„Ungläubige gehören getötet.“ IS-Gefährder jetzt freigesprochen

Wien

Angeblicher IS-Schläfer wurde freigesprochen
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag gegen einen angeblichen IS-Schläfer verhandelt worden, der laut Anklage im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ einen Selbstmordanschlag am Westbahnhof durchführen hätte sollen.

APA
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Zum Attentat sei es nicht gekommen, weil das Signal seines IS-Kontaktmannes ausblieb, hatte der Mann im Vorjahr dem Verfassungsschutz erklärt.Der Angeklagte – ein 27 Jahre alter Afghane, der 2015 über die Türkei nach Österreich gekommen war – wurde im Zweifel vom zentralen Vorwurf der Wiener Anklagebehörde freigesprochen. „Eine Mitgliedschaft beim IS und Anschlagspläne haben sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen“, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner am Ende fest. Der Mann wurde daher ausschließlich für mehrere gewalttätige Angriffe gegen verschiedene Justizwachebeamte – der Afghane dürfte ein äußerst problematischer Häftling sein, er wurde nach Handgreiflichkeiten, die sich auch gegen Mitinsassen richteten, immer wieder in andere Justizanstalten verlegt – zu 14 Monaten unbedingter Haft verlegt. Verteidiger Michael Dohr nahm das Urteil an, Staatsanwältin Viktoria Berente gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.Dass der Staatsanwaltschaft die Beweisführung zu den vermuteten Anschlagsplänen nicht glückte, lag möglicherweise auch daran, dass die Handy-Daten des Angeklagten nur ansatzweise ausgewertet werden konnte. Bei dem Afghanen war ein Smartphone sichergestellt worden, die darauf gespeicherten Daten waren allerdings großteils verschlüsselt. Weil der Verdächtige nicht bereit war, den PIN-Code und sonstige Informationen zu seinem Gerät preiszugeben, sei dieses einem sogenannten Chip Off-Verfahren unterzogen und dabei in seine Einzelteile zerlegt worden, berichtete ein Beamter vom Verfassungsschutz dem Schöffensenat. Ob am Gerät brisante Informationen – etwa Kontaktdaten einer möglichen IS-Verbindungsperson – gespeichert waren, ließ sich nicht klären. „Wir waren technisch nicht in der Lage, das Handy zu entschlüsseln. Die Technik ändert sich ständig“, sagte der Polizeibeamte.

Als das Gericht darauf die Beiziehung eines externen Sachverständigen andachte, um an sämtliche Daten zu kommen, machte der Beamte deutlich, dass das Smartphone den Entschlüsselungs-Versuch nicht unbeschadet überstanden hatte: „Nachher ist nichts mehr möglich.“ „Das gibt’s ja net“, entfuhr es der vorsitzenden Richterin. „Es wurde alles versucht, jetzt geht nix mehr“, erwiderte der Verfassungsschützer.

Der Angeklagte war erstmals strafrechtlich aufgefallen, als er im März 2018 vor dem provisorischen Parlamentsgebäude am Heldenplatz einen Polizisten attackierte. Als er zwei Wochen später am Westbahnhof ohne ersichtlichen Grund auf einen weiteren Polizisten losging, wurde er in seiner Asylunterkunft in Wien-Liesing festgenommen. Im August wurde er von Richterin Bandion-Ortner für die beiden Tätlichkeiten zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Anschließend outete sich der 27-Jährige als – vermeintlicher – IS-Schläfer und schilderte in mehreren Einvernahmen dem BVT und dem Wiener LVT seine Bomben-Pläne. Er wurde offensichtlich zunächst nicht ernst genommen. „Er hat mir nichts genannt, was sich konkretisieren hätte lassen. Er hat ein Schlagwort hingeworfen und hat sonst blockiert“, verriet der mit der Fallführung betraute Verfassungsschützer im Zeugenstand. Allerdings machte der Afghane deutlich, dass „Ungläubige“ getötet gehören. Das habe man ihm „beigebracht“. „Auch die Richterin bei meiner Hauptverhandlung war eine Ungläubige. Auch sie gehört getötet“, gab er niederschriftlich zu Protokoll, wobei er sich auf die Verhandlung vom August 2018 bezog.

