Kindesunterhalt: Müssen Eltern das Studium finanzieren?

Kindesunterhalt: Müssen Eltern das Studium finanzieren?

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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei finanziellen Streitigkeiten zu beachten sind
Ein Großteil der Studierenden geht neben dem Studium einem Ferialjob oder einer geringfügigen Teilzeitarbeit nach. Allerdings sind nicht alle Studenten dazu bereit, sich ihr Studium selbst zu finanzieren. Wenn die Studien- und Familienbeihilfe nicht ausreicht und die Eltern keinen Beitrag leisten (wollen), kommt es oft zu Streitigkeiten wegen des Unterhalts.

Gibt es eine Altersgrenze für den Unterhaltsanspruch?
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung endet die Unterhaltspflicht nicht mit der Volljährigkeit des Kindes oder einem bestimmten Alter, sondern erst mit der Selbsterhaltungsfähigkeit: Das Kind muss in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit selbst zu bestreiten. Dies ist grundsätzlich erst bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung der Fall. Das Kind darf die Selbsterhaltungsfähigkeit aber nicht schuldhaft hinauszögern, sonst verliert es seinen Unterhaltsanspruch.

Müssen die Eltern den Kindern ein Studium finanzieren?
Nach der (AHS-)Matura müssen die Eltern ein Studium finanzieren, und zwar unabhängig von ihrem eigenen Bildungsgrad oder den bisherigen schulischen Leistungen des Kindes. Das Studium muss aber ernsthaft und zielstrebig betrieben werden. Einen Studienabschluss in Mindestzeit können die Eltern allerdings nicht verlangen. Als Richtlinie gilt: In jedem Semester muss die Hälfte der sogenannten ECTS-Punkte erreicht werden, die durchschnittliche Studiendauer darf insgesamt nicht überschritten werden (außer aus gerechtfertigten Gründen wie etwa Schwangerschaft oder Krankheit). Auch ein einmaliger Studienwechsel in den ersten beiden Semestern wird von der Rechtsprechung toleriert. Bei einem späteren Wechsel verkürzt sich die Dauer des Unterhaltsanspruchs für das neue Studium entsprechend.

Unterhaltsanspruch auch während Masterstudium oder Doktorat?

Sofern die durchschnittliche Studiendauer nicht schon beim Bachelorstudium deutlich überschritten wurde, besteht auch für ein anschließendes Masterstudium ein Unterhaltsanspruch. Für das Doktorat, Post-Graduate-Lehrgänge oder ein Zweitstudium gelten hingegen strengere Maßstäbe. Die Rechtsprechung verlangt hier einerseits eine besondere Begabung (zum Beispiel einen überdurchschnittlichen Studienerfolg im bisherigen Studium), zum anderen müssen sich auch die Berufsaussichten beziehungsweise Verdienstmöglichkeiten deutlich verbessern. Außerdem muss den Eltern die finanzielle Belastung zumutbar sein.

Können Kinder die Finanzierung eines Auslandsstudiums oder einer Privatuni verlangen?

Wenn ein Auslandssemester Voraussetzung für den Studienabschluss ist oder die Berufsaussichten deutlich verbessert, müssen die Mehrkosten von den Eltern grundsätzlich übernommen werden. Bei einem Studium im Ausland oder an einer Privatuni kommt es einerseits darauf an, ob die gewählte Studienrichtung auch im Inland beziehungsweise an einer öffentlichen Universität angeboten wird. Andererseits sind auch die Einkommensverhältnisse der Eltern zu berücksichtigen. Einkommensschwachen Eltern wird in der Regel nicht zugemutet, dass sie ihren Kindern ein Auslandsstudium oder eine Privatuni finanzieren. Bei gut verdienenden Eltern sieht die Sache schon anders aus, vor allem wenn das Kind über eine besondere Begabung oder Neigung verfügt.

Wie hoch ist der Unterhalt, und welcher Elternteil muss die Alimente bezahlen?

