Seit 1990 Kindesmissbrauch auf Campingplatz in Lügde

Über 30 Kinder missbraucht – Behördenversagen – Polizeiskandal – Jugendamt

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Video:

Der mutmaßliche Haupttäter im Missbrauchsskandal von Lügde, Andreas V., soll bereits vor 28 Jahren ein Kind auf dem Campingplatz Eichwald sexuell missbraucht haben.
Das schildert die heute 39-jährige Michaela V. in einem Interview, das das ZDF am heutigen Dienstag, 5. März 2019, 21.00 Uhr, in der Sendung „Frontal 21“ ausstrahlt: „Andreas V. hat mich im Alter von elf Jahren mehrfach sexuell missbraucht“.
Ihre Familie hatte in den neunziger Jahren einen Wohnwagen auf dem Campingplatz. Andreas V. habe sich damals ihr Vertrauen zunächst mit Süßigkeiten und Attraktionen erschlichen, berichtet die Frau. „Danach hat er mich bei Übernachtungen nach Grillpartys mehrfach unsittlich berührt“, so ihre Aussage.
Nach Angaben der Frau habe sie sich damals an ihren Vater gewandt. Der habe ihren Schilderungen keinen Glauben geschenkt. Bis vor kurzem sei ihr Vater ein enger Freund des Tatverdächtigen gewesen, erzählt das mutmaßliche Opfer.
Auch ihre Mutter habe sich nicht mit dem Ansinnen durchsetzen können, Anzeige zu erstatten.

An Ostern des vergangenen Jahres soll auf dem selben Campingplatz auch die Tochter von Michaela V. vergewaltigt worden sein.
Als tatverdächtig gilt Detlef M.. Die Behörden halten ihn für einen Komplizen des Haupttäters. Auch Detlef M. sitzt in Untersuchungshaft. Sein Opfer zeigte die mutmaßliche Vergewaltigung im Juli 2018 bei der Polizei Lippe an.
Die Staatsanwaltschaft Detmold stellte das Verfahren ein. Die Begründung vom Oktober 2018 lautete, es gäbe keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Detlef M..
Kurz vor Verfahrenseinstellung war bei der Polizei Hameln-Pyrmont die Anzeige eingegangen, die die Ermittlungen gegen Andreas V. auslöste.

Das Jugendamt des Kreises Lippe erklärte gegenüber „Frontal 21“, bis Ende 2016 nicht über sexuellen Missbrauch auf dem Campingplatz informiert gewesen zu sein. Die Behörde bestreitet, vom Verdacht gegen Andreas V. etwas gewusst zu haben.
Diese Aussage widerspricht der Darstellung der Polizei, das Jugendamt Mitte 2016 nach dem Hinweis eines Vaters und einer Jobcenter-Mitarbeiterin informiert zu haben.

Mainz (ots), 05.03.2019 – 16:06
http://www.presseportal.de

Tags: Familienrecht Familie – sexueller Missbrauch –
Kindesmissbrauch – Pädo

Missbrauchte Kinder durften bei Pädophiler-Täterin bleiben

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Jugendamt Wien hat versagt, siehe 2.Artikel:
1.Artikel:

Pädophiler trickste die Justiz aus

Der jetzt Verdächtige saß keinen einzigen Tag seiner Strafe hinter Gittern ab © Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

Mann schummelte sich an Haft vorbei und ist nun Hauptverdächtiger bei Kinderpornoring.

Ein 25-jähriger Mann wird im Landesgericht Innsbruck wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon muss er im Gefängnis verbringen. Tatsächlich wird er keinen einzigen Tag dieser Strafe hinter Gittern verbüßen. Er ist Ersttäter, gut in die Gesellschaft integriert, hat einen fixen Arbeitsplatz und besucht seine psychotherapeutischen Sitzungen.

15 Jahre später: Ein riesiger, internationaler Kinderpornoring wird ausgehoben. Im Rahmen der Operation Elysium finden auch in Österreich zwei Verhaftungen statt. Darunter ist auch der jetzt 40-jährige Mann. Er soll einer der führenden Mitglieder dieses Ringes gewesen sein und Kinder sexuell missbraucht haben. Die Videos davon landeten im Netz, wurden zum Teil auf „Bestellung“ gedreht.

Filme auf Bestellung

87.000 Mitglieder hatte die Kinderporno-Plattform im Darknet. 14 Täter wurden ausgeforscht, 29 Opfer identifiziert. Darunter auch zwei kleine Kinder aus Wien – ein fünfjähriger Bub und seine siebenjährige Schwester. Ihr eigener Vater soll sie in der Wohnung in Wien-Favoriten sexuell missbraucht, zum Missbrauch vermittelt und die Bilder und Videos davon veröffentlicht haben. Finanzielles Motiv war laut den Ermittlern keines dahinter. „Das Motiv war eindeutig Pädophilie“, erklärten Ermittler bei einer Pressekonferenz.

Der Familienvater und der einschlägig Vorbestrafte lernten sich im Internet kennen. Und bald traf man sich persönlich – in der Wohnung der Familie. Laut Ermittlungen dürfte der Mann öfters zu „Besuch“ nach Wien gekommen sein. Denn zuletzt lebte der Hühnerbauer in einem kleinen Ort im Südburgenland.

Seine Verurteilung lag zu diesem Zeitpunkt lange zurück: 2003 sprach das Landesgericht Innsbruck die teilbedingte Haftstrafe aus. Der Angeklagte legte Berufung ein. Als das nichts brachte, beantragte er Strafaufschub. Dieser wurde ihm wegen seiner Lebensumstände und der Bereitschaft, sich therapieren zu lassen, für ein Jahr genehmigt.

Noch bevor der Aufschub zu Ende ging, brachte er einen Antrag auf Milderung der Freiheitsstrafe ein. Das Landesgericht Innsbruck gab auch diesem Begehr im Dezember 2005 statt. Therapeuten attestierten ihm eine gute Zukunftsprognose. Die Strafe wurde komplett in eine bedingte umgewandelt.

Nachsicht

Tatsächlich fiel der Sexualstraftäter in der Folge nicht mehr auf. Und deshalb wurde ihm im Jahr 2009 die Strafe endgültig nachgesehen.

Seit Juli allerdings befindet er sich in der Justizanstalt. Allein das belastende Datenmaterial, das Ermittler bei ihm und dem Familienvater gesichert haben, soll mehrere Terabyte umfassen. Die Auswertungen sind noch lange nicht abgeschlossen.

Die Ausforschung der Männer war schwierig. In den Videos tauchten ihre Gesichter nicht auf. Dafür die der Kinder. Ermittler konnten auch die Region eingrenzen, in der die Aufnahmen gemacht wurden. Bald war klar: Zumindest das Mädchen muss schulpflichtig sein. Also klapperten die Polizisten die Volks- und Sonderschulen ab. Im vergangenen Mai erzielten sie einen Treffer: Eine Volksschullehrerin erkannte das Mädchen aus dem Kinderporno.Wenig später standen die Ermittler in der Wohnung der Kinder – und der des Vaters. Zeit, die Aufnahmen auf seinem Computer zu löschen, hatte er keine mehr.

Michaela Reibenwein
( kurier.at ) Erstellt am 28.08.2017

https://kurier.at/chronik/oesterreich/paedophiler-trickste-die-justiz-aus/282.938.938

2.Artikel:

Österreich

Pädophilen-Prozess: Kinder leben bei mitangeklagter Mutter

Vor der Verhandlung um einen betroffen machenden Fall von Kindesmissbrauch – ein achteinhalb Jahre altes Mädchen und ein sechseinhalb Jahre alter Bub sollen jahrelang vom eigenen Vater missbraucht und anderen pädophilen Männern überlassen worden sein – gibt es Aufregung um den Wohnort der Geschwister. Diese sind bei der Mutter untergebracht, die als angebliche Mitwisserin mitangeklagt wurde.

Die Umstände des Falles sind erschütternd SN/APA (Symbolbild/dpa)/Patrick Ple
Die Umstände des Falles sind erschütternd

Einigen Medienvertretern war dieser Umstand seit längerem bekannt, sie machten diese Information aus Opferschutzgründen allerdings nicht publik. Das Ö1-„Morgenjournal“ ging damit am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Die Kinder sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die versichert, sie hätte nichts vom Treiben des Vaters gewusst, von dem sie sich Anfang 2016 scheiden hatte lassen. Daher wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut. Sie verfügen auch über juristische Prozessbegleitung.

