Verzweifelte Mütter, OÖ-Gerichte, Gutachter Barnabas Strutz

Sexuelle Gewalt an Kindern – Gutachterwillkür in Linz

Weinende Frau – Vincent van Gogh

Ein achtjähriges Kind schildert seit Jahren, wie es von seinem Vater während mehrerer Besuchskontakte sexuell missbraucht wurde. Das Kind lebt bei seiner Mutter, ist überdurchschnittlich intelligent, macht gerne Sport und ist in der Klassengemeinschaft gut integriert. Der Junge spricht über konkrete Missbrauchshandlungen und kann etwa den Raum im Haus des Vaters beschreiben, in dem solche Handlungen geschehen sind und den nur das Kind und der Vater kennen.
Trotz eindeutiger Angaben zum Missbrauch schenkten zwei von Linzer Justizbehörden bestellte Gutachter dem Kind keinen Glauben.
Der Vater versucht nun, beim Linzer Bezirksgericht die alleinige Obsorge für das Kind zugesprochen zu bekommen – nachweislich unter Angabe falscher Tatsachen
Der vom Bezirksgericht Linz bestellte Gutachter ( Barnabas Strutz) übernimmt die falschen Angaben des Kindesvaters ungeprüft. Als die Mutter dieses Gerichtsgutachten auf eigene Kosten überprüfen lässt, stellt sich heraus, dass es fachlich völlig unzureichend ist!
Das Gericht verweigert jedoch die Beiziehung eines anderen Gutachters und droht der Mutter, ihr das Kind wegzunehmen und es zwangsweise ins Spital einweisen zu lassen – eine Vorgehensweise, die mehrere Fachleute als desaströs für die Psyche des Kindes bezeichnet haben.
Die – völlig gesunde – Mutter soll laut Beschluss des Linzer Bezirksgerichts auch gleich psychiatrisch untersucht werden – nur, weil sie ihrem Sohn Glauben schenkt. Die Missbrauchsvorwürfe hat das Kind allerdings nicht nur der Mutter erzählt, sondern auch Psychologen und Psychotherapeuten, die ihn begutachtet haben
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Ähnlich wie in dem Fall der Wiener Zwillinge ist jetzt diese Linzer Mutter der Willkür von Gericht und Gutachtern ausgesetzt. Dies erinnert stark an den Fall jener burgenländischen Mutter, der man nach einem psychiatrischen Gutachten zwei Jahre lang ihre Zwillinge entzog, bevor ein weiteres Gutachten feststellte, dass sie gesund war !
Es kann nicht sein, dass in einem Rechtsstaat einer Mutter und ihrem Kind, das über Missbrauch spricht, vom Gericht verweigert wird, dass seiner Entscheidung fachlich korrekt erstellte Gutachten zugrundegelegt werden. Es genügt offensichtlich, dass Richter und Gutachter – auch in der Verhandlung – das vertraute Du-Wort pflegen, dass auch noch so offenkundig unrichtige und sogar mit Auswertungsfehlern behaftete Gutachten nicht bekämpft werden können.
Dass ein völlig gesundes Kind zur Vertuschung der Gutachterfehler sogar in die Psychiatrie gesteckt und von seiner Mutter getrennt wird, ist dem Linzer Gericht offensichtlich völlig gleich. Wenn das Kind einen Schaden davonträgt, werden halt seine Mutter und der Minderjährige damit leben müssen. Richter und Gutachter haften hierzulande ohnehin nur theoretisch selbst.

Der Staat ist ein mächtiger Feind der Familie . . . . Jugendämter, Familiengerichte

Der Staat ist ein mächtiger Feind der Familie . . .

Medienjournal Gardy Gutmann

Jugendämter Kindeswohl

Wir wollen einen dringenden gesellschaftlichen Diskurs anführen, die den Bürger in Deutschland vielfältig aufklärt und über die Familienzerstörung in Europa mit Schwerpunkt in Deutschland informiert.

