mütter und eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung an Stelle der Abstammung.

Ein interdisziplinärer Arbeitskreis zur Planung eines neuen Abstammungs- und Familienrechts wurde 2015 eingesetzt. Nun legten die Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie am 04.07.2017 Heiko Maas ihren Planungsbericht für die Gesetzgebung vor.

Reform des Abstammungsrechts: Vorschläge des Expertenkreis

Im Zentrum der Neuorientierung steht die sich immer differenzierter darstellende Mutterschaft, deren Rolle und Rechte immer wieder die Gerichte beschäftigt.

( -> Leihmuttervertrag ist sittenwidrig ,

Kein Umgangsrecht für die leibliche Mutter)

Gebärende Mutter soll weiter rechtliche Mutter bleiben

Folgende Kernthesen wurden von der Expertenrunde aufgestellt:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Mit der neu eingeführten „Mit-Mutterschaft“ soll es lesbischen, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. künftig verheirateten, Frauen ermöglicht werden, dass diese automatisch bei der Geburt des Kindes rechtlich die gemeinsamen Mütter werden.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete und neu geregelte  Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Kind soll auch zukünftig nicht mehr als zwei Elternteile haben

Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis

  • anstelle des Begriffs der Abstammung der Begriff „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ zu verwenden.
  • Zwar sei die genetische Abstammung der wichtigste, jedoch auch nach bereits geltendem Recht nicht der einzige Anknüpfungspunkt für die rechtliche Zuordnung der Elternschaft.
  • Zudem haben sich die Experten dafür ausgesprochen, dass ein Kind auch weiterhin nicht mehr als zwei Elternteile haben soll.

Keine Regelungen zur verbotenen Eizellenspende und Leihmutterschaft

Des Weiteren soll die Position des genetischen Vaters, der von Beginn an die Elternverantwortung für das Kind übernehmen will, gestärkt werden.
Zum Arbeitsauftrag der Experten gehörten jedoch nicht die Leihmutterschaft und die Eizellenspende, da diese in Deutschland verboten sind.

Dennoch ist bei der Eizellenspende die Geburtsmutter, also die Empfängerin der Spende, auf Grundlage des geltenden Rechts (§ 1591 BGB) als rechtliche Mutter zuzuordnen. Eine Anfechtung der Mutterschaft soll, anders als die rechtliche Vaterschaft, weiterhin nicht möglich sein, beispielsweise in den Fällen, in welchen der Mutter nicht die eigenen, sondern irrtümlich die befruchtete Eizelle einer anderen Frau übertragen wird.

Hinsichtlich einer im Ausland nach dem dortigen Recht legal durchgeführten Leihmutterschaft und einem genetischen Elternteil, vertrat der Arbeitskreis mehrheitlich die Auffassung, dass dem Kind der ihm nach ausländischem Recht zugeordnete Elternteil erhalten bleiben soll.

Besetzung der Expertenkommission

Zu den elf Sachverständigen gehörten neben der ehemaligen Vorsitzenden Richterin des für das Familienrecht zuständigen BGH-Senats Dr. Meo-Micaela Hahne weitere acht Fachjuristen aus den Bereichen Verfassungs- und Familienrecht sowie die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. Christiane Woopen und der Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V..

News zum Thema:

Ehe für alle

Stiefkinderadoption bleibt verheirateten bzw. verpartnerten Personen vorbehalten

Elternrecht im Wandel – 2 Mütter für ein Kind

Die begrenzten Rechte biologischer Väter

Hintergrund

  • Leibliche oder biologischer Vater: Wer ein Kind zeugt, ist der leibliche Vater. Die biologische Vaterschaft ist aber nicht notwendig, um als rechtlicher Vater zu gelten.
  • Rechtlicher Vater: Nach dem BGB ist der Mann Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
  • Stiefvater oder sozialer Vater: Ein neuer Partner der Mutter übernimmt für deren Kind u.U. eine soziale Vaterrolle, bleibt aber ohne rechtliche Beziehung zum Nachwuchs. Diese erreicht er ggfs. durch eine Stiefkindadoption.
  • Adoptivvater: Er ist juristisch dem rechtlichen Vater gleichgestellt, das Kind hat in der Adoptivfamilie die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind. Die rechtlichen Verbindungen zwischen Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern werden dagegen vollständig gekappt.
  • Pflegevater: Sie sind «Väter auf Zeit». Ein Pflegekind bleibt immer ein Mitglied seiner Herkunftsfamilie und behält deren Namen. Der Gesetzgeber versteht die Pflegschaft als vorübergehende Maßnahme, um das Kind zu versorgen und womöglich wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückzubringen.
  • Scheinvater: Ihm wird in einer Ehe oder Partnerschaft ein Kind untergeschoben, etwa wenn er mangels Verdacht oder wider besseres Wissen die Vaterschaft anerkennt oder nicht anficht, aber nicht der biologische Vater ist.

