Mit SMS zum Suizid gedrängt – 15 Monate Gefängnis

Fall Michelle Carter Mit SMS zum Suizid gedrängt – Junge Frau muss 15 Monate ins Gefängnis

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„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat“: Michelle Carter soll ihren Freund in den Suizid getrieben haben

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat“: Michelle Carter soll ihren Freund in den Suizid getrieben haben

Quelle: AP/POOL AP

Michelle Carter trieb ihren Freund mit SMS in den Suizid. Dafür muss die Frau 15 Monate hinter Gitter – ein mildes Strafmaß. Unter Tränen berichten die Angehörigen, wie sehr sie der Tod des 18-Jährigen beschäftigt.

Lawrence Moniz vom Bristol Juvenile Court in Taunton (Massachusetts) brauchte keine 15 Minuten Bedenkzeit, dann konnte er das Strafmaß verkünden: zweieinhalb Jahre für Michelle Carter, davon muss sie 15 Monate ins Gefängnis. Der Rest soll unter strenger Aufsicht der Justizbehörden und zu einer Bewährung von fünf Jahren ausgesetzt werden. Der Jugendrichter hatte Carter bereits im Juni wegen fahrlässiger Tötung für schuldig befunden. Er sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige vor fast genau drei Jahren ihren damaligen Freund Conrad Roy mit Hunderten von Textbotschaften in den Selbstmord getrieben hatte. Im schlimmsten Fall hätten der Angeklagten 20 Jahre Gefängnis gedroht.

„Das Gericht musste in seiner Entscheidung zwischen Rehabilitation, Wiedereingliederung in die Gesellschaft und einer gerechten Strafe für die Tat abwägen“, begründete Richter Moniz sein eher mildes Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte während einer fast 90 Minuten langen Anhörung am Donnerstag „sieben bis zwölf Jahre Gefängnis“ gefordert. Carters Verteidiger Joe Cataldo hatte dagegen an das Gericht appelliert, auf eine Haftstrafe zu verzichten und die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren mit strengen Auflagen zu verurteilen. Cataldo zeigte sich enttäuscht von dem Strafmaß und kündigte Berufung an. Moniz gewährte Carter bis zu der Entscheidung des nächsthöheren Gerichts Haftverschonung. Die junge Frau muss sich aber regelmäßig bei der Polizei melden und darf den Bundesstaat nicht verlassen.

Enttäuscht von dem Strafmaß dürften die Angehörigen von Conrad Roy gewesen sein. Sie hatten in der Anhörung eine hohe Strafe gefordert. „20 Jahre sind vielleicht extrem viel“, erklärte die Tante Kim Bozzi in einem Statement, das vor Gericht verlesen wurde. „Aber es sind noch immer 20 Jahre mehr, als Conrad hatte.“ Bozzi hatte den Prozess im Juni jeden Tag im Gerichtssaal verfolgt.

„Ich weiß nicht, wann sie entschieden hat, ihren kranken Plan in die Tat umzusetzen“, erklärte Bozzi. „Ich weiß auch nicht, warum sie das getan hat.“ Aber sie sei rücksichtslos und kalkuliert vorgegangen. „Conrad hat ihr vertraut, und das hat ihn das Leben gekostet.“ Die Tante zeigte sich davon überzeugt, dass ihr Neffe heute noch am Leben wäre, wenn es Michelle Carter nicht gegeben hätte. „Man sollte sie von der Gesellschaft fernhalten.“

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen“

Die 13 Jahre alte Schwester von Conrad Roy erzählte unter Tränen vor Gericht, dass sie bis heute von dem Gedanken verfolgt werde, dass sie ihren Bruder nie wieder sehen werde. „Ich wache jeden Morgen auf, gehe jeden Abend ins Bett und denke an ihn. Ich werde nicht zu seiner Hochzeit gehen können und auch nicht die Tante seiner Kinder werden.“

Die Schwester des Opfers brach vor Gericht immer wieder in Tränen aus
Die Schwester des Opfers brach vor Gericht immer wieder in Tränen aus

Quelle: AP/Pool The Boston Herald

Der Vater von Michelle Carter dürfte dagegen eher erleichtert gewesen sein, dass seine Tochter nicht 20 Jahre hinter Gitter musste. Er hatte in einem Brief an Richter Moniz appelliert, seine Tochter zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. „Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat.“ Er wisse, dass sie daraus lernen werde und am Ende eine bessere Person werde.

Mit der Festsetzung des Strafmaßes geht ein in der Justizgeschichte der USA einmaliger Fall zu Ende. Dieser hatte vor allem in den sozialen Medien zu hitzigen Debatten geführt und viele Fragen aufgeworfen. So musste das Gericht darüber urteilen, ob ein Mensch wegen des Todes eines anderen angeklagt und verurteilt werden könne, ohne dass er bei der Tat dabei gewesen war? Michelle Carter war zum Zeitpunkt des Suizids ihres Freundes am 12. Juli 2014 zu Hause und 50 Kilometer von dem Parkplatz entfernt, auf dem sich Conrad Roy das Leben genommen hatte.

Emotionaler Fall ohne Geschworene

Auch die Frage, ob „Worte wirklich töten können“ und SMS-Botschaften als einzige Beweise für eine Verurteilung in einem Tötungsfall ausreichen, musste der Richter beantworten. Die Verteidigung hatte erfolgreich darauf bestanden, das Verfahren nicht vor einer Jury zu führen, sondern nur vor einem einzelnen Richter. Anwalt Cataldo glaubte, dass die zwölf Geschworenen in diesem emotionalen Fall keine objektive Entscheidung treffen würden. Richter Moniz folgte bei seinem Urteil am Ende aber nicht der Verteidigung, sondern der Anklage.

Staatsanwältin Flynn hatte während des Prozesses die Tragödie um den Suizid von Conrad Roy in allen Einzelheiten nachgezeichnet und zahlreiche Textbotschaften, die Carter mit ihrem Freund ausgetauscht hatte, veröffentlicht.

„Es ist an der Zeit. Du bist bereit. Du weißt das. Denke nicht mehr darüber nach. Wenn du vom Strand kommst, musst du es tun. Heute Nacht ist die Nacht“, schrieb die damals 18-jährige Carter in einer dieser Botschaften am Abend des 12. Juli. „Du kommst in den Himmel und wirst glücklich sein. Keine Schmerzen mehr“, lautete eine andere SMS.

Insgesamt 47 Minuten texteten sich die beiden, doch Conrad Roy schien immer wieder Zweifel zu haben, ob er den Mut habe und das Richtige tue. Dabei dachte er auch an seine trauernden Eltern. „Ich will es ja heute machen“, schrieb er einmal zurück. „Aber ich bin mir nicht sicher. Ich habe Panik.“ Michelle Carter versuchte ihn daraufhin zu beruhigen und textete zurück: „Das ist doch kein großes Ding. Parke einfach deinen Wagen, mache den Motor an. Es wird vielleicht 20 Minuten dauern. Du hast alles, was du brauchst. Du wirst nicht scheitern.“

Ein Satz brachte den Schuldspruch

Die letzte Botschaft schien Conrad Roy zu überzeugen. Er setzte sich in den Wagen, warf den Motor an und ließ über den Auspuff und einen Schlauch Kohlenmonoxid in das Auto strömen. Im letzten Moment bekommt er jedoch erneut Angst, steigt wieder aus und ruft seine Freundin an.
Michelle Carter hat genug und fordert ihn auf, „sofort wieder einzusteigen“.
Ein Satz, der Richter Moniz später als Begründung für seinen Schuldspruch benutzt.

