Welcher Art von Rechtsstaat leben wir ? – Entfremdung im Familienrecht

Österreichischer Vater darf sein Kind nur 24 Stunden im Jahr sehen

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Nur 24 Stunden pro Jahr

Der Kampf um die Beziehung zu seinem zehnjährigen Sohn sei zermürbend, aber Helmut Zeiner gibt nicht auf.
Der Kampf um die Beziehung zu seinem zehnjährigen Sohn sei zermürbend, aber Helmut Zeiner gibt nicht auf.

Trennungsvater kämpft seit zehn Jahren um die Beziehung mit seinem Kind.

„Mir geht es in erster Linie darum, dass die Öffentlichkeit erfährt, in welcher Art von Rechtsstaat wir leben“, stellt Helmut Zeiner (48) von vornherein klar. „Ein Rechtsstaat, in dem es offensichtlich legitim ist, dass Vätern Kinder vorenthalten und entfremdet werden.“ Er sei übrigens kein Einzelschicksal. Vielen Trennungsvätern ergehe es wie ihm: „Sie dürfen ihre Kinder nur selten sehen, und wenn, dann nur unter Aufsicht im Besuchscafé. Müttern werden hingegen alle Rechte zugesprochen.“

Sein Kampf um die Beziehung mit seinem Kind begann vor zehn Jahren. Der Lustenauer lebte mit seiner Ehefrau in Schwechat, als 2005 Sohn Benjamin zur Welt kam. Die Eheleute trennten sich kurz darauf, geschieden wurden sie 2008.

Das Sorgerecht für das Kind wurde der Mutter zugesprochen, dem Vater ein Besuchsrecht. Zeiner, der zwischenzeitlich nach Vorarlberg zurückgekehrt war, fährt zu den Besuchszeiten – einmal im Monat zwei Stunden im Besuchscafé – immer nach Schwechat.

Im Jänner 2009 stellte er den Antrag auf ein erweitertes Besuchsrecht. „Doch das hat meine Ex-Frau verhindert. Sie behauptete vor Gericht, ich sei unberechenbar, hätte sie bedroht und geschlagen. Zudem würde ich das Kind mit Süßigkeiten vollstopfen.“ Die Anschuldigungen konnten nicht nachgewiesen werden. Der Elternkrieg führte indes zur Entfremdung zwischen Vater und Sohn. Der damals Vierjährige habe sich ihm gegenüber auf einmal zurückhaltend und eingeschüchtert verhalten, schildert Zeiner. „Ich bin nicht mehr an ihn herangekommen.“ Er ist überzeugt, dass Benjamin von der Mutter manipuliert wurde.

So kam es, dass Zeiner sein Kind monatelang überhaupt nicht mehr sehen konnte. Er meldete das dem Jugendamt Wien und dem Bezirksgericht Schwechat. „Das Jugendamt meinte, wir sollten uns wieder im Besuchscafé treffen. Doch das lehnte Benjamins Mutter ab.“

Nun folgten Klagen, Forderungen noch psychologischen Gutachten, die Einbeziehung eines Sozialarbeiters und später noch eines Kinderbeistandes, mehrere einstweilige Verfügungen und auch eine Beugestrafe gegen die Kindesmutter zur Durchsetzung des Besuchsrechts. Allerdings kam es immer wieder zu Verzögerungen, da die Kindesmutter zeitweise die Gerichtspost nicht annahm, weil sie sich ortsabwesend gemeldet hatte.

2011 stellte Zeiner den Antrag auf alleinige Obsorge für Benjamin. Doch es blieb beim ursprünglichen Besuchsrecht. Auch alle weiteren Anträge, dieses auf ein ganzes Wochenende pro Monat zu erweitern, wurden bislang abgelehnt. Noch immer trifft er seinen nun zehnjährigen Sohn nur zwei Stunden pro Monat im Besuchscafé. Das sind insgesamt 24 Stunden pro Jahr.

