„Ungläubige gehören getötet.“ IS-Gefährder jetzt freigesprochen

Wien

Angeblicher IS-Schläfer wurde freigesprochen
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag gegen einen angeblichen IS-Schläfer verhandelt worden, der laut Anklage im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ einen Selbstmordanschlag am Westbahnhof durchführen hätte sollen.

APA
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Zum Attentat sei es nicht gekommen, weil das Signal seines IS-Kontaktmannes ausblieb, hatte der Mann im Vorjahr dem Verfassungsschutz erklärt.Der Angeklagte – ein 27 Jahre alter Afghane, der 2015 über die Türkei nach Österreich gekommen war – wurde im Zweifel vom zentralen Vorwurf der Wiener Anklagebehörde freigesprochen. „Eine Mitgliedschaft beim IS und Anschlagspläne haben sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen“, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner am Ende fest. Der Mann wurde daher ausschließlich für mehrere gewalttätige Angriffe gegen verschiedene Justizwachebeamte – der Afghane dürfte ein äußerst problematischer Häftling sein, er wurde nach Handgreiflichkeiten, die sich auch gegen Mitinsassen richteten, immer wieder in andere Justizanstalten verlegt – zu 14 Monaten unbedingter Haft verlegt. Verteidiger Michael Dohr nahm das Urteil an, Staatsanwältin Viktoria Berente gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.Dass der Staatsanwaltschaft die Beweisführung zu den vermuteten Anschlagsplänen nicht glückte, lag möglicherweise auch daran, dass die Handy-Daten des Angeklagten nur ansatzweise ausgewertet werden konnte. Bei dem Afghanen war ein Smartphone sichergestellt worden, die darauf gespeicherten Daten waren allerdings großteils verschlüsselt. Weil der Verdächtige nicht bereit war, den PIN-Code und sonstige Informationen zu seinem Gerät preiszugeben, sei dieses einem sogenannten Chip Off-Verfahren unterzogen und dabei in seine Einzelteile zerlegt worden, berichtete ein Beamter vom Verfassungsschutz dem Schöffensenat. Ob am Gerät brisante Informationen – etwa Kontaktdaten einer möglichen IS-Verbindungsperson – gespeichert waren, ließ sich nicht klären. „Wir waren technisch nicht in der Lage, das Handy zu entschlüsseln. Die Technik ändert sich ständig“, sagte der Polizeibeamte.

Als das Gericht darauf die Beiziehung eines externen Sachverständigen andachte, um an sämtliche Daten zu kommen, machte der Beamte deutlich, dass das Smartphone den Entschlüsselungs-Versuch nicht unbeschadet überstanden hatte: „Nachher ist nichts mehr möglich.“ „Das gibt’s ja net“, entfuhr es der vorsitzenden Richterin. „Es wurde alles versucht, jetzt geht nix mehr“, erwiderte der Verfassungsschützer.

Der Angeklagte war erstmals strafrechtlich aufgefallen, als er im März 2018 vor dem provisorischen Parlamentsgebäude am Heldenplatz einen Polizisten attackierte. Als er zwei Wochen später am Westbahnhof ohne ersichtlichen Grund auf einen weiteren Polizisten losging, wurde er in seiner Asylunterkunft in Wien-Liesing festgenommen. Im August wurde er von Richterin Bandion-Ortner für die beiden Tätlichkeiten zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Anschließend outete sich der 27-Jährige als – vermeintlicher – IS-Schläfer und schilderte in mehreren Einvernahmen dem BVT und dem Wiener LVT seine Bomben-Pläne. Er wurde offensichtlich zunächst nicht ernst genommen. „Er hat mir nichts genannt, was sich konkretisieren hätte lassen. Er hat ein Schlagwort hingeworfen und hat sonst blockiert“, verriet der mit der Fallführung betraute Verfassungsschützer im Zeugenstand. Allerdings machte der Afghane deutlich, dass „Ungläubige“ getötet gehören. Das habe man ihm „beigebracht“. „Auch die Richterin bei meiner Hauptverhandlung war eine Ungläubige. Auch sie gehört getötet“, gab er niederschriftlich zu Protokoll, wobei er sich auf die Verhandlung vom August 2018 bezog.

Obwohl es sich bei der betreffenden Richterin um Bandion-Ortner und damit immerhin eine ehemalige Justizministerin handelte, erlangte diese von dieser Aussage keine Kenntnis. Das Protokoll wurde zwar der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die als tötungswürdig erachtete Bandion-Ortner jedoch nicht informiert. Was der 27-Jährige von ihr hielt, wurde ihr erst bekannt, nachdem die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der vom Angeklagten behaupteten Anschlagspläne zur Ansicht gelangte, dass dessen Angaben glaubwürdig waren und die Strafverfolgungsbehörde eine Anklage einbrachte. Der Akt landete erneut am Schreibtisch von Bandion-Ortner.

In der Verhandlung betonte nun Verteidiger Dohr, die Angaben seines Mandanten vor dem Verfassungsschutz wären nichts wert. Einerseits habe dieser sich „wichtig“ gemacht, andererseits habe er geglaubt, mit der falschen Behauptung, er sei ein IS-Bombenleger, seine drohende Abschiebung nach Afghanistan verhindern zu können. Dohr verwies auch auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Angeklagte „nach Reibungsflächen sucht“ und sich wichtig mache, grundsätzlich aber zurechnungsfähig sei. „Die Suppe ist hier nicht ein mal dünn. Hier ist gar keine Suppe vorhanden“, betonte Dohr.

