Familie Familienrecht family law germany austria youth office – father Österreich Deutschland Schweiz Eltern Kinder Entfremdung Doppelresidenz gemeinsames Sorgerecht Jugendamt Obsorge KESB Trennung Väter Umgangsrecht alleinerziehende Italia Papa Scheidung Mutter Jugendwohlfahrt Parental Alienation PAS Besuchsrecht Unterhalt Kindesentführung Pädophile Missbrauch Gleichstellung Frauenpolitik Feminismus Gender Justiz Familienpolitik Familienministerin Juliane Bogner-Strauß Väter Suizid – Vaterlose Gesellschaft parents children custody welfare dad divorce mother child abduction pedophile abuse equality woman politics feminism gender justice family policy fathers suicide Fatherless society child welfare PAS child abduction reproductive medicine violence Left leaks family law shared parenting
Wie schwach kann man als Elternteil sein, um das wehrloseste herzunehmen um an ein niederes Ziel zu kommen. Wie kalt kann man vorgehen, ohne gewissen und Scham…. ein Kind ist kein Objekt, sondern ein Lebewesen mit EIGENEM Herzen und EIGENEN Gefühlen… nur weil du auf Rache aus bist, fühlt das Kind ganz bestimmt nicht wie du… das Kind sehnt sich nach liebe, welche es sodann wegen dir unterdrücken muss. Um diesen Druck auszuhalten entwickelt es eine Abwehrfunktion um überhaupt mit der Situation leben zu können…. das Kind verzichtet auf einen Elternteil und lehnt diesen ab – um es DIR recht zu machen und um Frieden zuhause zu haben… #mamadiebeste das ist DEIN Verdienst…. du hast DEIN Kind zerstört… du hast DEINEM (eurem) Kind die Zukunft kaputt gemacht. Mich widern diese Egoisten und entfremder an. Es sind Verbrechen die an unseren Kindern begangenen werden, und statt zu helfen wird es auch noch vom Staat unterstützt… die Quittung kommt schon ganz bald… die kinderseele wurde systematisch von DIR für immer zerstört… wundert euch noch warum das Pflegesystem wird immer weniger funktioniert⁉️… ich sage: STOPPT diese verbrecher ‼️
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Abtreiben ist sicher und gehört vom Staat bezahlt! Oder wie?
Im gerade angelaufenen Frauenvolksbegehren wird neben diversen, teils verqueren Forderungen auch definitiv verlangt, dass die Abtreibung in allen öffentlichen Spitälern durchgeführt wird und dass die Krankenkassen dafür aufkommen sollen. Dieser Wunsch ist per se absurd, denn Krankenkassen sind dazu da, die Behandlungen von Krankheiten zu finanzieren – und zwar solidarisch über die Kassenbeiträge der Österreicher. Schwangerschaft ist per definitionem keine Krankheit und eine Abtreibung kann aus diesem Grund und auch aus ethischen und vor allem aus juristischen Gründen niemals eine über die Allgemeinheit zu finanzierende Leistung sein. Nicht zuletzt besonders auch deswegen, weil sie im Strafgesetzbuch verboten ist und nur unter gewissen, allgemein bekannten Bedingungen straffrei bleibt.
Netzfund
Die aktuelle Forderung der einschlägig aktiven Frauenlobby veranlasste den Autor dieser Zeilen, die aktuelle medizinische Literatur über die Abtreibung zu durchstöbern. Und da stößt man beim Sichten der Datenbanken rasch auf eine in Amerika recht bekannte Studie , in der haarsträubende Ergebnisse publiziert wurden: Eine Gruppe von Gynäkologen verglich das Sterbe-Risiko der Frauen bei einer normalen Geburt mit dem Sterbe-Risiko bei einer geplanten Abtreibung und stellte fest, dass eine Abtreibung 14 mal sicherer ist als eine Geburt. Oder umgekehrt betrachtet: Frauen sterben laut dieser Studie an einer normalen Geburt 14 mal häufiger als bei einer Abtreibung. (Die Studie wies übrigens methodische Mängel auf, was den Verdacht erhärtet, dass bei dieser Arbeit verhohlene Interessen dahinter stecken.)
So sicher, so gut
Die Herren Kollegen aus den USA schlossen jedenfalls aus ihrer Studie, dass Abtreibung im Vergleich zur Geburt also eine sehr sichere Angelegenheit sei und sie hielten diese für sie offenbar sehr eindrucksvolle Sicherheit in ihrer Conclusio explizit fest (Die Conclusio ist die zentrale Erkenntnis, die in jeder medizinischen Studie getroffen wird). Von einer generellen Empfehlung, im Falle einer Schwangerschaft aus Sicherheitsgründen stets die Abtreibung statt der Geburt anzustreben, sah man in der gegenständlichen Arbeit allerdings ab – vermutlich wäre diese Empfehlung von der zuständigen Ethik-Kommission auch abgelehnt worden.
Die Studie wird zitiert
Aber natürlich wird die nämliche Studie immer wieder von Abtreibungsbefürwortern, von Geschäftemachern und von den zugehörigen Lobbys wiedergegeben, weil man gerade in der Medizin ganz grundsätzlich mit dem „Sicherheitsargument“ Ängste und Unsicherheiten reduzieren kann. Die höchst fragwürdige Studie eignet sich daher hervorragend, von US- Abtreibungskliniken zitiert und in manipulativer Art den oft in ihrer Entscheidung unsicheren Schwangeren nahegebracht zu werden. Auch in Österreich sind die genannten Daten natürlich bekannt und über Google oder den Gynäkologen zu erfahren.
