3,5 Jahre Haft für Terror-Kommandeur d. HIG (Hezb-e Islami Gulbuddin)

Afghanistan – Hizb-i-Islami Gulbuddin HIG | Sharia Unveiled -> https://shariaunveiled.wordpress.com

1.Zitat:
Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG)

Die radikal-islamistische Rebellengruppe Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG) [Anmerkung: auch Hizb-i-Islami Gulbuddin] wird von Mujahed Gulbuddin Hikmatyar geführt (CRS 22.12.2015). Er war ein ehemaliger Verbündeter der USA im Kampf gegen die Besatzungstruppen der Sowjetunion in den 1980er Jahren. Die HIG wird als kleiner Akteur in den Kampfzonen Afghanistans gesehen (CRS 9.10.2014).
Sie ist über die Jahre für ihre Grausamkeit bekannt geworden, sodass sogar die Taliban sich von ihr abwendeten (BBC 2.9.2014).
Die Gruppe selbst ist ideologisch wie auch politisch mit al-Qaida und den Taliban verbündet. In der Vergangenheit kam es mit den Taliban jedoch zu Kämpfen um bestimmte Gebiete (CRS 9.10.2014).

BVwG, Entscheidungsdatum 31.10.2016, GZ: W140 1436436-1

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00.html

2.Artikel:

Terror in Afghanistan: 3,5 Jahre Gefängnis

©VOL.AT
Der Afghane war nach Ansicht der Richter zwischen 2002 und 2015 in Afghanistan ein Dorf-Kommandeur der islamistischen Terrororganisation HIG.

Daher wurde der unbescholtene 43-Jährige wegen des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit gestern rechtskräftig.

Denn am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG), wurde am Dienstag der Strafberufung des Angeklagten keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage der OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Bereits im September war am Obersten Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen worden. Damit war damals in Wien der erstinstanzliche Schuldspruch bestätigt worden.

Unverändert blieb somit in den beiden zweitinstanzlichen Verfahren an OLG und OGH das Urteil des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. Am Landesgericht Feldkirch war die erstinstanzliche Entscheidung im April getroffen worden. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die Richter stützten sich auf das Gutachten des deutschen Afghanistan-Experten Thomas Ruttig. Demnach sei die HIG eine terroristische Vereinigung gewesen, sagte Richter Mitteregger. Mitglieder der islamistischen HIG hätten in Afghanistan auch Bombenanschläge verübt, berichtete der Gutachter. Der angeklagte Asylwerber sagte, die HIG sei eine politische Partei. Verteidigerin Andrea Concin beantragte einen Freispruch.

Mit der Verfolgung von im Ausland von Ausländern verübten terroristischen Straftaten, komme Österreich internationalen Verpflichtungen nach, erläuterte Richter Mitteregger. Denn es solle niemand ungestraft in ein anderes Land flüchten können, der sich im Ausland einer Terrororganisation angeschlossen habe.

Von NEUE/Seff Dünser 7.11.2018 10:07 (Akt. 7.11.2018 11:58)

https://www.vol.at/terror-in-afghanistan-35-jahre-gefaengnis/5986913

3. Siehe auch älteren Artikel:
https://www.vol.at/vorarlberg-asylwerber-wegen-verbrechen-der-terroristischen-vereinigung-vor-gericht/5718095

4. Wikipedia

Hezb-e Islami Gulbuddin

Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Hezb-e Islami
حزب اسلامی گلبدین

Teilnehmer am Krieg in Afghanistan

Hezbi Islami.svg
Aktiv 1975–2016 (als Miliz)
1975 bis heute (als politische Partei)
Ideologie Islamismus [1]
Gruppen Muslime
Führer Gulbuddin Hekmatyar
Arbeitsgebiet Afghanistan
Größe 1.500–2.000 + [2]
Entstanden als Muslimische Jugend
Schlachten und Kriege Berg-Karabach-Krieg (1988–94) [3]
Afghanischer Bürgerkrieg (1992–96)
Afghanischer Bürgerkrieg (1996–2001)
Krieg in Afghanistan (2001 – heute)
Flagge Flagge von Hezbi Islami Gulbuddin.svg

Der Hezb-e-Islami Gulbuddin ( persisch : حزب اسلامی گلبدین ; abgekürzt HIG ), auch als Hezb-e-Islami [4] oder Hezb-i-Islami Afghanistan (HIA) [5] bezeichnet, ist eine afghanische politische Partei und ehemalige Miliz, gegründet und geleitet von Gulbuddin Hekmatyar .

Seit 1979, als Mulavi Younas Khalis sich mit Hekmatyar spaltete und seine eigene Gruppe gründete, war der verbleibende Teil der Hezb-e Islami, der immer noch von Hekmatyar geleitet wird, als „Hezb-e Islami Gulbuddin“ oder HIG bekannt.

Während des sowjetisch-afghanischen Krieges (1979–1989) wurde Hezb-e Islami Gulbuddin von den antisowjetischen Streitkräften durch den pakistanischen Inter-Services Intelligence (ISI) gut finanziert. Mitte der 1990er Jahre wurde der HIG durch den Aufstieg der Taliban „von der afghanischen Politik ausgeschlossen“.

Nach dem Krieg in Afghanistan nach 2001 trat HIG erneut als aggressive militante Gruppe auf und forderte die Verantwortung für viele blutige Angriffe auf die Koalitionsstreitkräfte und die Verwaltung von Präsident Hamid Karzai . [5] Seine Kampfstärke wurde „manchmal auf Tausende geschätzt“. [6] Die Gruppe unterzeichnete 2016 einen Friedensvertrag mit der Ghani-Regierung .

Link – Quelle: wikipedia -Google translate link
Tags: Kriegsflüchtlinge -Terror – Gewalt –

Missbrauchte Kinder durften bei Pädophiler-Täterin bleiben

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Jugendamt Wien hat versagt, siehe 2.Artikel:
1.Artikel:

Pädophiler trickste die Justiz aus

Der jetzt Verdächtige saß keinen einzigen Tag seiner Strafe hinter Gittern ab © Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

Mann schummelte sich an Haft vorbei und ist nun Hauptverdächtiger bei Kinderpornoring.

Ein 25-jähriger Mann wird im Landesgericht Innsbruck wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon muss er im Gefängnis verbringen. Tatsächlich wird er keinen einzigen Tag dieser Strafe hinter Gittern verbüßen. Er ist Ersttäter, gut in die Gesellschaft integriert, hat einen fixen Arbeitsplatz und besucht seine psychotherapeutischen Sitzungen.

15 Jahre später: Ein riesiger, internationaler Kinderpornoring wird ausgehoben. Im Rahmen der Operation Elysium finden auch in Österreich zwei Verhaftungen statt. Darunter ist auch der jetzt 40-jährige Mann. Er soll einer der führenden Mitglieder dieses Ringes gewesen sein und Kinder sexuell missbraucht haben. Die Videos davon landeten im Netz, wurden zum Teil auf „Bestellung“ gedreht.

Filme auf Bestellung

87.000 Mitglieder hatte die Kinderporno-Plattform im Darknet. 14 Täter wurden ausgeforscht, 29 Opfer identifiziert. Darunter auch zwei kleine Kinder aus Wien – ein fünfjähriger Bub und seine siebenjährige Schwester. Ihr eigener Vater soll sie in der Wohnung in Wien-Favoriten sexuell missbraucht, zum Missbrauch vermittelt und die Bilder und Videos davon veröffentlicht haben. Finanzielles Motiv war laut den Ermittlern keines dahinter. „Das Motiv war eindeutig Pädophilie“, erklärten Ermittler bei einer Pressekonferenz.

