Wegweisung – Es gibt keine Menschenrechte für Väter in Österreich!

Translate to EnglishSignposting – There are no human rights for fathers in Austria!

Menschenrechte für Männer und Kinder

Menschenrechte sollten für alle da sein, also auch für Männer und Kinder. Leider ist es in Österreich aber derzeit  nicht  so. Viele Männer und Scheidungskinder könnten davon Romane schreiben oder stundenlang von Ihren eigenen Erfahrungen schreiben. …

Leider werden die Dinge oft von vielen Politikern verfraulicht und einseitig betrachtet, wie es in den letzten Jahren seit 1990 von vielen Frauen in der Politik geschehen ist.

Dies war eigentlich der Hauptgrund warum ich nach 20 Jahren Mitgliedschaft aus der SPÖ ausgetreten bin. Die SPÖ war hier maßgeblich daran beteiligt, dass z.B. aufgrund des Sparpaket 1995 unter Franz Vranitzky sehr viele Frauenhäuser, wie Semmelweisklinik usw,  zugesperrt wurden und die Gelder hierfür eingespart wurden, des weiteren wurde durch die  SPÖ  und deren hauptsächlich  feministischen Wei**** (zensuriert von der Redaktion) wie  Bures  und  Prammer usw. 1995 ein neues Gesetz verabschiedet, welches widerrechtlich in bestehende Eigentumsrechte eingreift.

Da dieses Gesetz fälschlicherweise als Zivilgesetz verabschiedet wurde und nicht als Strafgesetz, kann es jederzeit, also ohne Beweise nur aufgrund von Vermutungen von jedem Scheidungsrichter in Österreich angewendet werden, dies ist derzeit auch so der Fall. Aufgrund des Gesetzes EV §382 wird der Eigentümer hier in Österreich über mehrere Jahre (solange die Scheidung dauert, kann auch 10 Jahre oder länger sein) von seinem Hab und Gut getrennt ! Wenn das Eigentum (Wohnung, Reihenhaus o ä.) dem Mann gehört muss er aufgrund von Vermutungen (ohne erbrachten Beweise) sein Eigentum sofort verlassen, egal ob er eine andere Wohnmöglichkeit hat oder nicht ? Die Schulden muss er natürlich weiterbezahlen, obwohl er sein Eigentum die nächsten 5-10 Jahre nicht mehr nutzen kann, da es ihm aufgrund der Einstweiligen Verfügung verwehrt wurde ?

In meinem Fall wurde ich 6 Jahre von meinem Eigentum weggewiesen und sitzte innerhalb von 2 Stunden auf der Straße  ohne  Wohnmöglichkeit, die Schulden des 25 jährigen Kredites musste ich natürlich weiterbezahlen oder man bekommt eine Lohnpfändung von der Bank, welche vermutlich auch beim Arbeitgeber indirekt zur Entlassung führt. Bei mir kam dann noch unabhängig von den Schulden für die Ehewohnung noch die Klage des Kindesunterhalts und Ehegattenunterhalts dazu (ca. 1000,- Euro). Wenn man die Zahlungen zusammenrechnet, fehlten mir (trotz meines guten Gehaltes)  ca. 800,- Euro im Monat  und  zusätzlich eine Wohnmöglichkeit (noch nicht eingerechnet) ?

Des weiteren ist das derzeitige Gesetz §382  so  primitiv und Menschen  verachtend,  dass hier dem Eigentümer der Besitz ohne jegliche Prüfung  weggenommen wird. Ich habe bei der Gemeinde wegen einer kleinen Wohnung nachgefragt. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass für mich alleine ohne Kind absolut keine Chance besteht. Jedoch mein Frau hätte die Möglichkeit gehabt bei der Gemeinde in Nö eine Gemeindewohnung für sich und Ihr Kind zu bekommen ! Auch das ich derzeit obdachlos bin, ist völlig uninteressant, wurde mir von der Gemeinde mitgeteilt. Ich solle mal in einem Männerheim oder in der Gruft in Wien nachfragen, ob die vielleicht noch einen Platz zum Schlafen für mich haben“.

Bei der Wegweisung konnte mir die Gendamerie nicht einmal die Adresse des Männerheim für die Übernachtung nennen ?  Der Inspektor teilte mir mit:  „Es gibt  zwei Möglichkeiten:-
1)  siehe geben für die Gerichtsbriefe die Sie in den nächsten Jahren zugestellt bekommen eine Adresse eines Bekannten an und holen sich diese von dort ?
2) oder Sie haben keine andere Adresse als bisher (die ja nicht mehr angegeben werden darf) und holen sich die Briefe hier von der Wachstube ab, dann müssten Sie jede Woche vorbei schauen ?“

Da ich weder meine Schwester erreichte, da Sie im Ausland war und auch meine Eltern  nicht  erreichte, da Sie zu meinen Großeltern verreist waren,  also telefonisch niemanden erreichte wo ich am Freitag Abend übernachten konnte, teilte ich dies den Polizisten mit. Der Polizist sagte zu mir, dass dies mein Problem sei und er leider keine Adresse eines Männerheims oder so habe. Er wisse auch nicht, ob es so was überhaupt gibt ? Ihr Gewand müssen Sie auf jeden Fall jetzt von zu Hause ausräumen und in Plastiksackerl oder Taschen halt irgendwie mitnehmen. Wenn Sie keine Wohnmöglichkeit haben, dann müssen Sie es halt irgendwie mittragen, den hier auf der Wachstube haben wir keinen Platz.

