Zahl-Väter noch immer Menschen 2.Klasse in Österreich

Parlament
Parlament


SPÖ ÖVP NEOS Die Grünen ignorieren noch immer das menschenverachtende Gesetz
der Anspannung im Familienrecht, welche Zahlväter (tlw. Zahlmütter) zu Menschen 2.Klasse abstempelt, so wurde der Entschließungsantrag der FPÖ zur Novelle der Exekutionsordnung im Parlament nicht unterstützt?
APA OTS

APA Presseinformation OTS0197 vom , 19. Okt. 2016:

Zum Thema Exekutionsordnung steuerten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag (1396/A(E)) bei, in dem Harald Stefan die Forderung nach Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltspfändungen erhebt. Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen würden bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des unpfändbaren Existenzminimums um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. Betroffen seien davon vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene, die als Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren müssen.

Diese Initiative, die ausdrücklich auch von Christoph Hagen (T) unterstützt wurde, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161019_OTS0197/justizausschuss-verabschiedet-novellen-zur-exekutionsordnung-und-zum-rechtspflegergesetz

Die Mindestsicherung wird eigentlich als Grundsicherung eines jeden Menschen bzw. Steuerzahler in Österreich gedacht.
Leider werden Väter, welche Unterhaltszahler sind in Österreich nicht so behandelt.
Während jeder Schuldner lt. Exekutionsordnung nicht unterhalb des Existenzminimums gepfändet werden kann, gilt dies bei Zahl-Väter nicht?

Jeder Flüchtling in Österreich kann nicht von seiner Grundsicherung bzw. Mindestsicherung gepfändet werden.
Die österreichischen Väter insbesondere Unterhaltszahler (teilweise auch Mütter)  werden jedoch menschenunwürdig nochmals 25% unterhalb des Existenzminimums exekutiert,  egal wieviel Geld sie selbst verdienen oder sich z.B. durch Überstunden selbst erarbeitet haben.

Viele Väter designieren, werden depressive Langzeitarbeitslose. Einige Personen wandern aufgrund dieser menschenverachtenden Situation aus. Es wird ihnen unmöglich gemacht ihre Firma (KMU) als Selbstständiger in Österreich weiter zu betreiben oder als fleißiger Arbeitnehmer durch Mehrdienstleistungen etwas für einen Urlaub oder sonstiges zu ersparen. Eine Anschaffung, eines neuen Elektrogerätes z.b. bei Defekt der alten Waschmaschine,  wird hier schon zum riesigen Problem.
Oft kommt dann auch noch die Entfremdung des eigenen Kindes hinzu.

Väter bzw. Justizopfer dieser menschenunwürdigen Exekutionsordnung haben oft jahrelang Existenzängste, können nachts nicht einschlafen und finden oft keinen Ausweg aus dieser hoffnungslosen Situation.
Einige der betroffenen Unterhaltszahler  haben fast täglich Alpträume und Suizidgedanken.

Warum hier die Familienministerin der ÖVP, Sophie Karmasin, diesen hervorragenden Entschließungsantrag nicht zugestimmt hat, ist für mich NICHT nachvollziehbar, da sie ja immer behauptet etwas gegen die Vaterlose Gesellschaft zu machen und sich „angeblich“ dafür einsetzt, dass Österreich in einigen Jahren zum familienfreundlichsten Land werden soll?

Admin Familie & Familienrecht, am 20-10-2016

Tags:  Anspannungsgrundsatz, Armut, Österreich,ÖVP, Bezirksgericht, Die Grünen, Exekution, Familie, Familienrecht, FPÖ – HC Strache, Gesetze Österreich,Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizausschuss Parlament, Justizopfer, Kinder, Kindesunterhalt – Alimente, leaks, Menschenrechtsverletzung, NEOS, Scheidungs Videos, Sophie Karmasin, SPÖ, SPÖ Frauen,Team Stronach, Unterhalt, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel