Wiener Psychiatrie – Hölle für hunderte Kinder

Missbrauch

Wie eine Wiener Psychiatrie zur Hölle für Hunderte Kinder wurde

Während der NS-Zeit wurden in einer Wiener Psychiatrie Hunderte Kinder ermordet.

Auch Jahrzehnte danach herrschte dort brutale Gewalt – doch Politik und Kirche sahen weg.

In solchen Netzbetten vegetierten die Kinder teils viele Jahre vor sich hin. Die Netzbetten wurden Mitte 2015 in ganz Österreich verboten.

Foto: Herbert Pfarrhofer, dpa

Friedrich ist viereinhalb, als seine Leidenszeit beginnt. Heute würde man vielleicht sagen: Der Junge hatte sich auffällig verhalten. Er ließ seine Aggressionen an der Mutter und dem achtjährigen Bruder aus. Irgendwann im Jahr 1963 wendet sich die Mama mit der Bitte um Rat an Professor Andreas Rett. Der Mann, 1924 im fränkischen Fürth geboren, früh in die NSDAP eingetreten, ab 1949 österreichischer Staatsbürger, ist Chef der Ambulanz für Kinderpsychiatrie und der Abteilung für entwicklungsgestörte Kinder im Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel in Wien. Als Koryphäe in der Behindertenforschung lässt er hier Kinder therapieren, die ihm medizinisch interessant erscheinen – oder zahlungskräftige Eltern haben. Die übrigen kleinen Patienten schickt er in eine andere städtische Einrichtung, den Pavillon 15 des Psychiatrischen Krankenhauses „Am Steinhof“. Den berüchtigten Pavillon 15.

Auch Friedrich muss dorthin. Von da an verbringt er sein Leben in einem Netzbett. Wie der Name sagt, ist das ein Bett, das fast käfigartig von Netzen umgeben ist und Vorrichtungen zur Fixierung enthalten kann. Friedrich darf es nicht verlassen. Die Krankenakte belegt, dass er mit verschiedenen Beruhigungsmitteln in zum Teil sehr hohen Dosen behandelt wird. Zunächst holen seine Eltern ihn noch häufig nach Hause. Doch je älter er wird, desto seltener darf er heim. Die Krankenakten dokumentieren keine Fortschritte. 1977 wird er in eine Erwachsenenabteilung verlegt. Auch dort bleibt er eingesperrt und wird medikamentös ruhiggestellt. Erst in den 80er Jahren ist in seiner Akte von therapeutischer Betreuung die Rede. 1997 zieht er in eine Wohngemeinschaft. Weitere Informationen gibt es nicht.

Oder: die Geschichte von Petra. Sie wird als Vierjährige 1973 aus einem katholischen Heim nach Steinhof gebracht, weil sie „gegen ihre Umgebung Aggressionen zeigt“. In Steinhof wird sie an „Armen und Beinen beschränkt“, also angegurtet. Sie erhält Beruhigungsmittel. „Abends 2,5 mg Temesta, ev. Dosis verdoppeln“, heißt es in der Krankenakte. Ab 1974 ist von selbstbeschädigendem Verhalten die Rede. Erst 1977 verzeichnen die Krankenakten eine erste Therapie.

Krankenhaus „Am Steinhof“ wird zur Hölle für viele Kinder

So wie Friedrich und Petra durchleiden tausende Kinder die „Hölle von Steinhof“. Wo Zwangsjacken und Netzbetten, Fesseln und Schläge mit nassen Tüchern an der Tagesordnung sind. Und Wasserhähne „aus Sicherheitsgründen“ blockiert werden, sodass die Patienten aus der Toilette trinken müssen.

Vielleicht wüsste man das alles bis heute nicht, wäre nicht die frühere Pflegerin Elisabeth Pohl vor fünf Jahren damit an die Öffentlichkeit gegangen. Ein Skandal, der enorme Wellen schlug. Die Stadt Wien gab daraufhin beim Rechts- und Kriminalsoziologischen Institut der Universität eine Studie in Auftrag, die die stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Wiener Psychiatrie von 1945 bis 1984 untersuchen sollte. Das Forschungsteam hatte Zugang zu den Akten der Verwaltung und führte Gespräche mit mehr als hundert Zeitzeugen. Nun liegen die Ergebnisse vor, auf 632 Seiten. Sie belegen, dass die Zustände in den Kinderpavillons noch weit schlimmer waren, als Elisabeth Pohl das geschildert hat.

Und nicht nur dort. Auch in der bis dahin als renommiert geltenden Rett-Klinik am Rosenhügel herrschten skandalöse Zustände. Zwangssterilisierungen fast aller Mädchen in der Klinik wurden als Blinddarmoperationen getarnt. Schwangerschaftsabbrüche und Pharmatests lassen den Schluss zu, dass aus dem Grauen der NS-Zeit nichts gelernt wurde. Auch dass selbst nach dem Krieg noch Gehirne von 76 in Steinhof angeblich an Lungenentzündung gestorbenen Kindern an ein Institut zur Erforschung kindlicher Hirnschäden weitergegeben wurden, lässt keine anderen Schlüsse zu.

In der Tat haben ein bis zwei Drittel der Ärzte und Pflegerinnen schon im Nationalsozialismus in denselben Abteilungen gearbeitet. Diese hatten zwischen 1940 und 1945 zur Tötungsanstalt „ Am Spiegelgrund“ gehört, wo der leitende Neurologe Heinrich Gross Euthanasieprogramme durchführte. Mindestens 789 Kinder und Jugendliche wurden dort ermordet. Tatsächlich waren es wohl weit mehr.