Was hat das eine mit dem andern gemein?
Auf den ersten Blick haben die Studie und das Volksbegehren nichts miteinander zu tun – und doch sind sie inhaltlich ganz eng verwoben. Die US-Studie, die als Werbe- und Verharmlosungsinstrument ge- und missbraucht wird, ist aus ethischer Sicht genauso abzulehnen wie der oben beschriebene verquere Wunsch des Volksbegehrens, die Abtreibung einer Kostenübernahme durch die Allgemeinheit zuzuführen.
Ein zynischer Megatrend
Sowohl die Aussage der Studie wie auch die Aussagen im Volksbegehren sind dazu da, die Abtreibung in ihrer lebensvernichtenden Bedeutung zu verharmlosen und sie auf die Ebene eines banalen medizinischen Eingriffs zu verschieben, der noch dazu angeblich so angenehm risikoarm ist und welchen doch bitte schön die Bürger solidarisch finanzieren sollen. Überdies wird in der gesamten Debatte ständig versucht, ein „Recht auf Abtreibung“ und daraus sogar ein Menschenrecht zu konstruieren. Wir stecken damit mitten in einem zynischen Megatrend, der auch in der EU-Politik längst Fuß gefasst hat und der vor allem von linken Ideologen massiv befördert wird. Die Sonne der westlichen Kultur geht damit wieder ein Stückchen weiter unter.
Der Fall ist von 1993 und das Stift hatsofort reagiert. Aber Hetze gegen die Kirche geht immer, das haben die Nazis auch schon gewusst…
Michael Tfirst vor einer Stunde
Bei diesem Fall geht es darum, dass es sich um „Vertuschung“ handelt, da die Sache nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, um in Folge künftige Missbrauchsopfer zu vermeiden.
So wie es aussieht, hat er weiter missbraucht und, denn dei deutsche Staatsanwaltschaft hat diesen Fall zur endgültigen und einmal ordentlichen Aufklärung an Österreich zurückgeschickt, da sie gerade an diesem Fall mit neueren Opfern arbeitet.
Also, ANFANG JUNI 2017 machte die Staatsanwaltschaft in Deutschland bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eine Anzeige, dass da sexueller Missbrauch „klosterintern“ geregelt wurde.
Wenn es nur bei diesem Fall geblieben wäre: Und was ist ENDE JUNI 2017?
Am 29.6.2017 hat die deutsche Staatsanwaltschaft wieder in einem anderen Fall und wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als hundert Fällen, Anklage erhoben. Diese Ermittlungen sind laut österreichischer Staatanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt worden. Plötzlich taucht jetzt ein Sachverständigengutachten auf, das dem klerikalen Missbrauchstäter verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Was wird da seitens der Kirche und des Staates Österreich gespielt?
Echt grauslich ist das Ganze!
MfG
Michael Tfirst
Michael Tfirst vor 2 Stunden
Was mich verwundert ist, dass da nie der Deutsche Orden erwähnt wird, der ja auch involviert ist. Kardinal Schönborn ist seit ewigen Zeiten der Ordenskaplan des Deutschen Ordens. Diesbezüglich machte ich schon im Juni 2017 eine Anzeige, denn 14 Jahre lang hatte jener Priester eine Haushälterin, die vom Deutschen Orden (Hort des goldenen Vlieses) entlohnt wurde und deren Sohn er missbrauchte.
Am 20.9. 2017 zeigte ich zusätzlich Schönbornsprecher Dr. jur. Prüller an, weil er am 20.9. im ORF verkünden ließ, dass es EINE PFLICHT ZUR ANZEIGE NICHT GEBE und wenn ein Opfer das nicht will, müssen wir diesem Wunsch nachkommen.
Foto: /Kirchenpriviligien.at/Abdruck honorarfrei Der Kardinalschlitten wird bei Protesten gegen Missbrauchsfälle verwendet
Plattform fordert vollkommene Aufklärung des Falls aus dem Jahr 1993.
Die „vollständige Aufklärung und eine angemessene Entschädigung des Opfers“ fordert die Plattform „Betroffene Kirchlicher Gewalt“ in der Causa eines Missbrauchsfalls aus dem Jahr 1993 im Stift Klosterneuburg. Dazu soll heute, Freitag, ab 13 Uhr eine Demonstration am Rathausplatz in Klosterneuburg vor der Gemeinderatssitzung stattfinden.“Obwohl so viele Fakten am Tisch liegen, mauert und vertuscht die Kirche und entzieht sich ihrer Verantwortung“, meint Sepp Rothwangel, Obmann der Plattform. Man mutmaßt Ungereimtheiten in der Causa. Das Stift solle die Verbrechen anzeigen und den Betroffenen Entschädigungen zahlen. Laut Rothwangel gebe es die Tendenz, „wenn so etwas passiert, dass es unter den Teppich gekehrt wird, um den Anschein zu wahren.“ Er geht davon aus, dass es rund um den Fall noch weitere Opfer gibt.
Auch der Gemeinderat der Stadt Klosterneuburg wird aufgefordert, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gemeinderätin Teresa Arrieta, Obfrau der Bürgerliste PUK, verlangt in einem offenen Brief, dass der Propst die Widersprüche aufklären möge und sich der Gemeinderat zur moralischen Verantwortung des Stifts äußern solle. Vorgeworfen wird Propst Backovsky, dass er den Täter gedeckt und dessen berufliches Weiterkommen in Deutschland als Pfarrer gefördert habe. „Die Widersprüche zwischen dem, was das Stift, und dem, was die Mitbrüder erzählt haben, klaffen auseinander. Es ist die Pflicht des Gemeinderats – im Interesse des Ansehens der Stadt – sich mit dem Probst auseinanderzusetzen“, sagt Arrieta. Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) möchte keine Stellungnahme abgeben.
