Bürgerinitiative/Petition – PAS ins Strafrecht

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Kinder brauchen beide Eltern - Vaterverbot
Kinder brauchen beide Eltern – Vaterverbot
Vater - Väter ohne Rechte
Vater – Väter ohne Rechte
Sven Gründel fantastisch hier: Linz 10 Std.

DANKE LINZ
IHR WART EINFACH GROSSARTIG!!

Heute fand in Linz (Oberösterreich) in Kooperation der Vereine der Väterplattform, „Väter ohne Rechte“ und „Vaterverbot“ eine Unterschriftensammelaktion statt. Es ging um unsere Bürgerinitiative/Petition, dass PAS ins Strafrecht gehöre.

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/unterstuetzung-petition-p…/

Tatsächlich konnten wir deutlich über 200 Unterschriften sammeln. Die Linzer Öffentlichkeit war erstaunlich zugänglich für das Thema – außergewöhnlich viele Frauen unterschrieben.

Bei solchen Aktionen bleibt es nie aus, dass wir die Schicksale anderer Betroffener hören. Überaus erstaunlich war, dass sich zwei Mütter einfanden, die von sich aus sagten, dass sie bewusst entfremdet haben und es ihnen schon lange sehr leid tue, bezüglich des Schadens, den sie den Kindern angetan haben. UNGLAUBLICH!!!!!! Von so viel Einsicht und Reue waren wir überwältigt!!!!! Beide Mütter unterschrieben (y)

Ganz schräg war, dass sogar eine kinderlose Frau als ehemalige Mitarbeiterin des Frauenhauses Linz auf uns unaufgefordert zukam, uns erzählte, dass sie entsetzt war, was sie dort erlebte. Soweit nicht verwunderlich – Gewaltschutz ist auch VoR äußerst wichtig. Dabei meinte sie es anders – jetzt waren wir vollkommen platt!!!!
Sie erzählte uns von den Einzelgesprächen mit den Frauen, wie sie zugaben häufig ihre Männer zu schlagen, Tipps wollten, wie sie den Vater am Besten abservieren können, was die erfolgreichste Strategie sei, was unter Umständen „erschwerend“ für die Väter wäre (Sie erzählte sie hatte den Eindruck, dass auch Bereitschaft zur Erfindung da war), und das war wohl das Schrägste, wie die anderen Teammitglieder und Angestellten des Frauenhauses hier zumindest kooperativ berieten! Sie war knapp 3 Jahre dort beschäftigt.

Ganz besonderen Dank wollen wir der Benetton-Zweigstelle genau gegenüber unseres Standes widmen. Eine Dame kam auf uns zu, erkundigte sich, nahm Infomaterial mit und verschwand wieder – sie wolle es sich überlegen. Knapp 2 Stunden später kam die Dame mit einem VOLL AUSGEFÜLLTEN Unterschriftenbogen wieder. Alle 11 Mitarbeiter des Modelabels (mehrheitlich weiblich) unterschrieben und überreichten uns das Formular – FANTASTISCH!!!!!!!

Selbstverständlich wurde auch reichlich genetworkt und es wurden Pläne für weitere Infostände in Salzburg und Wien geschmiedet.

Morgen findet die nächste Unterschriftensammlung in Kärnten von dem Verein „Väter für Recht“ unter der Obmannschaft von Clemens Costisella statt. Herzlichen DANK EUCH allen, die sich engagieren und auch unterschreiben.

Ganz besonderen Dank möchten wir einem Linzer Vater und VoR-Mitglied aussprechen, der den Infostand wie ein alter Hase aber mit unendlichem Charme nicht nur vorangetrieben sondern auch geprägt hat. Ferhat VIELEN LIEBEN DANK! Du bist ein Naturtalent und ganz einfach fantastisch!!!! 1000 Dank!

Danke auch an Anni Lemberger, die extra aus Salzburg angereist ist und einen überaus interessanten Netzwerkpartner mitnahm – wir sind schon sehr neugierig.

Der liebe Werner Geißeder hat es auch wieder einmal geschafft, sich nach verdienter Auszeit zu engagieren. DANKE!

Christian Schmölz war nicht nur der Fahrer aus Wien, sondern managte gleichzeitig die häufig frequentierte Hotline, filmte und warb um Unterschriften – ganz, ganz großartig.

Die kleinen Eskapaden mit der Polizei rechtfertigen keineswegs jegliche Art von Paranoia. Wir bekamen aus einem anderen Grund eine geringfügige, gerechtfertigte Strafe.

LINZ DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Im Auftrag unserer Kinder!

www.vaeter-ohne-rechte.at
www.vaterverbot.at
www.v-f-r.at

weitere Fotos auf  Facebook –>

https://www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte/permalink/1486464511418852/
Tags: Gesetze Österreich – Gleichberechtigung  – Politik –  Justizopfer – Kinderrechte – Menschenrechtsverletzung Österreich – PAS Eltern-Kind-Entfremdung  Kindes-Entfremdung PA parental alienation – Eltern Entfremdung PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod – Citizens‘ Initiative / Petition – Parential Alienation in the criminal Law – fathers right in austria

25. April ist internationaler PAS-Tag – kein Feiertag

Parental Alienation Awareness Day (PAAD)

Eltern-Kind-Entfremdung - Welttag
Artikel 25.April 2017 >>>

WAS FÜR EIN GEILER TAG

25. April internationaler PAS-Tag
25. April internationaler PAS-Tag

Der 25. April ist ja der internationale PAS-Tag – im Grunde kein Feiertag.

Heute haben sich aber wieder Väter ohne Rechte, die Männerpartei und Vaterverbot gemeinsam vor dem Familienministerium eingefunden um auf die Thematik im Zuge einer Petition aufmerksam zu machen.

Bundesministerium für Familien und Jugend
Bundesministerium für Familien und Jugend

Schön, wenn wieder die Väterplattform geschlossen auftritt!

Insgesamt fanden sich grob 25 Leute zumindest zeitweilig ein um auf das Thema aufmerksam zu machen.

Gleich zu Beginn hatten wir Besuch vom Verfassungsschutz, der uns auch eifrig fotografierte. Für Aufregung sorgte, dass wir das mitgebrachte Zelt wegen des Windes an einer Säule am Gebäude festmachten – 2 ministrielle Beamte reklamierten das sofort und verlangten eine sofortige Entfernung. Auf solche Diskussionen lassen wir uns erst gar nicht mehr ein. Flugs wurde die Hausverwaltung gerufen, die für das komplette Gebäude zuständig ist (dort ist nicht nur das Bundesministerium für intakte Familien beheimatet) – ihm erklärten wir, dass das für die Sicherheit der Passanten erforderlich sei – KEIN PROBLEM! Die beiden Beamten zogen mit verdroßenem Gesicht ab 🙂

Vorher riefen sie noch die Polizei – die traf dann bald ein. Der Revierinspektor meinte auch, das ist alles polizeilich genehmigt, alle Unterlagen wurden auch dem Bundesministerium für intakte Familien zugesandt – die wollten plötzlich gar nichts mehr von einem Zelt wissen…… 😉

Die Polizei klärte die Beamten auch auf, dass alles rechtens sei – wir hatten ein ausgesprochen gutes Verhältnis zueinander: „Wenn die Stress machen, ganz einfach bei mir melden – ich komme dann gleich“ (y) Herzlichen Dank an die Wiener Polizei!!!

