Terroristen 2.Generation kommen aus der Haft

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Experten sprechen seit einigen Jahren davon, dass Häftlinge in der Haft zum islamischen Staat radikalisieren.
Im Gefängnis werden mit Handys auch neue Verbindungen geknüpft.
Nach der Haft sind einige fast fertig ausgebildete Terroristen und stehen sofort mit anderen islamischen Kämpfer in Verbindung.

Foto: faz.net

Admin Familie & Familienrecht, am 25-12-2018

Artikel:

Der weihnachtliche Terror ist nur die Spitze des Eisbergs

Von Thomas Eppinger

Wer dieser Tage auf einem Weihnachtsmarkt war, hat sie ziemlich sicher gesehen. Die Poller, Zäune und sonstigen Absperrungen, die Terroristen davon abhalten sollen, die Besucher des Marktes zu überfahren. Wir werden uns an diesen Anblick gewöhnen. So wie wie wir uns daran gewöhnt haben, vor jeder Flugreise Jacken und Gürtel abzulegen und die Schuhe auszuziehen. Aus Stichproben ist nach 9/11 eine lückenlose Kontrolle geworden, alle und alles werden untersucht, geröntgt, abgetastet, selbst das Mitnehmen von Flüssigkeiten ist streng geregelt. Fliegen ist Alltag geworden, doch die Kinder von heute können nicht mehr mit leuchtenden Augen zu den Piloten ins Cockpit. Verschlossene Türen, Zutrittskontrollen, mit Maschinengewehren bewaffnete Beamte am Boden, Air Marshals in der Luft.

Man gewöhnt sich an alles. Irgendwann wird jede Zumutung normal. So wie wir es für normal halten, dass mitten in Europa Synagogen und jüdische Schulen bewacht werden. Obwohl gerade dieser Umstand beweist, dass eben nichts normal ist.

Nur kurz sein an dieser Stelle daran erinnert, dass wir uns nicht wegen Hindus, Bahai, Buddhisten oder Zeugen Jehovas an die vielen kleinen und großen Einschränkungen in unserem Alltag gewöhnen müssen. Damit wir nicht vergessen, wer hier vor wem geschützt werden muss, wenn das nächste Mal von „Islamophobie“ die Rede ist. Ich habe noch vor keiner Moschee Wachen gesehen.


5 Tote, 11 Verletzte.

Gegen Messer und Schusswaffen helfen keine Poller. Zwei Tage dauerte die Flucht von Chérif Chekatt, 29 Jahre alt, französischer Staatsbürger, in Strasbourg geboren, die Eltern aus Marokko. Als Beamte der BST, Brigade spécialisée de terrain, eine Spezialeinheit der französischen Polizei, ihn verhaften wollten, eröffnete er das Feuer und starb im Schusswechsel. Ein in Frankreich als Top-Gefährder registrierter Islamist, 27-fach vorbestraft und im Gefängnis „radikalisiert“. Amtsbekannt also, wie fast alle Terroristen der jüngeren Vergangenheit. Dazu die FAZ:

„Die Akten von Mohamed Merah (Toulouse und Montauban), Mehdi Nemmouche (Jüdisches Museum Brüssel), die Brüder Chérif und Said Kouachi (Charlie Hebdo), Amedy Coulibaly (Jüdischer Supermarkt), Sid Ahmed Ghlam (Kirche Villejuif), Yassin Salhi (Enthauptung bei Lyon), Ayoub El Khazzani (Thalys), Ismael Omar Mostefai (Bataclan), Samy Amimour (Bataclan), Foued Mohamed-Aggad (Bataclan), Larossi Abballa (Polizistenmord in Magnanville), Adel Kermiche (Pfarrermord) und Abdel Malik Petitjean (Pfarrermord), Karim Cheurfi (Polizistenmord Champs- Elysees) und Adam D. (Champs-Elysees), Redouane Lakdim (Carcassonne und Trébes) und Khamzat Azimov (Messerangriff in Paris) waren alle mit dem Buchstaben ›S‹ für Staatssicherheit versehen.