Opferschutz
Im Stift Klosterneuburg habe man nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls von 1993 alles getan, um der Sache nachzugehen, meinte dazu Sprecher Walter Hanzmann am Donnerstag. Alte Protokolle wurden ausgehoben, aus denen hervorging, dass der damalige, 1997 verstorbene Propst Gebhard Koberger unmittelbar reagiert und den betreffenden Augustiner-Chorherren suspendiert hatte.
Hanzmann verwies unter Hinweis auf ein Sechs-Augen-Gespräch auf den Aspekt des Opferschutzes, der nun verletzt werden könnte: Mutter und Sohn wollen unbedingt anonym bleiben, hätten jetzt aber Sorge, dass ihre Namen bekannt würden. Die Dame habe ihm versichert, dass sie 1993 den Schutz ihres Kindes sicherstellen wollte, was nach ihrem Gespräch mit Koberger und dem ebenfalls verstorbenen Dechant durch die Entfernung des Geistlichen aus dem Kloster geschehen sei. Sie habe den Fall aber – ebenfalls zum Schutz des Buben – nicht anzeigen wollen.
(kurier) Erstellt am
Stift Klosterneuburg gibt Missbrauch zu
Stift Klosterneuburg bestätigte Missbrauchsfall aus 1993
50.000 Minderjährige bekommen keine Alimente, Republik zahlt 131 Millionen Euro Vorschuss.
Die schlechte Nachricht zuerst: Schulden beim Staat wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen verjähren nie. Insofern könnte es laut Senatspräsident Reinhard Hinger vom Oberlandesgericht Wien „ein böses Erwachen geben, wenn man ins Pensionsalter kommt und vielleicht erstmals ein regelmäßiges Einkommen bekommt“.
Dann bleibt unter Umständen nicht einmal das Existenzminimum über, denn der Staat darf in solchen Fällen bei der Pfändung diese Grenze noch um 25 Prozent unterschreiten.
Trotzdem muss Österreich jedes Jahr tiefer in die Taschen greifen, um etwa 50.000 hier lebenden Kindern (auch solchen mit einer anderen EU-Staatsbürgerschaft) Unterhaltsvorschuss zu zahlen, wenn der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil auslässt. Waren es 2013 noch 90 Millionen Euro, die Papa Staat vorstreckte, schlug sich dieser Budgetposten 2016 schon mit 131 Millionen Euro zu Buche. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch Justizminister Wolfgang Brandstetter hervor.
3100 im Ausland
Die Summe könnte sich noch erhöhen, sollte die Forderung von Frauenorganisationen erfüllt werden, Unterhaltsvorschuss über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Ende der Ausbildung zu gewähren.
Meist sind es die Väter, die sie sich ins Ausland abgesetzt haben bzw. von dort stammen und keinen Unterhalt nach Österreich überweisen. Von den 3100 im Ausland lebenden Personen, auf die das zutrifft, befinden sich die meisten (1648) in Deutschland, gefolgt von der Schweiz (324) und der Türkei (194).
Etwas mehr als die Hälfte der Vorschüsse wird später zurückgezahlt oder kann hereingebracht werden. Trotzdem sind die offenen Forderungen der Republik Österreich seit Einführung des Unterhaltsvorschusses 1976 mittlerweile auf 1,1 Milliarden Euro angewachsen.
Foto: /Kurier-Infografik
Der Rechnungshof kritisiert die unterschiedlich starken Anstrengungen von Behörden, die mit der Hereinbringung von ausstehenden Unterhaltszahlungen befasst sind, und hat drei Stichproben gezogen. Die Quote zwischen Vorschüssen und (erzwungenen) Rückzahlungen beträgt in den beiden oberösterreichischen Gemeinden Schärding und Wels 66 bzw. 29 Prozent, bei Kinder- und Jugendhilfeträgern in den Wiener Bezirken Meidling, Hietzing und Liesing 36 Prozent. Das hängt laut Rechnungshof mit dem jeweiligen Personaleinsatz zusammen. Und damit, dass in Schärding 64 von 100 Unterhaltsschuldnern vor das Strafgericht gebracht werden, während es in Wien 55 und in Wels nur 18 von 100 sind. Es wird eine mangelnde zentrale Steuerung durch das Justizministerium kritisiert.
Dort wurde eine Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt“ eingesetzt, die Reformvorschläge ausarbeiten soll. Über Details oder auch nur die Richtung hüllt man sich jedoch in Schweigen.
Die Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht (OLG) Wien treibt für ganz Österreich ab dem Erreichen des 18. Lebensjahres (ab dann wird kein Vorschuss mehr gewährt) des Kindes die bevorschussten Unterhaltszahlungen ein. Mitunter ist auch nach 30 Jahren noch etwas zu holen, sogar über den Tod des Unterhaltsschuldners hinaus, wenn in der Verlassenschaft ein bis dahin verheimlichtes Vermögen auftaucht.