Die niederschmetternde Erkenntnis in der Recherche ist, dass der deutsche Staat ein mächtiger Feind der Familie ist. Er besitzt die gesetzgebende und die ausführende Gewalt. Das Familienrecht begünstigt nicht den, der an der Familie festhält. Um den Zusammenhalt und der Rettung von Familien kümmert sich niemand, aber es gibt viele Menschen in der Helferindustrie die umfassend an dem Familienbruch verdienen.

Diese Helferindustrie ist die größte Jobmaschine.

Sie beinhaltet die Gesamtheit  der kommerziellen und behördlichen Hilfsorganisationen (Beratungsstellen, Frauenhäuser, Gewaltschutzzentren, Kinderschutzvereine, Kriseninterventionsstellen) bzw. die darin beschäftigten Berufsgruppen, Anwälte, Psychologen, Soziologen, Erzieher, Therapeuten und die dahinterstehenden Ämter Auslandsbeauftragte, Frauenbeauftragte, Integrationsbeauftragte, Asylberater, Frauenschützer, Kinderschützer).

Eigentlich ist Helfen eine gute Sache. Das Gute und Richtige kippt aber, wenn viele Helfer die Familie als Fall sehen, und eine ideologische und “wirtschaftliche” Hilfe praktiziert wird.

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Der Fall Manuel Weiß Jugendamt Vech

Tags: Jugendamt Nürnberg

Silke Weiß

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///GG Artikel 5 und Artikel 20 Absatz 4 in Anspruch///

Offener Brief/e

*** Diese Schreiben / Publikationen, wird im Internet als Zeitdokument und zur Volksaufklärung veröffentlicht ! ***

Art. 20 Abs. 4 GG – Recht auf Widerstand – jetzt! „“ wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!! „“

„““dass Behörden Eltern ihre Kinder nur wegnehmen dürfen, wenn die Eltern das „körperliche, geistige oder seelische Wohl“ des Kindes „nachhaltig gefährden“. (Az. 1 BvR 1178/14)““““

INFO NEU 24.April 2014

http://isuv.wordpress.com/2014/03/23/ein-kodex-fur-die-arbeit-des-jugendamtes/

dazu ein Auszug …

I. Dies kritisieren wir:

Mitarbeiter des Jugendamtes Nürnberg ( und andere Jugendämter !! ) verhalten sich oft diskriminierend gegen Väter, Männer und Jungen sowie  Mütter , Großeltern. Wir sehen darin eine Verletzung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus verletzt das Jugendamt häufig ohne Notwendigkeit das Grundrecht des Kindes auf Erziehung durch beide Eltern sowie seine verfassungsmäßige Pflicht zum Schutz der Familie nach Art…

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Kinder- und Jugendhilfegesetz Salzburg (Jugendamt)

Jugendhilfe: Salzburg zieht als letztes Land nach

Mit einem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz will Salzburg als letztes Bundesland die Mindestanforderungen des Bundes erfüllen. Der Landtagsausschuss berät das Gesetz am Mittwoch, am 1. Mai soll es das alte Jugendwohlfahrtsgesetz ablösen.

2.000 Kinder und Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen brauchen derzeit in Salzburg Hilfe. Ihre Situation soll sich jetzt durch das Gesetz verbessern. Junge Mütter zwischen 18 und 21 Jahren sollen künftig mit ihrem Baby ein Jahr lang in einer Baby-Kind-Wohngemeinschaft wohnen können, anstatt das Kind zur Fürsorge geben zu müssen. Betroffene Familien müssen für Unterstützung durch Sozialarbeiter nichts mehr dazuzahlen. Bei Kindesabnahmen durch das Jugendamt soll es künftig auch eine Betreuung für die Eltern geben. Zusätzlich bekommt das Land einen psychologischen Dienst, auf den die Jugendämter bei Bedarf zugreifen können.

Mehrkosten von 340.000 Euro im Jahr

Salzburg erfüllt mit dem neuen Gesetz als letztes Bundesland die Anforderungen des Bundes. Die Mehrkosten für die Änderungen betragen jährlich rund 340.000 Euro, sagt Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne): „Davon trägt das Land die eine Hälfte, die Gemeinden tragen die andere Hälfte. Wir haben dafür schon im Budget 2015 Vorsorge getroffen.“ Durch die Gesetzesnovelle werden keine zusätzlichen Sozialarbeiter und Psychotherapeuten benötigt.

