Zu lange studiert: Vater klagte Tochter

13 Semester zum Bachelor

Vater klagte Tochter: Ist auch ihr Kind ein Bummelstudent?

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OGH Unterhalt - zu lange studiert
OGH Unterhalt – zu lange studiert
Studenten im Hörsaal

Studenten im Hörsaal (Foto: Fotolia)

Finanzielle Unterstützung von den Eltern bis zum Uni-Abschluss – das kann sich eine Architekturstudentin aufzeichnen. Denn da sie länger als geplant braucht, wurde sie von ihrem Vater verklagt – auf 32.000 Euro.

Weil sie nach Ansicht ihres Vaters nicht rasch genug vorangekommen war, klagte er die Alimente zurück. Nachdem der Mann einst beim Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt abgeblitzt war, ging er sämtliche Instanzen durch und bekam nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) laut „Presse“ recht.

Die junge Frau, die an der Technischen Universität studiert und nicht mit dem Vater unter einem Dach lebte, muss ihm 24.000 Euro und die Gerichtskosten von 8.000 Euro retournieren. Sie hatte über Jahre monatlich 600 Euro von ihm erhalten.

Da das Architektur-Studium im Schnitt 8,8 Semester dauert, sie aber 13 Semester bis zum Bachelor brauchte, entschied sich der Kläger, vor Gericht zu gehen. Er wollte ab dem 10. Semester die monatlichen Alimente retour.

08:11, 14.03.2017
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/chronik/Vater-klagte-Tochter-Ist-auch-ihr-Kind-ein-Bummelstudent;art85950,1407954
Tags: Kindesunterhalt – Studiumzeit – Mindestzeit für Studium – Magister – Studienzeiten