Die darauffolgende Woche teilte man mir bei der Bezirkshauptmannschaft mit, dass  dies alles die Familienrichterin in Mödling entscheidet, also ging ich dort hin. Ich erzählte der Richterin die Erfahrungen und Ereignisse der letzten Tage. Die Richterin von Mödling nahm sich Zeit und gab mir einen Zettel von einer Männerberatung in Wien und sagte, „Hier könne ich eventuell psychologisch betreut werden, welche aber erst am Mo. um 9h aufsperrt ?“ Eine Adresse für ein Männerheim kannte Sie auch nicht. Sie hatte jedoch gemeint, ich hätte die Adresse von der Gendarmerie, vorige Woche, bei der Wegweisung bekommen müssen.

Bei der Männerberatung in Wien 10 erzählte ich von meinem Problem und das ich aufgrund der Schulden und Unterhaltszahlungen kein Geld für eine Wohnung habe.
Die Männerberatung sagte zu mir, „Haben Sie Alkoholprobleme ?“ 
Ich habe gesagt, ich habe noch nie mit Alkohol Probleme gehabt, da mir nach einem Bier nichts mehr schmeckt und ich außerdem immer mit dem Auto fahre.
Der Mann von der Männerberatung sagte: „Wir haben ein Heim für Männer, da sind aber nur Alkoholiker. Wollen Sie da hin ?„.
Ich sagte, ich bin kein Alkoholiker, ich bin Workaholiker, habe aber kein Geld. Wenn´s sonst nichts gibt bleibt mir halt nichts anderes übrig, dann muss ich halt dorthin gehen?
„Wo sind Sie derzeit gemeldet“, sagte der Mann von der Männerberatung noch zu mir.
Ich sagte ihm meine Wohnadresse von Nö.
Da sagte der Mann der Männerberatung, „na da können Sie nicht in das Männerheim, das geht nicht, dass ist nur für Leute die Wien gemeldet sind!“
Ich sagte: „na und wo geh ich dann hin ?“
Der Mann sagte: „na, wenn Sie in Mödling gemeldet sind, da gibt´s glaub ich was in St.Pölten aber Adresse hab ich keine, da kenn ich mich nicht aus.“
Ich sagte, „na  ich arbeite aber jeden Tag in Wien, wie soll ich da jeden Tag nach St.Pölten fahren ?“
Der Mann sagte: „na das is egal, mit dem Zug oder Auto halt.“
Ich hab gesagt: „aber das sind ja hin und retour mehr als 100km, ich muss ja die Schulden für die Ehewohnung und den Unterhalt bezahlen, ich hab nicht soviel Geld, dass ich mir das jeden Tag leisten kann von Wien mit den Zug oder Auto nach St.Pölten zu fahren ?“
Der Mann der Männerberatung sagte: „na Sie haben ja wirklich ein ernsthaftes Problem, sie können sich ja den Strick nehmen, denn ich kann Ihnen leider nicht helfen. Fragen Sie nochmals die Richterin in Mödling, die müsste ja wissen, wer Ihnen in Nö helfen kann und wo Sie wohnen können.“

….und ich erzählte Ihm nochmals die ganze Geschichte, das mir die Richterin den Zettel der Männerberatung gegeben hatte……..usw……..

…….Nach 1,5 h Gespräch wollte ich mir mit den Mann einen neuen Termin ausmachen, dieser sagte jedoch wieder, da Sie kein Alkoholiker sind,  sondern ein wirkliches Problem haben, kann ich Ihnen leider nicht helfen. Ich kann ihnen keinen neuen Termin geben, fragen Sie nochmals die Richterin, ich weis nicht wer Ihnen helfen kann ?

Günther Sch. , Bezirk Mödling         E-Mail: 26.12.2007

Quelle: http://www.wien-konkret.at

Dieser Bericht ist die persönliche Meinung von Günther.
Günther verbrachte Weihnachten 2007 bei seiner Schwester und schläft dzt. dort in einem Notbett im Wohnzimmer.


„Das Recht auf Wohnen“  ist Menschenrecht
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:

„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen (…)“ Art. 25 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN 1948).

Darüber hinaus wurden die Menschenrechte in der „Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ als UN-Sozialpakt im Jahre 1966 konkretisiert. Das Menschenrecht auf Wohnen ist demzufolge mehr als nur ein Recht auf ein ‚Dach über dem Kopf‘. Es beinhaltet die „rechtliche Sicherheit, die prinzipielle Verfügbarkeit und den offenen, diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum sowie bestimmte Bedingungen an Wohnqualität und Lage“.
Dieses Recht besteht natürlich auch, „wenn die individuellen finanziellen Mittel für den Erwerb und/oder Unterhalt nicht ausreichen“, also die Versorgung über den Markt aus eigener Kraft nicht möglich ist, so die Bewertung aus dem Nürnberger Menschenrechtszentrum. Das schlägt sich in drei Verpflichtungsdimensionen (Respektierungspflicht, Schutzpflicht, Gewährleistungspflicht) nieder. (Siehe hierzu auch die Tabelle auf der Seite 18 in Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte: Die Interpretation ist nicht beliebig!)