Damals unterschieden die Ärzte und Psychologen zwischen „bildungsunfähig“ und „bildungsfähig“. Wer als „bildungsunfähig“ eingestuft wurde, dem drohte die „klinische Hinrichtung durch Schlafmittel“, heißt es in der Studie. Auf den Obduktionsanweisungen, die die Leichen toter Kinder aus dem Pavillon 15 bis in die neunziger Jahre begleiteten, stand einfach nur „ad Gross“. Offenbar fand man nichts dabei, dem Mann weiterhin „Material“ zu liefern. Gross wurde erst 1997 des Mordes angeklagt. Zu einem Prozess kam es aus Gesundheitsgründen nicht mehr. Gross starb 2005 im Alter von 90 Jahren.

Politik verschließt jahrzehntelang die Augen

Hemma Mayrhofer, die Leiterin des Forschungsprojekts, sieht im Kinderpavillon die „Endstation institutioneller Karrieren von Wiener Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“. Hinzu kommt, dass Menschenwürde keine Bedeutung hatte. Nicht einmal die Minimalbedingungen der Pflege wurden erfüllt. Dürftig ausgestattete Schlafsäle, eine Zahnbürste für mehrere Kinder, eine Haarbürste für 70 Kinder, kaum Kleidung, wenig Nahrung und vor allem keinerlei Förderung oder Therapie hätten dazu geführt, so Mayrhofer, dass sich der Zustand der Kinder nach ihrer Einweisung massiv verschlechterte. Da sie fast ausschließlich im Bett lagen und im Schnelldurchgang gefüttert wurden, konnten sie sehr bald nicht mehr allein essen und entwickelten motorische Störungen. „Die Patienten bewegten sich in den Gitterbetten mit tagsüber nur einem Holzbrett, die Matratze kam erst abends hinein, wie Affen im Käfig, entschuldige“, beschreibt ein ehemaliger Betreuer im Interview.

Gesprächspartner berichten darüber, wie stark ihre Geschwister abbauten, wenn sie in den Pavillon 15 kamen. „Er war eigentlich ein tüchtiges Kind, muss ich sagen“, erzählt eine Angehörige. „Als ich dann gehört habe, er ist nicht förderbar, später wie ich dann älter wurde, habe ich gedacht: Wahnsinn, er hat selbstständig gegessen, er war sauber, er ist mit uns spazieren gegangen, er ist wahnsinnig gern Roller gefahren, das hat er geliebt.“

Die Studie weist darauf hin, dass allein die Interessen des überforderten Personals die Abläufe bestimmten. Erst ein Elternverein setzte Mitte der achtziger Jahre Reformen durch. Hintergrund für die Einweisung ins Heim war für viele zum Teil lernschwache Kinder, dass sich Kindergärten und Schulen weigerten, mit ihnen zu arbeiten. Auch Krankenhäuser lehnten es ab, behinderte Kinder nach einem Unfall aufzunehmen.

Und die Wiener Politik? Die schaute weg und schwieg. Obwohl sie über Jahrzehnte hinweg wusste, wie es in den Heimen zuging. Und mittendrin die regierende SPÖ. Aus Angst vor einem Wahlsieg der konservativen ÖVP nahmen die Sozialdemokraten hin, dass NS-Ärzte auch nach dem Krieg ihr Unwesen treiben durften. Und auch die Kontrollinstanz der Kliniken, die Jugendwohlfahrt, griff nicht ein. Sie vertraute den Einrichtungen und entschuldigte bekannte Missstände mit Personalmangel.

Wien: Erster Schritt gegen den Skandal war Mitte 2015

Ein erster konkreter Schritt, Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen, war Mitte 2015 das bundesweite Verbot von Netzbetten. Aber das Problem liegt noch tiefer; in vielen Kinderheimen herrschten teils unwürdige Zustände. Ein Staatsakt für die Betroffenen im vergangenen November im Parlament endete beinahe mit einem Eklat. Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn war gerade dabei, sich bei den Opfern zu entschuldigen. „Wir haben in der Kirche zu lange weggeschaut“, sagte er. „Wir haben vertuscht, wir haben, wenn Missbrauch bekannt geworden ist, Leute versetzt und nicht abgesetzt. Für diese Schuld stehe ich heute vor Ihnen und sage, ich bitte um Vergebung.“ Die Angesprochenen fielen ihm daraufhin ins Wort – später auch anderen Rednern – und verlangten „mehr als Worte“.

Mit Erfolg: Kurz vor Veröffentlichung der Studie hat das österreichische Kabinett beschlossen, dass Menschen, die als Kinder in Heimen vernachlässigt wurden, zu ihrer Pension oder Rente eine gesetzliche Rente von zusätzlich 300 Euro monatlich erhalten werden. Etwa 7000 Personen sollen davon profitieren. Kirchen und Bundesländer, die ebenfalls Heime betrieben haben, sollen an den Kosten beteiligt werden. Die machen etwa neun Millionen Euro im Jahr aus. Bisher haben die Heimträger ungefähr 80 Millionen Euro an Entschädigungen und für Therapien gezahlt, allein die katholische Kirche 22 Millionen.

Lange Zeit hat die Stadt Wien Entschädigungszahlungen abgelehnt, weil die damit verbundenen Kosten unüberschaubar seien. Jetzt also doch. Ein kleiner Akt der Wiedergutmachung. Für Friedrich, Petra und all die anderen, die die Hölle von Wien durchleiden mussten.

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