Das änderte nichts daran, dass die meisten von ihnen zur Tat schreiten konnten. Nur in wenigen Fällen wie im Thalys oder an der Kirche von Villejuif gelang es, ein Blutbad zu verhindern.“

Gefängnisse als Brutstätten des Terrors

In Haft können Jihadisten von ihren Mitgefangenen das terroristische Handwerk lernen, während Kriminelle, die sich im Gefängnis radikalisieren, bereits über Fähigkeiten verfügen, die bei Anschlägen nützlich sind, beschreibt der Informationsdienst Stratfor. Auf diese Weise können Gefängnisse zu „universities of crime“ werden, aus denen in den nächsten Jahren hunderte von verurteilten Jihadisten hervorgehen. Die schon jetzt überforderten Behörden, die vor der jihadistischen Herausforderung stehen, werden in Zukunft durch die freigelassenen Extremisten mit einer noch größeren Fallzahl konfrontiert. Nach Angaben des französischen Staatsanwalts François Molins stehen allein in Frankreich 2018/19 vierzig verurteilte Terroristen zur Freilassung an. Dazu kommen jene, die sich hinter Gittern dem Extremismus verschrieben haben.

Das wirft – mindestens – zwei Fragen auf: nach den Haftbedingungen und der Haftdauer.

In einer empirischen Studie des Think Tanks ICSR (The International Centre for the Study of Radicalisation and Political Violence) beschreiben Experten aus 15 Ländern von Algerien bis zu den Vereinigten Staaten ihren Umgang mit inhaftierten Terroristen, wie sich Gefangene in Haft radikalisieren, und welche Maßnahmen ergriffen werden, um Terroristen individuell und/oder kollektiv zu de-radikalisieren. Auch wenn es kein allgemein gültiges Rezept gibt, sind die Autoren darin einig, dass Überbelegung, Personalmangel und unzureichende Ausbildung des Personals die Radikalisierung von Häftlingen fördern und den Behörden gleichzeitig erschweren, die Radikalisierten zu identifizieren. Die chronisch überbelegten und unterbesetzten französischen Gefängnisse sind unter diesem Aspekt „tickende Zeitbomben“. Die Details sprengen diesen Rahmen, aber man kann die Studie hier downloaden.

„Gefängnisse sind wichtig. Sie spielen eine enorme Rolle in den Erzählungen jeder radikalen und militanten Bewegung in der Neuzeit. Sie sind ›Orte der Verwundbarkeit‹, in denen Radikalisierung stattfindet. Sie haben aber auch als Brutkästen für die friedliche Veränderung und Transformation gedient. Der aktuelle Diskurs über Gefängnisse und Radikalisierung ist zum größten Teil negativ. Aber Gefängnisse sind nicht nur eine Bedrohung – sie können eine positive Rolle bei der Bekämpfung von Radikalisierung und Terrorismus in der gesamten Gesellschaft spielen.“

Investitionen in den Strafvollzug sind nirgendwo populär. Doch hier braucht es ein Umdenken. Angesichts der wachsenden islamistischen Bedrohung gilt mehr denn je: Wer am Strafvollzug spart, spart an der Sicherheit der Bevölkerung.

Die zweite Frage, die wir uns stellen müssen, ist noch sensibler: können wir überhaupt verantworten, Häftlinge freizulassen, von denen wir wissen, dass sie in Freiheit mit hoher Wahrscheinlichkeit Terroristen unterstützen oder selbst Terroranschläge verüben werden?

In Österreich kann gefährlichen Rückfalltätern, entwöhnungsbedürftigen und geistig abnormen Rechtsbrechern vorbeugend die Freiheit entzogen werden. Nicht als Strafe, sondern um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Diese „Sicherungsverwahrung“ ist ein gefährliches Instrument, denn menschliches Verhalten lässt sich nicht zuverlässig prognostizieren, und dem Staat wird damit die Möglichkeit eingeräumt, Menschen auf unbestimmte Zeit festzuhalten. Doch ist nicht einsichtig, warum man zum Beispiel das künftige Verhalten geistig abnormer Rechtsbrecher zuverlässiger prognostizieren können sollte als das von Islamisten. Von gewaltbereiten religiösen Radikalen wird immer eine Gefahr ausgehen.