Das Jugendamt wusste allerdings nicht, dass die Frau Ende März als angebliche Beitragstäterin mitangeklagt wurde, bestätigte Behördensprecherin Herta Staffa der APA den Bericht des Ö1-„Morgenjournal“: „Wir wussten, dass es gegen sie Ermittlungen gibt. Wir wussten nicht, dass es zu einer Anklage kommen wird. Uns gegenüber hat die Mutter immer betont, dass sie von den Übergriffen nichts gewusst und nichts mitbekommen hat.“

Dabei bleibt die Frau weiterhin, wie ihre Verteidigerin Sonja Scheed der APA versicherte: „Sie hat es nicht gewusst. Sie hätte so etwas nie zugelassen.“ Die Tochter, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt wurde, hätte angegeben, ihre Mutter wäre nie im Zimmer gewesen, als es zu den inkriminierten Vorgängen kam, schilderte Scheed. Dass dem so war, will die Anwältin mit zwei Zeugen beweisen, die die körperlich schwerstens beeinträchtigte 29-Jährige, die im Rollstuhl sitzt und der beide Arme und inzwischen auch die Unterschenkel amputiert werden mussten, betreut hatten. Ein Betreuer, der sich vor der Scheidung rund um die Uhr um die Frau gekümmert hat, und eine Helferin, die seither die Familie unterstützt, sollen laut Verteidigerin die Angaben der Frau bestätigen.

Belastet wird die Mutter vor allem von einem als unmittelbarer Täter mitangeklagten Pädophilen, der sich nach seiner Inhaftierung im vergangenen Mai im August an die Polizei gewandt hatte. Der Mann – ein 31-jähriger Landwirt, der sich in der Wohnung des Vaters an den Kindern vergangen haben soll – bezichtigte bei diesem Termin die Mutter der Mitwisserschaft. Ihr Ex-Mann – der 29-Jährige soll sich an seiner Tochter erstmals zwei Monate nach ihrer Geburt vergangen haben – wiederum meinte in einem Chat im Internet, die Frau wisse „alles“. Ob das so war, muss bei der Verhandlung geklärt werden, die am kommenden Montag am Wiener Landesgericht stattfindet.

Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob die Kinder weiter bei ihrer Mutter bleiben. „Es ist Sache des Prozesses, Klarheit in diese Sache zu bringen“, meinte Jugendamts-Sprecherin Staffa. Nach der Verhandlung „werden sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und die Situation neu beurteilen“, kündigte sie an.

(APA), Donnerstag 03. Mai 2018 14:38 Uhr

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/paedophilen-prozess-kinder-leben-bei-mitangeklagter-mutter-27479890

3.Artikel:

29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern:

Urteil nach Pädophilen-Prozess in Wien

Die Polizeioperation “Elysium” sorgte vor einem Jahr für Aufsehen: Österreichischen und deutschen Ermittler gelang es, ein breit angelegtes Pädophilennetzwerk sprengen. Am Montag mussten sich drei Beteiligte vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten, darunter ein 29-Jähriger, der seine Kinder, die er selbst missbrauchte, an andere Pädophile vermittelte. Sie wurden zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.
Für den Kindesmissbrauch gab es im Prozess in Wien hohe Strafen. – © APA

Angeklagt waren neben dem Vater auch die Mutter der Kinder sowie ein pädophiler Bekannter, der das Mädchen und den Buben bei Übernachtungsbesuchen missbrauchte. Der Vater fasste eine 14-jährige Freiheitsstrafe aus, der 41-jährige Freund zwölf Jahre, die Mutter der Kinder muss für sieben Jahre hinter Gitter. Die beiden Männer werden zudem aufgrund der vom Gutachter Karl Dantendorfer attestierten hohen Rückfallquote in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Hohe Strafe auch für Mutter als Mitwisserin

Vor allem die hohe Strafe für die Mutter als Beitragstäterin überraschte. Laut Urteilsbegründung hatte die 29-Jährige von August 2014 bis Frühjahr 2017 zumindest teilweise von den Übergriffen gewusst. “Sie haben als Mutter die Verpflichtung, Ihre Kinder lebenslänglich zu schützen. Aber Sie haben nichts dagegen unternommen”, sagte Richterin Nina Steindl. Dass die Frau in vollem Umfang davon Kenntnis hatte – die Tochter etwa wurde acht Jahre lang missbraucht -, glaubt das Gericht allerdings nicht.

Der Vater nahm das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig. Die beiden anderen Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, ebenso wie Staatsanwalt Gerd Hermann.

Der 29-jährige Hauptangeklagte bemerkte bereits im Alter von 13 Jahren seine pädophilen Neigungen und begann Kinderpornos zu sammeln. Als er seine Frau kennenlernte und 2009 heiratete, habe er ein Jahr lang seinen Drang unterdrücken können. Als jedoch bald seine Tochter zur Welt kam, kehrten seine Neigungen zurück. Bereits als das Kind zwei Monate alt war, verging er sich an ihm, führte Staatsanwalt Hermann aus. Als zwei Jahre später sein Sohn geboren wurde, missbrauchte er auch ihn. “Ich kann es nicht mehr ändern. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen”, sagte der Vater im Prozess unter Tränen.

Kinderpornographie angefertigt

Ab 2010 tauschte der Frühpensionist von dem Mädchen und dann auch von dem Buben angefertigte Kinderpornos mit anderen Pädophilen über eine Chatplattform aus. Als sich der Wiener 2016 von seiner schwer behinderten Frau scheiden ließ, zog er mit den Kindern allein in eine Wohnung. “Auch wenn es mir schwer fiel, hab’ ich die Kinder in seine Obhut gegeben, weil er sich besser kümmern konnte”, sagte die 29-Jährige, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Zu dieser Zeit lernte der Vater über das Darknet einen Deutschen und einen Landwirt aus Tirol mit ähnlichen Neigungen kennen, die er ab dem Sommer 2016 regelmäßig zu sich nach Hause einlud, damit sich diese an den wehr- und hilflosen Kindern vergehen konnten. Während die Männer die Kinder missbrauchten, filmte ihr Vater die abscheulichen Szenen.

Bei einem weiteren mehrtägigen Aufenthalt des Landwirts Anfang Jänner 2017 hatten die Kinderschänder offenbar sogar geplant, den Buben und das Mädchen zu betäuben, um auf keinen Widerstand zu stoßen. Dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt, der Vater der Kleinen schüttete das vorbereitete Schlafmittel in den Abfluss.

29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern

Der deutsche Verdächtige, der sich in Frankfurt am Main in U-Haft befindet und dort auf seinen Prozess wartet, wurde auf einer sichergestellten Datei anhand auffälliger körperlicher Merkmale als Täter identifiziert. In weiterer Folge gelang es den Ermittlern, das betroffene Wiener Mädchen auszuforschen. Da sich das auf dem Foto abgelichtete Kind im Volksschulalter befand, wurde vonseiten der Polizei in Schulen nachgefragt. Eine Volksschullehrerin erkannte schlussendlich ihre Schülerin, so kam man auf die Spur des Vaters, der sich seit Mai 2017 in U-Haft befindet.

Auf die Frage der Schöffensenatsvorsitzenden Nina Steindl, warum er Kinderpornos von seinem Sohn und seiner Tochter angefertigt habe, meinte der 29-Jährige: “Weil ich krank bin!” Er übernehme die “volle Verantwortung”, erklärte er.

“Ich hab’ geschaut, dass es die Kinder verkraften”, meinte er. Allerdings leiden der Bub und das Mädchen an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, wie eine von der Justiz eingeholte Expertise einer klinischen Psychologin ergeben hat. Die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass die Kinder seelisch derart massiv beschädigt worden sind, dass die eingetretenen Folgen einer schweren Körperverletzung gleichkommen.

Auch Kinder von Bekannten und Verwandten betroffen

Damit sich die Kinder nicht jemandem anvertrauten, setzte der Vater sie unter Druck. “Ich hab’ gesagt, dass sie nichts sagen sollen, sonst müsste ich ins Gefängnis”, sagte der bisher unbescholtene 29-Jährige. Seit 2010 fertigte der Wiener auch pornografische Fotos und Videos von Kindern von Bekannten oder Verwandten an, die man ihm zur Aufsicht überlassen hatte.

