Gute Idee – Unterhaltsersatzleistung im Wege der Mindestsicherung

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Sehr geehrte ÖVP, Justizminister Wolfgang Brandstetter, zukünftiger Bundeskanzler Sebastian Kurz!

Die von ihnen vorgeschlagene Förderung, halte ich für eine langfristige professionelle Lösung, schließlich soll ein solcher staatlicher Zuschuss. bzw. Ersatz von Kindesunterhalt lt. UVG 1985 auch kontrolliert ablaufen.
Derzeit wird die Wohnbeihilfe genauso wie die Mindestsicherung abgehandelt, dies wäre für den Kindesunterhalt genauso sinnvoll und wünschenswert.

Eine SPÖ Husch- Pfusch-Lösung als Wahlzuckerl sollte man ablehnen, wie der zukünftige Bundeskanzler Sebastian Kurz bereits mit einem generellen Verbot von zusätzlichen Ausgaben vor der Nationalratswahl bereits mehrfach begründet hat.
Sehr wichtig wäre auch ein Selbstbehalt von 1080,- Euro für den Unterhaltspflichtigen, wie es bereits in der Düsseldorfer Tabelle seit vielen Jahren Usus ist, dies verhindert ein abrutschen von KMU’s, welche eine wesentliche Stütze in unserer Wirtschaft darstellen, diese Arbeitsplätze sollten erhalten bleiben!

Deshalb mein Appell an die neue ÖVP, mit diesen Selbstbehalt wäre das Abschlittern der unterhaltspflichtigen Personen in Armut gewährleistet. Prinzipiell  sollten alle Alimente bei der Höhe des Unterhalts österreichweit genauso in die Summe der Mindestsicherung einberechnet werden, in einem Bundesgesetz. Grundsatz, jedes Kind soll gleich viel Wert sein!

schönen Tag noch, wünscht Ihnen
Admin Familie & Familienrecht, am 4-10-2017

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 Artikel:

 Kindesunterhalt: Pilz ortet ÖVP-Sabotage
Wolfgang Brandstetter
Foto: Kurier/Juerg ChristandlVizekanzler Wolfgang Brandstetter.

Vizekanzler Wolfang Brandstetter legte einen eigenen Initiativantrag vor.

Die ÖVP legt nun einen eigenen Initiativantrag für die Reform des Kindesunterhalts vor. Den Vorschlag der SPÖ für eine Unterhaltsgarantie lehnt Vizekanzler Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ab, denn er fürchtet, dass damit hunderte Millionen Euro ins Ausland abfließen würden.
Die SPÖ hat vergangene Woche einen Antrag ausgearbeitet, der Besserstellungen für Alleinerziehende vorsieht, deren Partner beim Unterhalt säumig sind. Eine entsprechende Korrektur der gegenwärtigen Regelungen hatten davor alle Partei befürwortet.

Der Justizminister sprach sich am Dienstag in einem Statement gegenüber der APA grundsätzlich für Änderungen aus: „Eine Unterhaltsgarantie, wie die SPÖ sie vorschlägt, scheint mir aber der falsche Weg zu sein.“ Dem Noch-Koalitionspartner wurde daher ein Vorschlag zu einem Unterhaltszuschuss-Gesetz übermittelt, der bei allen Kindern in Österreich ankommen soll. Dabei handle es sich um einen staatlichen Unterhaltszuschuss im Wege der Mindestsicherung, der für alle Kinder einen Unterhaltsanspruch nach objektiven Richtsätzen vorsieht, erklärte Brandstetter.

Kritik und Appell

Trotz der Einigkeit bei dem Thema dürfe man beim Unterhalt nicht den selben Fehler wie bei der Familienbeihilfe machen: „Nach dem SPÖ-Modell laufen wir Gefahr, dass wir ähnlich wie bei der Familienbeihilfe über den FLAF hunderte Millionen Euro ins Ausland zahlen“, kritisierte Brandstetter. Eine Differenzierung nach den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Aufenthaltslandes sei daher sinnvoll, wie dies auch in Unterhaltsverfahren bei den Gerichten gemacht werde. Der Justizminister lehnt auch eine Beschränkung der Leistung auf fünf Jahre ab: „Wir haben daher einen Vorschlag erstellt, der weder zeitlich beschränkt ist, noch einzelne Familienkonstellationen ausschließt.“

Die Umsetzung will die ÖVP sinngemäß an eine Gegenfinanzierung über die Indexierung der Familienhilfe knüpfen, was eine „budgetschonende“ und unbürokratische Lösung wäre. Dass diese Anpassung an das Niveau im Ausland derzeit auf EU-Ebene nicht möglich ist, wurde gegenüber der APA eingeräumt.