Menschenrechte Polizei Betretungsverbot § 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz), Wegweisung
Tags: Scheidung Trennung – Armut – Obdachlose -Eigentumsgesetze – Rosenkrieg – Bezirksgericht Mödling Wegweisung -Polizei Betretungsverbot
§ 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) Divorce austria

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Feilschen um neue Feminismusgesetze im Strafrecht – Pograpschen u. Beischlaf ohne Einverständnis

Die neuen Gesetzesvorschläge § 205 StGB, § 218 StGB von SPÖ Feministin Heinisch-Hosek, wurden in diversen Stellungnahmen eindeutig von allen Strafrechtsexperten und Juristen, sowie LG Senats, Europarechtexperten, etc.  zur Gänze abgelehnt.

Herzlichen Dank an die Justiz und Experten mit Hausverstand
vom Team Familie & Familienrecht
😉

Artikel >>

Gipfeltreffen: Feilschen um „Grapschparagrafen“

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek beharrt auf dem umstrittenen Paragrafen. / Bild: (c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER) 

Brandstetter und Heinisch-Hosek suchen nach einem Kompromiss für das neue Strafrecht. Die Ausgangslage macht eine Lösung in dem Konflikt aber nicht einfach.

Wien. „Es gab konstruktive Gespräche, und es wird weitere konstruktive Gespräche geben“, heißt es aus dem Frauenministerium. „Das Gespräch ist gut verlaufen, aber es gibt noch keine endgültige Lösung“, hört man aus dem Justizministerium. Wie man die diversen Ansichten unter einen Hut bringen soll, ist nach dem Treffen von Justizminister Wolfgang Brandstetter und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am Montag noch unklar. Man will aber in diesem Halbjahr einen Beschluss des neuen Strafgesetzbuchs (StGB) zusammenbringen, das ab 2016 gelten soll.

Mehr zum Thema:

Hinter den Kulissen wird nach einem Exitszenario gesucht. Einer Lösung, bei der alle Seiten ihr Gesicht wahren können. Ministerin Heinisch-Hosek hat sich mit ihrer frauenpolitischen Forderung nach einem eigenen Paragrafen für das „Po-Grapschen“ eindeutig positioniert. Die SPÖ hatte den Entwurf zum Strafgesetzbuch (StGB) auch nur unter der Bedingung zur Begutachtung freigegeben, dass diese Norm enthalten ist. Im Begutachtungsverfahren aber wurde der Paragraf dann von vielen Juristen scharf kritisiert. Zu unkonkret sei er, selbst Umarmungen könnten strafbar werden, warnten Strafrechtsexperten.

Die Kritik, dass es „nicht möglich wäre, zwischen im Prinzip noch tolerierbaren Berührungen und solchen zu unterscheiden, die es nicht mehr sind, muss man ernst nehmen“, erklärte Brandstetter. Das Urteil der Stellungnahmen sei vom Gewicht her „absolut negativ“ ausgefallen. Es sei nicht möglich, einen Tatbestand in Worte zu fassen, der die Abgrenzung schafft. Brandstetter will daher den geplanten Paragrafen wieder streichen. Eine Position, für die Heinisch-Hosek – unterstützt von Frauenorganisationen – kein Verständnis hat. Es gebe „einige unbestimmte Paragrafen im Strafrecht insgesamt, bei denen man interpretieren muss“, argumentiert sie.

 

Wie weit geht der Tatbestand?

Das Po-Grapschen kann momentan als Ehrenbeleidigung (bis zu drei Monate Gefängnis) strafrechtlich verfolgt werden, sofern es sichtbar vor Leuten erfolgt. Andere strafrechtliche Tatbestände gegen sexuelle Übergriffe greifen nicht, weil das Gesäß nicht als geschlechtliche Zone gilt. § 218 StGB bestrafte bisher Belästigungen, die durch ungewünschte geschlechtliche Handlungen erfolgen, mit bis zu sechs Monaten Haft. Heinisch-Hosek möchte den Paragrafen erweitern. Auf Leute, die jemanden durch eine „nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ belästigen.

Doch was gehört zur sexuellen Sphäre im weiteren Sinn? „Die Haut ist generell ein sexuelles Organ im weiteren Sinn“, meint etwa der Innsbrucker Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer. Bereits, wer jemandem beim Tanzen näherkommen will oder auf einer Parkbank den Arm auf den Oberschenkel einer Person legt, könnte strafbar werden. Katharina Beclin, Assistenzprofessorin an der Uni Wien, die mit Heinisch-Hosek für die neue Norm geworben hat, möchte den Paragrafen hingegen noch schärfer sehen. Nicht nur gleichwertige, bereits „einer geschlechtlichen Handlung nahekommenden“ Verhaltensweisen sollten strafbar sein. Sonst könne ein Klaps auf den Po ungesühnt bleiben, meint sie. Beim Tanzen stimme man einer Tanzhaltung zu, eine Umarmung könne in Extremfällen sehr wohl eine Belästigung sein.