Eigene Abteilung
Seit Februar 2015 gibt es beim OLG Wien eine eigene Abteilung, die speziell für die Hereinbringung im Ausland abgestellt ist. „Großbritannien, Frankreich, Italien sind schwerfällig“, sagt Reinhard Hinger. Die größten Erfolge beim Eintreiben habe man in Deutschland. Aber auch „in den Oststaaten wie Tschechien, Slowakei, Ungarn funktioniert es besser, weil die Bürokratie dort vielfach noch wie in der Monarchie gestaltet ist.“
Unterhaltspflicht
Anklagen: Die Zahl der Strafverfahren gegen Elternteile, die ihre Unterhaltspflicht verletzt haben, geht zurück: 2014 gab es 2229 Verfahren und 1186 Verurteilungen, 2015 waren es 2090 Verfahren (1045 Schuldsprüchen), im Vorjahr wurden 1885 Verfahren durchgeführt, die zu 900 Verurteilungen führten.
Rückzahlungen: Die Zahl der freiwilligen oder erzwungenen Rückzahlungen von Unterhaltsvorschüssen steigt langsam: 2013 wurden 56 Millionen Euro zurückgezahlt oder eingetrieben, 2014 und 2015 waren es 60 bzw. 69 Millionen, im Vorjahr 76 Millionen.
Klagen von Kindern: Rund 5500 volljährige Kinder klagen pro Jahr Vater oder Mutter auf Unterhalt.
Anspannungstheorie
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet durch die Haushaltsführung seinen Beitrag zum Unterhalt. Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Alimenten verpflichtet. Er muss „nach seinen Kräften“ (Anspannungstheorie) – wie es im Gesetz heißt – zum Unterhalt beitragen.Für die Berechnung wurden je nach Alter des Kindes Prozentsätze festgelegt: 16 Prozent des Nettoeinkommens für Kinder bis sechs Jahren, 18 Prozent bis zehn, 20 Prozent bis 15 und 22 Prozent bis zum 18. Lebensjahr.Unterhaltspflichtigen mit überdurchschnittlichem Einkommen kommt eine so genannte „Luxus-“ oder „Playboygrenze“ zugute.In diesen Fällen ist ist der Unterhaltsanspruch mit dem Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs begrenzt.Ein international erfolgreicher Motorradrennfahrer aus der Steiermark wurde vom Gericht gerügt, dass er trotz seiner Siege keine entsprechend hoch dotierten Werbeverträge abgeschlossen hatte. Autogrammstunden, der Vertrieb von Fanartikeln und Auftritte als Werbeträger hätten das Einkommen des geschiedenen Vaters zweier Kinder erhöht und dadurch auch höhere Unterhaltsleistungen (bis zur „Playboygrenze“) ermöglicht.Der Unterhaltspflichtige muss „alle persönlichen Fähigkeiten so gut wie möglich einsetzen“, beschied das Gericht dem Rennsportstar.
Presseaussendung:
25. April: Tag gegen Elternentfremdung
25. April, Tag gegen Elternentfremdung: heimliche Gewalt von unheimlichen Ausmaßen!
Die österreichische Väterplattform begeht am 25. April den internationalen Tag gegen Elternentfremdung. Dazu stellt die Männerpartei klar: Elternentfremdung ist tiefgreifende Gewalt gegen zahlreiche Menschen.
Ist Elternentfremdung Gewalt?
Gewalt definiert sich dadurch, dass jemand beeinflussend, verändernd oder schädigend auf andere einwirkt. Elternentfremdung schadet nachweislich Kindern, Elternteilen (zumeist Vätern) und vielen Verwandten (zumeist väterlicherseits). Somit ist jede Elternentfremdung fortgesetzte Gewaltausübung gegen mehrere Personen.
Das Ignorieren von Gewalt durch Elternentfremdung in Politik und Justiz
Die österreichische Politik und Österreichs Justiz scheint meisterlich im Ignorieren von Gewaltformen wie Elternentfremdung zu sein. Doch ebenso, wie der Baum im Wald auch dann vom Blitz getroffen wird, wenn wir nicht hinsehen, handelt es sich bei jeder Elternentfremdung klipp und klar um brutale, seelische, familiäre Gewalt, egal, ob wir hin- oder wegsehen.
Die gesellschaftliche Dimension
Gewalt wird umso bedrückender erlebt, je weniger die Gesellschaft betroffene Menschen vor dieser Gewalt schützt. Elternentfremdung wird noch immer bagatellisiert, allzu schnell wird dem gewaltausübenden Elternteil Glauben geschenkt und sogar dem Gewaltopfer, dem entfremdeten Elternteil, die Schuld an der eigenen Lage zugeschoben.
Die aktive Mittäterschaft der Republik Österreich
Traumatisch wird Gewalt endgültig, wenn sich der Staat durch Politik und Justiz auf die Seite der Gewalttäter stellt und sie bei ihrer fortgesetzten Misshandlung anderer schützt und unterstützt. Die Männerpartei beweist mit zahllosen Beispielen, wie Ämter und Justiz durch Passivität, Verschwendung von Zeit und schließlich sogar aktiv durch Stellungnahmen, Gutachten, Entscheidungen und Beschlüssen Elternentfremdung unterstützen. Die Politik wirkt an dieser fortgesetzten Gewalt mit, indem sie nicht einmal Zahlen und Daten erhebt, massenweise Beschwerden ignoriert und somit wissentlich Gewalt duldet und unterstützt.
Will die Republik Österreich weiter Mittäter sein?
Die Männerpartei fordert, gemeinsam mit der österreichischen Väterplattform, zum internationalen Tag gegen Elternentfremdung:
– Anerkennung der Eltern-Kind-Entfremdung als tiefgreifende Gewalttat und Bekenntnis zum Auftrag des Staates, diese Gewaltform ebenso verhindern zu wollen wie andere Formen der Gewalt.
