JOHANN RZESZUT „DER TOD DES KAMPUSCH KIDNAPPERS“ – 2016

1.)
Kampusch Rzeszut

Der Autor Dr. Johann Rzeszut; Jahrgang 1941, übte in rund 16 seiner 42 Dienstjahre in der österreichischen Justiz alle Ebenen staatsanwaltschaftlicher Funktionen (Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwaltschaft und Generalprokuratur) aus und wechselte 1987 als Richter zum Obersten Gerichtshof der Republik Österreich, den er schließlich in seinen letzten vier Aktivjahren bis Jahresende 2006 als Präsident leitete.

Neben diversen Funktionen im Rahmen der Sportgerichtsbarkeit bekleidete er ua. Durch mehr als zehn Jahre Entscheidungsfunktionen in der Disziplinargerichtsbarkeit für Richter, Notare Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten und Ziviltechniker.

2008 wurde er um die ehrenamtliche Mitwirkung in der vom damaligen Bundesminister für Inneres einberufenen Kommission zur Evaluierung der sicherheitsbehördlichen Behandlung des sog. Falls Kampusch ersucht.

Am 27. Juni 2010 wurde Polizeioberst Franz Kröll, der die Sonderkommission Kampusch des Bundeskriminalamts zuletzt geleitet hatte, auf der Loggiaterrasse seiner ebenerdigen Wohnung erschossen aufgefunden.

Unter dem Eindruck dieser Tragik und der Erfahrung, die der Autor im Zusammenhang mit seiner Fallbefassung machen musste, entschloss er sich zu der vorliegenden Publikation, die einen Teil der Ermittlungsverantwortung im öffentlichen Interesse an einem gesellschaftlich wesentlichen Aufgabenbereich einen detaillierten Spiegel vorhält.

ISBN 978-1534668867
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2.) Artikel von Andreas-Unterberger

Der Fall Kampusch und der Tod des Kidnappers

  1. März 2016 07:54 | Autor: Hans Rzeszut

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Lesezeit: 51:30

Der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofs, Hans Rzeszut, bringt in Kürze ein neues Buch über den Fall Kampusch und die merkwürdigen Todesfälle nach deren Flucht hervor. Dabei ist insbesondere das bisherige geringe Interesse eines Teils der Staatsanwaltschaft für die Hintergründe der Todesfälle und der Entführung von Natascha Kampusch von hohem Interesse. In der Folge im O-Ton die Einleitung und das erste Kapitel des Rzeszut-Buches. (Warnung vor dem Weiterlesen: In diesem Text sind auch einige sehr drastische und abschreckende Bilder enthalten, die aber wegen des rechtsstaatlich extrem wichtigen Zusammenhangs ausnahmsweise veröffentlicht werden. Am Ende dieses Textes gibt es eine vom Tagebuch erstellte kurze Zusammenfassung der zentralen Argumente dieses Kapitels)

„Bei Mord hört sich die Freundschaft auf!“ lautete einmal die Pointe einer satirischen schriftstellerischen Übertreibung. Sinngemäßes für die justizielle Ermittlungsverantwortung in einem Verdachtsfall schwerster Kriminalität wie zB. Mord und Kidnapping zu fordern, ist weder eine satirische, noch eine literarische Übertreibung. Zwingende öffentliche Kerninteressen, denen im Folgenden Rechnung getragen werden soll, und der speziell im Zusammenhang mit Kapitalverbrechen besondere gesellschaftliche Stellenwert von Tatsachenwahrheit gebieten es.

Tatsachenwahrheit ist Atemluft für gegenseitiges Vertrauen und wechselseitige Akzeptanz in zwischenmenschlichen Beziehungen welcher Art auch immer. Vorbehaltslose Orientierung an wahrheitsgemäßen Tatsachengrundlagen ist grundsätzlich unverzichtbar, sollen Begegnungskontakte dauerhaft von wechselseitigem Vertrauen getragen und von bleibend geordnetem Bestand sein. Ein wünschenswert konfliktfreies, gesellschaftliches Miteinander und geordnete zwischenmenschliche Begegnung können auf Dauer nur funktionieren, wenn sie von der Bereitschaft getragen sind, sich an die im Einzelfall jeweils entscheidungs- und handlungswesentlichen Tatsachengrundlagen zu halten und das eigene Verhalten darauf auszurichten. Ohne Tatsachenwahrheit gibt es kein Vertrauen und keine wechselseitige Akzeptanz. Jede fahrlässige (mehr noch dolose) Anknüpfung an unrichtigen, realitätsfremden, somit unwahren „Tatsachen“-Grundlagen führt zwangsläufig zu Konfliktstoff, Akzeptanzverlust und Spannungsrisken. Dies gilt für private (familiäre, freundschaftliche) und berufliche, geschäftliche, für individuelle und kollektive Beziehungen gleichermaßen. Einschlägige Erfahrungen zeigen, dass die temporäre Inanspruchnahme bzw. Durchsetzung unwahrer Sachverhaltsgrundlagen auf eine Unrechtsverwirklichung hinausläuft, die regelmäßig geeignet ist, mentale und rechtliche Schwelbrände auszulösen und damit dauerhaften Beziehungsfrieden auszuschließen.

Dass penibler Sorgfalt im Umgang mit der Tatsachenwahrheit im Bereich der Rechtsanwendung ein ganz besonderer Stellenwert zukommt, liegt auf der Hand und muss nicht ausführlich begründet werden. Die verfassungsrechtlich garantierte Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz setzt eine konsequente Anknüpfung an ausschließlich solchen Tatsachengrundlagen voraus, die der Realität entsprechend ermittelt wurden. Gleichbehandlung vor dem Gesetz verträgt sich nicht mit der Anwendung ein und derselben Gesetzesbestimmung auf in Wahrheit unterschiedliche, im Einzelfall jedoch realitätsfremd als gleichgelagert unterstellte Sachverhaltskonstellationen. Sinngemäßes gilt für jede rechtliche Differenzierung (in Wahrheit deckungsgleicher) Sachverhalte, die sich aus wahrheitswidrig unterschiedlichen Feststellungen ergibt. Im Spannungsfeld zwischen möglichst weitreichender individueller Gestaltungs- und Aktionsfreiheit einerseits und der Gesamtheit öffentlicher Interessen, insbesondere dem allgemeinen Interesse an in jeder Hinsicht verlässlicher Rechtssicherheit andererseits, hängt breite gesellschaftliche Akzeptanz jedweden Rechtsakts von nichts mehr ab, als von der Orientierung an vorbehaltsloser Tatsachenwahrheit.

Mit besonderer Akzentuierung gilt dies für die staatliche Rechtspflege, insbesondere für die Zivil- und (vor allem im Bereich schwerster Kriminalität) für die Strafgerichtsbarkeit, die unter strikter Beachtung einer Reihe von tragenden Grundsätzen neben der Schaffung von Einzelfallgerechtigkeit auch Zielsetzungen zu verfolgen hat, die rechtstraditionell auf die Entwicklung, Erhaltung und Pflege des allgemeinen Rechtsbewusstseins ausgerichtet sind. Wenn nun in einem Ermittlungsfall schwerster Kriminalität entscheidende Funktionsträger anerkannte Fundamentalprinzipien materieller Wahrheitsfindung und grundlegende Denkgesetze serienweise mit den Füßen treten, um die fallbezogene Sachverhaltsebene im Kniefall vor unsachlichen Partikularinteressen realitätsfremd zu adaptieren, so alarmiert dies. Gravierende öffentliche Interessen stehen einem stillschweigenden Abfinden mit derartig abwegigen Ausuferungen entgegen. Sie geben den Anstoß für das nachfolgende Eingehen auf jene singulären Auffälligkeiten, die den Ablauf und die Einstellung des behördlichen Ermittlungsverfahrens zum sogenannten „Fall Kampusch“ signifikant geprägt haben. Bei diesem Ermittlungsfall ging es nicht allein um die mehr als achtjährige Abgängigkeit eines Schulkindes bzw. mit zunehmendem Zeitablauf einer jungen Frau, sondern auch um den angeblichen Selbstmord ihres mutmaßlichen Kidnappers Wolfgang Priklopil, sowie letztlich auch um die besondere Tragik eines zum Ermittlungsabschluss zeitnahen weiteren Todesfalls. Polizeioberst Franz Kröll, der zuletzt als Leiter der Sonderkommission des Bundeskriminalamts mit dem „Fall Kampusch“ befasst war, wurde am 27. Juni 2010, somit rund ein halbes Jahr nach offiziellem Ermittlungsabschluss erschossen aufgefunden.

Zu beiden Todesfällen stehen alarmierende Fakten, somit Tatsachen im Vordergrund, die für sich selbst Klartext sprechen. Sie bedürfen keiner spekulativen Interpretation, keiner „verschwörungstheoretischen“ Anreicherung. Wer im Anlassfall Ermittlungs- oder Evaluierungsverantwortung zu tragen hatte und von intaktem Gewissen bestimmt ist, kann nicht tatenlos hinnehmen, dass

  • der Leichnam des angeblichen Selbstmörders Wolfgang Priklopil zumindest zwei jede für sich tödliche Verletzungen aufwies, die weder gleichzeitig durch ein und denselben Zugkontakt ausgelöst worden sein konnten, noch mit der Beschaffenheit der Vorderfront des Schnellbahntriebwagens in Einklang zu bringen sind;
  • die polizeilichen Ermittlungen zum Ableben des Polizeiobersts Franz Kröll eine Reihe von derartig absurden Auffälligkeiten aufwiesen, dass es angesichts der besonderen und in mehrfacher Hinsicht akzentuierten Bedeutung des Ermittlungsanlasses schwer fällt, sie mit bloßem Versehen zu erklären.

Wie konnte es beispielsweise geschehen, dass qualifizierte Beamte einer Tatortgruppe eines von zwei Bohrlöchern(!), die sinnfällig als Doppelbohrung zur ursprünglichen Befestigung eines von der Loggiawand bereits demontierten Wäschetrockners erkennbar waren, als Projektileinschlag (!) beurteilen und der offiziellen, hinsichtlich der Schusshand und der Schussrichtung in Wahrheit seitenverkehrten Selbstmordversion zugrunde legen?

Wie konnte es geschehen, dass Polizeibeamte, die zur Ermittlung eines hochsensiblen angeblichen Selbstmordfalls herangezogen werden, zwei letztwillige Schreiben, die in einem frei zugänglichen, unversperrten Möbeltresor in der Wohnung des Toten auflagen, trotz Durchsuchung sämtlicher Räume zunächst nicht fanden, anlässlich der um Tage verspäteten Auffindung jedoch keine weitere Veranlassung trafen, obwohl die (noch dazu im wechselseitigen Vergleich unterschiedlichen) Unterfertigungen der beiden Schreiben krasse Abweichungen von erwiesenen Originalunterschriften des angeblichen Verfassers aufwiesen ? etc. etc.

Wer im Rahmen seiner Möglichkeiten nicht in der Lage ist, Missständen und Versäumnissen in einem gesellschaftlich wichtigen Bereich effizient zu begegnen, ist dennoch nicht der Verpflichtung enthoben, auf wahrgenommenen evidenten Korrekturbedarf wenigstens hinzuweisen. Was geeignet sein kann, gesunde Hemmschwellen gegen massive Unrechtsverwirklichung zu pflegen und zu erhöhen, kann nicht sinnlos sein.

Kapitel 1

Die Zeit ist die Mutter der Wahrheit. Auf Dauer duldet sie deren stiefmütterliche Behandlung nicht.

Der sogenannte „Fall Kampusch“ hat im Kern die Abgängigkeit der damals 10-jährigen Natascha Kampusch von den Morgenstunden des 2. März 1998 bis zum Frühnachmittag des 23. August 2006 und das von dem Kind bzw später von der jungen Frau während dieser Zeit Erlebte, vor allem aber auch das nach gesicherten objektiven Anhaltspunkten hochproblematische Ableben des in den Abendstunden des 23. August 2006 auf der Gleistrasse der Wiener Schnellbahn tot aufgefundenen Kidnappers Wolfgang Priklopil zum Gegenstand. Dieser Kriminalfall ist von einer außergewöhnlichen Komplexität an Sachverhaltsdetails und Auffälligkeiten gekennzeichnet, die das (mit Unterbrechungen insgesamt) rund zwölfjährige behördliche Ermittlungsverfahren geprägt haben. Eine nähere Erörterung der vielfältigen Kontakt- bzw. Beziehungsverflechtungen, die sich dabei ergeben haben, wird zur Vermeidung jedweder Ablenkung von den führend bedeutungsschweren objektiven Einzelheiten zunächst zurückgestellt und späteren Ausführungen vorbehalten.

Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren zu der mehr als achtjährigen Abgängigkeit eines minderjährigen Entführungsopfers erstmals bereits am 15. November 2006, somit nicht einmal drei Monate nach der am 23. August 2006 beendeten Abgängigkeit im Wesentlichen mit der Begründung ein, dass es sich bei dem tatverdächtigen Kidnapper Wolfgang Priklopil laut Opferangaben um einen Einzeltäter handelte, der als entlarvter Kindesentführer unter dem polizeilichen Fahndungsdruck Selbstmord verübt hätte, indem er sich in den Abendstunden des Tages, an dem er die Kontrolle über sein Opfer verloren hatte, vor einen herannahenden Schnellbahnzug auf die Gleistrasse legte. Mangels hinreichender Anhaltspunkte für die Tatbeteiligung von Komplizen sei davon auszugehen, dass der Einzeltäter aus dem Leben geschieden und das Ermittlungsverfahren demzufolge zu beenden sei.

Im Gegensatz dazu hatte die Staatsanwaltschaft noch im September 2006 – der damaligen strafprozessualen Rechtslage entsprechend – beim Untersuchungsrichter die Anordnung der Rufdatenrückerfassung zu insgesamt vier Telefonanschlüssen erwirkt, von denen ein Mobiltelefon für Wolfgang Priklopil, ein Festnetzanschluss für dessen Mutter zugelassen waren und zwei weitere Mobiltelefone von seinem langjährigen Freund und Geschäftspartner E.H. benützt wurden. Eine Auswertung der gesicherten Rufdaten, deren Rückerfassung aus damaliger Sicht nur bei aufrechtem Verdacht der Beteiligung eines oder mehrerer Komplizen an der Kindesentführung Sinn machte, wurde seitens der Staatsanwaltschaft in der Folge ebenso wenig veranlasst, wie die Ausschöpfung einer Reihe weiterer nahe gelegener Ermittlungsansätze, insbesondere eine untersuchungsrichterliche Vernehmung und teilweise auch Gegenüberstellung einander widersprechender Zeugen. Sachlich nicht nachvollziehbar war dabei vor allem die staatsanwaltschaftliche Abstandnahme von der Antragstellung auf untersuchungsrichterliche Vernehmung jener (mittlerweile bereits großjährigen) Zeugin, die am 2. März 1998 als damals zwölfjähriges Schulkind den Kidnapperzugriff auf Natascha Kampusch unmittelbar beobachtet und bei wiederholten polizeilichen Befragungen im Widerspruch zur Opferaussage immer wieder angegeben hatte, dass außer dem Hand anlegenden Gewalttäter ein weiterer Entführer als Lenker des Tatfahrzeuges beteiligt gewesen sei (dazu ausführlicher unten zu II.).

Dieser Widerspruch zwischen den Angaben der beiden unmittelbaren Zeuginnen des Entführungsablaufs betrifft eine in mehrfacher Hinsicht entscheidende Tatsache. Ob Natascha Kampusch am 2. März 1998 von Wolfgang Priklopil allein oder aber unter Beteiligung eines Mittäters entführt wurde, ist nämlich nicht nur für die Tatsachengrundlagen der Kindesentführung selbst, sondern auch deshalb von wesentlicher Bedeutung, weil ein polizeilich noch nicht bekannter Tatbeteiligter allgemein einsichtig ein massives Interesse daran hat, von einem Komplizen mit polizeilich bereits bekannter Identität nicht preisgegeben zu werden. Dass ein derartiges Interesse in Extremfällen geeignet sein kann, Handlungseskalationen bis hin zur verlässlichen Ausschaltung des Aufdeckungsrisikos auszulösen, ist naheliegend.

Davon ausgehend kommt objektiv gesicherten Detailfakten, die weder einzeln, noch in ihrem Zusammenhang damit in Einklang zu bringen sind, dass Wolfgang Priklopil noch am Leben gewesen sein soll, als sein Körper von dem Schnellbahn-Triebwagen erfasst wurde, dominierendes Gewicht zu. Jede unreflektierte Spontanerörterung der Fülle an komplexen Einzelheiten und Zusammenhängen könnte dazu führen, dass die Bedeutung entscheidender Begleitumstände unerkannt im Hintergrund bleibt. So gesehen erweist es sich daher als zweckmäßig, die vorliegende Fallerörterung systematisch wie folgt nach sachlichen Bedeutungsprioritäten zu strukturieren:

I. Objektiv gesicherte Fakten mit spezifischem Aussage- und Beweiswert in Richtung Mordverdacht zum Ableben des Wolfgang Priklopil

II. Atypische Auffälligkeiten und Widersprüchlichkeiten in wesentlichen Ermittlungsergebnissen, die dringenden Bedarf an weiterer Abklärung offen legten

III. Rechtsstaatlich untragbare Willkür im behördlichen Umgang mit sinnfällig wesentlichen Ermittlungsergebnissen und Ermittlungsansätzen

Es sind die Auffindungslage und die Verletzungen des Leichnams in Verbindung mit der Beschaffenheit der Triebwagenvorderfront und den Kollisionsspuren im Gleisabschnitt der Leichenauffindung, die zu der in Rede stehenden Ablebensproblematik entsprechend objektivierten Nachweis ermöglichen können. Entsprechend ihrer dominierenden Bedeutung sind sie – vorzugsweise zu Punkt I erfasst – an den Beginn der nachfolgenden Ausführungen zu stellen. Ihr Aussagewert ist schon für sich allein geeignet, jene offizielle Sachverhaltsversion, die der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungseinstellung, ihrer oberstaatsanwaltschaftlichen und ihrer ministeriellen Genehmigung und schließlich auch der abschließenden – sie verdient keine andere Bezeichnung – Reinwaschungsfarce durch die von den Bundesministerien für Justiz und für Inneres eingerichtete Evaluierungskommission mit angeblich internationaler Verstärkung (dazu später ausführlich zu Punkt III) zugrunde liegt, ad absurdum zu führen.

I. Objektiv gesicherte Fakten mit spezifischem Aussage- und Beweiswert in Richtung Mordverdacht

Die Tatsachengrundlagen, die entsprechend ihrer besonderen Bedeutung und ihres die gesamte Fallbeurteilung bestimmenden Aussagewerts hier vorgezogen behandelt werden, fanden im sicherheitsbehördlichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zum überwiegenden Teil überhaupt keinen Niederschlag. Dies gilt zunächst für all jene Details, die die Grundproblematik sogenannter „Bahn-“ oder „Schienenleichen“ betreffen.

1. Grundproblematik sog. „Bahn-“ oder „Schienenleichen“

Menschliche Körper, die von Schienenfahrzeugen erfasst und überrollt werden, weisen in der Regel schwerste Verletzungen und nicht selten bis zur Unkenntlichkeit reichende Entstellungsfolgen, Zerstückelungen und Streulagen auf. Die in der Praxis häufigsten Fälle tödlichen Kollisionsausgangs (Fälle sogenannter „Bahn-“ oder „Schienenleichen“) lassen sich in der Regel entweder fahrlässig ausgelöstem Unfallsgeschehen oder aber gezieltem Selbstmord zuordnen. In Ausnahmefällen besonderer (schwerst-)krimineller Deliktsintensität und Tatraffinesse kann das außergewöhnliche Zerstörungspotential von Zugkollisionen mit einem menschlichem Körper planmäßig auch dazu missbraucht werden, die vorausgegangene Ermordung einer Person durch Vortäuschung eines Unfallsgeschehens oder eines gezielten Selbstmords zu bemänteln. Eine zuverlässige Abklärung, ob in einem konkreten Fall ein derartiger Täuschungsverdacht in Betracht kommt oder jedoch mit Sicherheit auszuschließen ist, setzt regelmäßig, besonders aber unter entsprechend akzentuierten Rahmenbedingungen (zB. Indikation einer schlüssig nachvollziehbaren Mordmotivation etc.) eine Reihe bestimmter Untersuchungsschritte voraus, die sich nach einschlägigem rechtsmedizinischem Standard (vgl. etwa Grassberger/Schmid, Todesermittlung, 2. Auflage S. 194) im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen lassen:

  1. a) Ermittlung der Körperregion, die mit dem Schienenfahrzeug nach dessen Frontbeschaffenheit primären Kontakt hatte (Hauptanstoßstelle);
  2. b) Ermittlung allfälliger Verletzungen, die für einen Räderungs- bzw. Überrollvorgang atypisch sind, insbesondere im Bereich der Kopf- und Halsregion (Schlag- und Würgefolgen) sowie an Armen und Händen (allfällige Indikatoren von Gewaltabwehrversuchen);
  3. c) Untersuchung der Mundschleimhaut und des Gebisses auf schlagbedingte Verletzungen bzw. Beschädigungen;
  4. d) Detailermittlung sogenannter Vitalitätszeichen, d.h. von Verletzungsfolgen, die bei noch lebendem Körper ausgelöst wurden;
  5. e) Bestimmung des Ausprägungsgrades von Totenflecken;
  6. f) Toxikologisch-chemische Ermittlung in Richtung Sucht- und Arzneimittel;
  7. g) Todeszeitbestimmung, insbesondere auch durch Messung der Körpertemperatur;
  8. h) Prüfung der Bekleidung, insbesondere auch der Schuhe, auf tatrelevante Besonderheiten;
  9. i) Festhalten der Lage des Leichnams im Zeitpunkt seiner Auffindung;
  10. j) Festhalten tatrelevanter Spuren und Besonderheiten am Ort der Leichenauffindung, insbesondere von Blut- und Schleifspuren mit Augenmerk auf die Streuung allenfalls abgetrennter Körperteile und Bekleidungsstücke.

