Haben Muslime in Österreich mehr Rechte als Österreicher?
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Artikel:
Vorfall in Wiener AKH
Muslimin verbannt Vater von Patientin aus Zimmer
Eine vollverschleierte muslimische Patientin im Wiener AKH verlangt vehement, dass ein Vater, der seine schwer kranke Tochter (23) begleitet, aus dem Zimmer geht. Es kommt zum Wortgefecht, das Personal legt der Familie der 23-Jährigen kurzerhand nahe, das Spital zu verlassen. Der 56-Jährige ist über dieses Vorgehen entsetzt: „Bis hierher und nicht weiter. Wir helfen gerne, aber wir lassen uns nicht in dieser Weise unterdrücken. Das kann nicht geduldet werden.“
Am vergangenen Montag suchte die Familie daher wieder gemeinsam das AKH auf. Bevor die junge Frau ihr Zimmer beziehen konnte, nahm das Krankenhauspersonal die Familie jedoch zur Seite: „Man sagte uns, am Fensterbett würde eine vollverschleierte Dame liegen und die hätte ein Problem, wenn männliche Begleitung mitkommt. Man bitte mich als Vater daher, nicht hineinzugehen“, so Salfenauer. Wenig später erklärte man dem 56-Jährigen wiederum, dass er zwar das Zimmer betreten, aber nicht weiter als bis zum der Tür am nächsten liegenden Bett gehen dürfe – und damit nicht einmal ans Bett der Tochter.
„Sie hat sofort begonnen zu schimpfen“
Der 56-Jährige hielt sich trotz anfänglicher Verdutztheit darüber an diese Weisung. Tatsächlich habe er auch keinen Sichtkontakt zu der anderen Patientin gehabt, da sie hinter einer Trennwand lag. „Die Dame hat aber meine Stimme gehört, sich aufgerichtet, um den Paravent geschaut und sofort begonnen, entsprechend zu schimpfen, was ich hier zu suchen habe und ich solle sofort verschwinden. Sie dulde nicht, dass ein Mann hier ist. Das könne nicht sein, sie wünsche das nicht. Ich solle gefälligst das Zimmer sofort verlassen. Sie entscheide, wer in dieses Zimmer gehen darf“, schildert Salfenauer.
„Jeder Radikalismus ist abzulehnen“
Die Familie zog sich daraufhin in den Wartebereich zurück, wo sie sich über den Vorfall unterhielt. Kurz darauf trat eine Ärztin in Begleitung eines Security-Mitarbeiters an das Ehepaar heran und forderte dieses dazu auf, das Krankenhaus sofort zu verlassen. „Wir waren natürlich verdutzt. Man hat argumentiert, wir würden die Ruhe des Hauses stören. Als wir dann gegangen sind, ist der Security-Mann mit uns mitgegangen. Ich wurde letzten Endes also von einem Security abgeführt. Ich bin jetzt 56, das ist mir in meinem Leben noch nie passiert. Sollte ich zu heftig widersprochen haben, entschuldige ich mich natürlich – aber der Stress ist wohl verständlich“, erinnert sich der Jurist und Unternehmensberater an die für ihn völlig absurden Geschehnisse.
