Großeltern wird die Pflegschaft des 7. jährigen David übertragen lt. Gerichtsbeschluss

„Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“
Lt. Beschluss des Amtsgerichts Flensburg in Deutschland vom 5. Dezember 2018.
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Artikel:

Kinderheim

Kampf um David – Kind darf endlich zu seinen Großeltern

Monika und Rüdiger Koop durften vor wenigen Tagen ihren Enkel wieder in die Arme schließen.

Foto: Andreas Laible

Monika und Rüdiger K. gewinnen vor Gericht den Kampf um ihren Enkelsohn.
Richter übt Kritik an Heim bei Flensburg.

Hamburg.  David ist wieder zu Hause. Der Kampf um den siebenjährigen Jungen, der vom Jugendamt Hamburg-Mitte am 27. Juli 2017 in einem Heim in Flensburg untergebracht wurde, ist nach 16 Monaten beendet. In einem Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 5. Dezember heißt es: „Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“

Eine Woche vor Weihnachten haben die Großeltern ihren Enkelsohn in die Arme geschlossen.
„Wir durften ihn aber nicht in seinem Heim abholen, sondern mussten zur Polizeiwache in Flensburg fahren und dort auf ihn warten“, beschreibt Rüdiger K. die unwürdige Übergabe. David hätte auch nichts bei sich gehabt. Keinen Koffer, keine Klamotten, keine Spielsachen, kein U-Heft, keine Zahnbürste. „Gar nichts.“ Das Nötigste musste dann erst noch geholt werden – und wurde den Großeltern an einem weiteren neutralen Ort übergeben.

„Kampf um David“

Im August hat das Abendblatt erstmals über den „Kampf um David“ berichtet. Davids Mutter Jasmin Koch (alle Namen geändert) hatte sich vor Jahren selbst an das Jugendamt gewandt, weil sie Probleme in der Erziehung mit dem Jungen hatte. Als sich das Amt und die Mutter über die weitere Vorgehensweise nicht einigen konnten, begann eine jahrelange juristische Auseinandersetzung. Das Jugendamt Hamburg-Mitte erhielt vom Familiengericht im März 2017 das Aufenthaltsbestimmungsrecht und entzog der Mutter einen Teil der elterlichen Sorge. Vier Monate später wurde der damals Fünfjährige in das Heim in die Nähe von Flensburg gebracht.

Für den Jungen, das wird auch im Gerichtsbeschluss deutlich, ist es der Beginn eines Martyriums.

Erstmals Suizidgedanken

Bereits vier Wochen nach der Fremdunterbringung äußert David im Heim erstmals Suizidgedanken. Er sagt, er wolle „tot sein“. Er habe Pläne, wie er sich töten könne. Etwa, indem er „ein kleines Spielzeugflugzeug verschlucken und dann ersticken würde“. Insgesamt dreimal wird David in den folgenden anderthalb Jahren in die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Helios Klinikum in Schleswig eingeliefert. Beim zweiten Mal, im Februar, bleibt er dort 43 Tage.

Das Heim verhängt eine Kontaktsperre gegen Mutter und Großeltern. „Offenbar wird dem Kind durch die Trennung von der Mutter und möglicherweise durch die Bedingungen in der Heimunterbringung so viel seelisches Leid zugefügt, dass es zu einer drastischen Verschlimmerung der Verhaltensauffälligkeiten gekommen ist“, hatte Christiane Knack-Wichmann, die Anwältin der Mutter, im Sommer gesagt.

Richter besuchte Heim

Sechs Monate später wird sie durch das Gericht bestätigt. Der zuständige Richter im Amtsgericht Flensburg hatte sich selbst ein Bild von den Zuständen im Heim gemacht, zusammen mit der Verfahrensbeiständin des Kindes. Das Urteil lässt erahnen, warum David mit seinem Verhalten alles getan hat, um zurück zu seiner Familie zu kommen.

