„Ungläubige gehören getötet.“ IS-Gefährder jetzt freigesprochen

Wien

Angeblicher IS-Schläfer wurde freigesprochen
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag gegen einen angeblichen IS-Schläfer verhandelt worden, der laut Anklage im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ einen Selbstmordanschlag am Westbahnhof durchführen hätte sollen.

APA
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Zum Attentat sei es nicht gekommen, weil das Signal seines IS-Kontaktmannes ausblieb, hatte der Mann im Vorjahr dem Verfassungsschutz erklärt.Der Angeklagte – ein 27 Jahre alter Afghane, der 2015 über die Türkei nach Österreich gekommen war – wurde im Zweifel vom zentralen Vorwurf der Wiener Anklagebehörde freigesprochen. „Eine Mitgliedschaft beim IS und Anschlagspläne haben sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen“, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner am Ende fest. Der Mann wurde daher ausschließlich für mehrere gewalttätige Angriffe gegen verschiedene Justizwachebeamte – der Afghane dürfte ein äußerst problematischer Häftling sein, er wurde nach Handgreiflichkeiten, die sich auch gegen Mitinsassen richteten, immer wieder in andere Justizanstalten verlegt – zu 14 Monaten unbedingter Haft verlegt. Verteidiger Michael Dohr nahm das Urteil an, Staatsanwältin Viktoria Berente gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.Dass der Staatsanwaltschaft die Beweisführung zu den vermuteten Anschlagsplänen nicht glückte, lag möglicherweise auch daran, dass die Handy-Daten des Angeklagten nur ansatzweise ausgewertet werden konnte. Bei dem Afghanen war ein Smartphone sichergestellt worden, die darauf gespeicherten Daten waren allerdings großteils verschlüsselt. Weil der Verdächtige nicht bereit war, den PIN-Code und sonstige Informationen zu seinem Gerät preiszugeben, sei dieses einem sogenannten Chip Off-Verfahren unterzogen und dabei in seine Einzelteile zerlegt worden, berichtete ein Beamter vom Verfassungsschutz dem Schöffensenat. Ob am Gerät brisante Informationen – etwa Kontaktdaten einer möglichen IS-Verbindungsperson – gespeichert waren, ließ sich nicht klären. „Wir waren technisch nicht in der Lage, das Handy zu entschlüsseln. Die Technik ändert sich ständig“, sagte der Polizeibeamte.

Als das Gericht darauf die Beiziehung eines externen Sachverständigen andachte, um an sämtliche Daten zu kommen, machte der Beamte deutlich, dass das Smartphone den Entschlüsselungs-Versuch nicht unbeschadet überstanden hatte: „Nachher ist nichts mehr möglich.“ „Das gibt’s ja net“, entfuhr es der vorsitzenden Richterin. „Es wurde alles versucht, jetzt geht nix mehr“, erwiderte der Verfassungsschützer.

Der Angeklagte war erstmals strafrechtlich aufgefallen, als er im März 2018 vor dem provisorischen Parlamentsgebäude am Heldenplatz einen Polizisten attackierte. Als er zwei Wochen später am Westbahnhof ohne ersichtlichen Grund auf einen weiteren Polizisten losging, wurde er in seiner Asylunterkunft in Wien-Liesing festgenommen. Im August wurde er von Richterin Bandion-Ortner für die beiden Tätlichkeiten zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Anschließend outete sich der 27-Jährige als – vermeintlicher – IS-Schläfer und schilderte in mehreren Einvernahmen dem BVT und dem Wiener LVT seine Bomben-Pläne. Er wurde offensichtlich zunächst nicht ernst genommen. „Er hat mir nichts genannt, was sich konkretisieren hätte lassen. Er hat ein Schlagwort hingeworfen und hat sonst blockiert“, verriet der mit der Fallführung betraute Verfassungsschützer im Zeugenstand. Allerdings machte der Afghane deutlich, dass „Ungläubige“ getötet gehören. Das habe man ihm „beigebracht“. „Auch die Richterin bei meiner Hauptverhandlung war eine Ungläubige. Auch sie gehört getötet“, gab er niederschriftlich zu Protokoll, wobei er sich auf die Verhandlung vom August 2018 bezog.

