Unterhaltszahler werden häufig diffamiert und benachteiligt!

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Respekt für Unterhaltszahler

Alimentenpflichtige werden häufig diffamiert und benachteiligt. Dabei bleibt vielen am Monatsende kaum genug zum Leben.
von Josef Linsler

Josef Linsler ist Vorsitzender des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)

In Deutschland leben 2,2 Millionen unterhaltsberechtigte minderjährige und über eine Million unterhaltsberechtigte volljährige Kinder. Sie erhalten Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil. Das kann die Mutter sein, aber noch sind es überwiegend die Väter. Während den sogenannten „Alleinerziehenden“ von vornherein das Mitleid der Mehrheit sicher ist, werden die Unterhaltspflichtigen vielfach diffamiert, respektlos behandelt und benachteiligt. Sie stehen immer unter dem latenten Generalverdacht, zu wenig Kindesunterhalt zu zahlen.

Tatsache ist, dass Mindestunterhalt und Selbstbehalt – das ist das Existenzminimum, das Unterhaltspflichtigen bleiben muss – nicht parallel angehoben wurden, obwohl sich dies von der Sache her ergibt: Fällt für Kinder höherer Bedarf aufgrund höherer Kosten für Nahrung, Kleidung Wohnung, Bildung an, so trifft dies auch die Erwachsenen, die Unterhaltspflichtigen. Vergleicht man die letzten zehn Jahre, so ist der Kindesunterhalt um 51 Prozent gestiegen, der Selbstbehalt um 21 Prozent. Das ist ungerecht gegenüber den Unterhaltszahlern, schließlich arbeiten sie hart und vielen bleibt am Monatsende nicht einmal der Selbstbehalt – das sind gegenwärtig 1080 Euro. Davon muss der gesamte Lebensbedarf – Kleidung, Wohnung, Essen, Bildung, Verkehr sowie die Kosten für Umgangswochenenden – bestritten werden. Manchmal wird sogar per Beschluss des Familiengerichts der Selbstbehalt unterschritten.

Alimenten-Zahler werden immer zur Kasse gebeten, auch wenn sie beispielsweise arbeitslos sind oder wenn der Umgang grob behindert, beziehungsweise ganz verweigert wird. Eine missliche Lebenslage besteht ebenso darin, dass beispielsweise der unterhaltsberechtigte Elternteil sich als arm und alleinerziehend ausgibt, aber faktisch mit einem neuen Partner zusammenlebt. Es ist ungerecht, wenn beispielsweise der betreuende Elternteil 3000 und mehr Euro im Monat für sich und zwei Kinder zur Verfügung hat, während dem Unterhaltspflichtigen gerade einmal der Selbstbehalt bleibt. Aus Liebe zu den Kindern übernehmen inzwischen nicht wenige Unterhaltspflichtige 20 und mehr Prozent an der Betreuung, dennoch müssen sie vollen Kindesunterhalt zahlen.

Es ist grob ungerecht, respektlos gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil – und den betroffenen Kindern, wenn der betreuende Elternteil zwar kräftig Unterhalt fordert, aber gleichzeitig den Umgang verweigert. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, wird er an den Pranger gestellt, wenn der betreuende Elternteil den Umgang verweigert, passiert nichts, vielmehr hat er weiterhin Anspruch auf „vollen“ Unterhalt. Diesen Missstand tolerieren Familiengerichte und Politik stillschweigend.

Besonders respektlos und unsensibel werden Alimentenzahler von Papa Staat behandelt. Geschiedene und getrennt lebende Unterhaltszahler werden wie Ledige nach Steuerklasse I besteuert, das kinderlose Doppelverdiener-Ehepaar kommt dagegen in den Genuss des Ehegattensplittings. Kindesunterhalt wird steuerlich nicht berücksichtigt. Damit könnte das sehr oft finanziell angespannte familiale System der Trennungsfamilie entlastet und Kinderarmut vermieden werden.

Eine „Aufwertung“ der Unterhaltszahler ist dringend angesagt. Rechte und Pflichten der Unterhaltspflichtigen und der Unterhaltsberechtigten müssen sich die Waage halten.

15. August 201516:56 Uhr

https://www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/respekt-fuer-unterhaltszahler-21771-art1270860.html
Tags: Armut – Familie – Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Menschenrechtsverletzung – Mobbing – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrechtater – Väter – Vaterlose Gesellschaft

Justiz – Regierungsprogramm FPÖ ÖVP für 2017 -2022

Justiz - Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017
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Kindesunterhalt bezahlt vom Staat für alleinerziehende Mütter mit Kinder!