„In diesem Moment hätte sie ihn stoppen und die Polizei anrufen müssen“, sagte der Jurist bei seiner Urteilsverkündung. Doch Michelle Carter tat das nicht. Staatsanwältin Flynn sprach vor Gericht von einem „kranken Spiel um Leben und Tod“, das Conrad Roy in den Freitod getrieben hat. „Michelle Carter hätte diese Tat verhindern können.“ Der Teenager wird am kommenden Tag von der Polizei tot in seinem Wagen gefunden. „Suizid durch Kohlenmonoxidvergiftung“, erklärte der Gerichtsmediziner nach einer Autopsie.

Die Verteidigung wies den Vorwurf einer fahrlässigen Tötung dagegen zurück. „Conrad Roy wollte sich das Leben nehmen“, sagte Anwalt Cataldo während des Prozesses. „Und nicht Michelle Carter.“ Sie sei in die Sache nur hineingezogen worden. „Das war ein trauriger und tragischer Suizid, aber kein Mord.“ Tatsächlich hatten die beiden, die sich in Florida in den Ferien kennengelernt hatten, später aber selten trafen und oft nur per SMS miteinander kommunizierten, immer wieder über Selbstmord gesprochen. Die Verteidigung sprach von mehr als 1000 SMS-Nachrichten. Dabei gestand auch Michelle Carter psychische Probleme. Sie litt unter Depressionen und Magersucht.

Richter Lawrence Moniz sprach in seinem Schlusswort von einer „Tragödie für beide Familien“.

Video:

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Von Michael Remke | Stand: 09:07 Uhr | Lesedauer: 6 Minuten

https://www.welt.de/vermischtes/article167368310/Mit-SMS-zum-Suizid-gedraengt-Junge-Frau-muss-15-Monate-ins-Gefaengnis.html
Tags: 
Missbrauch mit dem Missbrauch– Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – psychische Gewalt

 

Wiener Psychiatrie – Hölle für hunderte Kinder

Missbrauch

Wie eine Wiener Psychiatrie zur Hölle für Hunderte Kinder wurde

Während der NS-Zeit wurden in einer Wiener Psychiatrie Hunderte Kinder ermordet.

Auch Jahrzehnte danach herrschte dort brutale Gewalt – doch Politik und Kirche sahen weg.

In solchen Netzbetten vegetierten die Kinder teils viele Jahre vor sich hin. Die Netzbetten wurden Mitte 2015 in ganz Österreich verboten.

Foto: Herbert Pfarrhofer, dpa

Friedrich ist viereinhalb, als seine Leidenszeit beginnt. Heute würde man vielleicht sagen: Der Junge hatte sich auffällig verhalten. Er ließ seine Aggressionen an der Mutter und dem achtjährigen Bruder aus. Irgendwann im Jahr 1963 wendet sich die Mama mit der Bitte um Rat an Professor Andreas Rett. Der Mann, 1924 im fränkischen Fürth geboren, früh in die NSDAP eingetreten, ab 1949 österreichischer Staatsbürger, ist Chef der Ambulanz für Kinderpsychiatrie und der Abteilung für entwicklungsgestörte Kinder im Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel in Wien. Als Koryphäe in der Behindertenforschung lässt er hier Kinder therapieren, die ihm medizinisch interessant erscheinen – oder zahlungskräftige Eltern haben. Die übrigen kleinen Patienten schickt er in eine andere städtische Einrichtung, den Pavillon 15 des Psychiatrischen Krankenhauses „Am Steinhof“. Den berüchtigten Pavillon 15.

Auch Friedrich muss dorthin. Von da an verbringt er sein Leben in einem Netzbett. Wie der Name sagt, ist das ein Bett, das fast käfigartig von Netzen umgeben ist und Vorrichtungen zur Fixierung enthalten kann. Friedrich darf es nicht verlassen. Die Krankenakte belegt, dass er mit verschiedenen Beruhigungsmitteln in zum Teil sehr hohen Dosen behandelt wird. Zunächst holen seine Eltern ihn noch häufig nach Hause. Doch je älter er wird, desto seltener darf er heim. Die Krankenakten dokumentieren keine Fortschritte. 1977 wird er in eine Erwachsenenabteilung verlegt. Auch dort bleibt er eingesperrt und wird medikamentös ruhiggestellt. Erst in den 80er Jahren ist in seiner Akte von therapeutischer Betreuung die Rede. 1997 zieht er in eine Wohngemeinschaft. Weitere Informationen gibt es nicht.

Oder: die Geschichte von Petra. Sie wird als Vierjährige 1973 aus einem katholischen Heim nach Steinhof gebracht, weil sie „gegen ihre Umgebung Aggressionen zeigt“. In Steinhof wird sie an „Armen und Beinen beschränkt“, also angegurtet. Sie erhält Beruhigungsmittel. „Abends 2,5 mg Temesta, ev. Dosis verdoppeln“, heißt es in der Krankenakte. Ab 1974 ist von selbstbeschädigendem Verhalten die Rede. Erst 1977 verzeichnen die Krankenakten eine erste Therapie.

Krankenhaus „Am Steinhof“ wird zur Hölle für viele Kinder

So wie Friedrich und Petra durchleiden tausende Kinder die „Hölle von Steinhof“. Wo Zwangsjacken und Netzbetten, Fesseln und Schläge mit nassen Tüchern an der Tagesordnung sind. Und Wasserhähne „aus Sicherheitsgründen“ blockiert werden, sodass die Patienten aus der Toilette trinken müssen.

Vielleicht wüsste man das alles bis heute nicht, wäre nicht die frühere Pflegerin Elisabeth Pohl vor fünf Jahren damit an die Öffentlichkeit gegangen. Ein Skandal, der enorme Wellen schlug. Die Stadt Wien gab daraufhin beim Rechts- und Kriminalsoziologischen Institut der Universität eine Studie in Auftrag, die die stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Wiener Psychiatrie von 1945 bis 1984 untersuchen sollte. Das Forschungsteam hatte Zugang zu den Akten der Verwaltung und führte Gespräche mit mehr als hundert Zeitzeugen. Nun liegen die Ergebnisse vor, auf 632 Seiten. Sie belegen, dass die Zustände in den Kinderpavillons noch weit schlimmer waren, als Elisabeth Pohl das geschildert hat.

Und nicht nur dort. Auch in der bis dahin als renommiert geltenden Rett-Klinik am Rosenhügel herrschten skandalöse Zustände. Zwangssterilisierungen fast aller Mädchen in der Klinik wurden als Blinddarmoperationen getarnt. Schwangerschaftsabbrüche und Pharmatests lassen den Schluss zu, dass aus dem Grauen der NS-Zeit nichts gelernt wurde. Auch dass selbst nach dem Krieg noch Gehirne von 76 in Steinhof angeblich an Lungenentzündung gestorbenen Kindern an ein Institut zur Erforschung kindlicher Hirnschäden weitergegeben wurden, lässt keine anderen Schlüsse zu.

In der Tat haben ein bis zwei Drittel der Ärzte und Pflegerinnen schon im Nationalsozialismus in denselben Abteilungen gearbeitet. Diese hatten zwischen 1940 und 1945 zur Tötungsanstalt „ Am Spiegelgrund“ gehört, wo der leitende Neurologe Heinrich Gross Euthanasieprogramme durchführte. Mindestens 789 Kinder und Jugendliche wurden dort ermordet. Tatsächlich waren es wohl weit mehr.