Brandstetter appelliert in dem Statement außerdem, auch im Wahlkampf, „ruhig und besonnen zu agieren“. Der ÖVP-Vorschlag wurde dem SPÖ-Klub übermittelt.

Pilz: Ärger über ÖVP

Peter Pilz, der in einer Fernsehdiskussion die Debatte über den Kindesunterhalt neu entflammt hatte, ist verärgert über die ÖVP. Während der SPÖ-Vorschlag aus seiner Sicht nur „repariert“ gehört, „sabotiere“ die Volkspartei. „Wahlkampf auf dem Rücken von 70.000 Kindern“, stellte er am Dienstag auf Twitter fest.

 Folgen

Peter Pilz

@Peter_Pilz

Unterhalt: Das SPÖ-Papier hat 5 Löcher. Das lässt sich reparieren. Aber die ÖVP sabotiert. Wahlkampf auf dem Rücken von 70.000 Kindern.

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Der Grüne Klubobmann Albert Steinhauser erklärte am Rande einer Pressekonferenz, er kenne den Vorschlag der ÖVP noch nicht. Man prüfe gerade den Entwurf der SPÖ, wobei man diesen tendenziell unterstützen würde.

SPÖ-Frauen kritisieren Kurz

Die SPÖ ärgert sich über die Ablehnung des eigenen Antrags zur Unterhaltsgarantie durch die ÖVP. Parteiobmann Sebastian Kurz solle zu seinem Wort stehen, forderte Bundesfrauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek am Dienstag in einer Aussendung. Die Behauptung, der ÖVP, Kinder im Ausland könnten laut dem SPÖ-Vorschlag eine Unterhaltsgarantie beziehen, sei falsch.

„Kinder im Ausland können bei unserem Vorschlag keine Unterhaltsgarantie beziehen, da die Voraussetzung der Wohnsitz im Inland sowie ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind ist“, so die SPÖ-Frauenchefin. Im ÖVP-Vorschlag ortet sie hingegen Unklarheiten und rechtliche Probleme. So solle laut ÖVP der Bund in die Mindestsicherung der Länder eingreifen und die Unterhaltsgarantie dort verankern – wie das gestaltet sein soll, lasse der Noch-Koalitionspartner aber offen. „Sicher ist, dass viele Alleinerziehende davon überhaupt nicht profitieren werden“, kritisierte Heinisch-Hosek.

(apa / best) Erstellt am 

Video „10 Jahre VoR – Rede von Martin Stiglmayr“ 1/2

. . Danke an Herwig Baumgartner . . „Mein Appell an den Justizminister Wolfgang Brandstetter“ , Herwig hat sehr viel Gutes getan, vielleicht denkt er einmal an ihn und ich glaube, dass es Zeit wird und auch einmal von Seiten der Justiz an den Herwig denkt.
Lieber Herwig, ich denk an dich u. wir alle denken an dich. Ich hoffe, dass es dir bald besser geht und du wieder bei uns sein kannst, sagt Martin Stiglmayr in seiner Rede (2:05min) von der Pionierarbeit in der Väterbewegung.

Hans Grüssinger mit Band – YouTube-Channel https://www.youtube.com/user/hansgrue…

Musiker Michael Pfennig, selbst ehemals betroffener Vater und Aktivist hat eine ganze Reihe von sozialkritischen, unserem Thema gewidmeten Songs veröffentlicht – YouTube-Channel https://www.youtube.com/user/mipfenni…

Inklusive Hüpfburg, die selbstverständlich auch von geschultem Personal betreut wird, sodass Mama und Papa sich angeregt und ungestört mit uns unterhalten können.

Das bekannte Lokal Columbusbräu, dass sich in jedem Restaurantführer befindet wird mit kleinen ausgewählten Schmankerl für den kulinarischen Genuss sorgen

Sehr herzlich bedanken wir uns bei einem unserer größten Sponsoren, der mit Equipment und Personal dieses Familienfest mit seinem Herz für Kinder unterstützen wird – die Excalibur City, die sich zusätzlich auch noch bereit erklärt hat diverse Gutscheine der Merlins Kinderwelt zur Verfügung zu stellen. Ein Ausflug dorthin lohnt immer – Spaß und Abenteuer ist garantiert.