Bertone Rapac war so freundlich und spendete uns eine Palette Energydrinks und zwei SixPacks Mineralwasser – herzlichen Dank dafür!


Frequenz gab es dort verhältnismäßig wenig, das hielt aber einen heute in Höchstform befindlichen Carlo Wien nicht ab, auf wirklich fast jeden zuzugehen. Wieder einmal hat er für legendäre Fotos gesorgt mit seinem Charme, dem man kaum auskommt. Spitze! So wurden Motorräder, Vespas, Helme usw. gepimpt.

Von der Männerpartei fand sich Martin Harrich ein.
Von Vaterverbot ist aus Salzburg Anni Lemberger angereist – auch ihre Studie wurde dem Kabinett übergeben.

Supergenial war auch, dass Matthias Houdek und Ferad aus Oberösterreich angereist sind – Ihnen gebührt für die Anreise – extra zu diesem Event – unsere allergrößte Hochachtung!!!!

Zu Matthias Houdek muss ich eine kurze Geschichte erzählen. Er hat sich selbst vertreten in seinem Fall (der Sohn wohnt mittlerweile bei ihm – die Tochter noch bei der KM). Er hatte den unglaublichen Mut in seinem Verfahren nach einer Stickeranforderung bei Rainer Bugl zu Gericht mit diesem Sticker auf der Brust demonstrativ anzutreten. Er meint, dass ihn deswegen die Richterin anders behandelt hätte – ich kann das nicht beurteilen. Seine Danksagungen an die Facebookgruppe von VoR war rührend; er hätte so viel Hilfe im Forum erfahren, auch rechtliche Hinweise, dass er dies zu einem Teil seines Erfolges zählt. Gänsehaut und BRAVO an UNS ALLE!!!!!!!!!!!! Jetzt hat er die Energie sich auch selbst einzubringen!

Flugs wurde auch gleich eine Bande der Oberösterreicher und Anni Lemberger geschmiedet, die in Kooperation mit René Allenbach in Kontakt treten wird. In einer Linzer Einkaufsstraße wird demnächst auch auf die Petition hingewiesen werden und Unterschriften gesammelt werden. VoR wird mit ganzer Kraft und Equipment unterstützen. (y)

Auch betroffene Großeltern fanden sich am Stand ein, die Mitglieder dieser Gruppe sind – allerherzlichen Dank für das Bewusstsein und die Courage!

Die Rechtsanwältin Michaela Krankl, die sich bereits vor Jahren den Titel als „Anwältin der Kinderrechte“ verdient hat, fand sich auch ein und unterstützte uns. Sie war auch Teil der Abordnung die den vorher vereinbarten Termin im Kabinett des Familienministeriums wahrnahm. Sie wurde kompetent von unserem Obmann Martin Morauf, unserem Lobbyisten Maximilian Urban und dem renommierten Kinderarzt und PAS-Spezialisten Robert Holzer flankiert.

Geschlagene 45 Minuten dauerte deren Gespräch im Ministerium – in einem Monat wurde eine weiterführende Kontaktaufnahme ausgemacht!

Diesmal hatten wir sogar 2 Kameras im Einsatz, einerseits von Christian Schmölz, anderseits von Kurt Ackermann vom Team PAGO https://teampago.wordpress.com/

Es wird auch ein Video zu der Veranstaltung geben – allerdings bitten wir diesbezüglich um Geduld, da der 1. Mai und somit die nächste Aktion, der Genderkongress in Nürnberg und 2 weitere Aktionen aktuell anstehen. Schön, wenn viel zu tun ist – aktuell arbeitet der VoRstand und die Ehrenamtlichen auf Hochtouren.

Am 2.6.2017 findet auch unsere 10-Jahresfeier in Wien statt – auch da ist immens zu organisieren – im Moment arbeiten wir alle am Limit.

Ich habe bei Weitem nicht alle anwesenden Personen genannt, so hat auch bereits Werner Geißeder vorab erste Bilder ins Netz geschickt. Dragisa Jovanovic hat uns noch VOR Beginn der Veranstaltung seine Flex zur Verfügung gestellt, damit wir nach der gestern bemerkten erneuten Attacke auf unser Büro überhaupt Zugang zum Büro hatten.

VoR bedankt sich bei ALLEN teilnehmenden Personen – heute haben wir Eindruck gemacht!

Die Portierloge des Familienministeriums hat auch unsere Petetion unterschrieben – ebenso wie andere Ministeriumsangestellte! DANKE!

Heute war der Startschuss zur Petition – demnächst wird man mit Clemens Costisella und seinem Verein Väter für Recht weitere Unterschriften sammeln. http://www.v-f-r.at/
(Unterlagen werden noch zugesandt)

Klasse, wenn österreichweit zusammengearbeitet wird!

Ein guter Tag für unsere Kinder! Noch nichts erreicht, wir sind und bleiben dran!

Im Auftrag unserer Kinder!

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25. April, internationaler Tag Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)


Presseaussendung:
25. April: Tag gegen Elternentfremdung

25. April, Tag gegen Elternentfremdung: heimliche Gewalt von unheimlichen Ausmaßen!

Die österreichische Väterplattform begeht am 25. April den internationalen Tag gegen Elternentfremdung. Dazu stellt die Männerpartei klar: Elternentfremdung ist tiefgreifende Gewalt gegen zahlreiche Menschen.

Ist Elternentfremdung Gewalt?
Gewalt definiert sich dadurch, dass jemand beeinflussend, verändernd oder schädigend auf andere einwirkt. Elternentfremdung schadet nachweislich Kindern, Elternteilen (zumeist Vätern) und vielen Verwandten (zumeist väterlicherseits). Somit ist jede Elternentfremdung fortgesetzte Gewaltausübung gegen mehrere Personen.

Das Ignorieren von Gewalt durch Elternentfremdung in Politik und Justiz
Die österreichische Politik und Österreichs Justiz scheint meisterlich im Ignorieren von Gewaltformen wie Elternentfremdung zu sein. Doch ebenso, wie der Baum im Wald auch dann vom Blitz getroffen wird, wenn wir nicht hinsehen, handelt es sich bei jeder Elternentfremdung klipp und klar um brutale, seelische, familiäre Gewalt, egal, ob wir hin- oder wegsehen.