Damals unterschieden die Ärzte und Psychologen zwischen „bildungsunfähig“ und „bildungsfähig“. Wer als „bildungsunfähig“ eingestuft wurde, dem drohte die „klinische Hinrichtung durch Schlafmittel“, heißt es in der Studie. Auf den Obduktionsanweisungen, die die Leichen toter Kinder aus dem Pavillon 15 bis in die neunziger Jahre begleiteten, stand einfach nur „ad Gross“. Offenbar fand man nichts dabei, dem Mann weiterhin „Material“ zu liefern. Gross wurde erst 1997 des Mordes angeklagt. Zu einem Prozess kam es aus Gesundheitsgründen nicht mehr. Gross starb 2005 im Alter von 90 Jahren.

Politik verschließt jahrzehntelang die Augen

Hemma Mayrhofer, die Leiterin des Forschungsprojekts, sieht im Kinderpavillon die „Endstation institutioneller Karrieren von Wiener Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“. Hinzu kommt, dass Menschenwürde keine Bedeutung hatte. Nicht einmal die Minimalbedingungen der Pflege wurden erfüllt. Dürftig ausgestattete Schlafsäle, eine Zahnbürste für mehrere Kinder, eine Haarbürste für 70 Kinder, kaum Kleidung, wenig Nahrung und vor allem keinerlei Förderung oder Therapie hätten dazu geführt, so Mayrhofer, dass sich der Zustand der Kinder nach ihrer Einweisung massiv verschlechterte. Da sie fast ausschließlich im Bett lagen und im Schnelldurchgang gefüttert wurden, konnten sie sehr bald nicht mehr allein essen und entwickelten motorische Störungen. „Die Patienten bewegten sich in den Gitterbetten mit tagsüber nur einem Holzbrett, die Matratze kam erst abends hinein, wie Affen im Käfig, entschuldige“, beschreibt ein ehemaliger Betreuer im Interview.

Gesprächspartner berichten darüber, wie stark ihre Geschwister abbauten, wenn sie in den Pavillon 15 kamen. „Er war eigentlich ein tüchtiges Kind, muss ich sagen“, erzählt eine Angehörige. „Als ich dann gehört habe, er ist nicht förderbar, später wie ich dann älter wurde, habe ich gedacht: Wahnsinn, er hat selbstständig gegessen, er war sauber, er ist mit uns spazieren gegangen, er ist wahnsinnig gern Roller gefahren, das hat er geliebt.“

Die Studie weist darauf hin, dass allein die Interessen des überforderten Personals die Abläufe bestimmten. Erst ein Elternverein setzte Mitte der achtziger Jahre Reformen durch. Hintergrund für die Einweisung ins Heim war für viele zum Teil lernschwache Kinder, dass sich Kindergärten und Schulen weigerten, mit ihnen zu arbeiten. Auch Krankenhäuser lehnten es ab, behinderte Kinder nach einem Unfall aufzunehmen.

Und die Wiener Politik? Die schaute weg und schwieg. Obwohl sie über Jahrzehnte hinweg wusste, wie es in den Heimen zuging. Und mittendrin die regierende SPÖ. Aus Angst vor einem Wahlsieg der konservativen ÖVP nahmen die Sozialdemokraten hin, dass NS-Ärzte auch nach dem Krieg ihr Unwesen treiben durften. Und auch die Kontrollinstanz der Kliniken, die Jugendwohlfahrt, griff nicht ein. Sie vertraute den Einrichtungen und entschuldigte bekannte Missstände mit Personalmangel.

Wien: Erster Schritt gegen den Skandal war Mitte 2015

Ein erster konkreter Schritt, Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen, war Mitte 2015 das bundesweite Verbot von Netzbetten. Aber das Problem liegt noch tiefer; in vielen Kinderheimen herrschten teils unwürdige Zustände. Ein Staatsakt für die Betroffenen im vergangenen November im Parlament endete beinahe mit einem Eklat. Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn war gerade dabei, sich bei den Opfern zu entschuldigen. „Wir haben in der Kirche zu lange weggeschaut“, sagte er. „Wir haben vertuscht, wir haben, wenn Missbrauch bekannt geworden ist, Leute versetzt und nicht abgesetzt. Für diese Schuld stehe ich heute vor Ihnen und sage, ich bitte um Vergebung.“ Die Angesprochenen fielen ihm daraufhin ins Wort – später auch anderen Rednern – und verlangten „mehr als Worte“.

Mit Erfolg: Kurz vor Veröffentlichung der Studie hat das österreichische Kabinett beschlossen, dass Menschen, die als Kinder in Heimen vernachlässigt wurden, zu ihrer Pension oder Rente eine gesetzliche Rente von zusätzlich 300 Euro monatlich erhalten werden. Etwa 7000 Personen sollen davon profitieren. Kirchen und Bundesländer, die ebenfalls Heime betrieben haben, sollen an den Kosten beteiligt werden. Die machen etwa neun Millionen Euro im Jahr aus. Bisher haben die Heimträger ungefähr 80 Millionen Euro an Entschädigungen und für Therapien gezahlt, allein die katholische Kirche 22 Millionen.

Lange Zeit hat die Stadt Wien Entschädigungszahlungen abgelehnt, weil die damit verbundenen Kosten unüberschaubar seien. Jetzt also doch. Ein kleiner Akt der Wiedergutmachung. Für Friedrich, Petra und all die anderen, die die Hölle von Wien durchleiden mussten.

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Asylwerber schleusten 1000 Illegale zu uns – Menschenhandel

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4 Mio. € verprasst

 

in Paradebeispiel für polizeiliche, grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Ausgehend von Aufgriffen in Österreich und den dadurch gewonnen Erkenntnissen heimischer Beamter, führten nun monatelange Ermittlungen zum Erfolg: Insgesamt 24 mutmaßliche Mitglieder einer Schlepperorganisation wurden in den vergangenen Monaten bei uns, in Deutschland und in Italien aus dem Verkehr gezogen, 38 weitere identifiziert und auf die Fahndungsliste gesetzt.

Polizeizugriff mit zwei Festnahmen mitten in Wien-Ottakring
Polizeizugriff mit zwei Festnahmen mitten in Wien-Ottakring

Mindestens 1000 Flüchtlinge soll die Bande seit 2015 von der Türkei aus nach Europa geschleust haben. 4000 Euro kostete es pro Kopf bis nach Ungarn, zusätzliche 1200 Euro wurden für den Weitertransport zu uns oder nach Deutschland fällig. Und so soll der Ring mindestens vier Millionen Euro „verdient“ haben.

Österreich als Hauptdrehscheibe

Österreich galt dabei für die Schlepper-Mafia mit als Hauptdrehscheibe kein Zufall also, dass 17 der 24 Verhafteten hier ins Netz gingen, allesamt anerkannte Asylwerber aus Syrien und dem Irak. Und die Männer (22 bis 50 Jahre) protzen mit Fotos: Sie fuhren Luxus-Boliden, trugen teure Uhren und ließen es in der Rotlichtszene mit Champagner und Frauen krachen. Was sich offenbar mit ihrem muslimischen Glauben vereinbaren ließ.

Asylwerber schleusten 1000 Illegale zu uns (Bild: dpa/Boris Roessler (Symbolbild))
Foto: dpa/Boris Roessler (Symbolbild)

Gerald Tatzgern vom Bundeskriminalamt: „Mit den Verdächtigen war nicht zu spaßen und so waren die Zugriffe auch heikel.“ Einige Menschenhändler wurden bereits verurteilt, andere warten noch auf ihren Prozess.