In seiner Not hatte Zeiner während seines jahrelangen Kampfes um sein Kind bei allen möglichen Stellen um Unterstützung angesucht. „Beim ifs konnte man mir nicht helfen. Man schickte mich zum Kinder- und Jugendanwalt.“ Michael Rauch sei dafür aber auch nicht zuständig – „er empfahl mir zwei spezialisierte Rechtsanwälte. Doch nicht einmal der von mir beauftragte Anwalt konnte etwas gegen die richterlichen Entscheidungen ausrichten.“

Trennungskinder als Waffe

Dann versuchte er es bei der Politik. Bei den großen Parteien hatte Zeiner keinen Erfolg. Schlussendlich wandte er sich an die Männerpartei, wo er zum ersten Mal erfahren habe, dass er nicht allein sei mit seinem Problem: „In ganz Österreich werden Trennungskinder oft als Waffe benutzt – hauptsächlich von Müttern gegen Väter.“ Was das Vaterrecht anbelangt, sei Österreich „sehr weit hinten. Andere Länder hingegen, wie Frankreich zum Beispiel, schützen ihre Kindesväter deutlich besser.“ Zermürbend sei das, klagt Zeiner. Aber aufgeben werde er trotzdem nicht: „Ich kämpfe weiter um mein Kind.“

Über 120 Fälle allein in Vorarlberg

schwarzach. Dem Bundesvorsitzenden der Männerpartei, Hannes Hausbichler (45), sind 123 Fälle von Kontaktverweigerung bzw. Kontakterschwernis in Vorarlberg persönlich bekannt. „Die 120 Männer und drei Frauen wurden oder werden vom Männerservice – einer Anlaufstelle, die männerspezifischen Schlechterstellungen entgegentritt – betreut“, gibt Hausbichler an. Die Ursachen solcher Kontaktverweigerungen liege laut Hausbichler „psychologisch gesehen in mangelnder Bindungstoleranz – Elternteile, die ihre Kinder vereinnahmen wollen, verhindern den Kontakt zum anderen Elternteil – und rechtlich gesehen darin, dass Gerichte sich zumeist durch Hinhalten davor drücken, das Kontaktrecht klar zu regeln und vor allem bei Verstoß auch wirklich durchzusetzen.“ Sowohl Vätern, die das Interesse an den Kindern verlieren, als auch Müttern, die zu Verweigerung tendieren, müsste bewusst gemacht werden, „dass für ein Kind beide Elternteile unersetzlich sind“, fordert Hausbichler. Zudem brauche es bei Konflikten klare Regelungen sowie die Durchsetzung bei Kontaktverweigerung oder -erschwernis, unter anderem in Form von Beugestrafen.

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung – SPÖ

Leider interessiert dieses Thema, der menschenverachtenden und menschenunwürdigen „Anspannung im Unterhaltsrecht„, weder die SPÖ mit der Feministin Gabriele Heinisch-Hosek und ihrem Frauenministerium noch dem BM Rudolf Hundstorfer.

Für eine wirkliche soziale Gerechtigkeit im Familienrecht hat die SPÖ mit ihren Hr. Werner Faymann und auch die ÖVP  noch nie etwas übrig gehabt, sonst wäre diese Ungleichbehandlung schon vor  20 Jahren aufgehoben worden.


Symbolbild:  Soziale Ungerechtigkeit  durch die SPÖ im Familienrecht – Sozialdemokratische Partei Österreichs

Es interessiert auch niemanden, dass österreichische Väter schlechter behandelt werden wie Migranten mit positiven Asylbescheid, welche zwar Mindestsicherung beziehen aber im Gegensatz zu diesen Vätern noch nie einen einzigen Euro an Steuergelder einbezahlt haben.

Auch interessiert es scheinbar keinen Politiker in der Regierung, dass Kredite welche im Scheidungsverfahren aufgeteilt wurden in der Praxis KEINERLEI Berücksichtigung bei dieser menschenverachtenden Rechtssprechung dieser Unterhaltsberechnung finden und  in der Praxis dazu führen, dass diese Väter (einige wenige Mütter)  noch mit deutlich weniger, als diesen erwähnten 75% Mindestsicherung, auskommen müssen. Viele Väter haben lediglich 200 – 300 Euro übrig zum Überleben.