Link:

  • Details zu dem neuen Gesetz

25.02.2015
http://salzburg.orf.at/news/stories/2696430/
>>>

Ein Gesetz im Zeichen der Prävention

Schellhorn: Rechtzeitige, vorbeugende und ausreichende Hilfe für Kinder und Jugendliche
Salzburger Landeskorrespondenz, 24. Februar 2015
LR Dr. Heinrich Schellhorn und Dr. Roland Ellmer, Leiter des Referates für Kinder- und Jugendhilfe des Landes Salzburg

(LK)  Ab Mittwoch, 25. Februar, wird die Regierungsvorlage zum neuen Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz im Landtagsausschuss beraten. Den Abgeordneten liegt mit dieser Vorlage ein Gesetz im Zeichen der rechtzeitigen, vorbeugenden und ausreichenden Hilfe für Kinder und Jugendliche und deren Familien, die die Hilfe der Gesellschaft brauchen, vor.

Für Sozialreferent Landesrat Dr. Heinrich Schellhorn steht der Präventionsgedanke im Vordergrund: „Wir wollen in Lebensglück und in gelingendes Leben investieren und nicht in lebenslange Problemfälle. Wir wollen über Generationen weitergegebene schlechte Startbedingungen ins Leben mit rechtzeitigen und ausreichenden Hilfen durchbrechen. Auf diesem Weg ist das neue Gesetz ein Fortschritt“, so Schellhorn bei einem Informationsgespräch heute, Dienstag, 24. Februar, in Salzburg.

Treffender Name und frühe Hilfen

Jugendwohlfahrt“ und „Jugendwohlfahrtsgesetz“ strahlen Obrigkeit und bevormundenden Fürsorgestaat aus, sie werden durch den treffenden Begriff „Kinder- und Jugendhilfe“ abgelöst.

Das neue Gesetz hat mit den frühen Hilfen ein zentrales Instrument der Prävention verankert. Es wird damit eine verbesserte Möglichkeit geschaffen, Familien zu erreichen, noch bevor eine Gefährdung des Kindeswohls eintritt.

Vier-Augen-Prinzip

Das durchgehende Vier-Augen-Prinzip bei Gefährdungsabklärungen und bei der Hilfeplanung durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendämter setzt einen hohen Standard für fachlichen Austausch, fachliche Sicherheit und wechselseitige Kontrolle. Das dient den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihrer exponierten Arbeit und den betroffenen Jugendlichen mit ihren Familien.

Verstärkte Zusammenarbeit mit privaten Trägern

Die gemeinsamen Helferinnen- und Helferkonferenzen mit Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter, der Sozialabteilung des Landes und den privaten Partnern der Kinder- und Jugendhilfe werden gesetzlich gestärkt.

Kostenersatz bei ambulanten Leistungen entfällt

Eltern wurden bisher grundsätzlich zum Kostenersatz herangezogen, wenn Maßnahmen im Sinne des Kindeswohls getroffen werden müssen. Dies galt für ambulante Hilfen durch Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten oder Sozialarbeitskräfte ebenso wie für notwendige Unterbringungen bei Pflegeeltern, in einem SOS-Kinderdorf oder in therapeutischen Wohngemeinschaften. Mit dem neuen Gesetz entfällt der Kostenersatz bei ambulanten Hilfen gänzlich. Das wird sich positiv auf die Bereitschaft der Eltern, solche Hilfen anzunehmen, auswirken. Damit können zahlreiche Unterbringungen außerhalb der Familie vermieden werden.

Mehr Leistungen für junge Mütter

Es gibt erstmals Angebote für rechtlich schon erwachsene junge Mütter zwischen 18 und 21 Jahren. Sie können gemeinsam mit ihren Kindern in einer Mutter-Kind-Wohngemeinschaft intensiv betreut werden. Diese Neuerung wird Kindesabnahmen verhindern und die Lebensgeschichte von Kindern positiv beeinflussen.