Jubiläumsfest vom 2.6.2017, am Columbusplatz in 1100 Wien
Siehe auch http://www.vaeter-ohne-rechte.at/10-j…

Tags: Nachrichten & Politik – ÖVP-Politiker – Justizopfer – vierfacher Vater als Terrorist in Haft – Claudia Bandion-Ortner – Entfremdung – Gesetze Österreich

Gesetzesänderung – 3 Jahre für Privatkonkurs

Privatkonkurs-Neu kommt ohne Mindestquote

Die Entschuldungsdauer sinkt von sieben auf drei Jahre. Verschuldete Menschen bekommen dadurch leichter eine zweite Chance, so Sozialminister Stöger.

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Entschuldungsdauer sinkt – (c) imago/CHROMORANGE (imago stock&people)

Am Dienstag haben triftige Änderungen im Privatinsolvenzrecht den Ministerrat passiert. Die Mindestquote von bisher zehn Prozent soll gänzlich fallen. Die Entschuldungsdauer, das sogenannte Abschöpfungsverfahren, soll von sieben auf drei Jahre verkürzt werden. Es gibt lediglich eine verkürzte Ausschussbegutachtung.

Gegen diese Änderungen im Privatinsolvenzrecht äußerten die Gläubigerschutzverbände AKV, Creditreform und KSV 1870 im Vorfeld massive Kritik. Vorfreude herrschte hingegen bei den Schuldnerberatern. Es gibt nun aber eine Neuigkeit im Vergleich zu den bisher bekannten Plänen.

Nach APA-Informationen kam nun nämlich noch folgender Passus ins Reformvorhaben, der bisher fehlte: Weiterhin soll die Subsidiarität des Abschöpfungsverfahrens wesentlich sein. „Es muss in allen Fällen zuerst eine Schuldenregulierung mit einem Zahlungsplan unter gerichtlicher Kontrolle versucht werden.“ Erleichterungen soll es dabei nur für Bagatellfälle geben, die zumindest vorerst nicht näher konkretisiert sind.

Wirtschaftskammer lenkte ein

Die SPÖ äußerste sich zuletzt stets für ein Aus der Mindestquote, die Wirtschaftskammer war dagegen. Da es im Privatkonkurs aber auch um eine leichtere Entschuldung für ehemalige Unternehmer geht und sich nun auch die Festlegung auf Subsidiarität im Entschuldungsverfahren findet, dürften die Änderungen in der Regierungskoalition beschlussreif geworden sein. Die ÖVP setzte sich fürs Festschreiben der Subsidiarität ein.

Unternehmensgründungen sollen durch die neuen Regeln insofern erleichtert werden, als „eine Kultur des Scheiterns die Angst vor der Selbstständigkeit minimieren“ soll.

Der zuständige Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) teilte schriftlich mit, dass er in der Novelle insofern eine Erleichterung für Unternehmer sieht, als sie nach einem „wirtschaftlichen Rückschlag“, also einer Insolvenz, wieder leichter in die Selbstständigkeit zurückkehren könnten. „Durch die Verkürzung der Frist im Abschöpfungsverfahren sind die Betroffenen weniger lang blockiert und können rasch wieder einen Beitrag leisten“, so Brandstetter. „Mit der Beibehaltung des Zahlungsplans, der Subsidiarität der Abschöpfung und dem Wegfall der Mindestquote haben viele Schuldner die Möglichkeit, einen Teil zur Wiedergutmachung zu leisten.“

Zweite Chance

Für Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) bekommen dadurch verschuldete Menschen, die eine zweite Chance verdient hätten, diese nun auch. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) verwies auf den Zahlungsplan, damit sei die Lösung akzeptierbar, wie er vor dem Ministerrat sagte.

Auch die Regierungskoordinatoren, Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) strichen den Beschluss der Reform im „Debriefing“ nach der Regierungssitzung hervor. Für die 110.000 zahlungsunfähigen Menschen in Österreich sei dies eine deutliche Besserung, so Drozda, da derzeit viele die Mindestquote nicht geschafft hätten. Mahrer betonte, dieser Weg stehe nur redlichen Schuldner offen, die Krida sei weiterhin ein Strafrechtsdelikt und ein „Hineinschummeln“ in den Privatkonkurs nicht möglich. Es werde stattdessen eine „Kultur des Scheiterns eingeführt“, so Mahrer.