Solange das Kind mit beiden Eltern in einem Haushalt lebt, hat es grundsätzlich nur einen Anspruch auf Naturalunterhalt. Dieser umfasst aber neben Wohnung, Kleidung, Essen et cetera auch ein angemessenes Taschengeld. Sind die Eltern getrennt, muss der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Unterhalt beträgt bei Studierenden im Regelfall 22 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens. Hat der Unterhaltspflichtige weitere Sorgepflichten, reduziert sich dieser Prozentsatz. Der Unterhalt ist aber mit der sogenannten Luxusgrenze gedeckelt. Diese beträgt bei volljährigen Kindern derzeit knapp 1.500 Euro. Wenn das Kind in einem eigenen Haushalt lebt, hat es gegenüber beiden Elternteilen einen Anspruch auf Geldunterhalt, der von den Eltern anteilig im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit zu bezahlen ist. Bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen steht ein Unterhalt in Höhe des doppelten Regelbedarfs (derzeit also 1.160 Euro) zu.

Können Eltern verlangen, dass ihre Kinder neben dem Studium arbeiten?

Eigene Einkünfte reduzieren den Bedarf und damit auch den Unterhaltsanspruch. Die Studienbeihilfe, Leistungsstipendien und kurzfristige Einkünfte aus einem Ferialjob werden allerdings nicht berücksichtigt. Auch wenn das Kind nur deshalb einer Berufstätigkeit nachgehen muss, weil die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, ist das Einkommen nicht auf den Unterhalt anzurechnen. Nach der Rechtsprechung sind Studierende grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, neben dem Studium arbeiten zu gehen. Nur bei einer weiterführenden Ausbildung (zum Beispiel bei einem Zweitstudium) können die Eltern unter Umständen verlangen, dass das Kind einer zumutbaren Nebenbeschäftigung nachgeht und selbst einen finanziellen Beitrag leistet. Wer als Student nebenbei arbeiten geht, entlastet also seine Eltern, hat aber selbst finanziell nicht unbedingt etwas davon. Für viele Studenten besteht daher kein besonderer Anreiz, einer Berufstätigkeit nachzugehen. Dass während des Studiums auch dann ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn die Eltern wenig verdienen, ist sehr zu befürworten. Es darf nicht von den finanziellen Verhältnissen oder dem Status der Eltern abhängen, ob die Kinder studieren können. Und die Investition in Bildung zahlt sich jedenfalls aus. Allerdings kann man gerade in einkommensschwächeren Familien von den Kindern durchaus verlangen, dass sie neben dem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. In den meisten Studienrichtungen ist das zeitlich problemlos möglich, und es erhöht in der Regel auch die Berufsaussichten. Das sollte auch in der Rechtsprechung berücksichtigt werden. (Carmen Thornton, 22.1.2019) Carmen Thornton ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen und Scheidungen sowie Obsorge- und Unterhaltsverfahren. Auf derStandard.at/Familie beantwortet sie rechtliche Fragen bezüglich des Familienlebens.

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KOLUMNE CARMEN THORNTON 22. Jänner 2019, 13:40 237 POSTINGS

https://derstandard.at/2000096815102/Kindesunterhalt-Muessen-Eltern-das-Studium-finanzieren

Doppelresidenz – Väter fordern mehr Zugang

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Väter fordern mehr Zugang zu ihren Kindern

Pforzheim. Mit einer Unterstellung gilt es aufzuräumen für Adrian Hoffmann: „Es geht uns nicht darum, um die Unterhaltszahlungen herumzukommen.“ Der 36-jährige Journalist und Vater einer fünfjährigen Tochter steht mit anderen Mitstreitern der Initiative „Papa auch“ am Samstag am Leopoldplatz, um Unterstützer für eine Petition zu gewinnen.

Scheidungs- und Trennungskindern zwei Zuhause zu geben, gleichberechtigt bei der Mutter wie beim Vater, darum geht es den Männern, die vor allem eines gemeinsam haben: nicht den gleichen Zugang zu ihren Kindern wie deren sorgeberechtigten Mütter. Doppelresidenz(engl. shared parenting) heißt das Stichwort, das nichts anderes beschreibt, als dass Kinder getrennt lebender Eltern die gleiche Zeit bei Mutter wie Vater verbringen können, mit allem, was das mit sich bringt, bis hin zu melderechtlichen Formalien. In Deutschland ein Ausnahmefall, in Schweden etwa schon praktiziert. Am Sorgerecht selbst, das hierzulande in den meisten Fällen der Mutter zugesprochen wird, möchte Sascha Brauch, der ebenfalls am Info-Stand auf dem Leo ist, nicht rütteln. Darum geht es ihm nicht. Vielmehr darum, auf „Augenhöhe mit der ehemaligen Partnerin verhandeln zu können.“ Seiner Erfahrung nach sind es meist, das liegt oft in der Natur der Sache, unschöne Trennungen mit gegenseitigen Kränkungen und Verletztungen, die das gemeinsame Kind zum Spielball von Machtinteressen mache. Der 37-jährige Brauch hat selbst eine dreijährige Tochter und sich mittlerweile mit deren Mutter arrangiert. Er darf das Kind zu 30 Prozent betreuen. „Aber zu 100 Prozent zahle ich Unterhalt“, wirft er nach und spricht damit einen springenden Punkt an. Mit Einführung des Doppelresidenzmodells käme die Unterhaltsregelung vermutlich auf den Prüfstand, die Mutter, die ein Kind nur noch zur Hälfte betreute, hätte entsprechende Kapazitäten für Arbeit frei. Dass das Geld der Antrieb für den Protest ist, weisen jedoch die Väter Hoffmann und Brauch von sich. Sie möchten, was die Betreuung ihrer Kinder angeht, vor allem nicht mehr in der Rolle des „Bittstellers“ gegenüber der Mutter sein.