Der Familienvater und der einschlägig Vorbestrafte lernten sich im Internet kennen. Und bald traf man sich persönlich – in der Wohnung der Familie. Laut Ermittlungen dürfte der Mann öfters zu „Besuch“ nach Wien gekommen sein. Denn zuletzt lebte der Hühnerbauer in einem kleinen Ort im Südburgenland.

Seine Verurteilung lag zu diesem Zeitpunkt lange zurück: 2003 sprach das Landesgericht Innsbruck die teilbedingte Haftstrafe aus. Der Angeklagte legte Berufung ein. Als das nichts brachte, beantragte er Strafaufschub. Dieser wurde ihm wegen seiner Lebensumstände und der Bereitschaft, sich therapieren zu lassen, für ein Jahr genehmigt.

Noch bevor der Aufschub zu Ende ging, brachte er einen Antrag auf Milderung der Freiheitsstrafe ein. Das Landesgericht Innsbruck gab auch diesem Begehr im Dezember 2005 statt. Therapeuten attestierten ihm eine gute Zukunftsprognose. Die Strafe wurde komplett in eine bedingte umgewandelt.

Nachsicht

Tatsächlich fiel der Sexualstraftäter in der Folge nicht mehr auf. Und deshalb wurde ihm im Jahr 2009 die Strafe endgültig nachgesehen.

Seit Juli allerdings befindet er sich in der Justizanstalt. Allein das belastende Datenmaterial, das Ermittler bei ihm und dem Familienvater gesichert haben, soll mehrere Terabyte umfassen. Die Auswertungen sind noch lange nicht abgeschlossen.

Die Ausforschung der Männer war schwierig. In den Videos tauchten ihre Gesichter nicht auf. Dafür die der Kinder. Ermittler konnten auch die Region eingrenzen, in der die Aufnahmen gemacht wurden. Bald war klar: Zumindest das Mädchen muss schulpflichtig sein. Also klapperten die Polizisten die Volks- und Sonderschulen ab. Im vergangenen Mai erzielten sie einen Treffer: Eine Volksschullehrerin erkannte das Mädchen aus dem Kinderporno.Wenig später standen die Ermittler in der Wohnung der Kinder – und der des Vaters. Zeit, die Aufnahmen auf seinem Computer zu löschen, hatte er keine mehr.

Michaela Reibenwein
( kurier.at ) Erstellt am 28.08.2017

https://kurier.at/chronik/oesterreich/paedophiler-trickste-die-justiz-aus/282.938.938

2.Artikel:

Österreich

Pädophilen-Prozess: Kinder leben bei mitangeklagter Mutter

Vor der Verhandlung um einen betroffen machenden Fall von Kindesmissbrauch – ein achteinhalb Jahre altes Mädchen und ein sechseinhalb Jahre alter Bub sollen jahrelang vom eigenen Vater missbraucht und anderen pädophilen Männern überlassen worden sein – gibt es Aufregung um den Wohnort der Geschwister. Diese sind bei der Mutter untergebracht, die als angebliche Mitwisserin mitangeklagt wurde.

Die Umstände des Falles sind erschütternd SN/APA (Symbolbild/dpa)/Patrick Ple
Die Umstände des Falles sind erschütternd

Einigen Medienvertretern war dieser Umstand seit längerem bekannt, sie machten diese Information aus Opferschutzgründen allerdings nicht publik. Das Ö1-„Morgenjournal“ ging damit am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Die Kinder sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die versichert, sie hätte nichts vom Treiben des Vaters gewusst, von dem sie sich Anfang 2016 scheiden hatte lassen. Daher wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut. Sie verfügen auch über juristische Prozessbegleitung.

