Ohne Migrationskrise 2015 hätten wir nicht diese Form an Gewalt gegen Frauen!

„Es ist ein Faktum, dass wir ohne die Migrationskrise von Sommer 2015 nicht diese Form an Gewalt gegen Frauen hätten“, sagt die Ministerin für Äußeres und Integration Dr. Karin Kneissl (FPÖ)

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Außenministerin Karin Kneissl
Außenministerin Karin Kneissl

Pressekonferenz „Gewalt- und Opferschutz – Maßnahmen für mehr Frauensicherheit“
Video:

mit Bundesministerin Bogner-Strauß, Bundesministerin Kneissl und Staatssekretärin Edtstadler Donnerstag, 17. Jänner 2019 Wien (OTS) – Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Juliane Bogner-Strauß, Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Karin Kneissl und Staatssekretärin Karoline Edtstadler laden am Donnerstag, den 17. Jänner 2019 zu einer Pressekonferenz zum Thema „Gewalt- und Opferschutz – Maßnahmen der Bundesregierung für mehr Frauensicherheit“ ins Bundeskanzleramt.

Tags: Familienrecht Familie Gewaltschutz Betretungsverbot Scheidung Trennung – Wegweisung-

 

#MeToo Kritiker hat Betretungsverbot – Moderator Roman Rafreider vom ORF

Die Gewaltvorwürfe des ORF Moderator  u. #metoo Kritiker Roman Rafreider erinnern mich an die Verleumdung des Wettermoderator  Jörg Kachelmann, welcher jahrelang in den Dreck gezogen wurde, ehe er freigesprochen wurde. 

Artikel: Kritik an #Metoo

Wie reagieren Männer auf #metoo?

Wenn es um sexuelle Belästigung geht, melden sich Männer selten zu Wort.

Was ZiB-Moderator Roman Rafreider und andere Männer zu #Metoo zu sagen haben.

Wie reagieren Männer auf #metoo?

ZiB-Moderator Roman Rafreider     © Thomas Ramstorfer / First Look / picturedesk.com

Eine Bekannte sagte mir einmal: „Ich kenne keine einzige Frau, die nicht schon einmal sexuell belästigt wurde. Und ich rede hier nicht nur von Catcalling.“ Wie wahr diese Aussage ist, führt uns die Social Media Kampagne #metoo erst wirklich vor Augen. Twitter, Instagram und Facebook werden von #metoo-Geständnissen geflutet. Initiiert wurde der Aufruf von Schauspielerin Alyssa Milano nach Öffentlichwerden des Weinstein-Skandals.

Zwischen all den #metoo Postings müssten sich aber mindestens halb so viele #notme -Geständnisse befinden. Wenn so viele Frauen sich öffentlich dazu bekennen schon einmal sexuell belästigt worden zu sein: Wo bleiben die Männer, die für Frauen aufstehen und ihren Geschlechtskollegen ein Vorbild sind?

Macht sie das Verhalten anderer Männer nicht wütend? Fühlen sie sich möglicherweise verunsichert, dass sie eine Frau – vielleicht sogar unbewusst – in eine solche Lage gedrängt haben?

Wir wollten wissen, was diese Welle der Bekenntnisse mit Männern macht und haben sie daher um ihre ehrliche Antwort gebeten.

#metoo geht auch an Österreichs Promis nicht vorbei. ZiB-Moderator Roman Rafreider war einer der ersten, die auf Facebook Stellung nahmen: „Sie sagen #metoo … wir (Männer) sollten alle laut sagen #notme #neverever‬.“

WOMAN hat den ZiB-Star um ein Statement gebeten:

Roman Rafreider, 47

Es packt mich die blanke Wut, wenn ich die Geschichten dieser Frauen lese und daneben am Foto das Grinsen dieser Weinsteins sehe, die es ja leider nicht nur in Hollywood gibt. Wir sollten alle – auch Männer – aufstehen und das Selbstverständliche laut hinausschreien: #notme #neverever .

Wir wollten aber auch wissen, was andere Männer darüber denken – hier die Statements!

Stefan, 42

#metoo – Die Aktion ist gut. Sexuelle Belästigung muss thematisiert werden. Nur durch Öffentlichmachen solcher Missstände kann ihnen entgegengewirkt und auch etwas verändert werden. Auch wenn es ein langer Prozess ist und weiterhin sein wird. Wer erinnert sich denn noch an die ähnlich Aktion vor nur wenigen Jahren? #aufschrei – 2013 war das. Ich musste jetzt selbst nachlesen, weil ich mich nicht mehr genau daran erinnern konnte. Und genau deswegen jetzt #metoo und auch in Zukunft.

Michael, 26

Ich fand die Aktion eine nette Idee, habe sogar meine Freundin ermutigt mitzumachen. Schade fanden wir aber beide, dass eine Menge verschieden schwerwiegender Fälle zusammengefasst wurde. Man kann also nicht wissen, ob jemand vergewaltigt oder nur der Person zugepfiffen wurde.
Das eine wäre zutiefst erschreckend, das andere zwar falsch, aber nicht sonderlich überraschend. An sich ist der Post eher bedeutsam für die Person selber als für andere, aber es würde mich freuen wenn es ihnen hilft!

Christian, 25

Tragisch aber wahr, es scheint so als ob fast jede Frau einmal oder öfter Opfer von sexueller Belästigung geworden ist. Ich würde sogar weiter gehen und behaupten jede Frau hat in irgendeiner Weise schon mit sexuellen Übergriffen umgehen müssen.

Während ich über diesen Fakt nachdenke, überlege ich, ob ich selbst, auch wenn ich mich nie als solchen Mann verstehen würde, jemals eine Frau sexuell belästigt habe. Vielleicht auch ohne es zu merken. Meine ehrliche Antwort, wahrscheinlich schon. Ich könnte nie einem anderen Menschen aus voller Absicht wehtun oder ihn auch nur in eine unangenehme Lage versetzen.