Die gesellschaftliche Dimension
Gewalt wird umso bedrückender erlebt, je weniger die Gesellschaft betroffene Menschen vor dieser Gewalt schützt. Elternentfremdung wird noch immer bagatellisiert, allzu schnell wird dem gewaltausübenden Elternteil Glauben geschenkt und sogar dem Gewaltopfer, dem entfremdeten Elternteil, die Schuld an der eigenen Lage zugeschoben.

Die aktive Mittäterschaft der Republik Österreich
Traumatisch wird Gewalt endgültig, wenn sich der Staat durch Politik und Justiz auf die Seite der Gewalttäter stellt und sie bei ihrer fortgesetzten Misshandlung anderer schützt und unterstützt. Die Männerpartei beweist mit zahllosen Beispielen, wie Ämter und Justiz durch Passivität, Verschwendung von Zeit und schließlich sogar aktiv durch Stellungnahmen, Gutachten, Entscheidungen und Beschlüssen Elternentfremdung unterstützen. Die Politik wirkt an dieser fortgesetzten Gewalt mit, indem sie nicht einmal Zahlen und Daten erhebt, massenweise Beschwerden ignoriert und somit wissentlich Gewalt duldet und unterstützt.

Will die Republik Österreich weiter Mittäter sein?

Die Männerpartei fordert, gemeinsam mit der österreichischen Väterplattform, zum internationalen Tag gegen Elternentfremdung:

– Anerkennung der Eltern-Kind-Entfremdung als tiefgreifende Gewalttat und Bekenntnis zum Auftrag des Staates, diese Gewaltform ebenso verhindern zu wollen wie andere Formen der Gewalt.

– Verankerung von Eltern-Kind-Entfremdung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Festlegung von abschreckenden Strafen und tatsächliche Verhängung unbedingter Strafen, zum Schutz der Menschen in Österreich vor Gewalt.

– Unterstützung und Hilfe für Opfer, durch niederschwellige Beratung, kompromisslose Unterstützung, schnelles, präventives Eingreifen und Wiedergutmachung für alle Betroffenen Österreichs, deren Leid durch das Handeln oder Unterlassen der Republik oder von Einzelpersonen mitverursacht wurde.

Glaubwürdiger Gewaltschutz kann nicht mit einem blinden Auge und Scheuklappen durch die Welt gehen. Die Forderungen der Väterplattform sind grundlegend. Immer mehr Menschen in Österreich sehen Bedarf für solche grundlegenden  Änderungen. Die Väterplattform wird alle Anstrengungen daran setzen, dass diese Einsicht endlich bei Österreichs Politik und Justiz ankommt.

Die österreichische Väterplattform ist ein Dachverband der Vereine „Väter ohne Rechte“, Vaterverbot, Kindergefühle, INEV, „Papa gibt Gas“ und der Männerpartei.
„Väter ohne Rechte“ startet am 25. April für dem Familienministerium der Väterplattform: http://www.vaeter-ohne-rechte.at/petitionsstart-pas-ins-strafrecht-25-april-ist-internationaler-pas-tag/

 

Hinweise:
Zahlen für Österreich wurden von öffentlicher Hand nie erhoben. Daher hier ein Vergleich mit Großbritannien: 50% aller Trennungsväter sehen ihre Kinder unregelmäßig bis gar nicht.
http://www.theguardian.com/news/datablog/2013/nov/20/non-resident-dads-relationship-children
Gesundheitliche Schäden durch Elternentfremdung:
Deutsches Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen
Prof. Ursula Gresser:
http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html
Ärztekammer Salzburg:
http://www.aeksbg.at/documents/10682/3869170/AK_15+medium-11%2B12_WEB.pdf/ac59379d-e8e9-4c0f-9ef0-c4ed864c1772?version=1.0&t=1449735703000
Ein Fallbeispiel unter vielen:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/feindbild-vater-das-entfremdete-kind-1653630.html

Link zum Beitrag:
https://www.maennerpartei.at/tag-gegen-elternentfremdung-heimliche-gewalt-von-unheimlichen-ausmassen/

 

Kontakt:

Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at

Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung – SPÖ

Leider interessiert dieses Thema, der menschenverachtenden und menschenunwürdigen „Anspannung im Unterhaltsrecht„, weder die SPÖ mit der Feministin Gabriele Heinisch-Hosek und ihrem Frauenministerium noch dem BM Rudolf Hundstorfer.

Für eine wirkliche soziale Gerechtigkeit im Familienrecht hat die SPÖ mit ihren Hr. Werner Faymann und auch die ÖVP  noch nie etwas übrig gehabt, sonst wäre diese Ungleichbehandlung schon vor  20 Jahren aufgehoben worden.


Symbolbild:  Soziale Ungerechtigkeit  durch die SPÖ im Familienrecht – Sozialdemokratische Partei Österreichs

Es interessiert auch niemanden, dass österreichische Väter schlechter behandelt werden wie Migranten mit positiven Asylbescheid, welche zwar Mindestsicherung beziehen aber im Gegensatz zu diesen Vätern noch nie einen einzigen Euro an Steuergelder einbezahlt haben.

Auch interessiert es scheinbar keinen Politiker in der Regierung, dass Kredite welche im Scheidungsverfahren aufgeteilt wurden in der Praxis KEINERLEI Berücksichtigung bei dieser menschenverachtenden Rechtssprechung dieser Unterhaltsberechnung finden und  in der Praxis dazu führen, dass diese Väter (einige wenige Mütter)  noch mit deutlich weniger, als diesen erwähnten 75% Mindestsicherung, auskommen müssen. Viele Väter haben lediglich 200 – 300 Euro übrig zum Überleben.

Genausowenig interessiert es die sozialistische Partei Österreichs, dass Österreich an führender Stelle ist bei den SUIZID-Toten und davon 70% Männer sind, sonst hätte diese Partei schon vor Jahren gegengesteuert und die Missstände und Ursachen bekämpft.

Zitat:
Es gibt nur eine Gruppe, welche ein vernüftiges Familienrecht bekämpft, der Feminismus.

Admin Familie Familienrecht, am 29-10-2015
Artikel:

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung

Nach Schätzungen des Vereins vaterverbot.at fallen 37% der unterhaltspflichtigen Väter mit ihrem frei verfügbaren Einkommen unter die Armutsgrenze von 951 € monatlich. Rund 26% bleibt nicht einmal das Existenzminimum von 772 € pro Monat. Unterhaltspflichtige Väter können gezwungen werden, mit 75 % des Existenzminimums, also mit 579 € oder weniger pro Monat auszukommen (bei manchen Einzelurteilen auch darunter).