Im Anlassfall lag aufgrund der seit 3. März 1998 aktenkundigen Hinweise einer unbeteiligten Tatzeugin der konkrete Verdacht einer Beteiligung von zwei Komplizen an der Kindesentführung von Anbeginn des Ermittlungsverfahrens nahe. Davon ausgehend war das allfällige Interesse eines noch nicht polizeibekannten Täters am dauerhaften Stillschweigen seines Komplizen, von dessen bereits laufender polizeilicher Fahndung er Kenntnis hatte, nicht von der Hand zu weisen. Es lag daher eine im oben erwähnten Sinn besonders akzentuierte Rahmenbedingung vor, die durchaus geeignet war, eine plausible Drittmotivation in der Richtung zu indizieren, dass ein bereits polizeibekannter Komplize an der drohenden Preisgabe eines weiteren Tatbeteiligten gehindert werden sollte. Dessen ungeachtet unterblieb bei der Obduktion der Leiche des Wolfgang Priklopil jedwede Plausibilitätsprüfung dahin, ob das bei der Obduktion der Leiche dokumentierte Gesamtbild der Verletzungen mit der Beschaffenheit der den Körper rammenden Vorderfront des Schnellbahntriebwagens und mit den Details der Leichenendlage überhaupt in Einklang zu bringen war. Auf diese Vereinbarkeitsproblematik wird erstmals im Folgenden (insbesondere zu Punkt 3.) eingegangen. Dies – wie noch darzulegen sein wird – mit einem insgesamt alarmierenden Ergebnis.

2. Die Beschaffenheit der Vorderfront des Schnellbahntriebwagens

Bei der für den Anlassfall im Schnellbahnverkehr im Raum Wien maßgeblichen Zuggarnitur handelte es sich um einen dreiteiligen Schnellbahnzug bestehend aus einem elektrischen Schnellbahn–Triebwagen der ÖBB Reihe ET 4020 mit einer Spurweite von 1,435 m und einem Eigengewicht von 63 t , ferner einem Zwischenwagen und einem Steuerwagen (Abb. 1).

Die Unterseite der Triebwagenvorderfront ist in ihrer Gesamtbreite von 2,872 m mit einem Eisenrechen bewehrt, dessen Unterkante zu den Gleisschwellen einen Tiefenabstand von durchschnittlich ca. 28 cm aufweist (Abb. 2).

An der Unterkante des Frontrechens sind exakt oberhalb der ca. 6 cm breiten Laufflächen der rechten und der linken Bahnschiene jeweils ungefähr schienenbreite eiserne Plattenfortsätze angebracht, die ihrerseits zu den Schienenlaufflächen einen Tiefenabstand von ca. 7 cm aufweisen und ersichtlich darauf ausgerichtet sind, die Schienenlaufflächen im unmittelbaren Vorfeld der beiden Fronträder von allfälligen Hindernissen wie Fallholz oder Gesteinsbrocken freizuhalten (Abb. 3 und 4).

Jedes Triebwagenrad hat (ohne Mitberücksichtigung des Spurkranzes) eine Lauffläche von 12 cm Breite (Großaufnahme Abb. 5).

Die Gesamtlänge der dreiteiligen Zuggarnitur beläuft sich auf rund 70 m. Der frontseitige Radsatzabstand, d.i. der Abstand zwischen den beiden frontseitigen Räderachsen, beträgt 1,60 m. Dies bedeutet, dass dem jeweils ersten Triebwagenrad in einem Abstand von 1,60 m das jeweils zweite Rad nachfolgt.

Die dargelegte Beschaffenheit der Triebwagenvorderfront besteht aus unverrückbaren fahrzeugtechnischen Konstruktionsfakten, die keinen Interpretationsspielraum offen lassen. Ihre Kenntnis und Mitberücksichtigung ist eine unverzichtbare Basisvoraussetzung für die Prüfung und die Beantwortung der Frage, ob bzw. inwieweit die Verletzungen eines auf der Gleistrasse vorgefundenen menschlichen Leichnams ganz, teilweise oder überhaupt nicht mit dem Zugkontakt in Einklang zu bringen sind. Eine derartige Plausibilitätsprüfung ohne Gegenüberstellung der Einzelheiten der Kontaktfront des Zuges mit fallaktuellen Verletzungsfolgen ist unsachgemäß und daher in Wahrheit unbrauchbar. Zu dieser Einsicht braucht es keines speziellen rechtsmedizinischen Fachwissens.

Bereits an dieser Stelle ist festzuhalten, dass es der Alleininitiative einer Privatperson, nämlich dem Engagement von Karl Kröll, dem Bruder des unter ebenso tragischen wie im Kontext mit dem Anlassfall höchst fragwürdigen Begleitumständen aus dem Leben geschiedenen Polizeiobersts Franz Kröll (dazu ausführlicher weiter unten), zu danken ist, dass die technischen Details der in Rede stehenden Schnellbahn-Triebwagenreihe wenigstens nunmehr nach Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens die längst überfällige Beachtung finden können. Im Rahmen der gerichtsmedizinischen Obduktion des Leichnams von Wolfgang Priklopil wurde darauf nicht ansatzweise eingegangen. Der mit der Obduktion befasst gewesene Rechtsmediziner, der erst rund drei Stunden nach dem Kollisionsgeschehen am Auffindungsort der Leiche auf der Gleistrasse eingetroffen war und mit dem bereits in einen Leichensack verfrachteten Leichnam konfrontiert sowie dahingehend informiert worden war, dass ein seit Jahren polizeilich gesuchter Kindesentführer nach gelungener Flucht seines Opfers auf den Bahngleisen Selbstmord verübt hätte, räumte bei einer seiner ersten Befragungen zum Sachverhalt ein, bei Vornahme der Obduktion von dieser ihm gegenüber eröffneten Vorgeschichte beeinflusst gewesen zu sein.

Die Aussagen des Bahnpersonals, nämlich die Angaben des Triebwagenführers und des im Wageninneren der Schnellbahngarnitur mitfahrenden Zugbegleiters (funktionell auch als Zugführer bezeichnet) sind wegen erwiesener teilweiser Widersprüchlichkeit und vor allem wegen ihrer partiellen Unvereinbarkeit mit objektiv gesicherten Gegebenheiten entgegen der staatsanwaltschaftlichen Auffassung und der für deren Absegnung Verantwortlichen nicht geeignet , die offizielle Selbstmordversion zu stützen, geschweige denn sie zu tragen. Dies wird im Anschluss an die Darstellung der vorrangig ins Bewusstsein zu rufenden Detailfakten zur Leichenauffindung auf der Gleistrasse (im Rahmen der abschließenden Ausführungen zu Punkt I) eingehend begründet werden .

  1. Die deutliche Sprache des Leichnams, von der niemand Notiz nahm

Die Endlage, in der die Leiche des Wolfgang Priklopil am 23. August 2006 gegen 21 Uhr auf der Gleistrasse der Schnellbahn zwischen den Stationen Praterstern und Traisengasse aufgefunden wurde, ist ein fotografisch gesichertes Faktum.

Dazu am Rande bemerkt: Den spezifischen Aussage- und Beweiswert des Leichnams und seiner Endlage in Richtung konkreten Mordverdachts zu erkennen und dennoch (mit oder ohne funktionsbedingter Handlungspflicht) untätig zu bleiben, wäre geeignet, den Vorwurf strafbarer Begünstigung zu rechtfertigen. Vor diesem Hintergrund hingegen gäbe es keine Rechtfertigung dafür, den Beweiswert des Leichnams und seiner Auffindungslage weder bildlich, noch sonst zur Sprache zu bringen.

In wenigen Worten vorweg: Zeigt eine sogenannte Bahnleiche – wie im konkreten Fall – eine nahezu gänzliche Halsdurchtrennung und damit eine nahezu gänzliche Kopfabtrennung, so müsste diese, vorausgesetzt diese tödliche Verletzungsfolge wäre tatsächlich kollisionsbedingt auf der Gleistrasse ausgelöst worden, entweder durch eine Räderung oder durch ein Abreißen des Kopfes (Durchreißen des Halses) bewirkt worden sein.

Beide denkmöglichen Varianten einer kollisionsbedingten Kopfabtrennung scheiden im konkreten Fall jedoch aus:

Eine Kopfabräderung (Überrollen des auf der Lauffläche eines Schienenstranges aufliegenden Halses durch ein Triebwagenrad) hätte nämlich zwingend eine partielle Zermalmung der Halswirbelsäule und weiters zur Folge haben müssen, dass Kopf und Rumpf ohne intakte Gewebebrücke im Nackenbereich rechts und links von dem Schienenstrang der Halsauflage zu liegen gekommen wären (she. fallfremdes Vergleichsfoto laut Abb. 6).

Ein Halsabriss hinwieder, der wie hier von der Brustseite ausgegangen sein und lediglich einen Gewebeanteil der Nackenregion intakt gelassen haben sollte, hätte einen von der Triebwagenvorderfront ausgehenden Gewaltimpuls vorausgesetzt, der den Kopf des Wolfgang Priklopil an der Stirnseite, nicht aber am Hinterkopf hätte treffen müssen. Der Gesichtsschädel wird im Bericht des kriminalpolizeilichen Journaldienstes als „fast völlig intakt“ und das Gesicht als gut erkennbar beschrieben. Der im konkreten Fall erwiesene Verletzungsschwerpunkt in der Hinterkopfregion wäre lediglich mit einer dort auftreffenden Gewalteinwirkung in Einklang zu bringen, die vorliegend jedoch zweifelsfrei nicht geeignet ist, einen von der Brustseite ausgehenden Halsabriss mit einer im Nackenbereich intakten Gewebebrücke zu erklären. Eine Gewalteinwirkung gegen den Hinterkopf könnte eine partielle Halsdurch- oder Halsabtrennung nur dann schlüssig erklären, wenn sich die intakt gebliebene Gewebebrücke an der Halsvorderseite, somit brustseitig befände.

Dazu im Einzelnen:

Die polizeilichen Lichtbilder vom damaligen Einsatzort dokumentieren nachangeführte wesentliche Details:

Die Leiche liegt auf der Gleistrasse zur Gänze im Schienenzwischenbereich. Schon diese Beschränkung der Leichenendlage auf den Trassenbereich zwischen den beiden Schienensträngen spricht sinnfällig dagegen, dass irgendein über den Schienenzwischenbereich hinausragender Körperteil von einem Triebwagenrad überrollt worden sein könnte. Eine tonnenschwere Räderung eines Körperteils welcher Art auch immer zieht regelmäßig eine in rechts und links vom Schienenstrang gespaltene Endlage der geräderten Körperpartie nach sich. Die ab der Halsregion gegebene Brustlage des Oberkörpers geht gegen die Körpermitte zu allmählich in eine Seitenlage auf der linken Hüfte über (Abb. 8 und 9). Die von der linken Hüfte ausgehende Seitenlage ist mit einer leichten Schrittstellung der Beine verbunden, wobei das oben liegende rechte Bein eine leicht angezogene, das unten liegende linke Bein hingegen eine annähernd ausgestreckte Endstellung einnimmt. Die Längsachse des Oberkörpers (Wirbelsäule abwärts des Halsansatzes) bildet in ihrer Schräglage zur Schienenlängsachse mit der Innenseite des in Fahrtrichtung gesehen rechten Schienenstranges einen Winkel von ca. 60°. Der bis auf eine ca. 5 cm breite Gewebebrücke im Nackenbereich vom Rumpf getrennte Kopf berührt auf der linken Schläfe liegend mit der Kinnunterseite und der klaffend durchtrennten Halsregion ebenso die Innenseite des rechten Schienenstranges wie die rechte Schulterpartie und die Außenseite des rechten Oberarms. Während der Oberkörper – wie erwähnt – schräg zur Schienenlängsachse liegt, weisen die Beine annähernd achsenparallel gegen die kollisionsrelvante Fahrtrichtung des Schnellbahnzuges (erneut Abb. 8 und 9).

Zum äußeren Erscheinungsbild der Auffindungslage der bekleideten Leiche fällt auf, dass der rechte Schuh vom rechten Fuß gelöst (mit intakt gebundener Masche des Schuhbands) teils hinter, teils unter der linken Kniekehle liegt. Wäre diese Schuhendlage kollisionsbedingt zustande gekommen, hätte sie einen zweigeteilten Bewegungsablauf vorausgesetzt. Der Schuh müsste nämlich zunächst nach seiner durch Zugkontakt bewirkten Lösung vom rechten Fuss in Fahrtrichtung des Zuges über das linke Bein hinweg bis zu dessen Kniehöhe abgeschleudert worden, dann jedoch in der Gegenrichtung (!) ca. eine halbe Schuhlänge hinter bzw. unter die linke Kniekehle zurückgeschoben worden sein. Ein derartig gespaltener Bewegungsablauf ist mit der vom Zugkontakt linear allein in Fahrtrichtung ausgehenden Gewalteinwirkung nicht erklärbar. Die beschriebene Schuhendlage zwingt vielmehr zu der Überzeugung, dass der vom rechten Fuß gelöste Schuh in seine vorgefundene Endlage im Schienenzwischenbereich gelangt sein muss, bevor (!) ihn das linke Leichenbein teilweise (in der Zehen- und Ristpartie) bedecken konnte. Eine unter Zeitdruck spontane und im Detail unüberlegte Ablage eines anderswo Getöteten erklärt diese Auffälligkeit der Leichenauffindung vor allem im Hinblick auf die weitere Besonderheit uneingeschränkt schlüssig, dass die Gleistrasse trotz annähernd totaler Kopfabtrennung (Durchtrennung ua. auch der Halsschlagader !) im Kollisionsbereich lediglich atypisch geringfügige (!) Blutspuren aufwies. Speziell dazu eingehend später.

Dies ist weiters im Zusammenhang damit zu sehen, dass der Leichnam des Wolfgang Priklopil zwei gesonderte Verletzungen aufwies, die mit absoluter Sicherheit jede für sich allein tödlich waren, nämlich einerseits das ausgedehnte Schädelhirntrauma (Zertrümmerung der Hinterkopf- und Scheitelregion) und die annähernde Totalabtrennung des Kopfes, die ua auch eine Durchtrennung der Halsschlagader miteinschloss. Dazu ist vorwegzunehmen, dass eine gleichzeitige Verursachung dieser beiden tödlichen Verletzungen – aus gleichfalls noch darzulegenden Gründen – zwingend auszuschließen, lediglich das Schädelhirntrauma der Kollision mit dem Schnellbahnzug zuzuordnen und folgerichtig davon auszugehen ist, dass Priklopil im Kollisionszeitpunkt bereits tot und mit zuvor anderswo durchtrenntem Hals als Leiche auf der Gleistrasse abgelegt worden war.

Hinzukommt eine weitere gesonderte Verletzung, die ebenfalls geeignet war, zumindest mit höchster Wahrscheinlichkeit zum Tod zu führen. Es handelt sich dabei (laut Sektionsprotokoll Seite 4, fünfter Absatz) um einen „wie ausgestanzten ovalen Knochenbruch im rechten Scheitelbereich“. Ein„wie ausgestanzter ovaler“ Bruch des Schädelknochens ist plausibel nur als Folge einer von einem entsprechenden Schlagwerkzeug ausgehenden senkrechten ovalen Gewalteinwirkung auf die Scheitelzone erklärbar. Im Kontext mit den im Sektionsprotokoll zusätzlich konstatierten, für eine vorangegangene tätliche Auseinandersetzung typischen Verletzungen, nämlich Einreißungen im rechten Mundwinkel, Zahnbeschädigungen im Ober- und Unterkiefer sowie eine „vollständige Zerreißung des Bandapparates des rechten Handgelenks ohne Knochenschaden“, die die Annahme eines Abwehrversuchs nahe legt, ist der „wie ausgestanzte Knochenbruch im rechten Scheitelbereich“ als eine Verletzungfolge zu beurteilen, die für ein Schlagwerkzeug mit oval geformter Schlagfläche, nicht aber für eine Kollision mit einer Schnellbahngarnitur typisch ist. .

Zur Sondierung der sogenannten Anstoßstelle als jener Körperregion, die mit der Triebwagenvorderfront primären Kontakt hatte, sind die Verletzungen des Leichnams zu der Beschaffenheit der Triebwagenfront in Beziehung zu setzen. Dies ist im behördlichen Ermittlungsverfahren nicht geschehen und wird – wie erwähnt – erst durch den Vergleich mit den von Karl Kröll eigeninitiativ erwirkten technischen Zugunterlagen ermöglicht.

Im Sektionsprotokoll über die gerichtliche Beschau und die Öffnung der Leiche des Wolfgang Priklopil vom 24. August 2006 sind dazu folgende wesentliche Obduktionsergebnisse dokumentiert (Fettdruck hier nur zur Hervorhebung besonderer Bedeutung):

Die Rückenregion wies „spärlich ausgebildete, dunkelblau-violett gefärbte Totenflecken im oberen und unteren Rückenbereich“ auf, die „auf kräftigen Fingerdruck gerade noch wegdrückbar waren“.

Im Vordergrund des Verletzungsbildes wurde ein ausgedehntes, offenes Schädelhirntrauma festgestellt, wobei „der gesamte Schädel abnorm beweglich“ und „ein deutliches Knochenreiben wahrnehmbar“ war. In der rechten oberen Schädelregion wurde eine „3 cm lange und 2 cm breit klaffende Kontinuitätsdurchtrennung“, in der rechten unteren hinteren Scheitelregion eine „schrägverlaufende 3 cm lange glattrandige Zerreißung“ beschrieben, „aus der Gehirngewebe und Knochenstücke hervorstehen“. Im linken Hinterhauptsbereich wurde eine „5 cm lange, unregelmäßig geformte Kontinuitätsdurchtrennung“ festgestellt, „aus der ebenfalls Gehirngewebe und Knochenstücke hervorstehen“.

In der Gesichtsregion erwies sich das Nasengerüst beim Betasten als stabil.

In der Jochbeinregion wurden rechtsseitig eine „halbmondförmige, 4 cm lange braun-rot vertrocknete Schürfung“ und linksseitig eine „streifenförmige, 6 cm lange, bis 1 cm breite, stellenweise etwas unterbrochene, braun-rot vertrocknete Schürfung“ festgestellt.

Im rechten Mundwinkel fanden sich mehrere bis 2 cm lange Einreißungen. Im Ober- und Unterkiefer waren mehrere Zähne beschädigt. Ober- und Unterkiefer erwiesen sich „im rechten Anteil“ als „ etwas abnorm beweglich“. Im linken „Unterkieferwinkelbereich“ war eine „ schräggestellte, 5 cm lange , glattrandige Durchtrennung“ festzustellen, deren Wundränder „bis auf 6 cm braun-rot vertrocknete“ Schürfungen aufwiesen.

Hinter dem rechten Ohr fand sich eine „halbmondförmige 2 cm lange Kontinuitätsdurchtrennung“ mit Gewebebrücken in der Tiefe“.

An der linken Ohrvorderseite wurde eine „längsgestellte, 12 cm lange und bis zu 5 cm breit klaffende vollständige Durchtrennung der Hautweichteile“ in Verbindung mit einer Knochenfreilegung und einer „hinter dem Ohr lappenförmig abgehobenen Hautzone“ konstatiert.

Der Kopf der Leiche war lediglich im Nackenbereich über eine „schmale, 5 cm breite Hautbrücke mit dem Rumpf verbunden“, ansonsten vollständig abgetrennt. Stellenweise zeigten sich noch grau-schwarze Schmutzanhaftungen und „insbesondere an der Vorderseite des Halses und an der linken Halsseite eine bandförmige, bis 8 cm breite, braun-rot vertrocknete Schürfung.

Die Schulterregion wies eine „18 cm lange, nahezu glattrandige Durchtrennung der Haut“ mit Freilegung der Muskulatur auf, wobei „die Haut nach hinten Richtung Schulterblatt unterminiert bzw. geschoben“ war.

Die Halswirbelsäule war „zwischen dem 5. und 6. Halswirbel völlig durchtrennt“, das Halsmark „zerrissen“, die Speise- und Luftröhre wurden als „abgerissen“ beschrieben. Der Kehlkopf erwies sich als „nicht mehr beurteilbar, weil er „völlig zertrümmert, gequetscht“ war.

Im Bereich des rechten Nierenstieles wurden „mehrere bis 1 cm lange Einreißungen“ konstatiert.

An sonstigen Auffälligkeiten ergab eine „Doppelmesserschnittuntersuchung von Lungengewebe eine geringgradige Einschwemmung von Fettgewebsbestandteilen in die Lungenstrombahn im Sinne einer Fettembolie“.

Schließlich ergab sich im Bereich der rechten Elle eine „vollständige Zerreißung des Gelenkes bzw. des Bandapparates“ ohne Beschädigung eines Knochens.

An den oberen und unteren Extremitäten waren diverse oberflächliche Schürfungen festzustellen.

Zusammenfassend ergab die Obduktion nachangeführte traumatisch bedingte Veränderungen am knöchernen Skelett der Leiche: einen multiplen Schädelbruch im Scheitel- und Hinterkopfbereich, eine vollständige Durchtrennung der Halswirbelsäule zwischen dem 5. und 6. Halswirbel und eine Zerreißung des rechten Handgelenks im Bereich der Elle ohne jeden Knochenschaden.

Die abschließende Gesamtdiagnose enthält laut Sektionsprotokoll folgende Aufzählung: offenes Schädeltrauma, Kopfabtrennung, Brustkorbtrauma, Luftbrustfüllung rechts, Lungenprellung rechts, Nierenbeckenzerreißung rechts, Blutarmut der inneren Organe, mäßiggradige Herzerweiterung, mäßiggradige Verkalkung der Körperhauptschlagader.

