Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung – SPÖ

Leider interessiert dieses Thema, der menschenverachtenden und menschenunwürdigen „Anspannung im Unterhaltsrecht„, weder die SPÖ mit der Feministin Gabriele Heinisch-Hosek und ihrem Frauenministerium noch dem BM Rudolf Hundstorfer.

Für eine wirkliche soziale Gerechtigkeit im Familienrecht hat die SPÖ mit ihren Hr. Werner Faymann und auch die ÖVP  noch nie etwas übrig gehabt, sonst wäre diese Ungleichbehandlung schon vor  20 Jahren aufgehoben worden.


Symbolbild:  Soziale Ungerechtigkeit  durch die SPÖ im Familienrecht – Sozialdemokratische Partei Österreichs

Es interessiert auch niemanden, dass österreichische Väter schlechter behandelt werden wie Migranten mit positiven Asylbescheid, welche zwar Mindestsicherung beziehen aber im Gegensatz zu diesen Vätern noch nie einen einzigen Euro an Steuergelder einbezahlt haben.

Auch interessiert es scheinbar keinen Politiker in der Regierung, dass Kredite welche im Scheidungsverfahren aufgeteilt wurden in der Praxis KEINERLEI Berücksichtigung bei dieser menschenverachtenden Rechtssprechung dieser Unterhaltsberechnung finden und  in der Praxis dazu führen, dass diese Väter (einige wenige Mütter)  noch mit deutlich weniger, als diesen erwähnten 75% Mindestsicherung, auskommen müssen. Viele Väter haben lediglich 200 – 300 Euro übrig zum Überleben.

Genausowenig interessiert es die sozialistische Partei Österreichs, dass Österreich an führender Stelle ist bei den SUIZID-Toten und davon 70% Männer sind, sonst hätte diese Partei schon vor Jahren gegengesteuert und die Missstände und Ursachen bekämpft.

Zitat:
Es gibt nur eine Gruppe, welche ein vernüftiges Familienrecht bekämpft, der Feminismus.

Admin Familie Familienrecht, am 29-10-2015
Artikel:

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung

Nach Schätzungen des Vereins vaterverbot.at fallen 37% der unterhaltspflichtigen Väter mit ihrem frei verfügbaren Einkommen unter die Armutsgrenze von 951 € monatlich. Rund 26% bleibt nicht einmal das Existenzminimum von 772 € pro Monat. Unterhaltspflichtige Väter können gezwungen werden, mit 75 % des Existenzminimums, also mit 579 € oder weniger pro Monat auszukommen (bei manchen Einzelurteilen auch darunter).

„Anspannung“, wo der Unterhalt nicht am realen, sondern an einem höheren, fiktiven Gehalt bemessen wird, ist an der Tagesordnung und verschärft die Situation zusätzlich. So wird zum Beispiel bei unterhaltspflichtigen Vätern, die zur Betreuung ihres Kindes in Karenz gehen oder zur Betreuung des Kindes ihr Dienstverhältnis reduzieren, das reduzierte Einkommen nicht berücksichtigt und der Unterhalt weiterhin an einem nicht vorhandenen, fiktiven Vollzeiteinkommen bemessen. Die Betreuung durch den Vater scheint in unserer Gesellschaft nicht gewollt zu werden.

Bemerkenswert ist auch, dass die Anspannung auch in Fällen angewendet wird, in denen die Kinder durch den Unterhalt des Vaters bereits ausreichend (über den Regelbedarf hinausgehend) versorgt sind, aber z.B. wegen eines in der Vergangenheit erbrachten, höheren Einkommens (aufgrund von Überstunden oder Auslandstätigkeiten) auf dieses frühere Einkommen angespannt wird.

Selbst wenn eine Mutter über ein wesentlich höheres Eigeneinkommen als der Vater verfügt, wird der Vater zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, bei der sein verbleibendes Resteinkommen unter die Armutsgrenze oder gar unter das Existenzminimum rutscht. Diese Regelung steht im Widerspruch zur geltenden Judikatur des prozentualen Unterhalts, die davon ausgeht, dass die Kinder bei beiden Elternteilen die gleichen Verhältnisse vorfinden sollen, nur finden sie in solchen Fällen beim Vater wesentlich schlechtere Verhältnisse vor.

Besonders von Armut betroffen sind Väter mit mehr als zwei Kindern. Diesen Vätern wird nicht die Möglichkeit gegeben, ihren Unterhalt in Form von anteiliger Kinderbetreuung zu leisten. Statt dessen setzt die Justiz in solchen Fällen auf die maximale Härte: Ein Vater mit drei Kindern kann nach Auswertungen des Vereins vaterverbot.at mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 50% davon ausgehen, dass er aufgrund von Unterhaltsprozentsätzen, die ein Leben in Würde schon fast unmöglich machen, noch zusätzlich angespannt wird. Dies führt dazu, dass manche Vermieter nicht einmal mehr Wohnungen an Väter vergeben, die an mehr als zwei Kindern unterhaltspflichtig sind.

Es ist schon verwunderlich, wenn bei der neuen Mindestsicherung die unterhaltspflichtigen Väter nicht einmal erwähnt werden und so getan wird, als bestehe dieses Problem überhaupt nicht.

Wenn der Staat im Unterhaltsrecht Rahmenbedingungen schafft, die viele Väter in die Armut treibt, so sollte er den Betroffenen wenigstens mit der Mindestsicherung ein Leben am Existenzminimum ermöglichen. Von einem Leben in Würde ganz zu schweigen.

 

Keine existenz der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

Newsletter zur „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

 

http://www.vaterverbot.at/mindestsicherung.html
Tags: Vaterlose Gesellschaft