„Anspannung“, wo der Unterhalt nicht am realen, sondern an einem höheren, fiktiven Gehalt bemessen wird, ist an der Tagesordnung und verschärft die Situation zusätzlich. So wird zum Beispiel bei unterhaltspflichtigen Vätern, die zur Betreuung ihres Kindes in Karenz gehen oder zur Betreuung des Kindes ihr Dienstverhältnis reduzieren, das reduzierte Einkommen nicht berücksichtigt und der Unterhalt weiterhin an einem nicht vorhandenen, fiktiven Vollzeiteinkommen bemessen. Die Betreuung durch den Vater scheint in unserer Gesellschaft nicht gewollt zu werden.

Bemerkenswert ist auch, dass die Anspannung auch in Fällen angewendet wird, in denen die Kinder durch den Unterhalt des Vaters bereits ausreichend (über den Regelbedarf hinausgehend) versorgt sind, aber z.B. wegen eines in der Vergangenheit erbrachten, höheren Einkommens (aufgrund von Überstunden oder Auslandstätigkeiten) auf dieses frühere Einkommen angespannt wird.

Selbst wenn eine Mutter über ein wesentlich höheres Eigeneinkommen als der Vater verfügt, wird der Vater zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, bei der sein verbleibendes Resteinkommen unter die Armutsgrenze oder gar unter das Existenzminimum rutscht. Diese Regelung steht im Widerspruch zur geltenden Judikatur des prozentualen Unterhalts, die davon ausgeht, dass die Kinder bei beiden Elternteilen die gleichen Verhältnisse vorfinden sollen, nur finden sie in solchen Fällen beim Vater wesentlich schlechtere Verhältnisse vor.

Besonders von Armut betroffen sind Väter mit mehr als zwei Kindern. Diesen Vätern wird nicht die Möglichkeit gegeben, ihren Unterhalt in Form von anteiliger Kinderbetreuung zu leisten. Statt dessen setzt die Justiz in solchen Fällen auf die maximale Härte: Ein Vater mit drei Kindern kann nach Auswertungen des Vereins vaterverbot.at mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 50% davon ausgehen, dass er aufgrund von Unterhaltsprozentsätzen, die ein Leben in Würde schon fast unmöglich machen, noch zusätzlich angespannt wird. Dies führt dazu, dass manche Vermieter nicht einmal mehr Wohnungen an Väter vergeben, die an mehr als zwei Kindern unterhaltspflichtig sind.

Es ist schon verwunderlich, wenn bei der neuen Mindestsicherung die unterhaltspflichtigen Väter nicht einmal erwähnt werden und so getan wird, als bestehe dieses Problem überhaupt nicht.

Wenn der Staat im Unterhaltsrecht Rahmenbedingungen schafft, die viele Väter in die Armut treibt, so sollte er den Betroffenen wenigstens mit der Mindestsicherung ein Leben am Existenzminimum ermöglichen. Von einem Leben in Würde ganz zu schweigen.

 

Keine existenz der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

Newsletter zur „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

 

http://www.vaterverbot.at/mindestsicherung.html
Tags: Vaterlose Gesellschaft

Anspannung im Familienrecht

Väter (Mütter) mit Anspannung im Familienrecht sind #suizid-gefährdet und Menschen 2.Klasse in Österreich

Anspannung im Familienrecht

  • Ernst XXX
    Ich kann mit 580-680 ned leben. Aber leider werde ich auf diesen Betrag gepfändet.. Der tot wär a Erlösung .. Dann brauch i nimmer denkn und dahin wegiedieren…

     
    Gefällt mir · Antworten · 4 · vor 9 Stunden

 

Franz XXX

man(n) kann auch mit 800€ nicht leben, ohne in die soziale isolation bzw depressionen zu verfallen. ich kenn das.

meine ex hat mit kind 1200€. ok. hab keeinen neid, aber jetzt will sie mir die alimente verdoppeln aufgrund der anspannungdtheorie, denn ich könnt ja mehr verdienen. bin schon einige zeit daheim wegen krankheit, herzinfarkt – zysten an der wirbelsäule – nur um etwas anzuschneiden, aber das interessiert niemand.

abzüglich aller fixkosten bleiben mir ~ 100€ pM um mein leben zu bestreiten. der nächste obdachlose?

Gefällt mir · Antworten · 1 · vor 7 Stunden
4.10.2015
 Tags: Armut – Obdachlose – Suizid – Anspannung – Unterhalt – Väter – Justiz – Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindesunterhalt – Alimente – Vater Österreich – Exekution – Existenzminimum –

Neue Organisation -Scheidungsväter widmen sich dem Kindswohl

Neue Organisation – KiSOS -Scheidungsväter widmen sich dem Kindswohl

Die neue Kinderschutzorganisation Schweiz will geschiedenen Eltern helfen sich zusammenzuraufen – und gemeinsam für den Nachwuchs zu sorgen.

Geschiedene Väter sollen sich ebenso um ihre Kinder kümmern können wie die Mütter, fordert eine neue Organisation. (Bild: Keystone / Martin Ruetschi)
Geschiedene Väter sollen sich ebenso um ihre Kinder kümmern können wie die Mütter, fordert eine neue Organisation. (Bild: Keystone / Martin Ruetschi)

Marcel Enzler (links) engagiert sich seit längerer Zeit für die Rechte von geschiedenen Vätern. (Bild: schickenkaktus.ch)

Enzler engagiert sich seit Jahren für die Rechte von geschiedenen Vätern. Als Präsident des Vereins Vaterverbot orchestrierte er 2011 das Verschicken von Pflastersteinen an Simonetta Sommaruga, um in der Sorgerechtsdebatte Druck auf die Justizministerin auszuüben. Ebenso medienwirksam inszenierten Enzler und seine Mitstreiter die Aktion «Schick en Kaktus»: Behörden, die den Unmut von Scheidungsvätern auf sich gezogen haben, erhalten stachlige Post. Doch nun hat sich der Gesichtspunkt verändert, wie Enzler sagt. «Wir haben uns früher stark auf die Rechte der Väter fokussiert, jetzt wollen wir beide Elternteile einbeziehen.»