Obwohl es sich bei der betreffenden Richterin um Bandion-Ortner und damit immerhin eine ehemalige Justizministerin handelte, erlangte diese von dieser Aussage keine Kenntnis. Das Protokoll wurde zwar der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die als tötungswürdig erachtete Bandion-Ortner jedoch nicht informiert. Was der 27-Jährige von ihr hielt, wurde ihr erst bekannt, nachdem die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der vom Angeklagten behaupteten Anschlagspläne zur Ansicht gelangte, dass dessen Angaben glaubwürdig waren und die Strafverfolgungsbehörde eine Anklage einbrachte. Der Akt landete erneut am Schreibtisch von Bandion-Ortner.

In der Verhandlung betonte nun Verteidiger Dohr, die Angaben seines Mandanten vor dem Verfassungsschutz wären nichts wert. Einerseits habe dieser sich „wichtig“ gemacht, andererseits habe er geglaubt, mit der falschen Behauptung, er sei ein IS-Bombenleger, seine drohende Abschiebung nach Afghanistan verhindern zu können. Dohr verwies auch auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Angeklagte „nach Reibungsflächen sucht“ und sich wichtig mache, grundsätzlich aber zurechnungsfähig sei. „Die Suppe ist hier nicht ein mal dünn. Hier ist gar keine Suppe vorhanden“, betonte Dohr.

Von APA Red. Erstellt am 06. August 2019 (15:13)
https://www.bvz.at/in-ausland/wien-angeblicher-is-schlaefer-wurde-freigesprochen-wien-daesh-extremismus-is-terrorismus-urteil-157603361
Tags: Asylwerber – Flüchtling – Migration – Justiz – Gewalt – radikale Islamisierung – Radikalisierung

Terroristen 2.Generation kommen aus der Haft

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Experten sprechen seit einigen Jahren davon, dass Häftlinge in der Haft zum islamischen Staat radikalisieren.
Im Gefängnis werden mit Handys auch neue Verbindungen geknüpft.
Nach der Haft sind einige fast fertig ausgebildete Terroristen und stehen sofort mit anderen islamischen Kämpfer in Verbindung.

Foto: faz.net

Admin Familie & Familienrecht, am 25-12-2018

Artikel:

Der weihnachtliche Terror ist nur die Spitze des Eisbergs

Von Thomas Eppinger

Wer dieser Tage auf einem Weihnachtsmarkt war, hat sie ziemlich sicher gesehen. Die Poller, Zäune und sonstigen Absperrungen, die Terroristen davon abhalten sollen, die Besucher des Marktes zu überfahren. Wir werden uns an diesen Anblick gewöhnen. So wie wie wir uns daran gewöhnt haben, vor jeder Flugreise Jacken und Gürtel abzulegen und die Schuhe auszuziehen. Aus Stichproben ist nach 9/11 eine lückenlose Kontrolle geworden, alle und alles werden untersucht, geröntgt, abgetastet, selbst das Mitnehmen von Flüssigkeiten ist streng geregelt. Fliegen ist Alltag geworden, doch die Kinder von heute können nicht mehr mit leuchtenden Augen zu den Piloten ins Cockpit. Verschlossene Türen, Zutrittskontrollen, mit Maschinengewehren bewaffnete Beamte am Boden, Air Marshals in der Luft.

Man gewöhnt sich an alles. Irgendwann wird jede Zumutung normal. So wie wir es für normal halten, dass mitten in Europa Synagogen und jüdische Schulen bewacht werden. Obwohl gerade dieser Umstand beweist, dass eben nichts normal ist.

Nur kurz sein an dieser Stelle daran erinnert, dass wir uns nicht wegen Hindus, Bahai, Buddhisten oder Zeugen Jehovas an die vielen kleinen und großen Einschränkungen in unserem Alltag gewöhnen müssen. Damit wir nicht vergessen, wer hier vor wem geschützt werden muss, wenn das nächste Mal von „Islamophobie“ die Rede ist. Ich habe noch vor keiner Moschee Wachen gesehen.