 

14.07.2017 | Familienmodell mit Mit-Mutter

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/grundlegende-reform-des-abstammungs-und-familienrechts_220_418820.html

Schlagworte zum Thema:  Adoption, Umgangsrecht, Familienrecht, Eltern, Künstliche Befruchtung, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrecht, Stiefkind – Homoadoption – Kinderhandel – Homosexuelle – Kinderrechte – Kinderschutz – Menschenhandel – Spenderkinder – Transgender Kinder

 

 

 

 

Das optimale Modell ist für mich Vater und Mutter

Homo-Ehe, Homo-Adoption – Norbert Hofer – Bundespräsidentenwahl 2016

Das optimale Modell ist für mich Vater und Mutter.
Die Ehe dient dem Schutz dieser Kinder die daraus hervor gehen können.

Tags: Adoptionsrecht , HomoEhe HomoAdoption Beziehungen Staat Entscheidung Kurier – Bundespräsidentwahl 2016, Norbert Hofer – Bundespräsidentenwahl 2016

Irmgard Griss – Ex-Höchstrichterin findet Paralleljustiz gut

Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt: Empörung über Griss´ Befürwortung einer privaten Kirchenjustiz

Wien (OTS) – „Es ist traurig, dass Irmgard Griss als frühere Leiterin eines Höchstgerichts und Anwärterin für das höchste Amt im Staat eine Privat-Justiz der Kirche befürwortet“, so Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. Die Plattform hatte die PräsidentschaftskandidatInnen nach deren Einstellung zur Aufarbeitung der Fälle sexueller und psychischer Gewalt in der katholischen Kirche gefragt. Irmgard Griss schreibt: „Es ist überfällig gewesen, dass sich die Kirche diesem Problem gestellt hat. Die Klasnic-Kommission hat, soweit ich das verfolgt habe, großartige Arbeit geleistet.“

Ex-Höchstrichterin findet Paralleljustiz gut

Die Plattform stellt fest: Den Betroffenen, die sich vertrauensvoll an diese Kommission gewendet haben, wird vorgegaukelt, es handle sich tatsächlich um eine unabhängige und quasi staatliche Einrichtung. In Wahrheit wurde diese Kommission von Kardinal Schönborn in Auftrag gegeben und von der Kirche bezahlt. Auch datenschutzrechtlich gehört sie zur Bischofskonferenz. Entsprechend hat sie auch intimste Daten von Betroffenen an die Kirche weitergegeben. Sie schützt Täter und speist Betroffene mit empörend geringen Schadensgeldern ab. Rothwangl abschließend: „Ich bin aufrichtig entsetzt, dass sich eine ehemalige Höchstrichterin offensichtlich kaum mit diesen Fakten auseinandergesetzt hat. Wir verlangen nach wie vor eine staatliche Kommission zur Aufklärung der kirchlichen Missbrauchsverbrechen und deren systematische Vertuschung. Von einer Bundespräsidentin Griss würden wir hier schon Unterstützung erwarten.“

www.betroffen.at

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OTS0032, 20. April 2016, 09:41
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160420_OTS0032/plattform-betroffener-kirchlicher-gewalt-empoerung-ueber-griss-befuerwortung-einer-privaten-kirchenjustiz
Tags: Bundespräsidentenwahl – Heinkinder – sexueller Missbrauch – Kinderheim

Homosexueller Modedesinger u. Unternehmer zur Adoption von Kindern . . .

Homosexueller Kinder adoptieren

Ein Kind braucht einen Vater und eine Mutter, es braucht beide Pole in seinem Leben”, sagt Harald Glööckler.
Deshalb würde er nie Kinder adoptieren. Eine sehr sympatische Aussage. Eine Ansicht, die übrigens mehr gleichgeschlechtliche Paare teilen als allgemein angenommen wird.

Will Luxemburg noch das Wohl des Kindes, oder das Kind zum Objekt degradieren?