 

(APA), 1 Kommentar

 

§218 StGB – Sexuelle Belästigung – Nicht mehr nur auf die „unmittelbaren zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“ beschränkt

Heinisch-Hosek zu StGB-Novelle: Gute Einigung im Sinne der Frauen

Strafgesetzbuch-Novelle wurde heute im Ministerrat beschlossen

Wien (OTS) – „Der heutige Beschluss ist ein großer Erfolg im Sinne der Frauen“, freut sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über die Novelle des Strafgesetzbuchs, die heute dem Ministerrat vorgelegt wurde. „Der Schutz der sexuellen Integrität ist ein wesentliches Element eines selbstbestimmten Lebens von Frauen und Mädchen. Mit der StGB-Novelle setzen wir einen wichtigen Schritt, der klar stellt, dass sexuelle Belästigung gesellschaftlich nicht toleriert wird -Frauenkörper sind keine Grapschflächen. Dafür habe ich mich gemeinsam mit Frauenorganisationen jahrelang eingesetzt.“

„Intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung wird strafbar. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine deutliche Grenzüberschreitung und Herabwürdigung von Frauen“, so die Ministerin, die darauf verweist, dass sich der Tatbestand nicht mehr nur auf die „unmittelbaren zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“ beschränkt und der Schutz vor sexueller Belästigung dadurch ausgeweitet wird.
„Es freut mich, dass es mir und dem Justizminister gelungen ist, hier eine Einigung zu erzielen“, resümiert die Ministerin.

Ein neuer Tatbestand bringt auch einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
Auch wenn ein Täter eine sexuelle Handlung ohne Drohung oder Gewalt, aber trotzdem erkennbar gegen den Willen des Opfers setzt, wird das jetzt strafbar. „Ein Nein muss genügen. Hier klare Grenzen zu ziehen war längst überfällig“, so Heinisch-Hosek. Insgesamt spricht die Ministerin von „einem guten Gesamtpaket, das bedeutende Verbesserungen für Frauen bringt.“

Rückfragen & Kontakt:

BM für Bildung und Frauen
Mag.a Veronika Maria
Pressesprecherin
01-53120/5011
veronika.maria@bmbf.gv.at
www.bmbf.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | MUK0001

OTS0119, 16. Juni 2015, 11:50

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150616_OTS0119/heinisch-hosek-zu-stgb-novelle-gute-einigung-im-sinne-der-frauen

Tags: Pograpschen – Po-grapschen  – Wolfgang Brandstetter – ÖVP – SPÖ – Feministin – Feminismus – Ministerrat – § 205 StGB – § 218 StGB – Strafrechtsänderungsgesetz – Strafgesetzbuch – Strafverfahren – Novelle – Strafrecht – JustizFalschbeschuldigungen – Missbrauch Staatsanwalt – Richter – Genderwahn – Frauenpolitik – Gericht 

 

 

Justizminister Brandstetter umgefallen – „Pograpsch-Paragraf“ kommt doch ins Strafrecht

„Pograpsch-Paragraf“ kommt doch

Sexuelle Belästigung: Einigung über Neuformulierung

Gabriele Heinisch-Hosek / Bild: APA/HANS PUNZ 

Der neue Tatbestand soll konkreter formuliert werden als im ursprünglichen Entwurf. Am genauen Wortlaut wird allerdings noch gearbeitet.

Jegliche „intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung“ wird strafbar. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) haben sich über eine Neuformulierung des ursprünglich in der StGB-Reform enthaltenen, aber nach Begutachtungskritik entfernten Paragrafen geeinigt. Am Dienstag will Brandstetter den StGB-Reform-Entwurf dem Ministerrat vorlegen.

Mehr zum Thema:

Am genauen Wortlaut des „Pograpsch-Paragrafen“ wird noch gearbeitet. Die geplante Neuregelung werde aber jedenfalls „mit dem aus dem Begutachtungsentwurf zu Recht gestrichenen, viel zu unklaren Tatbestand nichts mehr zu tun“ haben, betonte Brandstetter. Der Tatbestand werde „klar und deutlich auf die wirklich strafwürdigen Fälle eingeschränkt“. Brandstetter ist „überzeugt, dass wir jetzt eine gute Lösung haben“.

„Übereinkommen im Sinne der Frauen“

Frauenministerin Heinisch-Hosek zeigte sich erfreut über die grundsätzliche Einigung: „Wir haben uns darauf verständigt, dass es eine Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung geben soll. Das ist ein wichtiger Schritt, der klarstellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt und gesellschaftlich nicht erwünscht ist.“ Auch im Bezug auf den Paragrafen zur sexuellen Selbstbestimmung liege ein „Übereinkommen im Sinne der Frauen“ am Tisch. Das Gesamtpaket der StGB-Novelle liege jetzt zur abschließenden Koordinierung vor, es werde aber nicht an den Paragrafen zur sexuellen Belästigung und Selbstbestimmung scheitern, zeigte sich Heinisch-Hosek in einer Stellungnahme zuversichtlich.