Von den dargelegten Obduktionsergebnissen ausgehend kam der mit der Obduktion befasst gewesene Rechtsmediziner letztlich zu jenen Schlussfolgerungen, die in dem elektronisch veröffentlichten Einstellungsbericht zum Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien und andere staatsanwaltschaftliche Funktionsträger vom 24.November 2011 wie folgt wiedergegeben werden (Fettdruck und Unterstreichung hier zur Verdeutlichung hinzugefügt):

„In dem beim Landesgericht (zu ergänzen: für Strafsachen Wien ) am 11.9.2006 eingelangten Gutachten des gerichtsmedizinischen Sachverständigen ao. Univ.Prof. Dr. D.U.R. vom 4.9.2006 wurde das Ergebnis der Obduktion des Leichnams des Wolfgang P. mitgeteilt (ON 207). Danach ist Wolfgang P. infolge eines ausgedehnten Schädelhirntraumas mit nahezu vollständiger Abtrennung des Kopfes an Hirnlähmung und daher eines gewaltsamen Todes gestorben. Das komplexe Verletzungsbild lasse sich durch eine Überrollung durch ein Schienenfahrzeug im Halsbereich erklären, wobei – unter Bedachtnahme auf die Auffindungssituation und das Verletzungsmuster – davon ausgegangen werden könne, dass der Mann am ehesten in Bauchlage im Schienenbereich, mit dem Hals auf einer Schiene, von rechts überrollt worden sein dürfte. Konkrete Hinweise für eine Beeinträchtigung durch Alkohol bzw. diverse Medikamente und Suchtgifte seien nicht zu erheben gewesen. Das Untersuchungsergebnis spreche – unter Bedachtnahme auf die aktenkundige Vorgeschichte – für eine Selbsttötung.“

Nach Maßgabe jener eindeutigen Fakten, die sich aus dem Sektionsprotokoll in Verbindung mit dem Lichtbildmaterial von der Beschaffenheit der Triebwagenfront und von den Details der Leichenauffindung ergeben, hält diese Expertise des Rechtsmediziners einer Überprüfung nicht stand:

Festzuhalten ist zunächst, dass die an der Unterseite des Frontrechens des Schnellbahn-Triebwagens jeweils exakt über den beiden Schienensträngen in einem Tiefenabstand von je 7 cm zu den Schienenlaufflächen angebrachten Metallplatten darauf ausgerichtet sind, die Schienen von potentiellen Hindernissen wie etwa Gesteinsbrocken oder Fallholz freizuhalten. Diese Metallplatten sind daher von ihrer Widmung her grundsätzlich geeignet, den Hals einer erwachsenen Person, dessen Durchmesser 7 cm regelmäßig erheblich übersteigt, umso mehr aber gegebenenfalls einen auf den Schienenstrang abgelegten menschlichen Kopf von der Schiene zu räumen, bevor ihn die dem Frontrechen nachfolgenden Triebwagenräder überhaupt erfassen könnten. Als in jedem Fall völlig undenkbar scheidet jedoch aus, dass die erwähnte Metallplatte die zum Schienenverlauf annähernd rechtwinkelige Ausgangslage des Halses bis zum unmittelbaren Kontakt mit dem vordersten Triebwagenrad unverändert belassen konnte, wie dies im Hinblick auf den schulterparallelen Verlauf der Halsdurchtrennung konkret der Fall gewesen sein müsste. Hinzukommt, dass ein (vom Rechtsmediziner – siehe oben – für wahrscheinlich gehaltenes) Überrollen eines auf der 6 cm breiten Schienenlauffläche gelagerten menschlichen Halses durch ein an seiner Lauffläche 12 cm breites Wagenrad (Abb. 5) eines 63 Tonnen schweren Schnellbahn-Triebwagens zwangsläufig zu einer partiellen Zermalmung der Halswirbelsäule führen müsste, wovon im konkreten Fall der bloßen Abtrennung der Halswirbelsäule „zwischen dem 5. und 6. Halswirbel“ keine Rede sein kann (Abb. 10 iVm. Sektionsprotokoll S. 4). Ein durch Räderung abgetrennter Leichenkopf müsste überdies (zwangsläufig ohne intakte Gewebebrücke im Nacken) in einer Endlage außerhalb des Schienenzwischenbereichs zu liegen kommen.

Die solcherart zweifelsfrei erwiesene Unhaltbarkeit der vom obduzierenden Rechtsmediziner behaupteten Überrollvariante legt die Prüfung der Frage nahe, ob nicht die denkmögliche Zweitvariante, wonach der Kopf kollisionsbedingt abgerissen worden sein könnte, in Betracht kommen kann. Bei der Beantwortung dieser Frage kommt der Zuordnung der Anstoßstelle der Triebwagenfront zu einer bestimmten Körperregion ausschlaggebende Bedeutung zu. Zerreißungen setzen regelmäßig im Umfeld der Gewalteinwirkung ein und folgen dann deren Richtung. Auf den menschlichen Hals bezogen bedeutet dies: eine von der Brustseite ausgehende Halszerreißung setzt eine Gewalteinwirkung voraus, die gegen die Vorderseite des Kopfes gerichtet ist. Eine gegen die Hinterkopfregion gerichtete Gewalteinwirkung hinwieder kann geeignet sein, eine Halszerreißung auszulösen, die vom Nackenbereich ausgeht. Ein von der Brustseite ausgehender Halsabriss hingegen, umso mehr noch eine im Nackenbereich intakt verbliebene Gewebebrücke, ist mit einer kollisionsbedingten Gewalteinwirkung gegen den Hinterkopf zwingend unvereinbar. Das oben detailliert wiedergegebene Verletzungsbild (multipler Schädelbruch in der behaarten hinteren Scheitel- und vor allem Hinterkopfzone) führt zu der Gewissheit, dass der Körper des Wolfgang Priklopil vom Frontrechen des Schnellbahn-Triebwagens primär am Hinterkopf, keinesfalls jedoch im Gesichtsbereich gerammt wurde. Die im Nackenbereich intakt gebliebene Gewebebrücke hinwieder beweist, dass die Halsdurchtrennung tatsächlich von der Brustseite, nicht aber von der Hinterkopfseite ausging. Eine von der Brustseite ausgehende Kopfabtrennung hätte zwingend eine Anstoßstelle im Gesichtsbereich bzw. eine Gewalteinwirkung gegen die Kopfvorderseite zur Voraussetzung gehabt, die im konkreten Fall – bei wie dargelegt intaktem Gesichtsschädel– ebensowenig indiziert ist, wie jeder plausible Hinweis auf einen Überrollvorgang mit einem räderungstypischen Verletzungsbild.

Hinzukommt, dass schon im Bericht des polizeijuristischen Journaldienstes speziell auf die geringfügigen Blutspuren im Gleisabschnitt der Leichenauffindung hingewiesen wird und dieser Hinweis durch das polizeiliche farbfotografische Bildmaterial von der Kollisionsstelle voll bestätigt wird.

Aus den Lichtbildern von der Auffindung der Leiche, aus dem Sektionsprotokoll und aus dem Lichtbildmaterial von der Leichenobduktion in Verbindung mit der technischen Beschaffenheit der Schnellbahn-Zuggarnitur und der Triebwagenvorderfront ergeben sich zum Zustand der Leiche und zu den Details ihrer Endlage unbestrittene Tatsachen, die sowohl einzeln, vor allem aber in ihrem Kontext in die Richtung eines bloß vorgetäuschten Selbstmords von Wolfgang Priklopil weisen und daher nachhaltigen, bisher vernachlässigten Ermittlungsbedarf verdeutlichen. Wegen ihrer besonderen Bedeutung dazu nochmals in Übersicht die wesentlichen Details :

  1. a) Der Leichnam lag zur Gänze (sohin einschließlich des Kopfes) im Trassenbereich zwischen den beiden Schienensträngen. Der Kopf des Toten befand sich in Seitenlage auf dem linken Ohr und berührte mit dem Gesicht die Innenseite des in Zugfahrtrichtung gesehen rechten Schienenstranges . Der Oberkörper, der in Brustlage mit dem annähernd gesamten Schulterbereich gleichfalls die Innenseite des rechten Schienenstranges berührte, war mit dem Kopf durch eine 5 cm breite Gewebebrücke im Nackenbereich verbunden. Ab etwa der Körpermitte (Hüftbereich) ging die Brust- bzw. Bauchlage des Toten in eine leichte bogenförmige Seitenlage auf der linken Hüfte über. Auf diese Weise lag die Leiche vom Hüftbereich abwärts annähernd schienenparallel. Das im Bereich der Oberschenkel über dem linken Bein gelegene rechte Bein war im Gegensatz zu dem gestreckten linken Bein leicht angezogen, war diesem vorgelagert und bildete mit dem linken Bein eine Art liegende Schrittstellung. Der rechte Schuh lag vom rechten Fuß gelöst hinter der Kniekehle des linken Beins so platziert, dass Kollisionskontakt mit dem Schnellbahnzug zur Erklärung dieser Endlage ausscheidet. Wie erwähnt müsste der Schuh nämlich durch den Kontakt mit dem Schnellbahn-Triebwagen (noch dazu ohne jede Fuß- und Beinverletzung) vom rechten Fuß gelöst, zunächst ca. einen halben Meter in Fahrtrichtung des Zuges abgeschleudert und anschließend in die Gegenrichtung (!) unter die linke Kniekehle bewegt worden sein. Ein derartiger Ablauf des Körperkontakts mit einer fahrenden Zuggarnitur ist ausgeschlossen.
  2. b) Auffallend ist weiters die Beschaffenheit der (bis auf eine Gewebebrücke im Nacken gänzlichen) Bei der auf eine Totalköpfung hinauslaufenden Halswunde handelt es sich um eine völlig glattrandige, schnitt- bzw. sägeartige Durchtrennung des Halses, deren äußeres Erscheinungsbild ohne jeden Substanzverlust im Halsverlauf keine wie immer gearteten räderungstypischen Besonderheiten wie Quetschungszonen oder Fransenbildungen erkennen lässt. Die Herbeiführung einer derartigen Verletzung (Abb. 10) ist mit einer Kontaktausgangslage des Halses auf dem rechten (an seiner Lauffläche ca. 6 – 7 cm breiten) Schienenstrang und mit einer Räderung durch (an ihrer Lauffläche jeweils ca. 12 cm breite) Triebwagenräder nicht zu erklären. Abgesehen davon, dass diesfalls zwingend nur eine Totalabtrennung des Kopfes (ohne Gewebebrücke im Nackenbereich) in Betracht käme (she. Pkt. c), wäre zusätzlich die Verlagerung des abgetrennten Leichenkopfes in den Schienenzwischenbereich ausgeschlossen (Pkt. d).
  3. c) Der seitens des Rechtsmediziners trotz der Obduktionsergebnisse für wahrscheinlich gehaltenen Räderung des – seiner Vermutung nach noch dazu mit dem Nacken nach oben – auf dem Schienenstrang aufgelegenen Halses widersprechen die mit der Auffindung der Leiche verbundenen, gesichert objektivierten Besonderheiten. Beim Überrollen eines menschlichen Halses durch die Räder eines 63 Tonnen schweren Triebwagens ist es ausgeschlossen, dass zwischen Leichenkopf und Leichenrumpf eine intakte (ca. 5 cm breite) Gewebebrücke im Halsbereich erhalten bleibt.

Weiters:

  1. d) Im Fall einer Halsauflage auf der Schienenlauffläche ist es ebenso ausgeschlossen, dass Kopf und Körper der geräderten Leiche in eine gemeinsame Endlage innerhalb der beiden Schienenstränge Ein vom Schienenzwischenbereich aus über einen Schienenstrang hinausragender Kopf, der im Fall seiner Abräderung zwingend gänzlich vom Rumpf getrennt wird, bleibt zwangsläufig in einer Endlage außerhalb des Schienenzwischenbereichs. Dies schon im Hinblick auf die Radfolge bis zum Zugstillstand, die eine Kopfverlagerung über den Schienenstrang hinweg (von außen nach innen) unmöglich macht.
  2. e) Massive Bedenken gegen die offiziell als erwiesen angenommene Selbstmordversion resultieren ferner aus all jenen Aufschlüssen, die durch die Blutspuren an der Leiche wie auch am Ort der Leichenauffindung eröffnet werden:
  3. aa) Die (eine Durchtrennung der Halsschlagader einschließende) Köpfung eines lebenden Menschen ist zwingend mit massivem spontanem Blutverlust verbunden. Im Zusammenhang damit fällt entscheidend ins Gewicht, dass die Doppelmesserschnittuntersuchung von Lungengewebe laut Sektionsprotokoll (Seite 5 vorletzter Absatz) eine (wenn auch geringgradige) Einschwemmung von Fettgewebe (Fettembolie) ergab, deren Auslösung eine im Zeitpunkt der tödlichen Gewalteinwirkung noch funktionierende Blutzirkulation voraussetzt. Nur (gegebenenfalls auch bereits abnehmend) zirkulierendes Blut kann Einschwemmungen dieser Art bewirken. Wenn nun bei erwiesenermaßen (noch) wirksamem Blutkreislauf zwar einerseits eine Fetteinschwemmung stattfand, andererseits jedoch an der Auffindungsstelle des Leichnams Spuren eines für die Durchtrennung der Halsschlagader typischen massiven Blutaustritts fehlen, dann spricht dies dafür, dass die jede für sich zwingend tödlichen Verletzungen, nämlich der multiple Schädelbruch und die Kopfabtrennung, nicht ein und demselben Ereignis zuzuordnen sind. Während das von Priklopil zuletzt getragene weiße Leibchen Spuren massiver Blutdurchtränkung erkennen lässt, finden sich im Trassenbereich der Leichenauffindung keine auch nur ansatzweise korrespondierenden Anhaltspunkte für massiven Blutaustritt. Dies spricht dafür, dass die zweifelsfrei für die Blutdurchtränkung des Leibchens ausschlaggebende Halsdurchtrennung bei noch aufrechter Blutzirkulation an einem von der Gleistrasse verschiedenen Ort stattfand und dabei auch die Fettembolie im Lungengewebe auslöste, während Wolfgang Priklopil bereits tot war, als sein Körper zur Vortäuschung seines Selbstmords auf die Gleistrasse der Schnellbahn abgelegt wurde. Dass dann trotz der multiplen Schädelzertrümmerung im Hinterkopfbereich kein nennenswerter Blutverlust mehr eintreten konnte, versteht sich von selbst. Dementsprechend lassen die aktenkundigen Farbfotografien von jenem Gleisabschnitt, in dem die Leiche Priklopils gefunden wurde, auch keine Bodenspuren massiven Blutaustritts Die für die Rahmenbedingungen der Leichenauffindung auffallend geringfügigen Blutspuren wurden bereits im Bericht des polizeijuristischen Journaldienstes ausdrücklich festgehalten.
  4. bb) Spuren massiven Blutaustritts sind wie erwähnt lediglich auf dem hellen Leibchen des Toten sichtbar. Eines der Lichtbilder (Abb. 11) zeigt die Leiche Priklopils in Rückenlage im offenen Leichensack. Auf diesem Bild ist ersichtlich, dass das Leibchen unterhalb der klaren Randausbildung der starken Blutdurchtränkung im Brustbereich auch eine Mehrzahl von Blutspritzern Eine Leiche in Brustlage, aus deren unmittelbar zuvor durchtrenntem Hals massiv Blut austritt, kann nicht im Bauchbereich außerhalb des blutdurchtränkten Teils der Oberbekleidung zusätzlich Blutspritzer abbekommen. Ein bei Bauchlage ausgeschlossenes Zusammentreffen einer blutdurchtränkten Bekleidungszone mit außer- und unterhalb davon gesonderten Blutspritzern auf Bauchhöhe spricht dafür, dass die (ursprünglich mit Sicherheit stark) blutende Halsdurchtrennung auf Ursachen zurückgeht, die mit dem Ort der Leichenauffindung nichts zu tun hatten (Verdacht der Ablage der zuvor bereits anderswo getöteten, fast gänzlich enthaupteten Person auf der Schienentrasse).
  5. cc) Die Leiche lag in Bauchlage mit der klaffenden Halswunde exakt auf einer der hölzernen Bahnschwellen, sohin an einer Stelle, an der massiv austretendes Blut erst in dem Ausmaß versickern konnte, in dem es über die Holzschwelle hinaus in den geschotterten Trassenbereich auslief. Die entsprechenden Abbildungen (Abb. 8 und 9) zeigen, dass der Oberkörper der Leiche in der zur Schwelle eingehaltenen Schräglage weitaus überwiegend mit dem linken Schulterbereich auf dem Schwellenholz zu liegen kam, während der rechte Schulterbereich darüber hinaus in den geschotterten Untergrund hinausragte, wo austretendes Blut zwangsläufig so versickern musste, dass es insoweit zu bloß reduzierter Durchtränkung des Leibchens hätte kommen können. Die massiv durchtränkte Brustzone des Leibchens hätte demnach der Schräglage auf dem Holzuntergrund folgend von rechts oben nach links unten verlaufen müssen. Die Brustaufnahme der Leiche in Rücklage im Leichensack (Abb. 11) zeigt jedoch gerade das Gegenteil: die blutdurchtränkte Leibchenzone reicht auf der rechten Brustseite tiefer als linksseitig. Sie ist daher mit den geringfügigen Blutspuren auf der Schienentrasse, dem Fehlen massiven Blutaustritts im Schienenbereich und der Auffindungslage der Leiche mit dem linken Schulterbereich auf der Holzschwelle objektiv gesichert nicht vereinbar.
  6. dd) Der Leichenkopf weist außerhalb der Haarzone (von der Halsdurchtrennung abgesehen) an seiner linken Seite erhebliche Verletzungen auf: das linke Ohr ist unter Ausbildung einer entsprechend gravierenden Rißquetschwunde und einer hinter dem Ohr lappenförmig abgehobenen Hautzone in Richtung Scheitel nach oben verschoben (Sektionsprotokoll Seite 3 iVm Abb. 10) . Tritt ein derartiger Verletzungserfolg an einer (noch) lebenden Person ein, so verursacht bereits diese Verletzung allein massiven Blutaustritt. Die Fotografien des Leichenkopfes lassen jedoch trotz der durch das Sektionsprotokoll belegten Kopfverletzungen keinen adäquaten Blutaustritt (mit entsprechenden Abflusszonen bzw. Rinnspuren im Kopfbereich) erkennen. Die Verletzungen im Bereich des linken Ohrs und dessen Verschiebung in Scheitelrichtung ohne Blutaus- und Blutabflussspuren sprechen dafür, dass der Körper Priklopils bereits in leblosem Zustand im Schienenbereich abgelegt wurde. Das Fehlen massiven Blutaustritts im Kopfbereich ist anders nicht zu erklären.

Hinzuzufügen ist, dass eine massiv traumatische Einwirkung auf den Kopfbereich bei lebenden Personen nicht selten mit Blutaustritt aus Mund und Nase verbunden ist. Auch insoweit fanden sich an der Priklopil-Leiche nicht ansatzweise Blutausritts- bzw. Abrinnspuren.

  1. f) Im inhaltlich bereits detailliert wiedergegebenen Sektionsprotokoll vom 24.August 2006 wurde unter anderem zur linken Ohrregion eine 12 cm lange und bis 5 cm breit klaffende, vollständige Durchtrennung der Hautweichteile und hinter dem Ohr eine lappenförmige Abhebung der Hautzone festgehalten.

Aus dem Foto der linken Seite des Leichenkopfes (Abb. 10) ergibt sich, dass die gesamte linke Ohrregion ausgerissen und in Richtung Scheitel nach oben verschoben wurde.

Die so dokumentierten Schädelverletzungen mit dem äußeren Verletzungsschwerpunkt im linken Hinterhauptsbereich (5 cm lange Trennwunde mit Austritt von Hirngewebe und Verschiebung der linken Ohrregion mit klaffender, 12 cm langer Trennungswunde nach oben in Scheitelrichtung) sind mit der vom obduzierenden Rechtsmediziner angenommenen Halsauflage auf der rechten Gleischiene und mit der weiters gemutmaßten von rechts einsetzenden Überrollung der Halsregion des in Bauchlage quer zur Gleistrasse gelegenen angeblichen Selbstmörders zweifelsfrei nicht vereinbar. Der Verletzungsschwerpunkt im Hinterkopfbereich und in der linken Ohrregion spricht vielmehr dafür, dass der Kopf im Kontaktzeitpunkt in Seitenlage auf der rechten Schläfe mit dem linken Ohr nach oben und mit dem Hinterkopf in Richtung des herannahenden Zuges auf dem (in Zugfahrtrichtung gesehen) rechten Schienenstrang abgelegt war, in dieser Ausgangslage von der rechten Front des Triebwagens (Frontrechen mit rechtsseitiger Metallplatte im Schienenabstand von 7 cm) erfasst, mit anschließender Halbdrehung in der Weise in die Auffindungsendlage an der Schieneninnenseite verlagert wurde, dass die rechte Ohrregion letztlich nach oben wies. Eine kontaktbedingte Bodenreibung der linken Kopfseite in Fahrtrichtung des Zuges scheidet als Erklärung für 12 cm lange und bis 5 cm breit klaffende Hautdurchtrennung und lappenförmige Abhebung der Hautzone hinter dem Ohr jedenfalls aus. Sie hätte nämlich zwangsläufig nur dazu führen können, dass die linke Ohrregion in Richtung Kiefer bzw. Hals ausgerissen und so nach unten verschoben worden wäre.

Schon das Fehlen von frischen Blutaustritts- und Blutabrinnspuren sowohl im Kopf- als auch im Halsbereich der Leiche legt nahe, dass Wolfgang Priklopil im Kontaktzeitpunkt bereits tot war (Ablage seiner Leiche mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Zertrümmerung des Leichenkopfes zwecks vollständiger Vernichtung der Spuren seiner tatsächlichen Tötung).