Ein gefährliches Terrain. Aber bedenkt man, wie viele bestens qualifizierte Juristen sich mit Themen befassen, deren Dringlichkeit sich nicht gerade auf den ersten Blick erschließt, sollte die Europäische Union eigentlich genügend Expertise haben, eine Richtlinie für den Umgang mit inhaftierten Islamisten zu entwickeln, die den persönlichen Freiheitsrechten gleichermaßen Rechnung trägt wie dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung. Kein Land hat die Ressourcen, die so genannten „Gefährder“ lückenlos zu überwachen. Dass man wegen anderer Delikte verurteilte islamistische Gefährder freilässt und das Risiko in Kauf nimmt, dass sie jemanden ermorden oder anderen bei Attentaten helfen, dürfte den Menschen auf Dauer jedenfalls nur schwer zu vermitteln sein.


Wie Fische im Wasser

Ein israelischer Sicherheitsexperte bezifferte bei einem Vortrag in Wien den Anteil radikaler Muslime mit ungefähr 20 Prozent, etwa ein halbes Prozent gelte als radikal und gewaltbereit. Im Großen und Ganzen könne man diese Formel weltweit und auf jedes Land anwenden.

Von den ungefähr 1,6 Milliarden Muslimen wären demnach rd. 320 Millionen „radikal“, bei aller Unschärfe dieser Zuschreibung. Weltweit wären wir also mit ca. acht Millionen gewaltbereiten Muslimen konfrontiert. Eine noch bessere Vorstellung über die Dimension dieser Herausforderung bekommt man, indem man die große Zahl auf einzelne Länder runterbricht.

  • Österreich: ca. 600.000 Muslime, 120.000 radikal, 3.000 gewaltbereit.
  • Frankreich: ca. 5 Millionen Muslime, 1 Million radikal, 25.000 gewaltbereit.

Die Schätzungen über die Anzahl der Muslime in Deutschland liegen weit auseinander, die Zahlen dürften aber ganz ähnlich sein wie in Frankreich, auf eine einheitliche Schätzung konnte man sich bisher nicht einigen.

Terroristen sind nur die Speerspitzen. Ihr Umfeld aus radikalen und gewaltbereiten Muslimen inspiriert sie, gibt ihnen Rückhalt, versorgt sie mit Waffen und bietet ihnen Schutz. Auch Chérif Chekatt konnte nach dem Attentat noch zwei Tage im Stadtteil Neudorf in Strasbourg untertauchen, bevor er gestellt wurde.

Mao zufolge muss der Guerillero im Volk schwimmen wie ein Fisch im Wasser. Ist das Wasser günstig, vermehren sich die Guerillakämpfer und gedeihen prächtig. Angesichts der oben genannten Zahlen ist das ein bedrohliches Bild: 320 Millionen radikale Muslime sind ein ziemlich großes Wasser. Mit den Terroristen sehen wir nur die Spitze des Eisbergs. Die noch viel größere Herausforderung ist, dass aus radikalen Muslimen keine gewaltbereiten werden, und aus gewaltbereiten keine Terroristen.

Mena-Exklusiv; 24.12.2018

https://www.mena-watch.com/mena-analysen-beitraege/der-weihnachtliche-terror-ist-nur-die-spitze-des-eisbergs/
Tags: Radikalisierung

Pädo trotz Kastration rückfällig

Strafgericht BL

Pädophiler (90) betatscht Mädchen in Kirche

von Adrian Jäggi – Wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind ist am Dienstag ein 90-Jähriger zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Er ist ein Wiederholungstäter.