 

Klaus Loibnegger, Kronen Zeitung, 04.03.2017, 16:51

http://www.krone.at/oesterreich/asylwerber-schleusten-1000-illegale-zu-uns-4-mio-euro-verprasst-story-557266
Tags:  Freiheitsberaubung – Missbrauch mit dem Missbrauch -Gewalt 

Menschenrechtsverletzung, Psychatriemißbrauch – Fall Marianne W.

Menschenrechtsverletzung und Psychatriemißbrauch im Otto Wagner-Spital – Der Fall Marianne W.

Dieser offene Brief wurde am 29. Jänner 2016 an Bürgermeister Michael Häupl, Vizebürgermeister Gudenus, Gesundheitstadträtin Wehsely, Volksanwalt Dr. Kräuter, Dr. Bittner – Ombudsmann der Ärztekammer, Magister Sulzbacher Generaldirektor WGKK (speziell aus Kostensicht), Patientenanwalt Claudia Payrhuber , Gesundheitsministerin Magister Oberhauser und weitere gesendet.

Herbert Szlezak

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Ich übermittle Ihnen dieses E-Mail im Namen von Herbert Szlezak, dem Präsidenten der Opferschutzorganisation Opferoffensive, um Ihnen folgenden Sachverhalt mit dem dringenden Ersuchen, sofort einzuschreiten und Maßnahmen zu ergreifen, mitzuteilen.

Herr Szlelak hat am 28. Jänner 2016 Marianne W, die Mitbegründerin des Vereins Opferoffensive im Otto Wagner-Spital, Pav. 10 besucht. Im Rahmen dieses Besuches wurde ihm im Namen von Frau Prim. Riessland-Seifert mitgeteilt, dass gegen Herrn Szlezak ein Besuchsverbot verhängt wurde. Als Begründung wurde genannt, dass sich andere Patienten an Herrn Szlezak in seiner Funktion als Opferschützer gewandt haben, mit der Bitte, sie dabei zu unterstützen, sich gegen die, ihrer Ansicht nach ungerechtfertigten Zwangspsychatierung, zu befreien.

Offensichtlich hat die Institution Angst vor einer zivilgesellschaftlichen Kontrolle der Vorgänge in ihrer Einrichtung. Tatsache ist, dass Marianne W am 27. Dezember 2015 von Beamten des Polizeipostens Leobersdorf eindeutig rechtswidrig ohne Einschaltung eines Amtsarztes und ohne das in diesem Falle „Gefahr in Verzug“ gegeben war, weil keine Anzeichen auf Eigen- und Fremdgefährdung vorlagen, unter Anwendung polizeilicher Zwangsgewalt ins Ottowagnerspital eingeliefert wurde. Dort wurde sie unter Beihilfe privater Sicherheitskräfte im wahrsten Sinne des Wortes „niedergespritzt“ und im Bett fixiert.

Seit der Einlieferung wird Frau Marianne W dort gegen ihren Willen festgehalten und mittels Zwangsmedikation sediert. Dies ist Freiheitsberaubung und Körperverletzung und stellt eine grobe Menschenrechtsverletzung dar.

Wir ersuchen Sie deshalb dringend, mit allen Ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Möglichkeiten, sofort einzuschreiten. Vorab ersuchen wir Sie in diesem Zusammenhang Herr Szlezak unter der Telefonnummer 0664 88 47 17 67 anzurufen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Wolfgang Franek – der Wolf​ – ​Mastermind von eurobuch.com​

Mitbegründer der Akademie des Lebens

​Generalsekretär der Opferoffensive ZVR-Zahl 287488546 vertreten durch Herbert Szlezak – Präsident Schüttaustraße 1 – 39/19/7 A-1220 Wien

+43 664 173 10 32 eurobuchwolf@gmail.com http://www.wolfs.co.at/akademie.php

Herzlichst Herbert Szlezak, Präsident der Opferschutzorganisation Opferoffensive

Wien, am 06..02.2016
http://www.wolfs.co.at/marianne_w.php
Tags: Österreich – Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch – Justizopfer

Scheidungsopfer – Gustl Mollath – Und plötzlich bist du verrückt

Videodoku über die Auswirkungen des feministischen Systems und warum man nicht heiraten sollte als Mann.
Die feministische Justiz und „vaterlose Gesellschaft“ sind leider kein Einzelfall sondern die Regel derzeit in den meisten Ländern.

Es war Bayerns bekanntester Justizskandal: Sechs Jahre nachdem Gustl Mollath in die Psychiatrie eingewiesen worden war, wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit seiner Unterbringung laut.

Nach siebeneinhalb Jahren kam er schließlich als Folge des öffentlichen Drucks frei.
Die Filmemacherinnen Annika Blendl und Leonie Stade begleiteten Gustl Mollath nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie und zeichnen ein intensives Porträt.

Regie: Annika Blendl
Redaktion: Natalie Lambsdorff
8-12-2015

Scheidung - Gustl Mollath - Justizopfer
Scheidung – Gustl Mollath – Justizopfer

Tags: Familienrecht Familie Scheidung – Justizskandal – Psychiatrie – Opfer – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – feministische Justiz – Freiheitsberaubung – Genderwahn – Gewalt – Heiraten – Richterin – Staatsanwaltschaft –  Strafverfahren – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – psychische Gewalt – Rechtsbeugung – Rechtsstaat

Terror Zwangsadoption «Sie nahmen mir den Buben sofort weg»

Ich behaupte, dass jede Adoption von Kindern unter 14 Jahren eine ZWANGSADOPTION ist, weil der „Wille des Kindes“ NICHT berücksichtigt wird!!!
Die gesamte Adoption unter 14 Jahren gehört m.M. nach verboten.

Die derzeitige Anonymität der leiblichen Eltern ist ein Verbrechen an den Kindern und ist eindeutig eine Mescherrechtsverletzung. Deutschland hat durch die Bundesverfassung im Jahr 2015 und Druck des Verein Spenderkinder, per Gesetz die Anonymität aufgehoben.
Durch eine 100 jährige Datenbank muss spätestens jeden Volljährigen ermöglicht werden den Namen, Geburtsdatum, letzten Wohnort zu erfahren.
Jedes Kind hat das Recht regelmässigen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern von Geburt an  lt. UN-Kinderrechtskonventionen.

Admin Familie & Familienrecht, am 26.10.2015

Artikel >>>

Heime, Schläge, Zwangsarbeit: Maria Magdalena Ischer erlebte den Terror der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die bis 1981 in der Schweiz praktiziert wurden. Ein erschütternder Lebensbericht – aufgezeichnet vor ihrem Tod im Frühling.

von Fredi Lerch

Schlafraum im Loryheim Münsingen: Eine der Stationen auf Maria Magdalena Ischers unglaublicher Odyssee in Zeiten der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Aufnahme von 1970. Foto: Reto Hügin © StAAG/RBA

«Geboren wurde ich im Sommer 1949 im Frauenspital Bern unter dem Namen Maria Magdalena Nadalet. Das ist der Name meiner Mutter, einer Italienerin aus Limana, nördlich von Venedig. Später hat mein Vater sie wegen mir geheiratet. Aber die beiden hatten es nie gut. Der Mutter gelang es später, zwei Freundinnen zur Aussage zu bewegen, mein Vater habe meine Mutter gezwungen, auf den Strich zu gehen. Er wurde deshalb als Zuhälter verurteilt und sass einige Zeit im Gefängnis Thorberg. Aber für mich blieb er während meiner Kindheit die einzige Person, die zu mir hielt und der ich vertraut habe. Obwohl ich ihn selten sah, war er mein Ein und Alles. Und ich war seine Sissi, seine Prinzessin. Wir hatten eine fast telepathische Zusammengehörigkeit.