Wie könnte nun ein Exitszenario für die beiden Minister aussehen? Eine Möglichkeit wäre, in den Erläuternden Bemerkungen zum Strafgesetz klarer hineinzuschreiben, was gestattet ist. Aber auch dies könnte, so die juristische Befürchtung, keine Rechtssicherheit schaffen. Ein anderes mögliches Szenario wäre es, das Po-Grapschen unter das weniger heikle Verwaltungsstrafrecht fallen zu lassen. So gibt es etwa in der Steiermark den Tatbestand der Anstandsverletzung. Das Problem hier: Es geht um Landesgesetze, für die die Bundesminister nicht zuständig sind.

Deadline für eine Lösung dürfte der 16. 6. sein: Bis zum Ministerrat an diesem Tag braucht man eine Lösung, um den Fahrplan für das neue Strafgesetzbuch einzuhalten.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 02.06.2015)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4744624/Feilschen-um-Grapschparagrafen?_vl_backlink=/home/index.do
Tags: ÖVP – SPÖ – Feminismusgesetze – Missbrauch mit dem Missbrauch – Kriminalisierung – Justizopfer – Scheidung – Trennung – Frauenpolitik – Genderwahn –

 

 

SPÖ Broschüre von Heinisch Hosek möchte Steinigungen „Gendern“

Riesenaufregung um Steinigungspassage in Bericht

Riesenaufregung um Steinigungspassage in Bericht (Bild: JAMAL NASRALLAH, YAHYA ARHAB, APA/HERBERT NEUBAUER)
Foto: JAMAL NASRALLAH, YAHYA ARHAB, APA/HERBERT NEUBAUER

Die Absurditäten ums „Gendern“, also die geschlechtsneutrale Behandlung von Frau und Mann, kennen offenbar keine Grenzen. So gibt Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek eine Broschüre heraus, die darauf hinweist, „dass die Durchführung der Steinigung eindeutig Nachteile für Frauen aufweist…“

Und zwar deshalb, weil Männer bei einer Steinigung nur bis zur Hüfte, Frauen hingegen bis zu den Schultern eingegraben werden. „Dies ist bedeutend, weil im Falle des ‚Sich-Befreiens‘ der (oder des) Verurteilten eine Begnadigung durchgesetzt werden kann. Dies ist bei Männern somit weitaus wahrscheinlicher“, heißt es auf Seite 12 in dem Heftchen „Tradition und Gewalt an Frauen“ . Die Broschüre klärt weiters darüber auf, dass Steinigungen in Ländern wie Afghanistan, Iran, Jemen, Nigeria, Saudi-Arabien und Sudan praktiziert werden.

Die umstrittene Passage im Ministerbericht "Tradition und Gewalt an Frauen" (Bild: Bundeskanzleramt Österreich)

Die umstrittene Passage im Ministerbericht „Tradition und Gewalt an Frauen“
Foto: Bundeskanzleramt Österreich
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Kickl: „Völlig fehlende Sensibilität gegenüber der Todesstrafe“

Für FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl waren diese Zeilen Grund genug, eine parlamentarische Anfrage betreffend die „SPÖ-Forcierung gendergerechter Steinigungen“ zu stellen. Nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Debatte in Zusammenhang mit dem Abdullah-Zentrum und den Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien erscheine eine offizielle Broschüre mit diesem Inhalt „besonders fragwürdig und lässt nur noch den Schluss völlig fehlender Sensibilität gegenüber der Todesstrafe zu“, empört sich Kickl in der Anfrage.

„Unfassbar“ findet Kickl, dass es in der Broschüre „offensichtlich nicht darum geht, die generell ablehnende Haltung Österreichs gegenüber Hinrichtungen klar zum Ausdruck zu bringen“. Er wolle zudem wissen, ob Heinisch-Hosek „hinter der unfassbaren Aussage ihrer Broschüre steht, wonach Frauen bei Steinigungen auch nur mehr bis zur Hüfte eingegraben werden sollen, um so eine diesbezügliche Gleichbehandlung mit von Steinigungen betroffenen Männern herzustellen“.

Ministerium: Aussagen „völlig aus dem Kontext gerissen“

Im Frauenministerium ist man wiederum verärgert über Kickls Interpretation: Die Aussagen seien „völlig aus dem Kontext gerissen“. Aus der Broschüre gehe klar hervor, dass Gewalt „in jeglicher Form“ abzulehnen sei, verwies Heinisch-Hoseks Sprecherin auf das Vorwort der Ministerin: „Für die vielfältigen Ausformungen von Gewalt darf es keine Rechtfertigung geben. Die Sensibilisierung für das Thema und die Unterstützung betroffener und bedrohter Frauen sind mir daher besondere Anliegen.“ Die Broschüre zeige die Formen von Gewalt auf und wohin sich betroffene Frauen wenden können, es handle sich um einen Folder „für den Schutz der Frauen“, betonte die Sprecherin.

12_02.2015, 13:42

http://www.krone.at/Oesterreich/Riesenaufregung_um_Steinigungspassage_in_Bericht-Naechste_Panne-Story-438733

Tags: Feminismus feministische Feministin – Frauenpolitik – Genderwahn

 

 

Verliebt Verlobt Verprügelt – Feministin Doris Bures

Verliebt Verlobt Verprügelt

Doris Bures verliebt verlobt verprügelt

Die Medienkampagne wurde in ganz Österreich durchgeführt. Werbeträger waren Plakate, Freecards und Inserate in österreichischen Tageszeitungen.