„Der Junge erfährt dort entgegen zunächst anderen Angaben der Einrichtung keine Therapie“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts. „Die Einrichtungsleitung hat, hiervon hat sich das Gericht selbst ein Bild machen können, eine negative Haltung zu möglichen Fortschritten und Therapiemaßnahmen in Bezug auf die Erkrankung – Bindungsstörung – des Kindes.“ David werde im Heim „gleichsam als hoffnungsloser Fall, Systemsprenger und als jemand bezeichnet, der – so offenbar ein Blick in die Zukunft – von Einrichtung zu Einrichtung gegeben werden muss, weil eine Therapierbarkeit nicht zu erwarten sei“. Nach dem Eindruck des Gerichts werde David „gleichsam nur verwahrt“. Im Heim finde außerdem eine „unzureichende Gesundheitsfürsorge“ statt.

Die Verfahrensbeiständin, die David­ im Heim besucht hat, schreibt, sein Zimmer sei in einem schlechten Zustand. „Es gab keinen Stuhl.“ Mülltüten lagen auf dem Fußboden, die Möbel seien schmutzig und standen kreuz und quer im Raum. Die Heimleiterin hätte ihr gegenüber geäußert, bei David seien sowieso „Hopfen und Malz verloren“, eine Besserung sei nicht in Sicht. Als die Verfahrensbeiständin eine Erzieherin fragte, ob David wegen einer Schwellung unter dem rechten Auge beim Augenarzt gewesen sei, bejahte diese die Frage zunächst– konnte dann aber keinen Bericht finden. Am nächsten Tag hätte die Heimleiterin angerufen und gesagt, sie seien noch nicht beim Arzt gewesen, würden jetzt aber umgehend einen Termin ausmachen.

Dass bis heute keine Therapie für David organisiert wurde, sei ein „schweres und nicht begründbares Versäumnis“. Auch Davids Zustand sei besorgniserregend. Das Gericht stellte „nervöse Ticks des Kindes fest, Kopfzucken, Augenzucken sowie eine verwaschene Sprache“. Dem Jugendamt sei diese Situation bekannt, eine Überprüfung der Zustände in der Einrichtung habe „viel zu spät“ begonnen.

Dabei standen von Anfang an die Großeltern bereit, ihren Enkel bei sich aufzunehmen. Monika und Rüdiger K. hatten sich beim Jugendamt vorgestellt, doch dann kam es zu Unstimmigkeiten. Für das Gericht ist das nachrangig. Das Jugendamt habe die Großeltern „ignoriert“, dies sei „verfahrensfehlerhaft erfolgt“. Es sei Aufgabe des Staates, bei einer Fremdunterbringung „vom ersten Moment an Rückführungsoptionen in die Familie zu prüfen, diesen positiv gegenüberzustehen und diese zu fördern“. Sie bilden nämlich „das wesentlich mildere Mittel vor dem Hintergrund einer verfassungsrechtlichen Betrachtung in Bezug auf eine Fremdunterbringung“.

Das Jugendamt wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren

Auch Davids Bezugstherapeut in der Kinderpsychiatrie befürwortet eine Rückführung zu Oma und Opa. Bindungsgestörte Kinder wie David seien in familiären Strukturen am besten aufgehoben, „vorausgesetzt, die Familie erhält und akzeptiert therapeutische Hilfe“. Darum geht es nun. „Denn David hat sich erheblich verändert“, sagen die Großeltern. Er fühle sich einsam, weine viel, habe Albträume und frage ständig: „Ihr bringt mich doch nicht wieder in die Einrichtung?“ Das Heimleiterehepaar, so die Anwältin, habe alles unternommen, um einen persönlichen Kontakt zur Mutter und den Großeltern zu verhindern. „In der Folge wurde das Kind gezwungen, ein Leben in völliger gesellschaftlicher Isolation zu führen.“

Diesen Zustand hat das Gericht jetzt beendet. Es habe, so heißt es im Beschluss, „keinen Zweifel daran, dass es dem Jungen vor dem Hintergrund seiner Erkrankung im familiären Kreis seiner Großeltern um ein Vielfaches besser geht als in der jetzigen Einrichtung sowie in einer andersartigen Fremdplatzierung.“

