Väter werden in Österreich diffamiert, die Eltern-Kind-Entfremdung geht bis zum Suizid!

Missbrauch mit dem Missbrauch

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Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe  für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.

Der Vater muss  zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.

Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.

Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!

Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.

Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter)  nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich  einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht  und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019

Artikel:

Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.

Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf.  |   Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“

Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer.  |   privat

Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.

Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“

Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort

Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.

Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“

Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.

„Kind darf nicht überfordert werden“

Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.

Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.

Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“

Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral

Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.

Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.


RECHTSVORSCHRIFTEN

Obsorge

Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.

Kontaktrecht

Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.

Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala

https://www.noen.at/gaenserndorf/marchfeld-nach-scheidung-bub-fehlt-mir-marchfeld-scheidung-besuchscafe-tanja-gruber-135734663

Ihr wollt uns eure Meinung zum Thema mitteilen? Wir freuen uns über einen Leserbrief.
Weitere Meinungen unserer Leser findet ihr hier.
Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft

 

Feminismus im Justizministerium schadet den entsorgten Vätern!

Fakenews? OGH Präsident Eckart Ratz
Fakenews? OGH Präsident Dr. Eckart Ratz

 . . . dieser #Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert #PAS, Elternentfremdung und Suizid.

Richterin Täubel-Weinreich Justizministerium
Richterin Mag. Täubel-Weinreich Justizministerium

Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017

Artikel
weiterlesen –> http://wp.me/p4RGV9-2pV

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 10.10.2017
Tags: OGH-Urteil – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Gender – Gleichberechtigung – Gesetze Österreich – Rechtsstaat – Justizopfer – Missbrauch mit dem Missbrauch – Selbstjustiz SPÖ Frauen- Menschenrechtsverletzung – parental alienation – Vaterlose Gesellschaft – Beugestrafe Geldstrafe Beugemaßnahme

Richterin Täubel-Weinreich sollte auch die andere Seite erzählen . .

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Mag. Doris Täubel-Weinreich


Unterhaltszahler sind einer menschenunwürdigen Exekutionsordnung ausgesetzt in Österreich und werden behandelt wie Menschen 2.Klasse!!!

Unterhaltszahler sind die einzige Gruppe in Österreich welche 25% unter das Existenzminimum gepfändet werden.
Und mit 600 Euro Miete, Strom, etc. zu bezahlen geht sich bei sehr vielen Personen nicht aus. Dazu kommt oft noch Umgangsverweigerung, welche Viele in eine ausweglose Situation, bis zum Suizid treibt.
Die FPÖ hat im Okt.2016 dazu einen Entschließungsantrag eingebracht um die Exekutionsordnung so wie bei allen Anderen gleich zustellen.
http://wp.me/p4RGV9-1Wu
SPÖ und ÖVP haben es ignoriert.
Team Stronach hat zugestimmt.
Am Besten diese Egoisten nicht mehr wählen.
Posting leaksmouse, am 20-3-2017 
http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt


Artikel >>>

Immer mehr Kinder klagen einen Elternteil auf Unterhalt

Familienmitglieder tragen ihre Probleme immer häufiger vor Gericht aus.
Das betrifft sowohl Unterhaltsstreite wie auch Konflikte über die Obsorge.
Ein Grund sind „aktivere Väter“, sagt eine Familienrichterin


Wien – Es ist ein Fall, wie ihn keine Familie erleben möchte, und doch trägt sich Ähnliches immer häufiger zu: Ein Vorarlberger, der in Innsbruck studiert, zog kürzlich bis zum Obersten Gerichtshof gegen seinen eigenen Vater. Nach Matura und Wehrdienst begann er ein Soziologiestudium, entschied aber nach kurzer Zeit, sich lieber einer Karriere als Profikletterer zu widmen, und erklärte dem Vater, er müsse vorerst keinen Unterhalt mehr zahlen. Es lief nicht wie geplant, nach einem Jahr nahm er ein anderes Studium auf und brauchte somit auch wieder Geld. Doch der Vater wollte nicht mehr zahlen. Schließlich entschied das Höchstgericht: Muss er aber, auch wenn der Sohn die Ausbildung zwischendurch unterbrochen hat.
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Immer mehr Unterhaltsforderungen Eine Auswertung des Justizministeriums für den STANDARD zeigt: Familienmitglieder zitieren einander immer öfter vor Gericht. Im Jahr 2012 wurden von volljährigen Kindern – zumeist handelt es sich um Studenten – österreichweit 4.923 Anträge auf Unterhalt eingebracht. Zwei Jahre später wurden bereits 5.240 Forderungen gegen Eltern gestellt. 2016 fielen 5.630 solche Anträge an. Ähnlich verhält es sich mit Unterhaltsforderungen, die – von zumeist einem Elternteil – für Kinder gestellt wurden: 79.773 Anträge im Jahr 2014, 87.992 im Folgejahr, immerhin 86.243 Anträge 2016. Wobei hier auch sämtliche Änderungen und Neubemessungen des Unterhalts hineinfallen.
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Familienstreitigkeiten „emotional“
Erklärungen gibt es dafür mehrere. Ganz generell lasse sich aber feststellen: „Familienstreitigkeiten werden mehr, und landen sie vor Gericht, werden sie sehr emotional geführt“, sagt Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung, die als Juristin seit mehr als 18 Jahren in dem Bereich arbeitet. Hinzu komme auch: Die Ausbildungen dauern heute durchschnittlich länger als früher. Kinder sind somit auch länger finanziell auf ihre Erziehungsberechtigten angewiesen.