Rund um einen „Kommentar der anderen“ von Prof. Gerhard Amendt in der Tageszeitung Der Standard, in dem er der Kampagne vorwarf, „ungerecht den Männern gegenüber zu sein“, entwickelte sich eine angeregte öffentliche Diskussion um das Problem von Männergewalt an Frauen.

EURO 2008

Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2008, die in Österreich und der Schweiz stattgefunden hat, wurde die Kampagne „Verliebt. verlobt. verprügelt“ mit finanzieller Unterstützung der damaligen Frauenministerin Doris Bures erneut lanciert. Die Befürchtungen, es könne im Rahmen eines derartigen Sport-Großevents zu einem dramatischen Anstieg von Gewalttaten an Frauen kommen, haben sich zum Glück nicht bewahrheitet.
http://www.aoef.at/index.php/fruehere/verliebt-verlobt-verpruegelt-2007

Genderwahn – Doris Bures – „Verliebt Verlobt Verprügelt“

Werbekampagne der Feministin Doris Bures

Genderwahn – Doris Bures – “ Verliebt Verlobt Verprügelt „

Was Doris Bures den Vätern zu Weihnachten bescherte

REDAKTION18. Februar 2008, 16:02
  • Familienväter als Gewalttäter: Vorweihnachtliches Inseratensujet "Verliebt. Verlobt. Verprügelt."
    kampagnensujet frauenhelpline

    Familienväter als Gewalttäter: Vorweihnachtliches Inseratensujet „Verliebt. Verlobt. Verprügelt.“


Und wie dabei der Stand der internationalen Forschung zum Thema Gewalt in der Familie ignoriert wurde – Von Gerhard Amendt

Korrigierender Nachtrag zu einer Anzeigenkampagne des österreichischen Frauenministeriums.


Weihnachten war’s, die Zeit, in der alle gerne auf die Leidenden hinweisen, weil sich dann die eigenen Wunscherfüllungen – gewissensmäßig – besser ertragen lassen. Mit ihrer vor dem großen Familienfest geschalteten Anzeige „Verliebt. Verlobt. Verprügelt“ hat Frauenministerin Bures diesen werbepsychologischen Weihnachtsmechanismus gut bedient: Ihr geht es um Gewalt in Familien und wie sie sich abstellen lässt.

Die Annonce zeigt Mutter und Kind beim Spiel mit Eisenbahn und Lego und das Ganze vor Zimmertür mit Schaukelpferd an Lederzaumzeug. Eigentümlich jedoch, dass Mutter und Sohn mit stoßmindernden Schaumstoffhelmen bis runter zum Kinn und schusssicheren Westen bis zur Hüfte bewehrt sind. Und fragend schauen sie zum Vater hin, als schwante Mutter und Sohn extrem Böses vor ihm, wogegen im Falle des Falles nur noch Schutzbekleidung hilft. Der Papa jedoch trägt keine Schutzbekleidung. Der hat’s wohl nicht nötig. Ihn greift ja niemand an, er ist der Angreifer.

Nun, die Botschaft ist klar: Immerhin gibt es ein EU Antidiskriminierungsgesetz, nach dem das Diskriminieren von Personen oder Gruppen nach dem Geschlecht strafbar ist. Aber: Genau so eine Diskriminierung erfolgt hier durch die Gestaltung der Anzeige: Die Väter werden als die Gewalttätigen in der Familie vorgeführt, die das Weihnachtsfest stören. Papa der Täter, Mama und Kind, wie Maria und Jesu, einfach die Gefährdeten. Neu an dieser Art Werbung ist nichts, allenfalls die Tatsache, dass die Gewaltdiskussion weihnachtsfähig wird.

Und so sehr mitunter die Eintracht nach Innen offenbar den Störenfried von außen braucht, damit es Innen so richtig unheimlich gemütlich und heimelnd eng wird, drängt sich doch die Frage auf, ob die Prämissen dieser Annonce die vorweihnachtliche Verdichtung der frauenministerlichen Botschaft überhaupt tragen. Anders gefragt: Hat die Gewalt, die den Männern unterstellt wird, die Aufgabe, das Fest an der Seite mit den Müttern zu Lasten der Väter zu fördern? Genaueres über Gewalt zu Weihnachten wissen wir nicht. Allenfalls, dass die Polizei besonders häufig ausrücken muss, um die durch allzu große emotionale Nähe gewaltig aneinander geratenen Familienmitglieder wieder auf Normalabstand zu bringen. Und die Jugendlichen gehen am Heiligen Abend in die Innenstadt zur Peergroup, um die emotionale Distanz zur elterlichen Generation wieder herzustellen.

Irreführung …

Jenseits von Weihnachten wissen wir durchaus einiges über Gewalt, sowohl zwischen Beziehungspartnern wie von Eltern an ihren Kindern. Die Zahlen sind allerdings andere, als die Ministerin zur Verteidigung ihrer weihnachtlichen Diskriminierung von Männern voraussichtlich anführen wird. Dabei geht es um Zahlen aus der Forschung, nicht um Hochrechnungen von vereinzelten Erfahrung oder Episoden, die für politische Kampagnen wie diese verallgemeinert werden.