Die beiden Gesetzesprojekte 6172 und 6568, die homosexuellen Paaren Zugang zur Ehe, zur Volladoption und zur künstlichen Fortpflanzung geben, sollen zurückgezogen werden, forderte die Initiative “Schutz fir d’Kand” und hatte eine Petition gestartet. “Die Gesetzgebung wird zu einer Vermarktung von Kindern führen”, sagte der Rechtsanwalt und Mitbegründer der Initiative, Jean-Jacques Lorang. Überhaupt befürchten die Gründer von “Schutz fir d’Kand”, die überwiegend aus Juristen, Kinderärzten und Kinderpsychiatern bestehen, gravierende psychologische Schäden für die Kinder. Auch der frühere Kinder- und Jugendrichter Alain Thorn sagte, dass Kinder immer nach ihren leiblichen Eltern suchen. “Sie brauchen Gewissheit auf der Suche nach der eigenen Identität.”

Siehe auch:

http://citizengo.org/de/20126-du-wirst-geboren-und-hast-eine-mutter-und-einen-vater-supportdolcegabbana?tc=fb&tcid=11243086

Domenico Dolce sagte im Panorama-Interview: “Es waren nicht wir, die die Familie erfunden haben… Du wirst geboren und hast eine Mutter und einen Vater. Oder zumindest sollte es so sein und deswegen bin ich auch skeptisch, was ‘synthetische Kinder’, gemietete Gebärmütter und Spermien aus dem Katalog anbelangt.”Und an die Journalistin gewandt fuhr er fort: “Und dann gehen sie zu diesen Kindern und erklären ihnen, wer ihre Mutter oder ihr Vater ist? Würden Sie es akzeptieren, eine Tochter der Fortpflanzungstechnologie zu sein? Die Zeugung sollte ein Akt der Liebe sein.”

Auf die Frage „Wärt ihr gerne Väter gewesen?“ antwortete Dolce:„Ich bin schwul, ich kann keine Kinder haben… Ich denke, man kann nicht alles im Leben haben. Das Leben hat einen natürlichen Lauf, es gibt Dinge, die nicht geändert werden. Und eines davon ist die Familie.“

Diese Äußerungen waren genug, um einen Angriffsturm der „politisch Korrekten“ gegen die beiden weltberühmten Modeschöpfer und ihre Marken auszulösen. Sofort wurde mit den hinlänglich bekannten Anschuldigungen der „Diskriminierung“ und der „Homophobie“ losgelegt (kurioserweise gegen zwei Männer, die selbst homosexuell sind). Die Sänger Elton John und Ricky Martin verstiegen sich sogar dazu, eine Boykott-Kampagne gegen Dolce&Gabbana mit zu initiieren.

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Justizausschuss – 11.Feb.2015

1

Justizausschuss – Letzte/Nächste Tagesordnung

Tagesordnung der 6. Sitzung vom 11.02.2015 / PDF
Verhandlungsgegenstände

 Vorberatung im Ausschuss noch nicht aufgenommen

 Zur Enderledigung zugewiesen / Beratung im Ausschuss noch nicht aufgenommen

  • Im Ausschuss in Vorberatung bzw. in Beratung:

 

Wichtige Themen im Familienrecht 

 

 

 

 

Quelle:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-JU/A-JU_00001_00368/index.shtml#tab-Verhandlungsgegenstaende

12.02.2015

 

Tags: Gesetze in Österreich – Parlament – Nationalrat 

Slowakei Volksabstimmung – Kinder brauchen Vater und Mutter – Allianz für die Familie

Die Wahlbeteiligung ist niedrig, inoffizielle Ergebnisse sind bekannt

Allianz für die Familie – Alliance Family referendum

Das Referendum über Familie ist möglicherweise ungültig. Die Ergebnisse des Statistik Büro sind aber inoffiziell.

12,5 Prozent der Stimmen in Wahlbezirke wurden erst gezählt, hier gaben  nur 16,7 Prozent der Wahlberechtigten ihren  Stimmzettel ab.

Um wirksam zu werden, muss die Wahlbeteiligung, die erforderliche 50-Prozent-Quorum der Wahlberechtigten überschreiten.

93 Prozent der Wähler sagten „Ja“ auf die erste Frage „Ist die Ehe nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau?“ während 7 Prozent stimmten dagegen.

Die zweite Frage, „Sind sie für das Verbot von Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare?“ wurde von 91 Prozent der Wähler befürwortet, während 9 Prozent antworteten mit „Nein“.

