Vatertag: Entfremdete Väter haben wenig Grund zum Feiern

Trennungs-Kinder ohne Vaterkontakt entwickeln pathologische Ablehnung – „Alienation Syndrom“

Wien, Graz (OTS) – Am Vatertag gibt es für Trennungskinder ohne Kontakt zum Papa wenig Grund zum Feiern, ebenso wenig wie für die „entsorgten Väter“. Faktum ist: Rund 15% aller Scheidungen sind hochstrittig. Laut einer Studie des Deutschen Jugend Instituts 2016 hat ein Drittel der Kinder nach der Trennung der Eltern, keinen Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil. In Österreich verhält es sich ähnlich. In der Regel geht die Beziehung zwischen Vater und Kind verloren.
„Parental Alienation Syndrom“ (PAS)

Diesem Kontaktabbruch geht in vielen Fällen ein Entfremdungsprozess voraus. „Das sogenannte „Parental Alienation Syndrom“ (PAS) beschreibt Symptome der Ablehnung bis zur massiven Feindseligkeit gegenüber dem nicht betreuenden Elternteil, zu dem vor der Trennung eine liebevolle Verbindung bestand“, erklärt Assoc. Prof. Dr. Claudia Klier, Leiterin der pädiatrischen Psychosomatik der Medizinischen Universität Wien. „Symptome wie unbegründete Zurückweisung und Verunglimpfung, reflexartige Parteinahme für den betreuenden Elternteil, Ausweitung der Feindseligkeit auf die gesamte Familie und das Umfeld des zurückgewiesenen Elternteils sowie Verleugnung von Schuldgefühlen wegen der eigenen Zurückweisung des Vaters können auftreten.“
Loyalitätskonflikt

Auch wenn das „Parental Alienation Syndrom“ in Österreich nicht anerkannt ist, kennen ExpertInnen diese Phänomene aus der klinischen Arbeit. „Dazu ist es gar nicht nötig, dass der betreuende Elternteil das Kind bewusst instrumentalisiert“, so Prof. Klier. Das Kind kann sehr gut an Mimik, Gestik und den Zwischentönen erkennen, wie der Elternteil, von dem es abhängig ist, zu dem nicht betreuenden Elternteil – meist dem Vater – steht. „Das bringt das Kind in einen Loyalitätskonflikt.“ Manche Kinder lösen diesen, indem sie sich mit der Mutter bedingungslos solidarisieren. Hierbei entwickeln sie pathologische Symptome mit langanhaltenden Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung oder die psychische Stabilität. Hyperaktivität, ein gestörtes Sozialverhalten, Fremd- und/oder Autoaggressivität und ein geringes Selbstvertrauen sind dabei nur einige der möglichen Folgen.
Geringschätzung der Vater-Kind Beziehung?

Trotzdem wird PAS nicht ernstgenommen. „Die Beziehung der Väter zu deren Kindern wird gesellschaftspolitisch nach wie vor gering geschätzt“, erklärt Anton Pototschnig vom der Plattform Doppelresidenz. „Dementsprechend tun sich Mütter leicht, Väter auszugrenzen. Behörden setzen ihnen dabei kaum Grenzen.“ Jugendämter sehen darin keine Gefährdung fürs Kind, RichterInnen treten verbal zwar immer öfter dagegen auf, setzen aber kaum Maßnahmen. Doch auch Mütter können davon betroffene sein. Ein aktueller Zeitartikel schildert Fallgeschichten
http://www.zeit.de/zeit-magazin/leben/2017-05/eltern-kind-entfremdung-psychologie-vaeter

Ganz anders u.a. in Frankreich wo gezielte Kontaktverhinderung ein Strafdelikt ist. Diese Haltung zeigt im besten Sinne einer Generalprävention Wirkung. Kontaktverhinderung ist dort die Ausnahme. In Österreich hingegen wird meist zugunsten der Mutter verfahren: War Gewalt im Spiel, in welcher Form auch immer, ist auf den ersten Blick eine Abgrenzung nachvollziehbar. In vielen Fällen aber gibt es keinen nachvollziehbaren Grund. Die Entfremdung geschieht, weil zumeist Mütter es so wollen. „Es fehlt am politischen Willen, aber auch an der Bereitschaft von Fachleuten, sich mit dieser Problematik auseinander zu setzen um diese schneller zu erkennen und gezielt dagegen vorzugehen“, so Pototschnig.
Zusätzliche Lösungsansätze:

Mit Hilfe eines Kinderbeistandes (http://jba.gv.at) und/oder eines Gruppenangebots, wie es der Verein Rainbows (https://www.rainbows.at) seit vielen Jahren erfolgreich anbietet, werden Kinder gestärkt. Beides hilft ihnen, den Loyalitätskonflikt zu mildern, Schuldgefühle abzubauen und ihren eigenen Weg zu finden. Schlussendlich ist der Gesetzgeber gefragt, hier wie bereits in vielen anderen Ländern die Doppelresidenz zu fördern, um auch Trennungskindern ein Leben mit beiden Elternteilen zu ermöglichen und beiden Elternteilen ein Leben mit ihrem Kind/ihren Kindern. In Schweden leben 40% der Scheidungskinder bei beiden Elternteilen gleichermaßen. Das sollte auch ein Ziel für Österreich sein.
Geschichte von Dr. K. – Kein Einzelfall