Aufgewachsen bin ich vor allem in Heimen, meistens also hinter Mauern: Schon mit einem Jahr war ich im Klösterli Baden, dann im baselländischen Mariahilf Laufen, im berühmt-berüchtigten Kinderzuchthaus Rathausen im Luzernischen, im Jugendheim Bümpliz bei Bern, im Sankt-Gallischen in Altstätten und Rebstein, in einer Pflegefamilie im aargauischen Sins.

Ich erinnere mich, dass wir in Baden als Zwei- oder Dreijährige wegen einer Kissenschlacht von den Klosterfrauen kniend an die Heizkörper gebunden und gezwungen worden sind, auf den seitlich ausgestreckten Händen je einen Schuh zu halten, in meiner Erinnerung stundenlang. Ich erinnere mich, dass man uns in Laufen immer wieder kopfüber in die grossen Waschzuber gesteckt hat, bis wir fast erstickten, wenn wir zu spät aus dem Kindergarten ins Heim zurückgekommen sind. Ich erinnere mich, dass ich in Rathausen mit dem Rohrstock verprügelt wurde und dass mich dort mein Vormund zwang, Randensalat, den ich nie vertragen habe und deshalb erbrochen hatte, noch einmal zu essen. Und zwar hat er mich so lange immer wieder geschlagen, bis der letzte Rest weg war. Und wenn ich in Rathausen am ganzen Körper blau gewesen bin von den Schlägen, hat man meinen Vater angerufen und ihm seinen angekündigten Besuch abgesagt, weil ich böse gewesen sei. Man konnte mich ja in meinem zerschlagenen Zustand nicht gut vorzeigen.

Angedrohte Zwangssterilisation

Maria Magdalena Ischer, Zwangsversorgte: «Damit ich überleben konnte, musste ich Seele und Körper trennen.»

Ich übertreibe nicht, wenn ich sage: Ich musste während der ersten zwanzig Jahre kämpfen, um überhaupt zu überleben. Und damit ich überleben konnte, musste ich irgendwann Seele und Körper trennen. Sonst wäre ich kaputtgegangen. Sonst hätte ich Selbstmord gemacht. Oft habe ich mich in jenen Jahren wie von aussen gesehen. Andere sind damals zerbrochen. Mich konnte man nicht brechen. Ich wollte immer wieder wissen, wieso man mit mir so umging. Und dafür wurde ich wieder bestraft.

Als ich knapp vierzehn Jahre alt war, lebte ich in einer Pflegefamilie in der Nähe des luzernischen Nottwil. Dort versuchte der Pflegevater, mich zu vergewaltigen. Ich konnte mit knapper Not fliehen, nachts, barfuss. Irgendeinmal stand ich in der Gaststube eines Wirtshauses. Auf meine Bitte hin telefonierte man dort meiner Mutter. Sie holte mich mit ihrem zweiten Mann ab. Kurz darauf wurde ich in die Psychiatrische Klinik Münsingen im Kanton Bern eingeliefert, angeblich, weil man ein Gutachten machen müsse, ob ich die Wahrheit sage. Obschon das Gutachten ergab, dass ich tatsächlich die Wahrheit gesagt hatte, steckte man mich in eine geschlossene Abteilung und pumpte mich mit Medikamenten voll.

Knapp zwei Jahre später, im Herbst 1965, lernte ich Peter M. kennen. Er verführte mich. Ich hatte keine Ahnung, weil ich nie aufgeklärt worden war. Mein Pech war, dass ich gleich schwanger wurde. Meine Mutter und ihr zweiter Mann sagten: ‹Dieser Bastard kommt uns auf keinen Fall ins Haus.› Deshalb kam ich zum zweiten Mal in die Psychiatrische Klinik Münsingen. Weil ich laut den Akten, die es dort ja bereits gab, psychotisch war, sah man für mich einen Schwangerschaftsabbruch und eine Zwangssterilisation vor. Peter M., der Vater meines Kindes, war in jener Zeit im Militär.

Mir war klar, dass ich als Katholikin eine einzige Chance hatte, nämlich mit dem katholischen Priester in Kontakt zu kommen, der auf dem Areal verkehrte. Das gelang, und ich sagte ihm, man wolle das Kind in meinem Bauch ermorden. Der Priester half mir. Weder Schwangerschaftsabbruch noch Zwangssterilisation wurden durchgeführt. Dafür kam ich in Münsingen ins Loryheim. Für mich war das ein Gefängnis, und bald einmal haute ich ab. Die Polizei verfolgte mich mit Schäferhunden, fing mich ein und schickte mich mit dem Gefängniswagen der Eisenbahn nach Bern. Und von dort brachte man mich in die Erziehungsanstalt Lärchenheim in Lutzenberg über dem Rheintal. Dort war es so, dass die Eltern für das Heim bezahlten und ich hochschwanger Zwangsarbeit machen musste. Am Tag vor der Geburt war ich krank und fiebrig und musste den ganzen Tag mithelfen, ein Einfamilienhaus zu putzen.

Mein Sohn kam tags darauf, am 31. Juli 1966, im Spital Heiden zur Welt. Ich hatte hohes Fieber. Die Hebamme sagte bloss, ich hätte ja auch das Vergnügen gehabt, sonst wäre ich nicht schwanger geworden. Deshalb müsse ich jetzt nicht jammern. Bei der Geburt hat man nicht geschnitten, deshalb war danach der ganze Dammbereich zerrissen. Im Geburtsraum spottete jemand, kaum war der Bub auf der Welt, wegen der leicht dunkleren Haut: ‹Typisch, auch noch ein Neger!› Sie nahmen mir den Buben sofort weg. Weil ich aber wusste, dass mein Kind eine dunklere Haut haben musste, fand ich es im Säuglingszimmer sofort, holte es zu mir und nahm es bei der Rückkehr ins Lärchenheim mit. Die einzige Person, die mich damals im Spital besucht hat, war mein Vater. Weil er sich einen Thomas wünschte, habe ich den Buben Thomas genannt.

Einige Zeit später kam es im Lärchenheim zu einer Nacht- und Nebelaktion. Eines Abends beim Einnachten fuhr ein Auto vor. Leute der Vormundschaftsbehörde Bern kamen ins Heim, packten meinen Sohn in eine blaue Tasche und gingen sofort wieder. Ich rannte ihnen nach und hinter dem Auto her. Seit jenem Abend habe ich Thomas nie mehr gesehen. Hundertprozentig sicher bin ich, dass ich nie eine Verzichtserklärung unterschrieben habe.

Gefängnisausbruch, dann Einzelhaft

2010, während der Suche nach meinen Akten, ist mir ein Brief von Peter M. ausgehändigt worden. Er stammt vom 3. August 1966. Darin heisst es: ‹Madelaine, Du darfst unseren Sohn nie und nimmer weggeben! Denn das könnte ich Dir nie verzeihen! Nur Mut, Madelaine, Du wirst Deinen Sohn immer bei Dir haben. Bitte Madelaine, hab noch ein paar Tage Geduld. Denn ich werde noch diesen Monat zu Dir kommen.›

Ich habe ihn nie mehr gesehen. Ihm hat man damals offenbar gesagt, ich hätte den Buben zur Adoption freigegeben; mir, Peter wolle nichts mehr von mir wissen. Letzthin habe ich ihn angerufen. Es war ein unangenehmes Telefon. Er hat gesagt, es sei ja nicht sicher, dass das Kind damals von ihm gewesen sei.