Individuelle Betreuung in Einrichtungen

Wenn Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen wie Wohngemeinschaften oder SOS-Kinderdörfern untergebracht werden müssen, ist mit dem neuen Gesetz bei Notwendigkeit eine vorübergehende individuelle Zusatzbetreuung möglich. Mit diesen zusätzlichen Hilfen soll auch bei auftretenden Problemen ein längerer Verbleib der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen gesichert werden. Auch dies wird präventiv wirken, weil negativ wirkende Beziehungsabbrüche durch die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in immer anderen Einrichtungen vermieden werden können.

Krisenbegleitung für Eltern bei Kindesabnahmen

Die Jugendämter werden bereits zunehmend als Partner und Helfer von Familien mit entsprechendem Bedarf wahrgenommen. Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, in den besonders schwierigen Situationen, in denen auch die Unterbringung von Kindern in Einrichtungen oder bei Pflegeeltern gegen den Willen der Eltern notwendig ist, auch die Eltern zu begleiten und ihnen zu helfen. Das wird sich auf die künftige Beziehung der Eltern zu ihren Kindern und ihre Kooperationsbereitschaft mit der Kinder- und Jugendhilfe positiv auswirken.

Kinder- und Jugendrat für die Betroffenen

Der Gedanke der Selbstvertretung von Betroffenen in Einrichtungen bekommt mit dem neuen Gesetz eine Entsprechung. Die Kinder und Jugendlichen werden mit dem im Gesetz vorgesehenen Kinder- und Jugendrat gestärkt.

Psychologischer Dienst

Mit dem neuen Gesetz wird erstmals beim Land ein psychologischer Dienst, auf den die Jugendämter zur Unterstützung ihrer Arbeit zugreifen können, eingerichtet. Das Ziel ist eine praxisnahe Unterstützung der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und die Sicherung der hohen fachlichen Qualität von Entscheidungen.

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge

Der in der Begutachtungsphase zum neuen Gesetz kritisch gesehene Umgang mit der Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen wurde subsidiär geregelt. Für jugendliche Asylsuchende bleibt als Basisversorgung so wie bisher die Grundversorgung im Verhältnis von 60:40 zwischen Bund und Land zuständig. Wenn darüber hinaus im Sinne des Kindeswohls Ausgaben notwendig sind, werden diese von der Kinder- und Jungendhilfe getragen. Das entspricht der bisherigen Vorgangsweise und wird nun rechtlich abgesichert.

Mehrkosten kommen dreifach zurück

Die jährlichen Mehrkosten für die zahlreichen praxisnahen Verbesserungen werden mit 339.566 Euro angenommen. Sie werden im Verhältnis 50:50 von Land und Gemeinden getragen. Volkswirtschaftlich ist das sehr gut angelegtes Geld. Die Ersparnisse in Systemen wie Schule, Gesundheit, Sicherheit, Justiz, Mindestsicherung können mindestens mit 1:3 Euro angenommen werden. Ein Euro in Vorbeugung investiert spart laut einer Berechnung von Prof. Michael Macsenaere, Leiter des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz, später mindestens drei Euro ein.

Eine Reform aus der Praxis

Das neue Gesetz habe mit Prävention ein klares politisches Ziel. Der Weg dorthin sei aber in einem sehr partizipativen, gemeinsamen Prozess gegangen worden, betonte Sozialreferent Schellhorn: „Die Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis, aus den Jugendämtern, den Einrichtungen und den Sozialpartnern des Landes wurden gehört und sind in das neue Gesetz eingeflossen. Man kann sagen, dass es ein Gesetz aus der Praxis und für die Praxis ist. Auch deshalb wird vielen Kindern und Jugendlichen besser geholfen werden können.“ t42-52

 

Mit Kindern Kasse machen – Jugendamt

Wenn Jugendhilfe zum Geschäft wird Film von Nicole Rosenbach und Anna Osius Jeden Tag werden im Durchschnitt 100 Kinder und Jugendliche aus ihren Familien genommen und in Einrichtungen untergebracht.

