25j. Asylwerber erst in Österreich zum IS radikalisiert

Zitat: „Zum IS habe er sich erst zwei Monate nach seiner Ankunft in Österreich zugehörig gefühlt“
40.000 Dateien, mit einem abgetrennten Kopf eines Kindes und eines Weihnachtsmannes sowie eine Grafik von London, das in Trümmern liegt, wurden vor dem Prozess, des Syrers am Landesgericht Salzburg, sichergestellt.

Foto: https://salzburg.orf.at/news/stories/2948999/

1. Artikel:

Schuldspruch in Salzburger Terror-Prozess

Landesgericht Salzburg, Polizei APA/BARBARA GINDL
Dem 25-Jährigen wurde am Freitag unter enormen Sicherheitsvorkehrungen im Landesgericht Salzburg der Prozess gemacht. (Archivbild)

Unter enormen Sicherheitsvorkehrungen wurde am Freitag am Landesgericht in Salzburg einem 25-Jährigen der Prozess gemacht. Der Syrer wurde wegen der Beteiligung an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu sieben unbedingter Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt.

Er machte kein Hehl daraus, für den Jihad „kämpfen und sterben“ zu wollen und gestand ein, dass er in sozialen Netzwerken für die IS-Ideologie geworben hat, um andere dafür zu begeistern.

Angeklagter legt umfassendes Geständnis ab

Der asylberechtigte und bisher unbescholtene Syrer versuchte offensichtlich, sich vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg als Märtyrer des IS darzustellen. Er zeigte sich zu allen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Salzburg – Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation, Gutheißung terroristischer Straftaten und Besitz von falschen, besonders geschützter Urkunden – umfassend geständig. Der Mann stellte im August 2014 in Österreich einen Asylantrag, ließ sich in Salzburg nieder und arbeitete als Tischlerhelfer. Mit einer gefälschten schwedischen ID-Karte wollte er seinen Angaben zufolge nach England, sein eigentliches Ziel, weiterreisen. Aber so weit kam er nicht mehr.

Laut Anklage hat er sich von Dezember 2014 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2017 in Salzburg dem IS angeschlossen. Es sei ihm darum gegangen, die Selbstradikalisierung von Internetnutzern zu fördern und gleichzeitig durch propagandistische Fotos, Videos, Filme, Bildcollagen und Grafiken über vergangene oder angekündigte Terroranschläge die europäische Zivilbevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen.

Terror-Prozess: Ermittler stellen 40.000 Dateien sicher

Für die Marketings- und Rekrutierungsmaßnahmen wurden zahlreiche Plattformen im Internet benutzt, darunter Google, Flickr, Tumblr, Facebook, Telegram, Blogspot, Youtube, Instagram oder WordPress. Alleine auf Twitter soll der Mann etwa 30 Profile genutzt haben. Die Ermittler stellten auf elektronischen Geräten des Angeklagten 40.000 Dateien sicher. Eine Bildcollage zeigte den argentinischen Fußball-Star Lionel Messi mit einem blutigen Auge. Der Bildtext verwies auf die Fußball-WM in Russland: „Das, was in Russland kommen wird, wird schlimmer sein“, wurde im Text prophezeit. Dies sei eine Warnung gewesen, dass der IS für Gerechtigkeit sorge, sagte der Syrer.

Eine Prozessbeteiligte konfrontierte den Angeklagten mit weiteren Schreckensszenarien, die er über soziale Netzwerke verbreitet haben soll. Zu sehen waren ein abgetrennter Kopf eines Kindes und eines Weihnachtsmannes sowie eine Grafik von London, das in Trümmern liegt. Der Angeklagte antwortete emotionslos: „Die Botschaft des Islamischen Staates ist klar: Das Feuer des Krieges wird nie gelöscht sein außer mit eurem Blut.“

25-Jähriger offenbar erst in Österreich radikalisiert

Die Aussagen des Syrers vor Gericht erweckten teils den Eindruck, als wolle er als „Medien-Mudschaheddin“ erneut für den IS werben. Der IS bekämpfe die westliche Welt nicht wegen ihrer Völker und Religionen, sondern „für das vergossene Blut von Muslimen und um die Schwachen zu verteidigen. Wir Mitglieder der islamischen Gesellschaft streben nach Freiheit und Frieden. Das wird in der restlichen Gesellschaft als Terror bezeichnet“.