Doch trotzdem bin ich mir sicher, dass ich die ein oder andere Frau durch meine Avancen belästigt habe. Nun stellt sich das ganze so dar, dass ich glaube ich zumindest ein halbwegs attraktiver Mann bin und deshalb diese Anmachen nicht als Belästigung wahrgenommen wurden. Ich glaube allerdings, dass dieselbe Form von Annäherungsversuch bei einem anderen Mann direkt als sexuelle Belästigung gewertet worden wäre. Um meinen Punkt kurz klar zu stellen, Belästigung bleibt Belästigung und Missbrauch, Missbrauch und doch ist dessen Wahrnehmung sehr von der ausführenden Person abhängig. Wenn ich in 25 Jahren die gleichen Versuche eine Frau anzumachen wie heute unternehme, werden diese mit höherer Wahrscheinlichkeit als sexuelle Belästigung empfunden.

An all die Frauen, die ein solches Verhalten erleben und in irgendeiner Form unter sexueller Belästigung leiden mussten: Es tut mir Leid. Ich hoffe inständig, dass diese Wunden, die von irgendeinem Arschloch zugefügt wurden, verheilen und ihr den Glauben an das Gute im männlichen Geschlecht nicht verliert.

Philipp, 28

In meinem Freundeskreis gibt es ein paar Fälle von sexueller Belästigung. Ob der Tatsache, dass das alleine schon kaum in Worte zu fassen ist, fand ich es mindestens ebenso schlimm, wie sehr sich Frauen dafür schämen es überhaupt zu erzählen. Täter erlegen dem Opfer somit eine Bürde auf, eine Erinnerung und ein Erlebnis ein Leben lang mit sich zu tragen und sich dafür auch noch schämen zu müssen. Jeder geht damit anders um, eines jedoch ist immer gleich: der ängstliche Blick und die brechende Ehrlichkeit. Es kann immer wieder passieren – Erlebtes kann man nicht so schnell vergessen beziehungsweise gar nicht.

Andreas, 40

Ich bin in einer relativ „gleichgestellungswilligen“ Mikro-Gesellschaft aufgewachsen und akzeptiere auch nur solche Menschen als Freunde. Ich war immer der Meinung, dass man alles offen ansprechen sollte, so man das möchte, und so haben wir das auch seit frühester Jugend gehandhabt. Ich sehe, dass quasi jede Frau sich schon einmal richtig belästigt gefühlt hat, viele auch tatsächlich Opfer von mehr als nur verbalen Belästigungen wurden, und auch dass es bei sexuellen Handlungen im eigentlichen Sinn erschreckend häufig vorzukommen scheint.

Oliver, 26

Ich denke, dass die meisten Typen keine Ahnung haben, wie es wirklich ist, weil sie es am eigenen Körper nie erlebt haben. Ähnlich wie beim Klimawandel: ein Oh-Effekt, leichte Betroffenheit, aber beim nächsten Fußball-Video in der Timeline wieder halb vergessen.

Persönlich setze ich mich schon mehr damit auseinander, weil ich einige Freundinnen habe, die es betrifft und ich selbst mehr als wütend werde, wenn ich so etwas mitbekomme. Ich weiß nur, dass es wie bei allen Themen für viele nicht leicht ist etwas nachzuvollziehen oder zu verstehen, das einen nie betroffen oder das selbst man nie erlebt hat.

von Márcia Neves , Themen: Feminismus, Sexismus
https://www.woman.at/a/was-sagen-maenner-zu-metoo


weitere Artikel:

Rafreider-Freundin auf Intensivstation

Hüft-Operation

Rafreider-Freundin auf Intensivstation

ZiB-Moderator Roman Rafreider (47) hat seine Liebe zu Krankenpflegerin Eva-Maria Burger nie wirklich öffentlich gemacht, dennoch ist sie immer wieder an seiner Seite zu sehen. Bei der Miss-Austria-Wahl im Casino Baden kam er jedoch ohne Begleitung. Auf ÖSTERREICH-Nachfrage, wo denn seine bessere Hälfte stecke, überraschte er mit seiner Antwort: „Meine Freundin liegt auf der Intensivstation.“

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Tapfer. Sie habe schon seit Jahren starke Schmerzen an den Hüften: „Unsereins würde wohl vor Schmerzen einfach umkippen“, sagte er. Eine beidseitige Hüftoperation wurde zur Notwendigkeit. „Ich hatte Tränen in den Augen, als ich davon erfuhr“, gab sich Rafreider gefühlvoll wie nie. Burger gibt sich hingegen lässig: „Oida, das war das Ärgste, das ich je gemacht hab. Zwei neue Hüften. What a hell of a ride“, schreibt sie auf Facebook.

Behandlung. Aufgrund der Schwere des Eingriffs sei sie auf die Intensivstation gebracht worden. Sie ist derzeit im Herz-Jesu Krankenhaus beim Spezialisten Gerald Loho in Behandlung: „Sie ist in guten Händen, trotzdem konnte ich kaum schlafen. Heute ist der erste Tag, an dem es ihr halbwegs gut geht.“

(man)07. Juli 2017 17:17
https://www.oe24.at/leute/oesterreich/Rafreider-Freundin-auf-Intensivstation/290247611

weitere Artikel zu den Gewaltvorwürfen und Betretungsverbot von Roman Rafreider vom ORF:
https://www.krone.at/1784251

Tags: Genderwahn – Gleichberechtigung – Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch –  Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Mobbing – Strafverfahren violence allegations defamation 

Feministin Maria Stern hetzt gegen Trennungsväter

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Gemeinsame Obsorge 2013

„Dass das Recht der Väter mehr gilt als der Schutz der Kinder, ist ein Skandal und muss umgehend rückgängig gemacht werden.“

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Liste Pilz – Feministin Maria Stern

Apa/Ots Aussendung:

Liste Pilz/Stern: Familie für viele Kinder gefährlicher Ort – Kinderschutz muss dringend ausgebaut werden!