Das Jugendamt Mitte wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren. Außerdem wird die Zuständigkeit nach Bergedorf wechseln. Dann werden auch die künftigen Unterstützungsmaßnahmen für David besprochen. Unbeantwortet ließ das Jugendamt die Frage, ob es ein Fehler gewesen sei, den Fünfjährigen in dieses Heim zu bringen. Zumal es einen positiven Bericht über fünf Treffen von David mit seinen Großeltern gegeben hatte – bevor er ins Heim kam. „Bei den Terminen war David stets gut gelaunt und fröhlich und hat sich über die Zeit mit seinen Großeltern gefreut“, schreibt die Psychologin. Ihr Fazit: „Aus fachlicher Sicht haben die Großeltern eine liebevolle Beziehung zu David aufgebaut.“ Warum aber hat das Jugendamt den Großeltern diese positive Einschätzung vorenthalten? Auch diese Frage bleibt unbeantwortet.

Jan Haarmeyer, Hamburger Abendblatt 2018 – Alle Rechte vorbehalten.,

https://www.abendblatt.de/hamburg/article216110711/Ein-Kind-darf-endlich-zu-seinen-Grosseltern.html?fbclid=IwAR3Gb_DP2pryL3OprQwJdOh-oKbWLcDKHIAYp8iwASF37edNYKwH31EwxZo
Tags: Pflegschaftsverfahren – Sorgerecht – Fremdunterbringung – Freie Träger – Kinderheim – Rückführung – Entfremdung – Missbrauch mit dem Missbrauch Kinderrechte – Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod –
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Wiener Psychiatrie – Hölle für hunderte Kinder

Missbrauch

Wie eine Wiener Psychiatrie zur Hölle für Hunderte Kinder wurde

Während der NS-Zeit wurden in einer Wiener Psychiatrie Hunderte Kinder ermordet.

Auch Jahrzehnte danach herrschte dort brutale Gewalt – doch Politik und Kirche sahen weg.

In solchen Netzbetten vegetierten die Kinder teils viele Jahre vor sich hin. Die Netzbetten wurden Mitte 2015 in ganz Österreich verboten.

Foto: Herbert Pfarrhofer, dpa

Friedrich ist viereinhalb, als seine Leidenszeit beginnt. Heute würde man vielleicht sagen: Der Junge hatte sich auffällig verhalten. Er ließ seine Aggressionen an der Mutter und dem achtjährigen Bruder aus. Irgendwann im Jahr 1963 wendet sich die Mama mit der Bitte um Rat an Professor Andreas Rett. Der Mann, 1924 im fränkischen Fürth geboren, früh in die NSDAP eingetreten, ab 1949 österreichischer Staatsbürger, ist Chef der Ambulanz für Kinderpsychiatrie und der Abteilung für entwicklungsgestörte Kinder im Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel in Wien. Als Koryphäe in der Behindertenforschung lässt er hier Kinder therapieren, die ihm medizinisch interessant erscheinen – oder zahlungskräftige Eltern haben. Die übrigen kleinen Patienten schickt er in eine andere städtische Einrichtung, den Pavillon 15 des Psychiatrischen Krankenhauses „Am Steinhof“. Den berüchtigten Pavillon 15.

Auch Friedrich muss dorthin. Von da an verbringt er sein Leben in einem Netzbett. Wie der Name sagt, ist das ein Bett, das fast käfigartig von Netzen umgeben ist und Vorrichtungen zur Fixierung enthalten kann. Friedrich darf es nicht verlassen. Die Krankenakte belegt, dass er mit verschiedenen Beruhigungsmitteln in zum Teil sehr hohen Dosen behandelt wird. Zunächst holen seine Eltern ihn noch häufig nach Hause. Doch je älter er wird, desto seltener darf er heim. Die Krankenakten dokumentieren keine Fortschritte. 1977 wird er in eine Erwachsenenabteilung verlegt. Auch dort bleibt er eingesperrt und wird medikamentös ruhiggestellt. Erst in den 80er Jahren ist in seiner Akte von therapeutischer Betreuung die Rede. 1997 zieht er in eine Wohngemeinschaft. Weitere Informationen gibt es nicht.