Zum IS habe er sich erst zwei Monate nach seiner Ankunft in Österreich zugehörig gefühlt, zuvor habe er nicht einmal regelmäßig gebetet, schilderte der 25-Jährige. Es stimme, dass er mit seinen Aktivitäten Internet-User vom IS überzeugen habe wollen, auch wenn er kein offizielles Mitglied des IS sei. Auf die Frage, wie denn der IS seine Mitglieder rekrutiere, antwortete der Beschuldigte: „Der IS überzeugt durch seine Taten.“ Sein Dolmetscher merkte an, dass der Syrer im höchsten Level der arabischen Sprache kommuniziere, mit Zitaten von Politikern und Professoren. Dem Angeklagten drohte ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft.

(APA/S24), 23. November 2018 09:11 Uhr
https://www.salzburg24.at/news/salzburg/stadt/schuldspruch-in-salzburger-terror-prozess-61327747

2. Arikel – Urteil – sieben Jahre unbedingte Haft:

„Der IS überzeugt durch seine Taten“: Urteil im Salzburger Terrorprozess

SALZBURG. Ein 25-jähriger Syrer ist am Freitag bei einem Prozess in Salzburg wegen der Beteiligung an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu sieben Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden.

Er machte kein Hehl daraus, für den Jihad „kämpfen und sterben“ zu wollen und gestand ein, dass er in sozialen Netzwerken für die IS-Ideologie geworben hat, um andere dafür zu begeistern.

Der asylberechtigte und bisher unbescholtene Syrer versuchte offensichtlich, sich vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg als Märtyrer des IS darzustellen. Er zeigte sich zu allen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Salzburg – Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation, Gutheißung terroristischer Straftaten und Besitz von falschen, besonders geschützter Urkunden – umfassend geständig.

Der Mann stellte im August 2014 in Österreich einen Asylantrag, ließ sich in Salzburg nieder und arbeitete als Tischlerhelfer. Mit einer gefälschten schwedischen ID-Karte wollte er seinen Angaben zufolge nach England, sein eigentliches Ziel, weiterreisen. Aber so weit kam er nicht mehr.

Von 2014 bis 2017 beim IS

Laut Anklage hat er sich von Dezember 2014 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2017 in Salzburg dem IS angeschlossen. Es sei ihm darum gegangen, die Selbstradikalisierung von Internetnutzern zu fördern und gleichzeitig durch propagandistische Fotos, Videos, Filme, Bildcollagen und Grafiken über vergangene oder angekündigte Terroranschläge die europäische Zivilbevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen.

Für die Marketings- und Rekrutierungsmaßnahmen wurden zahlreiche Plattformen im Internet benutzt, darunter Google, Flickr, Tumblr, Facebook, Telegram, Blogspot, Youtube, Instagram oder WordPress. Alleine auf Twitter soll der Mann etwa 30 Profile genutzt haben. Die Ermittler stellten auf elektronischen Geräten des Angeklagten 40.000 Dateien sicher. Eine Bildcollage zeigte den argentinischen Fußball-Star Lionel Messi mit einem blutigen Auge. Der Bildtext verwies auf die Fußball-WM in Russland: „Das, was in Russland kommen wird, wird schlimmer sein“, wurde im Text prophezeit. Dies sei eine Warnung gewesen, dass der IS für Gerechtigkeit sorge, sagte der Syrer.