– Verankerung von Eltern-Kind-Entfremdung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Festlegung von abschreckenden Strafen und tatsächliche Verhängung unbedingter Strafen, zum Schutz der Menschen in Österreich vor Gewalt.
– Unterstützung und Hilfe für Opfer, durch niederschwellige Beratung, kompromisslose Unterstützung, schnelles, präventives Eingreifen und Wiedergutmachung für alle Betroffenen Österreichs, deren Leid durch das Handeln oder Unterlassen der Republik oder von Einzelpersonen mitverursacht wurde.
Glaubwürdiger Gewaltschutz kann nicht mit einem blinden Auge und Scheuklappen durch die Welt gehen. Die Forderungen der Väterplattform sind grundlegend. Immer mehr Menschen in Österreich sehen Bedarf für solche grundlegenden Änderungen. Die Väterplattform wird alle Anstrengungen daran setzen, dass diese Einsicht endlich bei Österreichs Politik und Justiz ankommt.
Dieser Erwachsene hat von der „Hilfe“ des selbsternannten Wächteramtes endgültig genug. Wir fragen uns, ob ein Heimaufenthalt in Rumänien geeignet ist, einen deutschen Heranwachsenden fit zu machen für den Start in den deutschen Berufsalltag. Oder ging es doch nur darum ein jugendliches Opfer von seiner Familie fernzuhalten? Ein abschreckendes Beispiel dafür, was Kinder in der Obhut des deutschen Staates durchmachen.
Vielleicht sollte sich der Justizminister Wolfgang Brandstätter ÖVP gemeinsam mit dem Justizministerium überlegen, dass derzeitige Jugendstrafrecht von 21 auf 14 Jahre herunter zusetzen.
Leider wird ja gegen die Radikalisierung und Entfremdung unserer Kinder in der vaterlosen Gesellschaft auch wenig bis gar nichts gemacht in Österreich.
Die zukünftigen Folgen, werden jetzt schon sichtbar. Viele Tote und Opfer könnten durch eine präventive Gesetzgebung verhindert werden. Zwei Elternteil können sicher in der Erziehung von einem Kind bzw. Jugendlichen besser gegen Radikalisierung einwirken, als ein alleinerziehender Elternteil bei einem entfremdeten Jugendlichen.
Zwei Gesetze sind unabdingbar:
1.) PAS und Boykott im Umgangsrecht (Besuchsrecht) muss ins Strafrecht
2.) automatische Doppelresidenz (Europarat Resolution 2079 seit Okt.2015 überfällig) für alle Väter u. Mütter von Geburt an, ausgenommen rechtskräftig verurteilte Personen, wegen Gewalt, Drogen.
PS: Ein angenhmer Nebeneffekt wäre dann noch, dass die PASSUIZIDE in der Zukunft weniger wären, derzeit liegt Österreich in der Statistik der Suizide ganz vorne .
schonen Tag noch Admin Familie & Familienrecht, am 18-12-2016
Artikel:
Fall Ludwigshafen
Wenn Kinder zu Attentätern werden.
Der IS lässt nichts unversucht – sogar Kinder in Deutschland stiftet er zum Terror an, nicht erst seit Ludwigshafen. Zeit für eine Gegenoffensive in den sozialen Medien. Ein Kommentar.
Der Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen.Foto: dpa
Perfider geht es kaum. Die Terrormiliz „Islamischer Staat“ agitiert über das Internet einen Zwölfjährigen und bearbeitet ihn so lange, bis er eine selbstgebastelte Nagelbombe am Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen deponiert. Und dann zusätzlich noch eine in der Nähe des Rathauses, weil der Sprengsatz beim ersten Versuch nicht explodiert war. Dass auch der zweite Anschlag scheitert und der Junge erwischt wird, kann den Schrecken kaum mindern. Mitten in Deutschland wird ein Kind zum Attentäter.
Der IS lässt in seinem entgrenzten Hass auf den Westen nichts unversucht, Angst und Schrecken zu verbreiten. Da wirkt leider auch eine Bombe, die nicht explodiert. Das Entsetzen der „Ungläubigen“ ist für den IS ein Sieg der psychologischen Kriegsführung. Und er wird den Dschihad unbeirrt fortsetzen. Deutschland muss sich auf viele gruselige Szenarien einstellen. Der Angriff von sehr jungen Attentäter ist nur eines davon.
Die Gegenwehr von Staat und Gesellschaft ist bisher zu schwach
Der Fall Ludwigshafen ist aber nicht die erste Attacke eines radikalisierten Minderjährigen. Zwar war noch nie ein Täter so jung wie jetzt, doch Deutschland wurde gerade 2016 von Anschlägen jugendlicher Islamisten getroffen. Die Messerattacke der 15-jährigen Safia S. auf einen Bundespolizisten in Hannover, der Sprengstoffanschlag von 16-Jährigen auf einen Sikh-Tempel in Essen, der Amoklauf des womöglich erst 17 Jahre alten Flüchtlings Riaz Khan Ahmadzai, der in Würzburg mit einer Axt zuschlug – die islamistische Terrorszene macht sich die Verführbarkeit pubertierender Jungen und Mädchen zunutze. Dazu passt, dass das Spektrum der Salafisten unaufhörlich wächst. Fast 10.000 Menschen, viele sind jung, sind bereits dem sektenartigen Wahn verfallen. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht.