Liste Pilz fordert den Ausbau von Gewaltschutzeinrichtungen, Aufklärung und Schulung

Wien (OTS) – Bei der heutigen Paneldiskussion „E-Protect“, einem EU-Projekt für einen effektiveren Opferschutz und Kinderrechte, stellt die Frauensprecherin und Parteichefin der Liste Pilz, Maria Stern, die Qualität des Kinderschutzes in Frage. „Für viele Kinder gilt die Familie als gefährlicher Ort. Dem muss auch in der Gesetzgebung sowie der finanziellen Unterstützung von Gewaltschutzeinrichtungen und Schulung Rechnung getragen werden“, fordert Stern. Seit 2013 gilt auch das Zusehen bei häuslicher Gewalt als Verletzung des Kindeswohls. Im selben Jahr wurde das Betretungsverbot auf Kindergärten und Schulen ausgeweitet, allerdings nur bis zum 14. Lebensjahr, eine Anhebung zur Volljährigkeit ist dringend notwendig.

„Dies waren fraglos wichtige Schritte hin zu einem effektiveren Kinderschutz, doch es gibt nach wie vor zu hohe Hürden für den Anspruch auf Unterstützung“, meint Stern. Mit der Einführung der gemeinsamen Obsorge 2013 wurde diese positive Entwicklung allerdings dramatisch konterkariert. „Obwohl SprecherInnen der Justiz die damalige Sorge der Gewaltschutzeinrichtungen und NGOs kleinredeten, zeigt die Praxis, dass die gemeinsame Obsorge auch Gewalttätern zugesprochen wird“, warnt Stern. Dass das Recht der Väter mehr gilt als der Schutz der Kinder, ist ein Skandal und muss umgehend rückgängig gemacht werden. „Kindern wird ein Neustart in ein gewaltfreies Leben verwehrt, wenn sie nach einer Trennung oder Scheidung miterleben müssen, wie ein Elternteil weiterhin drangsaliert werden kann. Hier finden täglich Retraumatisierungen statt“, kritisiert Stern.

Die Datenlage zu den von Gewalt betroffenen Kindern ist absolut unzulänglich, da sie derzeit nur von Interventionsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen erstellt wird, die mehrheitlich unterfinanziert und überarbeitet sind. Neben deren ökonomischer Unterstützung müssen Antigewaltprogramme und die Täterarbeit bundesweit durchfinanziert und Wegweisungen auch zum Schutz der Kinder ausgesprochen werden. Hier fehlt es vor allem an Einrichtungen, in denen Frauen und Kinder gemeinsam therapiert werden. „Um Kinderschutz und Gewaltprävention effizient umzusetzen, brauchen wir gesetzlich verankerte Schulungen in den Bereichen Medizin, Justiz, Pädagogik und Journalismus statt die erfolgreichen Schulungsprogramme und die gute Zusammenarbeit mit der Polizei zu kürzen. Weiters müssen Ursachen, Hintergründe und Folgen häuslicher Gewalt Bestandteil des Unterrichts an allen Schulen werden“, fordert Maria Stern.

„Stattdessen ist der Austausch zwischen dem Frauen- und Familienministerium und den Gewaltschutzeinrichtungen weitgehend einseitig aufgekündigt worden. Speziell was die Finanzierungszusagen anbelangt, gibt es von Schwarz-Blau keine adäquaten Antworten,“ kritisiert Stern. Anfragen zu den genannten Punkten sind bereits in Arbeit.

Rückfragen & Kontakt:

Liste Peter Pilz im Parlament
Mag. Martin Friessnegg
06648818 1043
martin.friessnegg@listepilz.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | LPP0001
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180906_OTS0110/liste-pilzstern-familie-fuer-viele-kinder-gefaehrlicher-ort-kinderschutz-muss-dringend-ausgebaut-werden

 Tags: Vater – Väter – gemeinsame Obsorge – Familie – Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – Richter – KindNamRÄG 2013 – Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht . Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft- Voksverhetzung gegen Trennungsväter

Video-Doku: Trennungskind spricht über PAS

PAS (Parental Alienation Syndrome)

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Die Autobiografie des Trennungskindes zeigt deutlich verschiedene Entfremdungsmethoden und die Auswirkungen der psychischen Gewalt durch Eltern-Kind-Entfremdung von der Entfremderin.

Die Video-Dokumentation zeigt die psychologischen Auswirkungen eines Trennungskindes, Aufgrund eines Sorgerechtstreits und  der negativen Manipulation, sowie Entfremdung zum eigenen Vater.

Der Originaltext dieser wahren Geschichte in Deutsch und in englischer Übersetzung befindet sich hier:

https://wp.me/p4RGV9-2Gr

Admin, 28-1-2018
familiefamilienrecht.wordpress.com

https://www.facebook.com/FamilieFamilienrecht/

Tags: Doku – Lernfilm – Autobiografie – Eltern-Kind-Endfremdung Familienrecht Familie Scheidung Trennung Entfremdung Sorgerecht Aleinerziehende – psychische Gewalt – Video – Facebook – Entfremdungsmethoden – Entfremderin – Kind als Waffe – Verteufelung – einstweilige Verfügung – Psychologen – manipulativer Plan – psychisch am Ende – Besuchsrecht – beide Eltern – Programmierung – Albträume – Obsorge – Entfremdung – familiefamilienrecht.wordpress.com – anonymous – fathers – austria – leaks family law austria germany – Germany – Alleinerziehende – Kindesmissbrauch – Betretungsverbot –  einstweilige Verfügung Wegweisung – Familiengericht – Justiz -Mobbing – Justizopfer – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – Art. 8 EMRK – Terrorprävention – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft –

Debatte über Betretungsverbote – Jugendamt Wien fordert . . .

Jugendamt Wien – Monika Pinterits

Artikel:

  • Wiener Kinder- und Jugendanwältin verlangt stärkere Betreuung von Weggewiesenen.

Die Weggewiesenen "rennen dann allein durch die Gegend", so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich "rächen" könnten. "Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie", konstatierte Pinterits. - © APA/DIETMAR MATHIS

Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.  © APA/DIETMAR MATHIS

Hohenems/Wien. Die Bluttat in Hohenems – ein Ehemann hatte am Wochenende seine Frau und die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet, ehe er sich selbst umbrachte – hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob schärfer gegen als Gewalttäter amtsbekannte Männer vorgegangen werden soll. Die Frau hatte gegen ihren Ehemann ein Betretungsverbot erwirkt, nachdem er gegen sie handgreiflich geworden war.