Artikel:

Kindesunterhalt: Vater Staat muss öfter einspringen

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…

Foto: Tobias Kaltenbach – Fotolia/Tobias Kaltenbach/FotoliaSymbolbild
 50.000 Minderjährige bekommen keine Alimente, Republik zahlt 131 Millionen Euro Vorschuss.
Dann bleibt unter Umständen nicht einmal das Existenzminimum über, denn der Staat darf in solchen Fällen bei der Pfändung diese Grenze noch um 25 Prozent unterschreiten.

3100 im Ausland

Die Summe könnte sich noch erhöhen, sollte die Forderung von Frauenorganisationen erfüllt werden, Unterhaltsvorschuss über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Ende der Ausbildung zu gewähren.

Meist sind es die Väter, die sie sich ins Ausland abgesetzt haben bzw. von dort stammen und keinen Unterhalt nach Österreich überweisen. Von den 3100 im Ausland lebenden Personen, auf die das zutrifft, befinden sich die meisten (1648) in Deutschland, gefolgt von der Schweiz (324) und der Türkei (194).

Etwas mehr als die Hälfte der Vorschüsse wird später zurückgezahlt oder kann hereingebracht werden. Trotzdem sind die offenen Forderungen der Republik Österreich seit Einführung des Unterhaltsvorschusses 1976 mittlerweile auf 1,1 Milliarden Euro angewachsen.

Kurier-Infografik… Foto: /Kurier-Infografik

Der Rechnungshof kritisiert die unterschiedlich starken Anstrengungen von Behörden, die mit der Hereinbringung von ausstehenden Unterhaltszahlungen befasst sind, und hat drei Stichproben gezogen. Die Quote zwischen Vorschüssen und (erzwungenen) Rückzahlungen beträgt in den beiden oberösterreichischen Gemeinden Schärding und Wels 66 bzw. 29 Prozent, bei Kinder- und Jugendhilfeträgern in den Wiener Bezirken Meidling, Hietzing und Liesing 36 Prozent. Das hängt laut Rechnungshof mit dem jeweiligen Personaleinsatz zusammen. Und damit, dass in Schärding 64 von 100 Unterhaltsschuldnern vor das Strafgericht gebracht werden, während es in Wien 55 und in Wels nur 18 von 100 sind. Es wird eine mangelnde zentrale Steuerung durch das Justizministerium kritisiert.

Dort wurde eine Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt“ eingesetzt, die Reformvorschläge ausarbeiten soll. Über Details oder auch nur die Richtung hüllt man sich jedoch in Schweigen.

Die Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht (OLG) Wien treibt für ganz Österreich ab dem Erreichen des 18. Lebensjahres (ab dann wird kein Vorschuss mehr gewährt) des Kindes die bevorschussten Unterhaltszahlungen ein. Mitunter ist auch nach 30 Jahren noch etwas zu holen, sogar über den Tod des Unterhaltsschuldners hinaus, wenn in der Verlassenschaft ein bis dahin verheimlichtes Vermögen auftaucht.

Eigene Abteilung

Seit Februar 2015 gibt es beim OLG Wien eine eigene Abteilung, die speziell für die Hereinbringung im Ausland abgestellt ist. „Großbritannien, Frankreich, Italien sind schwerfällig“, sagt Reinhard Hinger. Die größten Erfolge beim Eintreiben habe man in Deutschland. Aber auch „in den Oststaaten wie Tschechien, Slowakei, Ungarn funktioniert es besser, weil die Bürokratie dort vielfach noch wie in der Monarchie gestaltet ist.“

Unterhaltspflicht

Anklagen: Die Zahl der Strafverfahren gegen Elternteile, die ihre  Unterhaltspflicht verletzt haben, geht  zurück: 2014 gab es 2229 Verfahren und 1186 Verurteilungen, 2015 waren es 2090 Verfahren (1045 Schuldsprüchen), im Vorjahr wurden 1885 Verfahren durchgeführt, die zu 900 Verurteilungen führten.

Rückzahlungen: Die Zahl der freiwilligen oder erzwungenen Rückzahlungen von Unterhaltsvorschüssen steigt langsam: 2013 wurden 56 Millionen Euro zurückgezahlt oder eingetrieben, 2014 und 2015 waren es 60 bzw. 69 Millionen, im Vorjahr 76 Millionen.

Klagen von Kindern: Rund 5500 volljährige Kinder klagen pro Jahr Vater oder Mutter auf Unterhalt.