Von APA Red. Erstellt am 06. August 2019 (15:13)
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Termin: Mo.18.Jän,18h – Haben ‪Sachverständige‬ zu viel Macht?

Termin – Bitte weitersagen!


Haben Sachverständige zu viel Macht?

Podiumsdiskussion: Am Montag, dem 18. Jänner,18h gibt es ein „Rechtspanorama am Juridicum“.
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„Macht der Sachverständigen, Ohnmacht der Parteien“: Das ist das Thema einer Diskussion der Reihe „Rechtspanorama am Juridicum“, die am Montag (18. Jänner,18h ) stattfindet.

Besonders in großen Wirtschaftsstrafverfahren spielen Sachverständige eine dominierende Rolle; dass sie zunächst für die Staatsanwaltschaft arbeiten und dann für das Gericht, hat Zweifel an ihrer Unparteilichkeit und an der Fairness des Verfahrens geweckt und bereits Höchstgerichte und den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Aber auch in familienrechtlichen Auseinandersetzungen oder in Verwaltungsverfahren ist die Rolle der Sachverständigen mitunter umstritten.

Darüber und über Möglichkeiten der Parteien, sich gegen etwaige Vor-Urteile von Sachverständigen zu wehren, diskutieren Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich, der Präsident der Wiener Anwaltskammer Michael Enzinger, der stellvertretende Vorstand des Instituts für Rechtsphilosophie Clemens Jabloner, der Anwalt, Wirtschaftsprüfer und Sachverständige Gerd Konezny und Alexander Schmidt, Vizepräsident des Handelsgerichts Wien.

Ab 18 Uhr, Dachgeschoß im Juridicum Wien, Eintritt frei.

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Tags: Österreich, Familie, Familienrecht, Gutachten – Sachverständige – Gutachter, Jugendamt Artikel, Justiz, Justizopfer, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, leaks, Richter, Scheidung – Trennung, Täubel-Weinreich – Richterin, Termine – Veranstaltungen – Demo etc., TV-Termin, Wien

Prozess gegen Gutachter E. Bachler – Fr.13.März 2015,9h LG Salzburg – Saal 228

Gutachter – Egon Bachler – Gericht – Prozess – 13.03.2015 Salzburg – Gutachten

Gutachterprozess des Jahres LG Salzburg

Bild Gutachten klAm 13.3.2015 findet endlich die Verhandlung gegen den Fließbandgutachter E. Bachler am LG Salzburg statt.
Es wird ihm vorgeworfen Fließbandgutachten z.B.: durch Kopieren seitenlanger Textpassagen (inkl. Rechtschreibfehler) erstellt zu haben.
Im Amtsdeutsch heißt das: “Verdacht des Vergehens der falschen Befunderstattung durch einen Sachverständigen.
Von den Betroffenen wird bemängelt, dass trotz entsprechender Anzeigen die Staatsanwaltschaft nicht den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs verfolgt.

Der Fall bietet einiges an Brisanz, sind doch die Hintergründe, die geschäftlichen Verbindungen und selbst der Verhandlungsort höchst umstritten. So soll doch genau jenes Gericht ein Urteil fällen, in dem jahrelang der Gutachter von beinahe allen Richtern selbst ständig beauftragt wurde. Bereits mehrere parlamentarische Anfragen haben sich mit der Causa beschäftigt. Obwohl entsprechende Anzeigen eingingen verfolgt die Staatsanwaltschaft nicht den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs.

Das Gericht hat 16 Zeugen geladen, darunter einige Richter des LG Salzburg so auch den Vizepräsidenten des . 13 seiner Gutachten wurden vom Übergutachter Prof. Max Steller von der Berliner Charite geprüft und in der Luft zerrissen – die Liste der Mängel jedes einzelnen Gutachtens ist lang.

Link: Hintergründe zum Fall und warum sich der Gutachterskandal zu einem Justizskandal ausgeweitet hat

Der Verein Väter ohne Rechte wird vor dem Gericht einen Infostand veranstalten und über die Rolle von Gutachtern und alle damit verbunden Aspekte, Gefahren undProblemstellungen informieren. Ebenso werden zahlreiche Vertreter der Väterplattform als Prozessbeobachter fungieren.

Der Verhandlungssaal 228 im 2. Stock ist reserviert, ebenso haben sich zahlreiche Vertreter diverser Medien angekündigt.

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/events/event/gutachterprozess-des-jahres-lg-salzburg/

Tags:  – Verhandlung – Falschgutschten – Egon Bachler – Gutachter – Gutachten – Strafverfahren – Landesgericht – Salzburg – Sachverständiger – Gerichtsverhandlung – Prozess – Sachwalterschaft – Jugendamt 

Das Kind ist weg !

Wenn Gutachten Familien zerstören . . . 

Das Kind ist weg! Entzieht ein Familiengericht Eltern das Sorgerecht, stützt es sich auf psychologische Gutachten. Viele davon sind fehlerhaft. Was also taugen die Gutachten der Sachverständigen ?
15.10.2014
Vater Kinder Gutachter – Jugendamt – Väter – Obsorge Sorgerecht – Justizopfer