Im Justizministerium warnte man davor, aufgrund dieser Familientragödie eine Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis anzudenken, um auf diesem Weg betroffene Frauen oder Kinder vor den meist männlichen Tätern besser zu schützen. „Dieser Vorfall ist schrecklich und gibt sicher Anlass, über Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken. Ich glaube aber nicht, dass Haft ein Allheilmittel ist“, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek im Gespräch.

Trotz einer Einstweiligen Verfügung und eines Betretungsverbots sei es zwischen dem 38-jährigen Mann und seiner um fünf Jahre jüngeren Ehefrau „immer wieder zu einvernehmlichen Kontakten gekommen“. Gewalttätigkeiten hätten sich dabei nicht manifestiert: „Es hat keine Anzeichen gegeben, dass es eskalieren könnte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat außerdem ganz klar gesagt, dass sowohl der Täter als auch das Opfer in Betreuung waren.“

Bei einer Inhaftierung sei stets die Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen, gab Pilnacek zu bedenken: „Es braucht zunächst konkrete Haftgründe, um jemanden einzusperren.“ Gerade bei innerfamiliären Konflikten habe es die Justiz immer wieder mit Betroffenen zu tun, die ihre ursprünglichen Angaben abschwächen oder zurückziehen bzw. überhaupt von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen und zu keiner Aussage bereit tut. Da tue man sich mit der Verhängung der U-Haft schwer.

„Man muss etwas tun mit den Leuten, die weggewiesen werden“, verlangte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.
Es brauche Stellen, die das von diesen ausgehende Gefährdungspotenzial einschätzen.
Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwas passieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.

„Wir brauchen mehr präventive Maßnahmen in Österreich, mehr Sozialarbeiter“, verlangte die Expertin. Sie schlägt verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse vor. Die von einem Betretungsverbot Betroffenen müssten Angebote bekommen und beobachtet werden.

„Bei schweren Gewalttaten wie Morden und Mordversuchen sieht man, dass eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot einfach oft nicht ausreicht. Wenn Haftgründe vorliegen, also etwa schwere Körperverletzung oder die Bedrohung mit dem Umbringen, dann sind Betretungsverbote zu soft“, meinte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Sie verwies auf ein von ihrer Institution mitentwickeltes Projekt, das schon frühzeitig vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel nach der U-Haft vorsieht, sofern das vertretbar ist. „Das Projekt kostet nichts, wir machen es gemeinsam mit der Bewährungshilfe, aber es wird von der Strafjustiz kaum eingesetzt. Vermutlich, weil es sehr aufwendig ist, es braucht ja entsprechend Personal in der Justiz“, betonte Logar. Es gebe „viele Möglichkeiten, die nicht genutzt werden“.

Logar: „Gewalt im Privatbereich wird minimalisiert“
Nach tödlichen Gewalttaten innerhalb von Familien in Vorarlberg und in Wien steht das Thema häusliche Gewalt und insbesondere deren Prävention einmal mehr im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. „Jede schwere Tat, jeder Mord muss genau analysiert werden, damit wir daraus lernen können“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Rund 8.600 Wegweisungen gab es nach Angaben des Vereins Autonomer Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im vergangenen Jahr in Österreich. Auch gegen den 38-Jährigen, der vergangenes Wochenende in Hohenems seine Frau und seine kleinen Töchter getötet hat, war bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Im August war der spätere Täter wegen eines gewalttätigen Vorfalls kontaktiert worden. Auch an einer Täterberatung hatte der Mann teilgenommen.

„Täterarbeit wirkt langfristig, das dauert Monate“, gab Logar zu bedenken, „Es ist außerdem eine Illusion zu glauben, dass in der Täterberatung der Schlüssel liegt. Sie wird völlig überschätzt, vor allem bei Gewalt in der Familie.“ Auch die mittlerweile im StPO verankerte Täteransprache hält Logar für wenig sinnvoll. Diese Maßnahme könne die Institutionen sogar zu falschen Einschätzungen führen, gab sie zu bedenken. „Niemand wird bei der Polizei angeben, aggressiv oder gewalttätig zu sein, die Täter zeigen sich vielmehr kooperativ, was dann als gutes Zeichen gewertet wird im Sinne von ‚Er hat versprochen, es nicht mehr zu tun'“. Bei Gewalt müsse man aber immer an den Worst Case denken, auch wenn dieser nicht eintritt, warnte Logar. „Alle beteiligten Institutionen müssen dann abklopfen: Könnte das so sein oder so passieren?“

Auf die tatsächlichen Gefährlichkeitsfaktoren werde hingegen zu wenig geachtet, kritisierte Logar: „Der größte Voraussagefaktor ist es, wenn jemand schon vorher Gewalt ausgeübt hat. Man weiß es zwar, aber man nimmt es nicht ernst. Man reagiert nicht. Das hat damit zu tun, dass die Gewalttaten im Privatbereich stattfinden, da wird minimalisiert.“

Es handle sich dabei um ein kollektives Phänomen, das mit Geschlechtsbildern zu tun hat, meinte Logar. „Eigentlich legt die Gesellschaft auf Sicherheit sehr großen Wert, nur eben im privaten Bereich nicht. Im öffentlichen Raum oder bei Terrorismusbekämpfung wäre ein solches Kleinreden undenkbar. – „Bei häuslicher Gewalt handelt es sich aber praktisch um Terrorismusbekämpfung innerhalb der Familie.“

Der Umgang mit sogenannten Ehrenmorden gehöre ebenfalls „zum Know How“ der Interventionsstelle, erklärte Logar. In Zusammenhang mit der Bluttat von Montag wurde darüber spekuliert, dass es sich um einen solchen gehandelt haben könnte. „Wir versuchen hier, sehr sensibel zu sein und schauen: Gibt es extreme Vorstellungen, etwa zu Eifersucht oder Ehre? Solche extremen Vorstellungen sind problematisch und führen oft zu Gewalt. Einschränkungen für Mädchen etwa sind für uns Alarmzeichen. Patriarchale und traditionelle Strukturen sind gewaltanfällig – unabhängig von der Kultur“, so Logar weiter, „Da muss man die Vorurteile beiseite lassen“. Eine Beschuldigungskultur bringe nichts.