Auf der Anklagebank nahmen aber nicht nur der Vater der Kinder und der Tiroler Platz. Der 29-jährigen Mutter des Buben und des Mädchens wurde von der Anklage Beitragstäterschaft vorgeworfen. Die Frau bestritt, etwas von den inkriminierten Vorgängen gewusst zu haben. Während ihr Ex-Mann beteuert, dass die 29-Jährige nichts von seinen Übergriffen mitbekam, wurde sie in der Verhandlung vom Landwirt schwer belastet. Bei einer Situation wurde er demnach von der Frau mit dem nackten Kind am Schoß erwischt, sie verdrehte jedoch nur die Augen und verließ das Zimmer. Zudem gebe es ein Video eines Übergriffes, auf dem die Frau im Hintergrund zu sehen ist. “Da war mir klar, dass sie ziemlich sicher Bescheid wusste”, sagte der Landwirt.

Urteil nach Prozess am Wiener Straflandesgericht

Den beiden Männer wurden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie pornografischer Darstellung Minderjähriger verurteilt. Der Vater bekam zudem wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Kuppelei die Haftstrafe, der Landwirt auch wegen versuchter Anstiftung zur Vergewaltigung.

Die Kinder lebten bis zuletzt bei der 29-jährigen schwer behinderten Frau. Der sechsjährige Bub und das achtjährige Mädchen sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die stets die Schuld von sich wies. Deshalb wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut.

Für die Zeit des Prozesses habe das Jugendamt die Kinder allerdings “geschützt untergebracht”, sagte MA11-Sprecherin Petra Mandl auf APA-Anfrage. Somit könnten die Kinder in Ruhe gelassen und die Mutter entlastet werden. Wie es nach der Verurteilung der Mutter und des Vaters weitergeht, wird erst entschieden. Den betroffenen Kindern – laut Gericht insgesamt 13 – wurde ein Schmerzengeld in Höhe von mehr als 50.000 Euro zugesprochen.

(APA/Red),

http://www.vienna.at/29-jaehriger-verging-sich-an-eigenen-kindern-urteil-nach-paedophilen-prozess-in-wien/5776770
4.Video:

Prozess gegen Kinderschänder
Die eigenen Kinder von Geburt an missbrauchen, sie auch noch anderen überlassen und das alles als Kinderpornografie ins Netz stellen – es sind widerwärtige Details, die beim Pädophilen-Prozess in Wien bekannt wurden. Am Montag fiel das Urteil: 15 Jahre sind die Höchststrafe:
Für den Haupttäter gab es 14 Jahre und Einweisung; für den Mittäter 12 Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt und für die Mutter sieben Jahre Gefängnis.

Live-Schaltung zum Landesgericht
„Wien heute“-Reporter Lukas Lattinger meldet sich live vom Wiener Straflandesgericht und schildert, wie die Angeklagten die Urteile aufgenommen haben.

Berufung gegen Urteil im Pädophilen-Prozess. Sowohl die Frau als auch der Bekannte des verurteilten Vaters haben Berufung gegen ihre langjährigen Haftstrafen eingelegt.
7-5-2018

Tags:  Gewalt – MA11 – Strafverfahren -Kinderhandel – Kindeswohlgefährdung – Österreich Familienrecht -Obsorge – Polizei

Pädo-Netzwerk – Bundeswehrsoldat gesteht satistischen Kindesmissbrauch

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8 Verdächtige –  Video: Erste Verurteilung im Prozess am Landesgericht Freiburg

Artikel:

Soldat gesteht Missbrauch in Pädophilen-Prozess

Freiburg

Vor dem Freiburger Landgericht hat ein Soldat den Missbrauch eines Kindes gestanden.
Bild: Patrick Seeger, dpa
 Ein Bundeswehrsoldat hat gestanden, einen neun Jahre alten Jungen zweimal vergewaltigt zu haben.
Von Reue soll beim Geständnis keine Spur gewesen sein.

Ein Bundeswehrsoldat hat den sexuellen Missbrauch eines Jungen aus dem Raum Freiburg gestanden. Der 50 Jahre alte Stabsfeldwebel habe die Taten im nichtöffentlichen Teil der Verhandlung eingeräumt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin vor dem Freiburger Landgericht.

Er habe zugegeben, den Jungen gemeinsam mit dessen Stiefvater zweimal vergewaltigt zu haben. Die Taten wurden den Angaben zufolge gefilmt, die Aufnahmen an andere weitergeleitet.

Insgesamt gibt es acht Verdächtige

Der heute neun Jahre alte Junge aus Staufen bei Freiburg war der Anklage zufolge mehr als zwei Jahre lang von Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt worden. Die 48 Jahre alte Mutter des Jungen und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte hätten ihn hierfür im Internet angeboten. Es gibt insgesamt acht Verdächtige. Der Soldat ist der zweite von ihnen, der in Freiburg vor Gericht steht. Ein Urteil soll es in seinem Fall noch im Mai geben (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17).

Die Verbrechen an dem Kind seien mit großer Brutalität und Grausamkeit begangen worden, sagte die Chefermittlerin der Polizei, die als Zeugin aussagte. Es sei beschimpft und gedemütigt worden. Einer der Filme, auf dem die Taten zu sehen sind, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. „Der Film ist so schrecklich, dass er kaum zu ertragen ist“, sagte die Polizeibeamtin.

Der Bundeswehrsoldat ist vorläufig des Dienstes enthoben

Festgenommen wurde der Soldat im vergangenen Oktober in seiner Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen.

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes bei Freiburg ist das erste Urteil gesprochen. Prozesse gegen weitere Verdächtige beginnen in den nächsten Monaten.
Video: dpa

Bei dem Mann seien Unmengen kinderpornografischen Materials gefunden worden, sagte die Polizistin. Dabei gehe es auch um sexuellen Missbrauch von Babys, um Fesselungs- und Tötungsfantasien sowie um weitere sadistische Verbrechen an Kindern. Dies seien Vorlieben des Angeklagten, außerdem gebe es Hinweise auf mögliche frühere Taten. Zudem seien bei ihm eine Waffe sowie Seile gefunden worden.

Im April wurde im Freiburger Missbrauchsfall der erste Angeklagte verurteilt. Der 41 Jahre alte Deutsche wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Bild: Patrick Seeger, dpa (Archiv)

Wegen sexueller Verfehlungen sei er in der Bundeswehr bereits auffällig gewesen und habe sich vor einem Truppengericht verantworten müssen, erläuterte die Polizistin. Er sei aber im Dienst geblieben. Seine Militärkollegen hätten nach deren eigener Aussage nichts von den Verbrechen gewusst.

„Die Rechte des betroffenen Kindes wurden bewusst mit Füßen getreten“, erklärte Staatsanwältin Nikola Novak. Bei seinem Geständnis habe der Mann keine Reue oder Anteilnahme gezeigt. Zudem habe er Verantwortung für die Taten auf andere geschoben. Er habe an dem ihm unbekannten Jungen „sadistische Verbrechen“ begangen und führe ein Leben „abseits der Norm“. Ziel müsse sein, die Gesellschaft vor ihm zu schützen, sagte Novak. Die Anklage wolle daher neben einer langjährigen Haftstrafe vor allem Sicherungsverwahrung erreichen.

(dpa)

https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Soldat-gesteht-Missbrauch-in-Paedophilen-Prozess-id51070606.html
Video (ZDF 12-4-2018, Urteil im Pädophilen-Fall in Freiburg vom 18-4-2018):
Analyse von Gerichtsreporterin Giesela Friedrichsen

Urteil: 10 Jahre Haft und anschließend  Sicherheitsverwahrung

In Freiburg steht der erste von insgesamt acht Verdächtigen wegen schwerem sexuellen Missbrauchs eines 9jährigen vor Gericht. Der Junge soll von seiner Mutter und ihrem Freund jahrelang missbraucht und im Internet Pädophilen angeboten worden sein.
Der Stabsfeldwebel habe das Kind zwei Mal vergewaltigt, sagte Staatsanwältin Nikola Novak am Montag vor dem Landgericht Freiburg beim …

Der 50 Jahre alte Stabsfeldwebel habe die Taten im nichtöffentlichen Teil der Verhandlung eingeräumt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin vor dem Freiburger Landgericht.