Oder: die Geschichte von Petra. Sie wird als Vierjährige 1973 aus einem katholischen Heim nach Steinhof gebracht, weil sie „gegen ihre Umgebung Aggressionen zeigt“. In Steinhof wird sie an „Armen und Beinen beschränkt“, also angegurtet. Sie erhält Beruhigungsmittel. „Abends 2,5 mg Temesta, ev. Dosis verdoppeln“, heißt es in der Krankenakte. Ab 1974 ist von selbstbeschädigendem Verhalten die Rede. Erst 1977 verzeichnen die Krankenakten eine erste Therapie.

Krankenhaus „Am Steinhof“ wird zur Hölle für viele Kinder

So wie Friedrich und Petra durchleiden tausende Kinder die „Hölle von Steinhof“. Wo Zwangsjacken und Netzbetten, Fesseln und Schläge mit nassen Tüchern an der Tagesordnung sind. Und Wasserhähne „aus Sicherheitsgründen“ blockiert werden, sodass die Patienten aus der Toilette trinken müssen.

Vielleicht wüsste man das alles bis heute nicht, wäre nicht die frühere Pflegerin Elisabeth Pohl vor fünf Jahren damit an die Öffentlichkeit gegangen. Ein Skandal, der enorme Wellen schlug. Die Stadt Wien gab daraufhin beim Rechts- und Kriminalsoziologischen Institut der Universität eine Studie in Auftrag, die die stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Wiener Psychiatrie von 1945 bis 1984 untersuchen sollte. Das Forschungsteam hatte Zugang zu den Akten der Verwaltung und führte Gespräche mit mehr als hundert Zeitzeugen. Nun liegen die Ergebnisse vor, auf 632 Seiten. Sie belegen, dass die Zustände in den Kinderpavillons noch weit schlimmer waren, als Elisabeth Pohl das geschildert hat.

Und nicht nur dort. Auch in der bis dahin als renommiert geltenden Rett-Klinik am Rosenhügel herrschten skandalöse Zustände. Zwangssterilisierungen fast aller Mädchen in der Klinik wurden als Blinddarmoperationen getarnt. Schwangerschaftsabbrüche und Pharmatests lassen den Schluss zu, dass aus dem Grauen der NS-Zeit nichts gelernt wurde. Auch dass selbst nach dem Krieg noch Gehirne von 76 in Steinhof angeblich an Lungenentzündung gestorbenen Kindern an ein Institut zur Erforschung kindlicher Hirnschäden weitergegeben wurden, lässt keine anderen Schlüsse zu.

In der Tat haben ein bis zwei Drittel der Ärzte und Pflegerinnen schon im Nationalsozialismus in denselben Abteilungen gearbeitet. Diese hatten zwischen 1940 und 1945 zur Tötungsanstalt „ Am Spiegelgrund“ gehört, wo der leitende Neurologe Heinrich Gross Euthanasieprogramme durchführte. Mindestens 789 Kinder und Jugendliche wurden dort ermordet. Tatsächlich waren es wohl weit mehr.

Damals unterschieden die Ärzte und Psychologen zwischen „bildungsunfähig“ und „bildungsfähig“. Wer als „bildungsunfähig“ eingestuft wurde, dem drohte die „klinische Hinrichtung durch Schlafmittel“, heißt es in der Studie. Auf den Obduktionsanweisungen, die die Leichen toter Kinder aus dem Pavillon 15 bis in die neunziger Jahre begleiteten, stand einfach nur „ad Gross“. Offenbar fand man nichts dabei, dem Mann weiterhin „Material“ zu liefern. Gross wurde erst 1997 des Mordes angeklagt. Zu einem Prozess kam es aus Gesundheitsgründen nicht mehr. Gross starb 2005 im Alter von 90 Jahren.