Für eine zukünftig bessere Prävention wünscht Logar eine verstärkte und effizientere Zusammenarbeit der Institutionen. Es gehe keineswegs darum, „wahllos Daten auszutauschen, sondern ganz gezielt Informationen“, stellte sie klar. „Vieles fällt zum Beispiel einer Einrichtung auf und der anderen nicht. Da weiß oft die eine Stelle nicht, welche Informationen eine andere hat.“

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/918001_Debatte-ueber-Betretungsverbote-nach-Bluttat-in-Hohenems.html
Tags: Scheidung – Trennung – Familienrecht – Gewaltschutzgesetz – häusliche Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung –  Feminismus – feministische – Feministin – Genderwahn – MA11- Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendwohlfahrt – Jugendamt –  Justizopfer – Menschenrechte EGMR –  Vaterlose Gesellschaft – Gewalttäter – 

Gibt es einen Meister bei Wegweisungen SPG §38 ?

Bezirksgericht Mödling ist Wegweisungs-Landesmeister

vergrößern:

Wegweisungen SPG §38
Wegweisungen SPG §38
BG Mödling Familienrecht 2015
BG Mödling Familienrecht 2015
BG Mödling 2015
Kind ist heute krank - Entfremdung
Kind ist heute krankEntfremdung – Väter ohne Rechte in BG Mödling – 2015

Sven Gründel an Väter ohne Rechte

FEIERLICHE TORTENÜBERGABE an das BG Mödling am 14.07.2015

Heute fand sich der Verein vor dem BG Mödling ein, dem Gericht dass in NÖ mit Abstand die Nummer 1 bei Wegweisungen und Betretungsverboten ist. Für diese ganz besondere Leistung überreichten wir heute eine Torte für das Erringen des Landesmeistertitels – im übrigen ist das BG Mödling Nr. 2 österreichweit bei psychosozialer Prozessbegleitung.

Gegenüber des BG Mödlings haben wir auch eine rießige Plakatwand angemietet um das BG und deren Vertreter täglich an ihre „Heldentaten“ zu erinnern.

Die Aktion sorgte für Aufsehen bei so manchem Passanten, Gerichtsbesucher und im Gericht selbst.

Freilich fanden wir kritische Worte, die Martin Stiglmayr in Hochform nicht nur im Gespräch mit Anwälten und Gerichtsangestellten sondern eben auch durch das Megaphon an das Gericht und die Mödlinger Bevölkerung richtete. Ebenso waren zahlreiche andere Mitstreiter fleißig in Diskussion mit anderen Passanten.

Herzlich gerne nahmen wir eine Spende einer Mutter mit um den Bauch gewickelten Kind entgegen, die sich spontan zu uns gesellte und uns unterstützte – ebenso entschloss sich ein betroffener Jungvater sofort vor Ort den Mitgliedsbeitrag zu entrichten und es wurde ein Termin in den Sprechstunden vereinbart, auch ein zweiter.

Zufälligerweise kam auch ein Anwalt des „Dialog für Kinder“ vorbei und schnell herrschte eine inhaltliche Übereinstimmung.

So ein Zufall, der Gerichtsvorsteher Hofrat Dr. Harald Otto Charlotte Maria FRANZ war heute nicht anwesend, und noch ein weiterer Zufall, auch dessen Vertretung war nicht auffindbar als wir uns im Gericht anmeldeten 😉
Eine Dame des Sekretariats wollte anfangs die Torte, eine Packung Mon Cherie und unsere Leberwurst übernehmen, überlegte es sich dann doch anders und meinte sie dürfe das nicht entgegennehmen – vielleicht wegen des Verdachtes der Anfütterung????? 😉

Herzlichen Dank an alle, die diese Aktion in der Vorbereitung mitunterstützt haben, heute anwesend waren und an den Kameramann, für den die Arbeit leider noch nicht vorbei ist, denn er wird uns ein VIDEO schneiden!

Wir werden nicht aufhören weiterhin auf die Missstände im Familienrecht hinzuweisen.

Never, never, never give up!

https://www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte/permalink/900549996676976/

Video von Bezirksgericht Mödling – Bezirksgerichtvorsteher Dr. Harald Maria Franz

Das Bezirksgericht Mödling ist seit Jahren die klare Nummer 1 bei Wegweisungen und Betretungsverboten in NÖ. Als der Verein neulich öffentlich auf die Missstände dort aufmerksam machte hagelte es vom Gerichtsvorsteher Hofrat Dr. Harald Otto Maria Charlotte FRANZ eine Anzeige nach § 115 StGB – Beleidigung, die selbstverständlich eingestellt wurde. Natürlich kamen wir wieder und konfrontierten mit den Ergebnissen einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung bei der neben den beiden ungewöhnlich auffälligen Ausreißern bezüglich Wegweisungen und Betretungsverboten auch noch zutage trat, dass das BG Mödling ÖSTERREICHWEIT die Nummer 2 bei psychosozialer Prozessbegleitung ist. Der Verein überreichte neben einer Leberwurst eben auch eine Torte und „gratulierte“ zum Landesmeistertitel – selbstverständlich fanden wir kritische Worte.
Veröffentlicht am 19.07.2015

Tags: Familienrecht – Justizopfer – Bezriksgericht Mödling – Landesmeister  Gerichtsvorsteher Maria FRANZ – Betretungsverbot – Polizei Mödling SPG §38 – Wegweisung – Väter ohne Rechte  – Sicherheitspolizeigesetz §38 – Gesetze Österreich – Gesetze Österreich – Veranstaltungen – Demo – Vaterlose Gesellschaft

Montag werde ich weggewiesen

Am Montag werde ich weggewiesen

Dass frisch weggewiesene Männer den Männerservice kontaktieren, gehört zu unserem Alltag. Doch Fritz Aicher überrascht uns: Er meldet sich am Donnerstag, den 23. Februar, mit der Befürchtung, dass er am nächsten Montag weggewiesen werden soll.