Die Jugendämter wollen sie vor ihren Eltern schützen und verhindern, dass sie vernachlässigt oder gar misshandelt werden. Diese Inobhutnahmen“ sind seit 2005 um 64 Prozent gestiegen. Sie sind traumatisierend für die Seelen der Kinder.

Aber nötig und sinnvoll, wenn sie zu Hause wirklich in Not sind und in Heimen besser betreut werden und sich entfalten können. Die Jugendämter, die diese Inobhutnahmen“ beschliessen, sind unter Druck: Fehlentscheidungen können das Leben der Kinder und ihrer Familien zerstören.

Doch sie sind allerorts überlastet. Nicht selten betreuen Mitarbeiter bis zu 90 Familien. Sie beauftragen freie Träger, sich um die Unterbringung der Kinder zu kümmern. Eine der sensibelsten Aufgaben des Staates, die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Not, ist nahezu komplett privatisiert. Der Markt der stationären Einrichtungen wächst und ist lukrativ.

Ein einziger Platz in einem Heim kostet die Kommunen im Jahr rund 50.000 Euro. Doch ob dieses Geld wirklich zum Wohl der Kinder und Jugendlichen verwendet wird, wird kaum überprüft: Den Jugendämtern fehlt die Zeit und ihre Eltern sind dazu nicht in der Lage. Wenn junge Menschen über Missstände in ihren Einrichtungen klagen, dann wird ihnen wenig Gehör geschenkt.

So gerät das Heer der freien Jugendhilfeträger – darunter Privatunternehmer, Verbände, gemeinnützige Vereine – selten ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Doch nicht allen geht es allein um das Wohl der ihnen anvertrauten 140.000 Kinder und Jugendlichen.

Längst ist die Jugendhilfe auch ein grosses Geschäft geworden.

 

Tags: Kinderhandel –  Kinderheim – Heimkinder – Jugendamt – Inobhutnahmen

Darf ein Mann nicht von seinen eigenen Kindern sprechen, die er so sehr vermisst ?

 Liebe Väter, vor 19 Jahren war ich zerschlagen am Boden.
Ich kämpfte und litt (Herzinfarkt, Hörstürze, Existenzminimum, Depressionen).
Ich bereue nichts! Die letzten 8 Jahre wollten meine beiden Jungs bei mir wohnen.
Vom Gericht wurde ich beschimpft. Doch der Wille der Kinder war entscheidend.
Heute sind meine Jungs erwachsen. Einer mit einem guten Job, einer an der besten Uni Europas, der ETH in Zürich.
Warum ich euch das schreibe: Glaubt an die Macht der Liebe! Sie besiegt alles! (amor vincit omnia!)
Glaubt an euch selbst!
Alles Gute!
Ich verfolge die Geschichten von euch Vätern und bin mit guten Gedanken bei euch!
Verstecktes Leiden der Zahlväter, Juni 1996 
 Gianni Guidon
Gianni Guidon, 23.02.2015

Tags: Brüttisellen – Schweiz – Existenzminimum – Johannes Guidon – Vater – Kinder – the way down and out – Buben – Besuchsrecht – 1996 – Familie – Zahlväter – Versager – Verlierer – PAS Entfremdung – Erfahrungsbericht 

Genderwahn – Heinisch-Hosek – Mittelschule – Guntramsdorf

Quelle:
Facebook, Feb.2015

 

Tags: Schule – Mittelschule -Facebook – Bildung – Guntramsdorf Eltern Schüler – ÖVP Volkspartei – Die Grünen  – FPÖ – HC Strache – NEOS – Team Stronach

 

Probleme mit Doppelresidenz Modell – Zeit im Bild

Probleme mit Doppelresidenz-Modell (Wechselmodell)
In Österreich leben viele Kinder von geschiedenen Paaren einen Teil der Woche bei der Mutter, den die restlichen Tage beim Vater. Sie haben also zwei Wohnsitze, Doppelresidenz wird dieses Modell genannt.