Obwohl es sich bei der betreffenden Richterin um Bandion-Ortner und damit immerhin eine ehemalige Justizministerin handelte, erlangte diese von dieser Aussage keine Kenntnis. Das Protokoll wurde zwar der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die als tötungswürdig erachtete Bandion-Ortner jedoch nicht informiert. Was der 27-Jährige von ihr hielt, wurde ihr erst bekannt, nachdem die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der vom Angeklagten behaupteten Anschlagspläne zur Ansicht gelangte, dass dessen Angaben glaubwürdig waren und die Strafverfolgungsbehörde eine Anklage einbrachte. Der Akt landete erneut am Schreibtisch von Bandion-Ortner.

In der Verhandlung betonte nun Verteidiger Dohr, die Angaben seines Mandanten vor dem Verfassungsschutz wären nichts wert. Einerseits habe dieser sich „wichtig“ gemacht, andererseits habe er geglaubt, mit der falschen Behauptung, er sei ein IS-Bombenleger, seine drohende Abschiebung nach Afghanistan verhindern zu können. Dohr verwies auch auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Angeklagte „nach Reibungsflächen sucht“ und sich wichtig mache, grundsätzlich aber zurechnungsfähig sei. „Die Suppe ist hier nicht ein mal dünn. Hier ist gar keine Suppe vorhanden“, betonte Dohr.

Von APA Red. Erstellt am 06. August 2019 (15:13)
https://www.bvz.at/in-ausland/wien-angeblicher-is-schlaefer-wurde-freigesprochen-wien-daesh-extremismus-is-terrorismus-urteil-157603361
Tags: Asylwerber – Flüchtling – Migration – Justiz – Gewalt – radikale Islamisierung – Radikalisierung

Spermaqualität mit Handy testen

Kinderwunsch

Per Handykamera die Spermaqualität testen

Sperma-Check: Per Smartphone-Kamera die Qualität des Sperma testen

Das Foto zeigt das Fruchtbarkeit Testsystem, das besteht aus einem optischen Zubehörteil, auf dem das Smartphone befestigt wird (l) und eine Spermaprobe (r). Die Qualität von Sperma könnte sich auf günstige und unkomplizierte Weise mit Hilfe eines Smartphones beurteilen lassen. US-Forscher stellen ein solches Sperma-Check-System für die Heimanwendung im Fachblatt „Science Translational Medicine“ vor. FOTO: dpa, fgj
Boston. Millionen von Paaren weltweit wollen ein Kind, doch es klappt nicht. Die Ursachen liegen in etwa der Hälfte der Fälle beim Mann. Ein einfacher Test könnte Männern künftig die Untersuchung ihres Spermas erleichtern. 

Die Qualität von Sperma könnte sich auf günstige und unkomplizierte Weise mit Hilfe eines Smartphones beurteilen lassen. US-Forscher stellen ein solches Sperma-Check-System für die Heimanwendung im Fachblatt „Science Translational Medicine“ vor. Der Test könne ähnlich unkompliziert und in privater Umgebung eingesetzt werden wie ein Schwangerschaftstest und zum Beispiel ungewollt kinderlose Paare auf mögliche Probleme mit der Furchtbarkeit hinweisen, schreiben sie. Bisher existiere er allerdings nur als Prototyp, ein Zulassungsantrag bei den zuständigen US-Behörden sei geplant.

Weltweit hätten bis zu zwölf Prozent der Männer im Laufe ihres Lebens Probleme mit der Fruchtbarkeit, schreiben die Forscher in ihrem Beitrag. Für viele Männer sei die Hürde hoch, ihre Spermaqualität testen zu lassen. „Männer müssen eine Spermaprobe in diesen Zimmern in Krankenhäusern abgeben, eine Situation, in der sie oft Stress, Peinlichkeit, Pessimismus und Enttäuschung empfinden“, erläutert Studienleiter Hadi Shafiee von der Harvard Medical School in Boston (US-Staat Massachusetts). „Wir wollten einen Fruchtbarkeits-Test für Männer anbieten, der ähnlich einfach und preisgünstig ist wie ein Schwangerschafts-Heimtest.“

Das von ihnen entwickelte Testsystem besteht aus einem optischen Zubehörteil, auf dem das Smartphone befestigt wird. Die nicht weiter aufbereitete Spermaprobe wird auf eine Art Einmal-Chip geladen, der dann in das Zubehörteil geschoben wird. In weniger als fünf Sekunden analysiert die Kamera des Smartphones dann Spermienkonzentration und -beweglichkeit in der Probe. Eine App führt den Nutzer durch die Anwendung. Die Materialkosten beliefen sich auf umgerechnet gut vier Euro, so die Forscher.