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Der Fall soll sich in dieser Kirche abgespielt haben. (Bild: Google Streetview)

«Es kommt nicht oft vor, dass ein 90-Jähriger auf der Anklagebank sitzt», sagte der Staatsanwalt am Dienstag vor dem Baselbieter Strafgericht. Wegen mehrfacher versuchter sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher Nötigung plädierte er auf eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Der graumelierte Mann, der mit Gehstock vor Gericht erschien, ist kein unbeschriebenes Blatt: Bereits in den 50er- und 60er-Jahren wurde er wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt. Trotz einer angeordneten Kastration wurde das ehemalige Verdingkind rund 40 Jahre später im Jahr 2002 rückfällig – und erhielt dafür Ende 2003 vom Strafgericht eine 16-monatige Gefängnisstrafe.

Bevor der Angeklagte zum ersten Mal rückfällig wurde, plagten ihn offenbar massive gesundheitliche Probleme. Er musste sich mehrmals operieren lassen. Zur Linderung der Schmerzen wurde ihm Testosteron verschrieben. Laut Gutachten gab es zwischen den Taten und den Testosteron-Spritzen einen Zusammenhang, weshalb der Angeklagte regelmässig seinen Testosteron-Spiegel kontrollieren lassen musste.

Mädchen rannte aus Kirche

Der aktuelle Fall geht auf den Mai 2014 zurück. Damals soll der 90-jährige Waffennarr – er besass vor seiner Verhaftung mehrere Gewehre – zwei Mädchen und einen Buben zwischen 7 und 10 Jahren nach dem Weg zur reformierten Kirche in Pratteln gefragt haben.

Eines der Mädchen soll er laut Anklage am Arm gepackt und genötigt haben, mit ihm in die Kirche zu kommen. Als sie auf der Kirchenbank sassen, berührte er sie am Oberschenkel und zog sie zu sich heran. «Soll ich dir warm geben?», soll der Rentner zu ihr gesagt haben. Dann fragte er sie, ob sie aufpassen könne, während er in der Kirche uriniere.

Laut Staatsanwalt handelte der Angeklagte in sexueller Absicht, um seinen Penis zu entblössen und dem Mädchen zu zeigen respektive von ihm berühren zu lassen. Im Gegensatz zu einem Fall im Jahr 2002, wo er mit dem selben «Trick» operiert hatte, fiel das Mädchen nicht darauf herein: Sie riss sich los und rannte aus der Kirche.

In Abrede gestellt

Der Angeklagte widersprach der Version des Mädchens. «Ich bin kein gottloser Mensch», sagte er zur Richterin. Er habe keine sexuellen Gedanken gehabt. Auch will er das Mädchen weder gepackt noch vor der Kirche das zweite Mädchen festgehalten und um den gleichen Gefallen gebeten haben – nämlich aufzupassen, während er uriniere.

«Sie sind uneinsichtig und bestreiten alles hartnäckig. Es scheint, als hätten Sie aus der Vergangenheit nichts gelernt», redete der Staatsanwalt dem Angeklagten beim Plädoyer ins Gewissen. Er kreidete ihm auch an, dass er im Jahr 2007 seinem neuen Hausarzt verschwiegen habe, was Testosteron bei ihm auslösen kann. «Sie haben dies dem Arzt absichtlich nicht gesagt», sagte er zum Angeklagten, der nur den Kopf schüttelte.

Strafen verjährt

Das Gericht blieb deutlich unter dem Antrag der Anklage und verurteilte den 90-Jährigen zu einer unbedingten Haftstrafe von acht Monaten. Bezüglich des Mädchens in der Kirche wurde er schuldig gesprochen – im zweiten Fall gab es einen Freispruch, auch vom Vorwurf der Nötigung.

Der Strafvollzug wird zugunsten einer ambulanten Massnahme bei gleichzeitiger regelmässiger Kontrolle des Testosteron-Spiegels aufgeschoben. Zudem muss er sich einer Psychotherapie unterziehen. Im Urteil berücksichtigt wurde auch der Umstand, dass sein Strafregister-Auszug leer ist, weil laut der Richterin bei über 80-Jährigen Vorstrafen nicht mehr sichtbar sind.

 

19. Januar 2016 18:03; Akt: 21.01.2016 15:37Print

http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/Paedophiler–90–betatscht-Maedchen-in-Kirche-18330851