5 Tote, 11 Verletzte.

Gegen Messer und Schusswaffen helfen keine Poller. Zwei Tage dauerte die Flucht von Chérif Chekatt, 29 Jahre alt, französischer Staatsbürger, in Strasbourg geboren, die Eltern aus Marokko. Als Beamte der BST, Brigade spécialisée de terrain, eine Spezialeinheit der französischen Polizei, ihn verhaften wollten, eröffnete er das Feuer und starb im Schusswechsel. Ein in Frankreich als Top-Gefährder registrierter Islamist, 27-fach vorbestraft und im Gefängnis „radikalisiert“. Amtsbekannt also, wie fast alle Terroristen der jüngeren Vergangenheit. Dazu die FAZ:

„Die Akten von Mohamed Merah (Toulouse und Montauban), Mehdi Nemmouche (Jüdisches Museum Brüssel), die Brüder Chérif und Said Kouachi (Charlie Hebdo), Amedy Coulibaly (Jüdischer Supermarkt), Sid Ahmed Ghlam (Kirche Villejuif), Yassin Salhi (Enthauptung bei Lyon), Ayoub El Khazzani (Thalys), Ismael Omar Mostefai (Bataclan), Samy Amimour (Bataclan), Foued Mohamed-Aggad (Bataclan), Larossi Abballa (Polizistenmord in Magnanville), Adel Kermiche (Pfarrermord) und Abdel Malik Petitjean (Pfarrermord), Karim Cheurfi (Polizistenmord Champs- Elysees) und Adam D. (Champs-Elysees), Redouane Lakdim (Carcassonne und Trébes) und Khamzat Azimov (Messerangriff in Paris) waren alle mit dem Buchstaben ›S‹ für Staatssicherheit versehen.

Das änderte nichts daran, dass die meisten von ihnen zur Tat schreiten konnten. Nur in wenigen Fällen wie im Thalys oder an der Kirche von Villejuif gelang es, ein Blutbad zu verhindern.“

Gefängnisse als Brutstätten des Terrors

In Haft können Jihadisten von ihren Mitgefangenen das terroristische Handwerk lernen, während Kriminelle, die sich im Gefängnis radikalisieren, bereits über Fähigkeiten verfügen, die bei Anschlägen nützlich sind, beschreibt der Informationsdienst Stratfor. Auf diese Weise können Gefängnisse zu „universities of crime“ werden, aus denen in den nächsten Jahren hunderte von verurteilten Jihadisten hervorgehen. Die schon jetzt überforderten Behörden, die vor der jihadistischen Herausforderung stehen, werden in Zukunft durch die freigelassenen Extremisten mit einer noch größeren Fallzahl konfrontiert. Nach Angaben des französischen Staatsanwalts François Molins stehen allein in Frankreich 2018/19 vierzig verurteilte Terroristen zur Freilassung an. Dazu kommen jene, die sich hinter Gittern dem Extremismus verschrieben haben.

Das wirft – mindestens – zwei Fragen auf: nach den Haftbedingungen und der Haftdauer.

In einer empirischen Studie des Think Tanks ICSR (The International Centre for the Study of Radicalisation and Political Violence) beschreiben Experten aus 15 Ländern von Algerien bis zu den Vereinigten Staaten ihren Umgang mit inhaftierten Terroristen, wie sich Gefangene in Haft radikalisieren, und welche Maßnahmen ergriffen werden, um Terroristen individuell und/oder kollektiv zu de-radikalisieren. Auch wenn es kein allgemein gültiges Rezept gibt, sind die Autoren darin einig, dass Überbelegung, Personalmangel und unzureichende Ausbildung des Personals die Radikalisierung von Häftlingen fördern und den Behörden gleichzeitig erschweren, die Radikalisierten zu identifizieren. Die chronisch überbelegten und unterbesetzten französischen Gefängnisse sind unter diesem Aspekt „tickende Zeitbomben“. Die Details sprengen diesen Rahmen, aber man kann die Studie hier downloaden.

„Gefängnisse sind wichtig. Sie spielen eine enorme Rolle in den Erzählungen jeder radikalen und militanten Bewegung in der Neuzeit. Sie sind ›Orte der Verwundbarkeit‹, in denen Radikalisierung stattfindet. Sie haben aber auch als Brutkästen für die friedliche Veränderung und Transformation gedient. Der aktuelle Diskurs über Gefängnisse und Radikalisierung ist zum größten Teil negativ. Aber Gefängnisse sind nicht nur eine Bedrohung – sie können eine positive Rolle bei der Bekämpfung von Radikalisierung und Terrorismus in der gesamten Gesellschaft spielen.“

Investitionen in den Strafvollzug sind nirgendwo populär. Doch hier braucht es ein Umdenken. Angesichts der wachsenden islamistischen Bedrohung gilt mehr denn je: Wer am Strafvollzug spart, spart an der Sicherheit der Bevölkerung.

Die zweite Frage, die wir uns stellen müssen, ist noch sensibler: können wir überhaupt verantworten, Häftlinge freizulassen, von denen wir wissen, dass sie in Freiheit mit hoher Wahrscheinlichkeit Terroristen unterstützen oder selbst Terroranschläge verüben werden?

In Österreich kann gefährlichen Rückfalltätern, entwöhnungsbedürftigen und geistig abnormen Rechtsbrechern vorbeugend die Freiheit entzogen werden. Nicht als Strafe, sondern um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Diese „Sicherungsverwahrung“ ist ein gefährliches Instrument, denn menschliches Verhalten lässt sich nicht zuverlässig prognostizieren, und dem Staat wird damit die Möglichkeit eingeräumt, Menschen auf unbestimmte Zeit festzuhalten. Doch ist nicht einsichtig, warum man zum Beispiel das künftige Verhalten geistig abnormer Rechtsbrecher zuverlässiger prognostizieren können sollte als das von Islamisten. Von gewaltbereiten religiösen Radikalen wird immer eine Gefahr ausgehen.

Ein gefährliches Terrain. Aber bedenkt man, wie viele bestens qualifizierte Juristen sich mit Themen befassen, deren Dringlichkeit sich nicht gerade auf den ersten Blick erschließt, sollte die Europäische Union eigentlich genügend Expertise haben, eine Richtlinie für den Umgang mit inhaftierten Islamisten zu entwickeln, die den persönlichen Freiheitsrechten gleichermaßen Rechnung trägt wie dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung. Kein Land hat die Ressourcen, die so genannten „Gefährder“ lückenlos zu überwachen. Dass man wegen anderer Delikte verurteilte islamistische Gefährder freilässt und das Risiko in Kauf nimmt, dass sie jemanden ermorden oder anderen bei Attentaten helfen, dürfte den Menschen auf Dauer jedenfalls nur schwer zu vermitteln sein.


Wie Fische im Wasser

Ein israelischer Sicherheitsexperte bezifferte bei einem Vortrag in Wien den Anteil radikaler Muslime mit ungefähr 20 Prozent, etwa ein halbes Prozent gelte als radikal und gewaltbereit. Im Großen und Ganzen könne man diese Formel weltweit und auf jedes Land anwenden.

Von den ungefähr 1,6 Milliarden Muslimen wären demnach rd. 320 Millionen „radikal“, bei aller Unschärfe dieser Zuschreibung. Weltweit wären wir also mit ca. acht Millionen gewaltbereiten Muslimen konfrontiert. Eine noch bessere Vorstellung über die Dimension dieser Herausforderung bekommt man, indem man die große Zahl auf einzelne Länder runterbricht.

  • Österreich: ca. 600.000 Muslime, 120.000 radikal, 3.000 gewaltbereit.
  • Frankreich: ca. 5 Millionen Muslime, 1 Million radikal, 25.000 gewaltbereit.

Die Schätzungen über die Anzahl der Muslime in Deutschland liegen weit auseinander, die Zahlen dürften aber ganz ähnlich sein wie in Frankreich, auf eine einheitliche Schätzung konnte man sich bisher nicht einigen.

Terroristen sind nur die Speerspitzen. Ihr Umfeld aus radikalen und gewaltbereiten Muslimen inspiriert sie, gibt ihnen Rückhalt, versorgt sie mit Waffen und bietet ihnen Schutz. Auch Chérif Chekatt konnte nach dem Attentat noch zwei Tage im Stadtteil Neudorf in Strasbourg untertauchen, bevor er gestellt wurde.

Mao zufolge muss der Guerillero im Volk schwimmen wie ein Fisch im Wasser. Ist das Wasser günstig, vermehren sich die Guerillakämpfer und gedeihen prächtig. Angesichts der oben genannten Zahlen ist das ein bedrohliches Bild: 320 Millionen radikale Muslime sind ein ziemlich großes Wasser. Mit den Terroristen sehen wir nur die Spitze des Eisbergs. Die noch viel größere Herausforderung ist, dass aus radikalen Muslimen keine gewaltbereiten werden, und aus gewaltbereiten keine Terroristen.

Mena-Exklusiv; 24.12.2018

https://www.mena-watch.com/mena-analysen-beitraege/der-weihnachtliche-terror-ist-nur-die-spitze-des-eisbergs/
Tags: Radikalisierung

Enthaupten von Journalisten, die Lügen über den IS verbreiten, sei erlaubt . . .

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Urteil im Wiener Terror-Prozess voraussichtlich am Freitag

Der Terrorverdächtige durchläuft ein Deradikalisierungsprogramm

Der Terrorverdächtige durchläuft ein Deradikalisierungsprogramm – © APA

Der Terror-Prozess gegen einen 19-jährigen Wiener, der einen Anschlag geplant haben soll und laut Anklage einen zwölfjährigen Deutschen zu einem Attentat auf einen Weihnachtsmarkt anstiften wollte, wird vermutlich erst am Freitag abgeschlossen. Am Donnerstag wird im Weg einer Videokonferenz mit Aachen eine minderjährige Deutsche einvernommen. Danach soll das Beweisverfahren geschlossen werden.

Bei der zu vernehmenden Minderjährigen handelt es sich um ein Mädchen, das der Angeklagte am 1. Dezember 2016 unter Beiziehung eines “Hinterhof-Imams” (Verteidiger Wolfgang Blaschitz) nach islamischem Ritus geheiratet hat. 15 Tage später “bandelte” der Bursch allerdings virtuell mit einer 20-Jährigen an, die er beim Online-Spielen kennengelernt hatte und der gegenüber er vage von einer gemeinsamen Zukunft schwadronierte. Vom Richter darauf angesprochen, ob diese Zweigleisigkeit nicht seinem Glauben widersprochen hätte, bemerkte der Angeklagte: “Ich war damals jung.” Er habe unbedingt eine Frau haben wollen, “die Niqab trägt”.

Damit biss er bei der 20-Jährigen allerdings auf Granit. “Ich sollte ein Kopftuch tragen und nichts arbeiten”, meinte die ebenfalls in Deutschland wohnhafte junge Frau, die am Mittwochnachmittag mittels Videokonferenz als Zeugin befragt wurde. Sie lehnte das ab: “Ich fühle mich noch nicht bereit. Weil mein Lebensstil ist anders. Das ist nicht meine Welt.” Sie bestätigte auch einen anderen, weiter gehenden Wunsch des Islamisten: “Er wollte, dass meine Stimme keine anderen Männer hören.” Auf eine radikale Gesinnung deute das aber nicht hin, befand die mittlerweile 21-Jährige: “Vielleicht war das eine Eifersucht oder so. Das gibt’s überall. Das gibt’s auch bei Christen, dass Männer eifersüchtig sind.”

Bis zum 14. Jänner 2017 – und damit bis zu kurz vor seiner Inhaftierung – chattete der Angeklagte nächtelang mit der 20-Jährigen. Als er festgenommen wurde, telefonierte er gerade mit ihr. Aus den Chat-Protokollen geht deutlich hervor, dass der 19-Jährige bis zuletzt glühender Verfechter des IS war. Das Enthaupten von Journalisten, die Lügen über den IS verbreiten, sei erlaubt, belehrte er etwa die 20-Jährige: “Allah sagt, schlag dem Ungläubigen in den Nacken.” Die 20-Jährige – eine Schiitin und ihren Angaben zufolge damit für die Terror-Miliz “der Erzfeind Nummer eins”, bot ihm Paroli. Sie werde “diese Gruppe niemals akzeptieren”, schrieb sie beispielsweise ihrem Chat-Partner, worauf er sie zum Mundhalten aufforderte. Auf Beschimpfungen des IS reagierte er ungehalten, teilweise mit blanker Wut.