Nehmen wir die Gewalt zwischen Männern und Frauen, die sich scheiden lassen; Die Trennung ist schmerzlich, die Kränkungen teilweise verheerend, die Sprachlosigkeit überbordend. Narzisstische Kränkungen werden ausgeteilt mit der Grausamkeit des Wissens um die empfindlichsten Stellen des jeweils anderen. Psychische und instrumentelle Gewalt vermischen sich zu einer subtilen Dynamik gewalttätiger Auseinandersetzungen.

Eine vor kurzem von unserem Institut durchgeführte Befragung von 3600 Männern hat zu Tage gefördert, dass es bei knapp einem Drittel aller Scheidungen zu solch gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Die Scheidung und die daran schließende Phase mit dem häufigen Streit um Sorge- und Besuchsrechten ist demnach jener partnerschaftliche Kontext, in dem am häufigsten Gewalttätigkeiten ausbrechen. Und wenn man Männer fragt, wie häufig solche Gewalttätigkeiten sich ereigneten, dann bekommt man folgende Antworten. In jeder dritten Scheidung, in der es zu Gewalt kommt, ereignet sich eine einmalige Gewaltszene in 29.5 %, in 25,5 % kommt es zweimal zur Gewalt und in 45 % zu mehrmaligen Gewalthandlungen. Nach der gängigen Ideologie einer zweigeteilten Welt von männlichen Tätern und weiblichen Opfern wird die Frauenministerin wie die von ihr finanzierten Organisationen geltend machen, dass man daran wieder einmal die männliche Gewalttätigkeit erkennen könne. Aber ganz so einfach ist es nun eben doch nicht.

Wir haben die Männer gefragt, wer denn nun die Gewalt initiiert hat. Und die Antworten haben uns erstaunt. In 14.2 % aller Gewalthandlungen haben Männer damit begonnen, in 20,5 % haben sie gemeinsam mit ihrer Partnerin den Weg in die Handgreiflichkeit eingeschlagen und in 65,3 % waren es die Frauen, die mit der Gewalt begonnen haben. Das widerspricht nun recht gründlich der Ideologie von den gewalttätigen Männern und den friedfertigen Frauen.

… der Öffentlichkeit

Allein das würde schon die Annonce der Frauenministerin als Irreführung der Öffentlichkeit qualifizieren. Sie kann von Glück sagen, dass niemand auf den Gedanken gekommen ist, diese Annonce am Antidiskriminierungsverbot zu messen. Und per Bild nahe zu legen, dass Mama und Kind vom Vater gleichermaßen bedroht werden, stimmt auch nicht. Es steht im Widerspruch zur österreichischen Forschung von vor 20 Jahren und den internationalen Untersuchungen ebenfalls. Mütter prügeln und piesacken ihre Kinder nicht weniger als Väter und wenn sie selber nicht prügeln, dann kann es daran liegen, dass sie sich der alten Arbeitsteilung bedienen, nach der der Vater das tun muss, womit die Mutter sich die Finger nicht schmutzig machen möchte: eben prügeln. Und dass Mütter besonders nach der Geburt, anders als die Väter, zu den schlimmsten Ausbrüchen mit tödlichem Ausgang fähig sind, das wird öffentlich dieser Tage. Es ist wahrlich keine gute Idee, im Schatten weihnachtlicher Sentimentalitäten, Männern Übles nachzusagen und Frauen zu Marienfiguren zu stilisieren. Zumindest alle Forschung steht dem unnachsichtig im Wege.

Vielleicht sollte man es im Neuen Jahr mit einer sachlichen Auseinandersetzung über Gewalt zwischen Partnern und von elterlicher Gewalt an ihren Kindern einmal probieren. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 3.1. 2008)

Zur PersonGerhard Amendt ist emeritierter Professor am Institut für Geschlechter- und Generationenforschung der Uni Bremen und lebt in Wien.

http://derstandard.at/3168090

Abtreibungslobbyistin – Barbara Prammer der SPÖ Frauen ist tot !

Abtreibungslobbyistin Prammer tot – Kirchenvertreter „trauern“ und schweigen zum Kindermord

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(Wien) Am vergangenen Samstag starb Barbara Prammer, die Präsidentin des Österreichischen Nationalrats nach einem Krebsleiden im 61. Lebensjahr. Von offizieller katholischer Seite werden der sozialistischen Politikerin posthum Blumen gestreut. Daß die „blutige Barbara“ eine radikale Abtreibungsbefürworterin war, wird verschwiegen. Was zählen schon die getöteten ungeborenen Kinder? Muß man das Blut an den Händen der Täter sehen? Nein, muß man nicht, folgt man jedenfalls den Verneigungsübungen, in denen sich gerade kirchliche Vertreter üben.

„Linzer Bischof erinnert an gemeinsame Positionierung mit Nationalratspräsidentin bei mehreren Kirche-Staat-Kooperationen wie Hilfsfonds für Geschädigte des Nationalsozialismus und Anliegen der ‚Allianz für den Freien Sonntag‘“, berichtet die Katholische Presseagentur Österreichs KAP. Bischof Ludwig Maria Schwarz von Linz und damit zuständiger Diözesanbischof der Verstorbenen sagte, er habe „immer gute, herzliche und offene Begegnungen mit der Nationalratspräsidentin“ gehabt.