Fritz ist schon darüber informiert, auf welche Weise viele schmutzige Scheidungen in der Realität ablaufen. Er weiß, dass eine Wegweisung nicht gerade selten zu den Instrumenten von Frauen gehört, um sich Vorteile in der Scheidung zu verschaffen. Was er dem Männerservice beschreibt, sind Anzeichen dafür, dass seine Frau ihn jetzt als Gefährder hinstellen wird und eine Wegweisung vorbereitet.

Im Augenblick ist Agnes nicht zu Hause. Am Montag wird sie zurückkehren. Wird Fritz´Befürchtung an diesem Tag wahr werden?

Der Männerservice hat mit ihm die wichtigsten Möglichkeiten besprochen, wie gegen mögliche Willkür vorgegangen werden könnte.

Wir werden Sie am Laufenden halten, ob wir im Fall Aicher die erste Wegweisung auf Ansage erleben.

 

Dieser Männerservice-Report wird aufgrund der Dringlichkeit in die bereits eingeplanten Aussendungen eingeschoben, daher die Nummer 35 ½.

Männerservice-Report #35 ½, Sonderausgabe, veröffentlicht am 25. Februar 2017

Betroffene
Vater: Fritz Aicher*
3 Kinder

In der Verantwortung
Agnes Aicher*

Ort und Zeitraum:
Seewalchen, Oberösterreich, vermutlich am Montag, den 27. Februar

*Die Geschichten aus dem Männerservice-Report wurden unter Genehmigung der Betroffenen veröffentlicht oder zumindest mittels keinesfalls nachverfolgbaren Pseudonymen und Daten anonymisiert. Sie können jederzeit vollständig und einwandfrei bewiesen werden. Für Details fragen Sie gerne jederzeit bei uns nach.

Kontakt

Büro, Zentrale:

Telefon: +43 (0) 664 100 33 01
Email: kontakt@maennerservice.at

Obmann:

Hannes Hausbichler
Telefon: +43 (0) 664 786 74 56
Email: hannes.hausbichler@maennerservice.at

 

Männerservice

Wir sind auf Ihrer Seite

http://www.maennerservice.at/am-montag-werde-ich-weggewiesen/

Tags: Männerberatung – Vorarlberg – Wegweisung

Wegweisung – Es gibt keine Menschenrechte für Väter in Österreich!

Translate to EnglishSignposting – There are no human rights for fathers in Austria!

Menschenrechte für Männer und Kinder

Menschenrechte sollten für alle da sein, also auch für Männer und Kinder. Leider ist es in Österreich aber derzeit  nicht  so. Viele Männer und Scheidungskinder könnten davon Romane schreiben oder stundenlang von Ihren eigenen Erfahrungen schreiben. …

Leider werden die Dinge oft von vielen Politikern verfraulicht und einseitig betrachtet, wie es in den letzten Jahren seit 1990 von vielen Frauen in der Politik geschehen ist.

Dies war eigentlich der Hauptgrund warum ich nach 20 Jahren Mitgliedschaft aus der SPÖ ausgetreten bin. Die SPÖ war hier maßgeblich daran beteiligt, dass z.B. aufgrund des Sparpaket 1995 unter Franz Vranitzky sehr viele Frauenhäuser, wie Semmelweisklinik usw,  zugesperrt wurden und die Gelder hierfür eingespart wurden, des weiteren wurde durch die  SPÖ  und deren hauptsächlich  feministischen Wei**** (zensuriert von der Redaktion) wie  Bures  und  Prammer usw. 1995 ein neues Gesetz verabschiedet, welches widerrechtlich in bestehende Eigentumsrechte eingreift.

Da dieses Gesetz fälschlicherweise als Zivilgesetz verabschiedet wurde und nicht als Strafgesetz, kann es jederzeit, also ohne Beweise nur aufgrund von Vermutungen von jedem Scheidungsrichter in Österreich angewendet werden, dies ist derzeit auch so der Fall. Aufgrund des Gesetzes EV §382 wird der Eigentümer hier in Österreich über mehrere Jahre (solange die Scheidung dauert, kann auch 10 Jahre oder länger sein) von seinem Hab und Gut getrennt ! Wenn das Eigentum (Wohnung, Reihenhaus o ä.) dem Mann gehört muss er aufgrund von Vermutungen (ohne erbrachten Beweise) sein Eigentum sofort verlassen, egal ob er eine andere Wohnmöglichkeit hat oder nicht ? Die Schulden muss er natürlich weiterbezahlen, obwohl er sein Eigentum die nächsten 5-10 Jahre nicht mehr nutzen kann, da es ihm aufgrund der Einstweiligen Verfügung verwehrt wurde ?

In meinem Fall wurde ich 6 Jahre von meinem Eigentum weggewiesen und sitzte innerhalb von 2 Stunden auf der Straße  ohne  Wohnmöglichkeit, die Schulden des 25 jährigen Kredites musste ich natürlich weiterbezahlen oder man bekommt eine Lohnpfändung von der Bank, welche vermutlich auch beim Arbeitgeber indirekt zur Entlassung führt. Bei mir kam dann noch unabhängig von den Schulden für die Ehewohnung noch die Klage des Kindesunterhalts und Ehegattenunterhalts dazu (ca. 1000,- Euro). Wenn man die Zahlungen zusammenrechnet, fehlten mir (trotz meines guten Gehaltes)  ca. 800,- Euro im Monat  und  zusätzlich eine Wohnmöglichkeit (noch nicht eingerechnet) ?

Des weiteren ist das derzeitige Gesetz §382  so  primitiv und Menschen  verachtend,  dass hier dem Eigentümer der Besitz ohne jegliche Prüfung  weggenommen wird. Ich habe bei der Gemeinde wegen einer kleinen Wohnung nachgefragt. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass für mich alleine ohne Kind absolut keine Chance besteht. Jedoch mein Frau hätte die Möglichkeit gehabt bei der Gemeinde in Nö eine Gemeindewohnung für sich und Ihr Kind zu bekommen ! Auch das ich derzeit obdachlos bin, ist völlig uninteressant, wurde mir von der Gemeinde mitgeteilt. Ich solle mal in einem Männerheim oder in der Gruft in Wien nachfragen, ob die vielleicht noch einen Platz zum Schlafen für mich haben“.