Politik verschließt jahrzehntelang die Augen

Hemma Mayrhofer, die Leiterin des Forschungsprojekts, sieht im Kinderpavillon die „Endstation institutioneller Karrieren von Wiener Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“. Hinzu kommt, dass Menschenwürde keine Bedeutung hatte. Nicht einmal die Minimalbedingungen der Pflege wurden erfüllt. Dürftig ausgestattete Schlafsäle, eine Zahnbürste für mehrere Kinder, eine Haarbürste für 70 Kinder, kaum Kleidung, wenig Nahrung und vor allem keinerlei Förderung oder Therapie hätten dazu geführt, so Mayrhofer, dass sich der Zustand der Kinder nach ihrer Einweisung massiv verschlechterte. Da sie fast ausschließlich im Bett lagen und im Schnelldurchgang gefüttert wurden, konnten sie sehr bald nicht mehr allein essen und entwickelten motorische Störungen. „Die Patienten bewegten sich in den Gitterbetten mit tagsüber nur einem Holzbrett, die Matratze kam erst abends hinein, wie Affen im Käfig, entschuldige“, beschreibt ein ehemaliger Betreuer im Interview.

Gesprächspartner berichten darüber, wie stark ihre Geschwister abbauten, wenn sie in den Pavillon 15 kamen. „Er war eigentlich ein tüchtiges Kind, muss ich sagen“, erzählt eine Angehörige. „Als ich dann gehört habe, er ist nicht förderbar, später wie ich dann älter wurde, habe ich gedacht: Wahnsinn, er hat selbstständig gegessen, er war sauber, er ist mit uns spazieren gegangen, er ist wahnsinnig gern Roller gefahren, das hat er geliebt.“

Die Studie weist darauf hin, dass allein die Interessen des überforderten Personals die Abläufe bestimmten. Erst ein Elternverein setzte Mitte der achtziger Jahre Reformen durch. Hintergrund für die Einweisung ins Heim war für viele zum Teil lernschwache Kinder, dass sich Kindergärten und Schulen weigerten, mit ihnen zu arbeiten. Auch Krankenhäuser lehnten es ab, behinderte Kinder nach einem Unfall aufzunehmen.

Und die Wiener Politik? Die schaute weg und schwieg. Obwohl sie über Jahrzehnte hinweg wusste, wie es in den Heimen zuging. Und mittendrin die regierende SPÖ. Aus Angst vor einem Wahlsieg der konservativen ÖVP nahmen die Sozialdemokraten hin, dass NS-Ärzte auch nach dem Krieg ihr Unwesen treiben durften. Und auch die Kontrollinstanz der Kliniken, die Jugendwohlfahrt, griff nicht ein. Sie vertraute den Einrichtungen und entschuldigte bekannte Missstände mit Personalmangel.

Wien: Erster Schritt gegen den Skandal war Mitte 2015

Ein erster konkreter Schritt, Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen, war Mitte 2015 das bundesweite Verbot von Netzbetten. Aber das Problem liegt noch tiefer; in vielen Kinderheimen herrschten teils unwürdige Zustände. Ein Staatsakt für die Betroffenen im vergangenen November im Parlament endete beinahe mit einem Eklat. Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn war gerade dabei, sich bei den Opfern zu entschuldigen. „Wir haben in der Kirche zu lange weggeschaut“, sagte er. „Wir haben vertuscht, wir haben, wenn Missbrauch bekannt geworden ist, Leute versetzt und nicht abgesetzt. Für diese Schuld stehe ich heute vor Ihnen und sage, ich bitte um Vergebung.“ Die Angesprochenen fielen ihm daraufhin ins Wort – später auch anderen Rednern – und verlangten „mehr als Worte“.

Mit Erfolg: Kurz vor Veröffentlichung der Studie hat das österreichische Kabinett beschlossen, dass Menschen, die als Kinder in Heimen vernachlässigt wurden, zu ihrer Pension oder Rente eine gesetzliche Rente von zusätzlich 300 Euro monatlich erhalten werden. Etwa 7000 Personen sollen davon profitieren. Kirchen und Bundesländer, die ebenfalls Heime betrieben haben, sollen an den Kosten beteiligt werden. Die machen etwa neun Millionen Euro im Jahr aus. Bisher haben die Heimträger ungefähr 80 Millionen Euro an Entschädigungen und für Therapien gezahlt, allein die katholische Kirche 22 Millionen.