Kinder vor Loyalitätskonflikten bewahren

Im Zentrum der neuen Organisation steht das Kindswohl – und für dieses ist laut Enzler elementar, dass nach einer Scheidung sowohl Mutter als auch Vater als Bezugspersonen weiterhin präsent sind. Damit würden Loyalitätskonflikte vermieden. «Es gibt in der Schweiz viele Organisationen, die sich gegen physische Gewalt an Kindern engagieren, aber kaum eine kümmert sich um den seelischen Schmerz von Scheidungskindern», sagt der KiSOS-Präsident. Eine Anlaufstelle für die Kinder selber will die Organisation jedoch nicht sein. Stattdessen appelliert sie an die Eltern und will ihnen helfen, nach der Trennung einen Modus vivendi zu finden. Das fängt in der Gestaltung des Alltags an, auf der neuen Homepage wird es praktische Unterstützung wie einen Betreuungsplaner geben. Um grundsätzliche Fragestellungen soll sich ein Netzwerk von Juristen und Kinderpsychologen kümmern.

Das Ziel ist eine alternierende Obhut, die funktioniert. «In der Schweiz ist das alte Denkmuster noch immer sehr stark, dass sich nach der Scheidung ein Elternteil – meist die Mutter – um die Kinder kümmert, während der Vater bezahlt. Das wollen wir ändern», sagt Enzler. Wie er sich das vorstellt, zeigt ein neues Video. Das propagierte Wechselmodell soll der Mutter ermöglichen, sich beruflich zu entfalten, während der Vater die Chance erhalten soll, die Kinder regelmässig zu sehen.

Nur weil sich ein Ehepaar einst darauf geeinigt hat, dass der Vater für das Einkommen sorgt und die Mutter für die Kinder, bedeute dies nicht, dass es nach der Trennung gleich weitergehen müsse, sagt Enzler. Er nimmt auch die Männer in die Pflicht: «Wir möchten ihnen aufzeigen, wie sie sich auch bei einem 100-Prozent-Arbeitspensum um die Kinder kümmern können – etwa mit der Hilfe von Krippenplätzen.»

Doch die Organisation behält sich in ihren Statuten auch vor, politisch aktiv zu werden und sich der direktdemokratischen Mittel des Referendums und der Initiative zu bedienen. Zudem will Enzler bei KESB-Stellen intervenieren, die das Prinzip der gemeinsamen Sorge nicht mit Nachdruck umsetzen würden. «Wenn die Behörden den Eltern weniger Ermessensspielraum liessen, käme es auch zu weniger Konflikten zwischen Mutter und Vater», glaubt er. Der Ingenieur ist sich bewusst, dass seine Organisation ihre Ziele kurzfristig nicht erreichen kann. «Aber in den nächsten fünf bis zehn Jahren werden wir einiges in Bewegung setzen.»

Video – Kindesschutzorganisation Schweiz – Wechselmodell – alternierende Obhut

 

von Simon Hehli, 16.9.2015, 11:25 Uhr

http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/scheidungsvaeter-widmen-sich-dem-kindswohl-ld.1989
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung – Familienrecht – Vaterlose Gesellschaft Vaterlose Gesellschaft – Kinderschutz – 

DEMO – St. Pölten am 18.04.2015 – Halbe-Halbe = Doppelresidenz , Kinder brauchen Vater und Mutter

(St. Pölten) DEMO-KUNDMACHUNG der Väterplattform Österreich! St. Pölten: Hauptbahnhof |

Wann?      18.04.2015        10:30 Uhr        bis 18.04.2015 12:15 Uhr

Wo?         Hauptbahnhof, St. Pölten

Demonstration St. Pölten – Väter – Eltern – Kinder – Unterhalt -Doppelresidenz Halbe-Halbe Vaterverbot
St. Pölten: Hauptbahnhof |Österreichs Verpflichtete und Kindesentfremdete haben genug vom Stillstand der Rechtlosigkeit im Familienrecht und gehen auf die Straße für:

• Die gemeinsame OBSORGE wurde von der Väterplattform als der Regelfall, mit Begleitmaßnahmen, präsentiert. Bis dato blieb das Gemeinsame für viele unerreicht. Dies bedeutete für viele lange Verfahren, Entzug der Kinder, hohe Kosten, Kindesleid und Elend. Wir fordern die gemeinsame Obsorge mit der gleichen Selbstverständlichkeit wie sie derzeit ein bevorzugter Elternteil bekommt, ohne darum betteln zu müssen.

• Eltern wurde es trotz neuem FAMILIENRECHT verboten (keine gesetzliche Legitimation der bereits gelebten Doppelresidenz) ihre Kinder zu gleichen Teilen zu betreuen. Der Grund ist allgemein bekannt. Auf drängen des Frauenministeriums wurde eine echte, gleichberechtigte Elternbeteiligung verhindert. Ziel war es, einen Elternteil in die Rolle des Unterhaltszahlers zu drängen.

• Wir fordern die Einführung der DOPPELRESIDENZ, eine gleichteilige Betreuung der Kinder durch beide Elternteile. Dies muss – wie international üblich – der bevorzugt zu prüfende Regelfall werden. Beide Elternteile sind als gleichwertig zu betrachten und haben die gleichen Rahmenbedingungen vorzufinden.

• Das derzeitige Familienrecht dreht sich in Wahrheit nur um eines, die finanzielle Ausbeutung eines zu entsorgenden Elternteils. Ein großer Teil der Trennungseltern lebt in Armut und ohne Perspektiven. Trennungseltern werden in Unterhaltsverfahren wie die letzten Untermenschen behandelt, jeglicher Würde und der in Verfassung garantierter GRUNDRECHTE beraubt.

• Wir fordern ein neues UNTERHALTSRECHT, das beide Elternteile gleich behandelt, das Leistungen beider Elternteile anerkennt und eine Betreuung durch beide Elternteile in den Mittelpunkt stellt.

• Frei nach dem Motto: „Echte Männer zahlen keine Alimente, sie leisten ihren Beitrag in dem sie ihre Kinder betreuen.
HALBE – HALBE!

Treffpunkt:
Hauptbahnhof St. Pölten
Samstag, den 18. April 2015
ab 10:15 Uhr am Bahnhofsvorplatz

Ablauf und Route:
Hauptbahnhof, Schießstattring, Europaplatz, Schulring,
Rennbahnstrasse, Wiener Strasse, Rathausplatz
Auf dem Hauptplatz (Zielbereich) wird ein Infostand der Väterplattform errichtet.

Veranstaltungsschluss ca. 12:15 am Hauptplatz:

Weitere Informationen zum Besuchs- und Umgangsrecht, gemeinsamer Obsorge, Unterhalt- und die Auswirkungen der Steuerreform am INFOSTAND der VÄTERPLTTFORM

Veranstalter: VÄTERPLATTFORM ÖSTERREICH
Dauer der Hauptkundgebung 10:30 bis ca. 12:15 Uhr

Bequeme und stressfreie Anreise mit den ÖBB ohne Parkplatzsorgen:

Wien Hbf – St. Pölten ab 08:48 / an 9:54 Uhr, RJ 162
Wien Westbhf. – St Pölten ab 9:56 / an 10:30 Uhr, IC 548
Salzburg – St. Pölten: ab 08:08 / an 10:03 Uhr, RJ 763
Graz – St. Pölten: ab 06:25 / an 9:54 Uhr, RJ 72 / RJ 562

Ob Frau, ob Mann mit Kind oder vom Leid getragene Omas und Opas mit oder ohne Hund, Ihr seid alle herzlich willkommen. Es wird auch eine nachdrückliche Mahnung an die Politik sein.