Bei der Wegweisung konnte mir die Gendamerie nicht einmal die Adresse des Männerheim für die Übernachtung nennen ?  Der Inspektor teilte mir mit:  „Es gibt  zwei Möglichkeiten:-
1)  siehe geben für die Gerichtsbriefe die Sie in den nächsten Jahren zugestellt bekommen eine Adresse eines Bekannten an und holen sich diese von dort ?
2) oder Sie haben keine andere Adresse als bisher (die ja nicht mehr angegeben werden darf) und holen sich die Briefe hier von der Wachstube ab, dann müssten Sie jede Woche vorbei schauen ?“

Da ich weder meine Schwester erreichte, da Sie im Ausland war und auch meine Eltern  nicht  erreichte, da Sie zu meinen Großeltern verreist waren,  also telefonisch niemanden erreichte wo ich am Freitag Abend übernachten konnte, teilte ich dies den Polizisten mit. Der Polizist sagte zu mir, dass dies mein Problem sei und er leider keine Adresse eines Männerheims oder so habe. Er wisse auch nicht, ob es so was überhaupt gibt ? Ihr Gewand müssen Sie auf jeden Fall jetzt von zu Hause ausräumen und in Plastiksackerl oder Taschen halt irgendwie mitnehmen. Wenn Sie keine Wohnmöglichkeit haben, dann müssen Sie es halt irgendwie mittragen, den hier auf der Wachstube haben wir keinen Platz.

Die darauffolgende Woche teilte man mir bei der Bezirkshauptmannschaft mit, dass  dies alles die Familienrichterin in Mödling entscheidet, also ging ich dort hin. Ich erzählte der Richterin die Erfahrungen und Ereignisse der letzten Tage. Die Richterin von Mödling nahm sich Zeit und gab mir einen Zettel von einer Männerberatung in Wien und sagte, „Hier könne ich eventuell psychologisch betreut werden, welche aber erst am Mo. um 9h aufsperrt ?“ Eine Adresse für ein Männerheim kannte Sie auch nicht. Sie hatte jedoch gemeint, ich hätte die Adresse von der Gendarmerie, vorige Woche, bei der Wegweisung bekommen müssen.

Bei der Männerberatung in Wien 10 erzählte ich von meinem Problem und das ich aufgrund der Schulden und Unterhaltszahlungen kein Geld für eine Wohnung habe.
Die Männerberatung sagte zu mir, „Haben Sie Alkoholprobleme ?“ 
Ich habe gesagt, ich habe noch nie mit Alkohol Probleme gehabt, da mir nach einem Bier nichts mehr schmeckt und ich außerdem immer mit dem Auto fahre.
Der Mann von der Männerberatung sagte: „Wir haben ein Heim für Männer, da sind aber nur Alkoholiker. Wollen Sie da hin ?„.
Ich sagte, ich bin kein Alkoholiker, ich bin Workaholiker, habe aber kein Geld. Wenn´s sonst nichts gibt bleibt mir halt nichts anderes übrig, dann muss ich halt dorthin gehen?
„Wo sind Sie derzeit gemeldet“, sagte der Mann von der Männerberatung noch zu mir.
Ich sagte ihm meine Wohnadresse von Nö.
Da sagte der Mann der Männerberatung, „na da können Sie nicht in das Männerheim, das geht nicht, dass ist nur für Leute die Wien gemeldet sind!“
Ich sagte: „na und wo geh ich dann hin ?“
Der Mann sagte: „na, wenn Sie in Mödling gemeldet sind, da gibt´s glaub ich was in St.Pölten aber Adresse hab ich keine, da kenn ich mich nicht aus.“
Ich sagte, „na  ich arbeite aber jeden Tag in Wien, wie soll ich da jeden Tag nach St.Pölten fahren ?“
Der Mann sagte: „na das is egal, mit dem Zug oder Auto halt.“
Ich hab gesagt: „aber das sind ja hin und retour mehr als 100km, ich muss ja die Schulden für die Ehewohnung und den Unterhalt bezahlen, ich hab nicht soviel Geld, dass ich mir das jeden Tag leisten kann von Wien mit den Zug oder Auto nach St.Pölten zu fahren ?“
Der Mann der Männerberatung sagte: „na Sie haben ja wirklich ein ernsthaftes Problem, sie können sich ja den Strick nehmen, denn ich kann Ihnen leider nicht helfen. Fragen Sie nochmals die Richterin in Mödling, die müsste ja wissen, wer Ihnen in Nö helfen kann und wo Sie wohnen können.“

….und ich erzählte Ihm nochmals die ganze Geschichte, das mir die Richterin den Zettel der Männerberatung gegeben hatte……..usw……..

…….Nach 1,5 h Gespräch wollte ich mir mit den Mann einen neuen Termin ausmachen, dieser sagte jedoch wieder, da Sie kein Alkoholiker sind,  sondern ein wirkliches Problem haben, kann ich Ihnen leider nicht helfen. Ich kann ihnen keinen neuen Termin geben, fragen Sie nochmals die Richterin, ich weis nicht wer Ihnen helfen kann ?

Günther Sch. , Bezirk Mödling         E-Mail: 26.12.2007

Quelle: http://www.wien-konkret.at

Dieser Bericht ist die persönliche Meinung von Günther.
Günther verbrachte Weihnachten 2007 bei seiner Schwester und schläft dzt. dort in einem Notbett im Wohnzimmer.


„Das Recht auf Wohnen“  ist Menschenrecht
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:

„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen (…)“ Art. 25 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN 1948).