Darum klappt es mit dem Kinderwunsch nicht FOTO: Shutterstock/Andresr

Das Team um Shafiee testete das System an 350 Spermaproben und verglich die Genauigkeit mit herkömmlichen Methoden zur Spermabeurteilung. Das Ergebnis: Das System erlaubt eine verlässliche Beurteilung der Spermienqualität basierend auf den Qualitätskriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Mit einer Genauigkeit von etwa 98 Prozent entdeckte es Proben mit einer Konzentration von unter 15 Millionen Spermien pro Millimeter und/oder einem Anteil beweglicher Spermien von weniger als 40 Prozent, berichten die Wissenschaftler.

Auffällige Spermaproben identifizierte es genauso gut wie die herkömmlichen Methoden, also die manuelle oder computergestützte Beurteilung der Spermienqualität unter dem Mikroskop. Ihr System eigne sich damit prinzipiell auch dazu, die herkömmlichen, personalintensiven und teuren Verfahren zu ersetzen, schreiben die Wissenschaftler. Computergestützte Methoden fehlten in vielen Fruchtbarkeitszentren oder kleineren Krankenhäuser, dort würden manuelle Verfahren eingesetzt, die aufwendig und zudem subjektiv seien. Die Wissenschaftler belegten in ihrer Studie weiter, dass auch ungeübte Anwender mit dem Test zurechtkommen.

Eine weiteres Einsatzgebiet sehen die Forscher in der Kontrolle von Vasektomie-Patienten, also von Männern, die sich ihre Samenleiter zur Sterilisation durchtrennen lassen. Um den Erfolg dieser Operation zu prüfen, müssen die Patienten für mehrere Wochen regelmäßig prüfen, ob ihre Samenflüssigkeit weitgehend frei von Spermien ist. Es wäre ein großer Vorteil, wenn die Patienten dazu nicht zum Arzt gehen müssten, sondern einfach zu Hause einen Test durchführen könnten.

Es sei faszinierend und in einigen Fällen sicher hilfreich, abseits von großen Infrastrukturen entsprechende Untersuchungen durchführen zu können, sagt Hans-Christian Schuppe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM). „Solche Heimtests sollten allerdings lediglich der Orientierung dienen und nicht als Ersatz für eine fachliche Labordiagnostik.“

Zum einen sei der Mensch nach wie vor computergestützten Systemen überlegen, wenn es um die Gesamtbeurteilung der Samenqualität gehe, erklärte Schuppe. „Ein geübter Untersucher hat immer auch andere Parameter im Blick als nur Spermienzahl und -beweglichkeit. Er beurteilt etwa auch die Form der Spermien und sieht, ob sich andere Zellen in der Probe befinden, die zum Beispiel weitere Hinweise auf Störungen der Hodenfunktion oder andere Erkrankungen geben könnten.“

Zum anderen bleibe die Frage, wie die Männer nach einem Heimtest mit dem Ergebnis umgehen. „Ich habe aus meiner Erfahrung das Gefühl, dass viele Männer und Paare zum Beispiel mit Informationen aus dem Internet völlig überfordert sind. In diesem sensiblen Bereich muss eine ärztliche Beratung weiter stattfinden.“

Hier geht es zur Bilderstrecke: Darum klappt es mit dem Kinderwunsch nicht

(dpa),

24. März 2017 | 11.05 Uhr

 http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/news/sperma-check-per-smartphone-kamera-die-qualitaet-des-sperma-testen-aid-1.6708241

 

Vater fasst Vergewaltiger seiner Tochter

Nach Attacke auf Tochter: Vater überwältigt Angreifer

Frauen fühlen sich im öffentlichen Raum immer unsicherer: Attacke auf Frau (Symbolbild) Foto: picture alliance / maxppp

KLEVE.
Ein 57 Jahre alter Mann aus Kleve hat am Sonntagmorgen seine Tochter vor einer mutmaßlichen Vergewaltigung bewahrt und den Angreifer überwältigt. Laut Polizeiangaben befand sich die 23jährige Frau nach einem Diskothekenbesuch gegen 5.30 Uhr alleine auf dem Heimweg, da sie kein Taxi bekam.

