130.000 Väter dürfen nach der Scheidung ihre Kinder nicht mehr sehen

Die Dunkelziffer liegt meiner Meinung  beim Doppelten, Väter die nicht verheiratet sind und sich trennen sind hier noch nicht beinhaltet.
Ein Vater der in Österreich nicht verheiratet ist, muss erst bei Gericht um gemeinsame Obsorge ansuchen, während in vielen anderen Ländern in Europa dies bei Geburt eines Kindes automatisch geschieht. 
In der Statistik der gemeinsamen elterlichen Obsorge ist Österreich im Vergleich zu anderen Ländern ebenso Schlußlicht. Familienexperten in Österreich sprechen  von  einer „Vaterlosen Gesellschaft“

Admin Familie Familienrecht, am 12-06-2016

 

Artikel:

Gleichberechtigte Elternschaft

Der Kampf der verhinderten Väter

130.000 Väter dürfen nach der Scheidung ihre Kinder nicht mehr sehen – obwohl sie das wollen. Neue Gesetze sind dem Verein „Vater ohne Rechte“ zu wenig.

Der schwierige Kampf um gleichberechtigte Elternschaft. Foto © kk

Meist bleibt es ein Kampf gegen Windmühlen. „Die Mutterlastigkeit bei richterlichen Entscheidungen ist leider ziemlich groß, die Mutter wird als Allheilmittel für Trennungskinder angesehen“, hadert man beim Verein „Väter ohne Rechte“. Er ist Anlaufstelle von Vätern, die sich bei Scheidungen der ihnen zustehenden Ansprüche beraubt fühlen.

Es ist ein Fronteinsatz in einem zwischenmenschliches Minenfeld. Die Nachfrage nach Beratung ist groß. 25 Anrufer melden sich pro Tag bei der Hotline. Manche fragen nach juristischer Erste Hilfe, weil ihnen gerade der Besuch ihres Kindes verwehrt wurde, andere brauchen seelischen Beistand, um die Selbstmordgedanken aus ihrem Kopf zu bringen, berichten Vereinsmitarbeiter von heiklen Gesprächen.

Gleichberechtigt

„Es geht uns nicht vorrangig um Väterrechte, sondern um das Kinderrecht auf eine gleichberechtigte Elternschaft“, betont Vereinsobmann Martin Morauf. Er selbst hat einen dreijährigen Rechtsstreit mit seiner ehemaligen Partnerin um eine gemeinsame Obsorge hinter sich. „Doppelresidenz“ heißt der entsprechende juristische Fachbegriff, um den der Verein kämpft.

Es geht dabei nicht primär um eine Halbe:Halbe-Lösung, sondern um eine gleichberechtigte Elternschaft. „Ausgehend von einem Kommunizieren auf Augenhöhe vor Gericht soll die für das Kind beste Lösung gefunden werden“, präzisiert Morauf: „Da ist jeder Aufteilungsschlüssel möglich, solange er dem Kindeswohl entspricht.“

Gerade Letzteres wird in bei zerstrittenen Eltern aber leicht aus den Augen verloren. Zu dominant wirken persönliche Verletzungen, erlebte Kränkungen und die Angst, dass einem der Kontakt zum eigenen Kind genommen wird.

Schlechte Stimmung

Eine berechtigte Sorge – gerade für Väter. „Von den 250.000 Scheidungskindern in Österreich verlieren im Zuge einer Trennung 40 Prozent den Kontakt zu einem Elternteil“, berichtet Morauf: „Meist sind es die Väter.“ Freilich gebe es darunter auch jene, die sich nicht kümmern wollen, aber eben auch Fälle, in denen im Extremfall das Kind einen Kontakt verweigert, weil zuhause schlechte Stimmung gegen den anderen Elternteil gemacht wird.

„Elterlichen Entfremdungssyndrom“ nennt die Wissenschaft dieses Ergebnis des subkutanen Öl-ins-Feuer-Gießen, das in anderen Ländern im Familienrecht berücksichtigt wird. In Österreich nicht. 95 Prozent der Kinder bleiben in den ersten beiden Jahren eines Obsorgeverfahrens bei der Mutter. „Neue Gesetztestexte werden nicht reichen, wir brauchen eine neue Rechtspraxis“, fordert Morauf.

Von Klaus Höfler, 12.06.2016 um 06:00 Uhr 3 Kommentare
http://www.kleinezeitung.at/s/chronik/international/5013216/Gleichberechtigte-Elternschaft_Der-Kampf-der-verhinderten-Vaeter#kommentar0

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