Setzen wir gemeinsam ein Zeichen und dem Kindesleid ein Ende!
Wir freuen uns, auf Dein Kommen!

Das ehrenamtliche
TEAM VATERVERBOT
und die Mitglieder der Väterplattform Österreichs

Members of european fathers in Austria
–> Vaterverbot.at http://www.vaterverbot.at/
–> Väter ohne Rechte http://www.vaeter-ohne-rechte.at/
–> INEV Im Namen Elterlicher Verantwortung http://www.inev.at/
–> Kindergefühle http://www.kindergefuehle.at/index.php
–> Männerpartei http://www.maennerpartei.at/
–> Papa gibt Gas http://www.papagibtgas.at/

http://www.meinbezirk.at/zillingtal/politik/st-poelten-demo-kundmachung-der-vaeterplattform-oesterreich-st-poelten-hauptbahnhof-d1296948.html
Familie Familienrecht – Kinder brauchen Vater und Mutter

23/SN „Pograpschen“ – Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – 98/ME – §§ 205, 218 StGB

Stellungnahmen können bis  Fr. 24.April  abgegeben werden !

205Pograpschen §218 StGB §205

Stellungnehmende(r): Vaterverbot.at – FB Wirtschaft

bezieht sich auf: Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (98/ME)
Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) / PDF, 72 KB

An das 
Bundesministerium für Justiz 
Museumsstraße 7 
1016 Wien

Betrifft: Begutachtung Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – §§ 205, 218
(98/ME, XVV. GP)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Änderung des Strafrechtes, im Speziellen der „Po-Grapsch-Paragraph“ und „Geschlechtsverkehr ohne …“, tangiert auch die Familienrechtsvereinigung Vaterverbot. Spätestens nach der ORF-Sendung „Im Zentrum“ sehen wir uns aufgefordert Stellung zu beziehen und möchten auf erweiterte Problemfelder im öffentlichen und privaten Bereich hinweisen. Auch möchten wir auf Möglichkeiten des etwaigen Strafrahmens, Exekutionen berufliche Einbussen näher eingehen.

Vorab möchten wir klarstellen, dass schwere Vergehen der sexuellen Belästigung, Nötigung oder Missbrauches zu ahnden und nicht tolerierbar sind. In Österreich ist mittlerweile eine nicht mehr tolerierbare Tendenz und ein parteiideologischer Fakt zu erkennen, dass einzelne Fälle populistisch hochgespielt werden und zur mutwilligen Kriminalisierung führen. Zum Beispiel führte der nicht zu verhindernde Kindergartenfall in St. Pölten zu einer Verschärfung der erweiterten Wegweisung im SPG Niederschlag. Durch den Grazer Po-Grapschfall wird wieder versucht, aus einem Einzelfall eine Opferrolle politisch zu stilisieren.

Die Argumentationsline von Albert Steinhauser (Grüne), Anne Wizorek („aufschrei“) und Katharina Beclin (Institut für Strafrecht, Univ. Wien), sowie eine APA-Aussendung durch die Frauenministerin (OTS0207, 13. März 2015, 17:46) erscheint uns zur Thematisierung dieses Themas völlig haltlos, überzogen und ungeeignet. Strafrechtlich exekutierbar werden diese Paragraphen nur in einer vorhersehbaren Minderanzahl der Fälle sein.

Gemäß Rechtsanwalt Manfred Ainedter werden solche Fälle in einer Diversion mit einem finanziellen Tatausgleich, aufgrund einer Behauptung, enden. Dies entspricht einer Finanzmittelbeschaffung durch ein angebliches Opfer aufgrund einer nicht beweisbaren Behauptung und Vorteilsbeschaffung für Parallelverfahren.

Wie Frau Wizorek selbst ausführt, soll in erster Linie eine zusätzliche Möglichkeit und Motivation von angeblichen Opfern durch Verleumdungen geschaffen werden.

Im Raum bleibt jedoch der bittere Nachgeschmack der Verleumdung und Diskreditierung von namhaft gemachten angeblichen Tätern. Siehe auch Fälle wie Jörg Kachelmann, Karl Dall …). Schadenersatzansprüche und Rechtsfolgen durch VerleumderInnen, sowie etwaige finanzielle Einbussen oder berufliche Folgen des Beschuldigten sind in weiterer Folge zu diskutieren.

Die Thematik eines „bereuenden“ Seitensprunges oder „vorläufiger“ Zulassung einer Tat, beispielsweise auf Betriebsfeiern oder Zeltfesten, Disko, Tanzveranstaltungen oder auch in trauter Umgebung durch ein nachträgliches „NEIN“ wird völlig ausgeklammert. Einer Anschwärzung eines/r mutmaßlichen Täters/in ist nachträglich Tür und Tor geöffnet.

Weiter wird klar zu stellen sein, ob eine unter Drogen (z.B.: Canabis) oder Alkohol stehende, nicht zurechnungsfähige TäterIn straffähig ist bzw. einer psychiatrischen Behandlung zugeführt werden muss.

Auch sind Maßnahmen bei Wahrnehmung an öffentlichen oder privaten Orten (Party) von solchen Straftaten durch Dritte gemäß § 80 StPO „Anzeige- und Anhalterecht zu definieren: „Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt.“ Besteht eine (moralische) Verpflichtung der Anzeige bei Wahrnehmung durch Dritte im öffentlichen Bereich (Lokal, Strasse, Bus, Bahn, Bim) im Zuge der Anbahnung einer beabsichtigten Lebens-, Liebesbeziehung, einer nicht eindeutig tolerierten Berührung an Händen, Armen oder freundschaftlicher Kuss, des mutmaßlichen, nachträglichen Opfers.

Praktisches aktuelles und beobachtetes Beispiel in einem Lokal, unter einer Grazer Parteizentrale: Im Zuge eines akuten Balzverhalten zwischen einem jugendlichen Mann und jungfräulicher Frau mit einem ausgesprochen „Nein, ich will das nicht“, Berührung, Kuss und Übernahme einer entgegengenommenen roten Rose, sowie gemeinsamen Verlassens des Lokals. Eine Einwilligung nach dem Lokalaugenschein?

Es stellt sich auch die Frage, wie mit strafmündigen Bürgern in der Pubertät umzugehen ist und ob Eltern dafür haftbar gemacht werden können. Auch die Rolle des Jugendamtes zur Kindesabnahme und Fremdunterbringung der Pubertierenden in Wohngemeinschaften wird zu klären sein.