Offenkundig ist die Gegenwehr von Staat und Gesellschaft zu schwach. Gerade auch da, wo viele junge Menschen zu erreichen sind – bei YouTube, Twitter, Facebook. Es erscheint dringend notwendig zu sein, dass private Blogger genauso wie Jugendorganisationen, Zentralen für politische Bildung sowie die Sicherheitsbehörden weit mehr und lauter in den sozialen Netzwerken der Agitation des IS entgegentreten. Zum Beispiel mit eigenen Videos, die den Kämpferkult der Clips des IS als das entlarven, was er ist: Barbarei. In der Kinder zu Killern abgerichtet werden.
Familienpolitische Zukunft – Doppelresidenz Wechselmodell – für jeden Vater und Mutter
Die Zukunft für jeden Vater und Mutter ist die Doppelresidenz bzw. das Wechselmodell.
Artikel:
Scheidung Kinder brauchen beide Eltern – zu gleichen Teilen
Wechselmodell oder Residenzmodell? SZ-Leser treten unisono für „shared parenting“ ein. Studien in Skandinavien und Australien hätten durchweg positive Ergebnisse gezeitigt.
Familienpolitisches Mittelalter
„Zuhause im Plural“ vom 12./13. März: Warum muss sich ein Elternteil bei einer Trennung auch von seinem(n) Kind(ern) verabschieden? Die Reduktion auf ein Besuchs- beziehungsweise Umgangsrecht und die mit dem Residenzmodell zusammenhängenden ökonomischen Umstände bieten viel mehr Konfliktpotenzial als das Wechselmodell. Kinder aber brauchen vor allem Frieden zwischen den Eltern. Und sie haben das Recht auf den paritätischen Einfluss beider Eltern. Die derzeitige Rechtsprechung verletzt sowohl die Gleichstellung von Mann und Frau als auch die Gleichbehandlung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Sie ist wirklichkeitsfremd, uneinheitlich und willkürlich. Es bedarf einer Reform, die der Europarat zu Recht angemahnt hat. Die Lebenswirklichkeit muss endlich auch in der Familienpolitik ihren Niederschlag finden. Wenn wir eine Frauenquote in den Chefetagen durchsetzen wollen, können wir nicht familienpolitisch im Mittelalter leben. Emanzipation ist keine Einbahnstraße.
Dr. Mathias Jancke, Pinneberg
Familie als System sehen
Heribert Prantl formuliert bereits in der Überschrift „Familie nach Trennung“, was die momentan in Deutschland herrschende Familienpolitik nicht würdigt: Das System Familie und die daraus resultierenden Beziehungen gelten lebenslang, also auch über die Trennung hinaus. Wenn wir Familie systemisch verstehen, können wir die in Deutschland propagierten Vorbehalte gegenüber „shared parenting“ – der gleichberechtigten Betreuung der Kinder durch beide Eltern nach einer Trennung – nicht nachvollziehen. In Skandinavien, Belgien, Australien und vielen anderen westlichen Ländern wurde nachgewiesen, dass es Kindern durch shared parenting wesentlich besser geht als Kindern im Residenzmodell. So viel zum Thema Kindeswohl. Bei annähernd paritätischer Betreuung der Kinder muss das Kind in geringerem Umfang den Wohnort wechseln als bei einem gelebten Residenzmodell. Ein weiterer gravierender Nachteil des Residenzmodells besteht darin, dass das Kind die Zeit beim zeitlich weniger betreuenden Elternteil als Ausnahme erlebt – und eben nicht als Alltag und Selbstverständlichkeit. Und zum Massenphänomen erlittener Kontaktabbruch nach Trennungen: shared parenting ist die beste Prophylaxe gegen das Phänomen „Eltern-Kind-Entfremdung“. Auch bei Familiengerichtstagen existieren Lobby-Verstrickungen. Nicht das Kindeswohl steht dabei Pate, es ist das Mütterwohl – häufig ein finanzielles Wohl . . .
Gerd Riedmeier, Wasserburg
Durchweg positive Erfahrungen
Es ist unbestreitbar, dass der wöchentliche Wechsel vom Haushalt des Vaters zum Haushalt der Mutter nicht in jedem Fall die geeignete Lösung sein kann. Neben dem genannten finanziellen Aspekt spielt es auch eine wesentliche Rolle, inwieweit das Arbeitsleben der Elternteile flexibel gestaltet werden kann. Bei diesem Modell aber den „Kaukasischen Kreidekreis“ zu bemühen, geht völlig an der Intention und an der Realität dieses Modells vorbei. Es geht ja gerade darum, ein „Zerreißen“ des Kindes zu verhindern, indem ihm die Möglichkeit gegeben wird, die Beziehung zu beiden Elternteilen zu bewahren. Und wenn es am Ende des Artikels ironisch heißt, bei diesem Modell sei so viel Einvernehmen zwischen den Eltern notwendig, dass man sich wundern könne, dass sie sich haben scheiden lassen, lässt dies nur auf Unkenntnis dieses Modells schließen. Gerade weil eine gleichberechtigte Aufteilung von Pflichten und Rechten zeitlich und inhaltlich erfolgt ist, kommt es in der alltäglichen Praxis kaum noch zu Konfliktsituationen, in denen ein besonders gutes Verhältnis zwischen den Eltern Voraussetzung für ein Gelingen wäre. Aufgrund meiner eigenen, durchgängig positiven Erfahrungen mit dem Wechselmodell kann ich nur jedem empfehlen, bei einer Trennung die Realisierbarkeit dieses Modells für das eigene Familiensystem zu überprüfen. Robert van der Heusen, Kleve
Der Staat könnte mitfinanzieren