Der 19-Jährige behauptet, er hätte Wochen vor seiner Festnahme dem IS und seinen Zielen abgeschworen. Als ihn der Staatsanwalt unter Vorhalt der Aussagen der 20-Jährigen auf den Widerspruch zwischen Sein und Schein aufmerksam machte, räumte der Angeklagte ein, er habe “noch sympathisiert”. Mitglied und überzeugt vom IS sei er aber nicht mehr gewesen.

Am vierten Verhandlungstag stand auch die Gesinnung des 19-jährigen Wieners. Seit seiner Inhaftierung durchläuft der Bursche ein Deradikalisierungsprogramm. Seit dem 26. Jänner 2017 wird er vom Verein Derad betreut, einer NGO, die mit sogenannten Interventionsgesprächen bei fanatisierten Häftlingen eine Abkehr vom radikalislamistischem Gedankengut bewirken will. Im Vorjahr hat sich Derad in den heimischen Justizanstalten um 135 Insassen gekümmert, weitere 17 wurden nach ihrer Entlassung in Koordination mit der Bewährungshilfe begleitet.

In einem schriftlichen Bericht der NGO ans Landesgericht für Strafsachen, der vom vorsitzenden Richter verlesen wurde, wird betont, der 19-Jährige befinde sich “auf einem guten Weg”. Allerdings sei Deradikalisierung “kein Sprint, sondern ein Marathonlauf”.

Positiv wird von Derad vermerkt, der Angeklagte habe von Beginn an seine Gesinnung nicht verborgen oder beschönigt, sei nun aber bereit, seine “ideologischen Überlegungen zu überdenken”. Es falle ihm nicht leicht, von seiner Ideologie abzulassen, da ihm Religion und Glaube in der Haft Halt geben. Zugleich sei sein Glaube identitätsstiftend. Er sei aber bereit, den “Mainstream-Islam” kennenzulernen. “Er weiß, dass er früher gewaltbereit war, und versucht, sich zu beherrschen”, heißt es in dem Bericht. Nun hinterfrage er immerhin den IS “kritisch”.

“Leider fällt es ihm schwer sich zu beherrschen, wenn er provoziert wird”, hält Derad weiter fest. Dass Ende Jänner 2018 in der Zelle des 19-Jährigen Zeichnungen mit IS-Kämpfern und einer Verteufelung der US-Flagge gefunden wurden, interpretiert Derad als “subtile Methode” einer Provokation, “die er in der Zelle zur Schau stellt”.

Es erscheint allerdings auch vorstellbar, dass diese Zeichnungen die aktuelle Gesinnung des Angeklagten ausdrücken. Denn in einem mit 3. April 2018 datierten Bericht des burgenländischen Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) wird der Inhalt einer Aussage eines Mannes wiedergegeben, der im November und Dezember 2017 mit dem 19-Jährigen eine Zelle teilte. Dieser hätte im Haftraum den Islam verherrlicht und sich bemüht, Mitgefangene zu “instrumentalisieren” und zu “manipulieren”, heißt es in dem LVT-Bericht, den der Richter verlas. Der 19-Jährige habe Häftlinge zum Konvertieren bringen wollen.

“Das ist Blödsinn”, wies der Angeklagte diese Angaben zurück. Der Informant sei “ein Paranoid-Schizophrener”. Er habe lediglich “Geschichten über den Islam erzählt”, aber niemanden beeinflusst und keinem seinem Glauben aufgezwungen.