Nach dem Raub meines Sohns bin ich im Lärchenheim durchgedreht. Ich habe derart getobt, dass man mich schliesslich in den Kanton Bern abgeschoben hat. Ich kam zuerst ins Bezirksgefängnis der Stadt Bern und danach direkt ins Frauengefängnis Hindelbank. So konnte ich mein Kind nicht mehr suchen, und man hatte vor mir Ruhe. Das war Anfang Juli 1967.

Ich erinnere mich, dass ich in Hindelbank den Direktor Meyer angefallen habe. Obschon ich klein und schmal war, gelang es mir, ihn zu Boden zu werfen und zu würgen. Ich schrie ihn an, wenn ich schon hier sein müsse, könne ich ihn geradeso gut umbringen, dann könne ich zumindest einmal mit der Polizei reden. Man hat mir durch die Kleider hindurch eine Spritze in den Hintern gemacht und mich dann im Keller ins Cachot geworfen.

In Hindelbank träumte ich, dass mein Vater bei einem Autounfall ums Leben komme. Zwei, drei Monate später ereignete sich zwischen Lausanne und Murten genau dieser Unfall. Mein Vater starb. Die Beerdigung fand in Murten statt. Ich durfte hingehen, und zwar im Gefängniswagen der Eisenbahn, in Begleitung einer Wärterin. Am Grab meines Vaters stand ich dann gefesselt mit Handschellen. Mit siebzehn und ohne dass ich zuvor je ein Delikt begangen hatte.

Dann bin ich in Hindelbank ausgebrochen. Ich war gut im Klettern. Durch das WC-Fenster in den Innenhof und von dort über den hohen Zaun. Ich bin mehrere Meter hinuntergesprungen, mir war es scheissegal, ob ich mich verletze. Auch der Tod konnte nicht schlimmer sein, er wäre eine Erlösung gewesen. Ich habe mich nach Winterthur durchgeschlagen und kam bei einem Pfarrer unter. Er überzeugte mich, nach Hindelbank zurückzukehren, indem er mir versprach, er setze sich dafür ein, dass ich wegen der Flucht nicht bestraft würde. In Hindelbank kam ich danach zuerst ins Cachot und danach drei Monate in Einzelhaft.

Viele Jahre Zwangsarbeit

Insgesamt sass ich fünfzehn Monate in diesem Frauengefängnis, dauernd gequält von der Frage: Wo ist mein Bub? Und hat er nun dasselbe Schicksal, das ich gehabt habe? Unterdessen besitze ich einen Briefwechsel aus diesen Monaten zwischen dem kantonalbernischen Jugendamt und der Justizdirektion. Daraus geht hervor, dass es bis zum Schluss meiner Haftzeit kein rechtsgültiges Dokument für meine Einweisung ins Gefängnis gab. Der Briefwechsel endet mit einem Schreiben des Polizeidirektors an den Regierungsrat Robert Bauder vom 20. November 1968. Darin steht: ‹Die Überführung der Maria Magdalena Ischer vom 4.7.1967 in die Anstalten von Hindelbank erfolgte ohne unsere Zustimmung; der Einweisungsbeschluss der Vormundschaftsbehörde Bern vom 28.3.1967 wurde von uns nicht akzeptiert. Die Tochter hielt sich somit während über eines Jahres ohne gültigen Rechtstitel in der Erziehungsanstalt auf.›

Viele Jahre lang musste ich in diesem Land Zwangsarbeit leisten, vom Kartoffelnauflesen mit fünf bis zur Arbeit in der Wäscherei des Frauengefängnisses mit achtzehn. Wobei: Die strafrechtlich Verurteilten dort verdienten immerhin ein Pekulium, wir Administrativen verdienten gar nichts. Ich erinnere mich, dass ich dort mehr als einmal Brot gegessen habe, das Fäden zog und voller Maden war. Als ich im Herbst 1968 entlassen wurde, drückte man mir eine Zwanzigernote in die Hand und sagte, ich käme ja sowieso schnell wieder. Als ich zwanzig wurde, hatte ich keine Ausbildung, und der Staat hat für mich keinen Rappen AHV einbezahlt. Mein Berufswunsch wäre gewesen, Juristin zu werden. Später habe ich zeitweise angeschafft, um finanziell irgendwie über die Runden zu kommen. Heute lebe ich von einer Minimalrente mit Ergänzungsleistungen. Mir hat die Schweiz mein ganzes Leben versaut. Ich habe nie eine Chance bekommen.

Letzthin war ich in Bern auf dem Amt für Erwachsenen- und Kinderschutz, weil ich endlich einen Kontakt zu meinem Sohn Thomas will. Man sagte mir nur, mein Sohn habe zwei Töchter und wolle keinen Kontakt mit mir. Aber ich kann nicht abschliessen, solange ich nicht sicher bin, dass er die Wahrheit weiss. Man hat ihm ja sicher immer erzählt, seine Mutter sei eine Hure und eine Verbrecherin gewesen. Aber ich war beides nicht. Ich hätte ihn nie freiwillig hergegeben, nie. Um kein Geld der Welt. Und jetzt weiss ich nicht einmal, ob mein Sohn von den Behörden nicht verkauft worden ist. Er war ja ein schönes Kind, schwarze Haare, blaue Augen. Und man weiss ja, dass die schönen Kinder damals verkauft worden sind.

Ich kann akzeptieren, wenn Thomas mich heute nicht mehr sehen will. Alles, was ich mir von ihm wünsche, ist ein handgeschriebener Brief, in dem er schreibt, wie ers gehabt hat, und mir bestätigt, dass er meine Geschichte kennt, und ein Foto. Wenn er ein bisschen etwas von meinem Herzen hat, wird er mir das nicht verweigern. Sobald ich diesen Brief habe, werde ich alles akzeptieren können.»

Maria Magdalena Ischer ist Ende März dieses Jahres im Zürcher Sterbehospiz an Krebs gestorben. Laut einer guten Freundin habe sie es dort so schön gehabt wie noch nie in ihrem Leben. Ihren Sohn hat sie nie getroffen. «In anderen Sphären werde ich ihn aber wiederfinden», habe sie zuletzt gesagt.

Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Der Vorschlag des Bundesrats

Endlich wird es konkret: Ende September ist die Vernehmlassung zum bundesrätlichen Entwurf für die Entschädigung von Verdingkindern und anderen Opfern von Zwangsmassnahmen abgeschlossen worden. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative, die im Dezember 2014 unter Federführung von Guido Fluri, einem ehemaligen Heimkind, eingereicht worden war.

Die InitiantInnen begrüssen die Stossrichtung des Bundesrats, die «ganz im Zeichen der historischen Gerechtigkeit» stehe, zumal viele ihrer Forderungen aufgenommen seien – in der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Archivierung ebenso wie in der Akteneinsicht für betroffene Personen. Gewürdigt wird zudem, dass möglichst viele betagte und gesundheitlich angeschlagene Opfer noch von der «Wiedergutmachung» profitieren sollen.