Zu klären ist, in wieweit die Jugendwohlfahrtsträger über angezeigte Strafdelikte durch die Exekutive zu informieren sind und ob solche polizeilichen Anzeigen diesen übermittelt werden müssen. Haltlose, diskreditierende Beschuldigungen zu sexuellen Nötigungen und Gewaltanwendungen sind zur Erlangung von Prozessvorteilen in Pflegschaftsverfahren Standard. Bekannt ist, dass solche Schriftsätze oder Aktenvermerke durch die Jugendwohlfahrt nicht gelöscht oder vernichtet werden müssen und im Akt verbleiben. Siehe auch Problemfeld Vorratsdatenspeicherung bei Pflegschaftsverfahren.

Speziell in Obsorgeverfahren und Kontaktregelungen kann ein ungerechtfertigtes, nachträgliches und einzustellendes Strafverfahren zu Verzögerungen und Kindesentfremdung führen. Beabsichtigtes PASyndrom.

Wie in der APA-Aussendung von Frau Heinisch-Hosek ausgeführt, soll §§ 205 und 218 StPO besonders auf den Privatbereich abgestellt werden. Zitat: „Opfer von Gewalt erleben eine immense Erschütterung und den Verlust ihres Vertrauens, wenn die Gewalt in besonderen Nahebeziehungen wie in der Familie passiert. Endlich wird dies im Strafgesetzbuch als Erschwerungsgrund anerkannt“.

Freie Behauptungen nach § 205 „Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung“ kann auch aus anderen minderen und erpresserischen Motiven, wie berufliche Vorteile oder Erzwingung zum Abschluss von Verträgen missbräuchlich verwendet werden. Im privaten Bereich wird dies nur dann zur Anwendung kommen (§ 218 wird wohl in einer Partnerschaft toleriert werden müssen, ohne einer lebenslänglichen Traumatisierung), wenn bereits eine eskalierende Beziehungskrise mit Trennungsabsicht im Vorfeld steht. Eine Strafanzeige in der aufrechten Partnerschaft ist ein Vertrauensbruch, mit der Folge der unausweichlichen Trennung und den daraus folgenden eskalierenden Konsequenzen zu Gunsten des Gendermainstream.

Wie auch Cornelia Koller (Vizepräsidentin Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte) ausführt, wird Mangels an Beweisen oftmals gar kein Strafverfahren eröffnet werden können beziehungsweise im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten, mit einer Einstellung mangels an Beweisen, entschieden werden müssen. Eine Sicherstellung zum verpflichtetet Nachkommens zu populistischen Forderungen durch die Staatsanwaltschaft ist nicht gewährleistet.

Zusammengefasst ist die Novelle eine Aufforderung zur Kriminalisierung und Diskreditierung in zwischenmenschlichen Beziehungen aus parteipolitischen Interessen und dessen vertretenen Klientel.

Für uns ist es daher völlig unverständlich, dass sich das Justizministerium für solche Gesetzesentwürfe aus populistischen Parteiinteressen instrumentalisieren lässt und eine parlamentarische Begutachtung zulässt.

Sollte die vorstehende Ministerin (Frauenministerin) auf die Anerkennung dieser gesetzlichen Errungenschaft weiter beharren, so ist diese nicht mehr tragbar und wird schon jetzt zum freiwilligen Rücktritt aufgefordert.

Die Novelle des StGB verfehlt die ursprüngliche Intuition aus populistischer, strittiger, hetzerischer Anlassgesetzgebung und ist daher abzulehnen! Eine Anrufung des Verfassungsgerichthofes sei bereits in Aussicht gestellt.

Es ist eine Frage des guten politischen Geschmackes, wer diesen ersten Schritt vor 2018 setzt!

Die ehrenamtliche Familienvereinigung
TEAM VATERVERBOT (Ost)
Ing. Jürgen Baumgartner
ost@vaterverbot.at

13. April um 19:28 · Bearbeitet ·
Tags: pograpschen – §218 StGB – §205 StGB –  Genderwahn – Feminismus – Frauenministerium SPÖ – Gabriele Heinisch-Hosek – Scheidungssopfer – Trennung – Feministin – Die Grünen – Strafrechtsreform – Vaterlose Gesellschaft

Anleitung für Väter die ihre Kinder sehen wollen

Anleitung für Väter die ihre Kinder sehen wollen:

1) Für 128€ einen Antrag bei Gericht stellen.
2) Monate wenn nicht Jahre auf einen Kontaktrechtsbeschluss warten.
3) Darauf hoffen dass sich die Mutter an den Beschluss hält.
4) Ignoriert die Mutter alle Beschlüsse, einen Antrag auf Durchsetzung des Kontaktrechts       stellen.
5) Einfach nur Pech haben, sich anhören können: „wenn die Mutter nicht will,kann man nichts machen“, „man kann doch der Mutter nicht die Polizei schicken, wollen sie das ihrem Kind wirklich antun…“

Anleitung wenn das Kind nicht mehr zur Mutter zurück will:

Verdeutlicht an einem praktischen Beispiel, irgendwo in der Gegend von Steyr (August 2014).

1) Der 10 Jahre alte Sohn Albert E. weigert sich nach den Ferien zu seiner Mutter zurück zu kehren..

2) Der Vater fährt mit dem Sohn zu Gericht, der Sohn erzählt der Richterin dass er nicht mehr zur Mutter zurück will und ab jetzt beim Papa wohnen möchte. => Die Richterin droht dem Vater sofort eine Strafe an, wenn er den Sohn nicht zur Mutter zurück bringt.

3) Die Mutter stellt einen Antrag auf Rückführung des Sohnes.

4) Die Richterin fasst, ohne den Akt zu kennen, in kürzester Zeit einen Beschluss, der den Vater zur Rückbringung des Kindes verpflichtet. Um keine Zeit zu verlieren wird der Beschluss vom Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt.

5) Zwei Tage später versichert die Richterin dem Albert E. noch einmal telefonisch, dass er natürlich nicht gewaltsam mit der Polizei von seinem Vater abgeholt wird, nachdem dieser ihr noch einmal seine Ängste vor Übergriffen und körperlich/seelischer Misshandlung im Haushalt der Mutter erzählt.

Albert E. schildert der Richterin auch eindrucksvoll seine Angst vor Polizei und Jugendamt.Grund dafür ist, dass seine Mutter ihm einen Tag zuvor telefonisch gedroht hat, dass sie ihn mit Polizei und Jugendamt holen lassen wird.
Diese sehr umfangreiche und präzise Schilderung seiner Ängste wird von der Richterin konsequent ignoriert.

