Prozess in Regensburg – Constanze Schulze zum Freispruch für Gustl Mollath
am 14.08.2014
Freispruch für Mollath – Gericht sieht ihn aber als Gewalttäter
Im Urteil im Wiederaufnahmeverfahren gegen den 58-Jährigen sah das Gericht es zwar als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 schwer körperlich misshandelt hat. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, weshalb er nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ bei diesem Tatvorwurf freizusprechen sei.
Das Langericht hat Mollath freigesprochen (Quelle: reuters, Michaela Rehle)
Entschädigung für Psychiatrie-Aufenthalt
Das Gericht sprach Mollath außerdem wegen der Anklagepunkte der Freiheitsberaubung und des Zerstechens dutzender Autoreifen frei. Hier sei es nicht möglich gewesen, einen Tatnachweis zu führen. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass Mollath für seine mehr als sieben Jahre dauernde Unterbringung in der Psychiatrie eine Entschädigung zustehe.
Freispruch nicht überraschend
Dass es einen Freispruch für Mollath geben würde, hatte bereits festgestanden, weil er im ersten Verfahren wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war und ein Angeklagter im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden darf.
VOR ORT
Do. 14.08.14, 11.30 Uhr
Mit Spannung war aber erwartet worden, ob das Gericht ihn wegen der Körperverletzung seiner Ex-Frau für schuldig erklärt. Dies hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Dagegen hatte die Verteidigung auf einen Freispruch ohne Wenn und Aber plädiert.
Mit Material von AFP und dpa
http://www.phoenix.de/content//863604