„Was sind den das für Mütter?“ sagt Alexander Goebel im Radio am 11.01.2017

Martin Morauf von Väter ohne Rechte
im Radio mit Alexander Göbel
Thema:  Trennungen

Link  –>>  Radiomitschnitt ab 19:45
(Fenster mit  X  wegklicken)

Martin Morauf - Alexander Göbel - Trennungen 11-01-2017

Ganze Sendung mit Scheidungsanwältin Dr. Helene Klaar
Tags: Kontaktboykott – Familienrecht – VoR – Kindeswohlgefährdungen – Recht Staat – Beziehungen – Vaterschaft – Gemeinsame Obsorge – Spital – Schule – Politik – Justiz – Veronika – Eltern – Rosenkrieg – Frieden – Fehler der Eltern – Österreich – heiraten – Berufsleben – Singel – Erfahrung – Liebe – Geschwister – Partner -Gesetze Österreich – Gleichberechtigung – Wien – Väter

Podiumdiskussion – 19.Nov. Männertag in Klagenfurt

 Väter für Recht 

HOCHKARÄTIGE PODIUMSGÄSTE UND INTERNATIONALE DANCE PERFORMANCE AM INTERNATIONALEN MÄNNERTAG IN KLAGENFURT

Podiumsgäste:

  •  LHstv. Dr. Beate Prettner
  • Prof. Mag. Alois Dolinar
  • Dr. Fritz Staudacher
  • Dr. Andreas Aspernig
  • MMag. Thomas Preßlauer
  • Mag. Michaela Krankl
  • Prim Mag. Dr. Herwig Oberlerchner
  • Ing. Herman Bärntatz (Ausschuss Doppelresidenz)

Klagenfurt am Wörthersee: Seminar-Hotel-Restaurant-Rokohof
Seit 1999 wird jährlich am 19. November in Europa, Afrika, Nordamerika der von den Vereinten Nationen unterstützte Internationale Männertag begangen.
Ziele des Internationalen Männertages sind es, das Augenmerk auf Männer- und Jungen-Gesundheit zu legen, sowie deren Rolle und Einsatz in der Familie, Erziehung, Ehe und Gemeinde zu würdigen.

Erstmals ist es nun in Kärnten gelungen, namhafte Ärzte, Psychologen, Familientherapeuten, Mediatoren und Mentoren, Vertreter der Kärntner Politik, sowie Anwälte an einen Tisch zu bringen und das
Thema

“ Die Folgen von Scheidungen und Trennungen auf die Vater Kind Beziehung“ 
bei einer Podiumsveranstaltung  ( siehe Einladung im Anhang ) zu diskutieren.

 

Umrahmt wird die Veranstaltung von Bianca Ogris, 13 Jahre, mehrfache österreichische Meisterin in verschiedenen Tanzstilen, European Champion und vieles mehr, sowie Kimmy Jurtin, 7 Jahre, mehrfache österreichische Meisterin in verschiedenen Tanzstilen .

Ansprechpartner Verein Väter für Recht:
Clemens Costisella

http://www.meinbezirk.at/klagenfurt/politik/hochkaraetige-podiumsgaeste-und-internationale-dance-performance-am-internationalen-maennertag-in-klagenfurt-d1876872.html
Tags: Väter für Recht Gemeinsam für unsere Kinder –  Internationalen Männertag – Weltmännertag – Termine – Veranstaltungen – Demo etc.