Genausowenig interessiert es die sozialistische Partei Österreichs, dass Österreich an führender Stelle ist bei den SUIZID-Toten und davon 70% Männer sind, sonst hätte diese Partei schon vor Jahren gegengesteuert und die Missstände und Ursachen bekämpft.

Zitat:
Es gibt nur eine Gruppe, welche ein vernüftiges Familienrecht bekämpft, der Feminismus.

Admin Familie Familienrecht, am 29-10-2015
Artikel:

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung

Nach Schätzungen des Vereins vaterverbot.at fallen 37% der unterhaltspflichtigen Väter mit ihrem frei verfügbaren Einkommen unter die Armutsgrenze von 951 € monatlich. Rund 26% bleibt nicht einmal das Existenzminimum von 772 € pro Monat. Unterhaltspflichtige Väter können gezwungen werden, mit 75 % des Existenzminimums, also mit 579 € oder weniger pro Monat auszukommen (bei manchen Einzelurteilen auch darunter).

„Anspannung“, wo der Unterhalt nicht am realen, sondern an einem höheren, fiktiven Gehalt bemessen wird, ist an der Tagesordnung und verschärft die Situation zusätzlich. So wird zum Beispiel bei unterhaltspflichtigen Vätern, die zur Betreuung ihres Kindes in Karenz gehen oder zur Betreuung des Kindes ihr Dienstverhältnis reduzieren, das reduzierte Einkommen nicht berücksichtigt und der Unterhalt weiterhin an einem nicht vorhandenen, fiktiven Vollzeiteinkommen bemessen. Die Betreuung durch den Vater scheint in unserer Gesellschaft nicht gewollt zu werden.

Bemerkenswert ist auch, dass die Anspannung auch in Fällen angewendet wird, in denen die Kinder durch den Unterhalt des Vaters bereits ausreichend (über den Regelbedarf hinausgehend) versorgt sind, aber z.B. wegen eines in der Vergangenheit erbrachten, höheren Einkommens (aufgrund von Überstunden oder Auslandstätigkeiten) auf dieses frühere Einkommen angespannt wird.

Selbst wenn eine Mutter über ein wesentlich höheres Eigeneinkommen als der Vater verfügt, wird der Vater zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, bei der sein verbleibendes Resteinkommen unter die Armutsgrenze oder gar unter das Existenzminimum rutscht. Diese Regelung steht im Widerspruch zur geltenden Judikatur des prozentualen Unterhalts, die davon ausgeht, dass die Kinder bei beiden Elternteilen die gleichen Verhältnisse vorfinden sollen, nur finden sie in solchen Fällen beim Vater wesentlich schlechtere Verhältnisse vor.

Besonders von Armut betroffen sind Väter mit mehr als zwei Kindern. Diesen Vätern wird nicht die Möglichkeit gegeben, ihren Unterhalt in Form von anteiliger Kinderbetreuung zu leisten. Statt dessen setzt die Justiz in solchen Fällen auf die maximale Härte: Ein Vater mit drei Kindern kann nach Auswertungen des Vereins vaterverbot.at mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 50% davon ausgehen, dass er aufgrund von Unterhaltsprozentsätzen, die ein Leben in Würde schon fast unmöglich machen, noch zusätzlich angespannt wird. Dies führt dazu, dass manche Vermieter nicht einmal mehr Wohnungen an Väter vergeben, die an mehr als zwei Kindern unterhaltspflichtig sind.

Es ist schon verwunderlich, wenn bei der neuen Mindestsicherung die unterhaltspflichtigen Väter nicht einmal erwähnt werden und so getan wird, als bestehe dieses Problem überhaupt nicht.

Wenn der Staat im Unterhaltsrecht Rahmenbedingungen schafft, die viele Väter in die Armut treibt, so sollte er den Betroffenen wenigstens mit der Mindestsicherung ein Leben am Existenzminimum ermöglichen. Von einem Leben in Würde ganz zu schweigen.

 

Keine existenz der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

Newsletter zur „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

 

http://www.vaterverbot.at/mindestsicherung.html
Tags: Vaterlose Gesellschaft