Kinder haben die intensivste Beziehung zu Mutter und Vater, selbst dann, wenn diese ihrer Rolle und der unter anderem damit verbundenen Erziehungsverantwortung nicht oder nur sehr eingeschränkt gerecht werden. Diese Beziehung gilt es zu erhalten. In erster Linie für die Kinder. Nicht für den Vater. Oder die Mutter. In einem paritätischen Wechselmodell hat ein Kind eine Chance darauf, da die mit dem Elternteil erlebten Zeitanteile gleich sind. Und Zeit, welche mit Aufmerksamkeit einhergeht, ist eine wichtige Ressource für die Gestaltung jeder Art von Beziehung. Andernfalls kommen die Väter – oder seltener die Mütter – zu kurz. Doch vor allem kommt das Kind zu kurz. Es gibt genug Konstellationen, in denen ein paritätisches Wechselmodell tatsächlich enorm schwierig oder nicht umsetzbar ist: große Entfernungen der Wohnorte, ungünstige Arbeitszeiten der Eltern und, ja, auch das geringe verfügbare Einkommen kann ein Hinderungsgrund sein. Wobei Letzteres sicherlich lösbar wäre: Wenn dem Staat die Kinder so wichtig sind, könnten hier vielleicht finanzielle Unterstützungen möglich sein. Sicherlich eine kühne Vision. Nicht damit sich noch mehr Familien auflösen, sondern damit Kinder trotz einer enorm belastenden Situation die Chance auf eine bestmögliche Entwicklung haben. Zu der grundsätzlich der Kontakt zu beiden Eltern gehört. Denn nicht nur meiner Meinung nach ist das Zuhause für Kinder da, wo die Eltern sind. Oder zumindest zeitweise und im Wechsel wenigstens ein Elternteil. Stefan Breternitz, Erfurt
Die Wechsel würden reduziert
Bei einem „normalen“ Umgang im Residenzmodell (alle 14 Tage Samstag bis Sonntag mit Übernachtung und ein Wochentag unter der Woche ohne Übernachtung) finden im zweiwöchigem Rhythmus sechs Wechsel statt. Im „Wechselmodell“ hingegen, wenn das Kind zum Beispiel jeweils eine Woche bei einem Elternteil verbringt, gibt es nur zwei Wechsel in zwei Wochen. Selbst wenn das Kind im Wechselmodell jeden Mittwoch und Donnerstag beim Vater, jeden Montag und Dienstag bei der Mutter und Freitag bis Montag Früh abwechselnd bei beiden verbringt, liegt die Anzahl der Wechsel nur bei vier. Ihre Darstellung des „Dauerpendlers“ ist schlichtweg falsch. Gerade das Wechselmodell versucht die Anzahl der Wechsel zu reduzieren und die gemeinsame Zeit mit beiden Eltern zu erhöhen. Hans Engelmayer, Rosenheim
Modell der 50er-Jahre
Der gesellschaftliche Wandel hat in zunehmender Zahl zu einer neuen Rollenverteilung bei Müttern und Vätern geführt. Allein das Familienrecht bleibt bei seinem Schwarz-Weiß-Konstrukt „einer betreut – der andere zahlt“. Es ist das Familienmodell der 1950er-Jahre. Da muss es bedrohlich wirken, wenn rundum in Europa, in vielen US-Staaten und bis ans andere Ende der Welt in Australien gesetzlich bereits geregelt ist, dass Gleichstellung auch in Trennungsfamilien gilt: „Gemeinsame Elternverantwortung“, shared parenting, résidence alternée. Der Dampfzug wurde einst auch als gesundheitsgefährlich eingestuft, und es war ein deutscher Kaiser, der nach der Erfindung eines Automobils verkündet hat, dem Pferd werde die Zukunft gehören. Johannes Zink, Norderstedt Elterninitiative Gemeinsam Erziehende Mütter und Väter
Streit und Geld
ele Juristen hierzulande sind gegen das Wechselmodell. Schließlich verdienen sie am momentanen Recht sehr viel, weil man um vieles streiten kann (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Dauer, Häufigkeit und Termine des Umgangs). Dass diese Streitpunkte beim obligatorischen Wechselmodell alle wegfallen, kommt nicht nur der Aussöhnung der Eltern zugute, sondern in Folge davon auch den Kindern.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.03.2016 – 1 U 832/15
Fehlerhaftes Gutachten – aber das Jugendamt nimmt einem einfach die Kinder weg
Ein vom Jugendamt in Auftrag gegebenes Gutachten ergab den dringenden Verdacht: Hier werden Kinder misshandelt. Das Amt fackelte deshalb nicht lange und brachte die Kinder in einer Blitzaktion in Pflegefamilien unter. Doch die angeblichen Misshandlungen waren gar keine! Sie stellten sich als Symptome einer Erbkrankheit heraus…
Über ein halbes Jahr lang durften die beiden 7 und 18 Monate alten Kinder ihre leiblichen Eltern nicht sehen. Das Jugendamt hatte gesundheitliche Auffälligkeiten festgestellt und eine Rechtsmedizinerin mit einem Gutachten beauftragt. Aus diesem ergab sich der Verdacht einer schweren Misshandlung. Dann ging alles blitzschnell: Das Jugendamt beantragte beim Familiengericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung und trennte die Kinder von ihren Eltern.
Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit
Ein Fehlentscheidung, wie sich später herausstellte. Denn die Kinder waren keineswegs misshandelt worden, sondern litten an einer Erbkrankheit. Ein Horror-Szenario für liebende Eltern: Kinder weg, und selbst auch noch unter Verdacht, gewalttätig zu sein! Als dann später der wahre Grund für die Auffälligkeiten an den Kindern heraus kam, durften die Eltern sie endlich wieder in ihre Arme schließen. Aber sie wollten diese himmelschreiende Ungerechtigkeit nicht auf sich sitzen lassen und verlangten vom Staat Schmerzensgeld.