Darüber hinaus wurden die Menschenrechte in der „Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ als UN-Sozialpakt im Jahre 1966 konkretisiert. Das Menschenrecht auf Wohnen ist demzufolge mehr als nur ein Recht auf ein ‚Dach über dem Kopf‘. Es beinhaltet die „rechtliche Sicherheit, die prinzipielle Verfügbarkeit und den offenen, diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum sowie bestimmte Bedingungen an Wohnqualität und Lage“.
Dieses Recht besteht natürlich auch, „wenn die individuellen finanziellen Mittel für den Erwerb und/oder Unterhalt nicht ausreichen“, also die Versorgung über den Markt aus eigener Kraft nicht möglich ist, so die Bewertung aus dem Nürnberger Menschenrechtszentrum. Das schlägt sich in drei Verpflichtungsdimensionen (Respektierungspflicht, Schutzpflicht, Gewährleistungspflicht) nieder. (Siehe hierzu auch die Tabelle auf der Seite 18 in Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte: Die Interpretation ist nicht beliebig!)

Menschenrechte Polizei Betretungsverbot § 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz), Wegweisung
Tags: Scheidung Trennung – Armut – Obdachlose -Eigentumsgesetze – Rosenkrieg – Bezirksgericht Mödling Wegweisung -Polizei Betretungsverbot
§ 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) Divorce austria

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„Die Missgeburt im österreichischen Familienrecht“

Sehr viele Experten,  Juristen und Rechtsanwälte im Familienrecht sagen, dass es sich bei dem 1995 beschlossenen “GESETZ des Betretungsverbot und der Wegweisung”, welches einige feministische SPÖ Frauen wie Barbara Prammer, Gabi Burgstaller, Doris Bures u.a. gemeinsam mit Franz Vranitzky forciert haben, um eine “Missgeburt im Familienrecht handelt!

1.) Diese Gesetze hätte eigentlich so niemals beschlossen werden dürfen, da sie in bestehende Eigentumsrechte eingreifen und diese sogar aushebeln. Eigentumsrechte und Pflichten können in der Praxis nicht umgesetzt werden.

2.) Ebenso wird in der PRAXIS gleichzeitig mit diesen Gesetz bei Vätern eine schwere Menschenrechtsverletzung bewusst in Kauf genommen.

Begründung:

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht nicht nur lt. “EuGH Entscheidung für Asylwerber” sondern für jeden Menschen, auch für Väter, welche von ihren Eigentum weggewiesen wurden.
Da nicht in jedem Bundesland eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, für solche männlichen Notfälle, werden hier schwere Menschenrechtsverletzungen von Österreich  begangen und das Recht auf Wohnen bewusst gebrochen.

Die Frauenministerin Gabrielle Heinisch-Hosek und ihre Genossinnen haben 38 Frauenhäuser geschaffen, wo das “Menschenrecht auf Wohnen” eingehalten werden kann, aber es gibt kein einziges Männerhaus ! 

Selbst bei Verdacht (Drohung ohne Zeugen) wird das SPG §38 durch die Polizei angewendet und von der Justiz durch die Familienrichter mit EV §382 fortgesetzt.
Die beschuldigten Personen, bekommen weder eine Gerichtsverhandlung auch gilt der juristische Grundsatz “In dubio pro reo” hier nicht ?
Die beschuldigten Personen werden menschenverachtend einfach von ihrem Eigentum der Wohnung auf die Straße gesetzt, ohne dass ihnen eine Ersatzwohnmöglichkeit angeboten wird.

Gehen diese Justizopfer dann zu einem Rechtsanwalt, hört man Sätze, wie
„Sie wurden hereingelegt . . .“
und welche Richterin haben Sie, . . .
„Sie können sich ja wirklich nur mehr den Strick nehmen, . . .“

Betretungsverbot SPG § 38

Durch die vaterlose Gesellschaft und diese menschenverachtenden Gesetze ist Österreich spitzenreiter bei SUIZIDE, Väter und Männer sind davon ca. 3 mal mehr betroffen als Frauen und Mütter.
Da dies in Österreich ein gesellschaftliches Problem ist und diese Suizide durch PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, Verlustängste z.B. vor Sorgerechtsverlust, . . .  keine Einzelfälle sind sondern jedes Jahr tausende Personen betroffen sind, macht es wenig Sinn den Fehler bei sich selbst zu suchen. Es handelt sich um einen Fehler im SYSTEM und einer unfähigen Regierung, welche die Ursache behebt oder versucht dem entgegen zu wirken.
Bei diversen Vereinen und Hilfsorganisationen wird Hilfe bzw. Unterstützung angeboten.
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https://familiefamilienrecht.wordpress.com/category/pas-eltern-kind-entfremdung/pas-selbstmord-suizide-freitod/
Tags:  Missgeburt Familienrecht Österreich  Sophie Karmasin Wegweisung Betretungsverbot Eigentumsrechte Recht auf Wohnen Menschenerechtsverletzung Väter  MännerhausBezirksgericht Mödling Baden

Die Toten in Graz hätten verhindert werden können – mit einer vernüftigen Gesetzgebung im Familienrecht!

Der Amokfahrer von Graz hatte Wegweisung

 

Mag. Doris Täubel-Weinreich
Mag. Doris Täubel-Weinreich

Die Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung Mag. Doris Täubel-Weinreich hatte schon 2012 eine „verpflichtende  Mediation“ für schwierige Scheidungsfälle im damaligen KindNamRäG gefordert.

 

Eine solche kostenlose verpflichtende Mediation hätte man auf alle „Weggewiesen Personen“ nur erweitern brauchen und die vielen Toten und Verletzten in Graz könnten vielleicht heute noch am Leben sein.

Viele Experten waren sich damals einig, dass  eine solche Konfliktlösung und Elternvereinbarungen anhand einer fachlichen Mediation, die beste Lösung für eine funktionierende Gesellschaft sei.
Erfolgsaussichten von über 60% bei Trennungen bzw. Scheidungen, vor allem wenn Kinder betroffen sind wären durchaus denkbar gewesen.

Leider wurde damals von der Regierung  und den Verantwortlichen der SPÖ und ÖVP an der falschen Stelle gespart, anstatt Fachkräfte des Österreichische Bundesverband  für Mediation (ÖBM) ans Werk zu lassen, bei Scheidung und Wegweisungen,  hat man eine Sparversion von einer Familiengerichtshilfe installiert und bei Wegweisungen gibt es Garnichts.

 

Artikel und persönliche Meinung von
Team Familie Familienrecht, am 22.06.2015