Tags: Staufen- Opfervertreterin Katja Ravat

Sexualstrafrecht – Pädophile betreuen Kinder in Österreich – Staatssekretärin Mag. Edtstadler (ÖVP)

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Bundesminister Herbert Kickl (r.) und Staatssekretärin Karoline Edtstadler (l.) beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am 14. Februar 2018. (c) Foto http://fotoservice.bundeskanzleramt.at

Ich hoffe, dass die Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler im Zuge der

Verschärfung des Sexualstrafrecht (Regierungsprogramm) jetzt endgültig den § 220b StGB Tätigkeitsverbot Abs.1. u. 2. novelliert auf ein sofortiges lebenslanges Tätigkeitsverbot, genauso wie es in der Schweiz ist.

Es ist weltweit bekannt, dass Päderasten eine hohe Rückfallquote haben und auch die Dunkelziffer von Kindesmissbrauch sehr hoch ist, aus diesem Grunde sollte § 220b StGB Tätigkeitsverbot Abs.6. m.E. ebenso auf mindestens 2 Jahr angehoben werden.
Die Verhältnismäßigkeit, zwischen Po-grabschen § 218 StGB und der Missachtung von Bewährungsauflagen bei Kindesmissbrauch mit nur 6.Monaten, stimmt hier eindeutig nicht.
Dem Kinderschutz (bzw. Strafrahmen bei sexuellen Missbrauch) sollte hier wesentlich mehr Beachtung beigemessen werden, als bisher.

Admin Familie &  Familienrecht, am 13-3-2018

siehe auch

Unsere Kinder werden Möglicherweise von Sexualstraftätern betreut ?

(FPÖ Antrag Gernot Darmann)
–> http://wp.me/p4RGV9-1bh

Tags: Sexualstrafrecht  – Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler – Gesetze Österreich – Gewalt – Justiz – Strafverfahren – Kindeswohlgefährdung

Mutter verkaufte Sohn an Pädo

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Deutsche Mutter verkaufte Sohn an Pädophile

THEMENBILD: POLIZEI / VERKEHR / KONTROLLE

Foto: APA/BARBARA GINDL Unvorstellbare Grausamkeit in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ereignete sich ein erschütternder Missbrauchsfall: Bisher gab es acht Festnahmen, ein verdächtiger Schweizer wurde in Österreich erwischt.

Es ist ein Fall, der auch hartgesottene Ermittler zutiefst erschüttert. „In dieser Dimension ist mir kein vergleichbarer Fall in Baden-Württemberg in Erinnerung“, sagte Horst Haug, Sprecher des Landeskriminalamts (LKA). Eine Mutter soll ihren inzwischen neun Jahre alten Sohn zusammen mit ihrem pädophilen Lebensgefährten sexuell missbraucht und das Kind vielfach an andere Pädophile verkauft haben.

Mehr als zwei Jahre dauerte das Martyrium, in dem am Ende auch ein Pädophiler mit Tötungsfantasien auftauchte und bei dem ein Bundeswehrsoldat der deutsch-französischen Brigade im Elsass als Tatverdächtiger geführt wird. Insgesamt sollen es mindestens sechs Verdächtige gewesen sein, die das Kind nach Angaben der Staatsanwaltschaft Freiburg und des LKA „vielfach“ missbraucht und vergewaltigt haben sollen.

Vorbestrafter Lebensgefährte

Ohne den Hinweis eines anonym gebliebenen Zeugen könnte das spätestens im Jahr 2015 begonnene Leiden des Kinds womöglich noch andauern. Als am 10. September allerdings dieser anonyme Hinweis kam, handelten die Ermittler schnell: Sie identifizierten die im Raum Freiburg wohnende 47-jährige Mutter des Kindes und deren wegen Pädophilie vorbestraften 37-jährigen Lebensgefährten. Fünf Tage nach dem Hinweis saß das Paar in Untersuchungshaft, das Kind lebt seitdem in staatlicher Obhut. Auch ein Bundeswehrsoldat der deutsch-französischen Brigade im Elsass wird als Tatverdächtiger geführt.

Doch was die Ermittler in der Zwischenzeit aufdeckten, sprengte für viele der beteiligten Fahnder jeden Rahmen vergleichbarer Fälle. Die Mutter und ihr Freund sollen das Kind selbst bedroht, misshandelt und vergewaltigt haben. Zudem sollen sie den Buben über das Internet an andere Männer für Vergewaltigungen verkauft haben – und zum Teil selbst daran beteiligt gewesen sein.

Viele Details noch unbekannt

Die Ermittler halten sich derzeit noch mit vielen Details zu dem Fall zurück. So wollte ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft sich nicht näher dazu äußern, ob die Inhaftierten bereits Geständnisse ablegten. „Sie machen teilweise Angaben“, sagte Oberstaatsanwalt Michael Mächtel. Was sie sagten, wollte er in diesem Stadium des Verfahrens aber nicht berichten.

Auch zu dem Milieu, in dem sich die Taten ereigneten, gibt es zunächst keine Angaben. Einen Vergleich mit dem Fall Pascal im Saarland weist ein an den Ermittlungen beteiligter Polizist allerdings zurück. Der mutmaßlich ermordete Bub ist seit 2001 verschwunden, er soll von verschiedenen Tätern im Hinterzimmer eines Lokals missbraucht worden sein. Ein Prozess endete allerdings mit Freisprüchen, auch weil die Täter zum Teil als geistig minderbemittelt und alkoholkrank galten und sich die Vorwürfe nicht aufklären ließen.

Dieser Fall bewege sich in einem ganz anderen Milieu, hieß es bei den Ermittlern nur knapp. Unter anderem wurde dabei auch auf den 49 Jahre alten Soldaten verwiesen – einen Mann in geordneten Verhältnissen.

Verdächtiger Schweizer und Spanier

Die Mutter und ihr Partner sollen das Kind über das Internet international zur Vergewaltigung angeboten und vermittelt haben. Neben einem Verdächtigen aus dem Großraum Freiburg soll es auch einen Schweizer und einen Spanier geben, die sich an dem Kind vergangen haben sollen.

Laut Staatsanwaltschaft Freiburg wurde der Schweizer aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Österreich festgenommen. Details waren zunächst unklar. Insgesamt sitzen sechs der Verdächtigen in Gewahrsam der Freiburger Staatsanwaltschaft. Zwei weitere Festnahmen gab es im Bereich der Staatsanwaltschaften Karlsruhe und Kiel.

Insgesamte acht Tatverdächtige

Dass der grausame Fall ohne den anonymen Hinweis womöglich auch mit dem Tod des Buben hätte enden können, zeigt eine weitere Festnahme. Anfang Oktober, als das Kind längst in Sicherheit war, reiste aus Schleswig-Holstein ein Mann nach Karlsruhe, um sich das Kind vermitteln zu lassen. Der Mann hatte vorher auch Tötungsfantasien im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch geäußert.

Als er von verdeckten Ermittlern gefasst wurde, entdeckten diese auch einen Rucksack mit Fesselutensilien. Der Mann sitzt inzwischen als einer von insgesamt acht Tatverdächtigen in Untersuchungshaft.

(APA, AFP / kap) Erstellt am

Kindesmissbrauch – Schlag gegen das Darknet

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Wikipedia: EC3 (Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität)

Artikel:

Sexueller Missbrauch von Kindern: EC3 gelingt Schlag gegen das Darknet

Wie Europol präzisiert, kommen täglich Millionen von Bildern und Videos von sexuell missbrauchten Kindern ins Netz © Foto: Shutterstock

In den vergangenen zwei Wochen hat das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) von Europol im Hauptquartier mit 25 Experten aus 16 Ländern Opfer sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs identifizieren können. Dank der gemeinsamen Bemühungen wurden zehn Täter und Opfer in neun verschiedenen Ländern lokalisiert. Insgesamt wurden somit mehr als 50 Opfer in 14 verschiedenen Ländern identifiziert, die von ihren Peinigern gerettet werden konnten.