Das Jugendamt wusste allerdings nicht, dass die Frau Ende März als angebliche Beitragstäterin mitangeklagt wurde, bestätigte Behördensprecherin Herta Staffa der APA den Bericht des Ö1-„Morgenjournal“: „Wir wussten, dass es gegen sie Ermittlungen gibt. Wir wussten nicht, dass es zu einer Anklage kommen wird. Uns gegenüber hat die Mutter immer betont, dass sie von den Übergriffen nichts gewusst und nichts mitbekommen hat.“

Dabei bleibt die Frau weiterhin, wie ihre Verteidigerin Sonja Scheed der APA versicherte: „Sie hat es nicht gewusst. Sie hätte so etwas nie zugelassen.“ Die Tochter, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt wurde, hätte angegeben, ihre Mutter wäre nie im Zimmer gewesen, als es zu den inkriminierten Vorgängen kam, schilderte Scheed. Dass dem so war, will die Anwältin mit zwei Zeugen beweisen, die die körperlich schwerstens beeinträchtigte 29-Jährige, die im Rollstuhl sitzt und der beide Arme und inzwischen auch die Unterschenkel amputiert werden mussten, betreut hatten. Ein Betreuer, der sich vor der Scheidung rund um die Uhr um die Frau gekümmert hat, und eine Helferin, die seither die Familie unterstützt, sollen laut Verteidigerin die Angaben der Frau bestätigen.

Belastet wird die Mutter vor allem von einem als unmittelbarer Täter mitangeklagten Pädophilen, der sich nach seiner Inhaftierung im vergangenen Mai im August an die Polizei gewandt hatte. Der Mann – ein 31-jähriger Landwirt, der sich in der Wohnung des Vaters an den Kindern vergangen haben soll – bezichtigte bei diesem Termin die Mutter der Mitwisserschaft. Ihr Ex-Mann – der 29-Jährige soll sich an seiner Tochter erstmals zwei Monate nach ihrer Geburt vergangen haben – wiederum meinte in einem Chat im Internet, die Frau wisse „alles“. Ob das so war, muss bei der Verhandlung geklärt werden, die am kommenden Montag am Wiener Landesgericht stattfindet.

Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob die Kinder weiter bei ihrer Mutter bleiben. „Es ist Sache des Prozesses, Klarheit in diese Sache zu bringen“, meinte Jugendamts-Sprecherin Staffa. Nach der Verhandlung „werden sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und die Situation neu beurteilen“, kündigte sie an.

(APA), Donnerstag 03. Mai 2018 14:38 Uhr

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/paedophilen-prozess-kinder-leben-bei-mitangeklagter-mutter-27479890

3.Artikel:

29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern:

Urteil nach Pädophilen-Prozess in Wien

Die Polizeioperation “Elysium” sorgte vor einem Jahr für Aufsehen: Österreichischen und deutschen Ermittler gelang es, ein breit angelegtes Pädophilennetzwerk sprengen. Am Montag mussten sich drei Beteiligte vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten, darunter ein 29-Jähriger, der seine Kinder, die er selbst missbrauchte, an andere Pädophile vermittelte. Sie wurden zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.
Für den Kindesmissbrauch gab es im Prozess in Wien hohe Strafen. – © APA

Angeklagt waren neben dem Vater auch die Mutter der Kinder sowie ein pädophiler Bekannter, der das Mädchen und den Buben bei Übernachtungsbesuchen missbrauchte. Der Vater fasste eine 14-jährige Freiheitsstrafe aus, der 41-jährige Freund zwölf Jahre, die Mutter der Kinder muss für sieben Jahre hinter Gitter. Die beiden Männer werden zudem aufgrund der vom Gutachter Karl Dantendorfer attestierten hohen Rückfallquote in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Hohe Strafe auch für Mutter als Mitwisserin

Vor allem die hohe Strafe für die Mutter als Beitragstäterin überraschte. Laut Urteilsbegründung hatte die 29-Jährige von August 2014 bis Frühjahr 2017 zumindest teilweise von den Übergriffen gewusst. “Sie haben als Mutter die Verpflichtung, Ihre Kinder lebenslänglich zu schützen. Aber Sie haben nichts dagegen unternommen”, sagte Richterin Nina Steindl. Dass die Frau in vollem Umfang davon Kenntnis hatte – die Tochter etwa wurde acht Jahre lang missbraucht -, glaubt das Gericht allerdings nicht.