Schreckensszenarien im Netz verbreitet

Eine Prozessbeteiligte konfrontierte den Angeklagten mit weiteren Schreckensszenarien, die er über soziale Netzwerke verbreitet haben soll. Zu sehen waren ein abgetrennter Kopf eines Kindes und eines Weihnachtsmannes sowie eine Grafik von London, das in Trümmern liegt. Der Angeklagte antwortete emotionslos: „Die Botschaft des Islamischen Staates ist klar: Das Feuer des Krieges wird nie gelöscht sein außer mit eurem Blut.“

Die Aussagen des Syrers vor Gericht erweckten teils den Eindruck, als wolle er als „Medien-Mudschaheddin“ erneut für den IS werben. Der IS bekämpfe die westliche Welt nicht wegen ihrer Völker und Religionen, sondern „für das vergossene Blut von Muslimen und um die Schwachen zu verteidigen. Wir Mitglieder der islamischen Gesellschaft streben nach Freiheit und Frieden. Das wird in der restlichen Gesellschaft als Terror bezeichnet“.

Zum IS habe er sich erst zwei Monate nach seiner Ankunft in Österreich zugehörig gefühlt, zuvor habe er nicht einmal regelmäßig gebetet, schilderte der 25-Jährige. Es stimme, dass er mit seinen Aktivitäten Internet-User vom IS überzeugen habe wollen, auch wenn er kein offizielles Mitglied des IS sei.

Auf die Frage, wie denn der IS seine Mitglieder rekrutiere, antwortete der Beschuldigte: „Der IS überzeugt durch seine Taten.“ Sein Dolmetscher merkte an, dass der Syrer im höchsten Level der arabischen Sprache kommuniziere, mit Zitaten von Politikern und Professoren.

23. November 2018 – 17:54 Uhr

https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Der-IS-ueberzeugt-durch-seine-Taten-Urteil-im-Salzburger-Terrorprozess;art58,3073056
Tags: Flüchtling – radikale Islamisierung – Landesgericht Salzburg – Justiz – Terrorprävention

3,5 Jahre Haft für Terror-Kommandeur d. HIG (Hezb-e Islami Gulbuddin)

Afghanistan – Hizb-i-Islami Gulbuddin HIG | Sharia Unveiled -> https://shariaunveiled.wordpress.com

1.Zitat:
Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG)

Die radikal-islamistische Rebellengruppe Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG) [Anmerkung: auch Hizb-i-Islami Gulbuddin] wird von Mujahed Gulbuddin Hikmatyar geführt (CRS 22.12.2015). Er war ein ehemaliger Verbündeter der USA im Kampf gegen die Besatzungstruppen der Sowjetunion in den 1980er Jahren. Die HIG wird als kleiner Akteur in den Kampfzonen Afghanistans gesehen (CRS 9.10.2014).
Sie ist über die Jahre für ihre Grausamkeit bekannt geworden, sodass sogar die Taliban sich von ihr abwendeten (BBC 2.9.2014).
Die Gruppe selbst ist ideologisch wie auch politisch mit al-Qaida und den Taliban verbündet. In der Vergangenheit kam es mit den Taliban jedoch zu Kämpfen um bestimmte Gebiete (CRS 9.10.2014).

BVwG, Entscheidungsdatum 31.10.2016, GZ: W140 1436436-1

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00.html

2.Artikel:

Terror in Afghanistan: 3,5 Jahre Gefängnis

©VOL.AT
Der Afghane war nach Ansicht der Richter zwischen 2002 und 2015 in Afghanistan ein Dorf-Kommandeur der islamistischen Terrororganisation HIG.

Daher wurde der unbescholtene 43-Jährige wegen des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit gestern rechtskräftig.

Denn am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG), wurde am Dienstag der Strafberufung des Angeklagten keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage der OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Bereits im September war am Obersten Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen worden. Damit war damals in Wien der erstinstanzliche Schuldspruch bestätigt worden.