Als sie bemerkte, daß ein Unbekannter sie verfolgt, rief sie mit ihrem Mobiltelefon ihren Vater an. „Plötzlich ergriff der Mann die 23Jährige, schlug sie ins Gesicht, zog sie vom Gehweg weg und legte sich auf sie“, berichtete am Montag morgen die Polizei.

Angreifer ist ein 23 Jahre alter Syrer

Der Vater, der seiner Tochter mit einem Motorroller entgegengefahren war, entdeckte das Geschehen abseits der Straße und griff ein. Er überwältigte den Angreifer und hielt diesen bis zum Eintreffen der informierten Polizei fest.

Die junge Frau wurde zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Der offensichtlich alkoholisiert Beschuldigte, ein 23 Jahre alter Syrer, soll am Montag einem Haftrichter vorgeführt werden.

 

Mehrheit der Frauen fühlt sich unsicherer im öffentlichen Raum

Mehr als die Hälfte der Frauen in Deutschland halten den öffentlichen Raum für unsicherer als früher. In einer Emnid-Umfrage für die Bild am Sonntag gaben 58 Prozent der Befragten an, daß öffentliche Orte für sie heute weniger sicher sind als früher. 31 Prozent sahen keine Veränderung. Lediglich zehn Prozent sagten, es sei heute in der Öffentlichkeit sicherer.

48 Prozent gaben an, bestimmte Gebiete zu meiden, sobald es dunkel werde. 16 Prozent führten nach Sonnenuntergang Pfefferspray mit sich, unter den 14 bis 29jährigen sogar 32 Prozent.

 

(gb),9. Januar 2017
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2017/nach-attacke-auf-tochter-vater-ueberwaeltigt-angreifer/

Tags: Asylwerber – Flüchtling – Vergewaltigung – sexueller Missbrauch – Deutschland, Flüchtlinge, Gewalt, Körperverletzung, Kinder, Polizei, Syrien, Väter

Vater zum Löschen von WhatsApp am Handy des Kindes verpflichtet


Sexuelle Belästigung eines Kindes über WhatsApp: Vater zum Löschen der App vom Handy des Kindes verpflichtet

Grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen Nutzung von WhatsApp durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Wird ein 15 Jahre altes Mädchen über WhatsApp sexuell belästigt und bestehen Zweifel an einem verantwortungs­vollen Umgang des Mädchens mit der App, so kann dem Vater auferlegt werden, die App vom Handy seines Kindes zu löschen sowie regelmäßige klärende Gespräche mit dem Kind durchzuführen und Kontrollen des Handys vorzunehmen. Es bestehen zudem grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die Nutzung von WhatsApp durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Hersfeld hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines 15- und 10-jährigen Mädchens waren seit dem Jahr 2006 geschieden und lebten daher getrennt voneinander. Dem Vater stand das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, so dass die Kinder hauptsächlich beim Vater lebten. Das ältere Mädchen erhielt seit Frühjahr 2015 von einem alten Schulfreund ihres Vaters, welcher in einer Nachbargemeinde wohnte, über WhatsAppNachrichten mit sexuellem Inhalt. So fragte er zum Beispiel, wie die Schamhaare und die Geschlechtsteile des Mädchens aussähen bzw. wie groß die „Sachen“ seien. Zudem wollte er von ihr und ihrer jüngeren Schwester Nacktfotos haben. Die sexuellen Belästigungen zogen sich über einen Zeitraum von 12 Monaten hin und belasteten das Mädchen stark. Nachdem der Vorfall bekannt wurde, musste das Amtsgericht Bad Hersfeld über familienrechtliche Maßnahmen entscheiden.

Beeinträchtigung des seelischen Wohls durch sexuelle Belästigung

Das Amtsgericht Bad Hersfeld sah die Notwendigkeit Auflagen gemäß § 1666 BGB zu erteilen, um eine weitere Gefährdung des Kindeswohls abzuwehren. In den Nachrichten mit sexuellem Inhalt sah das Gericht eine Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens beider Kinder. Denn während das ältere Mädchen durch den direkten Chat-Kontakt betroffen gewesen sei, sei das jüngere Mädchen dadurch involviert worden, weil sie von ihrer älteren Schwester über die Chat-Inhalte laufend informiert wurde. Sowohl die Kinder als auch der Vater seien nicht in der Lage gewesen angemessen auf diesen Vorfall zu reagieren. Ihnen habe ein Bewusstsein zu den möglichen Gefahren hinsichtlich der Nutzung von Smartphones gefehlt.