Der Vater nahm das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig. Die beiden anderen Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, ebenso wie Staatsanwalt Gerd Hermann.

Der 29-jährige Hauptangeklagte bemerkte bereits im Alter von 13 Jahren seine pädophilen Neigungen und begann Kinderpornos zu sammeln. Als er seine Frau kennenlernte und 2009 heiratete, habe er ein Jahr lang seinen Drang unterdrücken können. Als jedoch bald seine Tochter zur Welt kam, kehrten seine Neigungen zurück. Bereits als das Kind zwei Monate alt war, verging er sich an ihm, führte Staatsanwalt Hermann aus. Als zwei Jahre später sein Sohn geboren wurde, missbrauchte er auch ihn. “Ich kann es nicht mehr ändern. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen”, sagte der Vater im Prozess unter Tränen.

Kinderpornographie angefertigt

Ab 2010 tauschte der Frühpensionist von dem Mädchen und dann auch von dem Buben angefertigte Kinderpornos mit anderen Pädophilen über eine Chatplattform aus. Als sich der Wiener 2016 von seiner schwer behinderten Frau scheiden ließ, zog er mit den Kindern allein in eine Wohnung. “Auch wenn es mir schwer fiel, hab’ ich die Kinder in seine Obhut gegeben, weil er sich besser kümmern konnte”, sagte die 29-Jährige, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Zu dieser Zeit lernte der Vater über das Darknet einen Deutschen und einen Landwirt aus Tirol mit ähnlichen Neigungen kennen, die er ab dem Sommer 2016 regelmäßig zu sich nach Hause einlud, damit sich diese an den wehr- und hilflosen Kindern vergehen konnten. Während die Männer die Kinder missbrauchten, filmte ihr Vater die abscheulichen Szenen.

Bei einem weiteren mehrtägigen Aufenthalt des Landwirts Anfang Jänner 2017 hatten die Kinderschänder offenbar sogar geplant, den Buben und das Mädchen zu betäuben, um auf keinen Widerstand zu stoßen. Dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt, der Vater der Kleinen schüttete das vorbereitete Schlafmittel in den Abfluss.

29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern

Der deutsche Verdächtige, der sich in Frankfurt am Main in U-Haft befindet und dort auf seinen Prozess wartet, wurde auf einer sichergestellten Datei anhand auffälliger körperlicher Merkmale als Täter identifiziert. In weiterer Folge gelang es den Ermittlern, das betroffene Wiener Mädchen auszuforschen. Da sich das auf dem Foto abgelichtete Kind im Volksschulalter befand, wurde vonseiten der Polizei in Schulen nachgefragt. Eine Volksschullehrerin erkannte schlussendlich ihre Schülerin, so kam man auf die Spur des Vaters, der sich seit Mai 2017 in U-Haft befindet.

Auf die Frage der Schöffensenatsvorsitzenden Nina Steindl, warum er Kinderpornos von seinem Sohn und seiner Tochter angefertigt habe, meinte der 29-Jährige: “Weil ich krank bin!” Er übernehme die “volle Verantwortung”, erklärte er.

“Ich hab’ geschaut, dass es die Kinder verkraften”, meinte er. Allerdings leiden der Bub und das Mädchen an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, wie eine von der Justiz eingeholte Expertise einer klinischen Psychologin ergeben hat. Die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass die Kinder seelisch derart massiv beschädigt worden sind, dass die eingetretenen Folgen einer schweren Körperverletzung gleichkommen.