(kurier) Erstellt am
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https://kurier.at/chronik/oesterreich/kindesunterhalt-vater-staat-muss-oefter-einspringen/271.769.035
Tags: UVG 1985 Unterhaltsvorschussgesetz – Kindesunterhalt – Alimente – Alleinerziehende – Familie – Familienrecht – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Anspannungsgrundsatz – Exekution

Richterin Täubel-Weinreich sollte auch die andere Seite erzählen . .

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Mag. Doris Täubel-Weinreich


Unterhaltszahler sind einer menschenunwürdigen Exekutionsordnung ausgesetzt in Österreich und werden behandelt wie Menschen 2.Klasse!!!

Unterhaltszahler sind die einzige Gruppe in Österreich welche 25% unter das Existenzminimum gepfändet werden.
Und mit 600 Euro Miete, Strom, etc. zu bezahlen geht sich bei sehr vielen Personen nicht aus. Dazu kommt oft noch Umgangsverweigerung, welche Viele in eine ausweglose Situation, bis zum Suizid treibt.
Die FPÖ hat im Okt.2016 dazu einen Entschließungsantrag eingebracht um die Exekutionsordnung so wie bei allen Anderen gleich zustellen.
http://wp.me/p4RGV9-1Wu
SPÖ und ÖVP haben es ignoriert.
Team Stronach hat zugestimmt.
Am Besten diese Egoisten nicht mehr wählen.
Posting leaksmouse, am 20-3-2017 
http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt


Artikel >>>

Immer mehr Kinder klagen einen Elternteil auf Unterhalt

Familienmitglieder tragen ihre Probleme immer häufiger vor Gericht aus.
Das betrifft sowohl Unterhaltsstreite wie auch Konflikte über die Obsorge.
Ein Grund sind „aktivere Väter“, sagt eine Familienrichterin


Wien – Es ist ein Fall, wie ihn keine Familie erleben möchte, und doch trägt sich Ähnliches immer häufiger zu: Ein Vorarlberger, der in Innsbruck studiert, zog kürzlich bis zum Obersten Gerichtshof gegen seinen eigenen Vater. Nach Matura und Wehrdienst begann er ein Soziologiestudium, entschied aber nach kurzer Zeit, sich lieber einer Karriere als Profikletterer zu widmen, und erklärte dem Vater, er müsse vorerst keinen Unterhalt mehr zahlen. Es lief nicht wie geplant, nach einem Jahr nahm er ein anderes Studium auf und brauchte somit auch wieder Geld. Doch der Vater wollte nicht mehr zahlen. Schließlich entschied das Höchstgericht: Muss er aber, auch wenn der Sohn die Ausbildung zwischendurch unterbrochen hat.
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Immer mehr Unterhaltsforderungen Eine Auswertung des Justizministeriums für den STANDARD zeigt: Familienmitglieder zitieren einander immer öfter vor Gericht. Im Jahr 2012 wurden von volljährigen Kindern – zumeist handelt es sich um Studenten – österreichweit 4.923 Anträge auf Unterhalt eingebracht. Zwei Jahre später wurden bereits 5.240 Forderungen gegen Eltern gestellt. 2016 fielen 5.630 solche Anträge an. Ähnlich verhält es sich mit Unterhaltsforderungen, die – von zumeist einem Elternteil – für Kinder gestellt wurden: 79.773 Anträge im Jahr 2014, 87.992 im Folgejahr, immerhin 86.243 Anträge 2016. Wobei hier auch sämtliche Änderungen und Neubemessungen des Unterhalts hineinfallen.
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Familienstreitigkeiten „emotional“
Erklärungen gibt es dafür mehrere. Ganz generell lasse sich aber feststellen: „Familienstreitigkeiten werden mehr, und landen sie vor Gericht, werden sie sehr emotional geführt“, sagt Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung, die als Juristin seit mehr als 18 Jahren in dem Bereich arbeitet. Hinzu komme auch: Die Ausbildungen dauern heute durchschnittlich länger als früher. Kinder sind somit auch länger finanziell auf ihre Erziehungsberechtigten angewiesen.

Der Sozialpädagoge Olaf Kapella vom Österreichischen Institut für Familienforschung glaubt nicht, dass in Familien grundsätzlich mehr gestritten wird als früher: „Kinder und ihre Rechte stehen heute einfach mehr im Fokus, und die Kinder sind sich ihrer Rechte bewusst“, sagt er. Dadurch sinke auch die Hemmschwelle, vor Gericht zu ziehen und diese Rechte einzufordern.
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„Aktivere Väter“
Die Familienrichterin Täubel-Weinreich erlebe darüber hinaus, dass Männer immer „aktivere Väter“ werden, was „natürlich grundsätzlich gut“ sei, aber neue Probleme aufwerfe: „Früher reichte den meisten Vätern ein 14-tägliches Besuchsrecht, damit geben sich inzwischen die wenigsten zufrieden.“ Die neuen Lebensmodelle seien aber eben auch schwieriger zu organisieren und böten mehr Konfliktpotenzial.