Wie Europol präzisiert, kommen täglich Millionen von Bildern und Videos von sexuell missbrauchten Kindern ins Netz. Die allermeisten sind in Chatrooms, Peer-to-Peer-Netzwerken, Social-Media-Anwendungen und Websites und Foren sowohl im offenen Internet als auch im Darknet zu finden. Um die Opfer auf diesen Bildern zu identifizieren, wurde 2014 die erste VIDTF-Initiative (Victim Identification Taskforce) ins Leben gerufen. Seither haben drei weitere Fortsetzungen der Initiative stattgefunden. Experten aus EU-Mitgliedstaaten und Drittlandpartnern aus der ganzen Welt treffen sich zwei Wochen lang bei Europol, um die enorme Menge an Online-Material zu sexuellem Kindesmissbrauch unter Einsatz modernster Technik, Software und deren Fachwissen zu analysieren.

Diese Experten werden von Europol-Mitarbeitern unterstützt, die auf diesen Bereich spezialisiert sind. Die einzigartige Kombination von Zusammenarbeit und Bild- und Videoanalyse bedeutet, dass sich die Experten durch Millionen von Dateien arbeiten, um wichtige Hinweise zu finden und zu nutzen. Diese vierte Ausgabe fand in zwei Phasen statt: der Vorbereitungswoche Anfang November und der Analysephase vom 4. bis 15. Dezember 2017. An beiden Veranstaltungen nahmen Sachverständige für die Identifizierung von Opfern aus Strafverfolgungsbehörden aus Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweiz, England und den USA sowie Interpol teil.

Mehr als 400 Serien von Bildern und Videodateien zu sexuellem Missbrauch von Kindern wurden in die Interpol-Datenbank für sexuelle Ausbeutung hochgeladen. Zehn Täter und Opfer wurden lokalisiert. Steven Wilson, Leiter des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) von Europol, sagte: „Die Arbeit der Task Force zur Identifizierung von Opfern bei Europol ist einzigartig. Wir freuen uns sehr, diese Aktivitäten fortsetzen zu können, um die Welt für die Kinder sicherer zu machen; das ist es, was die Strafverfolgung jeden Tag anstrebt.“

http://agkblog.de/sexueller-missbrauch-von-kindern-ec3-gelingt-schlag-gegen-das-darknet
Tag: Pädo – Kinderschutz –

„Elysium“ Kinderporno-Ring gesprengt – Pressekonferenz Wien

Video: Erfolgreich im Kampf gegen Kindesmissbrauch – PK Staatsanwaltschaft Wien

Das internationale Netzwerk „Elysium“ – ein riesiger Kinderporno-Ring wurde gemeinsam mit BK Wien, LK Wien und Bundeskriminalamt Wiesbaden und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main gesprengt.

7-7-2017

Artikel:

Kriminalitätsbekämpfung

Festnahme von mutmaßlichen Mitgliedern der kinderpornographischen Darknet-Plattform „ELYSIUM“

Die Staatsanwaltschaft Wien, das Bundeskriminalamt Österreich und Landeskriminalamt Wien konnten im Zuge internationaler Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main und dem Bundeskriminalamt Wiesbaden mehrere mutmaßliche Verantwortliche sowie Mitglieder einer großen kinderpornographischen Darknet-Plattform festnehmen und die Plattform erfolgreich abschalten.

Die umfangreichen, mehrwöchigen Ermittlungen führten die Behörden auf die Spur mehrerer Schlüsselfiguren einer kinderpornographischen Plattform, genannt „ELYSIUM“, die nur über das sogenannte Darknet zugänglich war. Die Seite bestand seit Ende des Jahres 2016 und zählte zuletzt über 87.000 Mitglieder. Die international ausgerichtete Plattform diente hauptsächlich dem weltweiten Austausch von Kinderpornographie. Unter den ausgetauschten Bildern und Videos fanden sich Darstellungen schwersten sexuellen Missbrauchs von Kindern, darunter auch von Kleinkindern, und Darstellungen sexueller Gewalthandlungen an Kindern.

Die Plattform diente außerdem der Verabredung von Treffen zum sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Mitglieder. Die dabei angefertigten Bilder wurden wiederum über die Plattform zur Verfügung gestellt.

Der 39-jährige Hauptbeschuldigte, der als Betreiber und Administrator der Plattform agiert haben soll, stammt aus dem Landkreis Limburg-Weilburg in Deutschland. In dieser Funktion soll der Tatverdächtige maßgeblich für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur der Plattform verantwortlich gewesen sein. Er wurde wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften am 12. Juni 2017 nach der Durchsuchung seiner Wohnung festgenommen. Am 13. Juni 2017 wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen die Untersuchungshaft verhängt.

Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen konnte der Server der Plattform beschlagnahmt und diese umgehend erfolgreich abgeschaltet werden. Die operativen Maßnahmen wurden von der Europäischen Polizeibehörde EUROPOL koordiniert und unterstützt.

Insgesamt konnten 14 Verantwortliche und Mitglieder der Plattform in Deutschland, Österreich und im inner- und außereuropäischen Ausland identifiziert und Großteils festgenommen werden. Den Beschuldigten wird neben der Verbreitung von Kinderpornographie zum Teil auch schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. 29 Opfer der sexuellen Übergriffe könnten bisher identifiziert werden.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurden in Österreich zwei Tatverdächtige, ein 28-jähriger und ein 40-jähriger, festgenommen. Beiden wird schwerer sexueller Missbrauch der beiden minderjährigen Kinder des 28-jährigen über einen mehrjährigen Zeitraum in mehreren Fällen sowie die Verbreitung kinderpornographischer Schriften vorgeworfen. Die Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Gegen weitere Mitglieder der kinderpornographischen Plattform laufen derzeit noch internationale Ermittlungen.
Weiterführende Links:
Folder „Zum Schutz unserer Kinder“


Oberst Michael MIMRA, Mag. Ewald EBNER, Dr. Julia BUSSWEILER, Mag. Nina BUSSEK und Kriminaldirektor Jürgen SCHMITT

BMJ, Artikel Nr: 14901 vom Freitag, 07. Juli 2017, 12:25 Uhr.
http://www.bmi.gv.at/cms/bk/_news/?id=4D665669595779534431733D&page=0&view=1

Tags: Pädo – Kindesmissbrauch – Polizei – Pressekonferenz Operation Elysium Video – Familie – Familienrecht – Kinderhandel – Darknet – Kindeswohlgefährdung – Vergewaltigung Opfer Justizministerium

Erfolge im Kampf gegen Kinderpornografie in Österreich – Chronologie

Was den Kinderporno-Fall „Elysium“ so besonders macht

14 Tatverdächtige fasst die Polizei. Zwölf von ihnen wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Aber auch die Hintermänner, die die Kinderporno-Plattform betrieben haben sollen, werden gefasst.

Ein Screenshot eines Chat-Protokolls der Kinderpornografie-Plattform „Elysium“ wird am 07.07.2017 am Rande einer Pressekonferenz von Bundeskriminalamt (BKA) und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in Wiesbaden (Hessen) auf einem Monitor präsentiert.
Was den Kinderporno-Fall "Elysium" so besonders macht

Bild: SN/APA/dpa/Arne Dedert

Die jüngsten Missbrauchsopfer sind zwei Jahre alte Kinder: Insgesamt mehr als 87.000 Mitglieder konnten sich auf der Kinderporno-Plattform „Elysium“ im Darknet zum sexuellen Missbrauch von Kindern verabreden oder Videos und Bilder austauschen.

Die Ermittler haben sich bei der Suche nach den Tätern im Internet auf die Veränderungen in der Szene eingestellt. Trotz des Erfolgs mit dem Abschalten von „Elysium“ sowie mehreren Festnahmen bleibt der Kampf gegen die Kinderpornografie für die Fahnder schwierig.

Warum ist die Suche nach Kriminellen im Darknet so schwierig?

Die Suche nach Tätern im Darknet, dem verborgenen Teil des World Wide Web, ist extrem aufwendig und gleicht der Zusammensetzung eines riesigen Puzzles – ohne Garantie auf Erfolg. Oft kommen die Experten über eine ermittelte Person auf die Spur von weiteren Verdächtigen. „Und dann hangeln wir uns von Person zu Person weiter“, erklärt der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Andreas May. Bei ihrer Arbeit sind die Ermittler auch selbst im Darknet unterwegs.