Der Sozialpädagoge Olaf Kapella vom Österreichischen Institut für Familienforschung glaubt nicht, dass in Familien grundsätzlich mehr gestritten wird als früher: „Kinder und ihre Rechte stehen heute einfach mehr im Fokus, und die Kinder sind sich ihrer Rechte bewusst“, sagt er. Dadurch sinke auch die Hemmschwelle, vor Gericht zu ziehen und diese Rechte einzufordern.
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„Aktivere Väter“
Die Familienrichterin Täubel-Weinreich erlebe darüber hinaus, dass Männer immer „aktivere Väter“ werden, was „natürlich grundsätzlich gut“ sei, aber neue Probleme aufwerfe: „Früher reichte den meisten Vätern ein 14-tägliches Besuchsrecht, damit geben sich inzwischen die wenigsten zufrieden.“ Die neuen Lebensmodelle seien aber eben auch schwieriger zu organisieren und böten mehr Konfliktpotenzial.

Wie die aktuelle Auswertung zeigt, steigen auch die strittigen Fälle in Bezug auf Obsorge und Kontaktrecht. Im Jahr 2014 landeten 35.226 solche Anträge bei Gericht, 2016 waren es bereits 40.310. „Darunter finden sich auch Fälle, in denen Eltern zum Beispiel streiten, ob ein Kind in den Fußballverein oder schwimmen gehen soll“, erläutert Rudolf Jocher vom Justizministerium.
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Weniger Scheidungen
In Bezug auf Unterhalt, wie lange und in welcher Höhe er bezahlt werden muss, stellt Täubel-Weinreich klar: „Im Endeffekt sind das immer Einzelfallentscheidungen. Im Gesetz steht bloß, dass Unterhalt ‚angemessen‘ sein muss, das ist juristisch nicht sehr befriedigend.“ Es herrsche dadurch eine gewisse Rechtsunsicherheit – aufseiten der Eltern wie auch der Kinder. Eine Reform des Unterhaltsrechts ist im Regierungsprogramm aus dem Jahr 2013 angedacht, wurde im Arbeitspapier 2017 allerdings nicht aufgegriffen.

Rückläufig sind jedenfalls die Zahlen der strittigen Scheidungen. 2014 waren es 6.214, 2016 nur noch 5.782. Auch einvernehmlich lassen sich die Österreicher immer seltener scheiden. Allerdings: „Das heißt nicht, dass sich die Leute weniger trennen – sie heiraten seltener“, sagt Täubel-Weinreich. – derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt

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  (Katharina Mittelstaedt, 17.3.2017)

http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt
Tags: Menschenrechtsverletzung – Justizopfer – leaks – family law – austria – Human rights violations – Fathers austria 

Doppelresidenz – Verfassungsgerichtshof entschied, dass Kinder zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter wohnen dürfen

Grünes Licht für zwei Kinderzimmer

Entscheidung. Der Verfassungsgerichtshof stellt klar, dass Kinder nach der Trennung der Eltern zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter wohnen dürfen. Das ergebe sich aus den Menschenrechten.

Wien. Mutter und Vater haben beide das Sorgerecht für das Kind. Die Eltern akzeptieren sich gegenseitig, auch wenn sie getrennt sind. Auch das Kind mag Vater und Mutter gleichermaßen. Und schon seit Jahren ist es Usus, dass der Nachwuchs eine Woche bei dem einen und eine Woche bei dem anderen Elternteil lebt. Eine Doppelresidenz des Kindes rechtlich festzuschreiben, das gehe aber leider trotzdem nicht, fürchtete das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen. Zu strikt sei das Gesetz, weswegen das Landesgericht den Verfassungsgerichtshof mit der Bitte anrief, diese Gesetzesstellen im ABGB aufzuheben.

Das tat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung zwar nicht. Doch er gibt nun trotzdem grünes Licht für Fälle wie den oben geschilderten. Denn, so meinen die Höchstrichter, man müsse das geltende Gesetz so interpretieren, dass der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Genüge getan wird. Wenn man den dort verbrieften Schutz des Familienlebens ernst nehme, könne das nur bedeuten, dass eine Doppelresidenz von Kindern bei beiden Elternteilen schon jetzt zulässig ist. Dann, wenn dies für das Kindeswohl am besten ist.