  1. g) Aus dem Inhalt des Sektionsprotokolls fällt weiters auf, dass sich „im Bereich des rechten Scheitelbeines ein ovaler, wie ausgestanzter Knochenbruch“ zeigte (S. 4) und überdies Beschädigungen mehrerer Zähne des Ober- und Unterkiefers, mehrere bis 2 cm lange Einreißungen im rechten Mundwinkel (S. 2) sowie eine vollständige Zerreißung des rechten Handgelenks bzw. Bandapparats im Bereich der Elle ohne Knochenbeschädigung (S. 5) festgestellt wurden. Diese Verletzungen, insbesondere der „ovale, wie ausgestanzte Knochenbruch“ und die Verletzungen im Mundbereich weisen in ihrem Zusammenhang in die Richtung einer Gewaltanwendung, die für einen körperlichen Angriff und (auf Grund der Handverletzung) auch für einen damit verbundenen Abwehrversuch, nicht aber für Folgen einer in Selbstmordabsicht gesuchten Zugkollision typisch ist.
  2. h) Dass Priklopil bereits als Leiche auf die Schnellbahngleise abgelegt wurde, folgt im Übrigen zusätzlich daraus, dass das Überrollen durch den Schnellbahnzug als gemeinsame Auslösungsursache sowohl für das ausgedehnte offene Schädelhirntrauma, als auch für die nahezu vollständige Halsdurchtrennung ausgeschlossen

Dass eine beiderseits glattrandige Durchtrennung der Halsorgane und eine Durchtrennung der Halswirbelsäule exakt zwischen zwei Wirbeln ohne entsprechenden Substanzverlust im Halsverlauf bzw ohne entsprechend breite Zermalmungs- oder Quetschzone nicht durch ein Überrollen mit an der Lauffläche ca. 12 cm breiten Zugrädern erfolgen kann, liegt auf der Hand. In gleicher Weise versteht es sich von selbst, dass der Primärkontakt des Triebwagenfrontrechens, der gegen den Hinterkopf (!) des Wolfgang Priklopil gerichtet war und (dennoch !) in dessen Nackenbereich (!) eine intakte Gewebebrücke zurückgelassen haben soll, nicht so beschaffen sein konnte, dass er gleichzeitig eine völlige Durchtrennung der gesamten restlichen, noch dazu kontaktabgekehrten brustseitigen Halspartie zur Folge gehabt hätte. Das ausgedehnte offene Schädelhirntrauma und die Durchtrennung der Halsregion sind nur durch zwei gesonderte, zeitlich getrennte Gewalteinwirkungen erklärbar. Die (unvollständig gebliebene) Durchtrennung der Halsregion kann nicht auf das Überrollen durch den Schnellbahnzug zurückzuführen sein. Eine im Nackenbereich intakt gebliebene Gewebebrücke schließt ein „Abreißen“ der Luft- und Speiseröhre durcheine allfällige bloße Halsüberdehnung in Nackenrichtung bereits an sich aus, weil Luft- und Speiseröhre sowie die Halsschlagader durch ein bloßes, das Nackengewebe schonendes Zurückbiegen des Kopfes nicht abreißen können. Dies insbesondere dann nicht, wenn die Gewalteinwirkung – wie im konkreten Fall durch den Triebwagenfrontrechen – aus der Richtung der Hinterkopfregion kommt. Eine gegen die Hinterkopfregion gerichtete Gewalteinwirkung wäre nämlich zwangsläufig nur mit einer Kopfabtrennung bzw. einer Halszerreißung in Einklang zu bringen, die in umgekehrter Richtung vom Nackenbereich hätte ausgehen müssen und diesfalls lediglich brustseitig im Bereich der Halsvorderseite eine intakte Gewebebrücke hätte zurücklassen können.

  1. i) Nach den bei der Obduktion angefertigten Leichenfotos wies das rechte Bein des Toten in Rückenlage auf dem Seziertisch dieselbe sinnfällige Kniebeugung auf, wie schon bei der Leichenauffindung auf der Schienentrasse.Die insoweit gleichbleibende Kniebeugung ist plausibel allein damit zu erklären, dass im Zeitpunkt der Leichenauffindung bereits partielle Totenstarre eingetreten war. Zur möglichst raschen Beendigung der Betriebsstörung des Schnellbahnverkehrs wurde die Leiche Priklopils bereits kurz nach ihrer Auffindung und annähernd zwei Stunden vor dem Eintreffen des Gerichtsmediziners von Organen der Feuerwehr in der Weise in einen Leichensack transferiert, dass sie dort in Rückenlage zu liegen kam. Wäre dies vor Eintritt der Totenstarre geschehen, wäre es schwerkraftbedingt zwingend zu einer uneingeschränkten Strecklage beider Beine ohne jede Kniebeugung gekommen.
  2. j) Die Lichtbilder der für die Obduktion vorbereiteten, gewaschenen Leiche des Wolfgang Priklopil lassen kaum sinnfällige äußerliche Verletzungsspuren erkennen, sieht man von der eher schnittartigen, schmalen Halsdurchtrennung und dem weitestgehend verdeckt in der Haarzone gelegenen offenen Schädelhirntrauma in der Hinterkopfregion ab. Der im Übrigen bis auf oberflächliche Schürfungen äußerlich kaum verletzte Körper des Wolfgang Priklopil hat sich daher im Zeitpunkt des Zugkontaktes in einer Ausgangslage befunden, in der auf Grund einer bis auf den Kopf extremen Bodennähe der Kontakt mit der herannahenden Schnellbahngarnitur weitestgehend mit der Auswirkung minimiert wurde, dass die Schnellbahngarnitur die Kollisionsstelle passierte, ohne dabei eine kontaktbedingte Bewegungsturbulenz des flach liegenden Körpers auszulösen. Eine derartige Ausgangslage, in der die Körperpartien mit dem (vom Leichenkopf abgesehen) größten Bodenabstand die Triebwagenunterseite nach den Verschmutzungsspuren auf der Bekleidung gerade noch touchierten, ist keine Position, die Selbstmörder unmittelbar vor dem herannahenden Zug zu suchen pflegen. Mit einer unter Zeitdruck erfolgten Ablage eines bereits toten Körpers zwecks Vortäuschung von Selbstmord ist sie jedoch zwanglos in Einklang zu bringen.

Lediglich zur illustrativen Verdeutlichung sei hinzugefügt:

„So eine Zugleiche ist mir noch nie untergekommen!“ ist ein Statement, das nicht allein der rund ein halbes Jahr nach Einstellung des behördlichen Ermittlungsverfahrens unter tragischen Begleitumständen aus dem Leben geschiedene Polizeioberst Franz Kröll angesichts jener aktenkundigen Abbildung, die den bereits gereinigten, daher auf dem ersten Blick vom Hals abwärts nahezu unverletzten Leichnam des Wolfgang Priklopil auf dem Seziertisch zeigt, geäußert hat.

4. Die Angaben des Triebwagenführers

Die aus den dargelegten Fakten, somit aus zweifelsfrei objektivierten Gegebenheiten folgende krasse Unhaltbarkeit der gutachtlichen Bekräftigung der offiziellen Selbstmordversion durch den mit der Obduktion des Priklopil-Leichnams befasst gewesenen Rechtsmediziners wurde bereits dargetan. Die damit verbundene Einsicht strahlt demzufolge zwangsläufig auf den Stellenwert anderer Ermittlungsergebnisse aus. Dass aus den Angaben des Zugpersonals der Schnellbahngarnitur (Triebwagenführer und Zugbegleiter/Zugführer) für die der Einstellung des Ermittlungsverfahrens zugrunde liegende Selbstmordversion gleichfalls nichts zu gewinnen ist, ergibt sich schon daraus, dass die Angaben des Triebwagenführers E.M., die er am 23. August 2006 rund zwei Stunden nach dem Anlassgeschehen über seine Wahrnehmungen zur unmittelbaren Annäherung an die Kontaktstelle machte, erwiesenermaßen in wesentlichen Punkten den Tatsachen nicht entsprechen konnten und somit als teilweise objektiv wahrheitswidrig feststehen. Die entscheidenden Passagen hatten nachangeführten Wortlaut (Hervorhebungen durch Fettdruck zur Verdeutlichung hier eingefügt):

„Ich fuhr vom Bahnhof Wien Nord mit dem Schnellbahnzug in Richtung Floridsdorf und benützte das Gleis 1. Ich fuhr mit sechs Minuten Verspätung um 20.50 Uhr von der Haltestelle Wien Nord aus. Vom Bahnhof weg beschleunigte ich auf eine Geschwindigkeit von etwa vierzig km/h. Ich hatte das Abblendlicht eingeschaltet und achtete auf meine Signale. Diese Signale zeigten „Freie Fahrt“. Ich hatte etwa fünfhundert Meter zurückgelegt. Links des Gleises befindet sich in diesem Bereich Buschwerk. Die Strecke ist nicht beleuchtet. Ich bemerkte eine Bewegung von etwas Hellem. Diese Bewegung kam von links und dieser helle Schatten legte sich in den Gleiskörper. Ich erkannte dann, dass diese helle Gestalt ruhig quer zu meiner Fahrtrichtung auf den Schienen lag. Das Ganze geschah vielleicht fünf bis zehn Meter vor mir und ging recht rasch. Ich leitete sofort eine Schnellbremsung ein. Diese ist mit einem eher lauten zischendem Geräusch im Führerstand verbunden und dauert fünf bis zehn Sekunden. Noch während ich dieses Zischen hörte, hörte ich auch einen Anprall. Der Zug kam dann zum Stillstand und der Zugführer nach vor zu mir. Er ging auch dann zurück, um sich zu vergewissern, ob wir nun tatsächlich eine Person überrollten. Ich verständigte dann über Funk den Bahnhof und die Funkleitstelle. Der Zug ist dann auch nicht mehr verändert worden. Außer der hellen Gestalt habe ich während der Strecke vom Bahnhof bis zur Unglücksstelle keinerlei Personen wahrgenommen. Für mich sah es so aus, als hätte sich diese hell bekleidete Person vor den Zug gelegt. Ich bemerkte die Gestalt erst, als sich die Person vor den Zug legte. Ich konnte nicht sehen, wie sich diese Person den Gleisen näherte oder ob sie neben den Schienen hockte oder noch in aufrechter Position war. Den kurzen Moment, die ich dann die Person auf den Schienen liegen sah, konnte ich keine Bewegung des Körpers erkennen. Deshalb halte ich es für eine bewusste Handlung der hellen Gestalt…..“

Diese Angaben sind zunächst in sich widersprüchlich:

Die einleitende Wahrnehmung der angeblichen „Bewegung von etwas Hellem“, die „von links kam“, und die weitere Wahrnehmung, dass sich „dieser helle Schatten in den Gleiskörper legte“, worauf „diese helle Gestalt ruhig quer zur Fahrtrichtung auf den Schienen lag“, steht im Widerspruch dazu, dass der Triebwagenführer E.M. seinen fortgesetzten Angaben zufolge „nicht sehen konnte, wie sich diese Person den Gleisen näherte oder ob sie neben den Schienen hockte oder noch in aufrechter Position war.“ Abgesehen davon, dass der Zeuge das von ihm wahrgenommene Hindernis unterschiedlich mit „etwas Hellem“, „hellen Schatten“ , „heller Gestalt“ und schließlich „Person“ beschrieb und mit dem Hinweis darauf, dass der Zugbegleiter/Zugführer zurückging, um Gewissheit über die Kollision mit einer Person zu erlangen, eine zunächst noch aktuelle Unsicherheit über die Beschaffenheit des wahrgenommenen Hindernisses zum Ausdruck brachte, steht objektiv fest, dass Wolfgang Priklopil keineswegs quer zur Fahrtrichtung der Schnellbahn auf den Schienen lag, als er vom Zug erfasst wurde. Eine 1,68 m große Person, die (laut Obduktionsgutachten noch dazu in – zwangsläufig gestreckter – Bauchlage) quer zu den Schienen auf der Gleistrasse mit einer Spurweite von lediglich 1,435 m liegt, quert die Schienenlaufflächen einerseits mit der Kopfregion, andererseits am gegenüberliegenden Schienenstrang teilweise auch mit der (durch gestreckte Fußriste verlängerten) Fußregion. Eine derartige Kontaktausgangslage hätte demzufolge gravierende Verletzungsfolgen sowohl im Kopfbereich, als auch an den Füßen zur Folge. Der Leichnam Priklopils wies jedoch laut Sektionsprotokoll ausschließlich im Kopfbereich (Hinterkopf und Halsregion) schwerste Verletzungen auf, während der gesamte Unterkörper – von unwesentlichen Schürfungen abgesehen – so gut wie unverletzt blieb.

Ein derartiges Verletzungsbild wäre aber auch damit nicht in Einklang zu bringen, dass der Körper aus der angeblich schwellenparallelen Querlage kontaktbedingt in die annähernd schienenparallele Endlage geschleudert worden sein soll. Ein von der Vorderfront des Triebwagens ausgehender Anprallimpuls, der geeignet gewesen wäre, auf reibungsintensivem Untergrund eine nahezu 90-grädige Drehung des schwellenparallel quer gelegenen Körpers des angeblichen Selbstmörders in eine annähernd schienenparallele Endlage zu bewirken, wäre im Hinblick auf die nicht unerhebliche Bremsausgangsgeschwindigkeit der Schnellbahngarnitur zwangsläufig mit Stauch- und Rotationsturbulenzen verbunden gewesen, deren diesfalls gravierenderen Verletzungsfolgen nicht auf die Kopfregion beschränkt geblieben wären.

Die vom Triebwagenführer behauptete Querlage des Körpers findet demnach in den objektiv gesicherten Verletzungsfolgen keine Deckung.

Hinzu kommt: Wer nicht wahrgenommen hat, „ wie sich diese (zuvor wie erwähnt auch als etwas Helles, heller Schatten, helle Gestalt beschriebene) Person den Gleisen näherte oder ob sie neben den Schienen hockte oder noch in aufrechter Position war“, konnte in Wahrheit – noch dazu bei Dunkelheit in einem unbeleuchteten Streckenabschnitt und aus dem Führerstand eines mit bloßem Abblendlicht fahrenden, somit seinerseits in Bewegung und damit in Unruhe befindlichen Schnellbahntriebwagens – zuverlässig nichts wahrgenommen haben, was über ein helles Hindernis im Gleisbereich hinausging. Dazu der Triebwagenführer abschließend: “Den kurzen Moment, ‚die‘ ich dann die Person auf den Schienen liegen sah, konnte ich keine Bewegung des Körpers erkennen.“ Damit im Einklang steht die Aussage des Zugbegleiters/Zugführers, wonach ihm der Triebwagenführer mitgeteilt hätte, erst aus nächster Nähe unmittelbar vor dem Anprall wahrgenommen zu haben, dass es sich bei dem Hindernis um eine menschliche Person handeln könnte.

Wer erst aus ca. 5 bis 10 m Entfernung ein Hindernis wahrnimmt, dem er sich mit einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 40 kmh nähert, und dazu noch angibt, eine Bewegung des auf den Schienen gelegenen menschlichen Körpers nicht erkannt zu haben, konnte – noch dazu zur Nachtzeit und auf unbeleuchteter Strecke – schon aus zeitlichen Gründen so gut wie keine Möglichkeit zu Beobachtungen einer angeblich vorausgegangenen Bewegungsphase gehabt haben.

Die dargelegten Besonderheiten in den fallbezogenen Angaben des Zugpersonals sind schließlich auch im Zusammenhang mit der Problematik allfälliger Reaktionsverspätungen zu sehen, mit deren Prüfung Fahrzeuglenker welcher Art auch immer in Kollisionsfällen mit Todesfolgen regelmäßig zu rechnen haben. Es trifft zwar zu, dass die Reaktionsmöglichkeiten, die dem Führer eines Schienenfahrzeuges, speziell dem Triebwagenführer einer Bahn- oder Schnellbahngarnitur offen stehen, wegen der Schienenbindung und des mit dem hohen Fahrzeuggewicht verbundenen hohen Trägheitsmoments vorweg weitestgehend reduziert sind. Ein dennoch nicht auszuschließender Vorwurf einer allfälligen Reaktionsverspätung kommt allerdings umso weniger in Betracht, je spontaner und unvorhergesehener der Reaktionsanlass aufgetreten war. Davon ausgehend kommt es den rechtlichen Interessen des für die Fahrzeugsteuerung Verantwortlichen regelmäßig entgegen, kann er sich – wie in Fällen sogenannter Bahn- oder Schienenselbstmorde erfahrungsgemäß nicht selten – darauf berufen, dass der Selbstmörder unmittelbar vor dem herannahenden Zug auf die Gleistrasse gestürzt oder gesprungen sei. Eine derartige Spontanversion wurde im vorliegenden Fall jedoch nicht vorgebracht. Die vom Triebwagenführer E.M. angedeuteten Einzelheiten der Kontaktannäherung und die auffallend zurückhaltende Bezugnahme auf Bewegungen in seinem Wahrnehmungsbereich sprechen daher dafür, dass die von ihm gesteuerte Schnellbahngarnitur in Wahrheit ein bereits vor ihrer Annäherung an die Kollisionsstelle auf der Gleistrasse ruhendes Hindernis, nämlich den (dort zuvor leblos abgelegten ) Körper des Wolfgang Priklopil gerammt hat.

Die hier zu Punkt I. zum weitaus überwiegenden Teil erstmals aufgezeigten Tatsachen und objektiv gesicherten faktischen Zusammenhänge, deren Relevierung ohne detaillierte Kenntnis sowohl des Obduktionsbefundes laut Sektionsprotokoll, als auch der konstruktiven Beschaffenheit der kollisionsbeteiligten Schnellbahngarnitur, insbesondere der Frontpartie ihres Triebwagens, nicht möglich gewesen war, eröffnet Beurteilungsgrundlagen, die auf eine vollinhaltliche Bestätigung der schon bisher geäußerten Kritik an der willkürlich gelenkten staatsanwaltschaftlichen Einstellung des Ermittlungsverfahrens hinauslaufen. Dies gilt nicht nur hinsichtlich des Ablebens des Wolfgang Priklopil, vielmehr in untrennbarem Zusammenhang auch hinsichtlich der Kampusch-Entführung und schließlich auch in Bezug auf das tragische Ableben des Polizeioffiziers Franz Kröll. Die neuen Aufschlüsse sind geeignet, die Tragweite der offiziellen – man kann es nicht anders nennen – Kollektivwillkür bei der bisherigen Fallbehandlung in vollem Umfang zu entlarven. Dies mit einem Ergebnis, das bei ausschließlicher Sachorientierung und bei gewissenhafter Ausschöpfung sämtlicher nahe gelegener Ermittlungsansätze und -chancen ohne besonderen Mehraufwand wesentlich früher realisierbar gewesen wäre. Die zu I. aufgezeigten Tatsachengrundlagen, die die bisherigen Beurteilungsgrundlagen entscheidend erweitern, stehen mit den zahlreichen atypischen Auffälligkeiten und Widersprüchlichkeiten in den bereits zuvor bekannt gewesenen Ermittlungsergebnissen (dazu Punkt II.), wie auch mit dem Verdacht rechtsstaatlich untragbarer Tendenzen und Einflussnahmen im bisherigen behördlichen Umgang mit wesentlichen Ermittlungsergebnissen und -chancen (dazu Punkt III.) in fugenlosem Einklang. Sie bekräftigen sämtliche Vorbehalte, die seit Jahren von verschiedenen Seiten gegen das behördliche, insbesondere das staatsanwaltschaftliche Vorgehen im sog. Fall Kampusch und dessen oberbehördliche „Absegnung“ laut werden.

Hans Rzeszut ist ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofs und Strafrichter. Er war Mitglied einer Kommission des Innenministeriums zur Untersuchung der rund um die Causa Kampusch begangenen Fehler.

Vom Tagebuch erstellte kurze Zusammenfassung dieser Kritik am staatsanwaltlichen Vorgehen in diesem ersten Kapitel des Rzeszut-Buches. Schon dieses Kapitel weckt erhebliche Zweifel an der offiziellen Version des Falles:

  1. Es ist keine Auswertung der Rufdaten vier verdächtiger Telefonanschlüsse vorgenommen worden.
  2. Es hat keine untersuchungsrichterliche Vernehmung der Tatzeugin der Entführung von Natascha Kampusch gegeben, die immer von zwei Tätern gesprochen hat.
  3. Der angebliche Selbstmord des angeblichen Einzeltäters Priklopil kann nicht so wie von den Behörden dargestellt stattgefunden haben. Es spricht alles dafür, dass sein Körper erst nach der Ermordung Priklopils auf die Schienen gelegt worden ist.
  4. Das beweisen sowohl die Lage der Leiche und die Art der Verletzungen am Hals wie auch die technische Ausrüstung des Triebwagens.
  5. Sowohl Kopf wie auch Rumpf lagen innerhalb der Schienen.
  6. Der Kopf ist nicht ganz vom Rumpf abgetrennt.
  7. Es gibt auffallend wenig Blutspuren.

 

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  1. Sensenmann
  2. 11x
  3. 04. März 2016 17:50Lückenlos und in sich geschlossene Beweisführung. Was jedem, der das Schlachten eines Schweines gesehen hat, einleuchten muss ist, daß im Fall des Fehlens massivster Blutspuren beim Durchtrennen der Halsgefäße, diese Durchtrennung nicht mehr intra vitam geschehen sein kann.Aber bei echter Sozi-Justiz hat sich bekanntlich die Natur der Ideologie unterzuordnen. Diese Spur aus dem Mord am Kampusch-Entführer führt zweifellos bis zu den Kreisen von Sozis, die ihrem perversen Treiben in den Wiener Kinderschändungsheimen nachgegangen sind und sich von dort die Objekte ihrer perversen Lüste nachweislich liefern ließen.
    All das zu vertuschen ist nur möglich, wenn Sozi-Täter, Sozi-Bullen und Sozi-Justiz Hand in Hand arbeiten.

    Deshalb auch kein Täter, aber 2700 Opfer in der Kinderheim-Geschichte.
    (Über die die Sozi-Richter voll im Bilde waren, wie die stenographischen Gerichtsprotokolle beweisen. Die Aussagen wurden einfach als Lügen abgetan, damit die Kinderschänderei weitergehen konnte.)

    All diese Tatsachen sprechen in höchstem Maße dafür, daß hier Täter „da oben“ geschützt werden sollen. Welche Vorlieben dieser Blecha schon hatte, ist bekannt. Spätere Obersozis werden da nicht anders sein. Und um die zu schützen, bietet das System offenbar alles auf.

    Unter diesen Gesichtspunkten bekommt der im Suff passierte Autounfall eines Landeshauptmannes auch einen besonderen Hautgout.

    Da schreckt die Sozi-Justiz nicht davor zurück, selbst bei einem Dr.Johann Rzeszut das Telephon abzuhören oder ihn anzuklagen. Aber beim Vorgehen gegen politisch oder sonstwie missliebige Personen waren Sozis ja noch nie zimperlich.

    Nun gut. Ich bin sicher, rechtschaffene Männer wie ein Dr. Rzeszut
    werden dem Volk eines Tages mit Unbestechlichkeit, Präzision und Unnachgiebigkeit helfen, die Erklärung der ersten Regierung der 2. Republik endlich umzusetzen:

    „Nur jene, welche aus Verachtung der Demokratie und der demokratischen Freiheiten ein Regime der Gewalttätigkeit, des Spitzeltums, der Verfolgung und Unterdrückung über unserem Volke aufgerichtet und erhalten, welche das Land in diesen abenteuerlichen Krieg gestürzt und es der Verwüstung preisgegeben haben und noch weiter preisgeben wollen, sollen auf keine Milde rechnen können. Sie werden nach demselben Ausnahmsrecht behandelt werden, das sie selbst den anderen aufgezwungen haben und jetzt auch für sich selbst für gut befinden sollen.“

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  5. Freak77
  6. 8x
  7. 04. März 2016 20:34Die Wahrheit wird sich den Weg bahnen, auch im Fall Kampusch. Daher wird die Wahrheit ans Licht kommen.Auch im Fall Lucona gab es mächtige Interessen um die Sache zu vertuschen. Zur Erinnerung: Damals gab es 6 tote Seeleute die im Indischen Ozean Opfer einer geplanten Schiffsversenkung wurden. Und zusätzlich zu den Toten gab es jede Menge wirtschaftlichen Schaden.