Auch Kinder von Bekannten und Verwandten betroffen

Damit sich die Kinder nicht jemandem anvertrauten, setzte der Vater sie unter Druck. “Ich hab’ gesagt, dass sie nichts sagen sollen, sonst müsste ich ins Gefängnis”, sagte der bisher unbescholtene 29-Jährige. Seit 2010 fertigte der Wiener auch pornografische Fotos und Videos von Kindern von Bekannten oder Verwandten an, die man ihm zur Aufsicht überlassen hatte.

Auf der Anklagebank nahmen aber nicht nur der Vater der Kinder und der Tiroler Platz. Der 29-jährigen Mutter des Buben und des Mädchens wurde von der Anklage Beitragstäterschaft vorgeworfen. Die Frau bestritt, etwas von den inkriminierten Vorgängen gewusst zu haben. Während ihr Ex-Mann beteuert, dass die 29-Jährige nichts von seinen Übergriffen mitbekam, wurde sie in der Verhandlung vom Landwirt schwer belastet. Bei einer Situation wurde er demnach von der Frau mit dem nackten Kind am Schoß erwischt, sie verdrehte jedoch nur die Augen und verließ das Zimmer. Zudem gebe es ein Video eines Übergriffes, auf dem die Frau im Hintergrund zu sehen ist. “Da war mir klar, dass sie ziemlich sicher Bescheid wusste”, sagte der Landwirt.

Urteil nach Prozess am Wiener Straflandesgericht

Den beiden Männer wurden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie pornografischer Darstellung Minderjähriger verurteilt. Der Vater bekam zudem wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Kuppelei die Haftstrafe, der Landwirt auch wegen versuchter Anstiftung zur Vergewaltigung.

Die Kinder lebten bis zuletzt bei der 29-jährigen schwer behinderten Frau. Der sechsjährige Bub und das achtjährige Mädchen sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die stets die Schuld von sich wies. Deshalb wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut.

Für die Zeit des Prozesses habe das Jugendamt die Kinder allerdings “geschützt untergebracht”, sagte MA11-Sprecherin Petra Mandl auf APA-Anfrage. Somit könnten die Kinder in Ruhe gelassen und die Mutter entlastet werden. Wie es nach der Verurteilung der Mutter und des Vaters weitergeht, wird erst entschieden. Den betroffenen Kindern – laut Gericht insgesamt 13 – wurde ein Schmerzengeld in Höhe von mehr als 50.000 Euro zugesprochen.

(APA/Red),

http://www.vienna.at/29-jaehriger-verging-sich-an-eigenen-kindern-urteil-nach-paedophilen-prozess-in-wien/5776770
4.Video:

Prozess gegen Kinderschänder
Die eigenen Kinder von Geburt an missbrauchen, sie auch noch anderen überlassen und das alles als Kinderpornografie ins Netz stellen – es sind widerwärtige Details, die beim Pädophilen-Prozess in Wien bekannt wurden. Am Montag fiel das Urteil: 15 Jahre sind die Höchststrafe:
Für den Haupttäter gab es 14 Jahre und Einweisung; für den Mittäter 12 Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt und für die Mutter sieben Jahre Gefängnis.

Live-Schaltung zum Landesgericht
„Wien heute“-Reporter Lukas Lattinger meldet sich live vom Wiener Straflandesgericht und schildert, wie die Angeklagten die Urteile aufgenommen haben.

Berufung gegen Urteil im Pädophilen-Prozess. Sowohl die Frau als auch der Bekannte des verurteilten Vaters haben Berufung gegen ihre langjährigen Haftstrafen eingelegt.
7-5-2018

Tags:  Gewalt – MA11 – Strafverfahren -Kinderhandel – Kindeswohlgefährdung – Österreich Familienrecht -Obsorge – Polizei

VORSICHT Trennung – Missbrauch mit dem Missbrauch – sexuelle Selbstbestimmung § 218 StGB

Gibt es eine feministische Justiz bzw. Gesetzgebung in Österreich?