Msgr. Dariusz Schutzki, Bischofsvikar für die Stadt Wien sprach für das Erzbistum Wien eine Würdigung aus und erinnerte unter anderem an eine Begegnung mit der verstorbenen Nationalratspräsidentin bei der jüngsten Dechantenklausur. „Wir sprachen über verschiedene Angelegenheiten – politischer, sozialer und auch ganz menschlicher Natur. Und auch über den Glauben. Wir haben, daran kann ich mich gut erinnern, ihr unser Gebet versprochen. Möge sie im Frieden ruhen“, so der Bischofsvikar gegenüber Kathpress.

Caritas Österreich: Prammer „engagierte Stimme für Menschlichkeit“

Grüne Trauer für Abtreibungslobbyistin Barbara Prammer

Um Prammer trauert auch die Caritas Österreich. Caritas-Präsident Michael Landau bezeichnete die verstorbene Sozialdemokratin als „eine wichtige und engagierte Stimme für Menschlichkeit und Toleranz“.

„Tief betroffen“ zeigte sich auch der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker: „Barbara Prammer war eine beeindruckende Politikerin“. Sie habe dem Parlament „mehr Gewicht“ gegeben und sei „konsequent gegen Rechtsextremismus und Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen“ aufgetreten, weiß Bünker dem Evangelischen Pressedienst anzuvertrauen. Prammer habe keine Befreiungsfeier in Mauthausen versäumt, so Bünker, „es war ihr ein besonderes Anliegen, daß es hier kein Vergessen gibt“.

Mit dem Zeigefinger auf vergangene Verbrechen anderer zeigen, während man selbst Verbrechen heute rechtfertigt und gutheißt, offenbart eine heuchlerische Verlogenheit skandalösen Ausmaßes, die weder dem evangelisch-lutherischen Bischof noch den offiziellen katholischen Kirchenvertretern aufzufallen scheint. Ist ihnen die Nähe zur Macht, vor der sie sich mit solcher Inbrunst verneigen, das Wichtigste?

Unkritischer Radio Vatikan-Nachruf

Einen gänzlich unkritischen Nachruf veröffentlichte auch Radio Vatikan „Die Stimme des Papstes und der Weltkirche“ (Deutsche Redaktion).

„Österreich: Caritas und Bischof trauern um Nationalratspräsidentin

Caritas-Präsident Michael Landau und Bischof Ludwig Schwarz trauern um die am Samstag verstorbene Nationalratspräsidentin. Landau schrieb in einer Aussendung, mit Barbara Prammer verliere Österreich „eine wichtige und engagierte Stimme für Menschlichkeit und Toleranz. Sie war eine wichtige Unterstützerin bei sozialen Anliegen und in Fragen der Gerechtigkeit“, so Landau.

Prammer, die aus Ottnang in Oberösterreich stammte, hatte sich auch persönlich für eine Reihe von Projekten der Caritas der Diözese Linz engagiert. Auch der Linzer Diözesanbischof Ludwig Schwarz trauert um den Verlust. Er schätze die kompetente Zusammenarbeit mit ihr wie beispielsweise beim Hilfsfonds für Geschädigte des Nationalsozialismus.

Der Tod von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat am Samstag in ganz Österreich für Trauer und Betroffenheit gesorgt. Prammer starb Samstagnachmittag im Kreise ihrer Familie in ihrem 61. Lebensjahr an den Folgen einer Krebserkrankung. Zahlreiche Vertreter der Politik, aber auch der Kirche würdigten ihre wichtige Funktion an der Spitze der österreichischen Politik.“

Massenmord an Ungeborenen „bahnbrechende Errungenschaft“

Menschenfreundliche „Kostproben“ der Mauthausen-Pilgerin Barbara Prammer:

Botschaft bei Demonstration gegen Veranstaltung von Lebensschützern.

Im Dezember 2004 erklärte Prammer als Bundesfrauenvorsitzende der SPÖ, daß „GegnerInnen der Fristenlösung mit dem erbitterten Widerstand“ der SPÖ-Frauen zu rechnen haben. Die damalige Vizepräsidentin des Parlaments „warnte, die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruches in Frage zu stellen“, wie die Tageszeitung Der Standard berichtete. Vielmehr forderte Prammer noch eine Ausweitung („Verbesserung“) der Möglichkeiten, ungeborene Kinder töten zu können.

„Der gesetzlich legitimierte Schwangerschaftsabbruch ist eine bahnbrechende Errungenschaft, die nicht in Frage gestellt werden darf“, so dekretierte die „wichtige und engagierte Stimme für Menschlichkeit und Toleranz“ (Caritas-Präsident Landau) 2004 mittels Presseaussendung makabererweise ausgerechnet am Gedenktag der unschuldigen Kinder. In diesem Sinne setzte sie sich sich auch für die Zulassung der Abtreibungspille Mifegyne in Österreich ein.