    Die Vertuscher sind nicht zimperlich, als Abwehrmaßnamen sind zu erwarten:

    – Brutale Gewalt das kann bis zum Auftragskiller gehen.
    – Der Versuch die Aufdecker als unglaubwürdig darzustellen, so wie es vor Gericht oftmals bei den Zeugen der Gegenseite versucht wird: Was nützt deren Aussage vor Gericht wenn sie in vielen anderen Punten unglaubwürdig sind.
    – Der Versuch die aufgedeckten Fakten und die Anschuldigungen lächerlich zu machen. Dazu gehört die Personen lächerlich zu machen u. auch deren Theorien lächerlich zu machen.
    – Totale Ignoranz und Unter-den-Teppich-kehren. Die Mainstream-Medien werden insofern gesteuert um die Sache u. eventuelle Neu-Erkenntnisse total zu verschweigen u. zu ignorieren.
    – Totales Abstreiten u. immer stur wiederholen: „Der Fall ist abgeschlossen, der Fall ist abgeschlossen, der Fall ist abgeschlossen usw.“

    Was aber nützen kann um diese leidliche Natascha-Kampusch-Sache einer echten Aufarbeitung u. Aufdeckung zu zu führen: Das neue Buch von Dr. Rzeszut kaufen u. lesen u. im Wege über die Mundpropaganda (was bekanntlich die beste u. effizienteste Werbung ist) die Inhalte weiter verbreiten.

    Aber auch ganz abgesehen von diesen Ungereimtheiten rund um den Kampusch-Fall ist es gut so ein Aufdecker-Buch zu lesen, weil es ein Beitrag zu einer Verbesserung der politischen & juristischen & medialen Kultur in unserem schönen Land Österreich ist: Ein Signal von Seiten der Bürger: Wir lassen uns nicht belügen.

    Um einen Eindruck zu geben worum es im Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern geht und in welche gesellschaftliche Kreise das Problem vordringt: 2 Youtube-Emfpehlungen:

    Die ARD-Spielfilm „Operation Zucker“ (mit Senta Berger u. a. bekannten Schauspielern)

    http://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/operation-zucker-142.html

    https://www.youtube.com/watch?v=pbmBkDl9C0o

    Und die Fernsehdiskussion (vom 20.1.2016) über das Thema „organisierter Kindesmissbrauch“ bei Sandra Maischberger, wo auch Diskutanten die die Praxis kennen zu Wort kommen:

    https://www.youtube.com/watch?v=NrvvKC9_JEw

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  9. dssm
  10. 7x
  11. 04. März 2016 19:16Das wird ein leider sehr spannendes Buch! Erinnert mich irgendwie an die Lucona-Affäre, da war ja auch ein Buch der Schlüssel zur Wahrheitsfindung.
    Hoffen wir, daß die beiden mutigen Herrn Rzeszut und Kröll uns nicht noch vor Veröffentlichung durch ‚Selbstmord‘ abhanden kommen!
    Jedenfalls wird es ein gutes Buch, so oder so, schon einfach wegen dem guten, klaren und schönen Deutsch, sowie der sehr bildlichen Sprache.Wer sich vorbereiten will, der soll das von Herrn Rzeszut angesprochene ‚Todesermittlung‘ lesen, ein sehr gut gemachtes Buch!
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  13. Brigitte Imb
  14. 6x
  15. 04. März 2016 11:59Es ist einfach unglaublich wie in diesem Staat mit dem Recht umgegangen wird, wie Zeugen und Beweise entfernt und gefälscht werden.
    Alleine die Faktenlage um den Tod von P. ist angsteinflößend und deutet darauf hin, daß es hier ein Netzwerk an Tätern gibt, die mit aller Macht und Ungesetzmäßigkeit agieren und vertuschen.
    Die wahren Täter vermute ich in den höchsten offiziellen Kreisen und ich hoffe, daß eines Tages die Wahrheit – zumindest teilweise – ans Licht kommt.
  16. Kommentar mit Anmerkungen lesen
  17. Tullius Augustus
  18. 6x
  19. 05. März 2016 00:28Auch zum Thema des Todes von Priklopil:“Eine Zug-Leiche sieht anders aus“

    http://www.20min.ch/kampusch/story/-Eine-Zug-Leiche-sieht-anders-aus–12947380

    Ich hatte einmal e. Gespräch mit einem ÖBB-Mitarbeiter der u. a. mit den Leichen von Zug-Selbstmördern zu tun hatte die sich von den Zügen überrollen lassen. Der Mann sagte klipp und klar, dass es in seiner Arbeit das Schrecklichste ist solche Leichen zu sehen. Sie seien so fürchterlich zugerichtet u. verstümmelt dass er es niemandem zumuten würde so etwas zu sehen.

    Noch eine ganz neutrale Beobachtung der Folgen des Kampusch-Priklopil-Dramas:

    Man kann ganz objektiv feststellen wer die großen finanziellen Profiteure sind:

    – Natascha selber steigt finanziell u. materiell gut aus der Sache aus.
    – Ernst Holzapfel steigt finanziell u. materiell gut aus der Sache aus.
    – Und seine Schwester Margit Wendelberger steigt finanziell u. materiell gut aus der Sache aus.

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  21. Bob
  22. 6x
  23. 04. März 2016 09:52Sehr gruselich, aber nachvollziehbar, und beweist das hier einiges verschwiegen und verdeckt wird. Eine wahrheitsgetreue Zeugenaussage der N. Kampusch wäre längst an der Zeit, und hat mit Opferschutz nichts zu tun.
  24. Kommentar mit Anmerkungen lesen
  25. Politicus1
  26. 5x
  27. 06. März 2016 20:48Noch ein paar Überlegungen zum Tatablauf der Entführung, wie sie auch massiv in den damals offenen Internetforen (z.B. in der PRESSE unter dem Moderator Seeh) geäußert wurden:
    1) warum verwendet ein Entführer ein derart auffälliges (umgebauter Krankentransportwagen) Auto?
    2) lässt sich ein Einzeltäter bei der Entführung tatsächlich auf derartige Risken ein, die da waren:
    Auto so geparkt, dass Fahrersitz auf der Straßenseite; das bedeutet, dass der Einzeltäter zuerst das Mädchen auf der Gehsteigseite durch die Ladetüre in das Wageninnere bringen musste (Frau Kampusch machte hiezu selbst divergierende Angaben, sodass nicht klar ist, ob sie während des Vorbegehens ins Auto hineingezogen, oder von einem Täter am Gehsteig hinein geschoben wurde);
    dann musste der Täter nochmals um den Kastenwagen herum gehen und straßenseitig am Fahrersitz Platz nehmen. Mit allen Risken, dass das Kind schreit und zufälllig Vorbeigehende aufmerksam werden.
    Es sei denn – es war eben kein Einzeltäter. Es ist durchaus denkbar, dass bei der Entführung ZWEI Personen am Werk waren und einer unmittelbar vor der Wegfahrt wieder aus dem Auto ausstieg.
    3) NK meinte einmal, dass sie mit dem Auto in eine Garage gebracht wurde, und dann in das Verlies kam.
    Das war technisch unmöglich, weil der Kastenwagen mit seinem Aufbau („Buckel“ nicht durch die Garageneinfahrt des Priklopilschen Hauses gepasst hat …
    Denkbar wäre eine vorherige „Umladung“ des Opfers, was aber Frau Kampusch bis dato stets verneint hatte.
  28. Kommentar mit Anmerkungen lesen
  1. DER GESTIEFELTE KATER
  2. 3x
  3. 09. März 2016 15:41DANKE DR. JOHANN RZESZUT – WEISE, VORBILDHAFT UND TADELLOS – HOFFNUNGSTRÄGER ÖSTERREICHS – DANKE DR. ANDREAS UNTERBERGER – HOFFNUNGSTRÄGER ÖSTERREICHS – BEIDEN DOCTORES EIN LANGES UND ERFÜLLTES LEBEN, WENN ES SEIN MUSS MIT PERSONENSCHUTZ GEGEN GEISTIG ABNORME SCHWERVERBRECHER
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  5. F.V.
  6. 2x
  7. 09. März 2016 16:29
  8. Kommentar mit Anmerkungen lesen
  1. franz-josef
  2. 20. März 2016 11:33Sehe gerade in der heutigen Krone, daß ein Hamburger Autor „zufällig“ jetzt ein Kampusch Buch mit geheimnisvollen Andeutungen zu bisher nicht gekannten Videos herausbringt.
    Die von ihm genannten Videos (die er von einem Ex-Kriminalist haben will) sind längst bekannt, waren schon seinerzeit kein Geheimnis – nämlich jene, die kleine Familienfeiern wie Ostern etc. zeigten.
    Die – so hieß es damals – brisanten Videos kamen sofort unter Verschluß und wurden nie mehr thematisiert.Aber: da geht einer Reihe von Leuten der A… auf Grundeis, würde ich sagen. Man ließ ein Buch für die thumbe Masse schreiben und versucht abermals, die Leute abzulenken.
    Wie ich an den ersten Postings in der Krone sehe, gelingt das aber nicht einmal dort…..
  3. Antworten
  4. DER GESTIEFELTE KATER (kein Partner)
  5. 10. März 2016 21:231987/1988 Hans Pretterebner DER FALL LUCONABuch-Umschlag: „Was hier vor sich geht, ist die schamloseste Rechtsbeugung seit dem Ende des Dritten Reiches. Das ist kein Skandal mehr, das ist ein lautloser Putsch von oben, der den Rechtsstaat punktuell außer Kraft setzen will.“

    Seite 85: DIE ROTE LOGE VON WIEN … Man schwor einander »Lebensfreundschaft« und wechselseitige bedingungslose Unterstützung bei der persönlichen Karriereplanung. Das Ziel: Politischer Einfluß, Macht, Erfolg und Geld.

  6. Antworten
    • DER GESTIEFELTE KATER (kein Partner)
    • 10. März 2016 21:23Seite 87: Nachfolgend angeführte SPÖ-Politiker traten in den letzten fünfzehn Jahren ihren Weg in die Regierung über ihre Zugehörigkeit zur »roten Loge« an: Franz Vranitzky (heute Bundeskanzler), Fred Sinowatz (Ex-Kanzler), Hannes Androsch (Ex-Vizekanzler), Leopold Gratz, Karl Blecha, Heinz Fischer, Helmut Zilk, Karl Sekanina, Günther Haiden, Herbert Salcher, Franz Kreuzer, Willibald Paar, Gerhard Weissenberg, Karl Lausecker, Ernst-Eugen Veselsky, Karl Lütgendorf und Erwin Lanc.Natürlich gehör(t)en dem Club 45 auch die Spitzen der österreichischen Finanzwelt (Walter Flöttl, BAWAG; Karl Vak, Zentralsparkasse der Gemeinde Wien; Hannes Androsch, Creditanstalt; Helmut Kienzl, Nationalbank,
    • DER GESTIEFELTE KATER (kein Partner)
    • 10. März 2016 21:25Theodor Mellich, Girozentrale; Otto Binder und Erich Göttlicher, Wiener Städtische Versicherung u. v. a.), Spitzenmanager vorwiegend der verstaatlichten Industrie (von Walter Fremuth, Verbundgesellschaft, Kurt Meszaros, OMV, über Heribert Apfalter, VOEST, bis Johann Buchner, Chemie Linz), führende Medienleute wie Kronen-Zeitung-Chefredakteur Friedrich Dragon oder ORF-Generalintendant Teddy Podgorski, Künstler la Alfred Hrdlicka sowie zahlreiche Spitzenbeamte, bekannte Ärzte, Anwälte und Richter (Karl-Heinz Demel, Gerhard Hellwagner u. a.), der Leiter der Informationsabteilung im Heeres-Nachrichtenamt Walter Matal oder etwa auch der Wiener Polizeipräsident Karl Reidinger an. …
    • DER GESTIEFELTE KATER (kein Partner)
    • 10. März 2016 21:25Seite 603 sinngemäß um das Jahr 1985: AUSSENMINISTER LEOPOLD GRATZ GIBT DIE PAROLE AUS: „UDO PROKSCH IST UND BLEIBT MEIN FREUND!“ DR. HEINZ FISCHER UMARMT UDO PROKSCH UND SAGT: „SCHÖN, DASS DU WIEDER DA BIST.“ DR. HEINZ FISCHER SCHREIBT UDO PROKSCH INS GÄSTEBUCH: „QUOUSQUE TANDEM ABUTERE PATIENTIAM NOSTRAM?“ – „WIE LANGE NOCH WIRD MAN UNSERE GEDULD MISSBRAUCHEN?“ Der Justiz ist zu diesem Zeitpunkt aber offenbar noch immer nicht klar, was es heißt, gegen den Willen der politischen Machthaber ein Jahrhundertverbrechen aufklären zu wollen.
  7. DER GESTIEFELTE KATER (kein Partner)
  8. 10. März 2016 16:15@ King_Crimson (kein Partner) vom 10. März 2016 11:05: … „Was mir einfach nicht eingehen will: Wie ist es möglich, dass diese ganze Vertuschung, in der unzählige Personen involviert sein müssen, so perfekt aufrechterhalten werden kann?“DER GESTIEFELTE KATER HAT DEN VERDACHT: ERPRESSUNG UND „LECKERLIS“ IN PROFESSIONELLEN SYSTEMEN. DAZU MACHT, GELD, GEWALT UND SEX IN ALLEN VARIATIONEN. GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMNINELLE MACHTHABER.

    ES GILT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG.

  9. Antworten
    • DER GESTIEFELTE KATER (kein Partner)
    • 12. März 2016 22:25Verbesserung: VERDACHT: … GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER.ES GILT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG.
  10. derephemeride (kein Partner)
  11. 10. März 2016 13:42ad Outside:abgesehen davon, dass Sie sich da ganz schön weit hinauslehnen, aber wenn Sie dafür Nachweise oder wenigstens Indizien haben, können Sie Entscheidendes zur Lösung des Falles beitragen. Aber holen Sie sich, bitte, rechtlichen Beistand, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.
  12. Antworten
  13. King_Crimson (kein Partner)
  14. 10. März 2016 11:05Ich bin überzeugt, dass hier die Wahrheit vertuscht wird, natürlich auch von Natascha Kampusch. Da fällt mir auch der Kampusch Psychiater Rudas ein, der Kampusch gesagt (eingeredet) hat, dass sie nicht über ihr Zimmer (Verlies) im Prikopil Haus reden müsse, da das „ihr Raum“ sei!Was mir einfach nicht eingehen will: Wie ist es möglich, dass diese ganze Vertuschung, in der unzählige Personen involviert sein müssen, so perfekt aufrechterhalten werden kann?
  15. Antworten
  16. Gennadi (kein Partner)
  17. 10. März 2016 09:47Zwei Besonderheiten sind bis heute offen:War die Sache Kampusch überhaupt ein Kidnapping? Das wurde, mangels Täter, bis heute nicht geprüft.
    Und, naja, dann logisch, Natascha Kampusch mußte bis heute nirgends aussagen.
  18. Antworten
  19. Outside (kein Partner)
  20. 09. März 2016 19:01Ja schon witzig, da passt nicht viel zusammen.
    Bei 40km/h legt der Zug pro Sekunde rund 11m zurück, also hatte der Zugführer etwas mehr als eine Sekunde Zeit für seine Beobachtungen und seine Reaktion.
    In der Zeit dürften seine Schilderungen nicht abgelaufen sein.
    Zwischen den Schneeschieber und den Untergrund passen 28cm, da passt ein Brustkorb nur dann drunter, wenn er schmächtig ist und ganz glatt am Boden liegt.
    Ein S-Bahn Zug 4020 hat eine Last von rund 2.6t pro Laufrad auf 12cm² Auflagefläche.
    Das trennt einen menschlichen Hals locker ganz durch, das kann jederzeit mit einem Schweinebein getestet werden.
    Der Körper kann also wohl kaum von der Bahn überfahren worden sein.
  21. Antworten
    • Outside (kein Partner)
    • 09. März 2016 19:41Der hätte weder quer zwischen den Schienen Platz gehabt, noch wäre der liegen geblieben, den hätte der Schneeschieber weggeräumt.
      Das klingt danach, als ob die Leiche erst nachdem der Zug forbeigefahren ist dorthin gelegt wurde.
      Das mit dem Blut auf der Brust ist auch erklärbar, da wurde jemanden die Kehle durchgeschnitten.
      Damit ist auch die saubere Schnittwunde erklärt und der Hautrest der über geblieben ist.
      Bleiben die seltsamen Wunden.
      Die passen zu einem Maurerhammer oder -Beil.
      Da der Priklopil und der Holzapfel Wohnungen saniert haben, sollten die solch ein „Maurerfäustel“ zur Verfügung gehabt haben.
      Damit kann man hämmern und hacken.
      Das passt auch zu den restlichen Wunden,
    • Outside (kein Partner)
    • 09. März 2016 19:42schließlich ist das eine beliebte Mordwaffe.
      Also hat den Priklopil wohl wer mit so einem Werkzeug umgebracht und danach auf die Geleise gelegt.
      Womit auch die fehlenden Blutspuren erklärt wären.
      Dazu sollte man zwar schon zu zweit sein, aber das ist ja nicht ausgeschlossen.
      Stellt sich die Frage, wer war es und warum?
      Der Bruder vom Kröll ist verbissen auf der Suche nach der Wahrheit.
      Den haben viele als mögliches „Opfer“ für Informationen gesehen auch weil man damit vielleicht als Enthüller schnell viel Geld machen kann.
      Da gab es u.a. den Lukasek von der FPÖ später BZÖ.
      Ja, genau der, der Fälscher diverser Gutachten und der Verteiler der Eurofighter Gegengeschäftsgelder
    • Outside (kein Partner)
    • 09. März 2016 19:44mit dem Bergner und der EBD, späterer Kumpan vom Westenthaler in der Bundesliga, immer pleite, Koks süchtig, schwer verschuldet und immer auf der Suche nach dem Jackpot.
      Der hat sich Unmengen Feinde gemacht – zu Recht.
      Der hat auch seine Exparteifreunde erpresst und teilweise bei Gericht angeschwärzt – mit Mitschnitten von Telephonaten in denen der wilde Geschichten um Investoren, Schwarzgelder und Staatsbürgerschaften erfunden hat und auf die die dann hereingefallen sind.
      Hallo Scheuch Brüder und Hallo Westenthaler und Hallo Pilz, der ist aber wieder an sich gescheitert.
      Oder als er sich als Geschäftspartner vom Schlaff ausgegeben hat und mit dem Lansky angeblich für den Schlaff Gelder
    • Outside (kein Partner)
    • 09. März 2016 19:46waschen wollte.
      Wieder ein paar Feinde mehr.
      Der hat sich dem Kurier und dem Profil als Enthüller angedient und wollte Geld für seine Beweise.
      Die hatte er auch, nur war er mitten drin beteiligt und kein Zuseher.
      Der hat sich auch dem Kröll Bruder angedient und dem ein paar erfundene Geschichten verkaufen wollen.
      Dann ist er aber ins Visier der Justiz geraten und zwar ins Visier des Cold Case Linzer und der StA.in Kropiunik, die die Geschichte vertuschen sollte, schließlich war ihr Mann und einige Parteimitglieder in den Kinderring der Genossen in Wien verwickelt.
      Der Lukasek hat einmal in seinem Leben einen Jackpot erwischt und der hat ihn dann erwischt.
    • Outside (kein Partner)
    • 09. März 2016 19:52Zuerst hat er die Kropiunik erpresst, dann den Kröll, dann wollte er den Lansky und die Genossen erpressen, mit den Geschichten um einen Kinderpornoring.
      Mit Unterlagen und Namen.
      Den Kinderring hat der Lukasek gut gekannt, zu dem hatte der auch so seine Beziehungen.
      Aus dem hat er seinen Parteifreunden kleine Mädchen und kleine Buben besorgt.
      Auch für seinen Eigenbedarf.
      Daher hat er auch ein paar Freunde vom Priklopil gekannt.
      Wie seine wilden Erpressungen dann nicht funktioniert haben ist er plötzlich als „Flugzeughändler“ nach Dubai abgehauen.
      Offiziell, tatsächlich war er fast durchgehen in Wien bei seiner Frau.
    • Outside (kein Partner)
    • 09. März 2016 19:56Irgendwann hat der Schlaff dann doch herausgefunden wo der Lukasek steckt und das der StA mitgeteilt.
      Also ist der Lukasek nach Abu Dabi geflohen, zu einem deutschen Freund.
      Dort hat ihn dann doch noch der lange Arm der Freunde aus Wien erwischt.
      Offiziell ein Aneurisma, aber komisch war das schon, daß der Lukasek mit einem Stricher im Deira City Center auf dem Klo war und eigentlich an einer Überdosis Heroin krepiert ist.
      Wo er doch sonst nur gekokst hat.
      Man sollte mal die Frau vom Lukasek fragen, warum ihr Mann so plötzlich nach Abu Dhabi abgehauen ist?
      Dann hat man auch den Zugang zur Geschichte vom Priklopil und dem Kinderpornoring.
      Der ist beim Lukasek im Nachlass, nur hat ihm
    • Outside (kein Partner)
    • 09. März 2016 19:59die Versicherung nichts mehr genutzt.
      Die Genossen waren einfach zu nervös und er zu gierig.
      So starb eine pädofile Schwuchtel auf dem Klo im Shoppig Center mit einer Nadel im Hals.
      Man kann alternativ auch die StA.in Kropiunik fragen was sie so von der Sache weiß?
      Oder den Linzer?
      Oder den Lansky?
      Oder den Schlaff?
      Oder den Blecha?
    • King_Crimson (kein Partner)
    • 10. März 2016 19:36Verstehe ich nicht, welche Rolle spielt der Blecha in der Sache?
  22. F.V. (kein Partner)
  23. 09. März 2016 16:29
  24. Antworten
    • F.V. (kein Partner)
    • 09. März 2016 16:30Ich wunderte mich, warum dieser Bericht des Dr. Rzeszut so lange gesperrt war. Als ich ihn schließlich von einem Freund bekam, schrieb ich ihm:Das ist ein wahrer Krimi. Mit dem Versuch Rzeszut und Adamaovic ruhig zu stellen, indem sie vor den Kadi gezerrt wurden, haben die Verbrecher im Justizsystem einen schweren Fehler gemacht: nun ist klar, daß dies eine „Warnung“ war. Man darf gespannt sein, ob beide das überleben.