Wie sind die Ermittler der Kinderporno-Plattform „Elysium“ im Darknet auf die Spur gekommen?

Bei „Elysium“ ging es nicht nur um den Austausch von Bildern und Videos. Es wurden auch Verabredungen zum tatsächlichen sexuellen Missbrauch von kleinen Kindern getroffen. „Diese Personen haben sich nicht nur im Darknet getroffen, sondern im richtigen Leben. Das hat die Ermittlungen erleichtert“, sagt May.

Was macht den Ermittlungserfolg so besonders?

Oft werden bei einem Schlag gegen die Kinderpornografie die Konsumenten von Bildern und Videos sowie die Täter von sexuellem Missbrauch ermittelt. Im Fall von „Elysium“ gelang es aber auch, den Betreiber der Kinderporno-Plattform zu fassen. Der 39 Jahre alte Mann aus Hessen soll die Plattform gebaut und im Darknet platziert haben sowie als Administrator für die Wartung zuständig gewesen sein.

Wie konnte die Kinderporno-Plattform innerhalb eines halben Jahres mehr als 87.000 Mitglieder bekommen?

Der Zugang zu der Plattform war vergleichsweise leicht. Bei vielen Kinderporno-Plattformen müssen die potenziellen Mitglieder für eine Anmeldung selber Bildmaterial bereitstellen oder sogar Kinder für den Missbrauch anbieten. Bei „Elysium“ reichte der Name für die Anmeldung aus. „Die Hemmschwelle war relativ gering“, erläutert der BKA-Bereichsleiter Cybercrime, Markus Koths.

Wie hat sich die Kinderpornografie-Szene entwickelt?

Die Entwicklung der Szene wird als sehr dynamisch eingeschätzt. Während in den 70er Jahren vor allem Zeitschriften kursierten und in den 80er Jahren Videos mit kinderpornografischem Material ausgetauscht wurden, verlagerte sich die Szene in den 90er Jahren ins Internet. Spätestens ab der Jahrtausendwende spielen sich die kriminellen Machenschaften nahezu vollständig im Darknet ab.

Werden alle Nutzer von Kinderporno-Plattform als potenzielle Täter für den Missbrauch von Kindern eingeschätzt?

Die Ermittler berufen sich auf Studien, nach denen bei vorsichtiger Schätzung etwa zehn Prozent der Konsumenten von kinderpornografischem Material auch Kinder missbrauchen.

Wie versuchen die Ermittler, die Opfer zu identifizieren?

Ein Mittel ist die sogenannte Schulfahndung. Lehrern werden dann in Einzelfällen Bilder gezeigt und es kommt mitunter zu entscheidenden Hinweisen – so wie bei den Ermittlungen zu den beiden österreichischen Opfern im Fall „Elysium“.

Welche Hebel können neben der Strafverfolgung angesetzt werden, um die Szene auszudünnen?

Die Präventionsarbeit für Pädophile sollte nach Einschätzung von Oberstaatsanwalt May deutlich ausgebaut werden. Der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität plädiert für ein bundesweit flächendeckendes Hilfsangebot für die Betroffenen, damit es nicht als letztes Mittel zur Strafverfolgung kommen muss.

Von Dpa   /   07.07.2017 – 14:53
http://www.salzburg.com/nachrichten/welt/chronik/sn/artikel/was-den-kinderporno-fall-elysium-so-besonders-macht-255348/

Artikel:

Erfolge im Kampf gegen Kinderpornografie in Österreich – Chronologie

Wien (APA) –
Im Kampf gegen Kinderpornografie sind den Behörden in den vergangenen Jahren in mehreren internationalen Operationen Erfolge gelungen. Im Folgenden eine Auflistung der spektakulärsten Aktionen mit österreichischer Beteiligung seit 2007. Die Ermittlungen erstreckten sich jeweils über mehrere Monate oder Jahre, daher fehlt oftmals eine genaue Datierung der Operationen.

Operation „Elysium“. Am 12. Juni 2017 wird der Betreiber einer seit 2016 bestehenden Kinderporno-Plattform im Darknet namens „Elysium“ festgenommen. 14 Verdächtige in Deutschland und Österreich werden ausgeforscht und teils auch festgenommen, 29 Opfer identifiziert. Die weltweit tätige Plattform hatte 87.000 Mitglieder. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen massiver sexueller Übergriffe, wird am 6. Juli bekannt.

Operation „Gondola“: Beim Aufdecken eines Kinderpornorings durch amerikanische Behörden werden nach Hinweisen aus den USA auch 20 Österreicher ertappt. Bei einem Verdächtigen in Klagenfurt findet die Polizei Material, das belegt, dass sich der 38-Jährige an Nachbarskindern vergangen hat. Ein 63-jähriger Wiener wird bei einer Razzia tot vor seinem Computer entdeckt, er hat einen Herzinfarkt erlitten. Insgesamt werden bei der Aktion allein in Österreich 1.600 Computer sowie Speichermedien sichergestellt, wird am 9. September 2012 bekannt.

Operation „Carole“: Bei einer weltweiten Operation gegen Kinderpornografie forschen Polizeibehörden in 141 Ländern Hunderte Pädophile aus. Das Bundeskriminalamt in Wien ermittelt bei seinem bisher größten Schlag 272 Personen allein in Österreich. Die Verdächtigen stammen aus allen Bundesländern. Die Pädophilen haben über Internet-Foren Missbrauchsbilder und -videos von Kindern verbreitet. Am 4. Juli 2012 gibt das Innenministerium den Fall bekannt.

Operation „Charly“: Nach Hinweisen aus Luxemburg werden im Verlauf des Jahres 2010 in Österreich 107 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Jedes Mal werden die Beamten fündig und stellen einschlägiges Material sicher. Ein Steirer hortete 20.000 Bilder und 300 Videos, wie im Dezember vom Bundeskriminalamt bekanntgegeben wird.

Operation „Typhon“: Die Webseite eines österreichischen Betreibers (File-hosting-Service) wird zur Verbreitung von Kinderpornografie missbraucht. Im Zuge von Hunderten Hausdurchsuchungen in Europa und Kanada werden 221 Verdächtige ausgeforscht (davon 23 in Österreich) und 115 Täter festgenommen. Der Abschluss der Operation wird am 10. Dezember 2009 öffentlich gemacht.

Operation „Geisterwald“: Federführend von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird ein international tätiger Kinderporno-Ring zerschlagen. Weltweit werden auf Basis der Erkenntnisse der Sonderermittler 178 Hausdurchsuchungen durchgeführt. 22 Männer werden festgenommen. Fünf von ihnen stammen aus Österreich. Darunter ist ein 41-jähriger Wiener Familienvater, der seine zehn Jahre alte Stieftochter wiederholt sexuell missbraucht und dabei angefertigte Fotos und Videos im Internet verbreitet hat. Der Fall wird am 30. September 2009 bekannt.

Ausforschung einer brasilianischen Website: 43 österreichische Konsumenten werden identifiziert, 31 Verdächtigen kann der Besitz oder die Weitergabe von Kinderpornos nachgewiesen werden. Am 23. September 2009 gibt das Bundeskriminalamt in Wien den Fall bekannt.

Operation „Sledgehammer“: Im Zuge der Ausforschung einer kroatischen Internetseite wird 189 Männern in Österreich der Besitz oder die Weitergabe von obszönen Aufnahmen nachgewiesen. Insgesamt werden 935 Verdächtige identifiziert, gegen 624 muss das Verfahren eingestellt werden, da sie das Material nur angesehen und nicht heruntergeladen haben. Bekannt wird der Fall am 13. März 2009.

Operation „Sinon“: In Bayern werden zwei Internetdateien entdeckt, die schweren sexuellen Missbrauch an einer etwa zehnjährigen Asiatin und einem etwa zwölfjährigen blonden Mädchen zeigen. 125 österreichische User-Adressen sind betroffen, 80 Verdächtige werden ausgeforscht. Darunter befindet sich ein 44-jähriger Wiener, dessen PC-Bildschirmschoner den Mann während des Missbrauchs seiner zehnjährigen Stieftochter zeigt. Der Fall wurde am 2. Jänner 2008 bekannt.

