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Unfassbar, dieses Gerichtsurteil . . .
„Märchengutachter“ Psychologe Egon Bachler, welcher in Deutschland und Österreich zig tausende Familienrechtsgutachten über Kindesabnahmen und Pflegschaftsverfahren, Obsorge, Sorgerecht gemacht hat und von vielen Familienrechtsopfer beschuldigt wurde seine Gutachten über Jahre gefälscht zu haben und diese oft nur mit „paste & copy“ angefertigt zu haben, (teilweise wurde der Name des betroffenen Kindes vergessen zu korrigieren) wurde von der österreichischen Justiz in der Hauptverhandlung 37Hv105/15s am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg von der Richterin Mag. Gabriele Glatz freigesprochen.
Bei diesem Urteil (noch nicht rechtskräftig) wundert es mich nicht, wenn viele Justizopfer den Glauben an den Rechtsstaat verlieren.

Admin Familie & Familienrecht, am 22-9-2018
Gerichtsgutachter soll 13 falsche Befunde erstellt haben: Freispruch
Artikel Salzburg24:
Umstrittener Salzburger Gutachter nach jahrelangem Strafprozess freigesprochen
Dem Psychologen war angelastet worden, jahrelang fehlerhafte Gutachten erstellt zu haben. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

Symbolbild.
Nach dreieinhalb Jahren Prozess wurde nun am Dienstag am Landesgericht ein umstrittener Gutachter in Familienrechtssachen vom Vorwurf der falschen Beweisaussage freigesprochen. Dem Psychologen war angelastet worden, von 2005 bis 2008 als Sachverständiger in hochstrittigen Obsorge- und Pflegschaftsverfahren 13 Mal fehlerhaft erstellte Gutachten bei Gericht erstattet zu haben.
Laut dem Salzburger Gerichtssprecher Peter Egger ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung abgeben. „Dem Urteil der zuständigen Richterin zufolge war eine Verwirklichung des angeklagten Tatbestand weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht nachweisbar“, so Egger gegenüber den SN.
Ein renomierter deutscher Rechtspsychologe hatte in den Gutachten des Angeklagten eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als „formal völlig unzureichend“ kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten.
Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Gerichts-Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.
Laut dem Salzburger Gerichtssprecher Peter Egger ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung abgeben. „Dem Urteil der zuständigen Richterin zufolge war eine Verwirklichung des angeklagten Tatbestand weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht nachweisbar“, so Egger gegenüber den SN.
Ein renomierter deutscher Rechtspsychologe hatte in den Gutachten des Angeklagten eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als „formal völlig unzureichend“ kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten.
Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Gerichts-Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.
Tags: Rechtsbeugung – Rechtsstaat – Strafprozess StGB §288 Falsche Beweisaussage – Gutachter Egon Bachler – Kinderhandel – Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – psychische Gewalt – Vaterlose Gesellschaft – TAF und GWG