Unmittelbar vor seiner Festnahme am 20. Jänner 2017 hatte der Angeklagte noch einen Termin bei der Männerberatung. “Will mit mir eine Deradikalisierung durchführen lassen hahahaha”, verriet er nach dem Gespräch am 18. Jänner sichtlich amüsiert einem Bekannten in einem Chat. Und weiter: “Wenn er wüsste, wenn ich will, dass ich diese ganze Gruppe radikalisiere hahaha.”

Damit konfrontiert, bemerkte der 19-Jährige, es habe sich um einen “Scherz” gehandelt. Sein Betreuer bei der Männerberatung sei “ein humorvoller Mensch” gewesen und hätte bei einer Diskussion über islamische Kleidungsvorschriften feixend ihm gegenüber gemeint, “dass er mit mir eine Deradikalisierung durchführen lassen will”. Es sei völlig klar gewesen, dass das scherzhaft gemeint war. Nur das habe er im folgenden Chat seinem Bekannten vermittelt.

(APA),  Akt.:
http://www.salzburg24.at/terror-prozess-in-wien-deradikalisierung-ist-kein-sprint/apa-1441697848
Tags: Gewalt – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

13-jähriger IS-Terrorverdächtiger soll in Wien aussagen . . .

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Anschlagsversuch in Ludwigshafen Junger Terrorverdächtiger drehte Bekennervideo

Der unter Terrorverdacht stehende 13-Jährige soll vor seinem mutmaßlichen Anschlagsversuch auf den Weihnachtsmarkt von Ludwigshafen ein Bekennervideo gedreht haben. Er muss nun im April in einem Prozess in Wien aussagen.

Verpixeltes Bild des 13-jährigen Attentäters

Terrorverdächtiger muss in Wiener Prozess aussagen

Das berichtete die Tageszeitung „Rheinpfalz“ am Montag mit Verweis auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien gegen einen 18-jährigen Österreicher mit albanischen Wurzeln. Dieser soll den 13 Jahre alten Deutsch-Iraker angestiftet haben. Weder die Staatsanwaltschaft Wien noch das Landesgericht wollten sich zu dem Bericht äußern. Der Prozess gegen den 18-Jährigen soll am 6. April beginnen. Das hat eine Richterin am Landgericht in Wien bestätigt.

Aus der Anklageschrift gegen den Österreicher gehen außerdem weitere Details hervor: Ursprünglich habe der damals 12-Jährige aus Ludwigshafen nach Syrien reisen wollen. Er sei aber von mehreren Anhängern der Terrormiliz IS aufgefordert worden, lieber einen Anschlag im eigenen Herkunftsland zu verüben. Daraufhin habe der Junge ein Attentat auf die Apostelkirche im Ludwigshafener Stadtteil Hemshof geplant. Dieser Plan habe seinem Komplizen aus Österreich aber nicht gefallen, deshalb habe er ihm den Weihnachtsmarkt als Anschlagsziel vorgeschlagen.

Der zur Tatzeit Zwölfjährige aus Ludwigshafen soll dann im Dezember 2016 versucht haben, eine Nagelbombe am Weihnachtsmarkt abzulegen. Strafrechtlich kann er wegen seines Alters nicht belangt werden. Er lebt nach früheren Angaben der Stadt in einer bewachten Einrichtung und wird dort betreut.

Selbstmordanschlag von Mädchen sieben u. acht Jahre alt

Zwei kleine Mädchen verüben Selbstmordanschlag

Mädchen sprengen sich auf Marktplatz in die Luft

Im Nordosten Nigerias haben zwei kleine Mädchen ein Selbstmordanschlag verübt. Die Mädchen sollen erst sieben oder acht Jahre alt gewesen sein. Wer hinter der Tat steckt, ist noch nicht klar.

Auf einem Markt in Maiduguri in Nigeria haben sich zwei Mädchen in die Luft gesprengt. 17 Menschen wurden verletzt. Die beiden Attentäterinnen sollen erst sieben oder acht Jahre alt gewesen sein.

wei kleine Mädchen haben sich am Sonntag auf einem Markt in Nigerias nordöstlicher Stadt Maiduguri in die Luft gesprengt und dabei mindestens 17 Menschen verletzt. Die Mädchen seien „sieben oder acht Jahre alt“ gewesen, sagte ein Mitglied der Bürgerwehr von Maiduguri, Abdulkarim Jabo.