Gutachten ohne Sinn und Verstand
Was folgte, war der steinige Weg durch die Instanzen: Das Landgericht Mainz bejahte zunächst ihre Schmerzensgeldansprüche gegenüber der Verfasserin des fehlerhaften Gutachtens. Denn die hatte nach Ansicht der Richter „grob fehlerhaft und ohne auf wissenschaftliche Standards zu achten“ gearbeitet. Das begründe eine persönliche Haftung, die Rechtsmedizinerin müsse die Kosten und das Schmerzensgeld übernehmen.
Besser gleich den Richtigen verklagen
In letzter Instanz wurde diese Rechtsauffassung allerdings wieder gekippt. Nicht die Gutachterin selbst müsse Schmerzensgeld zahlen, sondern die Institution, von der der Auftrag kam – bzw. deren Dienstherr. Und das ist der Landkreis als Träger des Jugendamtes. Im Klartext: Die „Falsche“ wurde verklagt und der Prozess geht demzufolge wieder ganz von vorn los, sollten die Eltern ihren Anspruch auf Schmerzensgeld immer noch durchsetzen wollen…
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.03.2016 – 1 U 832/15
Der Fall ist von 1993 und das Stift hatsofort reagiert. Aber Hetze gegen die Kirche geht immer, das haben die Nazis auch schon gewusst…
Michael Tfirst vor einer Stunde
Bei diesem Fall geht es darum, dass es sich um „Vertuschung“ handelt, da die Sache nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, um in Folge künftige Missbrauchsopfer zu vermeiden.
So wie es aussieht, hat er weiter missbraucht und, denn dei deutsche Staatsanwaltschaft hat diesen Fall zur endgültigen und einmal ordentlichen Aufklärung an Österreich zurückgeschickt, da sie gerade an diesem Fall mit neueren Opfern arbeitet.
Also, ANFANG JUNI 2017 machte die Staatsanwaltschaft in Deutschland bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eine Anzeige, dass da sexueller Missbrauch „klosterintern“ geregelt wurde.
Wenn es nur bei diesem Fall geblieben wäre: Und was ist ENDE JUNI 2017?
Am 29.6.2017 hat die deutsche Staatsanwaltschaft wieder in einem anderen Fall und wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als hundert Fällen, Anklage erhoben. Diese Ermittlungen sind laut österreichischer Staatanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt worden. Plötzlich taucht jetzt ein Sachverständigengutachten auf, das dem klerikalen Missbrauchstäter verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Was wird da seitens der Kirche und des Staates Österreich gespielt?
Echt grauslich ist das Ganze!
MfG
Michael Tfirst
Michael Tfirst vor 2 Stunden
Was mich verwundert ist, dass da nie der Deutsche Orden erwähnt wird, der ja auch involviert ist. Kardinal Schönborn ist seit ewigen Zeiten der Ordenskaplan des Deutschen Ordens. Diesbezüglich machte ich schon im Juni 2017 eine Anzeige, denn 14 Jahre lang hatte jener Priester eine Haushälterin, die vom Deutschen Orden (Hort des goldenen Vlieses) entlohnt wurde und deren Sohn er missbrauchte.

https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/827c5-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b1.jpg
https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/5abcb-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b2.jpg
Am 20.9. 2017 zeigte ich zusätzlich Schönbornsprecher Dr. jur. Prüller an, weil er am 20.9. im ORF verkünden ließ, dass es EINE PFLICHT ZUR ANZEIGE NICHT GEBE und wenn ein Opfer das nicht will, müssen wir diesem Wunsch nachkommen.
Volksanwalt Dr. jur. Kostelka schrieb mir vor Jahren: „Jeder sexuelle Missbrauch stellt ein gerichtlich strafbares Delikt dar, das von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen und in weiterer Folge in einem Strafprozess den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu ahnden ist.“ MfG
Michael Tfirst
Artikel:
Missbrauchsfall: Demo vor Stift
Plattform fordert vollkommene Aufklärung des Falls aus dem Jahr 1993.
Opferschutz
Im Stift Klosterneuburg habe man nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls von 1993 alles getan, um der Sache nachzugehen, meinte dazu Sprecher Walter Hanzmann am Donnerstag. Alte Protokolle wurden ausgehoben, aus denen hervorging, dass der damalige, 1997 verstorbene Propst Gebhard Koberger unmittelbar reagiert und den betreffenden Augustiner-Chorherren suspendiert hatte.
Hanzmann verwies unter Hinweis auf ein Sechs-Augen-Gespräch auf den Aspekt des Opferschutzes, der nun verletzt werden könnte: Mutter und Sohn wollen unbedingt anonym bleiben, hätten jetzt aber Sorge, dass ihre Namen bekannt würden. Die Dame habe ihm versichert, dass sie 1993 den Schutz ihres Kindes sicherstellen wollte, was nach ihrem Gespräch mit Koberger und dem ebenfalls verstorbenen Dechant durch die Entfernung des Geistlichen aus dem Kloster geschehen sei. Sie habe den Fall aber – ebenfalls zum Schutz des Buben – nicht anzeigen wollen.
Stift Klosterneuburg gibt Missbrauch zu
Stift Klosterneuburg bestätigte Missbrauchsfall aus 1993
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/missbrauchsfall-demo-vor-stift/288.905.710
Tags: Pädo – kirchliche Gewalt – Kindesmissbrauch