Die dritte Frage, „Dürfen Eltern die Teilnahme ihrer Kinder am Sexualkundeunterricht verweigern?“ wurde von 89 Prozent der Wähler positiv unterstützt, während 11 Prozent dagegen waren.

Die Wähler in der Slowakei nahmen am 7. Februar an der achten Volksabstimmung in der Geschichte der unabhängigen Slowakei teil.  Die Umfragen wurden um  22:00 Uhr abgeschlossen. (Stand 22:49)

Die offiziellen Ergebnisse werden voraussichtlich am 8. Februar nach 10:00 Uhr veröffentlicht, nachdem sie von der Zentralen Wahlkommission bestätigt sind.

Um wirksam zu werden, muss der Wahlbeteiligung, die erforderliche 50-Prozent-Quorum der Wahlberechtigten übertreffen.

in der Slowakei fanden vorher sieben Referenden statt, nur eine Abstimmung 2003 war gültig, und hatte damals den Weg für EU-Beitritt geebnet.
Wenn es gelingt, wäre dieses Referendum, das Erste, welches von einer Bürgerinitiative ausging.

AKTUALISIERT_7_F.ebruar_2015, um 22:49 Uhr
http://spectator.sme.sk/c/20053434/turnout-low-unofficial-results-suggest.html
Translate from google – Tags: Kinderrechte – Kinderschutz – Allianz für die Familie – Alliance Family referendum – Homo Adoption – Frühsexualisierung –

Die Familie ist in Gefahr ! – Volksabstimmung

Kinder brauchen Vater und Mutter – Volksabstimmung in der Slowakei am 7.Feb.2015

– Gegen Homo als Adoptiveltern
– Eltern dürfen sich in der Schule gegen Sexualunterricht und Frühsexualisierung ihrer Kinder entscheiden.

Katholische Kirche Papst ist auch auf einem Plakat
Allianz für die Familie – Peter Kremsky
Werbespot eines Adoptivkindes “ Wo ist die Mama ? „
Slowakei – Slovensko – 7.Feb.2015

Kindeswohl – Kinderrechte – Kinderschutz – Ehe – Adoptiveltern

 

 

Entwurf für neues Fortpflanzungsgesetz – FMedG

Auslöser für einen neuen Entwurf des Fortpflanzungsgesetzes war eine Erkenntis des Verfassungsgerichtshofes, der das Verbot einer Samenspende für ein lesbisches Paar aufgehoben hat.

Quelle: ZIB 24, Fr, 14.11.2014

Fortpflanzungsmedizingesetz
FortpflanzungsgesetzKünstliche Befruchtung – Samenspende – Transgender
HomosexualitätLesben – Kinder – Vaterlose Gesellschaft – lesbisch – Kindesmissbrauch – Transgender Kinder

Lesbische Adoptivmütter wandeln Sohn in ein Mädchen um – Genderwahn – Missbrauch

Die Lesben Pauline Moreno und Debra Lobel ließen ihrem 11-Jährigen Adoptivsohn Hormonblocker implantieren, um die Entwicklung zu einem Mann zu verhindern. Das meldete CNN 2011.
Weder wurde der Junge den Lesben entzogen, als dieser versuchte, sich selbst zu verstümmeln – noch hielt man es wohl für notwendig, seine Geschlechtsidentitätsstörung zu therapieren. Stattdessen erachtete man es für sinnvoller, ihm Hormonblocker zu implantieren.
Es handelt sich um einen schweren Fall von Kindesmisshandlung, der konservative Kreise in den USA empörte.
Nichtsdestotrotz spricht man dort mittlerweile von „transgender kids“ – geht also allen Ernstes davon aus, dass Kinder sachlich feststellen können, dass sie angeblich ein anderes Geschlecht haben würden, als sie tatsächlich haben.
Eine gefährliche Verrücktheit, die jetzt bereits ihre ersten Opfer fordert.

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Published on Jul 5, 2014
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vaterlose Gesellschaft – Kinderrechte – Missbruach – Lesben – transgender – Genderwahn – Väter – Kindeswohl – Eizellenspende – Samenspende 

Birgit Kelle zur „vaterlosen Gesellschaft“ – fatherless society

Wie wichtig ist der Vater in einer Familie ?
Kinder und Jugendliche bei homosexuellen Paaren, Sterbehilfe, selbstbestimmtes Sterben, . . .

Birgit Kelle am 23.10.2014 in Wien beim Institut für Ehe und Familie IEF