Lange Zeit hat die Stadt Wien Entschädigungszahlungen abgelehnt, weil die damit verbundenen Kosten unüberschaubar seien. Jetzt also doch. Ein kleiner Akt der Wiedergutmachung. Für Friedrich, Petra und all die anderen, die die Hölle von Wien durchleiden mussten.

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Arzt misshandelt Mädchen in Psychiatrie – Niederösterreich

Skandal in Hinterbrühl

Mädchen in NÖ-Psychiatrie angegurtet, von Arzt misshandelt

Psychiatrie Hinterbrühl

Das Mädchen lebt seit 2015 im Spital auf der Kinderpsychiatrie Hinterbrühl. (Foto: Google Earth)

Skandal in Niederösterreich: Ein 15-jähriges Mädchen soll wochenlang jeden Abend in der Kinderpsychiatrie in ihrem Bett angegurtet worden sein. Bei einer Auseinandersetzung soll ihr ein Arzt sogar auf den Kopf gestiegen sein.

Das Mädchen – mittlerweile 16 – wurde vor etwa einem Jahr im Spital auf der Kinderpsychiatrie in Hinterbrühl eingeliefert. „Dabei ist dieses Spital in der Hinterbrühl nur für Akutfälle und nicht für Dauerunterbringung vorgesehen“, erklärt Psychiatrie-Patientenanwalt Bernhard Rappert im „ORF-Morgenjournal“.

Das Mädchen habe als Kind Traumata erlitten, leidet an einer Bindungsstörung und sei oft aggressiv. Rappert kritisiert, dass keine passende Wohneinrichtung für sie gefunden wurde.
Im Spital sei es auch zu Menschenrechtsverletzungen gekommen.

Festgegurtet
Wochenlang soll das Mädchen als eine Art Einschlafritual für zwei bis drei Stunden ans Bett gefesselt worden sein: „Das ist eine Maßnahme, die rechtswidrig, aber auch therapeutisch nicht sinnvoll ist“, so Rappert.
Trotzdem war ein Gerichtsbeschluss nötig, um die Vorgehensweise endlich zu unterbinden.

Das Spital argumentierte, dass die 15-Jährige am Abend oft Personal attackierte, mit dem sie sich tagsüber eigentlich gut verstand. Deshalb habe man sie angurten müssen.

Auf den Kopf gestiegen
Ein per Werkvertrag beschäftigter Psychiater soll dem Mädchen außerdem auf den Kopf gestiegen sein, als sie versuchte, das Zimmer zu verlassen: „Das Gericht hat sich unserer Meinung angeschlossen, dass das eine menschenunwürdige, erniedrigende Behandlung war“, so Rappert.

Auch hier rechtfertigt sich das Spital: „In der Situation ist er von dem Mädchen angegriffen worden, als er vor ihr kniete, sie selbst lag am Boden. Das Mädchen hat sich dann an sein Bein geklammert und versucht, ihn zu beißen. Der Arzt wollte verhindern, dass er in den Unterschenkel gebissen wird, man kann es also als ein auf den Kopf steigen sehen“, so der Primar der Anstalt, Rainer Fliedl.

Dass es überhaupt soweit kommen konnte führt der Primar auf eine Gesetzeslücke zwischen Jugendwohlfahrtsgesetz und Unterbringungsgesetz zurück.
Die Zuständigkeit für solche Fälle ist nicht klar geregelt. Das mittlerweile 16-jährige Mädchen soll in zwei Wochen in eine gemeinsame Intensivbetreuung durch Jugendwohlfahrt und Ärzte direkt neben der Psychiatrie Hinterbrühl verlegt werden.