In einem wesentlichen Punkt jedoch gehen die Vorstellungen auseinander: beim Gesamtbetrag für die Solidaritätsbeiträge. Derweil der Bundesrat hierfür 300 Millionen Franken vorsieht, beharren die InitiantInnen auf einem Fonds von 500 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Bundesrat, der mit maximal 15 000 lebenden Opfern rechnet, gehen sie von rund 20 000 Anspruchsberechtigten aus: «Ein Durchschnittsbetrag von weniger als rund 25 000 Franken pro Opfer wäre für viele Betroffenen nicht akzeptabel», schreiben die InitiantInnen. Neben den rund 10 000 lebenden Verdingkindern erwähnen sie insbesondere die gegen 10 000 ehemaligen Heimkinder, die körperlich und/oder seelisch misshandelt, missbraucht oder mittels Zwangsarbeit ausgebeutet wurden.

Im Dezember soll die Botschaft bereit sein. Voraussichtlich wird die Vorlage ab dem Sommer 2016 im Parlament behandelt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine sechsmonatige Frist zum Einreichen der Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag vorgesehen, sodass frühestens im Herbst 2017 mit den Auszahlungen begonnen werden könnte.

Die Vernehmlassungsantworten machen Hoffnung, dass der Gegenvorschlag parlamentarisch abgesegnet und das Bekenntnis, die Aufarbeitung voranzutreiben und den Schwerstbetroffenen die notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, umgesetzt wird. Momentan stemmt sich einzig die SVP dagegen.

Im Lauf der letzten Jahre gab es zwar erste Schritte zur Rehabilitierung: An einem Gedenkanlass im April 2013 bat Justizministerin Simonetta Sommaruga die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrats um Entschuldigung; ein Jahr später verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Eine finanzielle Wiedergutmachung ist darin jedoch nicht vorgesehen. Derzeit gibt es nur einen Soforthilfefonds, aus dem bislang 4,56 Millionen Franken an 570 Personen ausgezahlt wurden (durchschnittlich rund 8000 Franken pro Person).

Adrian Riklin

Zeitgeschichtliche Recherche

Wegen «Liederlichkeit» weggesperrt

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurden in der Schweiz bis 1981 angeordnet. Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt; wieder andere als Kinder ihren Müttern entrissen und zwangsadoptiert. Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt.

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Zwangsadoption kaum aufgearbeitet ist, erteilte der Verein Netzwerk-verdingt dem Journalisten und ehemaligen WOZ-Redaktor Fredi Lerch einen Rechercheauftrag. Lerch hat darauf im Stadtarchiv Bern rund vierzig Adoptionsdossiers aus der Zeit bis Ende der siebziger Jahre studiert. Mit zwei betroffenen Müttern hat er ausführliche Gespräche geführt (das eine davon ist hier ungekürzt abgedruckt).

Beeindruckt habe ihn bei dieser Arbeit, so Lerch, neben der Tragik der Einzelschicksale insbesondere die Unvereinbarkeit von mündlichen und schriftlichen Quellen: «Abgesehen davon, dass unbestrittenermassen nicht jede Adoption eine Zwangsadoption gewesen ist, ist aus den schriftlichen Dokumenten Zwang im Sinn von Drohung, Einschüchterung, Nötigung, Erpressung, Gewaltanwendung höchstens ausnahmsweise ersichtlich.» Ausübung von Druck auf die zumeist ledigen und mittellosen Mütter müsse aus den Dokumenten implizit, mit «logischer Fantasie» erschlossen werden und bleibe so ein Stück weit spekulativ. Andererseits wurde Lerch in den Gesprächen «mit der Schilderung von gnadenlosen Zwangslagen und einer behördlichen Brutalität konfrontiert, die auch dann noch unmenschlich gewesen wäre, wenn sie in allen Teilen vom Gesetz gedeckt gewesen sein sollte».

Aus dem zusammengetragenen Material hat Lerch einen grossen Text verfasst, der im Oktober 2014 als Broschüre veröffentlicht wurde. Es ist die bislang fundierteste monografische Darstellung der Zwangsadoption in der Schweiz.

Adrian Riklin

Fredi Lerch: «Zwangsadoption. Eine zeitgeschichtlich-journalistische Recherche im Auftrag des Vereins Netzwerk-verdingt». Bern 2014. 
Als PDF unter: tinyurl.com/zwangsadoption

Nr. 43/2015 vom 22.10.2015
https://www.woz.ch/-63b9

 

Ferienlager – Kinder wurden ab 17 Uhr eingesperrt ?

Skandal um Ferienfreizeit
Schon wieder werden schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt Gelsenkirchen erhoben. Nach einer Ferienfreizeit im Sauerland erheben Eltern schwere Vorwürfe: Die Kinder seien schlecht versorgt worden und wurden über Stunden von den Betreuern eingesperrt.

Tags: Kinderrechte – Kinderschutz – Ferienlager – Missbrauch – Jugendamt – Kindeswohl – Kindesmissbrauch

Zwangsinternate – Missbrauch an Kanadas Kinder der Ureinwohner – Selbstmorde als Folge

Indianische Wurzeln austreiben Untersuchung deckt Missbrauch an Kanadas Ureinwohnern auf

Viele Ureinwohner Kanadas hatten keine schöne Kindheit. Sie wurden in Internaten misshandelt. Foto: imago/XinhuaViele Ureinwohner Kanadas hatten keine schöne Kindheit. Sie wurden in Internaten misshandelt. Foto: imago/Xinhua

Edmonton. Kanadas Ureinwohner wurden lange in staatlichen Internaten systematisch missbraucht und misshandelt. Das hat nach sechs Jahren Untersuchung jetzt die staatliche Wahrheits- und Versöhnungskommssion festgestellt.

Dorothy Alpine erinnert sich mit Schrecken an ihre Kindheit. Alpine war sechs Jahre alt, als sie zum ersten Mal in der Schule geschlagen wurde. „Ich hatte mir gerade in der Küche ein Butterbrot geschmiert, als die Nonne hereinkam, mich böse angestarrt und mir eine Ohrfeige verpasst hat. Einfach so, ohne Grund“, erinnert sich Alpine.

Danach war es für sie mit der kindlichen Unschuld vorbei. Auf die Ohrfeige folgten immer mehr und das Leben im Internat in der westkanadischen Stadt Cranbrook wurde für die junge Ktunaxa-Indianerin zum Horror: „Es war so traumatisch für mich, dass ich vor lauter Angst zur Bettnässerin geworden bin.“

Psychische Folgen

Über sechzig Jahre ist das mittlerweile her, doch die 69-Jährige kämpft bis heute mit den körperlichen und psychischen Folgen. Wie so viele Ureinwohner in Kanada, die vom Staat über Jahrzehnte zwangsweise in eigens dafür eingerichtete Indianer-Internate eingewiesen und dort systematisch erniedrigt, geschlagen und misshandelt wurden mit dem Ziel, sie ihrer Kultur zu berauben und in der weißen Gesellschaft zu assimilieren.

Vor einiger Zeit hat Alpine ihre Geschichte der Wahrheits- und Versöhnungskommission erzählt, die von der kanadischen Regierung damit beauftragt worden war, die Zustände in den Internatsschulen zu dokumentieren. Die Kommission führte dazu über sechs Jahre hinweg über 6000 Interviews. Am Dienstag wurden die Ergebnisse vorgestellt.