Operation „Flo“: Die Polizei deckt eine Kinderporno-Verteilung über den Server einer Wiener Internetfirma auf. 2.361 Usern aus 77 Ländern kann der Zugriff auf acht Videos nachgewiesen werden, 23 Verdächtige stammen aus Österreich. Aufgedeckt wird der Fall nach einem Hinweis der Internetfirma, dessen File-Sharing-Dienstleistung von den Pornogeschäftemachern missbraucht wurde. Bekannt wird der Fall am 7. Februar 2007.

06.07.2017 14:24
http://www.tt.com/home/13184696-91/erfolge-im-kampf-gegen-kinderpornografie-in-%C3%B6sterreich—chronologie.csp
Tags: Pädo-Operationen Operation Gondola – Operation Carole Operation Charly Operation Typhon Operation Geisterwald Operation Sledgehammer Operation Sinon Operation Flo – Familie – Gesetze Österreich Gewalt – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung

Kinderpornoring mit 90.000 Mitglieder ausgehoben

Video N24:

 

Festnahme im Landkreis Limburg-WeilburgErmittler sprengen Kinderporno-Plattform mit 90.000 Mitgliedern

Kindesmissbrauch Sujet Puppe
Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)

Bei ihren Ermittlungen im Darknet stießen die Beamten auf Aufnahmen schwersten sexuellen Missbrauchs. Auch Fotos von Kleinkindern waren dabei, zudem Bilder von sexuellen Gewalthandlungen gegen Kinder, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mitteilte.

Hauptverdächtiger in Untersuchungshaft

Die Plattform namens „Elysium“ hatte demnach mehr als 87.000 Mitglieder. Der mutmaßliche Betreiber, ein 39-Jähriger aus dem Kreis Limburg-Weilburg, sei bereits Mitte Juni festgenommen worden, hieß es in der Mitteilung. Er sitzt in Untersuchungshaft. Als Administrator der Plattform soll er maßgeblich für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur verantwortlich gewesen sein. Er steht unter dem dringenden Tatverdacht der bandenmäßigen Verbreitung von kinderpornografischen Schriften.

Weitere Informationen

Darknet

Das „Darknet“ (Englisch: dunkles Netz) ist ein abgeschotteter Teil im weltweiten Internet und nach Einschätzung von Fachleuten stark gewachsen. Es ist eine Art virtuelles Hinterzimmer für Eingeweihte, das anders gebaut ist als das offene Internet und nicht über herkömmliche Suchmaschinen zugänglich ist. Durch Weiterleitung über mehrere Knoten im Netz ist der Ursprung von Daten nicht mehr nachvollziehbar. Notwendig ist eine Verschlüsselungssoftware.

Ende der weiteren Informationen

Weitere Mitglieder und Verantwortliche der Plattform wurden ebenfalls festgenommen – vor allem in Deutschland und in Österreich, wie die Generalstaatsanwaltschaft berichtete. Weitere Details wollen das BKA in Wiesbaden sowie das österreichische BKA in Wien an diesem Freitag zeitgleich auf zwei Pressekonferenzen bekanntgeben.

Über das Darknet tauschten die Mitglieder der Plattform den Angaben zufolge weltweit kinderpornografische Bild- und Videodateien aus oder verabredeten sich zum sexuellen Missbrauch von Kindern. Die Plattform bestand seit Ende 2016 und war nur über das Darknet zugänglich.

Die Ermittlungen gegen die Plattform wurden von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Gießen geführt, die zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gehört. Die vom Land Hessen 2010 eingerichtete ZIT war die erste Staatsanwaltschaft, die sich bundesweit gezielt mit der Internetkriminalität beschäftigte. Die ZIT gilt auch als erster Ansprechpartner für das BKA bei der Aufnahme von Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie.

Sendung: hr-iNFO, 06.07.2017, 10.00 Uhr

 Artikel Die Presse:

14 Österreicher in Bezug auf Kinderporno-Seite ausgeforscht

Ermittler haben einen 39-jährigen Hessen im Zusammenhang mit der Kinderpornografie-Plattform festgenommen. In Österreich wurden weitere 14 mutmaßliche Beteiligte festgenommen.
weiterlesen –>
http://diepresse.com/home/techscience/internet/5247480/14-Oesterreicher-in-Bezug-auf-KinderpornoSeite-ausgeforscht

 

Video Bilder veröffentlicht – Europol sucht Hinweise zu Kinderporno-Fällen

Europol hat Beweisstücke von schweren Fällen von Kindermissbrauch online veröffentlicht und Bürger in ganz Europa zur Mithilfe bei den Ermittlungen aufgerufen.

Scheinbar harmlose Objekte wie eine Shampoo-Flasche, eine Plastiktüte oder ein Stück Tapete könnten zum entscheidenden Tipp führen, betonte die europäische Polizeibehörde in der Nacht zum Donnerstag in Den Haag. Auf der Europol-Website werden 20 Objekte gezeigt, die im Hintergrund von Videos oder Fotos mit Kinderpornografie entdeckt worden waren.

Kleinste Hinweise könnten manchmal einen Fall lösen, teilte Europol mit. Wenn ein Gegenstand erkannt werde, könnten womöglich Kinder gerettet werden. Erst kürzlich wurden nach Hinweisen zu Lebensmittelverpackungen und Mülleimern im Hintergrund von Fotos zwei Opfer identifiziert, wie Europol mitteilte.

Donnerstag, 06.07.2017, 12:12

http://www.focus.de/panorama/videos/bilder-veroeffentlicht-europol-sucht-hinweise-zu-kinderporno-faellen_id_7206500.html
Tags: Pädo – Kindesmissbrauch

Wiener Psychiatrie – Hölle für hunderte Kinder

Missbrauch

Wie eine Wiener Psychiatrie zur Hölle für Hunderte Kinder wurde

Während der NS-Zeit wurden in einer Wiener Psychiatrie Hunderte Kinder ermordet.

Auch Jahrzehnte danach herrschte dort brutale Gewalt – doch Politik und Kirche sahen weg.

In solchen Netzbetten vegetierten die Kinder teils viele Jahre vor sich hin. Die Netzbetten wurden Mitte 2015 in ganz Österreich verboten.

Foto: Herbert Pfarrhofer, dpa

Friedrich ist viereinhalb, als seine Leidenszeit beginnt. Heute würde man vielleicht sagen: Der Junge hatte sich auffällig verhalten. Er ließ seine Aggressionen an der Mutter und dem achtjährigen Bruder aus. Irgendwann im Jahr 1963 wendet sich die Mama mit der Bitte um Rat an Professor Andreas Rett. Der Mann, 1924 im fränkischen Fürth geboren, früh in die NSDAP eingetreten, ab 1949 österreichischer Staatsbürger, ist Chef der Ambulanz für Kinderpsychiatrie und der Abteilung für entwicklungsgestörte Kinder im Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel in Wien. Als Koryphäe in der Behindertenforschung lässt er hier Kinder therapieren, die ihm medizinisch interessant erscheinen – oder zahlungskräftige Eltern haben. Die übrigen kleinen Patienten schickt er in eine andere städtische Einrichtung, den Pavillon 15 des Psychiatrischen Krankenhauses „Am Steinhof“. Den berüchtigten Pavillon 15.

Auch Friedrich muss dorthin. Von da an verbringt er sein Leben in einem Netzbett. Wie der Name sagt, ist das ein Bett, das fast käfigartig von Netzen umgeben ist und Vorrichtungen zur Fixierung enthalten kann. Friedrich darf es nicht verlassen. Die Krankenakte belegt, dass er mit verschiedenen Beruhigungsmitteln in zum Teil sehr hohen Dosen behandelt wird. Zunächst holen seine Eltern ihn noch häufig nach Hause. Doch je älter er wird, desto seltener darf er heim. Die Krankenakten dokumentieren keine Fortschritte. 1977 wird er in eine Erwachsenenabteilung verlegt. Auch dort bleibt er eingesperrt und wird medikamentös ruhiggestellt. Erst in den 80er Jahren ist in seiner Akte von therapeutischer Betreuung die Rede. 1997 zieht er in eine Wohngemeinschaft. Weitere Informationen gibt es nicht.