      Es ist ja offensichtlich, welche Seilschaften hier involviert sind, wohl dieselben, die den Wilheminenberg decken.

      Ergänzend: Die Analogie zum Fall Dutroux in Belgien ist offensichtlich.

      Hier hat man aber das Ende des Ariadne-Fadens in Händen: da so offensichtlich von der Staatsanwaltschaft die richtigen Ermittlungsschritte vereitelt wurden, weiß man WER dafür verantwortlich war und man kann wohl zurecht annehmen, daß diese Person zum Verbrecher- und Pädophilenkreis gehört.

  25. DER GESTIEFELTE KATER (kein Partner)
  26. 09. März 2016 15:41DANKE DR. JOHANN RZESZUT – WEISE, VORBILDHAFT UND TADELLOS – HOFFNUNGSTRÄGER ÖSTERREICHS – DANKE DR. ANDREAS UNTERBERGER – HOFFNUNGSTRÄGER ÖSTERREICHS – BEIDEN DOCTORES EIN LANGES UND ERFÜLLTES LEBEN, WENN ES SEIN MUSS MIT PERSONENSCHUTZ GEGEN GEISTIG ABNORME SCHWERVERBRECHER
  27. Antworten
    • DER GESTIEFELTE KATER (kein Partner)
    • 09. März 2016 16:40EBENFALLS DANKE KARL KRÖLL, BRUDER VON POLIZEI OBERST FRANZ KRÖLL, UND EBENFALLS EIN LANGES UND ERFÜLLTES LEBEN, WENN ES SEIN MUSS MIT PERSONENSCHUTZ GEGEN GEISTIG ABNORME SCHWERVERBRECHER
  28. Erich Bauer
  29. 07. März 2016 17:15https://www.youtube.com/watch?v=0TF6bj1zPY4
    Laurent Louis über pädophile Machenschaften in den höchsten Kreisen zum Fall Dutroux
  30. Antworten
  31. werauchimmer
  32. 07. März 2016 02:24Wenn die schlimmsten Vermutungen zutreffen sollten, dann kann Natascha gar nicht aussagen, selbst wenn sie wollte!
  33. Antworten
    • franz-josef
    • 07. März 2016 12:39Gut dokumentiert durch Video das Orf Interview mit Feurstein, als er sich vorweg für K entschuldigte, daß sie wegen ihrer jahrelangen Dunkel“haft“ sehr lichtempfindlich sei und die Augen im Scheinwerferlicht immer wieder schließen werde müssen.
      Und das tat Frau K. auch ordentlich.
      Allerdings kam etwas später ans „Tageslicht“, daß sie zahlreiche Unternehmungen mit P. unternommen, im benachbarten Swimmingpool gebadet hatte, im Garten gearbeitet habe, etc. –
      Es gibt etliche Diskrepanzen, und für NK ist es sicher am „gscheitesten“, aber auch am gesündesten, sie hält den Mund und verplappert sich nicht (wie mit der teils bundesdeutschen Aussprache in Interviews, oder spontan-dubios seinerzeit „ich kenne keine Namen“, oder ihrer Bitte, man möge ihr die ihr noch „unbekannten“ Euros zeigen….und so fort)
    • Politicus1
    • 07. März 2016 20:25franz josef:
      Am Tag ihrer ‚Selbstbefreiung‘, 23. August 2006, bot das Verlies ein total unaufgeräumtes chaotisches Bild.
      Und das, obwohl Frau Kampusch stets aussagte, dass sie ihren Raum immer penibel in Ordnung hielt.
      Da war am Tisch ein abgerissenes Kalenderblat „25“ zu sehen. Es konnte sich also nur um den 25. Juli oder einen noch früheren Monat gehandelt haben. Es ist daher vorstellbar, dass Frau Kampusch den letzten Monat vor ihrer Flucht gar nicht mehr im Verlies verbracht hat.Aber es gibt noch viel, viel mehr, was sich ganz einfach nicht zusammenreimt …
    • franz-josef
    • 07. März 2016 22:40Politicus1
      Und wie zu allen anderen Ungereimtheiten gab es auch zum sichtlich unbewohnten Keller – mit Innenverschluß – keine präzisen Fragen und klärende od anderweitige Antworten. Es war eine recht einfache Strategie der StA: auf die zahllosen Ungereimtheiten wurde ebensowenig geachtet wie die vielen Vernetzungen verfolgt. Stattdessen untersuchten immer wieder passende Unter- und sonstige Ausschüsse oder Kollegen, ob die Polizei ausreichend gut ermittelt hätte, mit immer gleichem Ergebnis.
      Daß die Leichensuchhunde irrtümlich auf morsches Holz im Erdboden angeschlagen hätten, wurde dem staunenden Leser verkauft, und natürlich – wie kann ein Hund auch so dämlich sein – nicht weiter bezw tiefer gegraben. Man wollte ja den Garten nicht verwüsten. Daß Herr H. dort seinerzeit Baggerfahren geübt hat, interessierte auch nicht weiter.
      Und es sind, wie Sie richtig feststellen, noch eine sehr, sehr große Anzahl von Fragen nicht gestellt und somit auch nicht geklärt. Aber- wie sagte Frau K. seinerzeit? „Mein Fall wird nie geklärt werden“. Sie wußte das damals schon.
  34. Politicus1
  35. 06. März 2016 21:12und noch zum Ablauf der Selbsttötung:
    Die besten Freunde fahren lange herum, inklusive „Abschiedsbriefzetterl“ ..
    und dann bringt der best friend den ärgstens gestressten Freund zu einem Bahndamm und verbaschiedet sich mit dem Ratschlag, er möge sich doch bei der Polizei stellen…
    Net böse sein, aber ich wäre gleich zu einem Wachzimmer gefahren – und nicht nur mit meinem besten Freund, auch mit jeder anderen Person in so einer Situation …
  36. Antworten
  37. Politicus1
  38. 06. März 2016 20:48Noch ein paar Überlegungen zum Tatablauf der Entführung, wie sie auch massiv in den damals offenen Internetforen (z.B. in der PRESSE unter dem Moderator Seeh) geäußert wurden:
    1) warum verwendet ein Entführer ein derart auffälliges (umgebauter Krankentransportwagen) Auto?
    2) lässt sich ein Einzeltäter bei der Entführung tatsächlich auf derartige Risken ein, die da waren:
    Auto so geparkt, dass Fahrersitz auf der Straßenseite; das bedeutet, dass der Einzeltäter zuerst das Mädchen auf der Gehsteigseite durch die Ladetüre in das Wageninnere bringen musste (Frau Kampusch machte hiezu selbst divergierende Angaben, sodass nicht klar ist, ob sie während des Vorbegehens ins Auto hineingezogen, oder von einem Täter am Gehsteig hinein geschoben wurde);
    dann musste der Täter nochmals um den Kastenwagen herum gehen und straßenseitig am Fahrersitz Platz nehmen. Mit allen Risken, dass das Kind schreit und zufälllig Vorbeigehende aufmerksam werden.
    Es sei denn – es war eben kein Einzeltäter. Es ist durchaus denkbar, dass bei der Entführung ZWEI Personen am Werk waren und einer unmittelbar vor der Wegfahrt wieder aus dem Auto ausstieg.
    3) NK meinte einmal, dass sie mit dem Auto in eine Garage gebracht wurde, und dann in das Verlies kam.
    Das war technisch unmöglich, weil der Kastenwagen mit seinem Aufbau („Buckel“ nicht durch die Garageneinfahrt des Priklopilschen Hauses gepasst hat …
    Denkbar wäre eine vorherige „Umladung“ des Opfers, was aber Frau Kampusch bis dato stets verneint hatte.
  39. Antworten
    • Politicus1
    • 07. März 2016 10:18dazu eine Ergänzung – im BILD-Interview 6.9.2010 sagte Frau Kampusch wörtlich:
      „In einer Garage kam der Wagen zum Stehen.“zur Entführung am 2.3.1998 selbst:
      im ORF-Interview:
      „Kampusch: Also bei dem Reinzerren und …“

      im BILD-Interview(15.11.2009(:
      „packte er mich um die Taille und HOB mich durch die offene Türe in den Lieferwagen.“

      Beschreiben Hineinzerren und Heben das selbe Tatbild?
      Für mich klingt „Reinzerren“ so, als ob der Täter IM Wagen war und das Mädchen eben vom Gehsteig ins Auto hinein gezogen hat; anders als, er hob sie von außerhalb des Wagens auf die Ladefläche ins Auto hinein.

      Dazu eben die wiederholt gemachte Aussage der einzigen Tatzeugin, dass sie zwei Personen als Täter wahrgenommen hatte.

  40. kritikos
  41. 06. März 2016 01:22Ich gehe mit franz-josef in gleiche Richtung: Hoffentlich „passiert“ nicht noch ein Todesfall. Dass sich der frühere OGH Präsident ein solches Buch zu schreiben traut, ist mehr als bewundernswert. Ich glaube, ich werde es kaufen (und weiterborgen!).
  42. Antworten
    • Wyatt
    • 07. März 2016 09:22ich auch, soferne es zu kaufen ist.
      An der „Theke“ im Beisl, herrscht die (vorgegebene) Meinung: „Man soll doch endlich das arme Mad’l in Ruha lossen…..“ Mein Einwand, dies geschehe ohnedies, es gehe um die Täter, die man nicht in Ruhe lassen solle, das regte dann doch zu Nachdenken an.
  43. socrates
  44. 05. März 2016 13:39Die Chose erinnert an Dutroux: Kindersex in höchsten staatlichen Kreisen! Dutroux sollte auf der Flucht erschossen werden. Er bekam Ausgang in ein Shoppingcenter. Der begleitende Polizist ließ seine Waffe zuhause. Ein Security und Gunfighter weigerte sich zu schießen und ein anderer fing ihn ein. Danach wusste D wie er sich zu verhalten hatte und schwieg fortan.
  45. Antworten
  46. Tullius Augustus
  47. 05. März 2016 00:28Auch zum Thema des Todes von Priklopil:“Eine Zug-Leiche sieht anders aus“

    http://www.20min.ch/kampusch/story/-Eine-Zug-Leiche-sieht-anders-aus–12947380

    Ich hatte einmal e. Gespräch mit einem ÖBB-Mitarbeiter der u. a. mit den Leichen von Zug-Selbstmördern zu tun hatte die sich von den Zügen überrollen lassen. Der Mann sagte klipp und klar, dass es in seiner Arbeit das Schrecklichste ist solche Leichen zu sehen. Sie seien so fürchterlich zugerichtet u. verstümmelt dass er es niemandem zumuten würde so etwas zu sehen.

    Noch eine ganz neutrale Beobachtung der Folgen des Kampusch-Priklopil-Dramas:

    Man kann ganz objektiv feststellen wer die großen finanziellen Profiteure sind:

    – Natascha selber steigt finanziell u. materiell gut aus der Sache aus.
    – Ernst Holzapfel steigt finanziell u. materiell gut aus der Sache aus.
    – Und seine Schwester Margit Wendelberger steigt finanziell u. materiell gut aus der Sache aus.

  48. Antworten
    • Undine
    • 05. März 2016 14:59Und Feuerstein war der ganz, ganz große ORF-Held, der Natascha Kampusch auf seine etwas weibische Art so „einfühlsam“ interviewt hatte. Da war doch jede einzelne Frage samt Antwort vorher eingeübt, und viele Fragen waren garantiert überhaupt nicht erlaubt.
    • franz-josef
    • 06. März 2016 14:10Bernd Eichinger war nicht so kooperativ. Er ließ verlauten,er wolle sich bei dem von ihm geplanten Kampusch-Film nichts dreinreden lassen, er habe sehr gründlich am Ort des Geschehens recherchiert und sorgfältige Studien betrieben. Und dann erwischte ihn ein letaler Herzinfarkt aus heiterem Himmel, nicht vorhersehbar, wie das halt so oft kommt, beim Abendessen mit Freunden und Familie in Kalifornien.
      Übrigens starb zufällig auch der Aufdecker der Nation, Worm, wenige Monate nach seinem großen K.Interview an einem Herzinfarkt-allerdings mit einschlägiger Vorgeschichte.Ad Herzinfarkt – da gab es einen rund 4o Jahre alten gesunden Zeugen in einer vom K Thread nicht weit entfernten brisanten Rotlicht-Sache, der auf diese Weise urplötzlich, einen Tag vor seiner Vernehmung, verstarb. Die Fäden von diesem Knotenpunkt reichen in mehrere Richtungen und lassen staunen. Mutmaßlich, wie immer.

      Das Milieu ist eben sehr aufregend – das hält das beste Herz nicht aus.

  49. Freak77
  50. 04. März 2016 20:34Die Wahrheit wird sich den Weg bahnen, auch im Fall Kampusch. Daher wird die Wahrheit ans Licht kommen.Auch im Fall Lucona gab es mächtige Interessen um die Sache zu vertuschen. Zur Erinnerung: Damals gab es 6 tote Seeleute die im Indischen Ozean Opfer einer geplanten Schiffsversenkung wurden. Und zusätzlich zu den Toten gab es jede Menge wirtschaftlichen Schaden.

    Die Vertuscher sind nicht zimperlich, als Abwehrmaßnamen sind zu erwarten:

    – Brutale Gewalt das kann bis zum Auftragskiller gehen.
    – Der Versuch die Aufdecker als unglaubwürdig darzustellen, so wie es vor Gericht oftmals bei den Zeugen der Gegenseite versucht wird: Was nützt deren Aussage vor Gericht wenn sie in vielen anderen Punten unglaubwürdig sind.
    – Der Versuch die aufgedeckten Fakten und die Anschuldigungen lächerlich zu machen. Dazu gehört die Personen lächerlich zu machen u. auch deren Theorien lächerlich zu machen.
    – Totale Ignoranz und Unter-den-Teppich-kehren. Die Mainstream-Medien werden insofern gesteuert um die Sache u. eventuelle Neu-Erkenntnisse total zu verschweigen u. zu ignorieren.
    – Totales Abstreiten u. immer stur wiederholen: „Der Fall ist abgeschlossen, der Fall ist abgeschlossen, der Fall ist abgeschlossen usw.“

    Was aber nützen kann um diese leidliche Natascha-Kampusch-Sache einer echten Aufarbeitung u. Aufdeckung zu zu führen: Das neue Buch von Dr. Rzeszut kaufen u. lesen u. im Wege über die Mundpropaganda (was bekanntlich die beste u. effizienteste Werbung ist) die Inhalte weiter verbreiten.

    Aber auch ganz abgesehen von diesen Ungereimtheiten rund um den Kampusch-Fall ist es gut so ein Aufdecker-Buch zu lesen, weil es ein Beitrag zu einer Verbesserung der politischen & juristischen & medialen Kultur in unserem schönen Land Österreich ist: Ein Signal von Seiten der Bürger: Wir lassen uns nicht belügen.

    Um einen Eindruck zu geben worum es im Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern geht und in welche gesellschaftliche Kreise das Problem vordringt: 2 Youtube-Emfpehlungen:

    Die ARD-Spielfilm „Operation Zucker“ (mit Senta Berger u. a. bekannten Schauspielern)

    http://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/operation-zucker-142.html

    https://www.youtube.com/watch?v=pbmBkDl9C0o

    Und die Fernsehdiskussion (vom 20.1.2016) über das Thema „organisierter Kindesmissbrauch“ bei Sandra Maischberger, wo auch Diskutanten die die Praxis kennen zu Wort kommen:

    https://www.youtube.com/watch?v=NrvvKC9_JEw

  51. Antworten
  52. dssm
  53. 04. März 2016 19:16Das wird ein leider sehr spannendes Buch! Erinnert mich irgendwie an die Lucona-Affäre, da war ja auch ein Buch der Schlüssel zur Wahrheitsfindung.
    Hoffen wir, daß die beiden mutigen Herrn Rzeszut und Kröll uns nicht noch vor Veröffentlichung durch ‚Selbstmord‘ abhanden kommen!
    Jedenfalls wird es ein gutes Buch, so oder so, schon einfach wegen dem guten, klaren und schönen Deutsch, sowie der sehr bildlichen Sprache.Wer sich vorbereiten will, der soll das von Herrn Rzeszut angesprochene ‚Todesermittlung‘ lesen, ein sehr gut gemachtes Buch!
  54. Antworten
  55. Politicus1
  56. 04. März 2016 18:22Im Film „Freundschaft“ bezeichnet Erwin Steinhauer die Wiener SPÖ als die „Sexualdemokraten“ ….
  57. Antworten
  58. Sensenmann
  59. 04. März 2016 17:50Lückenlos und in sich geschlossene Beweisführung. Was jedem, der das Schlachten eines Schweines gesehen hat, einleuchten muss ist, daß im Fall des Fehlens massivster Blutspuren beim Durchtrennen der Halsgefäße, diese Durchtrennung nicht mehr intra vitam geschehen sein kann.Aber bei echter Sozi-Justiz hat sich bekanntlich die Natur der Ideologie unterzuordnen. Diese Spur aus dem Mord am Kampusch-Entführer führt zweifellos bis zu den Kreisen von Sozis, die ihrem perversen Treiben in den Wiener Kinderschändungsheimen nachgegangen sind und sich von dort die Objekte ihrer perversen Lüste nachweislich liefern ließen.
    All das zu vertuschen ist nur möglich, wenn Sozi-Täter, Sozi-Bullen und Sozi-Justiz Hand in Hand arbeiten.

    Deshalb auch kein Täter, aber 2700 Opfer in der Kinderheim-Geschichte.
    (Über die die Sozi-Richter voll im Bilde waren, wie die stenographischen Gerichtsprotokolle beweisen. Die Aussagen wurden einfach als Lügen abgetan, damit die Kinderschänderei weitergehen konnte.)

    All diese Tatsachen sprechen in höchstem Maße dafür, daß hier Täter „da oben“ geschützt werden sollen. Welche Vorlieben dieser Blecha schon hatte, ist bekannt. Spätere Obersozis werden da nicht anders sein. Und um die zu schützen, bietet das System offenbar alles auf.

    Unter diesen Gesichtspunkten bekommt der im Suff passierte Autounfall eines Landeshauptmannes auch einen besonderen Hautgout.

    Da schreckt die Sozi-Justiz nicht davor zurück, selbst bei einem Dr.Johann Rzeszut das Telephon abzuhören oder ihn anzuklagen. Aber beim Vorgehen gegen politisch oder sonstwie missliebige Personen waren Sozis ja noch nie zimperlich.

    Nun gut. Ich bin sicher, rechtschaffene Männer wie ein Dr. Rzeszut
    werden dem Volk eines Tages mit Unbestechlichkeit, Präzision und Unnachgiebigkeit helfen, die Erklärung der ersten Regierung der 2. Republik endlich umzusetzen:

    „Nur jene, welche aus Verachtung der Demokratie und der demokratischen Freiheiten ein Regime der Gewalttätigkeit, des Spitzeltums, der Verfolgung und Unterdrückung über unserem Volke aufgerichtet und erhalten, welche das Land in diesen abenteuerlichen Krieg gestürzt und es der Verwüstung preisgegeben haben und noch weiter preisgeben wollen, sollen auf keine Milde rechnen können. Sie werden nach demselben Ausnahmsrecht behandelt werden, das sie selbst den anderen aufgezwungen haben und jetzt auch für sich selbst für gut befinden sollen.“

  60. Antworten
    • pro veritate (kein Partner)
    • 09. März 2016 17:11@Sensenmann
      Zitat: „…Unter diesen Gesichtspunkten bekommt der im Suff passierte Autounfall eines Landeshauptmannes auch einen besonderen Hautgout…“Dazu eine auf Grund jahrelanger Recherchen zwingend gezogene Schlussfolgerung:
      Der erwähnte Landeshauptmann wurde im Rahmen einer gestellten „Unfallszene“ als bereits vorher andernorts Getöteter am „Unfallort“ abgelegt. Die Rettung transportierte also einen bereits Verstorbenen ins Krankenhaus…
  61. Politicus1
  62. 04. März 2016 14:06Noch ein Selbstmord am Rande …
    wenn ich mich richtig erinnere, verübte 2012 ein Geschäftsführer eines Wiener Neustädter Flugunternehmens angeblicher wegen wirtschaftlicher Hintergründe Selbstmord.Warum mir das zu diesem Forum einfällt?
    In Internetforen kursierte damals die Behauptung, dass nämlicher Selbstmörder in einer Vaterschaft im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch und der Schwester ddes besten Freundes des Wolfgang P. eine Rolle spielt, und er in seinem Zweitberuf als Mitarbeiter der ÖBB zum Zeitpunkt der Selbsttötung der Zugleiche genau für diesen Streckenabschnitt eine Verantwortung gehabt haben soll.
    Weiters soll auch seine Leiche eingeäschert worden sein …

    Wen es interessiert:
    http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=196.0

    Ich betone ausdrücklich, dass es sich hier um ein Internetforum gehandelt hat, ohne jeglichen Anspruch auf Wahrheit der dort gemachten Einträge, und dass für alle dort genannten Personen selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt.

