Jugendamt – Graz – Falschinformationen – Unterhalt !

 

Jugendamt – Graz – Magistrat – Unterhalt – Falschinformation – Vaterverbot

 Quelle:
http://www.graz.at/cms/dokumente/10038857_419305/b392fd04/big_april2015_web.pdf

unterhalt-vaterschaft@stadt-graz.at; sonja.friedl@stadt.graz.at, marina.dominik@stadt.graz.at, verena.scheich@stadt.graz.at

Betreff: (Gezielte) Falschinformationen durch Expertin der Stadt Graz – Jugendamt!

Sehr geehrte Frau Friedl,
sehr geehrte Damen und Herren!

Sie geben in den offiziellen Seiten der Stadt Graz gezielte Falschinformationen unter dem Titel „FAMILIENSACHE“ auf Seite 39, Ausgabe April 2015:

„Der Regelbedarfssatz beschreibt, wie viel einem Kind in einem bestimmten Alter zustehen würde, zum Beispiel für ein 6-jähriges Kind sind das 326 Euro. Reicht das Einkommen des Vaters für Zahlungen in dieser Höhe nicht, wird die Prozentkomponente zur Berechnung der Alimente angewandt. Für ein 6-jähriges Kind muss der Vater 16% seines Einkommens zahlen.“.

Richtig ist vielmehr, dass zuerst die Prozentkomponente herangezogen, sofern der Regelbedarf überschritten wird. Sollte jedoch Letzterer unterschritten werden, wird durch Rechtspfleger bzw. Richter der Regelbedarf als Untergrenze festgesetzt. Dazu Aussagen der Richter: „Wenn ein Vater weniger als 2.200 Euro verdient wird ANGESPANNT“. Siehe dazu 4 Artikel in den Printausgaben der TZ „Die Presse“ und „Wirtschaftsblatt“ vom 18.02. bis 20.02.2015. Medienliste auch abrufbar unter:https://www.facebook.com/117384021663936/photos/pb.117384021663936.-2207520000.1428303492./796106170458381/?type=3&theater

Eine Untergrenze für Unterhaltsverpflichtete gibt es in der österreichischen, ständigen Rechtsprechung nur durch die Exekutionsordnung (EO), gemäß dem Unterhaltsexistenzminimum! Dies entspricht einer Unterschreitung von 25% des Existenzminimums und beträgt 762,75 Euro (12 x im Jahr ausbezahlt, inkl. Sonderzahlungen).

Dies bedeutet, dass ein Unterhaltsverpflichteter in der lebenslänglichen manifesten Armut und in der sozialen Deprivation lebt. Aufstellung, Forderungen und aktuelle Zahlen entnehmen Sie bitte der angehängten PDF-Datei an die Wirtschaftskammer!

Vielmehr wurde lediglich eine Obergrenze – die Playboygrenze – eingeführt! Diese beträgt das 2 bis 2,5-fache des Regelbedarfes zur Vermeidung einer Überalimentierung!

Aufgrund der angeführten Fakten findet am 18. April 2015, 10:30 Uhr eine Demonstration für ein faires Unterhaltsrecht in St. Pölten statt:

DEMO-KUNDMACHUNG der Väterplattform Österreich!
http://www.meinbezirk.at/…/st-poelten-demo-kundmachung-der-…

Das ehrenamtliche 
TEAM VATERVERBOT
FB Wirtschaft 
Ing. Jürgen Baumgartner

P.S.:
Sonja Friedl
Tel: +43 316 872-3115
Fax: +43 316 872-3119
E-Mail: sonja.friedl@stadt.graz.at
Zuständigkeitsübersicht Jugendämter Graz:
http://www.graz.at/cms/beitrag/10033790/5587684

 
Verein vaterverbot.at Ost Österreich
ost@vaterverbot.at

Postfach 24
4400 Steyr
ZVR-Zahl:227902876

 
Verein vaterverbot.at Ost Österreich
ost@vaterverbot.at

Postfach 24
4400 Steyr
ZVR-Zahl:227902876

vaterverbot.at – Ich bin Vater kein Besucher


https://www.facebook.com/117384021663936/photos/a.121228494612822.21689.117384021663936/818863731515958/?type=1&theater

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..