Und weiter: „Wir waren völlig entsetzt und durcheinander, dass eine radikale – in dem Fall religiöse – Gesinnungsgemeinschaft darüber bestimmen kann, wie wir uns in Wien zu verhalten haben. Die vollverschleierte Dame dürfe bestimmen, dass ich nicht meine Tochter besuchen kann? Jeder Radikalismus ist abzulehnen. Erst recht solch ein Gesinnungsterror.“
„Bis hierher und nicht weiter“
Die Familie, die sich in Anbetracht des in Österreich geltenden Verhüllungsverbotes auch darüber wunderte, dass die Frau im öffentlichen Spital einen Niqab trug, reichte daher nach dem Vorfall sofort Beschwerde beim Krankenhaus ein: „Es geht uns nicht darum, gegen das AKH als solches vorzugehen. Das ist eine Maschine, die unglaublich vielen Menschen hilft. Und dass eine Maschine nicht immer hundertprozentig funktioniert, ist verständlich. Uns geht es darum, dass jetzt klar zu sagen ist: bis hierher und nicht weiter. Wir helfen gern allen und haben dies schon oft gezeigt, auch Flüchtlingen, aber wir lassen uns nicht in dieser Weise unterdrücken. Das kann nicht geduldet werden.“
AKH: „Konflikt wird sehr bedauert“
Bereits tags darauf erhielt der 56-Jährige eine Antwort: Man werde den Fall weiter untersuchen. Gegenüber krone.at heißt es vonseiten des Spitals in einer offiziellen Stellungnahme: „Der entstandene Konflikt war für unsere MitarbeiterInnen nicht vorhersehbar, wird aber selbstverständlich sehr bedauert. Der Fall wurde intern bereits intensiv aufgearbeitet, eine Ungleichbehandlung oder gar Bevorzugung einer der beiden Patientinnen lag nicht vor und ist jedenfalls abzulehnen.“
Dass die Muslimin im Krankenzimmer einen Niqab trug, sieht zumindest das Spital nicht als Gesetzesverstoß: „Zum vorliegenden Fall ist festzuhalten, dass das Anti-Gesichtsverhüllungs-Gesetz auf PatientInnenzimmer nicht anzuwenden ist, da diese keine öffentlichen Orte im Sinne des Gesetzes darstellen.“
Jurist Salfenauer sieht das anders: „Wir haben wirklich kein Problem mit anderen Religionen. Jeder möge es damit so halten, wie er will. Aber wir haben ein Problem, wenn ein klarer Gesetzesverstoß auf der einen Seite nicht geahndet wird, auf der anderen Seite aber wir, als einfache österreichische Bürger, uns schon in einem vorauseilenden Gehorsam solchen radikalen Minderheiten unterwerfen müssen und das alles zu tolerieren haben. Das kann einfach nicht gehen.“
„Jedem Menschen soll geholfen werden“
Über die persönliche Reaktion jenes Arztes, der Chiara behandelt, freut sich die Familie jedoch sehr: „Er betonte, dass die Behandlung meiner Tochter weiter im Vordergrund steht. Darum geht es uns, darum geht es allen. Jedem Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion oder Sonstigem, soll geholfen werden.“
Zu den Zwangssterilisierungen: gibt es für sexuell übergriffige Männer geeignetere Orte, um hilflose lebende Objekte zu finden, in die sie ihre Sexualität erleichtern können, als solche Kinder-KZs? Dass sich derartige brutal-primitive Sexualarchetypen großer Beliebtheit erfreuen, zeigt die Nachfrage nach entsprechenden Filmen und „Dienstleistungen“. Auf auch für Kinder und Jugendliche leicht erreichbaren Internetplattformen für vorgebliche Amateursexfilme ist nachgestellter Kindesmissbrauch genauso ein Hit wie jede Art von Sexdarbietungen, die Brutalitäten und Entwürdigungen zeigen. Je näher diese Szenen an den Sexualfolterorgien dran sind, wie sie sich kurz vor, während und nach der Hitlerei größter Beliebtheit erfreuten, desto eher findet man sie im „Darknet“.
Warum also die Überraschung, als Frau Pohl sich vor fünf Jahren an die Öffentlichkeit wandte?
Wir können in unsere Nächsten nicht hinein sehen. Aber denen besser zuhören, die Menschen so kennen gelernt haben, wie sie leider oft auch sind.