  63. Antworten
    • franz-josef
    • 04. März 2016 23:18@Politicus: Besagte Person war Technikmanager und für Gebäude zuständig, nicht jedoch für diesen Streckenabschnitt. Letzteres war ein oft kolportiertes Gerücht, stimmte aber nicht (…schrieb Lilly Rush im „Licht-im-Keller“-Forum)
    • Politicus1
    • 05. März 2016 08:29franz-josef:
      danke! L.R. ist mir von vielen Beiträgen in guter Erinnerung.
      Aber – die anderen mutmasslichen Anknüpfungspunkte sind doch auch schon genug, oder?
    • franz-josef
    • 05. März 2016 12:10Zustimmung: Auch auf der „räumlichen“ Ebene sprich im örtlichen Umkreis gab es etliche Zufälligkeiten, die wiederum wesentliche Punkte in diesem Netz markierten. Mutmaßlich.
      Verfolgte man die Detailarbeit einiger Rechercheure – abseits der medial verlautbarten Denkvorgaben -, breitete sich vor dem staunenden Auge des Betrachters eine nur gering lückenhaft verbliebene Landschaft aus eindeutig miteinander verbundenen Teilen deutlich nachvollziehbar aus.
      Das Unbehagen in der Bevölkerung ging auf die Diskrepanz zwischen Wahrgenommenem und Veröffentlichtem zurück.
      …äh, „mutmaßlich“ natürlich.Schaumamal halt.
    • franz-josef
    • 05. März 2016 12:13Ergänzung:- „U N D“…auch auf der „räumlichen….“
  64. Zeu pater Eelioste
  65. 04. März 2016 12:49Dieses Juristendeutsch mit seinen Schachtelsätzen, Fachausdrücken und verschwurbelten rhetorischen Figuren nimmt einem normalen Menschen jedes Interesse an der Lektüre. Vielleicht könnte ja der Verfasser Schreibnachhilfe bei Herrn Unterberger nehmen. So wie es hier daherkommt wird das Buch jedenfalls ein Flop.
  66. Antworten
    • Politicus1
    • 04. März 2016 13:28da haben Sie schon recht … das von der Frau Kampusch mit Frau Milborn geschriebene Buch „3096 Tage“ liest sich ungeschwurbelt viel leichter.
      Aber möglicherweise enthält es im Gegensatz zum hier veröffentlichten Beitrag des eh. OGH-Präsidenten auch mehr ungereimtes …
    • simplicissimus
    • 06. März 2016 08:45Werter Zeu pater, geht es um Literatur, ob das Buch kein begeilender Reißer sondern ein Flop wäre oder um die Wahrheitsfindung in einem kriminalistisch und politisch hoch brisanten Fall?Wo legen Sie Ihren Schwerpunkt?
    • Erich Bauer
    • 07. März 2016 14:41Schwerpunkt: Micky Mouse… (Asterix ist bereit zu anspruchsvoll)
    • F.V. (kein Partner)
    • 09. März 2016 16:37Früher hieß es: Quod licet Jovi, non licet bovi. – Aber zu diesen Zeiten war der Zeus halt noch wer. – Aber heute?Wahrscheinlich handelt es sich eh nur um einen Hochstapler, denn Jovi/Zeus/Ziu könnte kaum so blöd daherquatschen.
  67. Frühwirth
  68. 04. März 2016 12:04Wäre das nicht ein Fall für den von Minister Brandstetter eingesetzten Waisenrat?
  69. Antworten
    • Frühwirth
    • 04. März 2016 12:05jetzt hat das Schreibprogramm tatsächlich aus WEISEN Männern WAISEN gemacht.
      Entschuldigung, war wirklich keine Absicht dahinter.
    • Bob
    • 04. März 2016 14:20Passt aber!
    • franz-josef
    • 04. März 2016 17:53Aber nein, das wäre kontraproduktiv und würde nur eine Neuauflage der mehrfachen „Untersuchungs-, Lenkungs-, Steuerungs-, Kontroll- blanlablabla-Untersuchungen“ bedeuten. Bei der zuletzt mit sehr viel Beweihräucherung zum Beeindrucken der Zeitungsleser eingesetzten Kommission (das war im übrigen die, welche dem Volk medial als „Neuaufrollung durch FBI und BKA“ verkauft wurde) wurde verlautbart , daß keine mit dem Fall schon vertraute Personen sondern nur unvoreingenommene Leute mitarbeiten würden. :))Ja – eh. Abgesehen halt von …. usw., Namen nenne ich nicht, kann jeder googeln.
      Außerdem – wer kannte denn diesen Fall zu jener Zeit nicht… Also alles hohle Worte, Es lief bloß immer alles auf die Beschwichtigung leichtgläubiger Gemüter hinaus. Wird diesmal nicht anders sein!Bitte weder Waisen noch Weise.
      Schauen wir, was die „neue“ StA zuwegebringt bezw wie sie den Fall als geklärt erklären wird.
  70. franz-josef
  71. 04. März 2016 12:00Danke an den Blogbetreiber, kann ich nur sagen. Ich denke, er wird auch mit Unannehmlichkeiten zu rechnen haben.Und ich hoffe inständig, daß Dr. Rzeszut sehr, sehr gut auf sich aufpaßt. Ebenso der nicht stillhaltenwollende Kröll-Bruder. Die am gigantischen Vertuschungsprozeß interessierten Personen werden zunächst versuchen, zu ignorieren, kleinzureden, zu verhöhnen und abermals eine Untersuchungskommission zur dann aber wirklich endgültigen Aufklärung und Beruhigung des dummen argwöhnischen Volkes einzusetzen, und wenn das alles nichts hilft, wird hundertprozentig weiter gestorben werden.

    Zu dem abgewinkelten Bein, das man auch seinerzeit auf den Bildern sehen durfte, schrieb damals schon jemand, daß es sich bereits um Totenstarre handelte, die sich auch im Bergesack nicht veränderte, wie denn auch, und daß diese Winkelung mglicherweise auf die Zwischen-Lagerung des Toten in einem Pkw Anhänger , mit dem die Leiche vom Tötungsort zum Gleis transportiert worden sein dürfte/könnte, zurückgeführt werden könnte. Vl ergibt das auch eine Deutungsmöglichkeit für den ausgefädelten und auszogenen, dazugeschmissenen Schuh.

    Wann erscheint das Buch? Welcher Verlag traut sich das ?

    Wisnewski ist von Knaur gestanzt worden, weil er in seinem jährlichen Bericht, nun 2015, („vertuscht, vegessen, verheimlicht“) über das Flüchtlingsthema schrieb, und nun beim Kopp Verlag untergekommen, der aber von den Linken in D vor Gericht gezerrt und verklagt wird, weil er das Volk verhetzt mit seinen Publikationen.

  72. Antworten
  73. Brigitte Imb
  74. 04. März 2016 11:59Es ist einfach unglaublich wie in diesem Staat mit dem Recht umgegangen wird, wie Zeugen und Beweise entfernt und gefälscht werden.
    Alleine die Faktenlage um den Tod von P. ist angsteinflößend und deutet darauf hin, daß es hier ein Netzwerk an Tätern gibt, die mit aller Macht und Ungesetzmäßigkeit agieren und vertuschen.
    Die wahren Täter vermute ich in den höchsten offiziellen Kreisen und ich hoffe, daß eines Tages die Wahrheit – zumindest teilweise – ans Licht kommt.
  75. Antworten
  76. Nada te turbe
  77. 04. März 2016 11:51Das nachfolgende Zitat von Dr. Rzeszut sollte auf Plakaten verbreitet werden:
    „…Tatsachenwahrheit ist Atemluft für gegenseitiges Vertrauen und wechselseitige Akzeptanz in zwischenmenschlichen Beziehungen welcher Art auch immer. Vorbehaltslose Orientierung an wahrheitsgemäßen Tatsachengrundlagen ist grundsätzlich unverzichtbar, sollen Begegnungskontakte dauerhaft von wechselseitigem Vertrauen getragen und von bleibend geordnetem Bestand sein. Ein wünschenswert konfliktfreies, gesellschaftliches Miteinander und geordnete zwischenmenschliche Begegnung können auf Dauer nur funktionieren, wenn sie von der Bereitschaft getragen sind, sich an die im Einzelfall jeweils entscheidungs- und handlungswesentlichen Tatsachengrundlagen zu halten und das eigene Verhalten darauf auszurichten. Ohne Tatsachenwahrheit gibt es kein Vertrauen und keine wechselseitige Akzeptanz. Jede fahrlässige (mehr noch dolose) Anknüpfung an unrichtigen, realitätsfremden, somit unwahren „Tatsachen“-Grundlagen führt zwangsläufig zu Konfliktstoff, Akzeptanzverlust und Spannungsrisken. Dies gilt für private (familiäre, freundschaftliche) und berufliche, geschäftliche, für individuelle und kollektive Beziehungen gleichermaßen. Einschlägige Erfahrungen zeigen, dass die temporäre Inanspruchnahme bzw. Durchsetzung unwahrer Sachverhaltsgrundlagen auf eine Unrechtsverwirklichung hinausläuft, die regelmäßig geeignet ist, mentale und rechtliche Schwelbrände auszulösen und damit dauerhaften Beziehungsfrieden auszuschließen.“
  78. Antworten
  79. glockenblumen
  80. 04. März 2016 11:05Tja, es scheint so: wer nicht spurt, wird gestorben.
  81. Antworten
  82. Bob
  83. 04. März 2016 09:52Sehr gruselich, aber nachvollziehbar, und beweist das hier einiges verschwiegen und verdeckt wird. Eine wahrheitsgetreue Zeugenaussage der N. Kampusch wäre längst an der Zeit, und hat mit Opferschutz nichts zu tun.
  84. Antworten
    • fewe (kein Partner)
    • 09. März 2016 19:30Ich denke, die will noch länger leben.Es war sowieso von Anfang an offensichtlich, dass hier etwas nicht stimmt. Kampusch war perfekt darauf vorbereitet, was sie tun soll und an wen sie sich wenden soll. Und welche Geschichte sie erzählen soll.

      Ursprünglich hatte ich allerdings vermutet, dass der Plan von Priklopil war, der reuig geworden ist und sich dann das Leben genommen hatte. So war es aber offenbar nicht.

  85. Wyatt
  86. 04. März 2016 08:52„Der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofs, Hans Rzeszut, bringt in Kürze ein neues Buch über den Fall Kampusch und die merkwürdigen Todesfälle nach deren Flucht hervor. „………………..(ob wir das aber auch ERLEBEN?)

– See more at:
http://www.andreas-unterberger.at/2016/03/der-fall-kampusch-und-der-tod-des-kidnappers/#sthash.aOKYHBjJ.dpuf

Auswirkungen des Tunnelblick – Frauen-Quoten, Gender Mainstreaming, Sexualkunde

Sehr interessanter Beitrag  😉
>>>

Geschlechter- Demokratie

 .

Vortrag in Hamburg

Kulturbrüche: Gender Mainstreaming, Sexualkunde, Frauen-Quoten

Wenn wir über Frauen und Männer reden, dann sollten Kinder immer mitgedacht werden. Deshalb möchte ich meinen Vortrag damit beginnen etwas über Kinder und Kindheit zu erzählen, um dann auf Frauen und Männer zu kommen. Stellen Sie sich auf eine gute halbe Stunde Redezeit ein.
In der Debatte um Geschlechtergerechtigkeit kommt das Schicksal der Kinder leider grundsätzlich zu kurz, weil man meist in einem unsäglichen Geschlechterkampf und im gegeneinander Aufrechnen stecken bleibt. Viel zu viele Frauen zelebrieren lieber eine angebliche Minderwertigkeit gegenüber Männern, anstatt nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Es ist ja bekannt, dass der Wunsch nach Trennung oder Scheidung in der Mehrzahl der Fälle von der Frau ausgeht. Nun kann man ja stupide behaupten es läge stets am Mann, wenn eine Frau mit ihm und seinen Möglichkeiten nicht mehr zufrieden ist. Ich halte das für fraglich.

Es wird nichts gewonnen, aber viel verloren, wenn Männer und Frauen sich gegenseitig Vorwürfe machen, anstatt miteinander an Lösungen für gemeinsame Probleme zu arbeiten. Wenn Frauen das angebliche Versagen der Männer stets im Auge haben, könnte das ein taktisches Ablenkungsmanöver von den eigenen Mängeln sein und zu einem Tunnelblick führen. Das ist falsch verstandene Emanzipation.

Wissen Sie, ich glaube, dass Kindheit heutzutage auch deshalb schwerwiegende gesellschaftliche Veränderungen durchmachen muss, weil eine Generation Frauen Geschlechterkampf, Selbstverwirklichung und Feminismus auf ihre Fahnen geschrieben hat und obwohl immer deutlicher wird, dass dies ein verhängnisvoller Schritt mit nachteiligen Auswirkungen war, wird versucht strikt daran festzuhalten. Kinder werden nach ihrer Meinung zu all diesen sie betreffenden Schieflagen erst recht nicht gefragt und kaum jemand malt sich das Für und Wider für das jeweils betroffene Kind aus. Rabenmutter war die feministische Propaganda, um sich von einem falsch verstandenen Mutterbild zu trennen. Die Not der Kinder hierzulande ist demnach keine Mangelernährung wie in der sogenannten Dritten Welt, sondern ein Mangel ganz besonderer Art.
Die künstliche Befruchtung ist wohl auch deshalb weiter forciert worden, weil gleichgeschlechtliche Paare nach Lösungen für sich suchen und Feministinnen Interesse daran haben, Männer aus der Fortpflanzung weitgehend auszuschließen. Als Djerassi die Pille für die Frau entwickelte sprach er ungeniert auch davon, dass Männer im Kontext der Fortpflanzung bald überflüssig sein würden. Über die Vaterrolle hat man damals noch wenig nachgedacht und es blieb unberührt, welche Auswirkungen die Eingriffe in den natürlichen Fortpflanzungsprozess auf Kinder haben werden. Die Erfahrung lehrt, dass es oft problematisch wird, wenn der Mensch in natürliche Prozesse eingreift. In der Tierzucht rückt man ja schon wieder ab von allzu klinischer Zeugung und bemüht sich um natürlichere Wege für Hengst und Stute, Kuh und Kalb, wie ich in Reportagen zur Sache sehen konnte.

Kinder müssen leider ausbaden, was wir Erwachsene ihnen eingebrockt haben. Wie steht es also um die Kinderseele, wenn ein Kind daran gehindert wird den biologischen Vater oder die biologische Mutter kennenzulernen? In Amerika kann man sich befruchtete Eizellen bereits ins Haus liefern lassen. In Osteuropa tragen Frauen für ein paar tausend Euro ein Kind nach dem anderen aus. Quasi als Job. Eine gewisse Annegret, die sich mit über 60 Jahren 4 befruchtete Eizellen in die veraltete Gebärmutter einsetzen läßt, kann mich schon gar nicht mehr aufregen. In Indien tat es sogar ein noch älteres Ehepaar. Ich glaube, da läuft weltweit Ungeheuerliches zu Lasten unserer Kinder, und nur, weil es einen Markt gibt, der gesättigt werden möchte. Oft initiieren Frauen solche Entwicklungen, weil der Kinderwunsch, also quasi der Ruf der Natur, auf Dauer nicht zu unterdrücken ist. Ein Jammer. Es wäre in den Zwanzigern einer Frau sehr viel leichter gewesen ein Kind zu bekommen, doch da hatte frau ein verqueres Bild von Emanzipation im Kopf und glaubte Selbstverwirklichung ginge nur ohne Mann und Kind.
Aber, was macht es mit einem Menschen auf solche oder ähnlich künstliche Weise gezeugt worden zu sein? Was ist, wenn man viel später erfährt, wie es einem vor der Geburt erging? Junge Menschen nennen sich ´Eiskinder´, wenn sie aus der künstlichen Befruchtung kommen. In Jugendämtern hilft man hin und wieder sogenannten ´Wurzelsuchern´. Das sind anonym adoptierte Jungen und Mädchen, die als Erwachsene, oft verzweifelt, nach ihren leiblichen Eltern suchen. Was macht es mit einem Kind, wenn es erfährt, dass es womöglich noch hunderte Halbgeschwister oder gar Klone gibt, weil es selbst Teil einer Samenspende ist?

Ist es also richtig, das zukünftige Kind einem deutlichen gesundheitlichen Risiko auszusetzen, weil man erst einmal im Beruf Fuß fassen möchte und das Kinderkriegen in eine Zeit verschiebt, in der es aus biologischer Sicht bereits riskant und voller Gefahren für die Gesundheit des Ungeborenen und seine Zukunft ist? Kinder haben zunehmend Eltern, die vom Alter her ihre Großeltern sein könnten. Während wir Frauen noch vor wenigen Jahrzehnten mit Anfang 40 in ein Loch zu fallen schienen, weil die Kinder erwachsen geworden sind, plagen wir uns heute im gleichen Alter mit unerfülltem Kinderwunsch und einem Mangel an passgenauen Partnern. Was für ein Fortschritt.

Intensive Medizin und Vorsorge haben das befruchtete Ei, das Ungeborene und den Säugling fest im Griff. Frauen holt euch die Natur zurück! In unserer reichen Gesellschaft, in übervollen Kinderzimmern drohen Kinder nach einem Riesenaufwand für ihre Zeugung dann emotional zu verkümmern. Zunehmend bekommen sie Medikamente zur Ruhigstellung, weisen Entwicklungskomplikationen und körperliche Gebrechen auf oder sie erhalten therapeutische Hilfe. Es ist nicht nur eine traurige Generation, es ist zunehmend eine gefährdete und gefährdende Jugend. Wer Mangel erfährt, ist bemüht diesen irgendwie auszugleichen und greift manchmal eben auch auf problematische Mittel zurück. Können aus Kindern starke selbstbewusste Erwachsene werden, wenn ihnen das emotionale Basislager und sogar die eigene Herkunft geraubt wurde? Nicht jedes Kind hat so viel Resilienz und entwickelt sich trotz schlechter Bedingungen dennoch gut.
Ein Kind braucht eine leibliche Mutter und einen leiblichen Vater, und damit Basta und die beiden müssen zusammenhalten, damit ihr Kind gedeiht und später frohgemut das Nest verlassen und im Leben einigermaßen bestehen kann. Alles andere bringt Kinder in Not und lässt sie als Erwachsene fast immer irgendwie alt aussehen.

Haben Sie schon einmal in das Gesicht eines weinenden, verzweifelten Menschen gesehen, dem man die Eltern oder Elternteile nahm? Aber ich bitte Sie, es muss Erwachsenen doch möglich sein sich zu arrangieren und von den mehr als siebzig Lebensjahren die uns heutzutage durchschnittlich geschenkt sind, einem Kind ein paar Jahre abzugeben, um sich seiner Entwicklung und seinem Fortkommen zu widmen. Dank unseres Wohlstandes bleibt dann immer noch genug Zeit übrig, die man selbstverliebt verbringen kann.
Nicht nur beim Blick auf die Geburtenrate bekommt man den Eindruck, das Gros der Erwachsenen hätte wohl Besseres zu tun, als sich auf Nachwuchs zur rechten Zeit und dessen Zukunft zu konzentrieren. Der § 218 ist meines Erachtens auch so ein unsägliches schadhaftes Relikt der Frauenbewegung, welches dringendst ein Update benötigt. Viel zu viel hat sich zwischenzeitlich verändert. Es kann doch nicht sein, dass wir auf der einen Seite so hohe Investitionen und Risiken eingehen, um ein Kind zu zeugen und ein anderes werfen wir nach Abtreibung in den Krankenhausmüll. Was ist das für eine Selektion? Wie passt das zusammen, Tiere retten zu wollen, sich für Kinder in der Dritten Welt stark zu machen und gleichzeitig den § 218, so wie er ist, zu dulden? Männliche Küken sollen nun ja bald nicht mehr massenhaft getötet werden dürfen, ein Ungeborenes aber darf, weil radikale Emanzen dies der Politik im Kontext der sexuellen Revolution der Siebziger Jahre abtrotzten und es der politischen Linie entspricht.

Wie würde ein Kind über seine Mutter richten, wenn es erführe, dass ein Geschwisterchen abgetrieben wurde, weil es nicht in den Lebensplan der Mutter passte oder Untersuchungen des Ungeborenen eine Krankheit oder Behinderung prognostizierten und die Mutter sich deshalb für eine Abtreibung entschieden hatte? Wussten Sie, dass kaum noch mongoloide Kinder geboren werden, weil es fast schon die Regel ist, diese im Mutterleib abzutreiben? Ist das jetzt ein Fortschritt? Googeln Sie einmal ´Ohrenkuss´ und lassen Sie sich von solchen jungen Männern und Frauen überraschen. Es rührte mich in einer Reportage zu hören, wie eine junge selbstbetroffene Frau sich dafür einsetzte, Menschen wie sie zur Welt kommen zu lassen. Wie bringt man das moralisch zusammen, als Frau gegen die Todesstrafe zu sein und dann doch ein Kind abzutreiben? Es gibt jede Menge Männer, die um ihren abgetriebenen Sohn oder ihre abgetriebene Tochter trauern, aber hilflos zusehen mussten, wie die Mutter sich gegen das Kind entschied. Von Großeltern ganz zu schweigen.
Rousseau beschrieb Mitte des 18. Jahrhunderts Kinder erstmals als schützenswerte Individuen. Dieser unverstellte Blick auf das Kind kam seinerzeit einem Paradigmenwechsel gleich und war zudem radikal, denn Rousseau fordert uns auf, die Dinge des Lebens aus der Sicht von Kindern zu betrachten. Er erinnert mit seinem Denkansatz jeden von uns auch an die eigene Kinderzeit und an das Kind in uns. Er beschreibt Kindheit als die vermutliche beste Zeit im Leben eines jeden Menschen, wenn er behütet und gefördert, aber frei sich entfalten kann. Wir geben heutzutage jedoch leichtfertig das für unsere Kinder hart errungene Terrain, sozusagen ein Naturschutzgebiet für Kinder, wieder aus der Hand. Wir opfern Kinderkultur und drängen Kindern Neuerungen auf, oft ohne diese Neuerungen und ihre Auswirkungen auf die Kleinsten unserer Gesellschaft gewissenhaft abzuwägen.

Es will mir nicht in den Kopf, warum wir z.B. einem ausländischem Vogel namens Nandu Asyl gewähren oder einem Wolf größtmöglichen Freiraum für sein Revier garantieren müssen, weil sie ´geschützt´ sind, Kinder heute aber teilweise behandelt werden, als sei ihr Leben und ihre Kindheit überhaupt nicht schützenswert, sondern manchmal sogar kaum etwas wert.
Muss man Kinder wirklich mit den Problemen und Nöten konfrontieren, die eigentlich Erwachsene zu lösen haben? Müssen sie die Schauermärchen unser Umwelt- und Naturkatastrophen bereits mit dem bio-dynamischen Müsli und dem veganen Würstchen inhalieren? Müssen Kinder im Kindergartenalter bereits Geschlechterkampf praktizieren und gezwungenermaßen z.B. Buben mit Puppen spielen und kleine Mädchen über Frauenrechte aufgeklärt werden? Ist es sinnvoll bereits kleine Kinder über Inter-, Bi- und Homosexualität zu informieren und sie damit an sexuelle Vorlieben einiger Erwachsener heranzuführen? Was soll das für eine Pädagogik sein, die derart invasiv in relativ unberührtes Kinderleben eindringen will? Sollen diese kleinen Wesen tatsächlich auch noch durch feministische Forderungen dressiert, mit pseudowissenschaftlichen Gendermainstreaming in die sexuelle Irre geführt und ihr Seelenleben durch eine Emanzen-Ideologie durcheinander gewirbelt werden, wie es bereits mit großen Teilen unserer Gesellschaft geschehen ist? Verschont unsere Kinder vor solchen Unsinn und lasst sie Kinder sein.