„Zufällig“ waren bei diesem Gespräch der Obmann des Vereins Vaterverbot sowie ein österreichischer Nationalrat anwesend.

6) Zwei Stunden später stehen 3 Polizeiautos mit 5 bewaffneten Beamten in der Einfahrt der Vaters, um Albert E. abzuholen. Nur durch die „zufällige“ Anwesenheit einer Nationalrätin, brechen die Beamten nach Rücksprache mit der Richterin ihren Einsatz ab.

7) Der Vater bekommt eine Anzeige wegen Kindesentziehung…..

Deutlich sichtbar wird die Verlogenheit des Systems welches vorgibt ,die Interessen des Kindes zu wahren, in Wahrheit nur die Privilegien der Mütter schützt, ohne Rücksicht auf die Interessen der Kinder. Die Justiz verweigert die Durchsetzung der Interessen der Kinder und Väter mit Hinweis auf die Undurchführbarkeit aller Maßnahmen. Gilt es die Interessen der Mütter durchzusetzen, kommt die volle Staatsgewalt gegen Kinder und Väter rücksichtslos zum Einsatz.

Die Richterin hat alle ausführlichen Schilderungen der Ängste und der unhaltbaren Situation des Albert E. vollkommen ignoriert. Ihr einziger Kommentar und ihre Handlungen galten ausschließlich der Durchsetzung der alleinigen Obsorge der Mutter.

Die mediale Berichterstattung zeichnet in solchen Fällen immer das Bild der „bösen“ Väter, die per internationalem Haftbefehl weltweit gesucht und vom Sondereinsatzkomando Cobra verhaftet werden müssen. Doch nie wird die Frage gestellt, wie groß die ungehörte Verzweiflung und Angst um sein Kind sein muss, wenn diese Väter trotzdem mit aller Kraft versuchen das Wohl ihrer Kinder zu schützen.

Was für Mütter als „ihr gutes Recht“ bezeichnet wird, bedeutet für Kinder und Väter brutale Verfolgung, Kriminalisierung und sofortigen Kontaktabbruch.

Noch nie wurden die Angst und die Verzweiflung des Albert E. in diesem Fall von der Justiz wahr genommen und schon gar nicht entsprechend gehandelt.

Zitat Albert E. nach dem Abzug der Polizisten:“ Ich hab in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt!“

…Albert E. lebt jetzt jede Stunde in der Angst, dass diese brutale Staatsgewalt wieder zuschlagen kann.


Siehe auch: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=…

http://us3.campaign-archive2.com/?u=0ff7be21365d8300422c65d40&id=605b61c17a
01.09.2014. TEAM VATERVERBOT

KINDESENTFÜHRUNGEN – Familienrichter erwachen !

Steigende Anzahl der Kindesentführungen als Konsequenz zum „neuen“ Familienrecht (2013) in Österreich?

Sämtliche Warnungen wurden ignoriert!

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Wie die Kronenzeitung am 17.08.2014, auf Seite 5 in der Printausgabe kolportiert, steigt die Zahl der (verständlichen) Kindesentführungen stetig (siehe nebenstehenden Artikel).

Es ist nicht verwunderlich, dass nach dem enttäuschenden KindNamRÄG 2013 keine wesentliche Änderung für nicht Obsorgeberechtigte eingetreten ist. Österreich hat sich als Obsorgetourismusland etabliert. Siehe dazu die Umfragen von Vaterverbot.at im Juni 2013 und Februar 2014, parallel zur (noch) nicht veröffentlichten und unter Verschluss gehaltenen gesetzlich verpflichteten Evaluierung des Ministeriums. Nach Mitteilung aus Fachkreisen, ist der Inhalt beider Studien ident und bestätigt die Warnungen des Vereins Vaterverbot.at. Zum Inhalt wird stets auf die öffentlich zugängliche Studie von Vaterverbot.at verwiesen.

Grundsätzlich gilt: Wer das Faustpfand Kind und dessen Obsorge nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt, dessen finanzielle Existenz ist gesichert (zu 85% die der Kindesmutter) und der andere Elternteil entsorgt. Dies gilt spätestens, wenn zwei nicht selbsterhaltungsfähige Minderjährige rechtsgegenständlich sind.

Wie die medial bekannten Fälle Oliver und Povse zeigen, wer im Obsorgetourismusland Österreich die Obsorge zugesprochen bekommt, hat gewonnen, ausser es stehen andere Gesetze wie in Dänemark entgegen. Die einen flüchten aus und die anderen nach Österreich.

Die Lösungen können nur sein:
• Gesetzliche Verankerung des Doppelresidenz-Modell (wo möglich)
• Umsetzung des Cochemer-Modell
• Durchsetzbares Umgangsrecht der Kinder zu beiden Elternteilen
• Kostenteilung in der Kontaktanbahnung und des laufenden Umgangsrechtes
• Überprüfung der in den 50-iger Jahren entstandenen und indexangepassten Regelbedarfssätze (heute fernab jeder wirtschaftlichen Realität)
• Neues Unterhaltsrecht, wie von Vaterverbot.at vorgeschlagen

Wenn Familienrichter im „Kroneartikel“ meinen, dass eine Kindesentführung die Chancen in einem Obsorgeverfahren verschlechtern, muss man sich die Frage stellen: „In welchem Obsorgeverfahren, wenn man rechtlich nicht greifbar ist?“. Dazu ein Zitat einer namhaften Richterin im Zusammenhang der verweiblichten Gerichtsbarkeit: „Ich fürchte mich vor dem Tag, an dem Gerichtsurteile von Teilen der Bevölkerung nicht mehr anerkannt werden“.

Es bedarf eines grundsätzlichen Umdenkens im Familienrecht, einer gesetzlichen Anpassung an die geänderten Umstände der modernen Familienvater. Kindeswohl ist bereits definiert und auch in der Verfassung verankert, leider mangelt es vielen Familienrichter entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Das Faustpfand Kind bedeutet in Österreich, finanzielle Existenzsicherung eines Elternteils und ist meist mit Kindesvorenthaltung und Entfremdung (PAS) verbunden und den wissenschaftlich bestätigten Folgen. Siehe dazu auch den eingebrachten parlamentarischen Antrag zur Aufnahme von PAS in das StGB.

Schieben wir, den aus der Not verständlichen Kindesentführungen, einen fairen Riegel vor und überdenken das Familienrecht.

SETZEN WIR – JETZT und GEMEINSAM – EIN PRAXISTAUGLICHES FAMILIENRECHT UM !

Quelle:

Jürgen Baumgartner –  http://www.vaterverbot.at/
https://www.facebook.com/pages/vaterverbotat-Ich-bin-Vater-kein-Besucher/117384021663936?fref=ts