14:01, 29.11.2016 HomeScienceGesundheit
http://www.heute.at/science/gesundheit/Maedchen-in-NOE-Psychiatrie-angegurtet-von-Arzt-misshandelt;art23696,1374938
Tags: gefesselt – Gesetzeslücke – Arzt – Jugendamt – Menschenrechtsverletzung – Menschenhandel –
  • Kindesmissbrauch –  Kindeswohlgefährdung

  • „Der Münz-Rebell“ Buchpräsentation – VICTIMS MISSION – 1.12.2015

    Prof. Anton Gerstner: „Der Münz-Rebell“

    Buchpräsentation im Café Prückel in Wien am 1.12. 2015

    Wien (pts014/26.11.2015/12:30) – Der Verein VICTIMS MISSION informiert über eine Buchpräsentation am 1. Dezember im Wiener Café Prückel:
    Prof. Anton Gerstner präsentiert sein kürzlich erschienenes Buch „Der Münz-Rebell“.

    Im Vorwort gibt er dem Leser einen kurzen Einblick:
    „Nach meiner Kindheit und Jugend, die ich in Heimen wie ein geschlagener Kettenhund verlebte, prägten kriminelle Freunde und schöne Frauen mein Leben… Ihre Liebe führte mich heraus aus der Unterwelt, hin zu einem soliden Leben.“
    Und Gerstner wurde zum größten Münzkünstler der Welt. Wie er sein abenteuerliches Leben meisterte, wird er berichten.

    Der Autor hat die „Kindergulags“ (Hans Weiss) überlebt: „Die Schläge taten mir nicht nur körperlich, sondern auch in der Seele weh. Reif dafür war ich sicher nicht. Solche Erlebnisse hatten zur Folge, dass ich mir mit immer übleren Streichen Luft machte und andere mit Lockrufen dazu verleitete, dabei mitzutun oder selbst Streiche zu spielen.“

    An anderer Stelle: „Manche Kinder erkrankten im Heim schwer. Das war auch kein Wunder, denn die Beleidigungen waren sehr kränkend – und die vielen Schläge machten uns wohl auch ein bisschen deppert.“ (Auszüge aus „Der Münz-Rebell“).

    Klaus Faißner schreibt über das Buch: „Der Erzähler Anton Gerstner vereint mehrere interessante Schicksale in einem: Das des Kriegsflüchtlings, Hörbehinderten, Heimzöglings, Bauhilfsarbeiters, Häftlings und des Künstlers.“

    Weiter aus dem Buch: „Mit einem ärztlich nachgewiesenen Hörverlust von 70 Prozent war ich den Normalhörenden nicht ebenbürtig. Einen Schwerhörigen hielten die Mitmenschen damals für einen Trottel… ich war kein normales Kind, sondern ein geborener Außenseiter.

    In mir stieg Angst hoch, wieder nichts zu verstehen und erneut der Prügelknabe zu sein… anstatt einem fast tauben 6-Jährigen zu helfen, ortete die Fürsorge Versagen beim Kind und ließ seine Mutter wissen: ‚Wenn sich Ihr Sohn nicht bessert, muss er in ein Erziehungsheim eingewiesen werden’…
    Die Fürsorge wollte den intelligenten jungen Mann immer wieder in die berüchtigsten Heime überstellen, ja sogar in die Kinderpsychiatrie Steinhof. Das konnte seine Mutter verhindern.“

    Anton Gerstner ist ein echter Freiheitskämpfer. Freuen wir uns auf seine Buchpräsentation.

    Café Prückel, Stubenring 24, A-1010 Wien
    Dienstag, 1.12.2015, um 19 Uhr, Eintritt frei

    Am Podium:
    Prof. Anton Gerstner, Autor „Der Münz-Rebell“
    Univ.-Prof. Dr. Roland Girtler, Soziologe, Autor
    Mag. Klaus Faißner, freier Journalist, Redakteur
    Sissi Kammerlander, Vorstandsmitglied des o.g. Vereins

    Ansprechperson:
    Mag. Klaus Faißner, E-Mail: klaus.faissner@chello.at

    (Ende)
    Aussender:     Verein VICTIMS MISSION
    Ansprechpartner:     Sissi Kammerlander
    Tel.:     ++43 (0) 676-780 72 29
    E-Mail:     info@victimsmission.com
    Website:     www.victimsmission.com
    http://www.pressetext.com/news/20151126014

    Tags: Familienrecht – Migration – Jugendamt – Migrationswaffe — Flüchtlinge – Migrationswaffe – Asylwerber – Familienzerstörung – Kinderheim – Flüchtlinge – Heimkinder –

    Warum bestreitet das Jugendamt die Hinweise auf Gewalt‬ des Vaters ?