Ein sadistischer Folterer und Massenmörder wird man übrigens nicht einfach so. Eine sexuell übergriffige Borderlinerin als Mutter und ihr männliches Gegenstück, der alkoholsüchtige Schläger als Vater reichen, um aus einem kleinen Jungen mit Potential einen Nazischergen zu machen. Die Verweise im Artikel oben auf die Medikamentengaben eröffnen einen weiteren Untersuchungsgegenstand, nämlich die Menschenversuche durch die Pharmafirmen, die in der NS-Zeit erst so richtig groß wurden und in der Nachkriegszeit zu den „Gewinnern“ gehörten. Zu denken geben sollte, als wie wertvoll notorische Soziopathen, Sadisten und Mörder von Teilen der Gesellschaft erachtet wurden. Elite kann auch Schweinestall sein. Und damit tue ich diesen an sich freundlich-geselligen Haustieren eigentlich Unrecht
http://www.spiegel.de/panorama/zeitgeschichte/ns-verbrecher-klaus-barbie-ich-bin-gekommen-um-zu-toeten-a-489560.html (Klaus Barbies Foltermethoden) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46414893.html (SS-Orden, Wewelsburg) http://www.spiegel.de/einestages/ss-ordensburg-wewelsburg-a-948715.html (Treffpunkt der Massenmörder)
Erwähnen möchte ich, dass eine der häufigsten Ursachen für durchgängig aggressives Verhalten bei Kindern das Erleben (sexualisierter) Misshandlungen ist. Die Traumatisierungen können zu Impulsdurchbrüchen und unberechenbar erscheinenden Reaktionen führen. Kinderheime, insbesondere solche, in denen als psychisch krank oder behindert eingestufte Kinder untergebracht sind, stellen traditionell eine Art Auffanglager für Opfer von Missbrauch und Misshandlung dar. Die Familien hatten und haben es auf diese Weise leicht, die lebenden Zeichen etwaigen sexuellen Missbrauchs nachhaltig zu entsorgen.
Zudem waren die geschlossenen Einrichtungen bis in die jüngere Vergangenheit regelrechte Selbstbedienungsläden für MissbrauchstäterInnen. Welche durchaus auch Personen von außen einluden. Der Fall des Schwerstkriminellen Jimmy Savile, eines VIPs, ging durch die Presse. Er nutzte die Hilflosigkeit von Kindern aus, die in Krankenhäusern und Heimen untergebracht waren. Die Verantwortlichen halfen den Kindern nicht und zwar, weil sie auf Savile und seine Kumpane angewiesen waren. Als Spender, als Werbeträger. Weniger, weil sie ihnen vertraut hätten. Im Gegenteil: nur naive Erwachsene merken nicht, was mit Tätertypen los ist. Wer selbst schon mal Sex mit einem anderen Menschen hatte, weiß doch, dass das grundsätzlich angenehm sein kann. Aber auch viele buchstäblich dreckige, manchmal auch teuflische Anteile hat.
Diese Ausrede, man habe den TäterInnen vertraut, wird oft vorgeschützt. Genauso wie der Verweis darauf, man hätte „das-gar-nicht-glauben-und-sich-sowas-nicht-vorstellen-können“.
Die Heimträger, darunter die beiden großen christlichen Kirchen, haben ausgezeichnet an den Einrichtungen verdient. Sie bekamen Platzgelder vom Staat und von den Sozialversicherungen, gaben aber kaum etwas für den Unterhalt und die Betreuung der kindlichen Insassen aus. Bei Lichte betrachtet bereicherten sie sich also am Unterhalt von Kinderfolterlagern. Dass sie dies nicht mit dem Image vereinbaren können, was sie so gern von sich verbreiten, ist logisch. Es zeigt aber auch, was die echte und wahre Gesinnung dieser Organisationen ist. Aktuell läuft wieder eine Vergebungskampagne, um die Opfer moralisch unter Druck zu setzen.
Trotzdem regt sich innerhalb und außerhalb der Institutionen Widerstand gegen all zu schnelle und billige Lösungen. Therapie brauchen also nicht nur die Opfer, sondern auch die Gesellschaft in der sie mit uns leben.
Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer von schwerem sexuellen Missbrauch wurden
Tags: Missbrauch mit dem Missbrauch – Kindesmissbrauch – Psychiatrie – Spital – Jugendamt – Freiheitsberaubung – Kinderhandel – Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – psychische Gewalt