Oder: die Geschichte von Petra. Sie wird als Vierjährige 1973 aus einem katholischen Heim nach Steinhof gebracht, weil sie „gegen ihre Umgebung Aggressionen zeigt“. In Steinhof wird sie an „Armen und Beinen beschränkt“, also angegurtet. Sie erhält Beruhigungsmittel. „Abends 2,5 mg Temesta, ev. Dosis verdoppeln“, heißt es in der Krankenakte. Ab 1974 ist von selbstbeschädigendem Verhalten die Rede. Erst 1977 verzeichnen die Krankenakten eine erste Therapie.

Krankenhaus „Am Steinhof“ wird zur Hölle für viele Kinder

So wie Friedrich und Petra durchleiden tausende Kinder die „Hölle von Steinhof“. Wo Zwangsjacken und Netzbetten, Fesseln und Schläge mit nassen Tüchern an der Tagesordnung sind. Und Wasserhähne „aus Sicherheitsgründen“ blockiert werden, sodass die Patienten aus der Toilette trinken müssen.

Vielleicht wüsste man das alles bis heute nicht, wäre nicht die frühere Pflegerin Elisabeth Pohl vor fünf Jahren damit an die Öffentlichkeit gegangen. Ein Skandal, der enorme Wellen schlug. Die Stadt Wien gab daraufhin beim Rechts- und Kriminalsoziologischen Institut der Universität eine Studie in Auftrag, die die stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Wiener Psychiatrie von 1945 bis 1984 untersuchen sollte. Das Forschungsteam hatte Zugang zu den Akten der Verwaltung und führte Gespräche mit mehr als hundert Zeitzeugen. Nun liegen die Ergebnisse vor, auf 632 Seiten. Sie belegen, dass die Zustände in den Kinderpavillons noch weit schlimmer waren, als Elisabeth Pohl das geschildert hat.

Und nicht nur dort. Auch in der bis dahin als renommiert geltenden Rett-Klinik am Rosenhügel herrschten skandalöse Zustände. Zwangssterilisierungen fast aller Mädchen in der Klinik wurden als Blinddarmoperationen getarnt. Schwangerschaftsabbrüche und Pharmatests lassen den Schluss zu, dass aus dem Grauen der NS-Zeit nichts gelernt wurde. Auch dass selbst nach dem Krieg noch Gehirne von 76 in Steinhof angeblich an Lungenentzündung gestorbenen Kindern an ein Institut zur Erforschung kindlicher Hirnschäden weitergegeben wurden, lässt keine anderen Schlüsse zu.

In der Tat haben ein bis zwei Drittel der Ärzte und Pflegerinnen schon im Nationalsozialismus in denselben Abteilungen gearbeitet. Diese hatten zwischen 1940 und 1945 zur Tötungsanstalt „ Am Spiegelgrund“ gehört, wo der leitende Neurologe Heinrich Gross Euthanasieprogramme durchführte. Mindestens 789 Kinder und Jugendliche wurden dort ermordet. Tatsächlich waren es wohl weit mehr.

Damals unterschieden die Ärzte und Psychologen zwischen „bildungsunfähig“ und „bildungsfähig“. Wer als „bildungsunfähig“ eingestuft wurde, dem drohte die „klinische Hinrichtung durch Schlafmittel“, heißt es in der Studie. Auf den Obduktionsanweisungen, die die Leichen toter Kinder aus dem Pavillon 15 bis in die neunziger Jahre begleiteten, stand einfach nur „ad Gross“. Offenbar fand man nichts dabei, dem Mann weiterhin „Material“ zu liefern. Gross wurde erst 1997 des Mordes angeklagt. Zu einem Prozess kam es aus Gesundheitsgründen nicht mehr. Gross starb 2005 im Alter von 90 Jahren.

Politik verschließt jahrzehntelang die Augen

Hemma Mayrhofer, die Leiterin des Forschungsprojekts, sieht im Kinderpavillon die „Endstation institutioneller Karrieren von Wiener Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“. Hinzu kommt, dass Menschenwürde keine Bedeutung hatte. Nicht einmal die Minimalbedingungen der Pflege wurden erfüllt. Dürftig ausgestattete Schlafsäle, eine Zahnbürste für mehrere Kinder, eine Haarbürste für 70 Kinder, kaum Kleidung, wenig Nahrung und vor allem keinerlei Förderung oder Therapie hätten dazu geführt, so Mayrhofer, dass sich der Zustand der Kinder nach ihrer Einweisung massiv verschlechterte. Da sie fast ausschließlich im Bett lagen und im Schnelldurchgang gefüttert wurden, konnten sie sehr bald nicht mehr allein essen und entwickelten motorische Störungen. „Die Patienten bewegten sich in den Gitterbetten mit tagsüber nur einem Holzbrett, die Matratze kam erst abends hinein, wie Affen im Käfig, entschuldige“, beschreibt ein ehemaliger Betreuer im Interview.

Gesprächspartner berichten darüber, wie stark ihre Geschwister abbauten, wenn sie in den Pavillon 15 kamen. „Er war eigentlich ein tüchtiges Kind, muss ich sagen“, erzählt eine Angehörige. „Als ich dann gehört habe, er ist nicht förderbar, später wie ich dann älter wurde, habe ich gedacht: Wahnsinn, er hat selbstständig gegessen, er war sauber, er ist mit uns spazieren gegangen, er ist wahnsinnig gern Roller gefahren, das hat er geliebt.“

Die Studie weist darauf hin, dass allein die Interessen des überforderten Personals die Abläufe bestimmten. Erst ein Elternverein setzte Mitte der achtziger Jahre Reformen durch. Hintergrund für die Einweisung ins Heim war für viele zum Teil lernschwache Kinder, dass sich Kindergärten und Schulen weigerten, mit ihnen zu arbeiten. Auch Krankenhäuser lehnten es ab, behinderte Kinder nach einem Unfall aufzunehmen.

Und die Wiener Politik? Die schaute weg und schwieg. Obwohl sie über Jahrzehnte hinweg wusste, wie es in den Heimen zuging. Und mittendrin die regierende SPÖ. Aus Angst vor einem Wahlsieg der konservativen ÖVP nahmen die Sozialdemokraten hin, dass NS-Ärzte auch nach dem Krieg ihr Unwesen treiben durften. Und auch die Kontrollinstanz der Kliniken, die Jugendwohlfahrt, griff nicht ein. Sie vertraute den Einrichtungen und entschuldigte bekannte Missstände mit Personalmangel.

Wien: Erster Schritt gegen den Skandal war Mitte 2015

Ein erster konkreter Schritt, Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen, war Mitte 2015 das bundesweite Verbot von Netzbetten. Aber das Problem liegt noch tiefer; in vielen Kinderheimen herrschten teils unwürdige Zustände. Ein Staatsakt für die Betroffenen im vergangenen November im Parlament endete beinahe mit einem Eklat. Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn war gerade dabei, sich bei den Opfern zu entschuldigen. „Wir haben in der Kirche zu lange weggeschaut“, sagte er. „Wir haben vertuscht, wir haben, wenn Missbrauch bekannt geworden ist, Leute versetzt und nicht abgesetzt. Für diese Schuld stehe ich heute vor Ihnen und sage, ich bitte um Vergebung.“ Die Angesprochenen fielen ihm daraufhin ins Wort – später auch anderen Rednern – und verlangten „mehr als Worte“.

Mit Erfolg: Kurz vor Veröffentlichung der Studie hat das österreichische Kabinett beschlossen, dass Menschen, die als Kinder in Heimen vernachlässigt wurden, zu ihrer Pension oder Rente eine gesetzliche Rente von zusätzlich 300 Euro monatlich erhalten werden. Etwa 7000 Personen sollen davon profitieren. Kirchen und Bundesländer, die ebenfalls Heime betrieben haben, sollen an den Kosten beteiligt werden. Die machen etwa neun Millionen Euro im Jahr aus. Bisher haben die Heimträger ungefähr 80 Millionen Euro an Entschädigungen und für Therapien gezahlt, allein die katholische Kirche 22 Millionen.

Lange Zeit hat die Stadt Wien Entschädigungszahlungen abgelehnt, weil die damit verbundenen Kosten unüberschaubar seien. Jetzt also doch. Ein kleiner Akt der Wiedergutmachung. Für Friedrich, Petra und all die anderen, die die Hölle von Wien durchleiden mussten.

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