Unverändert blieb somit in den beiden zweitinstanzlichen Verfahren an OLG und OGH das Urteil des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. Am Landesgericht Feldkirch war die erstinstanzliche Entscheidung im April getroffen worden. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die Richter stützten sich auf das Gutachten des deutschen Afghanistan-Experten Thomas Ruttig. Demnach sei die HIG eine terroristische Vereinigung gewesen, sagte Richter Mitteregger. Mitglieder der islamistischen HIG hätten in Afghanistan auch Bombenanschläge verübt, berichtete der Gutachter. Der angeklagte Asylwerber sagte, die HIG sei eine politische Partei. Verteidigerin Andrea Concin beantragte einen Freispruch.

Mit der Verfolgung von im Ausland von Ausländern verübten terroristischen Straftaten, komme Österreich internationalen Verpflichtungen nach, erläuterte Richter Mitteregger. Denn es solle niemand ungestraft in ein anderes Land flüchten können, der sich im Ausland einer Terrororganisation angeschlossen habe.

Von NEUE/Seff Dünser 7.11.2018 10:07 (Akt. 7.11.2018 11:58)

https://www.vol.at/terror-in-afghanistan-35-jahre-gefaengnis/5986913

3. Siehe auch älteren Artikel:
https://www.vol.at/vorarlberg-asylwerber-wegen-verbrechen-der-terroristischen-vereinigung-vor-gericht/5718095

4. Wikipedia

Hezb-e Islami Gulbuddin

Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Hezb-e Islami
حزب اسلامی گلبدین

Teilnehmer am Krieg in Afghanistan

Hezbi Islami.svg
Aktiv 1975–2016 (als Miliz)
1975 bis heute (als politische Partei)
Ideologie Islamismus [1]
Gruppen Muslime
Führer Gulbuddin Hekmatyar
Arbeitsgebiet Afghanistan
Größe 1.500–2.000 + [2]
Entstanden als Muslimische Jugend
Schlachten und Kriege Berg-Karabach-Krieg (1988–94) [3]
Afghanischer Bürgerkrieg (1992–96)
Afghanischer Bürgerkrieg (1996–2001)
Krieg in Afghanistan (2001 – heute)
Flagge Flagge von Hezbi Islami Gulbuddin.svg

Der Hezb-e-Islami Gulbuddin ( persisch : حزب اسلامی گلبدین ; abgekürzt HIG ), auch als Hezb-e-Islami [4] oder Hezb-i-Islami Afghanistan (HIA) [5] bezeichnet, ist eine afghanische politische Partei und ehemalige Miliz, gegründet und geleitet von Gulbuddin Hekmatyar .

Seit 1979, als Mulavi Younas Khalis sich mit Hekmatyar spaltete und seine eigene Gruppe gründete, war der verbleibende Teil der Hezb-e Islami, der immer noch von Hekmatyar geleitet wird, als „Hezb-e Islami Gulbuddin“ oder HIG bekannt.

Während des sowjetisch-afghanischen Krieges (1979–1989) wurde Hezb-e Islami Gulbuddin von den antisowjetischen Streitkräften durch den pakistanischen Inter-Services Intelligence (ISI) gut finanziert. Mitte der 1990er Jahre wurde der HIG durch den Aufstieg der Taliban „von der afghanischen Politik ausgeschlossen“.

Nach dem Krieg in Afghanistan nach 2001 trat HIG erneut als aggressive militante Gruppe auf und forderte die Verantwortung für viele blutige Angriffe auf die Koalitionsstreitkräfte und die Verwaltung von Präsident Hamid Karzai . [5] Seine Kampfstärke wurde „manchmal auf Tausende geschätzt“. [6] Die Gruppe unterzeichnete 2016 einen Friedensvertrag mit der Ghani-Regierung .

Link – Quelle: wikipedia -Google translate link
Tags: Kriegsflüchtlinge -Terror – Gewalt –