Tödliche Quälereien

Der Abschlussbericht legt in schockierender Offenheit eines der dunkelsten Kapitel der kanadischen Geschichte schonungslos offen. Laut Kommission mussten zwischen 1883 und 1996 mehr als 150000 Ureinwohnerkinder die Zwangsinternate besuchen, die vom Staat eingerichtet und finanziert und von den Kirchen betrieben wurden. 6000 Kinder kehrten nicht zurück. Sie starben an den Folgen der Quälereien, der Erniedrigungen oder der Einsamkeit.

Der Kommissionsvorsitzende Justice Murray Sinclair sprach bei der Vorstellung des Berichts von einem „kulturellen Völkermord“, eine Einschätzung, die sich auch Kanadas Oberste Richterin Beverly McLachlin wenige Tage zuvor zu Eigen gemacht hatte. Ziel der kanadischen Politik sei es lange gewesen, „den Indianer im Kind“ zu töten und das „so genannte Indianer-Problem“ ein für alle Mal zu beseitigen, so McLachlin.

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Tatsächlich listet der Bericht horrende Zustände auf. So gehörten sexueller Missbrauch und physische Gewalt in vielen Internaten zu Alltag. Knapp 32000 ehemalige Schüler wurden wegen dieser Gewalttaten entschädigt, 6000 Anträge werden noch bearbeitet. Knapp drei Milliarden Dollar hat die Regierung bislang an die Opfer ausgezahlt.

In den Schulen waren auch alle indianischen Sprachen verboten, ebenso kulturelle Bräuche und Feiern. Kontakt zu den Eltern oder anderen Familienmitgliedern war unerwünscht. Die meisten Kinder durften nur einmal im Monat Besuch bekommen – wenn überhaupt. Viele wuchsen ohne ihre leibliche Familien auf. Manchmal wurde den Kindern medizinische Hilfe verweigert, um die Taten zu vertuschen.

Selbstmorde als Folge

Nicht wenige Ureinwohner nahmen sich später aus Scham und Angst über den Missbrauch das Leben. „Jeden Tag wurde uns eingetrichtert, wie schlecht wir sind und nach einer Weile haben wir es tatsächlich geglaubt“, berichtet auch Dorothy Alpine. Es ist eine Gewaltspirale, die bis heute nachwirkt: In vielen Indianergemeinden Kanadas gibt es mehr Selbstmorde, Verbrechen und Drogenprobleme als im Rest des Landes.

Die kanadische Regierung hatte sich vor sieben Jahren in einer Erklärung zu ihrer historischen Verantwortung bekannt und sich für die Vorfälle entschuldigt. Auch der Papst hat die Vorfälle bedauert, eine offizielle Entschuldigung steht allerdings noch aus. Von einem „kulturellen Genozid“ aber hat die Regierung bislang nicht gesprochen.

Zeit zu handeln

Bei einer Parlamentsdebatte in Ottawa am Dienstag vermied Premierminister Stephen Harper den Ausdruck erneut und sprach stattdessen von kultureller Zerstörung. Ebenso wenig wollte er sich festlegen, wie die Regierung auf den Bericht zu reagieren gedenkt.

Kommissionschef Sinclair hat in dem Bericht knapp 100 Empfehlungen vorgelegt, um das Verhältnis Kanadas zu seinen Ureinwohnern zu verbessern. „Die Zeit der Entschuldigungen ist vorbei, jetzt ist Zeit zu handeln“, betonte Sinclair. Unter anderem forderte er eine Erklärung von Königin Elizabeth II., in der die Urvölker als Nationen innerhalb Kanadas anerkannt werden.

Ein Artikel von Jörg Michel, 3.06.2015, 12:00 Uhr

Tags: Familie – Familienrecht – Jugendamt – Kinderrechte – Kinderheim – Heimkinder

Heimkind hat zur Strafe zwei Tage nur Wasser und Brot bekommen – Eifel in Daleiden

Nach Misshandlungsvorwürfen gegen Jugendhilfe Eifel Familiengruppe Daleiden dicht

In der Einrichtung der Jugendhilfe Eifel in Daleiden werden keine Kinder mehr untergebracht. Das Landesjugendamt entzog dem Betreiber am Freitag die Betriebserlaubnis.

Kinderhand wird festgehalten

(Symbolbild)

Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil Kinder mehrfach in unzulässiger Weise bestraft worden sein sollen. Aus Mitarbeiterkreisen hieß es gegenüber dem SWR, ein Junge sei in einem Fall über zwei Tage zur Strafe in einem unsanierten Teil der Einrichtung untergebracht worden. Er habe von der Gruppenleitung nur Wasser und Brot bekommen. Dieser Teil des Gebäudes soll „Der verbotene Gang“ genannt worden sein. Die für die Maßnahmen Verantwortlichen sollen vom Betreiber inzwischen die Kündigung bekommen haben. Alle Kinder wurden aus der Einrichtung herausgenommen.

Der Betreiber der Jugendhilfe Eifel kündigte am Samstag an, die Begründung für den Entzug der Betriebserlaubnis prüfen zu wollen. Man erhoffe sich eine zeitnahe und wahrheitsgemäße Klärung, teilte die Gesellschaft dem SWR mit.

Strafanzeige des Landesjugendamtes

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hatte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit einer Strafanzeige in Gang gesetzt. Es spricht von einem Verstoß gegen Kinderrechte in der Einrichtung in Daleiden (Kreis Bitburg-Prüm). Es gebe konkrete Anhaltspunkte, dass der Träger zu wenig und nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt habe. Das Landesjugendamt ist nach Aussage seiner Leiterin jetzt dabei, Personalmeldungen auch für andere Einrichtungen des Trägers zu überprüfen.

30 Standorte

Der Jugendhilfe-Betreiber hat seit 2012 über 30 Standorte mit Jugendhilfe-Angeboten aufgebaut. Das Landesjugendamt sieht das kritisch: Die Leiterin sagte, ein schnelles Wachstum müsse immer mit besonderer Vorsicht betrachtet werden.

Geschäftsmodell Kind?

Insider der Branche berichten, dass Jugendämter mehrere Tausend Euro pro Kind im Monat zahlten. Hier gebe es schon Möglichkeiten, davon etwas zurückzubehalten, etwa, indem man Einrichtungen überbelege. Oder weniger Personal oder geringer qualifiziertes Personal einstelle als vorgesehen. Ob im Falle der Jugendhilfe Eifel solche Absichten eine Rolle spielten, müssen die Ermittlungen zeigen.

Stand: 23.5.2015, 11.39 Uhr
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/trier/nach-misshandlungsvorwuerfen-gegen-jugendhilfe-eifel-familiengruppe-daleiden-dicht/-/id=1672/did=15552208/nid=1672/1cczv2a/

Tags: Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendaendamt – Erzieher – Sozialarbeiter – Freier Träger

Jugendamt – Kinderhandel mit dem Ausland

Monitor – Mit Kindern Kasse machen –  Wie Heimkinder ins Ausland verbracht werden

Wenn das Jugendamt einschreitet und Kinder aus Familien heraus nimmt, schlägt die Stunde der privaten Träger, die sich um die Unterbringung der Jugendlichen kümmern sollen.
Ein riesiger Markt, der offenbar kaum kontrolliert wird und der ganz neue Geschäftsmodelle schafft.
MONITOR-Recherchen decken ein System auf, in dem Jugendliche in dubiosen Einrichtungen im Ausland eher verwahrt statt pädagogisch betreut werden, während die Verantwortlichen in Deutschland dafür öffentliche Gelder kassieren.

30.04.2015
Tags: Familienrecht Familie – Kinderhandel – Menschenhandel – Ungarn – Heimkinder – Kinderheim – Steuergelder