Wie die aktuelle Auswertung zeigt, steigen auch die strittigen Fälle in Bezug auf Obsorge und Kontaktrecht. Im Jahr 2014 landeten 35.226 solche Anträge bei Gericht, 2016 waren es bereits 40.310. „Darunter finden sich auch Fälle, in denen Eltern zum Beispiel streiten, ob ein Kind in den Fußballverein oder schwimmen gehen soll“, erläutert Rudolf Jocher vom Justizministerium.
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Weniger Scheidungen
In Bezug auf Unterhalt, wie lange und in welcher Höhe er bezahlt werden muss, stellt Täubel-Weinreich klar: „Im Endeffekt sind das immer Einzelfallentscheidungen. Im Gesetz steht bloß, dass Unterhalt ‚angemessen‘ sein muss, das ist juristisch nicht sehr befriedigend.“ Es herrsche dadurch eine gewisse Rechtsunsicherheit – aufseiten der Eltern wie auch der Kinder. Eine Reform des Unterhaltsrechts ist im Regierungsprogramm aus dem Jahr 2013 angedacht, wurde im Arbeitspapier 2017 allerdings nicht aufgegriffen.

Rückläufig sind jedenfalls die Zahlen der strittigen Scheidungen. 2014 waren es 6.214, 2016 nur noch 5.782. Auch einvernehmlich lassen sich die Österreicher immer seltener scheiden. Allerdings: „Das heißt nicht, dass sich die Leute weniger trennen – sie heiraten seltener“, sagt Täubel-Weinreich. – derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt

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  (Katharina Mittelstaedt, 17.3.2017)

http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt
Tags: Menschenrechtsverletzung – Justizopfer – leaks – family law – austria – Human rights violations – Fathers austria 

Zahl-Väter noch immer Menschen 2.Klasse in Österreich

Parlament
Parlament


SPÖ ÖVP NEOS Die Grünen ignorieren noch immer das menschenverachtende Gesetz
der Anspannung im Familienrecht, welche Zahlväter (tlw. Zahlmütter) zu Menschen 2.Klasse abstempelt, so wurde der Entschließungsantrag der FPÖ zur Novelle der Exekutionsordnung im Parlament nicht unterstützt?
APA OTS

APA Presseinformation OTS0197 vom , 19. Okt. 2016:

Zum Thema Exekutionsordnung steuerten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag (1396/A(E)) bei, in dem Harald Stefan die Forderung nach Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltspfändungen erhebt. Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen würden bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des unpfändbaren Existenzminimums um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. Betroffen seien davon vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene, die als Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren müssen.

Diese Initiative, die ausdrücklich auch von Christoph Hagen (T) unterstützt wurde, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161019_OTS0197/justizausschuss-verabschiedet-novellen-zur-exekutionsordnung-und-zum-rechtspflegergesetz

Die Mindestsicherung wird eigentlich als Grundsicherung eines jeden Menschen bzw. Steuerzahler in Österreich gedacht.
Leider werden Väter, welche Unterhaltszahler sind in Österreich nicht so behandelt.
Während jeder Schuldner lt. Exekutionsordnung nicht unterhalb des Existenzminimums gepfändet werden kann, gilt dies bei Zahl-Väter nicht?

Jeder Flüchtling in Österreich kann nicht von seiner Grundsicherung bzw. Mindestsicherung gepfändet werden.
Die österreichischen Väter insbesondere Unterhaltszahler (teilweise auch Mütter)  werden jedoch menschenunwürdig nochmals 25% unterhalb des Existenzminimums exekutiert,  egal wieviel Geld sie selbst verdienen oder sich z.B. durch Überstunden selbst erarbeitet haben.

Viele Väter designieren, werden depressive Langzeitarbeitslose. Einige Personen wandern aufgrund dieser menschenverachtenden Situation aus. Es wird ihnen unmöglich gemacht ihre Firma (KMU) als Selbstständiger in Österreich weiter zu betreiben oder als fleißiger Arbeitnehmer durch Mehrdienstleistungen etwas für einen Urlaub oder sonstiges zu ersparen. Eine Anschaffung, eines neuen Elektrogerätes z.b. bei Defekt der alten Waschmaschine,  wird hier schon zum riesigen Problem.
Oft kommt dann auch noch die Entfremdung des eigenen Kindes hinzu.