Sollen doch Erwachsene, die daran Freude haben, sich aus geschlechterideologischen Gründen bekämpfen. Wenn erwachsene Menschen die Kunstfertigkeit der Medizin und der ästhetischen Chirurgie nutzen wollen, um sich ein anderes Geschlecht zu verschaffen, dann soll das ihre Sache sein. Aber Finger weg von unseren Kindern. Zerstört Kindheit nicht, indem ihr eure persönlichen Bedarfe auf Kinder übertragt.
Geschlechtsidentität wird üblicherweise im zarten Kindesalter erworben, aber nach Lesart einer Pseudowissenschaft, die sich Gender Mainstreaming nennt, soll Geschlecht ein soziales Konstrukt sein. Als ob es nur um kulturelle Maskerade ginge. Oft treten gerade solche Leute für so einen Unsinn ein, die an anderer Stelle der Natur so zugetan sind, dass sie Frösche über die Straße tragen und Hühner aus Legebatterien befreien. Wenn es aber um das menschliche Geschlecht geht, dann soll die Natur plötzlich keine Rolle mehr spielen. Nicht nur das, jeder der sich an dieser Stelle auf die Natur beruft, wird als rückständig und schlimmer beschimpft. Man darf nicht sagen, das Geschlecht natürlich ist, aber man darf behaupten es sei sozial konstruiert. Das ist doch lächerlich.
Erklären Sie einmal einer Maus, einem Frosch oder einem Eisbären, die sich gerade paaren und ihrer evolutionären Pflicht nachgehen, ihr Geschlecht sei nur ein Konstrukt. Fordern sie ihren Dackel zu Hause doch mal auf sich beim Pipi machen gefälligst hinzusetzen wie eine Hündin und lassen sie aus hygienischen oder Glaubensgründen die Vorhaut ihres Pferdes beschneiden. Tierschützer würden Sie in diesem Fall in den Würgegriff nehmen. Tiere sollen ein Recht auf artgerechte Haltung und Ausübung ihrer natürlichen Lebensweise haben – aber der Mensch? Ihm wird im Mainstream unserer Zivilisation und Kultur die Natur nur zugebilligt, wenn es um die Rechtfertigung der vegetarischen oder veganen Lebensweise oder um ähnliche Ideologien geht. In der Geschlechterdebatte zeigen die meisten der Natur die kalte Schulter und treten stattdessen auf wie eine Sittenpolizei, die für politisches Wohlverhalten sorgt. Da blinzeln Überwachung, antidemokratisches Gehabe und Einschränkung der Meinungsfreiheit am geschlechterpolitischen Horizont.
Feministische Ideologen und andere Nutznießer drängen Mütter dazu Kinder, die gerade mal 365 Tage auf der Welt sind, in die Fremdbetreuung zu geben und begründen dies mit den wunderbaren Auswirkungen, welche die Berufstätigkeit angeblich auf Frauen haben soll. Müssen wir unsere Kinder, wie vor hundert Jahren, tatsächlich wegen der Ausbeutung unserer Arbeitskraft durch Dritte zur Aufbewahrung geben? Geht diese Rechnung wirklich auf? Oder könnte es nicht bedeutungsvoller und nachhaltiger sein Kindern Urvertrauen, Bindung, Bildung und Erziehung zu vermitteln? Gesunde Kinder belasten das soziale Netz und das Gesundheitswesen sicher weniger, als solche die durch Mangel an Leib und Seele erkranken. Die Bindung kommt erwiesenermaßen stets vor der Bildung und die Beziehung immer vor der Erziehung. Das auszublenden schadet Kindern.

All diese Entwicklungen sind auch eine große Schande für Frauen meiner Generation, denn offensichtlich haben uns Ideologen der Frauenbewegung den Kopf verdreht und uns dazu auch noch einen Bären aufgebunden. Wir haben im selbstverliebten Blick in den Spiegel Mann und Kind vernachlässigt und wollen mit dem feministischen Unsinn immer noch nicht aufhören. Schwestern, lasst es nun mal gut sein. Das ist ein Irrweg!
Warum begehren wir nicht auf, wie einst die Suffragetten für das Wahlrecht der Frau? Sie meinen, wir Frauen regen uns doch schon genug auf, wenn wir eine angebliche Lohnlücke von 22 % beklagen, angeblich durch Männer unterdrücktes berufliches und persönliches Fortkommen anprangern und lauthals Frauenquoten zur Verbesserung des weiblichen Einflusses auf die Arbeitswelt fordern? Mit diesen stereotypen die Berufskarriere, Geld und Macht betreffende oder Männlichkeit nachäffende Phrasen der politisch und ideologisch vereinnahmten Frauenbewegung sind wir aber auf dem Holzweg. Dahinter verbergen sich meines Erachtens Lügen, Geschlechterkampf, Erniedrigung des Mannes und weibliche Gier.

Dass es für solch feministischen Unsinn in der weltweiten Gemeinschaft der Frauen gar keinen Konsens gibt sollte man sich einmal deutlich machen. Auf unserem Globus glaubt ja nur eine kleine Minderheit von Frauen was uns radikale Feministinnen hierzulande vorplappern. Dieser ideologische Virus der sich unter dem Pseudonym ´Feminismus´ in unsere Gesellschaft hineingefressen hat, kommt vermessen, herrschaftlich und zugleich oberflächlich daher.
Es gibt meines Erachtens Bedeutungsvolleres für das sich Frauen einsetzen könnten. Zum Beispiel dafür, die Frauenbewegung von Ideologie und politischer Einseitigkeit zu befreien. Es könnte auch ehrenvoll für eine Frau sein, sich für ein Ende dieser unsäglichen Geschlechterdebatte einzusetzen und zur Friedenstifterin zwischen den Geschlechtern und Kulturen zu werden. Frauen könnten diskriminierte Männer sogar demonstrativ unterstützen und sich genauso vehement für Männer einsetzen, wie sie es für Frauen tun. Sich als Frau für Gerechtigkeit und Schutz für Kinder und die Umsetzung von Kinderrechten einzusetzen wäre zweifelsohne auch eine gute Sache. Unsere Welt wird nicht dadurch gerechter, dass Frauen gegen Männer antreten, sondern indem Menschen unabhängig ihres Geschlechtes möglichst ähnliche Chancen bekommen. Das Ziel könnte sein dem Einzelnen zu helfen, die eigene Lebenssituation zu optimieren und nicht die Geschlechter gegeneinander auszuspielen.


Wir müssen uns heute neu fragen, was ein Frauenleben zu einem glücklichen Leben macht. Männlichkeit nachzuäffen und Männerleben zu imitieren können wir getrost von der frauenrechtlichen Agenda streichen und gegen unsere eigene Sache austauschen. Menschen sind nun mal nicht gleich, weshalb die Art von Gleichberechtigung nach der einige verblendete Ideologen trachten nur eine Schimäre sein kann. Mir scheint es aber möglich, dass Mann und Frau sich bei allen Unterschieden und Differenzen doch auf Augenhöhe treffen können.
Verabschieden wir uns doch von der Idee wir Frauen müssten Männern entreißen, was sie in ihren Händen halten um es in unsere eigenen Taschen zu stecken. Das haben wir doch gar nicht nötig. Es steckt genug Potential in uns Frauen, um unseren Beitrag zur Verbesserung unseres eigenen Lebens, unserer Gesellschaft oder gar dieser Welt leisten zu können. Und diesen Beitrag, liebe Frauen sollte jede von uns auf ihre Weise und ohne die ideologische Vorschrift selbsternannter Frauenrechtlerinnen tun, dafür aber Hand in Hand mit Männern.
Jetzt bedarf es weiblichen Widerspruches der bislang noch eher stillen Mehrheit der Frauen. Asiatische, russische, chinesische, afrikanische Frauen haben womöglich andere Vorstellungen von einem glücklichen, erfüllten Leben, als eine kleine Minderheit weißer Frauen uns weismachen will. Und auch hierzulande sprechen die selbsternannten Frauenrechtlerinnen nicht für die Mehrheit. Es gibt keinen Feminismus, der für alle Frauen gilt und erst recht keinen, der Männern und Kindern gegenüber gerecht agiert. Weibliche Emanzipation darf nicht länger auf Kosten und zu Lasten von Männern und Kindern gehen. Das ist Unrecht.

Männer, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind in der Kakophonie um ´die armen Frauen´ in den vergangenen Jahrzehnten nicht ausreichend beachtet und schon gar nicht in wichtige sogenannte gleichstellungspolitische Belange miteinbezogen worden. Gewisse Frauen haben diesen Acker rücksichtslos für sich allein beansprucht und bis heute kultiviert. Pauschal wurde von vielen über Männer geurteilt, der Stab über Männlichkeit gebrochen und der Mann schlicht zum Täter stilisiert. Jedem Jungen hätte man am liebsten eingetrichtert, was für ein Bösewicht in ihm steckt, indem man ihm vorgaukelt er sei ein potentieller Vergewaltiger, ein Macho der Frauen immer nur missachten wird, ein Ganove, der für sich beansprucht, was er Frauen verweigern würde, ein Scharlatan, der in der Frau ein minderwertiges Geschöpf sehen würde und der seinen vermeintlichen Vorsprung, den er angeblich qua Geschlecht hat, nur dafür nutzen würde ein Frauenleben schwer zu machen. Kein gutes Haar wurde ihm gelassen, nichts konnte er mehr recht machen, nur noch alles falsch und schlechter. Esther Vilar wusste wovon sie redete, als sie vom dressierten Mann sprach und gewissenlosen Frauen den Spiegel vorhielt.
Man muss sich doch wundern, wenn man sieht, wie viele Projekte einseitig ausschließlich Mädchen und Frauen im Visier haben und die Anzahl gegengleicher Männerprojekte kläglich daherkommt. Mikrokredite ausschließlich für Frauen dort, Fahrradkurse für Migrantinnen oder Frauenhäuser hier. Diese Form der Frauenbevorzugung verschärft heutzutage sogar schon weltweit den Geschlechterkampf. Womöglich sollen solche Dinge Wegbereiter für ein Matriarchat sein, weil zeitgleich sogar global die Männerkräfte zunehmend schwinden. Was einem Mann früher zur Ehre gereichte wird ihm heute zum Vorwurf gemacht. Das ist eine Tragödie.

Es ist mittlerweile gelungen eine Vielzahl von Männern derart in die Abhängigkeit von Frauen und deren Interessen zu drängen, dass man in Teilbereichen eine Herrschaft von Frauen vorfindet, der es ausschließlich um den eigenen Vorteil und um die Gewinnoptimierung durch die Ausbeutung von Männern geht. Das eskaliert bereits in Kohorten von Männern, die über Personalvermittlerinnen als Leiharbeiter immer wieder weiterverhökert werden, bis einige von ihnen am Ende fern der Heimat und abgetrennt von jeglicher Infrastruktur als männliche Sexsklaven arbeiten. Männerhandel funktioniert weltweit, wird in der Debatte um Menschenhandel mit Frauen aber weitgehend ausgeblendet. Da werden nicht nur in afrikanischen Dörfern Männer verjagt. Die Männervertreibung ist ein Phänomen dem wir uns so noch gar nicht gestellt haben. Männer werden ja nicht nur symbolisch von ihren angestammten privilegierten Plätzen vertrieben, es geschieht ja auch wahrhaftig und für einen Mann persönlich und bis ins Mark spürbar. Wo für eine Frau, auch qua Gesetz, Platz gemacht werden soll muss ein Mann zur Seite treten. So einfach ist das. Was Männern am Ende bleibt ist oft die Demütigung durch eine Frau und manchmal gibt es für ihn auch kein Zurück ins alte oder ein Vorwärts in ein neues Leben.

Wer noch seinen gesunden Menschenverstand besitzt, der wird sich unabhängig des Geschlechtes für Menschen einsetzen, wenn diese verunglimpft, herabgewürdigt oder auf andere Weise diskriminiert werden. Wenn sich solche matriarchalen Strukturen jedoch weiter verdichten, dann steht es schlecht um unsere Brüder, Söhne und Väter. Ja, es könnte sogar sein, dass ein heraufziehendes Matriarchat ebenso brutal niederzuschlagen ist, wie man es hierzulande mit dem sogenannten Patriarchat bereits vollzogen hat. Wehe uns Frauen, wenn es so kommt.

Der Blick auf die männerverachtenden Wahrheiten bleibt vielerorts aber leider verstellt, weil sich die Kultivierung der Opferrolle von Frauen wie automatisch fast immer in den Vordergrund drängt. Über 300 entführte Frauen wird mehr geredet, als über 3.000 bestialisch ermordete Männer. Frauenrechtlerinnen maßen sich sogar an zu verbreiten es sei besser wenn nur noch Frauen im Cockpit eines Flugzeuges sitzen würden, denn erwiesenermaßen würden Frauen weder Amok laufen noch andere ungeheuerlichen Taten vollbringen.
Aber, ich bitte Sie meine Damen und Herren, zu glauben Frauen seien das friedlichere Geschlecht wäre naiv. Sie töten, sie verletzen, sie missachten, sie provozieren, sie lügen und schlagen. Sie haben ihre eigenen Mittel und Wege. Dafür die Augen zu öffnen wäre der richtige Weg, denn bis heute tauchen Täterinnen oft in der Menge der weiblichen Opfer unter und werden dadurch entweder seltener zur Rechenschaft gezogen oder milder bestraft.

Wenn im Bildungs- und Betreuungswesen fast zu 100 % und seit Jahrzehnten Frauen Kinder bilden und betreuen, dann haben Frauen in der Bildung und Betreuung ungetrübte Macht und Einfluss auf Mädchen und Jungen. Wenn dann in der Mehrheit Frauen einen höheren Bildungsabschluss machen, ist das schön für die einzelne junge Frau, aber es zeigt auch, wie ungerecht die Gesamtsituation geworden ist. Da gibt es mitunter Fachkräfte, die tun, was Alice Schwarzer vor Jahrzehnten forderte. Macht es den Jungen schwerer, damit es die Mädchen leichter haben.

Zunehmend mangelt es Männern an Bildung und das, obwohl Männer mit den gleichen Voraussetzungen geboren werden wie Frauen. Was passiert da im Betreuungs- und Bildungswesen, dass am Ende von Kinderkrippe, Kindergarten und zehn Pflichtschuljahren für Jungs oft so ein mageres Ergebnis herauskommen kann. Was erlebt ein Junge, dass es ihm so schwer macht genügend am Bildungswesen teilzuhaben. Stellen Sie sich vor, es gibt tatsächlich Menschen, die den Mangel im männlichen Geschlecht sehen und nicht darin, dass vielleicht System, politisches und menschliches Kalkül dahinterstecken könnte.
Die bildungsschwachen Jungen, die auf diese Weise selbst nach zehn Schuljahren nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen und damit im Berufsleben kaum bestehen können, mögen Wasser auf den Mühlen feministischer Ideologie sein, weil es ihren Zielen dient. Für den jungen Mann folgt aus der erfolglosen Schulzeit oft ein erfolgloses Leben. Ich wage zu bezweifeln, dass ein solcher Junge ´selbst schuld´ an seinen Misserfolgen ist, dafür kenne ich die Lage in den sozialen und pädagogischen Berufen viel zu gut.
Frauen profitieren in hohem Maß von unserem guten Gesundheitswesen und überleben Männer um einige Jahre. Ein tolles Ergebnis für das weibliche Geschlecht, aber am Ende eine Niederlage für Männer, deren physische und psychische Erkrankungen zu oft nicht ausreichend diagnostiziert und verarztet werden, sodass sie früher sterben oder den Suizid statt das Leben wählen. Schauen Sie sich die beiden Männergesundheitsberichte der Stiftung Männergesundheit doch einmal an und lassen Sie die tatsächliche Situation von Männern und deren Erkrankungen einmal auf sich wirken. Es ist leider schicker, sich in Sachen Brustkrebs der Frau zu engagieren, als eine Kampagne für Männer mit Prostatakrebs zu unterstützen. Warum eigentlich? Spenden für irgendwelche Frauenprojekte zu sammeln ist auch viel leichter, als ein gutdurchdachtes Männerprojekt mit Spendengeldern zu finanzieren.

Noch heute heißt es schnell Männer seien doch selbst schuld, wenn sie früher sterben, sie hätten ja so eine ungesunde Lebensführung. Dass aber vielleicht unser Gesundheitswesen in der Diagnose und Behandlung von Männern kräftige Lücken aufweisen könnte, wird außer Acht gelassen. Dass eine Frau einem Mann Verletzungen zufügen kann, die er ein Leben lang mit sich führt, mag man nicht hören.
In der Rückschau kann einem leidtun, welche Verletzungen und Demütigungen eine erkleckliche Anzahl von Frauen unserer Kultur Männern in ihrem Umfeld bis heute bereits zufügten. Frauen die mit weiblicher List zuschlagen und Männer in die finanzielle Enge oder die emotionale Starre drücken, sich an ihnen bereichern, sich rechtliche oder persönliche Vorteile durch einen Mann verschaffen. Solcherlei tun Frauen aller sozialer Schichten und jeglichen Bildungsstandes. Es ist ja nicht so, als seien Frauen das bessere Geschlecht. Im Guten wie im Bösen ist mit Sicherheit Gleichstand zwischen den Geschlechtern. Jedenfalls, wenn man dem lieben Gott glauben möchte. Nach seinem Willen sind wir alle Sünder und brauchen Vergebung. Aber, man muss so Etwas wohl ausdrücklich betonen, weil es im Fall von Frauen immer wieder gern vergessen wird.

Sehen Sie, die Geschichte der Männer ist nicht weniger belastet, als die der Frauen. Aber, es wird behauptet und so argumentiert, als ob das Männerleben schon immer auf Rosen gebettet gewesen sei. Dabei zeigt die Vergangenheit und auch die Gegenwart ein ganz anderes Bild vom Leben der Männer. Es wird uns stets als Abenteuerlust und männliches Gehabe verkauft, wenn Männer sich in der Vergangenheit auf den verlustreichen Weg machten neues Land zu erobern, wenn sie auf die Jagd gingen oder Kriege führten. Dass materielle Not, Abhängigkeit von wenigen Adligen oder Reichen, dass Ausbeutung und Demütigung von Männern dahinterstecken könnte, tritt in der üblichen Diskussion kaum in Erscheinung.

Fragen Sie einmal Obdachlose, die im Übrigen überproportional männlichen Geschlechtes sind, was sie in die Obdachlosigkeit führte. Manchmal begann ihr Abstieg mit einer schweren Kindheit, in der auch die Mutter versagte oder mit dem unversöhnlichen Ende einer Beziehung, aus der der Mann als Verlierer herausging. Nicht nur solchen Männern schwindet die Manneskraft. Seit Jahren geht die Qualität der Spermien zurück, sie werden träge und sind schlecht ausgebildet. Kümmert es jemanden?
Überhaupt müssen wir feststellen, dass die Empathie in die Nöte von Jungen und Männern nach wie vor gering ist und man mit solcherlei Dingen kaum jemanden hinter dem Ofen hervorlocken kann. Womöglich hat das schlechte Image unser Großväter und Urgroßväter diese Gefühllosigkeit hervorgebracht. Sie waren genötigt ihre wahren Gefühle nicht zu zeigen und das innere Leid zu verschweigen.


In der Industrialisierung ausgebeutet und durch zwei Weltkriege gezeichnet, war es diesen armen Männern kaum möglich über erduldetes Leid zu sprechen und es hat auch damals schon kaum jemanden interessiert. Womöglich liegt hier eine der Ursachen, der Männern noch heute entgegenschlagenden Gefühllosigkeit. Aber auch hier dürfen wir nicht vergessen, dass es vor hundert Jahren auch Mütter gab, die ihre Söhne ermunterten in den Krieg zu ziehen und Ehefrauen, die ihre Männer drängten, sich fürs Vaterland zu opfern. Sie hätten es als Schande empfunden, wenn ihr Mann oder Sohn sich dieser Pflicht verweigert hätte. Die Wehrpflicht hatte ja ein Männerleben in die Hand des Staates gelegt. Dagegen begehrten kaum Frauen auf.
Dass es auch zu diesen Zeiten Frauen gab, die von der Ausbeutung ihrer Männer oder gar deren Tod profitierten, wird wenig beachtet. Dass Frauen ihre Position an der sogenannten Heimatfront ausbauen und stärken konnten, während ihre Männer zu Tode kamen ist eine Ungerechtigkeit über die gern hinweggesehen wird. Der Zweite Weltkrieg ist auch auf dem Mist von Frauen gewachsen. Zahllose fanatische Frauen schrieben Liebesbriefe an Adolf Hitler und glühten regelrecht für die Sache der Nazis. Wir aber sehen auch hier allzu gern nur weibliche Opfer.


Es ist völlig unnötig vor feministischen Ideologen zu kuschen. Es liegt an uns ein herannahendes Matriarchat einzudämmen und wieder zur Solidargemeinschaft von Frauen und Männern zurückzufinden. Die daraus neu gewonnene persönliche Freiheit wird unserer Gesellschaft Flügel verleihen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unabhängig von einer politischen oder religiösen oder ethisch-moralischen Einstellung sind wir doch alle Menschen und Teil der natürlichen Umwelt. Wir sollten diese jahrtausendealte Wahrheit zum gemeinsamen Nutzen werden lassen, anstatt gegen sie anzukämpfen. Wir könnten die Freiheit und die darin enthaltene Kraft des Einzelnen wieder neu wertschätzen. Und anstatt Geschlecht gegen Geschlecht zu kämpfen und Kinder auf dem Altar weiblicher Eitelkeiten zu opfern, könnten wir aktiv den Frieden zwischen Frauen und Männern stiften und damit die Zukunft unser Kinder und Kindeskinder sichern.
Vielen Dank

Quelle – Originaltext:
https://geschlechterdemokratie.wordpress.com/2015/05/15/vortrag-in-hamburg/#more-1559