Lebensschützer waren der Sozialistin eine unerträgliche Zumutung. Ein besonderer Dorn im Auge waren ihr und ihren „menschenfreundlichen“ GenossInnen die Gehsteigberater. Gegen sie forderte Prammer 2004 und ebenso 2007 zusammen mit Österreichs bekanntestem und geschäftstüchtigstem Abtreibungsarzt „Schutzzonen vor den Kliniken“, um abtreibungsentschlossene Frauen und das legal mordende Klinikpersonal vor „Psychoterror“ zu schützen. „Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen an ihrem Körper in Frage zu stellen, bedeutet massive Gewalt gegen Frauen auszuüben“, so Prammer.

„Es ist bestürzend, mit welchem Eifer die Lobby der Abtreibung alles will, was Abtreibung noch leichter und sicherer, ‚todsicher‘ macht“, schrieb damals Salzburgs Weihbischof Andreas Laun zu Prammers Vorstoß. Laun wird in der Bischofskonferenz von seinen Mitbrüdern zu bestimmten Themen geschnitten.

Etappen einer Politkarriere

Die studierte Soziologin (Jahrgang 1954), arbeitete als Frauenreferentin beim Arbeitsamt. 1990 wurde sie Landesfrauenvorsitzende der SPÖ Oberösterreich. Seit 1995 war sie stellvertretende SPÖ-Bundesvorsitzende, von 1991-1997 Landtagsabgeordnete und von 1995-1997 Landesrätin (Landesministerin). 1997 wurde sie von Bundeskanzler Viktor Klima als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz in die SPÖ-geführte Bundesregierung berufen.

Ab 1999 war Prammer Nationalratsabgeordnete, 2000-2004 stellvertretende Fraktionsvorsitzende, 2004-2006 Zweite Präsidentin des Nationalrats, seit 2006 Erste Präsidentin des Nationalrats.

Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons/Grüne.at (Screenshot)/unzensuriert.at

Quelle:
http://www.katholisches.info/2014/08/04/abtreibungslobbyistin-prammer-tot-kirchenvertreter-trauern-und-schweigen-zum-kindermord/

Mythos Einkommenschere – Feministin SPÖ Frauen Barbara Prammer

Feministin Barbara Prammer und Bettina Stadlbauer auf der Pressekonferenz „Soziale Sicherheit für Frauen“, 26. August 2008

Gekürzte Fassung der Antworten zu den drei Fragen an Barbara Prammer:

1. Kennen Sie Betriebe die derart diskriminierend bezahlen (40%)?

2. Unterstützen Sie eine Gesetzesänderung die der Statistik Austria ermöglichen würde den Einkommensbericht genau zu berechnen?

3. Was halten sie davon Mädchen per Gesetz in besser bezahlte Berufe zu zwingen – ähnlich dem Gesetz Unternehmen zu zwingen 40 Prozent Frauen in Aufsichtsratpositionen zu bringen?

SPÖ Feministin Barbara Prammer ist tot – 02.08.2014

Sehr viele Experten,  Juristen und Rechtsanwälte im Familienrecht sagen, dass es sich bei dem 1995 beschlossene „GESETZ des Betretungsverbot und der Wegweisung“, welches einige feministische SPÖ Frauen wie Barbara Prammer, Gabi Burgstaller, Doris Bures u.a. gemeinsam mit Franz Vranitzky forciert haben, um eine „Missgeburt im Familienrecht“ handelt!

1.) Diese Gesetze hätte eigentlich so niemals beschlossen werden dürfen, da sie in bestehende Eigentumsrechte eingreifen und diese sogar aushebeln. Eigentumsrechte und Pflichten können in der Praxis nicht umgesetzt werden.

2.) Ebenso wird in der PRAXIS gleichzeitig mit diesen Gesetz bei Vätern eine schwere Menschenrechtsverletzung bewusst in Kauf genommen.

Begründung:

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht nicht nur lt. „EuGH Entscheidung für Asylwerber“ sondern für jeden Menschen, auch für Väter, welche von ihren Eigentum weggewiesen wurden.
Da nicht in jedem Bundesland eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, für solche männlichen Notfälle, werden hier schwere Menschenrechtsverletzungen von Österreich  begannen und das Recht auf Wohnen bewusst gebrochen.

Die Frauenministerin Gabrielle Heinisch-Hosek und ihre Genossinnen haben 38 Frauenhäuser geschaffen, wo das „Menschenrecht auf Wohnen“ eingehalten werden kann, aber es gibt kein einziges Männerhaus ! 

Selbst bei Verdacht (Drohung ohne Zeugen) wird das SPG §38 durch die Polizei angewendet und von der Justiz durch die Familienrichter mit EV §382 fortgesetzt.
Die beschuldigten Personen, bekommen weder eine Gerichtsverhandlung auch gilt der juristische Grundsatz „In dubio pro reo“ hier nicht ?
Die beschuldigten Personen werden menschenverachtend einfach von ihrem Eigentum der Wohnung auf die Straße gesetzt, ohne dass ihnen eine Ersatzwohnmöglichkeit angeboten wird.

Gabriele Heinisch-Hosek

Gabriele HeinischHosek      SPÖ Frauen

“ Ich will nicht warten bis die Männer endlich tot sind oder freiwillig ihren Platz räumen „

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