Das Kindeswohl zu beiden Eltern steht hier im Vordergrund.
Leider werden Väter durch die Justiz immer benachteiligt bei einer Scheidung oder Trennung.
Jahrzehntelange Blockaden im Familienrecht durch das Frauenministerium fördern die vaterlose Gesellschaft.

2015 02 21 1930 – Zeit im Bild
Anton Pototschnig, Aufenthaltbestimmungsrecht ABR, Familienrecht

 

Ordnungsgeld – Geldstrafe auch gegen das Jugendamt möglich !

Das Kind lebt in einer Pflegefamilie, das Jugendamt ist zum Vormund bestellt. Vor Gericht wurde zwischen Vater und Jugendamt eine Umgangsvereinbarung geschlossen, die der Amtsrichter billigte. Das Gericht wies – wie üblich – sämtliche Beteiligten darauf hin, dass bei Verstoß gegen die Umgangsregelung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden könne.
Nachdem das Kind zum Umgang mit den Eltern nicht bereit war und die vereinbarten Umgangskontakte überwiegend bereits nach kurzer Zeit abgebrochen wurden, hat der Antragsteller beantragt, gegen das Jugendamt ein Ordnungsgeld von 5000 € festzusetzen. Er hat geltend gemacht, dass die Umgangskontakte weder von Seiten des Jugendamts noch von der Pflegemutter in irgendeiner Art und Weise förderlich vorbereitet worden seien. Das Jugendamt trug zwar vor, es habe alle verfügbaren erzieherischen Mittel zur Motivation des Kindes für den Umgang mit seinen Eltern genutzt. Dieser Sachvortrag reichte den BGH (Beschluss vom 19. Februar 2014
XII ZB 165/13) aber nicht. Er stellte fest: „Das Jugendamt kann als Verpflichteter einer vollstreckbaren Umgangsvereinbarung eine Vollstreckung nur abwenden durch den detaillierten Vortrag und Nachweis seiner Bemühungen, das Kind und gegebenenfalls die Pflegeeltern für die Durchführung der vereinbarten Umgangskontakte zu motivieren und dabei zu unterstützen.“
Dafür reichte der Sachvortrag der Jugendamts offensichtlich nicht aus:

„Abgesehen davon, dass das Jugendamt die Umgangsvereinbarung eingegangen ist, obwohl seinerzeit bereits eine ablehnende Haltung des Kindes und dessen psychosomatische Reaktionen geltend gemacht worden waren, reicht es nicht aus, dass das Jugendamt das Kind durch seine Mitarbeiter zur Wahrnehmung der Umgangskontakte anhielt oder überredete. Denn es ist nicht festgestellt, welche –
zusätzlichen – Maßnahmen das Jugendamt ergriffen hat, um die konkreten Gründe für die Weigerungshaltung des Kindes herauszufinden und ggf. geeignete  Unterstützungsmaßnahmen zu treffen. Die Weigerungshaltung des Kindes darf
aber in Anbetracht ihrer schon im Erkenntnisverfahren nicht aufgeklärten Ursache nicht ohne weiteres dazu führen, dass die – dessen ungeachtet abgeschlossene -Umgangsvereinbarung sich im Vollstreckungsverfahren letztlich als wirkungslos erweist. “

(C) Foto: Helene Souza  / pixelio.de

 Freitag, 11. April 2014

Unterhaltsrecht als existenzbedrohendes Abenteuer für Wirtschaftstreibende

Selbstständige unter Generalverdacht 

 Werden Selbstständige bei der Festlegung des Unterhalts für Kinder benachteiligt ? 
Betroffene sehen das so. Man unterstelle ihnen pauschal, bei Einkommensangaben zu schummeln. 

Vaterverbot, 19.02.2015

 

Wirtschaftsblatt
Printausgabe: 19.02.2015 – 

vaterverbot.at – Ich bin Vater kein Besucher

Tags: Unterhalt – Anspannungsgrundsatz – Ehegattenunterhalt – Kindesunterhalt – Alimente –