Da die strittige Norm aber nicht aufgehoben wurde, stehen nun weiter die bisherigen Formulierungen im Gesetz. Es heißt weiterhin, dass man festlegen muss, „in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird“. Oder, dass man klären muss, „bei welchem Elternteil sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll“. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sieht darin aber keinen Widerspruch zur Entscheidung. Es handle sich nämlich nur um eine Vorgabe für Formalitäten. So müsse jeder laut dem Melderecht einen Hauptwohnsitz haben. Auch für das Wahlrecht (das es ja schon für 16-Jährige gibt) sei ein Hauptsitz von Bedeutung. Aber losgelöst von diesen Fragen könne das Kind zwei Residenzen haben.

Wortwahl im Gesetz ändern?

Gerade bei der Frage, bei wem das Kind den vom Gesetz geforderten hauptsächlichen Aufenthalt haben soll, werde aber in der Praxis gestritten, sagt Doris Täubel-Weinreich im Gespräch mit der „Presse“. Die Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in der Richtervereinigung begrüßt die Entscheidung des VfGH. Gleichzeitig spricht sie sich aber dafür aus, dass die Politik nun auch die Wortwahl im Gesetz ändern soll. Statt der Festlegung auf einen Ort, an dem das Kind hauptsächlich zu betreuen ist, solle man nur mehr einen Elternteil als „Verantwortlichen für Verwaltungsangelegenheiten“ festlegen.

Täubel-Weinreich warnt davor, die Entscheidung überzubewerten. Der VfGH mache nun zwar die Doppelresidenz möglich. Aber in der Praxis werde es diese bei eher wenigen Fällen geben. Neben einer gemeinsamen Obsorge der Eltern brauchte man ja auch zwei Kinderzimmer und in der Regel ein gutes Verhältnis von Vater und Mütter.

Allerdings: Die VfG-Entscheidung erlaubt es Familiengerichten, auch dann eine Doppelresidenz für das Kind festzulegen, wenn die Eltern das nicht wollen. Ist so ein Szenario denkbar? „Das kann schon passieren“, meint Täubel-Weinreich. Etwa, wenn die Doppelresidenz seit Jahren Realität war, die Eltern sich aber jetzt erst scheiden lassen und jeder das Kind für sich beansprucht. Hier könnte das Gericht urteilen, dass es für das Kindeswohl am besten ist, wenn der Nachwuchs weiterhin zwei Wohnsitze hat. Die gemeinsame Obsorge selbst können Familiengerichte schon seit 2013 auch gegen den Willen von Elternteilen anordnen.

Richter bisher nicht einig

Das Erkenntnis des VfGH zieht einen Schlussstrich unter die Frage, ob die Doppelresidenz erlaubt ist. Gerichte hatten das Gesetz bisher unterschiedlich interpretiert. Wobei die nun definitiv erlaubte Doppelresidenz in der Praxis weitere Fragen aufwerfen könnte. Etwa, weil die Familienbeihilfe nicht halbe-halbe ausbezahlt wird, sondern nur an einen Elternteil. Derartige Fragen müssten aber wie auch andere Unterhaltsfragen im Verhältnis zwischen den Eltern geklärt werden, sagt Holzinger. Im Streitfall urteilt wieder das Familiengericht.

AUF EINEN BLICK

Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass Kinder zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter wohnen dürfen. Das bestehende Gesetz sei in diese Richtung zu interpretieren, eine Aufhebung gar nicht nötig. Zwar muss weiterhin ein primärer Aufenthaltsort des Kindes festgelegt werden. Dieser soll aber nur für Verwaltungsfragen (Meldeamt, Wahlsprengel) ausschlaggebend sein.

 

23.10.2015 | 18:38 |   (Die Presse)

http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4850918/Grunes-Licht-fur-zwei-Kinderzimmer

Sachwalterschaft in der Kritik

Immer mehr Menschen in Österreich sind besachwaltet. Das heißt, sie haben einen gesetzlichen Vertreter, der ihre finanziellen, aber großteils auch privaten Angelegenheiten regelt.
2004 waren noch 30.000 Personen besachtwaltet, 10 Jahre später waren es schon knapp 60.000 – also doppelt so viele! Oftmals beantragen Spitäler oder Pflegeheime diese Sachwalterschaften beim Gericht, das Gericht muss dann darüber entscheiden ob eine Besachwaltung notwendig ist und wer die Sachwalterschaft übernimmt. Mit dem gängingen System sind jetzt aber viele unglücklich.

30.07.2015, Tags: Richter, Mag. Doris Täubel-Weinreich, Familienrecht