Jabo berichtete, er habe die Mädchen vor dem Selbstmordattentat aus einer Rikscha aussteigen sehen. Sie seien „ohne die geringste Gefühlsregung“ vor ihm hergelaufen, er habe noch versucht, mit ihnen zu sprechen. „Ich dachte, sie suchen ihre Mutter.“ Sie seien dann auf die Geflügelhändler zugegangen und hätten ihre Sprengstoffgürtel gezündet.

 

 

Wer hinter der Tat steckte, war zunächst unklar. Derartige Attentate gehen aber meist auf die Islamistengruppe Boko Haram zurück. Erst am Freitag waren im Nordosten Nigerias bei einem Doppelanschlag von Boko Haram mindestens 45 Menschen getötet und 33 weitere verletzt worden.

 Boko Haram kämpft seit Jahren für die Errichtung eines islamischen Gottesstaats im mehrheitlich muslimischen Nordosten Nigerias. Die Gruppe verübt unter anderem Angriffe auf Polizei, Armee, Kirchen und Schulen.

Seit 2009 wurden in dem Konflikt mehr als 20.000 Menschen getötet. 2,6 Millionen Menschen ergriffen angesichts der Gewalt die Flucht.

Quelle: Die Welt, Stand: 11.12.2016

https://www.welt.de/politik/ausland/article160194587/Zwei-kleine-Maedchen-verueben-Selbstmordanschlag.html
Tags: Terror

Spendenaufruf ! Kinderschützer pensionsreif geprügelt !

Väter ohne Rechte

Spendenaufruf nach brutalem Überfall auf Kinderschützer

Spendenaufruf! Kinderschützer pensionsreif geprügelt!Attentat Günter groß

Am  3.09.2014 um 12 Uhr wurde unser Freund und Mitstreiter für Kinderschutz und Umsetzung der Kinderrechte Günter S. von 2 Briefboten bei der Übernahme eines behördlichen Schreibens brutalstzusammengeschlagen und schwer verletzt  mehrfacher Lendenwirbelbruch und mehrfache Knochenfrakturen imKniebereich.

Unfalldiagnose GünterNach einer mehrstündigen und  äußert komplizierten Operation sprechen die behandelnden Ärzte von einer langenRehabilitation mit ungewissem Ausgang.

Die Täter sind bekannt, und wurden auf freiem Fuß angezeigt !?

CT Günter


Seine Recherchen zum Thema und die entstandene Informationssammlung sind bemerkenswert, seine Hilfsbereitschaft für vom Familienrecht schwer gezeichnete Eltern und Kindern darf seit Jahren als großartig bezeichnet werden.

Die Zusammenhänge scheinen äußerst suspekt. Ist denn sein Engagement manchen Leuten (zu) lästig ?

https://familiefamilienrecht.wordpress.com/

Wir ersuchen um Ihre Unterstützung – Vater Günther S. kann sich die div. Zusatzkosten zur raschest möglichen Genesung und zur Wahrung seiner Rechte in diesem Fall unmöglich leisten – DIESMAL BRAUCHT ER HILFE!

Konto: Väter ohne Rechte, Volksbank Tullnerfeld
IBAN: AT14  4063  0381  3581  0000
BIC: TUVTAT21
Verwendungszweck: Hilfe für Günter S.

http://humanesrecht.com/news-events/kindersch%C3%BCtzer-pensionsreif-gepr%C3%BCgelt

Quelle Väter ohne Rechte :
http://www.vaeter-ohne-rechte.at/spendenaufruf-nach-brutalem-ueberfall-auf-kinderschuetzer/

Feminismus – Attentat auf den Administrator von Familie und Familienrecht

Zitat:
Es gibt nur eine Gruppe die sich an einer fairen Ausgestaltung des Familienrechts stört:
Feminismus

Attentat Vösendorf Administrator Familienrecht
Attentat Vösendorf Administrator Familienrecht

Tags: Nahkampfausbildung – Tötungsabsicht – Vösendorf  – Kinderschutz Kinderrechte – Justiz