Wenn man bedenkt, dass man für „Po-grapschen“ bis zu 1 Jahr bekommen kann und der Strafrahmen bis zu 3 Jahre Haft in diesem Fall gewesen wäre, kann man eigentlich nur den Kopf schütteln.
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Die Hundebesitzerin war mit 1,4 Promille völlig alkoholisiert und hat daher mit ihren Kampfhund völlig fahrlässig gehandelt.
Das ein Gutmensch, als Richter hier lediglich eine Urteil mit nur 6 Gefängnis spricht ist eine Verhöhnung.
Wie die Opferanwältin der Eltern des 1 jährigen Bub Waris, Rechtsanwältin Astrid Wagner (in Oe24 am 25-3-2019) bzw. der Richter dies mit einem Verkehrsunfall (Tötung eines 6 Jährigen Kindes am Zebrastreifen, nur bedingte Strafe) vergleichen kann, ist mir ebenso schleierhaft.
Tatsache ist das jeder Fall individuell ist und hier bei der Tötung des Kleinkindes die Hundebesitzerin GROB FAHRLÄSSIG gehandelt hat.
Die Großeltern machen sich vermutlich ein Leben lang, hier Vorwürfe, nur wegen dieser Alkoholikerin die sich nicht im Griff hat, man sollte die Frau mindestens 10 Jahre einsperren, wie kommen andere Bürger dazu, bzw. deren Kinder.
WO IST HIER DER KINDERSCHUTZ?
Meiner Meinung handelt es sich hier keineswegs um ein Präventiv-Urteil. Das Urteil spottet jeder Beschreibung.
Gute Nacht Rechtsstaat.
Admin Familie & Familienrecht, am 26-3-2019
Ein starkes Team: Raman C. und sein einziger Sohn Waris.
Quelle: https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/-Jeder-soll-sehen–was-uns-genommen-wurde–50930596
Artikel:
Waris (1) tot-gebissen: Nur 6 Monate Haft für Hundebesitzerin
Zu eineinhalb Jahren teilbedingter Haft ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen die Besitzerin eines Rottweilers verurteilt worden, der am 10. September 2018 in Wien-Donaustadt einen 17 Monate alten Buben angefallen hatte. Das Kleinkind erlitt schwerste Kopf- und Schädelverletzungen und starb zweieinhalb Wochen später in einem Spital.
Zeugin schlug auf Hund ein
Tragödie beherrschte die Schlagzeilen
Die mit 1,4 Promille erheblich alkoholisierte Rottweiler-Besitzerin konnte ihren bulligen Rüden nicht halten, und der Rottweiler biss dem Jungen in den Kopf. Zwei Wochen lag der Einjährige auf der Intensivstation, doch alle Bemühungen der Ärzte waren letztlich vergebens. „Joey“ wurde hernach eingeschläfert.
Lydia W. (48) wurde heute beim Prozess zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs davon unbedingt. Die 48-Jährige muss also ins Gefängnis.
Tags: Prozess – Justiz – Präventiv-Urteil – Rechtsstaat – Familie – Familienrecht – Strafrecht – Gesetze Österreich