Väter bzw. Justizopfer dieser menschenunwürdigen Exekutionsordnung haben oft jahrelang Existenzängste, können nachts nicht einschlafen und finden oft keinen Ausweg aus dieser hoffnungslosen Situation.
Einige der betroffenen Unterhaltszahler  haben fast täglich Alpträume und Suizidgedanken.

Warum hier die Familienministerin der ÖVP, Sophie Karmasin, diesen hervorragenden Entschließungsantrag nicht zugestimmt hat, ist für mich NICHT nachvollziehbar, da sie ja immer behauptet etwas gegen die Vaterlose Gesellschaft zu machen und sich „angeblich“ dafür einsetzt, dass Österreich in einigen Jahren zum familienfreundlichsten Land werden soll?

Admin Familie & Familienrecht, am 20-10-2016

Tags:  Anspannungsgrundsatz, Armut, Österreich,ÖVP, Bezirksgericht, Die Grünen, Exekution, Familie, Familienrecht, FPÖ – HC Strache, Gesetze Österreich,Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizausschuss Parlament, Justizopfer, Kinder, Kindesunterhalt – Alimente, leaks, Menschenrechtsverletzung, NEOS, Scheidungs Videos, Sophie Karmasin, SPÖ, SPÖ Frauen,Team Stronach, Unterhalt, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel 

Vatertag – Väter ohne Kinder! – Radiosendung

Am Donnerstag vor dem österreichischen Vatertag sorgte eine Live-Radiosendung mit dem Bundesvorsitzenden der Männerpartei, Hannes Hausbichler, für Aufsehen.

Durchschlagende Radiosendung zu Unterhalt und Kontaktrecht!

Hannes Hausbichler betrachtet die Sendung rückblickend:
„Dem Mut des ORF Vorarlberg, besonders das „heiße Eisen“ unterhaltsbelasteter Väter anzufassen, sogar Betroffene live und völlig unzensiert die ganze Unmenschlichkeit des Unterhaltsrechts telefonisch darstellen zu lassen und noch dazu die ganz und gar nicht systemtreue Männerpartei klar und deutlich aus Härtefällen des Männerservice die volle Realität der Rechtspraxis berichten zu lassen, zollen wir höchsten Respekt.

Die Sendung erhielt durch erschütternde Anrufe betroffener Väter eine unerwartete Dramatik. Viele Anrufer schilderten eindrücklich ihr Leiden unter den fassungslosen Ungerechtigkeiten bei Unterhalt und Kontaktrecht. Selbst das Radioteam, welches die Anrufe der Betroffenen aufnahm, schien mir gelinde gesagt tief beeindruckt. Viele fassungslose Hörer waren in ihrem Glauben an die Gerechtigkeit nachhaltig erschüttert.“

Ein mutiger Richter stellte sich der Diskussion, jedoch mit vorher moderierten Aufzeichnungen. Daher sei ihm zu Gute gehalten, dass er nicht miterlebt hatte, wie viel Leid im Laufe der Diskussion eindrücklich und mitreissend aufgebrochen ist. Möglicherweise hätte es sich dann anders geäußert. Doch die Aussagen des Richters sind angesichts der Praxis schlicht weltfremd:

– Prozentabzüge würden die Väter bei mehr Kindern richtig entlasten: In wenigen Worten konnte Hausbichler mit konkreten Zahlen widerlegen, dass das schöne Bild, Väter würden entlastet, einfach nicht stimmt. Das eine, schmale Prozent Abzug pro Kind ist nicht einmal erwähnenswert und sieht nach Schönfärberei aus.

– Richter würden sich auf geringen Unterhalt für den Vater einigen: Hausbichler zeigt die Realität klar auf: Nur, wenn die Mutter von selbst weniger Geld will, gibt es eine Einigung, oft wird dafür jedoch zusätzlich Ehegattinnenunterhalt gefordert. Die Einigung für die Kinder kann jederzeit widerrufen werden und der Vater zahlt noch 3 Jahre rückwirkend den Maximalbetrag, was der Richter selbst zumeist gar nicht mehr mitbekommt und er wohl noch nach Jahren glaubt, er habe eine „gute Einigung“ bewirkt.

– Die meisten Besuchszeiten würden einvernehmlich getroffen: Bei ihm am Tisch, bei der Scheidung, auf dem Papier, vielleicht! Hausbichler antwortete dazu: Das entscheidende ist, was danach passiert. Viele Väter haben ein Besuchsrecht, aber sehen die Kinder einfach nicht, weil die Mutter sich, völlig straflos, nicht an die Einigung hält. Sollen diese Einigungen als „bei den meisten klappt es einvernehmlich“ die Lage beschönigen?