    Der leibliche ‪Vater‬ dieses Mädchens sagt, er hätte dem ‪Jugendamt‬ mehrmals gemeldet, dass die Sechsjährige von ihrer Mutter geschlagen wird. Es gab also doch Hinweise auf ‪Gewalt‬?

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    „Für das Jugendamt gab es vorher keine Hinweise auf Gewalt“

    Kärntens Jugendwohlfahrts-Chefin Christine Gaschler-Andreasch sieht keine Fehler beim Jugendamt, obwohl die Familie den Behörden bekannt war.

    Jugendamt – Kärnten – Jugendwohlfahrtschefin Gaschler-Andreasch

    Jugendwohlfahrtschefin Gaschler-Andreasch im Interview – Foto © Markus Traussnig

    Ein Baby starb. Der Vater des zwei Monaten alten Kindes ist in Untersuchungshaft, weil er das Neugeborene totgeschüttelt haben soll. Die Familie war dem Jugendamt bekannt. Warum wurde das Baby nicht besser geschützt?

    CHRISTINE GASCHLER-ANDREASCH: Seit zehn Monaten war eine Familienhilfe zwei Mal wöchentlich bei den Betroffenen. Es gab keine Hinweise auf Gewalt.

    Warum wurde das Jugendamt dann überhaupt auf die Klagenfurter Familie aufmerksam?

    GASCHLER-ANDREASCH: Das verstorbene Baby hat eine sechsjährige Halbschwester. Es gab eine Meldung von der Kinderbetreuungseinrichtung an das Jugendamt, weil diese ältere Schwester auffallend war. Dadurch bekamen die Betroffenen eine Familienhilfe. Diese unterstützen die Familien sozialpädagogisch, etwa um eine bessere Struktur ins Familienleben zu bringen. Derzeit ist das sechsjährige Mädchen in der Kinderpsychiatrie.

    Die Sechsjährige befindet sich noch in der Kinder- und Jugendpsychatrie des Klinikums  – Foto © Krainz

    Der leibliche Vater dieses Mädchens sagt, er hätte dem Jugendamt mehrmals gemeldet, dass die Sechsjährige von ihrer Mutter geschlagen wird. Es gab also doch Hinweise auf Gewalt?

    GASCHLER-ANDREASCH: Der Vater war zwar mehrmals beim Jugendamt. Aber es ging dabei nur um das Besuchs- und Kontaktrecht. Von Übergriffen hat er nie etwas erwähnt, da steht auch nichts in den Akten.

    Aber die Familie war problematisch und sie war im Fokus des Jugendamtes. Dann kam noch Nachwuchs, ein weiteres Kind. Hat das Jugendamt die Betreuung in dieser sensiblen Phase mit dem Neugeborenen intensiviert?

    GASCHLER-ANDREASCH: Nein. Rund um die Geburt lief alles gut. Vater und Mutter, das geht aus den Akten hervor, waren sehr bemüht. Die Mutter hielt Kontakt zu Ärzten und zur Mutterberatungsstelle.

    Wenn alles so gut lief, warum kam es dann zum Drama?

    GASCHLER-ANDREASCH: Ich kann heute um 17 Uhr bei einer Familie zur Tür hinaus gehen und eine Stunde später passiert was, das ist leider so.

    Wie erfahren und professionell war denn die Familienhilfe, die bei den Betroffenen war? Vielleicht wurden Alarmzeichen übersehen?

    GASCHLER-ANDREASCH: Noch einmal: Es gab keine Wahrnehmungen von Gewalt. Die Familienhilfe war sehr erfahren, die fallführende Sozialarbeiterin des Jugendamtes auch. Ich kann da keine Fehler finden.

    MANUELA KALSER

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