Die neuen feministischen SPÖ-Frauengesetze von Frauenministerin Heinisch-Hosek fördern leider auch den Missbrauch bei Trennung oder Scheidung. Rechtsanwalt Manfred Ainedter hatte sich in einer früheren Diskussionssendung dafür ausgesprochen bei Trennung oder Scheidung dieses neue Gesetz des § 218 auszunehmen. In den eigenen 4 Wänden gebe es meist keine Zeugen und daher seien solche Behauptungen dann auch nicht beweisbar, es stünde dann Aussage gegen Aussage.

Admin Familie & Familienrecht, am 25-2-2017

 

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Herzogenburg

Vergewaltigung: Ein Nein nicht akzeptiert Intimes wollte 24-Jähriger von seiner Verflossenen.

Wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wurde der Mann nun zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Ex-Freundin wollte nicht, das wurde Angeklagtem jetzt erklärt.  |  SOMKKU / Shutterstock.com
„Ich kann einer Frau nicht wehtun, das könnt’ ich nie“, beteuert ein 24-Jähriger aus Herzogenburg seine Unschuld. Mit schweren Vorwürfen sieht er sich in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten konfrontiert. Seine ehemalige Lebensgefährtin soll der Mann laut Anklage vergewaltigt und verletzt haben.„Er hat sie gepackt, auf die Couch gedrückt und vergewaltigt“, wirft ihm die Staatsanwältin vor. Ein anderes Mal soll er die Frau misshandelt haben. „Dass er ein frommes Lamm ist, wird durch das Opfer nicht bestätigt“, so die Anklägerin.

Gewalt angewendet zu haben, bestreitet der Angeklagte vehement. „Man muss die Vorgeschichte kennen“, sagt seine Verteidigerin. Und sie erklärt: „Nach der Trennung war das Verhältnis sehr belastet. Es gab Streit wegen eines Kontaktrechtes zum gemeinsamen Kind. Mein Mandant hat seine Rechte durchgesetzt. Seitdem gibt es Anzeigen gegen ihn.“

Heiratsantrag wurde abgelehnt

„Es ist nix passiert“, sagt der Angeklagte. Zwei Wochen davor hätten sich die beiden noch geküsst, erzählt er. Am Tag davor habe die Ex-Lebensgefährtin seinen Heiratsantrag abgelehnt.

„Ich wollte mit ihr reden, wie es weitergeht mit der Obsorge und unserer Beziehung. Ich wollte sie wieder zurückhaben. Sie ist auf meinem Schoß gesessen, ich habe sie sanft auf die Couch gelegt und geküsst, weil ich mir gedacht habe, da könnte noch mehr sein“, erklärt er.

Intimeres wollte der 24-Jährige dann. „Sie hat nicht gesagt, dass sie das nicht will. Plötzlich habe ich aber gemerkt, dass ihr das unangenehm ist, da bin ich gegangen. Am Abend hat sie mir via Whatsapp gesagt, dass sie bei der Polizei ist“, setzt er fort.

Das Opfer sagt anderes. Ich hab’ mich gewehrt, es ist bei ihm nicht gleich angekommen, dass ich Nein gesagt habe. Mehr als das tun kann ich aber nicht. Er hat über meinen Körper bestimmt, das wollte ich nicht. Ich bin zur Polizei, weil es mich voll beschäftigt hat, was er gemacht hat“, so die Ex bei ihrer Einvernahme.

Ein Senat verhängt über den 24-Jährigen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung drei Monate bedingt, von Körperverletzung wird er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

von Claudia Stöcklöcker, m 21. Februar 2017, 02:11

http://www.noen.at/herzogenburg/herzogenburg-vergewaltigung-ein-nein-nicht-akzeptiert/37.475.487#

 Tags: Justizopfer – Vater – Staatsanwältin – Gesetze Österreich – Vaterlose Gesellschaft