Als Fazit bleibt:

– Die Männerpartei hat hohes Praxiswissen bewiesen und ihre einzigartige Glaubwürdigkeit zu Familienrechtsthemen aus politischer Sicht einmal mehr massiv gestärkt. Besonders das gut belegte Aufzeigen der hinter schönen Worten versteckten Ungerechtigkeiten schwächte im selben Zug die Vertrauenswürdigkeit von Justiz und Politik.

– Das Leid in der Bevölkerung geht tief, ob durch Kontaktverweigerung oder hemmungslose Unterhaltsausbeutung bis unters Existenzminimum. Das Land Vorarlberg wurde durch diese Sendung erschüttert.

– Zum Vatertag ist klar: Die Zahl der Opfer steigt stetig. Es gibt täglich mehr zu tun für Väterrechte.

Diese Aussendung ergeht nur an Mitglieder und Interessenten. Eine Presseaussendung zum Vatertag folgt.

Link zum Text auf der Website:
http://www.maennerpartei.at/m%C3%A4nnerpartei-durchschlagende-radiosendung-zu-unterhalt-und-kontaktrecht

Kontakt:

Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at

Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

https://maennerpartei.wordpress.com/2016/06/10/maennerpartei-durchschlagende-radiosendung-zu-unterhalt-und-kontaktrecht/

Tags: Vatertag – Vater – Väter – Vatertag – Männerpartei – Armut – Anspannung – Exekution – Mindestsicherung – Arbeit – Wirtschaft – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – Obsorge – psychische Gewalt – Pfändung – Menschen 2.Klasse – Vaterlose Gesellschaft –

 

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung – SPÖ

Leider interessiert dieses Thema, der menschenverachtenden und menschenunwürdigen „Anspannung im Unterhaltsrecht„, weder die SPÖ mit der Feministin Gabriele Heinisch-Hosek und ihrem Frauenministerium noch dem BM Rudolf Hundstorfer.

Für eine wirkliche soziale Gerechtigkeit im Familienrecht hat die SPÖ mit ihren Hr. Werner Faymann und auch die ÖVP  noch nie etwas übrig gehabt, sonst wäre diese Ungleichbehandlung schon vor  20 Jahren aufgehoben worden.


Symbolbild:  Soziale Ungerechtigkeit  durch die SPÖ im Familienrecht – Sozialdemokratische Partei Österreichs

Es interessiert auch niemanden, dass österreichische Väter schlechter behandelt werden wie Migranten mit positiven Asylbescheid, welche zwar Mindestsicherung beziehen aber im Gegensatz zu diesen Vätern noch nie einen einzigen Euro an Steuergelder einbezahlt haben.

Auch interessiert es scheinbar keinen Politiker in der Regierung, dass Kredite welche im Scheidungsverfahren aufgeteilt wurden in der Praxis KEINERLEI Berücksichtigung bei dieser menschenverachtenden Rechtssprechung dieser Unterhaltsberechnung finden und  in der Praxis dazu führen, dass diese Väter (einige wenige Mütter)  noch mit deutlich weniger, als diesen erwähnten 75% Mindestsicherung, auskommen müssen. Viele Väter haben lediglich 200 – 300 Euro übrig zum Überleben.

Genausowenig interessiert es die sozialistische Partei Österreichs, dass Österreich an führender Stelle ist bei den SUIZID-Toten und davon 70% Männer sind, sonst hätte diese Partei schon vor Jahren gegengesteuert und die Missstände und Ursachen bekämpft.

Zitat:
Es gibt nur eine Gruppe, welche ein vernüftiges Familienrecht bekämpft, der Feminismus.

Admin Familie Familienrecht, am 29-10-2015
Artikel:

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung

Nach Schätzungen des Vereins vaterverbot.at fallen 37% der unterhaltspflichtigen Väter mit ihrem frei verfügbaren Einkommen unter die Armutsgrenze von 951 € monatlich. Rund 26% bleibt nicht einmal das Existenzminimum von 772 € pro Monat. Unterhaltspflichtige Väter können gezwungen werden, mit 75 % des Existenzminimums, also mit 579 € oder weniger pro Monat auszukommen (bei manchen Einzelurteilen auch darunter).

„Anspannung“, wo der Unterhalt nicht am realen, sondern an einem höheren, fiktiven Gehalt bemessen wird, ist an der Tagesordnung und verschärft die Situation zusätzlich. So wird zum Beispiel bei unterhaltspflichtigen Vätern, die zur Betreuung ihres Kindes in Karenz gehen oder zur Betreuung des Kindes ihr Dienstverhältnis reduzieren, das reduzierte Einkommen nicht berücksichtigt und der Unterhalt weiterhin an einem nicht vorhandenen, fiktiven Vollzeiteinkommen bemessen. Die Betreuung durch den Vater scheint in unserer Gesellschaft nicht gewollt zu werden.