Keine Eignung von WhatsApp für unter 16-jährige Kinder

Nach Ansicht des Amtsgerichts stelle die Nutzung von WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich eine Gefahr für ihre Privatsphäre und ihre Entwicklung dar. Denn durch die Nutzung werden das Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz betroffen. Eine Person unter 16 Jahren könne die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung zur Nutzung von WhatsApp noch nicht überschauen. Dies gelte jedenfalls insofern, dass die Kinder nicht vor der Nutzung einen ausgeprägten verantwortungsvollen Umgang mit den Funktionen und den Risiken der App aufgezeigt bekommen haben und sie nicht bereits eine besondere geistige Reife und vorausschauende Sicht im Hinblick auf die Nutzung eines digitalen, umfassend vernetzten Kommunikationsmittels aufweisen. Beides sei hier nicht der Fall gewesen.

Auferlegte Pflichten für den Vater

Das Amtsgericht gab dem Vater zunächst auf, jeglichen Kontakt seiner Kinder mit dem Schulfreund zu verhindern bzw. gegebenenfalls den Kontakt umgehend zu unterbinden. Zudem erteilte es dem Vater die Auflage, die App von den Handys der Kinder zu löschen. Zudem musste der Vater anhaltend sicherstellen, dass keine Messenger-App mit Zwangsvernetzungstechnik über die Mobilfunknummer mehr auf den Geräten der Kinder installiert werde. Weiterhin traf ihn die Pflicht zumindest alle drei Monate die Handys der Kinder unter anderem auf dort installierte Apps zu besehen und mit den Kindern monatlich ein Gespräch über die Nutzung der Geräte und eventuelle Fragen oder Probleme zu führen. Schließlich erteilte das Gericht die Auflage, beiden Kindern jeweils nur ein Smartphone zur Verfügung zu stellen.

Kein generelles Verbot von Messenger-Diensten

Das Amtsgericht hob hervor, dass durch die erteilten Auflagen nicht gänzlich die Nutzung von Messenger-Diensten ausgeschlossen sei. So können Messenger ohne Zwangsvernetzungstechnik genutzt werden, wie zum Beispiel „Hoccer“, „Threema“ oder „Wire“.

kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH, Berlin 06.09.2016
Quelle: Amtsgericht Bad Hersfeld, ra-online (vt/rb)

Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:

 

SCHANDE – POLIZEI entkleiden Behinderten mit Prothesen!

Schande über die Französisch Polizei: Was sie in diesem afrikanischen tat, ist unmenschlich (New Evidence)

POLIZEI entkleiden Behinderten mit Prothesen!

Der Asylwerber soll wegen des Verdachts auf Diebstahl von den Beamten durchsucht worden sein. Zuerst verlangten die Männer einen Ausweis und wollten außerdem noch sein Handy kontrollieren. Wie aufgefordert, übergab der Mann den Polizisten seine Papiere, doch dann passierte Unfassbares.

Die Beamten behaupteten, das Handy sei gestohlen, worauf der Mann widersprach und sich bemühte die Situation aufzulösen. Das machte die Gesetzeshüter erst richtig sauer: Sie drückten den Behinderten gegen die Wand und zerrten an seinem Bein. Dem TV-Sender France24 gegenüber äußerte sich der Asylwerber: „Ich habe ihnen gesagt, dass das Bein eine Prothese ist. Aber sie bestanden darauf, mich zu durchsuchen, Das war sehr entwürdigend.“

Den Beamten war die Demütigung allerdings noch nicht genug. Sie verstreuten das Telefon, den Ausweis und die Prothesen des Mannes auf dem Boden, sodass der Mann aus eignen Kräften nicht mehr an seine Sachen kommen konnte. Erst aufgrund des Protestes mehrerer Passanten, die den Übergriff beobachteten, gingen die Polizisten weiter.

20:08, 08.05.2016

http://www.heute.at/news/welt/Behinderter-Asylwerber-von-Beamten-misshandelt;art23661,1286084

Tags: 11. Mai 2016 Körperverletzung, leaks, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Missbrauch mit dem Missbrauch