Ein besonders krasser Fall ist jener der Tochter eines Grazer Arztes:
Gerda (Namen geändert) wurde 2000 geboren und wuchs vorerst liebevoll von beiden Elternteilen betreut auf. Die Mutter verschuldete sich zunehmend (Ordination und Firma) und ging daraufhin mit einer Schuldenlast von 1,7 Mio € (!) in Konkurs und riss ihren Mann, der gebürgt hatte, ebenso hinein. Es versteht sich von selbst, dass daraus Spannungen resultierten. Es kam zur Scheidung. Die Mutter zog aus, das Haus musste verkauft werden, sie separierte Gerda und verbot jegliche Kontaktversuche des Vaters zu Gerda. 2009 wurde dem Vater ein (gutachterlich empfohlenes) Besuchsrecht zuerkannt, das von der Mutter jedoch sofort (ungestraft) boykottiert wurde. Erst Mitte 2010 konnten 3 begleitete Besuche absolviert werden, die von den Begleiterinnen alle positiv eingestuft wurden; die Mutter jedoch behauptete bei der Tochter Panikattacken und Albträume nach jedem Besuch. 2011 beschwerte sich Gerda bei ihrem letzten Besuch, dass die Mutter erzählt habe, dass der Vater sie und ihre Stiefschwester „heimlich geschlagen habe“. Diese falsche Aussage wurde ungeprüft Basis für eine gerichtliche Aussetzung des Besuchs- und Kontaktrechtes. Später meinte Gerda, dass sie (PAS-typisch) ihren Vater nicht mehr sehen wolle. Gerda hat den Vater, der seine Tochter vor 6 Jahren zuletzt gesehen und gesprochen hat, nun „verdrängt“ und will ihn nie mehr sehen.

http://www.doppelresidenz.at
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Plattform Doppelresidenz
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Vatertag
OTS0088, 8. Juni 2017, 11:13

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170608_OTS0088/vatertag-entfremdete-vaeter-haben-wenig-grund-zum-feiern

Warum Doppelresidenz? – Anton Pototschnig

Anton Pototschnig, Obmann der Plattform Doppelresidenz, spricht über die Vorzüge des Doppelresidenzmodells.

Trennungen und Scheidungen finden statt, bedeuten aber nicht automatisch das Ende der Familie.

Kinder wollen mit Mutter und Vater aufwachsen. Väter wollen, ebenso wie Mütter, ihr Kind nach einer Trennung nicht aus ihrem Leben verlieren.

Die Doppelresidenz ermöglicht es dass trotz Trennung alle gleichermaßen Kontakt zueinander haben und die Eltern sich die Verantwortung für ihr Kind teilen.

In Österreich gibt es leider eine sehr widersprüchliche Gesetzeslage, die es Eltern schwer macht sich für dieses Lebensmodell zu entscheiden.

Die Doppelresidenz gehört ins Gesetz, so wie es in vielen Ländern bereits der Fall ist.

Mehr Information finden Sie auf der Website der Plattform Doppelresidenz.

13.02.2017
http://doppelresidenz.at/
Tags: Familienrecht – Obsorge –  Trennungskinder – teampago

tlw. Doppelresidenz möglich lt. Verfassungsgericht

Teilweise ist die Doppelresidenz in Österreich laut Verfassungssgerichtshof möglich, jedoch kann nur der hauptbetreuende Elternteil das ABR haben.
Richtige Doppelresidenz ist nur dann gegeben, wenn das Kind bei beiden  Eltenrn als Hauptwohnsitz gemeldet ist und es auch eine gesetzliche max. Entfernungsangabe gibt. Bei Überschreitung der max. Entfernungsangabe (abhänig zum Schulort) wird die gemeinsame Elterliche Sorge entzogen.

 

29.01.2016

Tags: Wechselmodell – Scheidung – Trennung – Obsorge – Sorgerecht – VfGh – Beschluss – Hauptwohnsitz – Familienrecht – Familienrichter – Walter Stach – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Richter – Kinderrechte – leaks – Vaterlose Gesellschaft – Väter – Plattform Doppelresidenz – Verfassungsgerichtshof VfGH –

Europarat spricht sich einstimmig für die Doppelresidenz aus

Plattform Doppelresidenz / Pototschnik – Trennungskinder: Europarat für Doppelresidenz

Die parlamentarische Versammlung des Europarates hat sich heute einstimmig für die Doppelresidenz als Lebensmodell für Trennungsfamilien ausgesprochen.

Scheidungskinder können demnach zwei Wohnsitze haben, so Anton Pototschnik, Obman der Plattform Doppelresidenz.

Die Plattform Doppelresidenz ist eine Elterninitiative, die sich bei getrennt lebenden Eltern für das Modell der Doppelresidenz sowie für eine zeitgemäße Familienpolitik einsetzt. Beim Modell der Doppelresidenz entfällt unter anderem die Zahlung von Alimenten, weil sich beide Elternteile in gleichem Maße um die Kinder kümmern.

Linktipp: Plattform Doppelresidenz


Teilen Sie dieses Video – erstmals veröffentlicht am 5_Oktober2015 auf VICOO.info http://www.vicoo.info/video/502110/plattform-doppelresidenz-pototschnik-trennungskinder-europarat-fuer-doppelresidenz/


Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung – Europarat – Kindeswohl – Scheidung – Trennung – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Halbe-Halbe