Im Begutachtungsentwurf war eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen für eine „geschlechtliche oder eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung an ihr“ oder durch eine „geschlechtliche Handlung vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt“. Dass Brandstetter auf eine solche Regelung verzichten und stattdessen eine Lösung im Verwaltungsstrafrecht wollte, rief viel Kritik vor allem von Frauen-Organisationen hervor.

(APA), 12.06.2015 | 13:57 |   (DiePresse.com)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4753339/PograpschParagraf-kommt-doch?direct=4753691&_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/4753691/index.do&selChannel=

 
Tags: Strafrechtsänderungsgesetz – Kriminalisierung – Family leaks law Austria feministic – pograpschen Po-grapschen – Strafgesetzbuch – Strafrechtsreform – Scheidung – Trennung – Väterfeindlich – vaterlose Gesellschaft – Missbrauch mit dem Missbrauch – Genderwahn – Justizopfer – Richter – Strafrichter – Staatsanwalt –

 

Gerichtsgebühren: Entlastungen für Familien und Minderjährige

Gerichtsgebühren: Entlastungen für Familien und Minderjährige ab Sommer 2015

Ministerrat beschließt Gesetzesentwurf von Justizminister Brandstetter zur Neuregelung der Gerichtsgebühren

Wien (OTS)  Die Gerichtsgebühren in Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren, in denen Minderjährige im Zentrum stehen, werden deutlich gesenkt; für Minderjährige entfallen sie ganz. Diese Gebührenerleichterung wurde heute im Ministerrat beschlossen.

„Mit der Neuregelung der Gerichtsgebühren ist es gelungen, Familien und Minderjährige gezielt zu unterstützen. Die Gebührenerleichterung in praktisch allen Verfahren, in denen Kinder betroffen sind, bringt eine wichtige Entlastung für Familien, Kinder und Jugendliche -schließlich ist der Gang vor Gericht schon belastend genug“, zeigte sich Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter erfreut über den Beschluss der Gerichtsgebühren-Novelle im Ministerrat.

Auch die Unterstützung durch die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler und durch die Kinderbeistände bei Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren ist künftig in der Regel kostenlos. Damit möchte Justizminister Brandstetter sicherstellen, dass Eltern in der Zeit nach einer Trennung oder Scheidung die nötige Hilfe zur Seite gestellt bekommen, um selbst Lösungen im Interesse des Kindeswohls zu finden.

Zusätzlich kommt es auch zu Gebühren-Erleichterungen bei einvernehmlichen Scheidungen und bei Sachwalterschaften im Zuge der Vermögensverwaltung. Die Gebührenerleichterungen sollen mit 1. Juli 2015 in Kraft treten.

OTS0175, 18. Nov. 2014, 13:26
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20141118_OTS0175/gerichtsgebuehren-entlastungen-fuer-familien-und-minderjaehrige-ab-sommer-2015

Kinderschützer Mag. Josef Maitz & Sissi Kammerlander

Jugendamt ohne Kontrolle in Österreich !

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Published on May 18, 2014
18.5.14 Schwarze Pädagogik – Sissi Kammerlander und Magister Josef Maitz aus Österreich unterhalten sich mit Jo Conrad über Zigtausend Kinder, die jedes Jahr von ihren Eltern weggenommen werden, zum großen Teil mit dürftigen oder erfundenen Gründen.
Es ist ein internationales Problem, und die Beiden versuchen in Österreich, Betroffenen zu helfen und Solidarität für beraubte Eltern zu bekunden. Jugendamt , Psychiatrie und Justiz mit angeschlossenenem bewaffnetem Personal Polizei, Heime , Gutachter, Geldkreisläufe müssen erhalten werden um jeden Preis. Vertuschte Kinder-Misshandlungen in Heimen und gefälschte Berichte von Jugendämtern sorgen für immer neue Kindesabnahmen.
In Deutschland lebten Ende 2011 rund 65.000 junge Menschen in einem Heim. Die Zahl stieg damit seit 2008 um 11 % (Presse Bundesamt f.Statistik).
Wertvolle Tips für betroffene Eltern.

Dank an die Quelle: Bewusst.TV mit Jo Conrad

Ob sich diese Sendung Justizminister Wolfgang Brandstetter und Familienministerin Sophie Karmasin auch anschauen ?

UNICEF – Tag der Kinderrechte

Im Auftrag unserer Kinder 20.September 2014

Frage an Justizminister  Wolfgang Brandstetter ÖVP . . .

Published on Sep 29, 2014

Infostand „Vaeter ohne Rechte“
UNICEF – Tag der Kinderrechte
1010 Wien, Am Graben 15