Bemerkenswert ist auch, dass die Anspannung auch in Fällen angewendet wird, in denen die Kinder durch den Unterhalt des Vaters bereits ausreichend (über den Regelbedarf hinausgehend) versorgt sind, aber z.B. wegen eines in der Vergangenheit erbrachten, höheren Einkommens (aufgrund von Überstunden oder Auslandstätigkeiten) auf dieses frühere Einkommen angespannt wird.

Selbst wenn eine Mutter über ein wesentlich höheres Eigeneinkommen als der Vater verfügt, wird der Vater zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, bei der sein verbleibendes Resteinkommen unter die Armutsgrenze oder gar unter das Existenzminimum rutscht. Diese Regelung steht im Widerspruch zur geltenden Judikatur des prozentualen Unterhalts, die davon ausgeht, dass die Kinder bei beiden Elternteilen die gleichen Verhältnisse vorfinden sollen, nur finden sie in solchen Fällen beim Vater wesentlich schlechtere Verhältnisse vor.

Besonders von Armut betroffen sind Väter mit mehr als zwei Kindern. Diesen Vätern wird nicht die Möglichkeit gegeben, ihren Unterhalt in Form von anteiliger Kinderbetreuung zu leisten. Statt dessen setzt die Justiz in solchen Fällen auf die maximale Härte: Ein Vater mit drei Kindern kann nach Auswertungen des Vereins vaterverbot.at mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 50% davon ausgehen, dass er aufgrund von Unterhaltsprozentsätzen, die ein Leben in Würde schon fast unmöglich machen, noch zusätzlich angespannt wird. Dies führt dazu, dass manche Vermieter nicht einmal mehr Wohnungen an Väter vergeben, die an mehr als zwei Kindern unterhaltspflichtig sind.

Es ist schon verwunderlich, wenn bei der neuen Mindestsicherung die unterhaltspflichtigen Väter nicht einmal erwähnt werden und so getan wird, als bestehe dieses Problem überhaupt nicht.

Wenn der Staat im Unterhaltsrecht Rahmenbedingungen schafft, die viele Väter in die Armut treibt, so sollte er den Betroffenen wenigstens mit der Mindestsicherung ein Leben am Existenzminimum ermöglichen. Von einem Leben in Würde ganz zu schweigen.

 

Keine existenz der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

Newsletter zur „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

 

http://www.vaterverbot.at/mindestsicherung.html
Tags: Vaterlose Gesellschaft

Anspannung im Familienrecht

Väter (Mütter) mit Anspannung im Familienrecht sind #suizid-gefährdet und Menschen 2.Klasse in Österreich

Anspannung im Familienrecht

  • Ernst XXX
    Ich kann mit 580-680 ned leben. Aber leider werde ich auf diesen Betrag gepfändet.. Der tot wär a Erlösung .. Dann brauch i nimmer denkn und dahin wegiedieren…

     
    Gefällt mir · Antworten · 4 · vor 9 Stunden

 

Franz XXX

man(n) kann auch mit 800€ nicht leben, ohne in die soziale isolation bzw depressionen zu verfallen. ich kenn das.

meine ex hat mit kind 1200€. ok. hab keeinen neid, aber jetzt will sie mir die alimente verdoppeln aufgrund der anspannungdtheorie, denn ich könnt ja mehr verdienen. bin schon einige zeit daheim wegen krankheit, herzinfarkt – zysten an der wirbelsäule – nur um etwas anzuschneiden, aber das interessiert niemand.

abzüglich aller fixkosten bleiben mir ~ 100€ pM um mein leben zu bestreiten. der nächste obdachlose?

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4.10.2015
 Tags: Armut – Obdachlose – Suizid – Anspannung – Unterhalt – Väter – Justiz – Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindesunterhalt – Alimente – Vater Österreich – Exekution – Existenzminimum –

SPÖ Beschimpfungen am 1.Mai als Nazi und Faschisten ?

Jetzt reicht es mir!

AUSTRITT AUS DER GEWERKSCHAFT!
Das Verhalten einiger SPÖ FRAUEN und die Mehrheit einer SPÖ in der Gewerkschaftsbewegung, die Beschimpfung als Nazi und Faschist am 1.Mai sind ein NO GO.
Als ehemaliger FSG Betriebsrat bin ich nur mehr enttäuscht.
 

Werner G. 2 Std. ·

Austritt Gewerkschaft FSG
Austritt Gewerkschaft FSG – entsorgter Zahlvater


Austritt eines SPÖ Gewerkschaftsvertreter aus der Gewerkschaft – Kündigung

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1125558167471400&set=a.215706988456527.67876.100000516814447&type=1&theater

Tags: Anspannungsgrundsatz, Armut, Exekution, Feminismus feministische, Frauenpolitik, Genderwahn, Gesetze Österreich, Gewalt, Gewalt weibliche Frauen, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesunterhalt – Alimente, Kindeswohl, leaks, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, SPÖ Frauen, Termine – Veranstaltungen – Demo etc., Unterhalt, Unterhaltsvorschussgesetz, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel, Väter ohne Rechte, Vereine – Österreich

Jugendamt – Graz – Falschinformationen – Unterhalt !

 

Jugendamt – Graz – Magistrat – Unterhalt – Falschinformation – Vaterverbot

 Quelle:
http://www.graz.at/cms/dokumente/10038857_419305/b392fd04/big_april2015_web.pdf

unterhalt-vaterschaft@stadt-graz.at; sonja.friedl@stadt.graz.at, marina.dominik@stadt.graz.at, verena.scheich@stadt.graz.at

Betreff: (Gezielte) Falschinformationen durch Expertin der Stadt Graz – Jugendamt!

Sehr geehrte Frau Friedl,
sehr geehrte Damen und Herren!

Sie geben in den offiziellen Seiten der Stadt Graz gezielte Falschinformationen unter dem Titel „FAMILIENSACHE“ auf Seite 39, Ausgabe April 2015:

„Der Regelbedarfssatz beschreibt, wie viel einem Kind in einem bestimmten Alter zustehen würde, zum Beispiel für ein 6-jähriges Kind sind das 326 Euro. Reicht das Einkommen des Vaters für Zahlungen in dieser Höhe nicht, wird die Prozentkomponente zur Berechnung der Alimente angewandt. Für ein 6-jähriges Kind muss der Vater 16% seines Einkommens zahlen.“.

Richtig ist vielmehr, dass zuerst die Prozentkomponente herangezogen, sofern der Regelbedarf überschritten wird. Sollte jedoch Letzterer unterschritten werden, wird durch Rechtspfleger bzw. Richter der Regelbedarf als Untergrenze festgesetzt. Dazu Aussagen der Richter: „Wenn ein Vater weniger als 2.200 Euro verdient wird ANGESPANNT“. Siehe dazu 4 Artikel in den Printausgaben der TZ „Die Presse“ und „Wirtschaftsblatt“ vom 18.02. bis 20.02.2015. Medienliste auch abrufbar unter:https://www.facebook.com/117384021663936/photos/pb.117384021663936.-2207520000.1428303492./796106170458381/?type=3&theater

Eine Untergrenze für Unterhaltsverpflichtete gibt es in der österreichischen, ständigen Rechtsprechung nur durch die Exekutionsordnung (EO), gemäß dem Unterhaltsexistenzminimum! Dies entspricht einer Unterschreitung von 25% des Existenzminimums und beträgt 762,75 Euro (12 x im Jahr ausbezahlt, inkl. Sonderzahlungen).

Dies bedeutet, dass ein Unterhaltsverpflichteter in der lebenslänglichen manifesten Armut und in der sozialen Deprivation lebt. Aufstellung, Forderungen und aktuelle Zahlen entnehmen Sie bitte der angehängten PDF-Datei an die Wirtschaftskammer!

Vielmehr wurde lediglich eine Obergrenze – die Playboygrenze – eingeführt! Diese beträgt das 2 bis 2,5-fache des Regelbedarfes zur Vermeidung einer Überalimentierung!

Aufgrund der angeführten Fakten findet am 18. April 2015, 10:30 Uhr eine Demonstration für ein faires Unterhaltsrecht in St. Pölten statt:

DEMO-KUNDMACHUNG der Väterplattform Österreich!
http://www.meinbezirk.at/…/st-poelten-demo-kundmachung-der-…

Das ehrenamtliche 
TEAM VATERVERBOT
FB Wirtschaft 
Ing. Jürgen Baumgartner

P.S.:
Sonja Friedl
Tel: +43 316 872-3115
Fax: +43 316 872-3119
E-Mail: sonja.friedl@stadt.graz.at
Zuständigkeitsübersicht Jugendämter Graz:
http://www.graz.at/cms/beitrag/10033790/5587684

 
Verein vaterverbot.at Ost Österreich
ost@vaterverbot.at

Postfach 24
4400 Steyr
ZVR-Zahl:227902876

 
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